V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Schalchen
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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
über die öffentliche Sitzung des<br />
G e m e i n d e r a t e s<br />
der Gemeinde SCHALCHEN<br />
am DONNERSTAG, dem 23. September 2010<br />
Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes<br />
ANWESENDE<br />
lfd. Nr. 4 Jahr 2010<br />
SPÖ-Fraktion: ÖVP-Fraktion:<br />
1. Bgm. FUCHS Stefan als Vorsitzender 11. Vizebgm. SCHANDA<br />
Walter<br />
2. Vizebgm. MITTERMAIER Erich 12. GV DIRNSTEINER Robert<br />
3. GR STOCKER Hermann 13. GV HUMMEL Markus<br />
4. GR PROBST Franz 14. GR MAIER Friedrich<br />
5. GR POINTECKER Hermann 15. GR POSTLMAYR Johann<br />
Dr.<br />
6. GR STUHLBERGER Andreas 16. GR SPERL Friedrich Helmut<br />
Ing.Mag.(FH)<br />
7. GR BRECKNER Gerlinde 17. GR NAGL Erich<br />
8. GR RIEDER Gertraud 18. GR WINTERSTELLER<br />
Bernadette<br />
9. GR STÜBLO Wolfgang FPÖ-Fraktion:<br />
10. GR ÖSTERBAUER Michael Ing. 19. GV KLEPP Markus Ing.<br />
Manfred<br />
ERSATZMITGLIEDER<br />
20. GR BRECKNER Roman<br />
21. GR STELZHAMMER<br />
22. GR HAIDINGER Albert<br />
GR KÜCHER Johannes für GV STEINBERGER Hubert<br />
GR PFEIL Rudolf für GR MÜHLBACHER-KARRER<br />
Johann<br />
GR HÖFLMAIER Josef für GR SCHÖNBERGER Anna<br />
ES FEHLEN<br />
entschuldigt: unentschuldigt:
GV STEINBERGER Hubert GR JAKOB Johann<br />
GR MÜHLBACHER-KARRER Johann<br />
GR SCHÖNBERGER Anna<br />
1. Amtsleiter Karl SCHWENDNER<br />
SONSTIGE ANWESENDE<br />
2. VB Andrea SCHLAGER als Schriftführer gemäß § 54 (2) OÖ GemO<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß dem vorliegenden Zustellnachweis an alle<br />
Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 15.09.2010 unter<br />
Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 24.06.2010 bis zur heutigen<br />
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist,<br />
während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese<br />
Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden<br />
können.<br />
Sodann gibt es noch folgende Mitteilungen:<br />
TAGESORDNUNG, BERATUNGSVERLAUF UND BESCHLÜSSE<br />
Vor Behandlung der Tagesordnung bringt der Bürgermeister vor, dass der<br />
Prüfungsausschuss der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> folgenden Dringlichkeitsantrag schriftlich<br />
eingebracht hat:<br />
ABÄNDERUNG BZW. STORNO DES LAUFENDEN VERTRAGES FÜR DEN<br />
VERVIELFÄLTIGER MARKE RICOH<br />
Begründet wird dieser Antrag damit, dass mit jedem Tag des Zuwartens, der Gemeinde<br />
erhebliche Mehrkosten erwachsen. Man sieht dies an Hand der Rechnung vom<br />
10.07.2010, mit Mehrkosten für das 1. Halbjahr in der Höhe von € 3.879,36.<br />
Es wurde bereits in der GR-Sitzung im Dezember des vergangenen Jahres auf die<br />
erheblichen Mehrkosten beim Vervielfältiger hingewiesen. Diese wurde auch bereits bei<br />
den letzten beiden Prüfungsausschuss Sitzungen bemängelt. Da vom<br />
Prüfungsausschuss bei der letzten Sitzung am 14. September 2010 keine Änderung<br />
des Vertrages festgestellt werden konnte, ist hier höchster Handlungsbedarf.<br />
Der Bürgermeister bemerkt zu diesem Antrag, dass der derzeitige Vertrag noch<br />
mindestens drei Jahre läuft und ob man hier vorzeitig aussteigen kann, ist eine andere<br />
Sache.<br />
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BESCHLUSS:<br />
Der Bürgermeister lässt sodann über die Zuerkennung des Dringlichkeitsantrages<br />
abstimmen.<br />
FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Rudolf PFEIL, Markus HUMMEL, Robert<br />
DIRNSTEINER, Bernadette WINTERSTELLER, Erich NAGL, Johann POSTLMAYR,<br />
Friedrich MAIER, Friedrich SPERL, Josef HÖFLMAIER;<br />
FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />
STELZHAMMER;<br />
GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hermann STOCKER, Franz<br />
PROBST, Johannes KÜCHER, Andreas STUHLBERGER, Gertraud RIEDER, Wolfgang<br />
STÜBLO, Hermann POINTECKER, Gerlinde BRECKNER, Michael ÖSTERBAUER<br />
Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 14 JA<br />
Stimmen gegen 11 NEIN Stimmen stattgegeben und beschlossen den<br />
Dringlichkeitsantrag in die heutige Tagesordnung aufzunehmen.<br />
PUNKT 1) ERLASSUNG EINER NEUEN ABFALLORDNUNG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die bisher gültige Abfallordnung am<br />
13.03.2009 beschlossen wurde. Mit 01.08.2009 ist das OÖ Abfallwirtschaftsgesetz 2009<br />
in Kraft getreten, welches das OÖ AWG 1997 ersetzt.<br />
Eine grundlegende Änderung ergibt sich daraus, dass der maximale Abholintervall von<br />
6 auf 4 Wochen zu verkürzen ist. Derzeit sind 298 Tonnen zur 6-wöchentlichen Abfuhr<br />
angemeldet. Nur dann, wenn die Sammlung der Biotonnenabfälle durch Abholung oder<br />
eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung erfolgt, kann das Abfuhrintervall auf 6<br />
Wochen verlängert werden. Dies ist natürlich schwierig zu kontrollieren.<br />
Neu ist jedenfalls auch die verpflichtende Biotonnenabfuhr in dicht besiedeltem Gebiet<br />
(Wohnblöcke, Hochhäuser, Reihenhausanlagen, Ortskerne etc.).<br />
Derzeit sind noch viele Abfallbehälter aus Metall (Ringtonnen) in verschiedenen Größen<br />
in Verwendung, die den europarechtlichen Vorgaben nicht mehr entsprechen. Ebenso<br />
sollen in Hinkunft nur mehr Kunststofftonnen mit Rädern verwendet werden. In der<br />
letzten Gemeindeinfo wurde darauf bereits hingewiesen.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass die Neufassung der Abfallordnung den<br />
Fraktionen vorgelegt wurde.<br />
GV Ing. Klepp stellt die Frage, die Gemeinde möchte demnach die 6-wöchige<br />
Abfuhr weg haben?<br />
Der Bürgermeister verneint dies und erklärt, es kann nach wie vor die 6-wöchige<br />
Abfuhr in Anspruch genommen werden, wenn gleichzeitig eine Sammlung der<br />
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Biotonnenabfälle durch Abholung oder eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung<br />
erfolgt.<br />
GV Ing. Klepp fasst zusammen, wenn diese Punkte erfüllt werden, kann eine 6wöchige<br />
Abfuhr erfolgen.<br />
Der Bürgermeister bestätigt dies.<br />
Vizebgm. Schanda erklärt, er habe vor der Sitzung mit AL Schwendner<br />
gesprochen und es wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde laut Aussage von Herrn Steidl,<br />
BAV Braunau, ein Kerngebiet festzulegen hat, wo die Biotonnenabfuhr erfolgen soll.<br />
AL Schwendner berichtet, dass am Amtsleiter-Treffen Herr Steidl mitgeteilt hat,<br />
dass in der Abfallordnung unbedingt bestimmt werden muss, wo die Biotonne abgeführt<br />
werden muss, wie zum Beispiel Kerngebiet = Ortsgebiet. Es hat dies eine rechtliche<br />
Auswirkung und zwar hat der Bürger im Kerngebiet einen Rechtsanspruch auf Abfuhr<br />
der biogenen Abfälle. Dies heißt aber nicht, dass Bürger von zum Beispiel Weinberg<br />
oder Furth nicht an der Biotonnenabfuhr teilnehmen können.<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die neue Abfallordnung auch<br />
beinhaltet, dass in dicht besiedelten Gemeindegebieten, wie etwa<br />
Gemeinschaftswohnanlagen (Wohnblöcke, Hochhäuser), Reihenhausanlagen,<br />
Ortskerne u. dgl. die Biotonnenabfuhr verpflichtend ist.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass dies in der neuen Verordnung noch nicht<br />
enthalten ist.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass dies in der vorliegenden Abfallordnung noch<br />
nicht enthalten sein kann, da das Amtsleiter-Treffen erst heute Nachmittag<br />
stattgefunden hat.<br />
GR Roman Breckner schlägt vor, nachdem dies doch ein sehr umfangreiches<br />
Thema ist, es in einer Sitzung des Umweltausschusses zu behandeln.<br />
AL Schwendner weist darauf hin, dass diese neue Abfallordnung bis zum<br />
31.12.2010 beschlossen sein muss. Die Abhaltung einer Umweltausschusssitzung wäre<br />
trotzdem von Vorteil, da sich hier noch einiges tun wird.<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, heute die vorliegende Abfallordnung<br />
grundsätzlich zu beschließen und mit der Festlegung des Kerngebietes zu ergänzen.<br />
GR Roman Breckner bemerkt, das Problem wird nicht bei jenen Bürgern sein, die<br />
nicht im Kerngebiet liegen, sondern bei jenen die im Kerngebiet (= Ortsgebiet) liegen.<br />
AL Schwendner erklärt, dies werde nicht das Problem sein. Es wird das Problem<br />
sein - und damit muss sich der Gemeinderat ohnehin noch einmal auseinandersetzen –<br />
wenn sich die Gemeinde entschließt, dass die Biotonnenabfuhr über den<br />
Bezirksabfallverband laufen soll, dann müssen alle eine 120 L Biotonne bestellen. Die<br />
bisherigen Curver-Behälter können dann nicht mehr ausgeleert werden. Es ist dann<br />
auch wieder eine Preisfrage. Die Bürger müssen neue Tonnen kaufen, etc.. Von Herrn<br />
Steidl wurde mitgeteilt, dass nichts dagegen spricht, wenn die Gemeinde die bisherige<br />
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Biotonnenabfuhr so weiter betreibt. Denn was soll ein Haushalt in eine 120 L Tonne<br />
hineingeben? Herr Steidl erklärte, dass auch Rasenschnitt etc. hineingegeben werden<br />
kann.<br />
GR Roman Breckner bemerkt, dass vor zwei Wochen eine<br />
Prüfungsausschusssitzung des BAV stattgefunden hat und auch dort über dieses<br />
Thema gesprochen wurde. Die Gemeinde weiß aber jetzt noch nicht: wie viele<br />
Biotonnen kommen dazu und schafft unser Abfuhrunternehmen, Herr Franz Priewasser,<br />
diese Menge dann überhaupt noch?<br />
Der Bürgermeister bemerkt, wenn das Kerngebiet mit Ortskern festgelegt wird, ist<br />
für ihn dies überall wo die Ortswasserleitung ist.<br />
AL Schwendner weist darauf hin, wenn vom Bürger ein Nachweis gebracht wird,<br />
dass eine Eigenkompostierung erfolgt oder an der Biotonnenabfuhr teilnimmt, kann<br />
auch der 6-wöchige Abfuhrintervall für den Restmüll in Anspruch genommen werden.<br />
GR Roman Breckner bemerkt, dass die Eigenkompostierung zu überprüfen ist.<br />
GR Höflmaier stellt die Frage, wenn jemand Eigenkompostierung angibt, ist es<br />
dann ausreichend, wenn er sich dies selber bestätigt?<br />
AL Schwendner antwortet, dass dies – wie von GR Breckner bemerkt – zu<br />
überprüfen ist und der Bürger hat eine entsprechende schriftliche Erklärung abzugeben.<br />
GR Sperl fragt, von wem wird die Eigenkompostierung kontrolliert?<br />
Der Bürgermeister antwortet, entweder von der Gemeinde, sprich Bauhofarbeiter<br />
oder von Mitgliedern des Umweltausschusses.<br />
GR Roman Breckner bemerkt, dass er selber die Kontrollen durchführen wird.<br />
Vizebgm. Schanda stellt die Frage, wenn jetzt die vorliegende Verordnung so<br />
beschlossen wird, ist ja nicht der Hinweis bezüglich Kerngebiet drinnen. Wie soll dies<br />
dann erfolgen?<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, dass heute der Grundsatzbeschluss für die<br />
Verordnung gefasst wird und der Umweltausschuss unterhält sich nochmals dezidiert<br />
darüber.<br />
GR Sperl stellt die Frage, ob es das bringt, wenn im Prinzip etwas beschlossen<br />
wird, von dem man den Inhalt nicht kennt.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass GR Sperl total fehl informiert sei, denn wenn<br />
man einen Grundsatzbeschluss fasst, hat dieser sozusagen einen gewissen<br />
Stellenwert. Der Ausschuss kann dann dies ausarbeiten, sodass man bei der nächsten<br />
GR-Sitzung diese Zusatzpunkte wieder aufnimmt. Aber man braucht einmal einen<br />
generellen Beschluss, sonst kann man dies überhaupt nicht einfügen.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, wenn diese Verordnung dann abgeändert wird,<br />
muss diese wieder im Gemeinderat beschlossen werden und dann beginnt erst die<br />
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Kundmachungsfrist und dies geht sich dann zeitlich nicht aus, dass die Verordnung mit<br />
01.01.2011 in Kraft treten kann.<br />
AL Schwendner erklärt dazu, die vorliegende Verordnung soll heute so<br />
beschlossen werden, mit dem Hinweis, dass unter § 2 der Absatz (3) wie folgt geändert<br />
wird:<br />
(3) Der Abholbereich für die Sammlung der Biotonnenabfälle umfasst das<br />
Kerngebiet der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> (= Ortskern von <strong>Schalchen</strong>). Falls<br />
erforderlich, werden auch die außerhalb des Kerngebietes anfallende<br />
Biotonnenabfälle, mit Ausnahme der im Anhang 1 aufgelisteten Grundstücke<br />
(Sonderbereich), abgeholt.<br />
Anschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, die nachstehende<br />
Abfallordnung zu beschließen und zwar:<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> vom 23.09.2010 mit der eine<br />
Abfallordnung erlassen wird.<br />
Aufgrund des § 6 OÖ Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (OÖ AWG 2009), LGBl. Nr. 71/2009<br />
wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Begriffsbestimmungen<br />
(1) Hausabfälle sind alle festen Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise<br />
anfallen, sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer getrennten<br />
Sammlung zuzuführen oder als sperrige Abfälle anzusehen sind.<br />
(2) Sperrige Abfälle sind feste Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise<br />
anfallen, aber wegen ihrer Größe oder Form nicht in den für Hausabfälle<br />
bestimmten Abfallbehältern gelagert werden können.<br />
(3) Biogene Abfälle sind Stoffe, die aufgrund ihres hohen organischen biologisch<br />
abbaubaren Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung besonders geeignet<br />
sind, und zwar Grünabfälle (lit.a) und Biotonnenabfälle (lit.b).<br />
a) Grünabfälle:<br />
natürliche organische Abfälle aus dem Garten und Grünflächenbereich, wie<br />
insbesondere Grasschnitt, Strauchschnitt, Baumschnitt, Christbäume, Laub,<br />
Blumen und Fallobst;<br />
b) Biotonnenabfälle:<br />
- feste pflanzliche Abfälle, wie insbesondere solche aus der Zubereitung von<br />
Nahrungsmitteln;<br />
- andere organische Abfälle aus der Zubereitung und dem Verzehr von<br />
Nahrungsmitteln (Speisereste), sofern sie einer dafür geeigneten aeroben<br />
oder anaeroben Behandlungsanlage zugeführt werden können.<br />
- Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier, welches mit<br />
Nahrungsmitteln in Berührung steht oder zur Sammlung und Verwertung<br />
von biogenen Abfällen geeignet ist;<br />
(4) Haushaltsähnlicher Gewerbeabfall sind feste Abfälle aus Gewerbe, Industrie,<br />
Land- und Forstwirtschaft sowie aus vergleichbaren Einrichtungen im öffentlichen<br />
Bereich, mit in ihrer Zusammensetzung und Beschaffenheit Hausabfällen ähnlich<br />
sind.<br />
(5) Ordnungsgemäße Eigenkompostierung: Eine Eigenkompostierung gilt dann als<br />
ordnungsgemäß, wenn dabei die Ziele und Grundsätze des OÖ<br />
Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 eingehalten werden, insbesondere keine<br />
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schädlichen Einwirkungen auf Böden und Gewässer bewirkt werden, keine<br />
unzumutbaren Belästigungen für Nachbarn oder Nachbarinnen entstehen und<br />
ausschließlich eigene biogene Abfälle pflanzlicher Herkunft eingesetzt werden.<br />
§ 2<br />
Abholbereich<br />
(1) Der Abholbereich für die Sammlung der Hausabfälle umfasst das gesamte<br />
Gemeindegebiet der Gemeinde <strong>Schalchen</strong>, jedoch mit Ausnahme der im Anhang<br />
1 aufgelisteten Grundstücke (Sonderbereich).<br />
(2) Für sperrige Abfälle besteht eine ständige Abgabemöglichkeit im<br />
Altstoffsammel-zentrum des BAV in Mattighofen. Überdies erfolgt eine Abholung<br />
nach Bedarf gegen vorherige Anmeldung.<br />
(3) Der Abholbereich für die Sammlung der Biotonnenabfälle umfasst das<br />
Kerngebiet der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> (= Ortskern von <strong>Schalchen</strong>). Falls<br />
erforderlich, werden auch die außerhalb des Kerngebietes anfallende<br />
Biotonnenabfälle, mit Ausnahme der im Anhang 1 aufgelisteten Grundstücke<br />
(Sonderbereich), abgeholt.<br />
(4) Für Grünabfälle besteht eine ständige Abgabemöglichkeit im<br />
Altstoffsammelzentrum des BAV in Mattighofen.<br />
(5) Der Abholbereich für die Sammlung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle<br />
umfasst das gesamte Gemeindegebiet, wenn nicht zum Zeitpunkt der Erlassung<br />
dieser Verordnung ein gültiger privatrechtlicher Vertrag mit einem<br />
Entsorgungsunternehmen besteht.<br />
§ 3<br />
Pflichten der Abfallbesitzer<br />
(1) Hausabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zur Sammlung<br />
bereitzustellen. Im Sonderbereich sind Hausabfälle zu den Sammelstellen zu<br />
bringen.<br />
(2) Sperrige Abfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen zum ASZ<br />
Mattighofen zu bringen, bei Abholung im Bedarfsfall am vereinbarten Ort zur<br />
Sammlung bereitzustellen.<br />
(3) Biotonnenabfälle sind im Abholbereich für die Sammlung bereitzustellen. Im<br />
Sonderbereich sind die Biotonnenabfälle zur Sammelstelle zu bringen. Diese<br />
Verpflichtung entfällt, wenn die Biotonnenabfälle einer ordnungsgemäßen<br />
Eigenkompostierung zugeführt werden.<br />
(4) Grünabfälle sind zum ASZ Mattighofen zu bringen. Diese Verpflichtung entfällt,<br />
wenn die Grünabfälle einer Eigenkompostierung zugeführt werden.<br />
(5) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen,<br />
für die Sammlung bereitzustellen.<br />
Die im Sonderbereich (laut Anhang 1) liegenden Grundstücksbesitzer haben die<br />
Hausabfälle bzw. Biotonnenabfälle zeitgereicht zu den Sammelstellen zu bringen. Als<br />
Sammelstelle gilt jeweils die nächst gelegene Durchzugsstraße.<br />
§ 4<br />
Abfallbehälter<br />
(1) Für die Lagerung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen<br />
Gewerbeabfälle sind ausreichend große, flüssigkeitsdichte, schließbare und<br />
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widerstandsfähige Abfallbehälter zu verwenden. Für Biotonnenabfälle sind<br />
jedenfalls eigene Abfallbehälter zu verwenden.<br />
Für Abfallbehälter sind folgende Europäische Normen (EN) anzuwenden:<br />
Kunststoffsäcke 60 L ....................................... EN 13592<br />
Kunststofftonne 60 L ....................................... EN 840-1<br />
Kunststofftonne 90 L ....................................... EN 840-1<br />
Kunststofftonne 120 L ......................................EN 840-1<br />
Kunststoffcontainer 770 L ……………………………..EN 840-3<br />
Kunststoffcontainer 1100 L …………………………….EN 840-3<br />
(2) Für die Lagerung der biogenen Abfälle sind 23 Liter bzw. 46 Liter Curver<br />
Behälter zu verwenden.<br />
(3) Die Abfallbehälter für die Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen<br />
Gewerbeabfälle werden von der Gemeinde beschafft und an die<br />
Abgabenpflichtigen verkauft. Es ist jedoch auch Selbstbeschaffung durch die<br />
Abgabenpflichtigen möglich.<br />
(4) Es dürfen nur die von der Gemeinde genehmigten registrierten und<br />
gekennzeichneten Abfallbehälter und Säcke verwendet werden.<br />
(5) Die Abfallbehälter sind so aufzustellen, dass<br />
a) sie für die berechtigt benützenden Personen und für die mit der Entleerung der<br />
darin gelagerten Abfälle betrauten Personen leicht zugänglich sind und<br />
b) durch die ordnungsgemäße Benützung und Entleerung bzw. den<br />
ordnungsgemäßen Transport der Abfallbehälter möglichst niemand gefährdet<br />
oder unzumutbar belästigt wird.<br />
§ 5<br />
Anzahl und Volumen der Abfallbehälter<br />
(1) Die Anzahl der für ein Grundstück zu verwendenden Abfallbehälter richtet sich<br />
nach dem Bedarf und zwar insbesondere nach der Anzahl der die Abfallbehälter<br />
benützenden Personen, und Größe der Anstalten, Betriebe und sonstigen<br />
Arbeitsstellen, der Art, Beschaffenheit und Menge der durchschnittlich anfallenden<br />
Hausabfälle, der Größe der Abfallbehälter und der Länge der Abfuhrintervalle. Im<br />
Zweifelsfall ist die Anzahl von Amtswegen oder auf Antrag des Abgabepflichtigen<br />
vom Bürgermeister nach den im Abs. 2 angeführten Grundsätzen, mit Bescheid<br />
festzusetzen.<br />
(2) Die Anzahl und das Volumen der Abfallbehälter für Hausabfälle ist so<br />
festzulegen, dass jedem Einwohner unter Berücksichtigung der Behältergröße<br />
und des Abfuhrintervalls ein Behältervolumen von mindestens 5 Liter pro Woche<br />
zur Verfügung steht:<br />
Ausgehend von einem EIN-PERSONEN-HAUSHALT gelten für<br />
Mehrpersonenhaushalte folgende Mindestbehältervolumen:<br />
Haushaltsgröße:<br />
Mindestbehältervolumen pro Woche:<br />
1 – Personen-Haushalt …………………… 5 Liter<br />
2 – Personen-Haushalt …………………… 8,5 Liter<br />
3 – Personen-Haushalt …………………… 11,3 Liter<br />
4 – Personen-Haushalt …………………… 13,5 Liter<br />
5 – Personen-Haushalt …………………… 15 Liter<br />
Bei gemeinschaftlich genutzten Abfallbehältern ist die Summe der Werte der<br />
beteiligten Haushalte zu berücksichtigen.<br />
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Diese Werte gelten nur für private Haushalte.<br />
Für Betriebe und andere Einrichtungen sind individuell die erforderlichen Behältervolumina<br />
festzulegen.<br />
Im Bedarfsfall können zusätzlich Abfallsäcke (gegen Entgelt) beim Gemeindeamt<br />
abgeholt werden.<br />
§ 6<br />
Abfuhrtermine<br />
(1) Die Sammlung der Hausabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle<br />
durch die Gemeinde bzw. das beauftragte Müllabfuhrunternehmen erfolgt je nach<br />
Bedarf zwei- oder vierwöchentlich.<br />
Eine sechswöchentliche Abfuhr kann nur erfolgen, wenn gleichzeitig eine<br />
Biotonnenabfuhr erfolgt bzw. die Biotonnenabfälle einer ordnungsgemäßen<br />
Eigenkompostierung (§ 1 Abs. 5) zugeführt werden.<br />
(2) Die Änderung des Abfuhrintervalls ist nur halbjährlich - in den Monaten Juni<br />
und Dezember – möglich.<br />
(3) Sperrige Abfälle können im ASZ Mattighofen abgegeben werden. Eine<br />
zusätzliche Abholung erfolgt gegen vorherige telefonische Anmeldung.<br />
(4) Die Sammlung der Biotonnenabfälle erfolgt alle 4 Wochen. Zur Verhinderung<br />
der Fäulnisbildung ist das Konservierungsmittel „SESO“ zu verwenden, welches<br />
von der Gemeinde beschafft und an die Abgabepflichtigen verkauft wird.<br />
(5) Die Tage der Sammlung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und<br />
haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle werden durch Anschlag an der Amtstafel und<br />
Veröffentlichung in der Gemeindeinformation bekanntgegeben.<br />
(6) An den Abfuhrtagen haben die Abgabepflichtigen dafür zu sorgen, dass die<br />
Abfallbehälter in verschlossenem Zustand am Rand der Straße oder des<br />
Gehsteiges aufgestellt sind. Die Aufstellung hat so zu erfolgen, dass der Verkehr<br />
weder auf der Straße noch auf dem Gehsteig behindert wird.<br />
§ 7<br />
Behandlungsanlagen für biogene Abfälle<br />
Die Gemeinde bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Salzburger<br />
Abfallbeseitigung GmbH., 5101 Bergheim, Aupoint 15, welche eine<br />
Kompostierungsanlage mit dem Standort Bergheim, Aupoint 15, zur Verwertung der im<br />
Gemeindegebiet anfallenden biogenen Abfälle betreibt.<br />
Zusätzlich besteht die Möglichkeit Strauchschnitt in haushaltsüblichen Mengen<br />
kostenlos in das ASZ Mattighofen zu bringen.<br />
§ 8<br />
Anzeigepflicht<br />
Vermehrt oder verringert sich die Menge des durchschnittlich von einer Liegenschaft<br />
abzuführenden Abfalls wesentlich (z.Bsp.: durch Neubau, Zubau, Änderung der<br />
Benützungsart udgl.), so hat dies der Eigentümer ohne unnötigen Aufschub der<br />
Gemeinde anzuzeigen.<br />
§ 9<br />
Bauwerke auf fremden Grund<br />
Seite 9 von 47
Bei Bauwerken auf fremden Grund (Superädifikate, Bauwerke als Zugehör eines<br />
Baurechtes) sind die für den Liegenschaftseigentümer geltenden Bestimmungen dieser<br />
Verordnung sinngemäß auf den Eigentümer des Bauwerkes anzuwenden.<br />
§ 10<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Berechnung der Abfallgebühr ist nach den Bestimmungen des § 18 OÖ AWG 2009<br />
vorzunehmen. Dazu erlässt der Gemeinderat eine gesonderte Abfallgebührenordnung.<br />
§ 11<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Abfallordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 OÖ Gemeindeordnung 1990 durch<br />
zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf dem Ablauf der<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Abfallordnung vom 13.03.2009 außer Kraft.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 2) RECHNUNGSABSCHLUSS 2009 – PRÜFBERICHT DER<br />
BEZIRKSHAUPTMANN-SCHAFT<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am<br />
25.03.2010 den Rechnungsabschluss 2009 einstimmig beschlossen hat. Dieser wurde<br />
gemäß § 93 (3) OÖ GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Der diesbezügliche<br />
Prüfungsbericht der Bezirkshauptmann-schaft Braunau am Inn vom 16.08.2010, AZ:<br />
Gem60-5041-2010-Ti/Bai ist nunmehr beim Gemeindeamt eingelangt. Den Fraktionen<br />
wurde der Prüfungsbericht sowie die Stellungnahme des Kassenleiters Mitterbauer<br />
übermittelt.<br />
Der Bürgermeister verliest sodann vollinhaltlich den Prüfungsbericht.<br />
Zu Steuer- und Gebührenrückstände (Seite 3) erklärt der Bürgermeister, dass<br />
diese uneinbringlichen Rückstände laut Beschluss des Gemeindevorstandes vom<br />
04.08.2009 abgeschrieben wurden.<br />
Vizebgm. Mittermaier stellt fest, dass die Kollaudierung der ABA, BA 05<br />
mittlerweile erledigt ist.<br />
Der Bürgermeister bestätigt dies.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den von<br />
ihm vollinhaltlich verlesenen Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am<br />
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Inn vom 16.08.2010, AZ: Gem60-5041-2010-Ti/Bai über den Rechnungsabschluss für<br />
das Finanzjahr 2009 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 3) HAUPTSCHULE MUNDERFING – SANIERUNG;<br />
VEREINBARUNG FÜR SCHULERHALTUNGSBEITRÄGE<br />
(GASTSCHULBEITRÄGE)<br />
Der Bürgermeister berichtet, die Gemeinde Munderfing teilt mit Schreiben vom<br />
12.07.2010 mit, dass diese beabsichtigt eine Sanierung der Hauptschule<br />
durchzuführen. Die Maßnahmen im Gesamtausmaß von ca. € 848.000,-- netto wurden<br />
hinsichtlich Wirtschaft-lichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit von der Direktion<br />
Bildung geprüft und in Ordnung befunden. Als erste Bauetappe sind neue Fenster<br />
inklusive Wärmeisolierung im Wert von ca. € 329.000,-- (schulischer Anteil) geplant.<br />
Nachdem im Zusammenhang mit der § 86 Genehmigung Gemeinden künftig mit den<br />
Betroffenen (eingesprengelten Gemeinden) bezüglich der Umlegung der<br />
Schulerhaltungs-beiträge eine Vereinbarung abzuschließen ist, hat diese mit der<br />
Gemeinde Munderfing zu erfolgen.<br />
Die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> leistet derzeit folgende Gastschulbeiträge an die Gemeinde<br />
Munderfing:<br />
Finanzja Schule Schüleranza Kopfquote in €: Gesamt: Vermerk:<br />
hr<br />
hl<br />
2010 Volksschul 8 684,16 + 27.998,32 Anteile<br />
2.815,63<br />
Sanierung VS<br />
2010 Hauptschul 12 807,75 9.693,00 Ohne Anteil<br />
e<br />
– Sanierung<br />
HS<br />
Wie in der Liste angeführt, leistet die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> auch einen anteiligen<br />
Beitrag für die Sanierung der Volksschule in Munderfing.<br />
GR Sperl stellt die Frage, wenn die Hauptschule Munderfing nunmehr saniert<br />
wird und die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> den entsprechenden Anteil leistet, hat dann die<br />
Gemeinde <strong>Schalchen</strong> auch einen eventuellen Vorteil, dass durch den sinkenden<br />
Energieverbrauch auch die Heizkosten sinken und dies dann auf die Betriebskosten<br />
umgelegt wird.<br />
Der Bürgermeister ist davon überzeugt und aus diesem Grunde wird die Schule<br />
auch saniert. Nur ob die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> dadurch in Zukunft weniger zu leisten<br />
hat, glaubt der Bürgermeister nicht, da die Beiträge generell steigen. Aber der<br />
Bürgermeister geht davon aus, dass dann die Schalchner Kinder eine gut sanierte<br />
Schule in Munderfing vorfinden werden.<br />
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GR Nagl stellt die Frage, ob der Beitrag noch im Finanzjahr 2010 zu leisten ist<br />
oder erst im Jahr 2011.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass im Finanzjahr 2010 noch keine Leistungen<br />
anfallen. Jedoch werden im Jahr 2011 die Beiträge fällig sein.<br />
GR Nagl bemerkt, dass demnach bereits für das Finanzjahr 2011 diese Beiträge<br />
bei der Budgeterstellung zu berücksichtigen sind.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass in der Volksschule Munderfing 8 Schalchner<br />
Kinder sind und hierfür ein Sanierungsbeitrag in der Höhe von € 27.998,32 fällig war.<br />
Demnach wird für die Hauptschule Munderfing mit 12 Schalchner Kindern ein Betrag<br />
von rund € 30.000,-- fällig werden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />
der vorliegenden Vereinbarung gemäß §§ 50 und 51 des OÖ<br />
Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 betreffend der Entrichtung von<br />
Schulerhaltungsbeiträgen bzw. Gastschulbeiträgen zuzustimmen und den<br />
anteilsmäßigen Beitrag für die Sanierungsmaßnahmen der Hauptschule<br />
Munderfing zu übernehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 4) ABA, BA 04 – LANDESFÖRDERUNG; ZUFÜHRUNG DES<br />
ÜBERSCHUSSES AN DEN BA 05<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass – wie im Schreiben des Amtes der OÖ<br />
Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, vom 26.03.2010, AZ: OGW-<br />
AW-410234/283-2010-KRO mitgeteilt - die Gemeinde für den BA 04 ein<br />
Investitionsdarlehen in der Höhe von € 65.600,-- erhalten hat. Das dieser Bauabschnitt<br />
04 bereits ausfinanziert ist, soll der Überschuss an den BA 05, der einen Abgang von €<br />
104.147,73 aufweist, zugeführt werden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das für<br />
den bereits ausfinanzierten BA 04 erhaltene Investitionsdarlehen in der Höhe von €<br />
65.600,-- der ABA, BA 05 zuzuführen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 5) VERKAUF DER WALDPARZELLE 1128/46, KG.<br />
WEINBERG<br />
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Der Bürgermeister berichtet, dass Herr Johann Maier, Unterweinberg 8 mit<br />
Schreiben vom 20.05.2010 Interesse am Kauf des Gemeindewaldes Parzelle 1128/46,<br />
KG. Weinberg, welcher sich südlich der ehemaligen Mülldeponie in der Schottergrube<br />
Weinberg befindet, bekundet. Das Waldgrundstück hat ein Ausmaß von 11.537 m².<br />
Bevor diese Anfrage in der Gemeindevorstandsitzung am 10.08.2010 besprochen<br />
wurde, wurde ein Schätzungsgutachten eingeholt.<br />
Die Waldwertschätzung der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn,<br />
Forstaufsichtsstelle Mattighofen vom 29.06.2010, GZ: Forst-10 lautet auszugsweise wie<br />
folgt:<br />
… Der Bewuchs des Waldes setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Ca. 0,89 ha durchschn. 80-jährige Fichte, Tanne (Buche, Weißkiefer, Lärche).<br />
Ca. 0,02 ha durchschn. 60-jährige Fichte, Tanne (Eiche, Buche).<br />
Ca. 0,20 ha durchschn. 15-jährige Fichte, Tanne (Buche).<br />
Ca. 0,04 ha Lagerplatz bzw. Umkehrplatz.<br />
An Altholz (60 jährig bis 80 jährig) stocken auf der Fläche in Summe ca. 330<br />
Erntefestmeter ohne Rinde, davon ca. 79 % Fichte, 13 % Tanne, 5 % Rotbuche, der<br />
Rest besteht aus Kiefer, Eiche und Lärche. Der Bestockungsgrad beträgt<br />
durchschnittlich 0,85.<br />
Die Erntekosten wurden gutachtlich mit 18,-- Euro pro Erntefestmeter festgelegt.<br />
Bodenwert gutachtlich: 0,80 Euro/m² = Euro 9.230,--<br />
Bestandeswert gutachtlich = Euro 18.254,--<br />
= Euro 27.484,-- bzw. 2,38 Euro/m²<br />
Ausdrücklich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die gegenständliche<br />
Waldwertschätzung nur einen Richtwert für den Verkehrswert darstellen kann. Der<br />
Verkehrswert schwankt in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage.<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, Herrn Johann Maier mitzuteilen, dass das<br />
Waldgrundstück um € 2,38/m² erworben werden kann. Sollte Herr Maier diesen Preis<br />
nicht akzeptieren, soll der Verkauf des Waldgrundstückes ausgeschrieben werden,<br />
denn es gibt mittlerweile auch andere Interessenten.<br />
GR Dr. Postlmayr schlägt vor, nachdem es noch weitere Interessenten gibt,<br />
sollte man diese fragen, was ihnen das Waldgrundstück Wert ist.<br />
Der Bürgermeister erklärt sich damit nicht einverstanden, da auch in der<br />
Gemeindevorstandsitzung vereinbart wurde, Herrn Maier das Grundstück um € 2,38/m²<br />
anzubieten und wenn dieser damit nicht einverstanden ist, soll eine Ausschreibung<br />
erfolgen.<br />
Vizebgm. Mittermaier ergänzt, dass ein Kauf durch Herrn Johann Maier auch<br />
insofern von Vorteil wäre, da der umliegende Wald auch im Besitz von Herrn Maier ist.<br />
GR Dr. Postlmayr bemerkt, dass Herr Johann Maier auch ein Bürger der<br />
Gemeinde <strong>Schalchen</strong> ist.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />
Herrn Johann Maier, Unterweinberg 8 das Waldgrundstück 1128/46, KG. Weinberg im<br />
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Ausmaß von 11.537 m², laut Schätzgutachten um den Gesamtpreis von € 27.484,--<br />
inkl. MWSt. anzubieten. Wird dem Angebot nicht zugestimmt, wird das Grundstück<br />
öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
Der Bürgermeister bittet Vizebürgermeister Mittermaier das Wort für TOP<br />
6) zu übernehmen und verlässt sodann den Sitzungssaal.<br />
PUNKT 6) GEMEINDEGRUNDSTÜCKE 528 UND 682/2, KG.<br />
SCHALCHEN AN DER B 147; ANFRAGE WEGEN<br />
EVENTUELLEN VERKAUF ODER VERPACHTUNG<br />
Vizebgm. Mittermaier erklärt, dass von Herrn Robert Feichtinger mit Schreiben<br />
vom 08.09.2010 angefragt wurde, ob die Gemeindegrundstücke 528 und 682/2, je KG.<br />
<strong>Schalchen</strong> zum Verkauf oder zur Verpachtung angeboten werden. Das dort in der Natur<br />
als eine Parzelle ersichtliche Grundstück ist in der Katastermappe durch das öffentliche<br />
Wassergut 1647/1 getrennt. Um das Grundstück entsprechend nutzen zu können, wäre<br />
ein Erwerb eines Teiles des öffentlichen Wassergutes erforderlich.<br />
Es ist jedem bekannt, dass es sich hierbei um einen Grundstücksteil des ehemaligen<br />
Armenhauses Landstraße 10 handelt. Bevor hier eine Veräußerung oder Verpachtung<br />
durchgeführt werden kann, muss jedoch die Lage bezüglich des Wassergutes geklärt<br />
werden.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, ein Verkauf dieser Grundstücke sollte zum jetzigen<br />
Zeitpunkt überhaupt nicht zur Diskussion gestellt werden. Denn wenn diese<br />
Grundstücke verkauft werden, hat die Gemeinde die Chance eines Umbaus der<br />
Kreuzung Sensenwerkstraße/B 147 auch vergeben. Bezüglich der Verpachtung der<br />
Parzellen müsste Herr Feichtinger seine Pläne mitteilen. Vizebgm. Schanda betont,<br />
dass dieser Bereich eine Unfallhäufigkeitsstelle ist und vermutet, dass Herr Feichtinger<br />
dort einen Autoverkaufsplatz errichtet möchte. Aber ob dies ein günstiger Platz ist?<br />
Daher muss Herr Feichtinger auf alle Fälle einmal mitteilen, was mit den Parzellen<br />
geplant ist, bevor im Gemeinderat weiterdiskutiert wird.<br />
Vizebgm. Mittermaier erklärt, dass das E-Mail von Herrn Feichtinger aus nur<br />
einem Satz besteht. Aber auch Vizebgm. Mittermaier glaubt, dass die Errichtung eines<br />
Autoverkaufplatzes, ohne Gebäude vorerst einmal, geplant ist. Aber die Gemeinde soll<br />
sich diese Grundstücke selber sichern, denn verkaufen kann man es immer noch.<br />
Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass kein Parkplatz, keine Zufahrt, etc.<br />
vorhanden ist.<br />
GR Dr. Postlmayr betont, dass zunächst die Lage bezüglich des öffentlichen<br />
Wassergutes abgeklärt werden muss. Wenn dies bereinigt ist, kann auch ein besserer<br />
Verkaufspreis erzielt werden.<br />
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Vizebgm. Mittermaier stimmt dem zu und ergänzt, dass somit dann wirklich, wie<br />
in der Natur vorhanden, die gesamten Grundstücke 528 und 682/2 als eine Einheit<br />
verwertet werden können.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, die Gemeinde solle den durchgehenden Teil des<br />
öffentlichen Wassergutes 1647/1 erwerben.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt Vizebürgermeister Mittermaier den<br />
Antrag, die vorliegende Anfrage von Herrn Feichtinger abzulehnen und das Verfahren<br />
zum Erwerb des Teiles aus dem öffentlichen Wassergut 1647/1 in die Wege zu<br />
leiten.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 7) GRUNDSTÜCK 532/14, KG. SCHALCHEN,<br />
SCHMIDINGERSIEDLUNG; ANSUCHEN DER EHEGATTEN<br />
KARRER UM VERKAUF<br />
Vizebgm. Mittermaier berichtet, dass mit Durchführung der grundbücherlichen<br />
Eintragung der Parzellierung der Parzellen 532/2 bis 532/14, je KG. <strong>Schalchen</strong>, der<br />
Eigentümer Josef Dax, Altheim die Parzellen 532/1 und 532/14 in das Eigentum der<br />
Gemeinde <strong>Schalchen</strong> übertragen hat.<br />
Die Ehegatten Manfred und Sabine Karrer, Schmidingersiedlung 4 fragen nunmehr mit<br />
Schreiben vom 27.05.2010 an, ob ein Teil des Grundstückes 532/14 käuflich zu<br />
erwerben wäre. Es wäre darauf die Errichtung einer Fertiggarage geplant. Wird nur ein<br />
Teil der Parzelle 532/14 veräußert, hat eine Vermessung zu erfolgen.<br />
Der Bürgermeister betritt wieder den Sitzungssaal. Vizebürgermeister Mittermaier<br />
übergibt sodann das Wort an den Bürgermeister.<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass mehrere Besprechungen mit Familie Karrer<br />
stattgefunden haben. Es geht dabei um jenen östlichen Teil des Grundstückes 532/14<br />
wo der Transformator steht. Familie Karrer möchte dort eine Fertiggarage errichten,<br />
was auch kein Problem sein dürfte. Es ist genügend Platz vorhanden. Die Gemeinde<br />
sollte sich jedoch jene zur Errichtung einer Ringstraße erforderlichen Flächen sichern.<br />
GR Roman Breckner bemerkt, dass ja eigentlich, nachdem es sich um eine<br />
Privatstraße handelt, ein Umkehrplatz geplant ist. Dies heißt, dass die Gemeinde<br />
wieder zahlt.<br />
Der Bürgermeister erklärt, wenn ein Umkehrplatz benötigt wird, muss dieser auch<br />
hinkommen. Aber trotzdem bleibt genügend Fläche, sodass die Familie Karrer eine<br />
Fertiggarage aufstellen kann.<br />
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GR Roman Breckner bemerkt, dass er nichts gegen die Aufstellung der<br />
Fertiggarage habe, aber nur wird sich dies nicht ausgehen, da auch der Abstand zum<br />
Transformator einzuhalten ist.<br />
GR Dr. Postlmayr stellt fest, dass für die Errichtung der Fertiggarage in etwa die<br />
Hälfte des Grundstückes erforderlich sein wird.<br />
Der Bürgermeister erklärt, die Parzelle ist relativ groß. Es ließe sich auch ohne<br />
weiteres die Fertiggarage östlich des Transformators aufstellen.<br />
GR Dr. Postlmayr weist darauf hin, ob nicht die Gemeinde dies ein wenig<br />
gestalten sollte, damit das Grundstück optimal genutzt ist und der eventuell in Zukunft<br />
geplante Umkehrplatz nicht ein Problem wird. Daher könnte das Grundstück so geteilt<br />
werden, damit auch der Umkehrplatz Platz hat.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass die Gemeinde von dieser Umkehr nur den Teil<br />
auf dem Grundstück 532/14 nutzen könnte. Es wäre natürlich von Vorteil, wenn die<br />
Gemeinde vielleicht irgendwann doch eine Ringstraße – was von einer Komponente<br />
sehr stark abhängig ist – errichten könnte. Aber trotzdem schlägt der Bürgermeister vor,<br />
dass die Gemeinde der Familie Karrer das Grundstück – denn wer weiß, wie es sich mit<br />
der Ringstraße bzw. Umkehrplatz ergibt – zumindest verpachtet, damit diese darauf<br />
eine Fertiggarage errichten können.<br />
GR Ing. Sperl fragt, ob die Verpachtung vorbehaltlich erfolgt. Denn was ist, wenn<br />
die Gemeinde den Platz benötigt?<br />
Der Bürgermeister stellt die Frage, ob sich GR Ing. Sperl den Plan angesehen<br />
hat. Es wird kein Problem sein, dass man sagt, die Fertiggarage relativ nahe an den<br />
Transformator zu errichten, dann bleiben westlich davon immer noch etwa 200 m².<br />
GR Ing. Sperl bemerkt, dass man für einen Umkehrplatz in etwa mit 225 m²<br />
rechnen darf.<br />
Vizebgm. Schanda stellt fest, er wisse nicht, warum die Gemeinde auf diesem<br />
Grundstück 532/14 einen Umkehrplatz errichten soll. Die Gemeinde hat ohnehin keine<br />
Zufahrt, da es sich dabei um eine Privatstraße handelt.<br />
GR Roman Breckner schlägt vor, dass man sich diesen Grundstücksteil für die<br />
eventuelle Errichtung einer Ringstraße freihalten sollte.<br />
Der Bürgermeister erklärt, wenn die Gemeinde die Umkehr macht, sind sämtliche<br />
Möglichkeiten offen. An die Familie Karrer soll die Gemeinde jene Flächen verpachten,<br />
was für die Errichtung der Garage unbedingt erforderlich ist.<br />
GV Ing. Klepp weist darauf hin, für die Errichtung einer Fertiggarage werden<br />
Fundamente benötigt und daher stellt sich die Frage, ob der Pächter dann glücklich ist,<br />
wenn in die Garage doch einiges investiert wurde und die Gemeinde dann kommt und<br />
sagt, jetzt brauchen wir wieder die Grundflächen.<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass es Besprechungen mit der Familie Karrer<br />
gegeben hat, welche diese Garage brauchen und dies auch so machen wollen. Die<br />
Familie Karrer ist mit einem Verkauf, aber auch mit einer Verpachtung einverstanden.<br />
Warum sich die Gemeinde damit jetzt etwas vergibt, indem man sagt, die Pächter<br />
dürfen hier keinen Beton hineingeben. Es wird mit den Ehegatten Karrer ein<br />
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Pachtvertrag abgeschlossen und wenn dieser jemals aufgelöst wird, haben die<br />
Ehegatten Karrer das Grundstück in den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.<br />
GV Ing. Klepp bemerkt, dass ihm nicht bekannt war, dass die Ehegatten Karrer<br />
auch mit einer Verpachtung einverstanden sind. Denn im Tagesordnungspunkt ist<br />
„Ansuchen um Verkauf“ angeführt.<br />
Der Bürgermeister wiederholt, dass an die Familie Karer jene zur Errichtung<br />
einer Fertiggarage erforderliche Grundstücksfläche verpachtet und natürlich die Fläche<br />
für eine eventuelle Errichtung einer Ringstraße freigehalten werden soll. Die Höhe des<br />
Pachtzinses liegt bei den Gemeindegrundstücken zwischen € 20,-- und € 25,-- pro Jahr.<br />
Der Bürgermeister schlägt daher € 25,--/Jahr vor.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />
an die Familie Karrer vom Grundstück 532/14, KG. <strong>Schalchen</strong> jenen zur Errichtung<br />
einer Fertiggarage erforderlichen Teil um den Preis von € 25,--/Jahr zu<br />
verpachten. Die Flächen für die Errichtung einer Ringstraße müssen freigehalten<br />
werden.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
Vizebgm. Schanda stellt die Frage, wie viel Quadratmeter an die Familie Karrer<br />
verpachtet werden? Die Gesamtfläche des Grundstückes werden in etwa 600 m² sein?<br />
Der Bürgermeister antwortet, die Gemeinde wird mit der Familie Karrer die<br />
erforderliche Fläche ausstecken und es muss unbedingt noch so viel Platz bleiben,<br />
damit die Gemeinde eine Ringstraße errichten kann. Die Gesamtfläche des<br />
Grundstückes 532/14 beträgt 383 m².<br />
PUNKT 8) GRUNDSTÜCK 1648/2, KG. SCHALCHEN,<br />
KALTENBRUNNERSTRASSE; ANSUCHEN VON FRAU<br />
INGEBORG MEHLSTÄUBLER UM VERPACHTUNG EINES<br />
RUND 150 M² GROSSEN TEILES<br />
Der Bürgermeister verliest das Ansuchen von Frau Ingeborg Mehlstäubler,<br />
Kaltenbrunnerstraße 10 vom 26.07.2010, mit welchem diese um Verpachtung eines ca.<br />
150 m² großen Teiles der Parzelle 1648/2, KG. <strong>Schalchen</strong> ansucht.<br />
Die Gemeinde hat dieses Grundstück vor einigen Jahren angekauft und es war dies als<br />
Gewässer ausgewiesen. Auf jenem Teil, den Frau Mehlstäubler pachten möchte,<br />
befindet sich weder ein Baum, noch ein Strauch, daher sieht der Bürgermeister kein<br />
Problem dies zu verpachten.<br />
GR Roman Breckner stellt die Frage, ob der hindurchgehende öffentliche Weg<br />
bleibt.<br />
Der Bürgermeister bejaht dies.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass für dieses Ansuchen dasselbe gilt, als für<br />
jenes unter TOP 6) der heutigen Sitzung. Was beabsichtigt die Antragstellerin mit<br />
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diesem Grundstücksteil zu machen? Wird es eingezäunt? Wird eine Garage<br />
daraufgestellt? Man weiß gar nichts darüber.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass seines Wissenstandes nach, soll ein Carport<br />
darauf errichtet werden. Das Grundstück ist auch nicht mehr als öffentliches Gewässer<br />
ausgewiesen. Im Gegensatz zum Grundstück 1647/1 (Armenhaus) welches immer<br />
noch als öffentliches Wassergut ausgewiesen ist.<br />
GR Nagl stellt die Frage, ob die Mulde beim großen Hochwasser ein<br />
Abflussbereich ist?<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass er davon ausgehe. Wobei zum Bach ein<br />
Damm besteht und dies ohnehin absperren würde. Sollte die Familie Mehlstäubler auf<br />
diesem Grundstücksteil ein Carport errichten, müssen diese damit soweit heraus,<br />
sodass das Wasser durchfließen kann.<br />
GR Dr. Postlmayr weist darauf hin, dass man auch die Familie Mehlstäubler<br />
darauf aufmerksam machen muss bzw. sollte man ihnen vorschlagen, dass das<br />
Grundstück vom Gewässerbezirk angesehen werden sollte.<br />
Der Bürgermeister wiederholt, dass dies kein öffentliches Gewässer mehr ist und<br />
man daher den Gewässerbezirk nicht braucht.<br />
GR Dr. Postlmayr bemerkt, dass es aber im HWA-Bereich liegt, oder?<br />
Der Bürgermeister verneint dies.<br />
Vizebgm. Schanda stellt die Frage, welcher Abstand zur Straße eingehalten<br />
werden muss, denn der Grundstücksteil ist nicht so groß.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass dies Sache der Bauabteilung ist, aber es wird<br />
sich locker ausgehen.<br />
Vizebgm. Schanda stellt die Frage, ob es jetzt Gang und Gebe wird, dass die<br />
Gemeinde Grundstücke zum Verbauen verpachtet? Darüber muss jetzt einmal<br />
grundsätzlich geredet werden. Denn das Grundstück 1648/2 ist kein Baugrund. Darauf<br />
darf eigentlich kein Bau errichtet werden.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass man ein Carport mit Sicherheit darauf<br />
errichten darf.<br />
Vizebgm. Schanda kann sich dies nicht vorstellen.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, wenn das Carport eine gewisse Quadratmeterzahl<br />
nicht übersteigt, kann man es sogar in Grünland errichten.<br />
Der Bürgermeister bittet den als Zuhörer anwesenden Bauamtsleiter Mühlbacher<br />
um diesbezügliche Auskunft.<br />
Herr Manfred Mühlbacher teilt mit, dass auf Grünland auch kein Carport errichtet<br />
werden darf.<br />
Der Bürgermeister bedankt sich und bemerkt, dass es im Grunde genommen<br />
kein Ding sein kann, einem Bürger zu helfen seine persönliche Situation zu verbessern.<br />
Man sollte im Gemeinderat, nur weil der eine Bürger eine Fertiggarage und der andere<br />
ein Carport aufstellen will, nicht gleich generell nein dazu sagen, nur weil dies Flächen<br />
der Gemeinde sind und da lässt man nichts daraufstellen.<br />
Vizebgm. Schanda betont, dass er dies nicht gesagt habe. Es gehört<br />
grundsätzlich diskutiert, ob die Gemeinde Grundstücke zum Verbauen verpachtet. Und<br />
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in diesem Fall, was macht die Gemeinde, wenn die Familie Mehlstäubler das<br />
Grundstück bebaut und ein anderer zeigt dies an, weil darauf nicht gebaut werden darf.<br />
Dann reißt es die Gemeinde wieder ab. Dies sollte daher vorher abgeklärt werden, nicht<br />
damit dann der Gemeinderat wieder beisammensitzt und die Streiterei zu behandeln<br />
hat.<br />
Der Bürgermeister fragt, was ist, wenn die Familie Mehlstäubler jetzt kein<br />
Carport hin baut, sondern das Grundstück nur pachtet, damit das Auto abgestellt<br />
werden kann?<br />
Vizebgm. Schanda erklärt dazu, ihm ist auch das Carport Recht. Nur soll<br />
abgeklärt werden, was gebaut wird? Und ob dies auch rechtlich möglich ist. Nicht das<br />
bei der Gemeinde dann eine Anzeige einlangt.<br />
Vizebgm. Mittermaier bemerkt, dass dem Pächter mitgeteilt werden kann, was er<br />
nicht machen darf.<br />
GR Dr. Postlmayr betont, dass der Pächter auch darauf hingewiesen werden<br />
muss, dass die Naturschutzbehörde auch die Hand auf dem Grundstück hat.<br />
GV Hummel weist darauf hin, dass seitens der Pächter auch gewährleistet<br />
werden muss, dass das Wasser ungehindert abfließen kann, nicht dass andere<br />
Bewohner dadurch überflutet werden, weil dieser Bereich abgesperrt wurde. Dies soll<br />
im Vertrag angeführt werden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />
den im vorliegenden Lageplan gekennzeichneten Teil des Grundstückes 1648/2, KG.<br />
<strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von ca. 150 m², mit den besprochenen Auflagen, an Frau<br />
Ingeborg Mehlstäubler, Kaltenbrunnerstr. 10 um € 25,--/Jahr zu verpachten.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 9) NEUBAUSIEDLUNG; ERRICHTUNG EINER<br />
RINGSTRASSE<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass sich mit dieser Angelegenheit bereits der<br />
Gemeindevorstand in der Sitzung am 09.12.2009 befasst hat. Grundsätzlich wurde dem<br />
Projekt unter der Bedingung zugestimmt, dass dies auch von Seiten der ÖBB in<br />
Ordnung geht.<br />
Die Stellungnahme der ÖBB lautet, dass im Bereich der Bahnkreuzung ein 8 m breiter<br />
Streifen von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, der in 480 m nördlicher Richtung<br />
verläuft, wobei sich dieser immer mehr verengt.<br />
Bei Umsetzung des vorliegenden Projektes könnte die Auflassung der von Herrn<br />
Eisenhofer seit längerer Zeit geforderten Umkehr erfolgen. Diese müsste Herr<br />
Eisenhofer allerdings aus dem öffentlichen Gut käuflich erwerben. Gegebenenfalls ist<br />
der Verkaufspreis festzulegen und die Umkehr ist aus dem öffentlichen Gut auf Kosten<br />
von Herrn Eisenhofer herauszumessen und grundbücherlich durchzuführen. Für Herrn<br />
Eisenhofer fällt gegebenenfalls doch einiges an Kosten an.<br />
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Der Bürgermeister erklärt, dass die Fraktionen zwei Varianten für die Errichtung<br />
der Ringstraße vorliegen haben. Der Bürgermeister schlägt vor, Variante 1<br />
umzusetzen, da die Variante 2 doch wesentlich mehr Grundfläche in Anspruch nimmt.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass sämtliche Grundverhandlung mit Herrn Weinberger<br />
und Herrn Holzinger vom ehemaligen Vizebürgermeister Mitterbauer durchgeführt<br />
wurden.<br />
Die Ringstraße selbst kann derzeit nicht gebaut werden, da die finanziellen Mittel nicht<br />
vorhanden sind. Aber es sollte der entsprechende Grundsatzbeschluss gefasst werden.<br />
Betreffend Herrn Eisenhofer hat dieser ja die Grundfläche, wo die sogenannte Umkehr<br />
hinkommen sollte, schon einmal bezahlt.<br />
GV Ing. Klepp bemerkt zur Wortmeldung des Bürgermeisters, dass dieses<br />
Thema im Gemeindevorstand nicht beschlossen wurde, sondern eine Information war.<br />
Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass er dies auch nicht gesagt habe.<br />
GV Ing. Klepp erklärt, dass im Bericht zur heutigen Sitzung geschrieben wurde,<br />
dass der Gemeindevorstand dem Projekt grundsätzlich zugestimmt hat. Dazu teilt GV<br />
Ing. Klepp mit, dass dem nicht so ist, sondern es sich dabei nur um eine Information<br />
gehandelt hat.<br />
Nach kurzer Diskussion, ob im Gemeindevorstand diesem Projekt zugestimmt<br />
wurde oder ob es sich dabei nur um eine Information gehandelt hat, erklärt GV Ing.<br />
Klepp dass man im Gemeindevorstand gesagt habe, man nehme dieses Projekt zur<br />
Kenntnis.<br />
Zur Variante 1 wurde von GV Ing. Klepp schon damals der Vorschlag gemacht, ob es<br />
nicht besser wäre, diese nochmals im Straßenbauausschuss anzusehen, weil dadurch<br />
dass bei der Bahn etwa 1.000 m² verloren gehen, geht gleichzeitig auch die Möglichkeit<br />
verloren, bei der Unterlochnerstraße irgendetwas Verkehrsverlangsamendes zu<br />
machen. Denn nachdem es sich dabei um kein Ortsgebiet handelt, dürfen die Autos<br />
100 km/h fahren.<br />
Der Bürgermeister erklärt dazu, die Autos fahren diese Geschwindigkeit jetzt und<br />
werden diese auch in Zukunft fahren. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?<br />
Weiters bemerkt der Bürgermeister, dass er noch immer nicht begriffen hat, dass GV<br />
Ing. Klepp die Zustimmung bzw. Bedingung nicht verstanden hat. Denn die ÖBB muss<br />
zustimmen und nicht der Gemeinderat oder Gemeindevorstand.<br />
GV Ing. Klepp bemerkt, dass sinnbegreifendes Lesen bereits in der ersten<br />
Klasse Volksschule gelernt wird.<br />
Der Bürgermeister kontert, dass der Vorteil von GV Ing. Klepp ist, dass er noch<br />
nicht so lange wie er aus der Volksschule heraussen ist, daher wird er das nicht<br />
verstehen. Aber er könnte dies noch in der Abendschule nachholen.<br />
GV Ing. Klepp weist darauf hin, dass es jetzt nicht darum geht. Für GV Ing. Klepp<br />
sind die vorliegenden Varianten nicht das Gelbe vom Ei. Wir brauchen offiziell von der<br />
ÖBB, laut deren Aussage, 8 m und GV Ing. Klepp ist es daher nicht klar, dass man hier<br />
1000 m² abschneidet. Und im Gegenzug dazu den ganzen Grund dafür einzutauschen,<br />
wo es besser wäre endlich einmal die Unterlochnerstraße entsprechend herzurichten.<br />
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Der Bürgermeister antwortet darauf, wenn man im Gemeinderat die eigenen<br />
persönlichen Interessen vertritt, dann verstehe er die Aufregung von GV Ing. Klepp,<br />
aber dieses Thema wird bereits seit einigen Jahren im Gemeinderat behandelt. Diese<br />
Variante 1 bedeutet, dass die Ringstraße relativ knapp an der ÖBB-Bahn verläuft. Von<br />
seiten der ÖBB wurde damals dieser Variante nicht zugestimmt. Daraufhin hat der<br />
damalige Vizebürgermeister Mitterbauer mit der ÖBB sowie den Grundeigentümern<br />
Weinberger und Holzinger zum wiederholten Male das Gespräch gesucht und<br />
vereinbaren können, dass diese Ringstraße nicht entlang der Bahn sondern eine<br />
Parzelle weiter herinnen geführt wird. Und dies ist sicherlich die optimale Lösung der<br />
Ringstraße.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass man hier über die Aufgaben der zwei<br />
Grundbesitzer diskutiert. Die Grundflächen sind auf der Variante 1 zwar so<br />
eingezeichnet, aber so liegen sie ja in der Natur nicht vor. Die beiden Grundbesitzer<br />
müssen sich einmal einig werden und die Grundflächen zusammentauschen. Liegt hier<br />
bereits eine Lösung vor oder soll die Gemeinde eine Lösung vorschlagen, wie es<br />
gemacht werden soll?<br />
Der Bürgermeister antwortet, die Grundflächen sind im Grunde genommen nicht<br />
mehr das Problem.<br />
Vizebgm. Schanda wiederholt, dass die beiden Grundeigentümer Holzinger und<br />
Weinberger erst zusammentauschen müssen und dann kann erst die Variante 1 oder 2<br />
umgesetzt werden. Der Grundtausch ist Aufgabe der Grundbesitzer und nicht Aufgabe<br />
der Gemeinde. Oder soll die Gemeinde eine Lösung vorschlagen?<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass sich die Grundbesitzer Holzinger und<br />
Weinberger seit etwa einem Jahr einig sind. Wenn man sich die Variante 1 ansieht,<br />
sieht man, dass relativ viel Platz für die Verbreiterung der Unterlochnerstraße<br />
vorgesehen ist. Dabei gehört die Parzelle 118 Herrn Holzinger, Parzelle 117/2 Herrn<br />
Weinberger und Frau Eisl und die Parzelle 122 der Gemeinde. Es liegt eine<br />
unterfertigte Vereinbarung zwischen Herrn Holzinger, Herrn Weinberger, Frau Eisl und<br />
dem ehemaligen Vizebürgermeister Mitterbauer vor, wo sich die Grundbesitzer mit dem<br />
Tausch für die Errichtung der Ringstraße und Verbreiterung der Unterlochnerstraße<br />
einverstanden erklären.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass er trotzdem nicht weiß, welcher Beschluss<br />
heute gefasst werden soll, wenn man nicht weiß, wie die Grundgrenzen verlaufen.<br />
Der Bürgermeister betont, er habe darum vorhin gesagt, es solle heute der<br />
Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit die Gemeinde dann jederzeit – wenn diese<br />
wieder Geld zu freien Verfügung hat – mit dem Bau beginnen kann. Jetzt kann ohnehin<br />
nicht gebaut werden und auch im nächsten Jahr eher nicht. Aber der<br />
Grundsatzbeschluss sollte gefasst werden, ob Variante 1 oder Variante 2 gebaut<br />
werden soll.<br />
Vizebgm. Schanda stellt fest, dies heißt, der erforderliche Grund wird<br />
anteilsmäßig von Herrn Weinberger sowie Herrn Holzinger bei der Umwidmung dann<br />
abgetreten werden.<br />
Seite 21 von 47
Der Bürgermeister erklärt, dass diese bereits umgewidmet sind.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass diese aber noch anders parzelliert sind und<br />
noch zu vermessen sind. Zur Eisenbahnkreuzung hin, wird jedoch laut den<br />
vorliegenden Varianten nichts abgetreten, sodass in diesem Bereich die<br />
Unterlochnerstraße nicht verbreitert wird, oder?<br />
Der Bürgermeister gibt Vizebgm. Schanda Recht und bemerkt, dass diese rot<br />
gekennzeichnete Fläche noch verhandelt werden muss. Es muss auch noch geklärt<br />
werden, ob die Grundflächen von Herrn Eisenhofer im Tauschwege übergeben werden<br />
oder ob diese verkauft werden.<br />
GV Ing. Klepp bemerkt, dass von den anderen Grundeigentümern der Grund<br />
kostenlos abgetreten wurde und kein Grund geschenkt wurde.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass dieser auch nicht verschenkt wird, die<br />
Grundfläche wurde damals bereits von Herrn Eisenhofer gekauft.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister stellt den<br />
Antrag, den Grundsatzbeschluss zu fassen, die Ringstraße laut Variante 1 des<br />
vorliegenden Entwurfes von DI Fleischmann vom 14.06.2010, GZ. 35187/10, sobald es<br />
die finanzielle Lage der Gemeinde zulässt, zu errichten.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 10) RADWEG FURTH; GRUNDBÜCHERLICHE<br />
DURCHFÜHRUNG DES VERMESSUNGS-PLANES 11090/90<br />
DES INGENIEURKONSULENTEN DI WITTE<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass über den im Jahr 2008 fertiggestellten Radweg<br />
Furth nunmehr die Vermessungsurkunden von DI Horst Witte & Partner vom<br />
15.10.2009, GZ. 11090/09 vorgelegt wurden. Es wurden hierfür zwei<br />
Vermessungsurkunden ausgestellt, da sich ein Teil der betroffenen Grundflächen in der<br />
Katastralgemeinde Furth und ein Teil in der Katastralgemeinde Unterlochen befindet.<br />
Um nunmehr diese Vermessungsurkunden grundbücherlich durchführen zu können, ist<br />
die Auflassung des aus Parzelle 996/2, KG. Furth neugebildeten Teiles „4“ im Ausmaß<br />
von 359 m² erforderlich. Nach Abschluss des Auflassungsverfahrens können die<br />
Urkunden dem Vermessungsamt zur grundbücherlichen Durchführung vorgelegt<br />
werden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />
Verfahren zur Auflassung des laut vorliegendem Vermessungsplan des DI Horst<br />
Witte & Partner, Salzburg vom 15.10.2010, GZ 11090/09 neugebildeten Teiles „4“ im<br />
Ausmaß von 359 m² entsprechend den Bestimmungen des OÖ Straßengesetzes<br />
einzuleiten.<br />
Seite 22 von 47
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 11) AUFFANGSTRASSE; GRUNDBÜCHERLICHE<br />
DURCHFÜHRUNG DES VER-MESSUNGSPLANES 11089/09<br />
DES INGENIEURKONSULENTEN DI WITTE<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Ausbau der Auffangerstraße<br />
(Holznergründe) einer Verbreiterung, insbesondere an der Engstelle beim mittlerweile<br />
abgetragenen Haus Auffang 14, Schachner bedurfte. Um nunmehr die vorliegende<br />
Vermessungsurkunde des DI Horst Witte & Partner vom 21.06.2010, GZ. 11089/09<br />
grundbücherlich durchführen zu können, ist die Auflassung der aus Parzelle 1607/1,<br />
KG. <strong>Schalchen</strong> neugebildeten Teile und zwar:<br />
a) Teil „3“ im Ausmaß von 31 m² sowie<br />
b) Teil „12“ im Ausmaß von 3 m²<br />
erforderlich.<br />
Der aus Parzelle 1608 neugebildete Teil „11“ im Ausmaß von 14 m² wird nicht<br />
aufgelassen, sondern vom Grundstück 1608 abgeschrieben und der öffentlichen<br />
Parzelle 1607/1 zugeschrieben.<br />
Nach Abschluss des Auflassungsverfahrens kann die Vermessungsurkunde dem<br />
Vermessungsamt zur grundbücherlichen Durchführung vorgelegt werden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />
Verfahren zur Auflassung der laut vorliegendem Vermessungsplan des DI Horst<br />
Witte & Partner, Salzburg vom 21.06.2010, GZ 11089/09 neugebildeten Teile und zwar<br />
aus Parzelle 1607/1, KG. <strong>Schalchen</strong>, Teil „3“ im Ausmaß von 31 m² und Teil „12“ im<br />
Ausmaß von 3 m² und den aus Parzelle 1608 neugebildeten Teil „11“ entsprechend den<br />
Bestimmungen des OÖ Straßengesetzes einzuleiten.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 12) STRASSENSANIERUNG 2010; VERGABE DER<br />
ASPHALTIERUNGSARBEITEN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass für jene Teile der sanierungsbedürftigen<br />
Straßen, die vom Bauhof nicht selbst gerichtet werden können, eine Ausschreibung<br />
erfolgte. Diese Ausschreibung ist relativ spät passiert, da Ing. Egger, Nußdorf die<br />
gesamte EDV-Anlage defekt wurde.<br />
Die Anbotseröffnung fand nunmehr heute, 23.09.2010, um 11 Uhr 00 im Gemeindeamt<br />
statt. Es waren Vizebgm. Schanda, Ing. Egger sowie Vertreter der Anbieterfirmen<br />
anwesend. Von ihm, als Bürgermeister konnte die Eröffnung aus terminlichen Gründen<br />
nicht wahrgenommen werden.<br />
Seite 23 von 47
Es wurde von vier Firmen ein Angebot abgegeben. Herr Ing. Egger hat diese bereits<br />
geprüft und – wie vorhin telefonisch mitgeteilt – wie folgt gereiht:<br />
Reihu<br />
ng<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Angebotssteller<br />
STRABAG AG<br />
Salzburgerstraße 323, 4021 Linz<br />
HELD & FRANCKE Bauges.m.b.H.<br />
& Co.KG<br />
Kotzinastraße 4, 4030 Linz<br />
LEITHÄUSL<br />
Zimetsberg 17, 4941 Mehrnbach<br />
TEERAG-ASDAG AG<br />
Pummererstr. 17, 4021 Linz<br />
Summe<br />
brutto<br />
Differenz<br />
107.956,32<br />
ungeprüft 100,0 %<br />
110.275,78 102,1 %<br />
110.971,20 102,8 %<br />
112.408,24 104,1 %<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass demnach die Fa. Strabag AG aus Linz Bestbieter<br />
ist. Wie bereits besprochen, ist die Gemeinde zwar derzeit nicht flüssig, jedoch müssen<br />
diese Teilstücke unbedingt saniert werden, da ansonsten 2011 diese Straßenteile<br />
generell neu zu machen sind. Es handelt sich dabei um folgende Sanierungsabschnitte:<br />
Pos.<br />
Nr.<br />
überschlägige<br />
Flächenermittlun<br />
g<br />
Kurzbeschreibung der<br />
Sanierung<br />
Ortsangabe<br />
1 350 m² Fräsen, AC 16 deck Römerfeld<br />
2 500 m² Fräsen, AC 16 deck Zeintl bis Urkauf<br />
3 250 m² Fräsen, AC 16 deck Unterlochen<br />
4 50 m² Fräsen, AC 16 deck Heuberg<br />
5 50 m² Fräsen, AC 16 deck Stallhofen<br />
6 150 m² Fräsen, AC 16 deck Sensenwerkstraße<br />
7 550 m² Fräsen, AC 16 deck Auffang Wagner<br />
8 350 m² Fräsen, AC 16 deck Auffang Sonnenweg<br />
Bezüglich der Finanzierung erinnert der Bürgermeister an den TOP 2) der<br />
heutigen Sitzung, wo im Prüfungsbericht zum Rechnungsabschluss 2009 verlesen<br />
wurde, dass die Gemeinde einen Rücklagenbestand ausweist. Daher schlägt der<br />
Bürgermeister vor, dass eine dieser Rücklagen für diese Straßensanierung aufgelöst<br />
wird.<br />
Vizebgm. Schanda stellt die Frage, dass zwar Überschüsse laut<br />
Rechnungsabschluss 2009 ausgewiesen wurden, aber diese nicht mehr vorhanden<br />
sein werden, oder?<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass diese laut Rechnungsabschluss 2009<br />
ausgewiesenen Überschüsse bereits wieder in neue Vorhaben für 2010 eingearbeitet<br />
wurden und somit nur am Papier bestehen.<br />
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Vizebgm. Schanda bemerkt, dass diese auf der Liste befindlichen<br />
Straßenabschnitte ohnehin nur die dringlichsten Teilstücke sind und diese auf alle Fälle<br />
zu machen sind.<br />
AL Schwender erklärt, dass auf dem Konto Straßeninstandhaltung für das<br />
Finanzjahr 2010 noch ein Betrag in der Höhe von € 78.782,65 vorhanden ist. Der<br />
erforderliche Restbetrag in der Höhe von rund € 35.000,-- müsste aus der Rücklage<br />
Raumordnungs-politische Maßnahmen entnommen werden. Denn die Rücklagen<br />
Müllabfuhr, Kanal etc. sind ja zweckgebunden.<br />
GR Pfeil stellt die Frage, was genau gemacht wird.<br />
Vizebgm. Schanda antwortet, dass für die Sanierungsabschnitte fräsen und<br />
asphaltieren geplant ist.<br />
GV Dirnsteiner bemerkt, dass er zwar Obmann des Bau- und<br />
Straßenausschusses ist, aber nicht weiß warum, denn er blickt bei dem ganzen System<br />
nicht durch. Im Juni 2010 wurde von GV Dirnsteiner gefragt, wann die Ausschreibung<br />
erfolgt und warum nichts weitergeht. Der Bürgermeister habe darauf geantwortet, dass<br />
nichts ausgeschrieben wurde. Jetzt hat GV Dirnsteiner erfahren, dass diese Arbeiten<br />
doch ausgeschrieben wurden.<br />
Weiters erklärt GV Dirnsteiner, dass am 10.09.2010 ein Lokalaugenschein stattfand, wo<br />
von den Mitgliedern des Straßenbauausschusses sowie Vertretern der Fa. Porr AG<br />
schadhafte Straßenstücke besichtigt wurden. Bei diesem Lokalaugenschein hat GV<br />
Dirnsteiner auch nicht ganz gewusst, ob Bürgermeister Fuchs nun Bürgermeister der<br />
Gemeinde <strong>Schalchen</strong> ist oder bei der Firma Porr. Denn ehrlich gesagt, hat<br />
Bürgermeister Fuchs so gesprochen, als würde er bei der Firma Porr arbeiten.<br />
Der Bürgermeister weist GV Dirnsteiner darauf hin, er solle sich überlegen was<br />
er sagt.<br />
GV Dirnsteiner bemerkt, dass er nicht alleine ist mit dieser Ansicht. Er habe sich<br />
bei diesem Lokalaugenschein sehr geärgert, denn es wurden Straßenteile besichtigt,<br />
welche von der Firma Porr gebaut wurden und nach drei Jahren kaputt sind.<br />
Der Bürgermeister betont, er lasse sich so etwas nicht von GV Dirnsteiner<br />
unterstellen. GV Dirnsteiner solle aufpassen, was er sage, denn dies falle ihm hinauf.<br />
GV Dirnsteiner werde ihn nicht als Protegé oder Prokurist der Fa. Porr hinstellen. Dies<br />
muss sich GV Dirnsteiner überlegen. Da muss sich GV Dirnsteiner überlegen, wie er<br />
aus dieser Nummer wieder herauskommt. Dies lässt er sich nicht bieten.<br />
Der Bürgermeister erklärt zu diesem, von GV Dirnsteiner angeschnittenen Punkt,<br />
im Gemeindevorstand wurden die verschiedenen Straßen angesehen. Vom<br />
Bauhofleiter Strasser wurde dann mitgeteilt, welche Straßenteile unbedingt saniert<br />
gehören und dies wurde dann ausgeschrieben. Wenn dies GV Dirnsteiner nicht begreift,<br />
tue es ihm leid. Er lasse sich nicht von GV Dirnsteiner sagen, er sei ein Lobbyist der<br />
Firma Porr.<br />
GV Dirnsteiner bemerkt, dies habe er nicht gesagt.<br />
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Der Bürgermeister wiederholt, dass GV Dirnsteiner gesagt habe, er habe bei<br />
diesem Lokalaugenschein nicht gewusst, ob er der Bürgermeister sei oder bei der Fa.<br />
Porr ist. So hat es GV Dirnsteiner vorhin wortwörtlich gesagt.<br />
GR Probst erklärt, wenn die Rücklage Raumordnungspolitische Maßnahmen<br />
aufgelöst wird, hoffe er, dass doch etwas übrig bleibt, damit man dann für die<br />
Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes noch finanzielle Mittel hat. Weiters<br />
habe er als ehemaliger Obmann des Raumplanungsausschusses dieses Geld in den<br />
letzten 12 Jahren zusammengespart.<br />
Der Bürgermeister stimmt dem zu, bemerkt, dass es aber nicht anders gehe.<br />
GR Ing. Sperl stellt die Frage, wie lange die jetzige Ausführung gehalten habe<br />
und halten werde.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass bei den geplanten Ausführungen Fräsen,<br />
Unterbau und Asphaltieren dabei ist.<br />
Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass er nach der Anbotseröffnung noch mit<br />
Ing. Egger zusammengesessen ist und ihm dabei sehr viel erklärt wurde, was gemacht<br />
werden kann und was sehr viel Sinn macht. Diese vorliegenden Arbeiten müssen jetzt<br />
ohnehin so gemacht werden. Aber für die Zukunft ist dies sicherlich interessant. Dies<br />
solle auf alle Fälle mit dem Straßenausschuss besprochen werden.<br />
GR Höflmaier stellt die Frage, wann der Baubeginn geplant ist und wie viel km<br />
Straßennetz die Gemeinde mittlerweile hat.<br />
Der Bürgermeister antwortet, mit dem Bau wird sobald dies von seiten der<br />
Gemeinde beschlossen ist, begonnen. Weiters erklärt der Bürgermeister, dass die<br />
Gemeinde <strong>Schalchen</strong> ca. 60 km Straßennetz hat.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />
für die Straßensanierung 2010 die Asphaltierungsarbeiten an den Bestbieter Fa.<br />
Strabag AG, 4021 Linz mit einer Summe von € 107.956,32 brutto zu<br />
vergeben. Finanziert wird dieses Bauvorhaben mit den vorhandenen Mitteln des<br />
Kontos Straßeninstandhaltung und der fehlende Restbetrag aus der Rücklage<br />
Raumpolitische Maßnahmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 13) ÜBERARBEITUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES<br />
UND ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPTES<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass sich der Raumplanungsausschuss in der<br />
Sitzung am 23.02.2010 bereits mit der weiteren Vorgangsweise hinsichtlich<br />
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Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
befasst und empfohlen hat, diese in Gang zu setzen.<br />
Der Bürgermeister bittet sodann den Obmann des Raumplanungsausschusses<br />
um Wortmeldung.<br />
GR Dr. Postlmayr erklärt, dass es an der Zeit ist, Angebote für die Überarbeitung<br />
des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzeptes einzuholen,<br />
auch wenn diese erst in ein bis zwei Jahre gebraucht werden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, für die<br />
Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes Angebote einzuholen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 14) ÄNDERUNG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN; EINLEITUNG<br />
DES VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 454/4,<br />
KG. SCHALCHEN VON DORFGEBIET IN MISCHBAUGEBIET –<br />
ANTRAG: VIKTOR MILIC, MATTIGHOFEN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass dieses Ansuchen von Herrn Viktor Milic,<br />
Mattighofen vom 02.05.2010 in der letzten GR-Sitzung unter TOP 15) diskutiert und zur<br />
Behandlung im Raumplanungsausschuss zurückgestellt wurde. Der Ausschuss hat sich<br />
nunmehr mit diesem Ansuchen am 19.08.2010 befasst.<br />
Der Bürgermeister bittet dazu den Obmann des Raumplanungsausschusses um<br />
seinen Bericht.<br />
GR Dr. Postlmayr erklärt, dass Herr Milic derzeit einen Teil den östlichen<br />
Gebäudeteiles Häuslbergerstraße 2 abtragen lässt und hierfür auch der Abbruch<br />
ordnungsgemäß angezeigt wurde. Herr Milic möchte in diesem Objekt eine<br />
Servicestation für Reifen und Lager für Ersatzteile schaffen. Im<br />
Raumplanungsausschuss hat man nunmehr Bedenken geäußert, denn in der letzten<br />
GR-Sitzung am 24.06.2010 wurde unter TOP 14) die Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes sowie des ÖEK der Parzelle 453/1, KG. <strong>Schalchen</strong> beantragt.<br />
Eigentümer dieses Grundstückes ist Herr Lucian Kaltenbrunner und es befindet sich<br />
dieses direkt neben dem Objekt Häuslbergerstraße 2. Es handelt sich dabei um eine<br />
Fläche von 8.500 m², welche von Grünland in Bauland umgewidmet werden soll. Der<br />
Ausschuss ist nunmehr zu der Ansicht gekommen, dass abgewartet werden soll, ob<br />
der Umwidmungsantrag von Herrn Kaltenbrunner von Seiten des Landes bewilligt wird,<br />
damit mit dem Ansuchen von Herrn Milic nicht quergeschossen wird.<br />
Der Bürgermeister schließt sich dem an, dass die Entscheidung in der<br />
Umwidmungsangelegenheit Kaltenbrunner abgewartet und dann erst der Antrag Milic<br />
behandelt werden soll.<br />
GR Roman Breckner fragt, ob eine Abbruchanzeige von Herrn Milic gemacht<br />
wurde.<br />
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Vizebgm. Mittermaier antwortet, dass dieser Abbruch des Hausteiles angezeigt<br />
wurde.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das vorliegende<br />
Ansuchen von Herrn Viktor Milic betreffend der Umwidmung der Parzelle 454/4, KG.<br />
<strong>Schalchen</strong> von Dorfgebiet in Mischbaugebiet zurückzustellen bis die Entscheidung<br />
des Landes OÖ für die Umwidmung des benachbarten Grundstückes 453/1, KG.<br />
<strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von 8.478 m² vorliegt.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 15) ÄNDERUNG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN; EINLEITUNG<br />
DES VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG EINES TEILES DER<br />
PARZELLE 196/2, KG. WEINBERG VON GRÜNLAND IN<br />
WOHNGEBIET – ANTRAG: MAG.DR. CHRISTIAN ERLINGER,<br />
SCHALCHEN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass dieses Ansuchen von Herrn Mag.Dr. Christian<br />
Erlinger, <strong>Schalchen</strong> vom 14.05.2010 in der letzten GR-Sitzung unter TOP 17) diskutiert<br />
und zur Behandlung im Raumplanungsausschuss zurückgestellt wurde. Der Ausschuss<br />
hat sich nunmehr mit diesem Ansuchen am 19.08.2010 befasst.<br />
Der Bürgermeister bittet dazu den Obmann des Raumplanungsausschusses um<br />
seinen Bericht.<br />
GR Dr. Postlmayr erklärt, dass Herr Erlinger um die Umwidmung eines ca. 2.000<br />
m² großen Teiles der Parzelle 196/2, KG. Weinberg von Grünland in Wohngebiet<br />
ansucht.<br />
In der Gemeinderatsitzung am 17.12.2009, TOP 23) wurde die Umwidmung des im<br />
Anschluss befindlichen Grundstückes 194/1, KG. Weinberg beschlossen und daher hat<br />
sich der Raumordnungsausschuss entschlossen, den Antrag von Herrn Mag.Dr.<br />
Erlinger positiv zu behandeln.<br />
Um weiterhin zu den dahinterliegenden landwirtschaftlichen Grundstücken zu gelangen,<br />
wird von beiden Grundeigentümern jeweils eine zwei Meter breite Fahrt, somit vier<br />
Meter, freigelassen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag das<br />
Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.35, Antragsteller:<br />
Mag.Dr. Christian Erlinger betreffend einer ca. 2.000 m² großen Teilfläche der Parzelle<br />
196/2 der KG. Weinberg von Grünland in Wohngebiet und die Änderung des<br />
örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.16 im beantragten Bereich und<br />
Ausweisung dieser Fläche als Bauland einzuleiten.<br />
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EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 16) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND<br />
ÖEK; EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG<br />
DER PARZELLE 731/1 UND EINES TEILES DER PARZELLE<br />
727/1, KG. FURTH VON GRÜNLAND IN WOHNGEBIET –<br />
ANTRAG: FRANZ FORTHUBER, FURTH 9<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass Herr Franz Forthuber, Furth 9 mit Schreiben<br />
vom 09.07.2010 um die Umwidmung der Parzelle 731/1 im Ausmaß von 2.623 m² sowie<br />
eines ca. 1.200 m² großen Teiles der Parzelle 727/1, je KG. Furth von Grünland in<br />
Wohngebiet ansucht. Dieses Ansuchen wurde vom Raumplanungsausschuss in der<br />
Sitzung am 19.08.2010 behandelt.<br />
Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Raumplanungsausschuss um seinen<br />
Bericht.<br />
GR Dr. Postlmayr erklärt dazu, dass in der GR-Sitzung am 21.08.2009, TOP 21)<br />
ein Umwidmungsansuchen von Herrn Franz Forthuber behandelt wurde. Es handelte<br />
sich dabei um die Parzelle 828, KG. Furth, welche südlich der Häuser Kücher/Forthuber<br />
liegt und bei einer Umwidmung ein Vorstoß in das Grünland gewesen wäre. Dieser<br />
Umwidmungsantrag wurde mit dem Hinweis zurückgestellt, dass geprüft werden solle,<br />
ob nicht die Möglichkeit einer Baulandschaffung auf Parzelle 731/1 möglich ist. Von<br />
Herrn Franz Forthuber wurde dies so angenommen und es fügen sich die beantragten<br />
Grundstücke auch in die Landschaft hinein. Ebenso ist die Errichtung einer Ringstraße<br />
möglich und daher hat der Ausschuss dieses Ansuchen befürwortet.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag das<br />
Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.28 Antragsteller:<br />
Franz Forthuber betreffend das Grundstück 731/1 im Ausmaß von 2.623 m² und einer<br />
ca. 1.200 m² großen Teilfläche der Parzelle 727/1 je der KG. Furth von Grünland in<br />
Wohngebiet und die Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr.<br />
1.12 im beantragten Bereich und Ausweisung dieser Fläche als Bauland einzuleiten.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 17) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND<br />
ÖEK; EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG<br />
DER PARZELLEN 1195/56 UND 1195/76, KG. WEINBERG,<br />
FORSTHAUS ERB 20, VON GRÜNLAND IN STERNCHENBAU –<br />
ANTRAG DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESFORSTE<br />
Seite 29 von 47
Der Bürgermeister bittet den Obmann des Raumplanungsausschusses um<br />
seinen Bericht.<br />
GR Dr. Postlmayr berichtet, dass sich der Raumplanungsausschuss in der<br />
Sitzung am 19.08.2010 mit diesem Ansuchen befasst hat. Die Österreichische<br />
Bundesforste AG teilt mit Schreiben vom 15.07.2010 mit, dass geplant ist, für das auf<br />
der Parzelle .79, KG. Weinberg befindliche Forsthaus Erb 20 ein Baurecht zu vergeben.<br />
Um einem Baurechtsnehmer ein Baurecht einräumen zu können, ist es nach Ansicht<br />
der Bundesforste erforderlich, dass das jeweilige Grundstück eine Widmung aufweist,<br />
die eine Bebauung zulässt (Wohngebiet, Sternchenbau etc.). Aus diesem Grund stellt<br />
die Bundesforste den Antrag auf Umwidmung der Parzelle .79 plus der nötigen Fläche<br />
der Parzellen 1195/ und 1195/76, je KG. Weinberg (um die Abstandsbestimmungen<br />
einhalten zu können) in Sternchenbau.<br />
Mit Schreiben vom 01.09.2010 wird der Antrag vom 15.07.2010 insofern ergänzt, dass<br />
falls eine Ausweisung als „Sternchenbau“ nicht möglich erscheint, auch eine<br />
Ausweisung als „Quadrat“ für die Bundesforste in Frage kommt. Hierbei handelt es sich<br />
„ehemalige Wohnobjekte forstwirtschaftlichen Ursprungs“.<br />
GR Dr. Postlmayr hat sich bezüglich der Pläne der Bundesforste telefonisch<br />
erkundigt und es wurde mitgeteilt, dass kein Neubau bzw. Vergrößerung des<br />
bestehenden Objektes geplant ist, sondern der Baurechtsnehmer eine Sanierung des<br />
bestehenden Objektes beabsichtigt.<br />
Daher ist nach Ansicht des Raumplanungsausschusses eine Baulandwidmung für<br />
Einräumung eines Baurechtes nicht notwendig.<br />
Bezüglich einer Ausweisung als „Quadrat“ hat sich GR Dr. Postlmayr beim Land<br />
OÖ erkundigt und es wurde ihm mitgeteilt, dass es nur eine einzige solche Ausweisung<br />
als „Quadrat“ in Oberösterreich gibt. GR Dr. Postlmayr schlägt daher vor, dass man<br />
beim Land noch eine Meinung zu diesem Ansuchen einholen sollte.<br />
Vizebgm. Schanda berichtet, dass er sich bei Bauamtsleiter Mühlbacher<br />
erkundigt hat und festgestellt wurde, dass man bei einem „Sternchenbau“ auf 1.000 m²<br />
bauen kann, was man will. Hingegen darf bei einem „Quadrat“ zum Beispiel kein Anbau<br />
erfolgen. Dadurch würde sich die Bundesforste die Lage eigentlich schlechter machen.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass eine Widmungsbestimmung für ehemalige<br />
Wohnobjekte forstwirtschaftlichen Ursprungs gibt und diese lautet wie folgt:<br />
Diese Objekte sind Zeitzeugen bzw. Kulturgut und sind als solche in ihrem<br />
Bestand zu erhalten. Sanierungen und Umbauten sind ebenso, wie die Errichtung<br />
untergeordneter Bauteile wie Windfang, Wintergarten, nicht jedoch Zubauten zur<br />
Vergrößerung des Wohnraumes. Das Erscheinungsbild ist im Wesentlichen zu<br />
wahren. Bei Baumaßnahmen ist die Naturschutzbehörde einzubeziehen.<br />
Vizebgm. Schanda erklärt, dass demnach ein „Quadrat“ enger als ein<br />
„Sternchenbau“ ist.<br />
GR Dr. Postlmayr betont, dass es im Bauordnungsgesetz solch eine Ausweisung<br />
„Quadrat“ nicht gibt. Dies ist eine Sonderregelung für die Bundesforste, welche nicht<br />
niedergeschrieben ist. Diese Regelung ist anscheinend aus Gesprächen mit der<br />
Landesregierung entwickelt worden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Seite 30 von 47
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />
bezüglich des vorliegenden Umwidmungsantrags der Österreichischen Bundesforste<br />
AG der Grundstücke .79, 1195/76 und 1195/56, je KG. Weinberg auf “Sternchenbau“<br />
bzw. „Quadrat“ beim Land OÖ eine Rechtsauskunft einzuholen und diese in<br />
einer der nächsten Sitzung Gemeinderatsitzungen bekannt zu geben.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 18) UMFAHRUNG MATTIGHOFEN B 147; TEILNAHME AN<br />
DER DETAILPLANUNG – ANTRAG DER FPÖ SCHALCHEN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass von der FPÖ-Fraktion ein Antrag gemäß §<br />
46/2 der OÖ Gemeindeordnung eingebracht wurde, mit welchem beantragt wird, dass<br />
die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> umgehend und ohne weitere Verzögerung an der<br />
Detailplanung der „Umfahrung Mattighofen“ (B147) des Landes Oberösterreich<br />
teilnimmt und konkrete Schutzmaßnahmen wie verstärkten Lärmschutz,<br />
Fußgängerübergänge und Abbiegespuren fordert.<br />
Begründet wird dieses Ansuchen wie folgt:<br />
1. Die Teilnahme an der Detailplanung soll keinesfalls ein nachgeben zu der<br />
Einstellung gegen die Umfahrung sein. Durch zusätzliche Forderungen zum<br />
Schutz der Schalchner Bevölkerung verhindert man jedoch, dass Herr Hiesl mit<br />
der Billigvariante durchkommt.<br />
2. Auch Abbiegespuren und Fußgängerübergänge außerhalb der gelplanten<br />
Umfahrungsstrecke sollen, laut den uns vorliegenden Informationen, mit in die<br />
Detailplanung aufgenommen werden. Ein weiterer Grund warum <strong>Schalchen</strong><br />
unbedingt an der Planung teilnehmen muss.<br />
3. Die „Umfahrung Mattighofen“ ist eine verordnete Straße, deshalb muss <strong>Schalchen</strong><br />
sozusagen als „Plan B“ an der Detailplanung teilnehmen um nicht wieder vor<br />
vollendete Tatsachen gestellt zu werden.<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es keine Detailplanung beim Land<br />
gibt. Eine Detailplanung kann es nur dann geben, wenn es Vermessungen,<br />
Grundeinlöseverhandlungen, Besprechungen mit Anrainern, Gemeinden udgl.<br />
gegeben hat und diese hat es nicht gegeben. Es gibt keine Detailplanung. Weites<br />
bemerkt der Bürgermeister, dass vor Jahren fast 8.000 Unterschriften<br />
zusammengebracht wurden, welche 100 %ig dahinterstehen, dass diese Umfahrung<br />
Mattighofen auf Schalchner Gemeindegebiet in der Art und Weise auf gar keinen Fall<br />
kommen sollte. Es wurde ein Fackelzug mit 1.200 Leuten gemacht.<br />
Wenn wir jetzt als Gemeinde mit dem Land auf die Detailplanung einsteigen, verkauft<br />
sich die Gemeinde selber. Dies dürfen wir nicht machen. Der Bürgermeister betont,<br />
wer auch immer es machen wird, er wird dies sicherlich nicht machen.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, es wurde auch in seiner Fraktion lange überlegt,<br />
aber man muss auch die nächsten Jahre sehen. Es wird sich in dieser Angelegenheit<br />
noch viel tun, ob die Umfahrung kommt oder nicht, wird man sehen. Nur wenn die<br />
Umfahrung kommt kann die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> nichts mehr machen. Daher<br />
schließt sich Vizebgm. Schanda dem an, dass die Gemeinde einen sogenannten<br />
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„Plan B“ im Hintergrund haben soll und wir müssen mitarbeiten, damit die Umfahrung<br />
– wenn sie gebaut wird – so errichtet wird, wie es die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> will und<br />
nicht wie es das Land dann fix und fertig auf den Tisch legt. Die Gemeinde vertut sich<br />
auch nichts. Es steht auch dezidiert im Antrag der FPÖ, dass dies keinesfalls ein<br />
Nachgeben zu der Einstellung gegen die Umfahrung sei. Aber die Gemeinde<br />
<strong>Schalchen</strong> sollte mitmachen und ihre Interessen vertreten, damit wenn die Umfahrung<br />
gebaut wird, diese so gemacht wird wie es die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> will.<br />
Der Bürgermeister stellt die Frage, ob dies ein gemeinsamer Antrag der FPÖ<br />
und ÖVP Fraktionen sei.<br />
Vizebgm. Schanda verneint dies.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass er dies für sich verweigert. Der Gemeinderat<br />
kann alles machen, damit hat er kein Problem, aber er stellt sich nicht vor die<br />
Bevölkerung und teilt mit, dass er jetzt mit den Linzern mitarbeitet, dass man die<br />
Umfahrung bekommt.<br />
Der Bürgermeister wiederholt, dass es keine Detailplanung gibt. Der Gemeinderat war<br />
sich immer einig, dass wir die Art dieser Umfahrung nicht wollen und daher kann er da<br />
auch nicht mitarbeiten.<br />
GR Ing. Sperl stellt an den Bürgermeister die Frage, wie er diese Art der<br />
Planung die jetzt stattgefunden hat und auch noch läuft, da diese ja nicht<br />
abgeschlossen ist, bezeichnen würde? Oder wie heißt diese Planungsphase?<br />
Der Bürgermeister antwortet, dies ist eine Planung mit Stillstand. Und zwar aus<br />
dem ganz einfachen Grund, weil es hat keine Grundvermessungen, keine<br />
Grundeinlösever-handlungen, keine Gespräche mit Grundeigentümern gegeben –<br />
wobei von 80 Eigentümern mehr als zwei Drittel dagegen sind. Aus diesem Grund ist<br />
dies für ihn ein klarer Stillstand. Hinzu kommt noch, was man auch heute wieder in<br />
den Zeitungen lesen konnte, es ist bekannt, dass man nicht einmal 1,5 km Umfahrung<br />
in Lengau gebaut werden können, weil das Land kein Geld hat. Und für 40 Mio. hat<br />
das Land dreimal kein Geld.<br />
Wenn damals LR Anschober nicht mitgestimmt hätte, wäre die Verordnung abgelehnt<br />
worden. Eine Verordnung gibt es, aber es gibt keine Detailplanung, keine<br />
Verhandlungen, keine Grundeinlöseverhandlungen und aus diesem Grund findet er es<br />
nicht richtig. Wenn der Gemeinderat es will Okay, aber er persönlich stellt sich mit den<br />
Linzern hier nicht zusammen.<br />
GV Ing. Klepp bemerkt, dass ihm Vizebgm. Schanda bereits relativ viel aus<br />
dem Mund genommen hat, was er dazu auch sagen wollte und er habe auch dezidiert<br />
gesagt, dass er absolut dagegen ist, dass die Umfahrung kommt. Er hat bei den 8.000<br />
Unterschriften mitgemacht, er ist beim Fackelzug mitgegangen, er hat auch bei der<br />
Straßensperre mitgemacht und der Bürgermeister wird ihn bei solchen Aktionen<br />
immer sehen. Nur ist er aber auch am Dienstag beim Informationstag von HR<br />
Dr.Meindl im Gasthaus Schatzl gewesen, wie so manche andere, und die sagen, es<br />
gibt sehr wohl eine Detailplanung. Daher sollte man es nicht wieder so wie bei der<br />
Korridorstudie machen, dass geschaut wird was die Linzer machen, denn dann haben<br />
wir genau das Gleiche was wir jetzt haben. Denn die Linzer machen dann<br />
irgendetwas, weil sich die Schalchner Gemeinde weigert. Es ist dann wie bei der<br />
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Korridorstudie, wo ein verordneter Korridor Studie vor liegt, dem eigentlich keiner<br />
Recht ist.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass auch bei der Korridorstudie nicht gesagt wurde,<br />
da wird noch gewartet.<br />
GR Ing. Österbauer weist darauf hin, dass eigentlich nicht Recht klar ist, in<br />
welchem Stadium der Planung sich dieses Projekt befindet. GR Österbauer hat sich<br />
die Unterlagen herausgesucht, was sagt das Land, wo ist man? Es ist eine Trasse<br />
verordnet worden am 27.04.2009. Die Trasse ist ein Ergebnis aus verschiedensten<br />
Trassen, die man jahrelang, untersucht hat. Eine Trasse, keine Straße, das ist Fakt.<br />
Weitere rechtliche Medienrechtsverfahren, dies hat sich GR Ing. Österbauer aus den<br />
Bundesstraßen-verordnungen herausgesucht. Wir sind in der Phase, da gibt es<br />
Voruntersuchung, Vorprojekt und Auswahltrasse, dann käme die UVP und dann käme<br />
die Phase der Materienrechte und auf diese verweist HR Dr. Meindl. Weitere<br />
rechtliche Medienrechtsverfahren sind aus heutiger Sicht, dies heißt es ist noch<br />
wandelbar, die wasserrechtliche Bewilligung, die naturschutzrechtliche Bewilligung<br />
und die straßenrechtliche Bewilligung. Und nachdem wir alle hier einen offiziellen<br />
Charakter haben und nicht irgendwelche Wirtshausgespräche führen, ist die<br />
Gemeinde ohnehin in alle diese Materien rechtlich eingebunden. Dies braucht man<br />
nicht beschließen.<br />
Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung am 24.06.2010 die Strategische<br />
Umweltprüfung beschlossen und dies ist, seines Erachtens, Teil eines<br />
Materienrechtes. Und in den ganzen restlichen Seiten wird HR Dr. Meindl sehr vage<br />
und verweist immer auf die Materienrechte und das dies in den Materienrechten ins<br />
Detail ausgearbeitet werden muss. Dieses Schreiben von HR Dr. Meinl wurde am<br />
30.10.2009 veröffentlicht. Es liegen keine weiteren Pläne oder Ausarbeitungen von<br />
offizieller Seite vor. GR Ing. Österbauer bemerkt, dass es wichtig war, die<br />
Strategische Umweltprüfung zu beantragen, welche ja mittlerweile beim Land liegt. Ob<br />
dies dann in die Materienrechte aufgenommen wird oder nicht? Aber sonst braucht<br />
überhaupt nichts beschlossen werden, weil sich überhaupt nichts verändert zu<br />
irgendeinem Stand vorher oder nachher.<br />
GR Dr. Postlmayr gibt GR Ing. Österbauer Recht, dass derzeit keine<br />
Detailplanungen bekannt sind, aber sonst vertritt er eine differenziertere Meinung als<br />
GR Ing. Österbauer und zwar dahingehend, dass er ihm nicht folgen kann, dass dies<br />
alles in dem sogenannten Materienverfahren gemacht werden kann. Eines ist klar, die<br />
Landesregierung muss Anträge stellen, damit die Bewilligungen die von GR Ing.<br />
Österbauer genannt wurden und noch ein paar andere, erteilt werden. Dies ist aber<br />
dann schon im Projekt! Das Projekt steht und dann wird über dieses Projekt<br />
verhandelt und über nichts anderes. Das heißt, die Landesregierung sagt dann wir<br />
verhandeln heute dieses Projekt, mit diesem Inhalt und mit diesen exakten Details<br />
schon, damit die Sachverständigen überhaupt etwas abgeben können und dies<br />
rechtlich beurteilt werden kann. Dass heißt, zumindest in dieser Phase müssen wir<br />
soweit sein, wenn es irgendwelche Besonderheiten gibt, dürfen wir uns dem nicht<br />
verschließen, weil sonst das Projekt einfach vorliegt.<br />
Bezüglich der Wortmeldung des Bürgermeisters betreffend LR Anschober<br />
bemerkt Vizebgm. Schanda, dass dies für ihn an Realitätsverweigerung Grenze. LR<br />
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Hiesl hat damals bei der Pressekonferenz in Braunau klipp und klar gesagt, auch die<br />
zwei SPÖ Landesräte nicht gegen eine Lösung in Mattighofen sind.<br />
Der Bürgermeister unterbricht Vizebgm. Schanda und weist darauf hin, dass<br />
von der Verordnung gesprochen wird, die letztes Jahr verordnet wurde.<br />
Vizebgm. Schanda bejaht dies und bemerkt, dass keine Dementi aus Linz<br />
gekommen ist – und daher nimmt er an, dass es stimmt - und da muss doch auch der<br />
Bürgermeister zugeben, dass die Zeichen für die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> eher schlecht<br />
stehen.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass man aber nicht sagen darf, dass die anderen<br />
zwei von der SPÖ auch dafür sind, weil die Verordnung letztes Jahr gemacht worden<br />
ist. Hätte die SPÖ damals die Chance gehabt, wenn LR Anschober auf die andere<br />
Seite wäre, hätte die ÖVP dies nicht durchgebracht.<br />
Vizebgm. Schanda betont, es wäre an der Zeit, dass die Gemeinde zumindest<br />
einen Plan B im Hintergrund hat, wo diese mitarbeitet und ihre Interessen vertritt. Zur<br />
Strategischen Umweltplanung sind bei der letzten GR-Sitzung Unwahrheiten bzw.<br />
Halb-Wahrheiten gesprochen worden. Denn es ist Tatsache, dass die SUP bei der<br />
Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes nur dann zu machen ist, wenn es im<br />
Gemeindegebiet ein Natura 2000 gibt. Weil sonst muss das Land von sich aus tätig<br />
werden und es wird gesagt, dies wird gemacht. Hat die Gemeinde von seiten des<br />
Landes bereits eine Reaktion auf die Einbringung der Strategischen Umweltprüfung<br />
erhalten?<br />
Der Bürgermeister bejaht dies und sucht das Schreiben des Amtes des Landes.<br />
GR Ing. Österbauer möchte festhalten, dass von seiner Seite keine<br />
Halbwahrheiten verbreitet werden und die von ihm in der letzten Sitzung<br />
vorgetragenen Fakten Hand und Fuß haben. GR Ing. Österbauer möchte lediglich<br />
eine Korrektur vornehmen und zwar, wenn eine Natura 2000 Fläche ausgewiesen ist,<br />
ist die Strategische Umweltplanung zwingend erforderlich.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, als er in der letzten GR-Sitzung angefragt hat, ob<br />
die SUP bei der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes zwingend erforderlich<br />
sei, wurde dies bejaht.<br />
GR Ing. Österbauer wiederholt, wenn in einer Gemeinde eine Natura 2000<br />
Fläche da ist, dann ist die Durchführung der SUP ohnehin vorgeschrieben. Die<br />
Gemeinde hat auf freiwillige Basis – und darum haben wir in der letzten Sitzung diesen<br />
Beschluss gefasst – die SUP beschlossen. Wenn es vorgeschrieben wäre, braucht es<br />
nicht beschlossen werden, denn man beschließt nicht etwas, was nicht vorgeschrieben<br />
ist.<br />
GR Pfeil kommt zurück auf das Thema Umfahrung und betont, Tatsache ist, dass<br />
es eine Planung gibt, dass von der generellen Planung bereits relativ viele Details<br />
festgelegt oder zumindest vorgeschlagen sind. Ein Detail, was einem relativ stark<br />
aufstoßt ist, dass die Anbindung im Süden in Weinberg (Lamplsiedlung) passiert. Auf<br />
Anfrage wurde von HR Dr. Meindl geantwortet, dass hier die Wünsche von der Fa. KTM<br />
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und der Gemeinde Mattighofen berücksichtigt wurden. Dies sind Details die bereits<br />
relativ gut geplant sind und wir natürlich einen wesentlichen Nachteil haben. Denn es<br />
kann nicht sein, dass zwei Kilometer einfach verlegt werden. Das es nur einen grünen<br />
bzw. roten Strich auf der Landkarte gibt, glaube GR Pfeil nicht, denn es ist leider Gottes<br />
weiter.<br />
GR Höflmaier erklärt, dass bei der letzten Ortsbauernsitzung, wo die<br />
Grundbesitzer vertreten werden, einstimmig der Beschluss gefasst wurde, dass die<br />
Ortsbauern unbedingt dabei sein wollen, um die Grundbesitzer zu vertreten. GR<br />
Höflmaier findet diesen Antrag der FPÖ-Fraktion gut, damit man auch in das Thema<br />
hineinkommt und man seine Wünsche bekanntgeben kann. Wenn die Umfahrung<br />
kommt sind die Wünsche bekannt und wenn die Umfahrung nicht kommt, war es<br />
einfach umsonst, dass man dort hingefahren ist.<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass das Land die Gemeinde fragen muss,<br />
wenn sie etwas über die Umfahrung beschließen.<br />
GR Höflmaier verneint dies und erklärt, dass das Land eine gesetzliche Vorgabe<br />
hat, was sie machen müssen, aber nicht die Vorschläge wie etwas breiter, schmäler<br />
oder höher etc..<br />
GR Ing. Sperl bemerkt, wenn man zwei und zwei zusammenzählt und dies<br />
pragmatisch betrachtet - natürlich verstehe er auch die Situation des Bürgermeisters -<br />
gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Es gibt unterschiedliche Standpunkte und daraus<br />
resultieren andere Meinungen. Aber wenn man pragmatisch überlegt, dann ist diese<br />
Plan B Variante, wenn die Umfahrung kommt und unser zur Wehr setzen war umsonst,<br />
kann man zumindest das was man aufdruckt bekommt, zumindest in einer Form leben.<br />
Kommt die Umfahrung nicht, wurde die Zeit – wie von GR Höflmaier bereits gesagt –<br />
umsonst dafür umgesetzt. Aber wenn man schaut, was da mit den Planungen läuft und<br />
wer da den Ton angibt, nämlich die Betriebe und die Stadt Mattighofen und daher findet<br />
GR Ing. Sperl das dies der schlimmste Fall ist, was herauskommt.<br />
GV Ing. Klepp erklärt, dass er am Sprechtag bei HR Dr. Meindl bezüglich der<br />
Lärmschutzmaßnahmen usw. nachgefragt hat und da war das einzige Kommentar von<br />
ihm, dass es schön und gut ist, dass die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> Lärmschutzwände<br />
haben will und sie werden sie uns vielleicht gnädigerweise mit einplanen, nur da wird<br />
einmal eine 50 km/h Beschränkung kommen. Daher ist es, laut Meinung von HR Dr.<br />
Meindl, aus lärmschutztechnischen Gründen überhaupt nicht zwingend erforderlich,<br />
dass hier zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen gemacht werden.<br />
Der Bürgermeister fragt, glaubt ihr es, dass eine 50 km/h Beschränkung auf einer<br />
Umfahrung gemacht wird?<br />
GV Ing. Klepp antwortet, dies ist die Aussage von HR Dr. Meindl und nicht seine<br />
Meinung ist.<br />
Vizebgm. Mittermaier bemerkt, dass solch ein Ansinnen der Ortsgruppe FPÖ<br />
eigentlich positiv anzunehmen ist, aber es bringt den Eindruck, dass die Flinte ins Korn<br />
geworfen und angenommen wird, dass die Umfahrung ohnehin kommt. Vizebgm.<br />
Mittermaier betont, dass wir ganz, ganz weit weg sind von der Detailplanung. Auch er<br />
war am Dienstag beim Sprechtag von HR Dr. Meindl und hat mit ihm ein Gespräch<br />
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geführt. Wenn man sich nunmehr anhört, was HR Dr. Meindl den einzelnen Leuten so<br />
erzählt hat, dann kommt für ihn heraus, dass hier HR Dr. Meindl als Märchenonkel<br />
angetreten ist. Denn einmal sagt HR Dr. Meindl so und einmal so. Vizebgm. Mittermaier<br />
hat er zum Beispiel stark lächelnd mitgeteilt, dass ohnehin kein Geld vorhanden ist.<br />
GR Ing. Österbauer erklärt, bezüglich Lärmschutzmaßnahmen steht unter Punkt<br />
3 (7) Kriterien für Lärmschutzmaßnahmen: … Aussage bzw. Notwendigkeit von<br />
baulichen Lärmschutzmaßnahmen werden im Zuge des Straßenrechtlichen<br />
Bewilligungsverfahrens behandelt. Es handelt sich hierbei um ein offizielles Dokument.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, man sieht es, dass die Betriebe Einfluss haben, an<br />
Hand der Fa. KTM. Dies war bereits beim ersten Plan so, dass jeder Teil der Fa. KTM<br />
eine eigene Zufahrt hatte, jetzt bekommen sie auch noch eine Firmenstraße, weil die<br />
bisherige aufgelassen wird. Die Umfahrung Munderfing war nie im Gespräch und<br />
plötzlich ist diese auf dem Plan und genehmigt und wird gebaut.<br />
Der Bürgermeister erklärt, weil das Land ein Stück gebraucht hat, wo sich<br />
niemand wehrt.<br />
GR Roman Breckner weist darauf hin, Fakt ist, dass die Verordnung für die<br />
Umfahrung da ist und es gibt nur eine Chance, dass dies umgedreht wird, wenn man<br />
mit Mattighofen einig wird. Jeder von uns weiß, wie die Situation derzeit aussieht. Wenn<br />
die Bürgermeister Fuchs und Schwarzenhofer gemeinsam nach Linz fahren könnten<br />
und dort vorsprechen, wäre dies die einzige Chance.<br />
Dem gibt der Bürgermeister Recht und bemerkt jedoch, dass er nicht Eigentümer<br />
von dem sein will, was diese in <strong>Schalchen</strong> verbrechen möchten. Denn da macht er sich<br />
selber mitschuldig.<br />
GR Ing. Sperl erklärt, dass die Situation des Bürgermeisters verstanden wird,<br />
aber man muss der Realität ins Auge schauen.<br />
Der Bürgermeister wiederholt, dass der Gemeinderat bisher zig Mal gegen diese<br />
Art der Variante und gegenüber der Art dieser Umfahrung gestimmt hat. Und jetzt<br />
arbeiten wir plötzlich mit?<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Bürgermeister stellt sodann den Antrag, gemäß dem vorliegenden Antrag der FPÖ-<br />
Fraktion an der Detailplanung der Umfahrung Mattighofen des Landes OÖ<br />
teilzunehmen und konkrete Schutzmaßnahmen zu fordern.<br />
FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />
STELZHAMMER;<br />
ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Rudolf PFEIL, Markus HUMMEL, Robert<br />
DIRNSTEINER, Bernadette WINTERSTELLER, Erich NAGL, Josef HÖFLMAIER,<br />
Friedrich SPERL, Friedrich MAIER,<br />
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GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hermann STOCKER, Franz<br />
PROBST, Johannes KÜCHER, Andreas STUHLBERGER, Gertraud RIEDER, Wolfgang<br />
STÜBLO, Hermann POINTECKER, Gerlinde BRECKNER, Michael ÖSTERBAUER<br />
STIMMENTHALTUNGEN:<br />
ÖVP-Fraktion: Johann POSTLMAYR<br />
Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 13 JA<br />
Stimmen gegen 11 NEIN Stimmen und 1 STIMMENTHALTUNG stattgegeben.<br />
PUNKT 19) ABA SCHALCHEN; ERSTELLUNG EINES<br />
LEITUNGSKATASTERS – ANGEBOT DER ZIVILTECHNIKER-<br />
GMBH, DI HITZFELDER & DI PILLICHSHAMMER, VÖCKLA-<br />
BRUCK<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass bereits mehrmals über die Erstellung eines<br />
Leitungskatasters für die ABA <strong>Schalchen</strong> diskutiert wurde. Der Reinhaltungsverband<br />
Mattig-Hainbach lässt ebenso ein solches Kataster erstellen und es gibt auch<br />
mittlerweile relativ viele Gemeinden innerhalb des RHV die ihren Ortsplaner dazu<br />
beauftragt haben, einen Leitungskataster zu erstellen.<br />
Aus diesem Grund ist dieser Punkt heute auf der Tagesordnung, denn es ergibt nur<br />
einen Sinn, wenn wir mit den anderen Gemeinden mitziehen, weil man es bei<br />
Kamerabefahrungen, Instandhaltung des Kanales usw. mit dem RHV abgleichen kann.<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass von der Ziviltechniker-GmbH DI Hitzfelder & DI<br />
Pillichshammer, Vöcklabruck am 10.06.2010 ein Honorarvorschlag für die Erstellung<br />
eines Leitungskatasters für die ABA <strong>Schalchen</strong> eingelangt ist.<br />
Es wird darin unter anderem folgendes mitgeteilt und zwar:<br />
… Das Kanalnetz der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> wurde im Wesentlichen zwischen 1990<br />
und 2009 errichtet. Als Betreiber dieser Anlage ist die Gemeinde verpflichtet, diese<br />
einer regelmäßigen Überprüfung mittels TV-Inspektion zu unterziehen.<br />
Im Zonenplan wurde nun das Kanalnetz in 3 Zonen eingeteilt, für welche das Jahr<br />
der erstmaligen und wiederkehrenden Untersuchung festgelegt wurde. Maßgeblich<br />
ist für die Behörde dabei das Vorlagedatum des Untersuchungsergebnisses,<br />
welches zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 10 Jahre sein darf. Daraus ergibt sich<br />
aufgrund des geringen Alters Ihrer Anlage ein relativ großer finanzieller<br />
Handlungsspielraum, wenn Sie danach trachten, den Leitungskataster als<br />
Datengrundlage bis 2012 fertig zu stellen.<br />
Unter diesem Gesichtspunkt nämlich, bräuchten sämtliche Kanäle, welche nach<br />
2002 errichtet wurden (BA04 – BA 06), weder zur Erlangung der Förderfähigkeit<br />
des Leitungskatasters, noch zur Erstvorlage der Zone 01 einer erneuten Inspektion<br />
unterzogen werden, d.h. dass die Erstinspektion dieser Kanäle erst im Jahr 2022<br />
fällig wird. Dies bedeutet eine Ersparnis bis 2020 in der Höhe von ca. € 185.000,--.<br />
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Die Erstinspektion der älteren Kanäle (BA01 – BA03) erfolgt im Zuge des<br />
Leitungskatasters, ist dort mit 50 % auch förderfähig und sollte 2011 durchgeführt<br />
werden. Die Grundlage für diese Untersuchung bildet ein Datenexport aus der zu<br />
erstellenden Kanaldatenbank, in welche die TV-Daten in Folge auch wieder<br />
eingespielt und einer Zustandsbewertung unterzogen werden.<br />
Wir erlauben uns die Einbringung der Bestandsdaten BA01 – BA06 in eine<br />
Kanaldatenbank, die Ergänzung der Stammdaten um eine ganze Reihe an<br />
Sachdaten und die Aufbereitung des Kanalbestandes für das Geographische<br />
Informationssystems GeoOffice wie folgt anzubieten:<br />
….<br />
Laut beiliegender Aufstellung ergibt sich für die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> bei einer<br />
Leitungslänge von 59.854 Laufmetern eine Angebotssumme für o.a. Leistungen in<br />
der Höhe von € 84.070,06 exkl.MWSt.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass die Honorare im Grunde genommen bei allen<br />
Zivilingenieuren, es sind vier die im Bereich des RHV tätig sind, ziemlich gleich sind.<br />
Der Bürgermeister hat gemeinsam mit dem Geschäftsführer des RHV, Herrn<br />
Weinberger versucht, diese vier Zivilingenieure an einen Tisch zu bringen und deshalb<br />
sind dies keine Angebote, sondern eine Vorgabe von Seiten des RHV.<br />
Es geht um die Summe von € 84.070,06 exkl.MWSt., von welcher jeweils ein Drittel in<br />
den Jahren 2012, 2013 und 2014 fällig ist.<br />
Es gibt dann noch die sogenannte Förderung des Landes, welche auch nicht wenig ist<br />
und daher sollte die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> diese Sache angehen, solange es die<br />
Förderung seitens des Landes gibt.<br />
GR Ing. Sperl stellt die Frage, es gibt eine Planung für den Kanalbau und nach<br />
dieser Planung ist der Bau des Kanales erfolgt? Geht es hier auch um andere<br />
Leitungen, wie zum Beispiel Wasserleitung?<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass es hier nur um den Kanal geht.<br />
GR Ing. Sperl stellt weiters die Frage, ob man die Planung nicht als Basis<br />
hernehmen kann?<br />
Der Bürgermeister verneint dies und bemerkt, dass es im Jahre 1991 als die<br />
Gemeinde <strong>Schalchen</strong> mit dem Kanalbau begonnen hat, keine digitalen Aufzeichnungen<br />
gegeben hat. Erst in den letzten Jahren hat es diese gegeben. Diese wurden aber von<br />
der Baufirma für sich gemacht und nicht vom Planungsbüro. Das Planungsbüro hat den<br />
Plan der Bauausführenden Firma gegeben, hat gesagt hier sind die Höhen- und<br />
Längenschnitte und nach diesen ist beim Kanal vorzugehen. Dann sind relativ viele<br />
Nebenkanäle abgeändert worden, weil es billiger oder kürzer war oder weil man einfach<br />
Probleme mit den Grundbesitzern hatte. Aus diesem Grunde ist der Plan der letzten<br />
Jahre oder auch aus den Anfangsjahren des Kanalbaues nicht mehr ident mit dem, was<br />
im Grunde geplant wurde.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass er ein altes Anliegen habe, nachdem es<br />
hierbei um eine Auftragssumme von insgesamt über € 150.000,-- geht, warum wurde<br />
kein zweites Angebot eingeholt?<br />
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Der Bürgermeister antwortet, dass es – wie eingangs erwähnt – vier Planer im<br />
RHV-Gebiet gibt. Mit diesen hat Geschäftsführer Weinberger und er an einem Tisch<br />
besprochen, dass im Grunde genommen für alle von denselben Zahlen auszugehen ist.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass im Honorarvorschlag eine Summe von €<br />
84.070,06 exkl.MWSt. angeführt ist und dann wiederrum geschätzte Nettokosten in der<br />
Höhe von € 153.689,96 exkl.MWSt.?<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass man vom Leitungskataster ausgehen muss,<br />
welches einen Betrag von € 84.070,06 aufweist und nicht von den Nebenkosten die<br />
eventuell in nachfolgender Zeit kommen könnten.<br />
Vizebgm. Schanda stellt die Frage, der Leitungskataster kostet jetzt € 84.070,06<br />
exkl.MWSt., oder?<br />
Der Bürgermeister bestätigt dies und ergänzt, dass rund die Hälfte, also bis zu<br />
50 %, von Seiten des Landes gefördert wird.<br />
GR Pfeil bemerkt, dass es für die Kollaudierung einen Ausführungsplan geben<br />
muss. Dieser Ausführungsplan muss normalerweise stimmen. Nachdem wir uns im<br />
Jahre 2010 befinden, liegen solche Aufzeichnungen normalerweise digital vor. Daher<br />
muss eigentlich der Ausführungsplan bzw. Leitungskataster da sein.<br />
Der Bürgermeister stimmt dem zu, aber nur für die letzten 5 bis 8 Jahre. Die<br />
Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat im Jahr 1991 mit dem Kanalbau begonnen.<br />
GR Pfeil erklärt, dass die Gemeinde dann alles doppelt bezahlt, denn man geht<br />
nicht von der Planung aus, sondern vom Ausführungsplan und dieser muss für die<br />
Kollaudierung komplett stimmen, ansonsten liegt ein Mangel an Leistung der<br />
Beauftragung vor.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, er habe versucht, dies dem Gemeinderat so einfach<br />
wie möglich zu erklären, aber wie es aussieht stößt er hier an seine Grenzen. Aus<br />
diesem Grunde schlägt er vor, mit dem Planer einen Termin auszumachen, bei<br />
welchem erklärt wird, was zu machen ist bzw. was gemacht ist.<br />
Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass dies ein Thema für den<br />
Kanalausschuss wäre.<br />
Vizebgm. Mittermaier stellt fest, Tatsache ist, dass es sicher EDV-<br />
Aufzeichnungen der letzten Jahre gibt. Dies heißt aber noch lange nicht, dass diese der<br />
Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.<br />
GR Pfeil bemerkt, dass diese der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden<br />
müssen.<br />
Vizebgm. Mittermaier widerspricht dem und bemerkt, dass sie es für die<br />
Kollaudierung machen, aber nicht zur Verfügung stellen müssen. Denn wenn ein<br />
Baumeister irgendwo etwas macht, dann heißt das auch nicht, dass alles gratis dabei<br />
ist. Dieser verlangt auch für seine Leistungen und dies machen die Planer auch.<br />
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GV Ing. Klepp weist darauf hin, dass es aber sicher teurer sein wird, wenn dies<br />
von ganz von Vorne gemacht werden muss, als wenn man der Firma ein Copyright oder<br />
ein Recht abkauft.<br />
GR Ing. Sperl bemerkt, für die ersten Bauabschnitte, muss dies vielleicht<br />
notwendig sein. Aber wenn man sich ansieht, was pro Laufmeter verlangt wird, fragt<br />
man sich, ob man nicht diese Möglichkeit in Anspruch nehmen könnte, da es auch um<br />
wirklich viel Geld geht. Da frage ich mich, ob man sich nicht viel Geld ersparen kann,<br />
wenn man die Daten von der Baufirma kaufen kann?<br />
Vizebgm. Mittermaier erklärt zur Wortmeldung von GR Ing. Sperl bezüglich dem<br />
Kauf der Daten, dass es dieses Angebot bzw. Gespräch bereits gegeben hat und dieser<br />
Kauf zu teuer wäre.<br />
GR Roman Breckner stellt die Frage, ob es Aufzeichnungen vom diesem<br />
Gespräch gibt.<br />
Vizebgm. Mittermaier antwortet sarkastisch, dass auch jetzt gerade<br />
Aufzeichnungen über das Gespräch mit GR Breckner gemacht werden. Vizebgm.<br />
Mittermaier antwortet, dass es keine Aufzeichnungen darüber gibt, da es keine<br />
offiziellen Gespräche waren, sondern Gespräche im Zuge der Planungstätigkeit bzw. im<br />
Zuge der Abänderungsplanungen, wo er zum Großteil dabei war und wo es darum<br />
gegangen ist, dort und da ein paar Meter einzusparen und darüber gibt es<br />
Aufzeichnungen, wenn etwas geändert wurde. Aber nicht darüber, was im Vorfeld nicht<br />
offiziell gesprochen wurde.<br />
GR Pfeil erklärt, die Bauleitung- und Ausführungsüberwachung ist eine<br />
Dienstleistung. In der Dienstleistung gehören alle Daten uns, da gibt es kein Copyright.<br />
Diese Daten gehören uns. Die Frage ist nur, ob diese da sind. Man kann ja noch ein<br />
Gegenoffert einholen, von jemand der außerhalb dieses Bereiches liegt.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass er dazu überfragt ist und aus diesem Grunde<br />
nimmt er diesen Punkt von der Tagesordnung, denn es kann heute nicht ausdiskutiert<br />
werden. Es soll ein kompetenter Fachmann erklären, was in ein solches Kataster<br />
hineingehört, was drinnen sein muss, was kann übernommen werden etc..<br />
Vizebgm. Mittermaier nimmt Bezug auf die Wortmeldung von Vizebgm. Schanda,<br />
dieses Thema in einer Kanalausschusssitzung zu behandeln und erklärt, dies wurde<br />
bereits in der Ausschusssitzung am 27.06.2007 behandelt. Damals wurden von Ing.<br />
Egger, Nußdorf einige Unterlagen vorgelegt. Vizebgm. Mittermaier hat jedoch kein<br />
Problem, zu diesem Thema nochmal eine Ausschusssitzung einzuberufen. Nur hält er<br />
dies nicht für sinnvoll. Sondern es wäre besser wenn ein Fachmann vor dem<br />
Gemeinderat tritt und diesen das System erklärt.<br />
Vizebgm. Schanda bemerkt, dass es auch in einer Gemeindevorstandssitzung<br />
sein kann.<br />
BESCHLUSS:<br />
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Der Bürgermeister stimmt dem zu und nachdem kein weiteren Wortmeldungen erfolgen,<br />
stellt der Bürgermeister den Antrag, diesen Punkt 19) von der Tagesordnung<br />
abzusetzen und einen Fachmann in einer der nächsten Gemeinderat oder<br />
Gemeindevorstandssitzung vorsprechen zu lassen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 20) MEHRZWECKHALLE; ANSUCHEN VON TEAM KÖMAG<br />
AUSTRIA SCHALCHEN AUF BEFREIUNG DER SAALMIETE<br />
FÜR E-MODELLAUTORENNEN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass das Team Kömag Austria <strong>Schalchen</strong> bereits<br />
am 21.01.2010 ein Ansuchen eingebracht hat. Dem hat der Gemeinderat in der Sitzung<br />
am 25.03.2010, TOP 12) stattgegeben. Herr Johann Strasser war irrtümlich der<br />
Ansicht, dieses Ansuchen gelte auch für die Veranstaltung am 18. und 19. September<br />
2010. Dadurch wird nun nachträglich um Befreiung von der Saalmiete angesucht.<br />
Nachdem das Team Kömag bereits seit Jahren die Befreiung erhält, spricht sich der<br />
Bürgermeister für eine Befreiung der Saalmiete in der Höhe von € 366,70 inkl.MWSt.<br />
aus.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem<br />
Ansuchen vom Team Kömag Austria, Obmann Johann Strasser bezüglich der<br />
kostenlosen Überlassung der Mehrzweckhalle für die Abhaltung von E-<br />
Modellautorennen am 18.09. und 19.09.2010 nachträglich stattzugeben und die<br />
nach tatsächlichem Aufwand angefallenen Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 21) PRÜFUNGSAUSSCHUSS; BERICHT ÜBER<br />
KASSENPRÜFUNG AM 31.05.2010<br />
Der Bürgermeister bittet den Obmann des Prüfungsausschusses um seinen<br />
Bericht.<br />
GR Roman Breckner berichtet über die Kassenprüfung am 31.05.2010 wie folgt:<br />
Tagesordnungspunkte waren:<br />
Pkt.1 Öffentl. Gut im Bereich Liegenschaft Bernroider, Stallhofen<br />
In der Gemeinderatsitzung v. 09.09.2005 wird die Verlegung des öffentl. Wegegutes<br />
252 in der KG Weinberg beschlossen. Da dieser Weg aber in Natura nicht sichtbar<br />
ist, wird bereits damals angeregt, den Bau- und Straßenausschuss damit zu<br />
beschäftigen, ob dieser Weg geschottert bzw. ausgebaut werden soll.<br />
In der Prüfungsausschuss-Sitzung v. 21.8.09 wird darauf hingewiesen, dass Hr.<br />
Bernroider in der Zwischenzeit eine Solaranlage errichtet hat, die teilweise auf<br />
öffentlichem Gut steht, ebenso wurde von der Energie AG ein A-Strommast auf<br />
öffentl. Gut errichtet.<br />
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Am 31.5. erfolgt durch die Prüfungsausschuss-Mitglieder ein Lokalaugenschein.<br />
Der A-Masten wurde von der Energie AG abgebaut, da es sich nur um ein<br />
Provisorium handelte.<br />
Beim Lokalaugenschein wurde festgestellt, dass die Solaranlage von Hr. Bernroider<br />
tatsächlich in das Öffentliche Gut reicht. Hr. Bernroider war dabei anwesend und<br />
wünscht sich ebenfalls eine baldige Entscheidung, was mit dem öffentlichen Gut<br />
geschieht.<br />
Der Bau- und Straßenausschuss sollte sich umgehend mit dieser Materie<br />
befassen, damit dies eine Lösung zugeführt werden kann.<br />
Pkt.2 Kassaprüfung<br />
Die vorgesehene Kassaprüfung konnte nicht durchgeführt werden, da Fr. Moser auf<br />
Urlaub war und entsprechend die Belege nicht am letzten Stand gebucht waren.<br />
Stattdessen erfolgte eine Bargeldkontrolle mittels Kassasturz.<br />
Das Ergebnis ergab eine Übereinstimmung des Kassasoll- mit dem Istbestand<br />
von € 2002,68.<br />
Pkt.3 Einschau in Vorstandsprotokolle (während dieses Punktes kommt BM<br />
Fuchs dazu)<br />
Kassenleiter Mitterbauer legte die Vorstandsprotokolle der Funktionsperiode 1998<br />
bis 2003 vor. Die Protokolle der vorigen Legislaturperiode 2004 bis 2009 befinden<br />
sich derzeit beim Binden und konnten daher nicht vorgelegt werden. Nach einer<br />
kurzen Einsicht in die vorgelegten Protokolle wurde die Einschau abgeschlossen, da<br />
es sich vorwiegend um alte, bereits längst erledigte Punkte handelte (vorwiegend<br />
Neubau des Gemeindeamtes) und man verblieb so, dass nach Vorliegen der<br />
aktuellen Protokolle dieser Punkt nochmals auf die Tagesordnung kommt.<br />
BM Fuchs ersuchte hier die Ausschussmitglieder um vertrauliche Behandlung dieser<br />
Protokolle, speziell, dass hier keine Namen und Zahlen in die Öffentlichkeit geraten.<br />
Dies wurde von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.<br />
Weiters verwies der Hr. BM dass im Gegensatz zu den Gemeinderatsitzungen – wo<br />
es vorwiegend um geplante Maßnahmen geht, der Gemeindevorstand in erster Linie<br />
mit Tatsachen befasst sind, sodass hier kaum offene Punkte möglich sind:<br />
Pkt.4 – Allgemeines<br />
Ausschussmitglied Sperl fragt den Hr. BM ob in der Angelegenheit Kopierer bereits<br />
was geschehen ist. BM Fuchs erklärte das Gegenangebote eingeholt wurden und<br />
man nach Vorliegen dieser Angebote mit dem bestehenden Vertragsinhaber<br />
Gespräche bzgl. Einer Änderung des laufenden Vertrages geführt werden. Dies<br />
sollte in den nächsten Tagen geschehen und das Ergebnis sollte bis zur nächsten<br />
Gemeinderatsitzung vorliegen!<br />
GV Dirnsteiner bemerkt, die Angelegenheit Bernroider sei erledigt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, den Bericht über<br />
die Kassenprüfung am 31.05.2010 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
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PUNKT 22) DRINGLICHKEITSANTRAG: ABÄNDERUNG BZW.<br />
STORNO DES LAUFENDEN VERTRAGES FÜR DEN<br />
VERVIELFÄLTIGER MARKE RICOH<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Prüfungsausschuss der Gemeinde<br />
<strong>Schalchen</strong> mit Schreiben vom 23.09.2010 den Dringlichkeitsantrag eingebracht hat,<br />
den laufenden Vertrag für den Vervielfältiger Marke RICOH abzuändern bzw. zu<br />
stornieren. Begründet wird die Dringlichkeit damit, dass mit jedem Tag des Zuwartens<br />
der Gemeinde erhebliche Mehrkosten erwachsen. Man sieht dies an Hand der<br />
Rechnung vom 10.07.2010, mit Mehrkosten für das 1. Halbjahr in der Höhe von €<br />
3.879,36.<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> möge daher den Bürgermeister<br />
beauftragen, eine sofortige Abänderung des vorliegenden Vertrages zu erreichen, bzw.<br />
wenn dies nicht möglich ist, den Ausstieg anzustreben.<br />
Begründet wird dies wie folgt:<br />
Bereits in der GR-Sitzung im Dezember des vergangenen Jahres wurde auf die<br />
erheblichen Mehrkosten beim Vervielfältiger hingewiesen. Dies wurde auch bereits<br />
bei den letzten beiden Prüfungsausschuss Sitzungen bemängelt. Da vom<br />
Prüfungsausschuss bei der letzten Sitzung am 14. September keine Änderung des<br />
Vertrages festgestellt werden konnte, ist hier höchster Handlungsbedarf.<br />
Daten des Vertrages:<br />
Als Vertragsgrundlage wurde eine Kopienanzahl von 30.000 s/w Kopien und 500<br />
Stück Farbkopien angenommen. Der tatsächliche Verbrauch ist um ein Vielfaches,<br />
besonders bei den Farbkopien, höher, zum Beispiel betrug der Verbrauch für den<br />
Zeitraum 01.01. bis 30.06.2010 für Farbkopien 47.000 und für s/w Kopien 32.349.<br />
Wie die Vertragsdaten zu Stande kamen, auf Grund welcher Basisdaten diese<br />
festgelegt wurden, konnte aus den Unterlagen nicht entnommen werden.<br />
Vertragsabschluss 01.01.2009<br />
Laufzeit des Vertrages 60 Monate<br />
Bei der Überprüfung der vorhandenen Unterlagen, ist auch aufgefallen, dass vom<br />
Original des Vertrages nur ein Blanko unterschriebenes Blatt Papier, ohne weitere<br />
rechtswirksame Daten (Vertragspartner, Datum, Laufzeit, Art des Vertrages usw.)<br />
vorliegt.<br />
Tatsache ist aber, dass die Anzahl der farbigen Kopien wesentlich mehr ausmachen,<br />
sodass für Kopien, die über dieses Maß hinausgehen ein Aufpreis von 0,065 zu<br />
bezahlen ist, dies machte bereits im Vorjahr eine erhebliche Summe aus und wird<br />
auch in diesem Jahr wieder so sein.<br />
Der Bürgermeister bemerkt zu diesem Antrag, dass der Vertrag dem<br />
Gemeindevorstand vorgelegt werden soll und er gerne bereit ist, eine Abänderung des<br />
Vertrages auszuhandeln. Über einen Ausstieg aus dem Vertrag ist er jedoch nicht<br />
glücklich.<br />
läuft?<br />
GR Dr. Postlmayr stellt die Frage, seit wann und wie lange der Vertrag noch<br />
AL Schwendner antwortet, dass dieser mit 01.01.2009 auf 60 Monate<br />
abgeschlossen wurde.<br />
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GR Roman Breckner weist darauf hin, dass eine Ausgabe der<br />
Gemeindeinformation eine gewaltige Summe kostet und es da günstiger wäre, wenn<br />
man diese drucken lässt. Es sollten Vergleichsangebote eingeholt, diese im<br />
Prüfungsausschuss durchgesehen und mit der Firma Kontakt aufgenommen werden.<br />
Man kann sich sicherlich mit der Firma eine Einigung erzielen.<br />
GR Ing. Sperl weist darauf hin, dass er alle Zahlen und Fakten jeder Zeit per E-<br />
Mail übermitteln kann.<br />
Der Bürgermeister bittet GR Ing. Sperl darum.<br />
AL Schwendner stellt an GR Ing. Sperl die Frage, ob bei seinen Angeboten auch<br />
Farbe, Wartung, Service etc. inklusive ist?<br />
GR Ing. Sperl bejaht dies.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, sich<br />
bezüglich des vorliegenden Vertrags für den Vervielfältiger Marke RICOH zu<br />
informieren, ob eine Abänderung des Vertrages möglich ist.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 23) ALLFÄLLIGES<br />
a) Gehsteigbau Weinberg:<br />
GR Roman Breckner stellt die Frage, wie weit der Gehsteig in Weinberg gebaut<br />
wird.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass dieser nur zwischen den Häusern Weinberg<br />
18, Dunner und Weinberg 10, Kinz errichtet wird.<br />
b) Straßensanierung 2010:<br />
GV Dirnsteiner entschuldigt sich beim Bürgermeister für die unter TOP 12) der<br />
heutigen Sitzung getätigten Ausdruckweise. GV Dirnsteiner erklärt er habe sich dabei<br />
falsch ausgedrückt und stelle natürlich nicht in Frage, ob er der Bürgermeister der<br />
Gemeinde <strong>Schalchen</strong> sei.<br />
c) Geh- und Radweg Furth – landwirtschaftliche Fahrzeuge:<br />
GR Höflmaier stellt die Frage, ob der Geh- und Radweg Furth nun wirklich nicht<br />
mehr von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden darf.<br />
Der Bürgermeister bejaht dies und erklärt, dass dies in der<br />
Gemeindevorstandssitzung am 07.12.2009, TOP 7) beschlossen wurde. Anlass war,<br />
dass Herr Josef Forthuber am Gemeindeamt vorgesprochen und erklärt hat, er habe<br />
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den Grund für die Errichtung eines Geh- und Radweges abgetreten, aber keinesfalls für<br />
eine Straße.<br />
Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass aber Herr Johann Priemaier ein<br />
Fahrtrecht hat und dieses auch nützt.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass ihm dies jetzt nicht bekannt sei und sich dies<br />
ansehen muss.<br />
d) Aufnahme von Aktenvermerken:<br />
GR Ing. Sperl schlägt vor, dass von den Beamten im Gemeindeamt von den<br />
Telefonaten etc. Aktenvermerke etc. gemacht werden sollten, damit später<br />
nachgesehen werden kann, was und wie etwas ausgemacht wurde.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass dies von den Beamten im Gemeindeamt bereits<br />
so praktiziert wird. Er als Bürgermeister fühlt sich nicht betroffen, da er ja kein Beamter<br />
ist.<br />
e) Geh- und Radweg Furth – landwirtschaftliche Fahrzeuge:<br />
GV Hummel stellt zu c) noch die Frage, ob das Fahrtrecht von Herrn Priemaier<br />
schriftlich vorliegt.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass er sich dies ansehen und dann im<br />
Gemeindevorstand behandeln wird.<br />
f) Kanal Haus Häuslbergerstraße 2, Hütter:<br />
GV Dirnsteiner weist darauf hin, dass beim Hause Häuslbergerstraße 2, Hütter<br />
seit ca. zwei Wochen Wasser auf der Straße steht. Anscheinend kommt dies vom<br />
Kanal.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, wenn dies vom Hauskanal kommt, ist die Gemeinde<br />
nicht zuständig.<br />
GV Dirnsteiner erklärt, dies könne er nicht sagen, ob es vom Hauskanal kommt.<br />
Der Bürgermeister wird dies Wassermeister Daxecker mitteilen.<br />
g) Protestveranstaltung 09.10.2010 – Umfahrung Mattighofen:<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass am Samstag, 09.10.2010 eine<br />
Protestveranstaltung des Vereines „Lebensraum Mattigtal“ gegen die geplante<br />
Umfahrung bzw. gegen die Transitlawine stattfindet. Treffpunkt ist um 09 Uhr 45 am<br />
Parkplatz der Volksschule Mattighofen. Für die Postwurfsendung bittet er die<br />
Fraktionsobmänner noch um Unterfertigung der Einladung.<br />
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Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die<br />
letzte Sitzung vom 24.06.2010 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen<br />
nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21 Uhr 30.<br />
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)<br />
-------------------------------------------<br />
(Gemeinderat)<br />
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(Schriftführer) (Gemeinderat)<br />
Der Vorsitzende beurkundet, dass die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung<br />
am 09.12.2010 ohne Einwände beschlossen wurde.<br />
<strong>Schalchen</strong>, am 09.12.2010 Der Vorsitzende:<br />
.......................................................<br />
Stefan Fuchs<br />
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