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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Schalchen

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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

über die öffentliche Sitzung des<br />

G e m e i n d e r a t e s<br />

der Gemeinde SCHALCHEN<br />

am DONNERSTAG, dem 23. September 2010<br />

Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes<br />

ANWESENDE<br />

lfd. Nr. 4 Jahr 2010<br />

SPÖ-Fraktion: ÖVP-Fraktion:<br />

1. Bgm. FUCHS Stefan als Vorsitzender 11. Vizebgm. SCHANDA<br />

Walter<br />

2. Vizebgm. MITTERMAIER Erich 12. GV DIRNSTEINER Robert<br />

3. GR STOCKER Hermann 13. GV HUMMEL Markus<br />

4. GR PROBST Franz 14. GR MAIER Friedrich<br />

5. GR POINTECKER Hermann 15. GR POSTLMAYR Johann<br />

Dr.<br />

6. GR STUHLBERGER Andreas 16. GR SPERL Friedrich Helmut<br />

Ing.Mag.(FH)<br />

7. GR BRECKNER Gerlinde 17. GR NAGL Erich<br />

8. GR RIEDER Gertraud 18. GR WINTERSTELLER<br />

Bernadette<br />

9. GR STÜBLO Wolfgang FPÖ-Fraktion:<br />

10. GR ÖSTERBAUER Michael Ing. 19. GV KLEPP Markus Ing.<br />

Manfred<br />

ERSATZMITGLIEDER<br />

20. GR BRECKNER Roman<br />

21. GR STELZHAMMER<br />

22. GR HAIDINGER Albert<br />

GR KÜCHER Johannes für GV STEINBERGER Hubert<br />

GR PFEIL Rudolf für GR MÜHLBACHER-KARRER<br />

Johann<br />

GR HÖFLMAIER Josef für GR SCHÖNBERGER Anna<br />

ES FEHLEN<br />

entschuldigt: unentschuldigt:


GV STEINBERGER Hubert GR JAKOB Johann<br />

GR MÜHLBACHER-KARRER Johann<br />

GR SCHÖNBERGER Anna<br />

1. Amtsleiter Karl SCHWENDNER<br />

SONSTIGE ANWESENDE<br />

2. VB Andrea SCHLAGER als Schriftführer gemäß § 54 (2) OÖ GemO<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß dem vorliegenden Zustellnachweis an alle<br />

Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 15.09.2010 unter<br />

Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 24.06.2010 bis zur heutigen<br />

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist,<br />

während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese<br />

Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden<br />

können.<br />

Sodann gibt es noch folgende Mitteilungen:<br />

TAGESORDNUNG, BERATUNGSVERLAUF UND BESCHLÜSSE<br />

Vor Behandlung der Tagesordnung bringt der Bürgermeister vor, dass der<br />

Prüfungsausschuss der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> folgenden Dringlichkeitsantrag schriftlich<br />

eingebracht hat:<br />

ABÄNDERUNG BZW. STORNO DES LAUFENDEN VERTRAGES FÜR DEN<br />

VERVIELFÄLTIGER MARKE RICOH<br />

Begründet wird dieser Antrag damit, dass mit jedem Tag des Zuwartens, der Gemeinde<br />

erhebliche Mehrkosten erwachsen. Man sieht dies an Hand der Rechnung vom<br />

10.07.2010, mit Mehrkosten für das 1. Halbjahr in der Höhe von € 3.879,36.<br />

Es wurde bereits in der GR-Sitzung im Dezember des vergangenen Jahres auf die<br />

erheblichen Mehrkosten beim Vervielfältiger hingewiesen. Diese wurde auch bereits bei<br />

den letzten beiden Prüfungsausschuss Sitzungen bemängelt. Da vom<br />

Prüfungsausschuss bei der letzten Sitzung am 14. September 2010 keine Änderung<br />

des Vertrages festgestellt werden konnte, ist hier höchster Handlungsbedarf.<br />

Der Bürgermeister bemerkt zu diesem Antrag, dass der derzeitige Vertrag noch<br />

mindestens drei Jahre läuft und ob man hier vorzeitig aussteigen kann, ist eine andere<br />

Sache.<br />

Seite 2 von 47


BESCHLUSS:<br />

Der Bürgermeister lässt sodann über die Zuerkennung des Dringlichkeitsantrages<br />

abstimmen.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Rudolf PFEIL, Markus HUMMEL, Robert<br />

DIRNSTEINER, Bernadette WINTERSTELLER, Erich NAGL, Johann POSTLMAYR,<br />

Friedrich MAIER, Friedrich SPERL, Josef HÖFLMAIER;<br />

FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />

STELZHAMMER;<br />

GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hermann STOCKER, Franz<br />

PROBST, Johannes KÜCHER, Andreas STUHLBERGER, Gertraud RIEDER, Wolfgang<br />

STÜBLO, Hermann POINTECKER, Gerlinde BRECKNER, Michael ÖSTERBAUER<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 14 JA<br />

Stimmen gegen 11 NEIN Stimmen stattgegeben und beschlossen den<br />

Dringlichkeitsantrag in die heutige Tagesordnung aufzunehmen.<br />

PUNKT 1) ERLASSUNG EINER NEUEN ABFALLORDNUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die bisher gültige Abfallordnung am<br />

13.03.2009 beschlossen wurde. Mit 01.08.2009 ist das OÖ Abfallwirtschaftsgesetz 2009<br />

in Kraft getreten, welches das OÖ AWG 1997 ersetzt.<br />

Eine grundlegende Änderung ergibt sich daraus, dass der maximale Abholintervall von<br />

6 auf 4 Wochen zu verkürzen ist. Derzeit sind 298 Tonnen zur 6-wöchentlichen Abfuhr<br />

angemeldet. Nur dann, wenn die Sammlung der Biotonnenabfälle durch Abholung oder<br />

eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung erfolgt, kann das Abfuhrintervall auf 6<br />

Wochen verlängert werden. Dies ist natürlich schwierig zu kontrollieren.<br />

Neu ist jedenfalls auch die verpflichtende Biotonnenabfuhr in dicht besiedeltem Gebiet<br />

(Wohnblöcke, Hochhäuser, Reihenhausanlagen, Ortskerne etc.).<br />

Derzeit sind noch viele Abfallbehälter aus Metall (Ringtonnen) in verschiedenen Größen<br />

in Verwendung, die den europarechtlichen Vorgaben nicht mehr entsprechen. Ebenso<br />

sollen in Hinkunft nur mehr Kunststofftonnen mit Rädern verwendet werden. In der<br />

letzten Gemeindeinfo wurde darauf bereits hingewiesen.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass die Neufassung der Abfallordnung den<br />

Fraktionen vorgelegt wurde.<br />

GV Ing. Klepp stellt die Frage, die Gemeinde möchte demnach die 6-wöchige<br />

Abfuhr weg haben?<br />

Der Bürgermeister verneint dies und erklärt, es kann nach wie vor die 6-wöchige<br />

Abfuhr in Anspruch genommen werden, wenn gleichzeitig eine Sammlung der<br />

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Biotonnenabfälle durch Abholung oder eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung<br />

erfolgt.<br />

GV Ing. Klepp fasst zusammen, wenn diese Punkte erfüllt werden, kann eine 6wöchige<br />

Abfuhr erfolgen.<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies.<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, er habe vor der Sitzung mit AL Schwendner<br />

gesprochen und es wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde laut Aussage von Herrn Steidl,<br />

BAV Braunau, ein Kerngebiet festzulegen hat, wo die Biotonnenabfuhr erfolgen soll.<br />

AL Schwendner berichtet, dass am Amtsleiter-Treffen Herr Steidl mitgeteilt hat,<br />

dass in der Abfallordnung unbedingt bestimmt werden muss, wo die Biotonne abgeführt<br />

werden muss, wie zum Beispiel Kerngebiet = Ortsgebiet. Es hat dies eine rechtliche<br />

Auswirkung und zwar hat der Bürger im Kerngebiet einen Rechtsanspruch auf Abfuhr<br />

der biogenen Abfälle. Dies heißt aber nicht, dass Bürger von zum Beispiel Weinberg<br />

oder Furth nicht an der Biotonnenabfuhr teilnehmen können.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die neue Abfallordnung auch<br />

beinhaltet, dass in dicht besiedelten Gemeindegebieten, wie etwa<br />

Gemeinschaftswohnanlagen (Wohnblöcke, Hochhäuser), Reihenhausanlagen,<br />

Ortskerne u. dgl. die Biotonnenabfuhr verpflichtend ist.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass dies in der neuen Verordnung noch nicht<br />

enthalten ist.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass dies in der vorliegenden Abfallordnung noch<br />

nicht enthalten sein kann, da das Amtsleiter-Treffen erst heute Nachmittag<br />

stattgefunden hat.<br />

GR Roman Breckner schlägt vor, nachdem dies doch ein sehr umfangreiches<br />

Thema ist, es in einer Sitzung des Umweltausschusses zu behandeln.<br />

AL Schwendner weist darauf hin, dass diese neue Abfallordnung bis zum<br />

31.12.2010 beschlossen sein muss. Die Abhaltung einer Umweltausschusssitzung wäre<br />

trotzdem von Vorteil, da sich hier noch einiges tun wird.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, heute die vorliegende Abfallordnung<br />

grundsätzlich zu beschließen und mit der Festlegung des Kerngebietes zu ergänzen.<br />

GR Roman Breckner bemerkt, das Problem wird nicht bei jenen Bürgern sein, die<br />

nicht im Kerngebiet liegen, sondern bei jenen die im Kerngebiet (= Ortsgebiet) liegen.<br />

AL Schwendner erklärt, dies werde nicht das Problem sein. Es wird das Problem<br />

sein - und damit muss sich der Gemeinderat ohnehin noch einmal auseinandersetzen –<br />

wenn sich die Gemeinde entschließt, dass die Biotonnenabfuhr über den<br />

Bezirksabfallverband laufen soll, dann müssen alle eine 120 L Biotonne bestellen. Die<br />

bisherigen Curver-Behälter können dann nicht mehr ausgeleert werden. Es ist dann<br />

auch wieder eine Preisfrage. Die Bürger müssen neue Tonnen kaufen, etc.. Von Herrn<br />

Steidl wurde mitgeteilt, dass nichts dagegen spricht, wenn die Gemeinde die bisherige<br />

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Biotonnenabfuhr so weiter betreibt. Denn was soll ein Haushalt in eine 120 L Tonne<br />

hineingeben? Herr Steidl erklärte, dass auch Rasenschnitt etc. hineingegeben werden<br />

kann.<br />

GR Roman Breckner bemerkt, dass vor zwei Wochen eine<br />

Prüfungsausschusssitzung des BAV stattgefunden hat und auch dort über dieses<br />

Thema gesprochen wurde. Die Gemeinde weiß aber jetzt noch nicht: wie viele<br />

Biotonnen kommen dazu und schafft unser Abfuhrunternehmen, Herr Franz Priewasser,<br />

diese Menge dann überhaupt noch?<br />

Der Bürgermeister bemerkt, wenn das Kerngebiet mit Ortskern festgelegt wird, ist<br />

für ihn dies überall wo die Ortswasserleitung ist.<br />

AL Schwendner weist darauf hin, wenn vom Bürger ein Nachweis gebracht wird,<br />

dass eine Eigenkompostierung erfolgt oder an der Biotonnenabfuhr teilnimmt, kann<br />

auch der 6-wöchige Abfuhrintervall für den Restmüll in Anspruch genommen werden.<br />

GR Roman Breckner bemerkt, dass die Eigenkompostierung zu überprüfen ist.<br />

GR Höflmaier stellt die Frage, wenn jemand Eigenkompostierung angibt, ist es<br />

dann ausreichend, wenn er sich dies selber bestätigt?<br />

AL Schwendner antwortet, dass dies – wie von GR Breckner bemerkt – zu<br />

überprüfen ist und der Bürger hat eine entsprechende schriftliche Erklärung abzugeben.<br />

GR Sperl fragt, von wem wird die Eigenkompostierung kontrolliert?<br />

Der Bürgermeister antwortet, entweder von der Gemeinde, sprich Bauhofarbeiter<br />

oder von Mitgliedern des Umweltausschusses.<br />

GR Roman Breckner bemerkt, dass er selber die Kontrollen durchführen wird.<br />

Vizebgm. Schanda stellt die Frage, wenn jetzt die vorliegende Verordnung so<br />

beschlossen wird, ist ja nicht der Hinweis bezüglich Kerngebiet drinnen. Wie soll dies<br />

dann erfolgen?<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, dass heute der Grundsatzbeschluss für die<br />

Verordnung gefasst wird und der Umweltausschuss unterhält sich nochmals dezidiert<br />

darüber.<br />

GR Sperl stellt die Frage, ob es das bringt, wenn im Prinzip etwas beschlossen<br />

wird, von dem man den Inhalt nicht kennt.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass GR Sperl total fehl informiert sei, denn wenn<br />

man einen Grundsatzbeschluss fasst, hat dieser sozusagen einen gewissen<br />

Stellenwert. Der Ausschuss kann dann dies ausarbeiten, sodass man bei der nächsten<br />

GR-Sitzung diese Zusatzpunkte wieder aufnimmt. Aber man braucht einmal einen<br />

generellen Beschluss, sonst kann man dies überhaupt nicht einfügen.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, wenn diese Verordnung dann abgeändert wird,<br />

muss diese wieder im Gemeinderat beschlossen werden und dann beginnt erst die<br />

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Kundmachungsfrist und dies geht sich dann zeitlich nicht aus, dass die Verordnung mit<br />

01.01.2011 in Kraft treten kann.<br />

AL Schwendner erklärt dazu, die vorliegende Verordnung soll heute so<br />

beschlossen werden, mit dem Hinweis, dass unter § 2 der Absatz (3) wie folgt geändert<br />

wird:<br />

(3) Der Abholbereich für die Sammlung der Biotonnenabfälle umfasst das<br />

Kerngebiet der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> (= Ortskern von <strong>Schalchen</strong>). Falls<br />

erforderlich, werden auch die außerhalb des Kerngebietes anfallende<br />

Biotonnenabfälle, mit Ausnahme der im Anhang 1 aufgelisteten Grundstücke<br />

(Sonderbereich), abgeholt.<br />

Anschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, die nachstehende<br />

Abfallordnung zu beschließen und zwar:<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> vom 23.09.2010 mit der eine<br />

Abfallordnung erlassen wird.<br />

Aufgrund des § 6 OÖ Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (OÖ AWG 2009), LGBl. Nr. 71/2009<br />

wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Begriffsbestimmungen<br />

(1) Hausabfälle sind alle festen Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise<br />

anfallen, sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer getrennten<br />

Sammlung zuzuführen oder als sperrige Abfälle anzusehen sind.<br />

(2) Sperrige Abfälle sind feste Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise<br />

anfallen, aber wegen ihrer Größe oder Form nicht in den für Hausabfälle<br />

bestimmten Abfallbehältern gelagert werden können.<br />

(3) Biogene Abfälle sind Stoffe, die aufgrund ihres hohen organischen biologisch<br />

abbaubaren Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung besonders geeignet<br />

sind, und zwar Grünabfälle (lit.a) und Biotonnenabfälle (lit.b).<br />

a) Grünabfälle:<br />

natürliche organische Abfälle aus dem Garten und Grünflächenbereich, wie<br />

insbesondere Grasschnitt, Strauchschnitt, Baumschnitt, Christbäume, Laub,<br />

Blumen und Fallobst;<br />

b) Biotonnenabfälle:<br />

- feste pflanzliche Abfälle, wie insbesondere solche aus der Zubereitung von<br />

Nahrungsmitteln;<br />

- andere organische Abfälle aus der Zubereitung und dem Verzehr von<br />

Nahrungsmitteln (Speisereste), sofern sie einer dafür geeigneten aeroben<br />

oder anaeroben Behandlungsanlage zugeführt werden können.<br />

- Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier, welches mit<br />

Nahrungsmitteln in Berührung steht oder zur Sammlung und Verwertung<br />

von biogenen Abfällen geeignet ist;<br />

(4) Haushaltsähnlicher Gewerbeabfall sind feste Abfälle aus Gewerbe, Industrie,<br />

Land- und Forstwirtschaft sowie aus vergleichbaren Einrichtungen im öffentlichen<br />

Bereich, mit in ihrer Zusammensetzung und Beschaffenheit Hausabfällen ähnlich<br />

sind.<br />

(5) Ordnungsgemäße Eigenkompostierung: Eine Eigenkompostierung gilt dann als<br />

ordnungsgemäß, wenn dabei die Ziele und Grundsätze des OÖ<br />

Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 eingehalten werden, insbesondere keine<br />

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schädlichen Einwirkungen auf Böden und Gewässer bewirkt werden, keine<br />

unzumutbaren Belästigungen für Nachbarn oder Nachbarinnen entstehen und<br />

ausschließlich eigene biogene Abfälle pflanzlicher Herkunft eingesetzt werden.<br />

§ 2<br />

Abholbereich<br />

(1) Der Abholbereich für die Sammlung der Hausabfälle umfasst das gesamte<br />

Gemeindegebiet der Gemeinde <strong>Schalchen</strong>, jedoch mit Ausnahme der im Anhang<br />

1 aufgelisteten Grundstücke (Sonderbereich).<br />

(2) Für sperrige Abfälle besteht eine ständige Abgabemöglichkeit im<br />

Altstoffsammel-zentrum des BAV in Mattighofen. Überdies erfolgt eine Abholung<br />

nach Bedarf gegen vorherige Anmeldung.<br />

(3) Der Abholbereich für die Sammlung der Biotonnenabfälle umfasst das<br />

Kerngebiet der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> (= Ortskern von <strong>Schalchen</strong>). Falls<br />

erforderlich, werden auch die außerhalb des Kerngebietes anfallende<br />

Biotonnenabfälle, mit Ausnahme der im Anhang 1 aufgelisteten Grundstücke<br />

(Sonderbereich), abgeholt.<br />

(4) Für Grünabfälle besteht eine ständige Abgabemöglichkeit im<br />

Altstoffsammelzentrum des BAV in Mattighofen.<br />

(5) Der Abholbereich für die Sammlung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle<br />

umfasst das gesamte Gemeindegebiet, wenn nicht zum Zeitpunkt der Erlassung<br />

dieser Verordnung ein gültiger privatrechtlicher Vertrag mit einem<br />

Entsorgungsunternehmen besteht.<br />

§ 3<br />

Pflichten der Abfallbesitzer<br />

(1) Hausabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zur Sammlung<br />

bereitzustellen. Im Sonderbereich sind Hausabfälle zu den Sammelstellen zu<br />

bringen.<br />

(2) Sperrige Abfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen zum ASZ<br />

Mattighofen zu bringen, bei Abholung im Bedarfsfall am vereinbarten Ort zur<br />

Sammlung bereitzustellen.<br />

(3) Biotonnenabfälle sind im Abholbereich für die Sammlung bereitzustellen. Im<br />

Sonderbereich sind die Biotonnenabfälle zur Sammelstelle zu bringen. Diese<br />

Verpflichtung entfällt, wenn die Biotonnenabfälle einer ordnungsgemäßen<br />

Eigenkompostierung zugeführt werden.<br />

(4) Grünabfälle sind zum ASZ Mattighofen zu bringen. Diese Verpflichtung entfällt,<br />

wenn die Grünabfälle einer Eigenkompostierung zugeführt werden.<br />

(5) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen,<br />

für die Sammlung bereitzustellen.<br />

Die im Sonderbereich (laut Anhang 1) liegenden Grundstücksbesitzer haben die<br />

Hausabfälle bzw. Biotonnenabfälle zeitgereicht zu den Sammelstellen zu bringen. Als<br />

Sammelstelle gilt jeweils die nächst gelegene Durchzugsstraße.<br />

§ 4<br />

Abfallbehälter<br />

(1) Für die Lagerung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen<br />

Gewerbeabfälle sind ausreichend große, flüssigkeitsdichte, schließbare und<br />

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widerstandsfähige Abfallbehälter zu verwenden. Für Biotonnenabfälle sind<br />

jedenfalls eigene Abfallbehälter zu verwenden.<br />

Für Abfallbehälter sind folgende Europäische Normen (EN) anzuwenden:<br />

Kunststoffsäcke 60 L ....................................... EN 13592<br />

Kunststofftonne 60 L ....................................... EN 840-1<br />

Kunststofftonne 90 L ....................................... EN 840-1<br />

Kunststofftonne 120 L ......................................EN 840-1<br />

Kunststoffcontainer 770 L ……………………………..EN 840-3<br />

Kunststoffcontainer 1100 L …………………………….EN 840-3<br />

(2) Für die Lagerung der biogenen Abfälle sind 23 Liter bzw. 46 Liter Curver<br />

Behälter zu verwenden.<br />

(3) Die Abfallbehälter für die Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen<br />

Gewerbeabfälle werden von der Gemeinde beschafft und an die<br />

Abgabenpflichtigen verkauft. Es ist jedoch auch Selbstbeschaffung durch die<br />

Abgabenpflichtigen möglich.<br />

(4) Es dürfen nur die von der Gemeinde genehmigten registrierten und<br />

gekennzeichneten Abfallbehälter und Säcke verwendet werden.<br />

(5) Die Abfallbehälter sind so aufzustellen, dass<br />

a) sie für die berechtigt benützenden Personen und für die mit der Entleerung der<br />

darin gelagerten Abfälle betrauten Personen leicht zugänglich sind und<br />

b) durch die ordnungsgemäße Benützung und Entleerung bzw. den<br />

ordnungsgemäßen Transport der Abfallbehälter möglichst niemand gefährdet<br />

oder unzumutbar belästigt wird.<br />

§ 5<br />

Anzahl und Volumen der Abfallbehälter<br />

(1) Die Anzahl der für ein Grundstück zu verwendenden Abfallbehälter richtet sich<br />

nach dem Bedarf und zwar insbesondere nach der Anzahl der die Abfallbehälter<br />

benützenden Personen, und Größe der Anstalten, Betriebe und sonstigen<br />

Arbeitsstellen, der Art, Beschaffenheit und Menge der durchschnittlich anfallenden<br />

Hausabfälle, der Größe der Abfallbehälter und der Länge der Abfuhrintervalle. Im<br />

Zweifelsfall ist die Anzahl von Amtswegen oder auf Antrag des Abgabepflichtigen<br />

vom Bürgermeister nach den im Abs. 2 angeführten Grundsätzen, mit Bescheid<br />

festzusetzen.<br />

(2) Die Anzahl und das Volumen der Abfallbehälter für Hausabfälle ist so<br />

festzulegen, dass jedem Einwohner unter Berücksichtigung der Behältergröße<br />

und des Abfuhrintervalls ein Behältervolumen von mindestens 5 Liter pro Woche<br />

zur Verfügung steht:<br />

Ausgehend von einem EIN-PERSONEN-HAUSHALT gelten für<br />

Mehrpersonenhaushalte folgende Mindestbehältervolumen:<br />

Haushaltsgröße:<br />

Mindestbehältervolumen pro Woche:<br />

1 – Personen-Haushalt …………………… 5 Liter<br />

2 – Personen-Haushalt …………………… 8,5 Liter<br />

3 – Personen-Haushalt …………………… 11,3 Liter<br />

4 – Personen-Haushalt …………………… 13,5 Liter<br />

5 – Personen-Haushalt …………………… 15 Liter<br />

Bei gemeinschaftlich genutzten Abfallbehältern ist die Summe der Werte der<br />

beteiligten Haushalte zu berücksichtigen.<br />

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Diese Werte gelten nur für private Haushalte.<br />

Für Betriebe und andere Einrichtungen sind individuell die erforderlichen Behältervolumina<br />

festzulegen.<br />

Im Bedarfsfall können zusätzlich Abfallsäcke (gegen Entgelt) beim Gemeindeamt<br />

abgeholt werden.<br />

§ 6<br />

Abfuhrtermine<br />

(1) Die Sammlung der Hausabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle<br />

durch die Gemeinde bzw. das beauftragte Müllabfuhrunternehmen erfolgt je nach<br />

Bedarf zwei- oder vierwöchentlich.<br />

Eine sechswöchentliche Abfuhr kann nur erfolgen, wenn gleichzeitig eine<br />

Biotonnenabfuhr erfolgt bzw. die Biotonnenabfälle einer ordnungsgemäßen<br />

Eigenkompostierung (§ 1 Abs. 5) zugeführt werden.<br />

(2) Die Änderung des Abfuhrintervalls ist nur halbjährlich - in den Monaten Juni<br />

und Dezember – möglich.<br />

(3) Sperrige Abfälle können im ASZ Mattighofen abgegeben werden. Eine<br />

zusätzliche Abholung erfolgt gegen vorherige telefonische Anmeldung.<br />

(4) Die Sammlung der Biotonnenabfälle erfolgt alle 4 Wochen. Zur Verhinderung<br />

der Fäulnisbildung ist das Konservierungsmittel „SESO“ zu verwenden, welches<br />

von der Gemeinde beschafft und an die Abgabepflichtigen verkauft wird.<br />

(5) Die Tage der Sammlung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und<br />

haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle werden durch Anschlag an der Amtstafel und<br />

Veröffentlichung in der Gemeindeinformation bekanntgegeben.<br />

(6) An den Abfuhrtagen haben die Abgabepflichtigen dafür zu sorgen, dass die<br />

Abfallbehälter in verschlossenem Zustand am Rand der Straße oder des<br />

Gehsteiges aufgestellt sind. Die Aufstellung hat so zu erfolgen, dass der Verkehr<br />

weder auf der Straße noch auf dem Gehsteig behindert wird.<br />

§ 7<br />

Behandlungsanlagen für biogene Abfälle<br />

Die Gemeinde bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Salzburger<br />

Abfallbeseitigung GmbH., 5101 Bergheim, Aupoint 15, welche eine<br />

Kompostierungsanlage mit dem Standort Bergheim, Aupoint 15, zur Verwertung der im<br />

Gemeindegebiet anfallenden biogenen Abfälle betreibt.<br />

Zusätzlich besteht die Möglichkeit Strauchschnitt in haushaltsüblichen Mengen<br />

kostenlos in das ASZ Mattighofen zu bringen.<br />

§ 8<br />

Anzeigepflicht<br />

Vermehrt oder verringert sich die Menge des durchschnittlich von einer Liegenschaft<br />

abzuführenden Abfalls wesentlich (z.Bsp.: durch Neubau, Zubau, Änderung der<br />

Benützungsart udgl.), so hat dies der Eigentümer ohne unnötigen Aufschub der<br />

Gemeinde anzuzeigen.<br />

§ 9<br />

Bauwerke auf fremden Grund<br />

Seite 9 von 47


Bei Bauwerken auf fremden Grund (Superädifikate, Bauwerke als Zugehör eines<br />

Baurechtes) sind die für den Liegenschaftseigentümer geltenden Bestimmungen dieser<br />

Verordnung sinngemäß auf den Eigentümer des Bauwerkes anzuwenden.<br />

§ 10<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Berechnung der Abfallgebühr ist nach den Bestimmungen des § 18 OÖ AWG 2009<br />

vorzunehmen. Dazu erlässt der Gemeinderat eine gesonderte Abfallgebührenordnung.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Abfallordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 OÖ Gemeindeordnung 1990 durch<br />

zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf dem Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Abfallordnung vom 13.03.2009 außer Kraft.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 2) RECHNUNGSABSCHLUSS 2009 – PRÜFBERICHT DER<br />

BEZIRKSHAUPTMANN-SCHAFT<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am<br />

25.03.2010 den Rechnungsabschluss 2009 einstimmig beschlossen hat. Dieser wurde<br />

gemäß § 93 (3) OÖ GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Der diesbezügliche<br />

Prüfungsbericht der Bezirkshauptmann-schaft Braunau am Inn vom 16.08.2010, AZ:<br />

Gem60-5041-2010-Ti/Bai ist nunmehr beim Gemeindeamt eingelangt. Den Fraktionen<br />

wurde der Prüfungsbericht sowie die Stellungnahme des Kassenleiters Mitterbauer<br />

übermittelt.<br />

Der Bürgermeister verliest sodann vollinhaltlich den Prüfungsbericht.<br />

Zu Steuer- und Gebührenrückstände (Seite 3) erklärt der Bürgermeister, dass<br />

diese uneinbringlichen Rückstände laut Beschluss des Gemeindevorstandes vom<br />

04.08.2009 abgeschrieben wurden.<br />

Vizebgm. Mittermaier stellt fest, dass die Kollaudierung der ABA, BA 05<br />

mittlerweile erledigt ist.<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den von<br />

ihm vollinhaltlich verlesenen Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am<br />

Seite 10 von 47


Inn vom 16.08.2010, AZ: Gem60-5041-2010-Ti/Bai über den Rechnungsabschluss für<br />

das Finanzjahr 2009 zur Kenntnis zu nehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 3) HAUPTSCHULE MUNDERFING – SANIERUNG;<br />

VEREINBARUNG FÜR SCHULERHALTUNGSBEITRÄGE<br />

(GASTSCHULBEITRÄGE)<br />

Der Bürgermeister berichtet, die Gemeinde Munderfing teilt mit Schreiben vom<br />

12.07.2010 mit, dass diese beabsichtigt eine Sanierung der Hauptschule<br />

durchzuführen. Die Maßnahmen im Gesamtausmaß von ca. € 848.000,-- netto wurden<br />

hinsichtlich Wirtschaft-lichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit von der Direktion<br />

Bildung geprüft und in Ordnung befunden. Als erste Bauetappe sind neue Fenster<br />

inklusive Wärmeisolierung im Wert von ca. € 329.000,-- (schulischer Anteil) geplant.<br />

Nachdem im Zusammenhang mit der § 86 Genehmigung Gemeinden künftig mit den<br />

Betroffenen (eingesprengelten Gemeinden) bezüglich der Umlegung der<br />

Schulerhaltungs-beiträge eine Vereinbarung abzuschließen ist, hat diese mit der<br />

Gemeinde Munderfing zu erfolgen.<br />

Die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> leistet derzeit folgende Gastschulbeiträge an die Gemeinde<br />

Munderfing:<br />

Finanzja Schule Schüleranza Kopfquote in €: Gesamt: Vermerk:<br />

hr<br />

hl<br />

2010 Volksschul 8 684,16 + 27.998,32 Anteile<br />

2.815,63<br />

Sanierung VS<br />

2010 Hauptschul 12 807,75 9.693,00 Ohne Anteil<br />

e<br />

– Sanierung<br />

HS<br />

Wie in der Liste angeführt, leistet die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> auch einen anteiligen<br />

Beitrag für die Sanierung der Volksschule in Munderfing.<br />

GR Sperl stellt die Frage, wenn die Hauptschule Munderfing nunmehr saniert<br />

wird und die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> den entsprechenden Anteil leistet, hat dann die<br />

Gemeinde <strong>Schalchen</strong> auch einen eventuellen Vorteil, dass durch den sinkenden<br />

Energieverbrauch auch die Heizkosten sinken und dies dann auf die Betriebskosten<br />

umgelegt wird.<br />

Der Bürgermeister ist davon überzeugt und aus diesem Grunde wird die Schule<br />

auch saniert. Nur ob die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> dadurch in Zukunft weniger zu leisten<br />

hat, glaubt der Bürgermeister nicht, da die Beiträge generell steigen. Aber der<br />

Bürgermeister geht davon aus, dass dann die Schalchner Kinder eine gut sanierte<br />

Schule in Munderfing vorfinden werden.<br />

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GR Nagl stellt die Frage, ob der Beitrag noch im Finanzjahr 2010 zu leisten ist<br />

oder erst im Jahr 2011.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass im Finanzjahr 2010 noch keine Leistungen<br />

anfallen. Jedoch werden im Jahr 2011 die Beiträge fällig sein.<br />

GR Nagl bemerkt, dass demnach bereits für das Finanzjahr 2011 diese Beiträge<br />

bei der Budgeterstellung zu berücksichtigen sind.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass in der Volksschule Munderfing 8 Schalchner<br />

Kinder sind und hierfür ein Sanierungsbeitrag in der Höhe von € 27.998,32 fällig war.<br />

Demnach wird für die Hauptschule Munderfing mit 12 Schalchner Kindern ein Betrag<br />

von rund € 30.000,-- fällig werden.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />

der vorliegenden Vereinbarung gemäß §§ 50 und 51 des OÖ<br />

Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 betreffend der Entrichtung von<br />

Schulerhaltungsbeiträgen bzw. Gastschulbeiträgen zuzustimmen und den<br />

anteilsmäßigen Beitrag für die Sanierungsmaßnahmen der Hauptschule<br />

Munderfing zu übernehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 4) ABA, BA 04 – LANDESFÖRDERUNG; ZUFÜHRUNG DES<br />

ÜBERSCHUSSES AN DEN BA 05<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass – wie im Schreiben des Amtes der OÖ<br />

Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, vom 26.03.2010, AZ: OGW-<br />

AW-410234/283-2010-KRO mitgeteilt - die Gemeinde für den BA 04 ein<br />

Investitionsdarlehen in der Höhe von € 65.600,-- erhalten hat. Das dieser Bauabschnitt<br />

04 bereits ausfinanziert ist, soll der Überschuss an den BA 05, der einen Abgang von €<br />

104.147,73 aufweist, zugeführt werden.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das für<br />

den bereits ausfinanzierten BA 04 erhaltene Investitionsdarlehen in der Höhe von €<br />

65.600,-- der ABA, BA 05 zuzuführen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 5) VERKAUF DER WALDPARZELLE 1128/46, KG.<br />

WEINBERG<br />

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Der Bürgermeister berichtet, dass Herr Johann Maier, Unterweinberg 8 mit<br />

Schreiben vom 20.05.2010 Interesse am Kauf des Gemeindewaldes Parzelle 1128/46,<br />

KG. Weinberg, welcher sich südlich der ehemaligen Mülldeponie in der Schottergrube<br />

Weinberg befindet, bekundet. Das Waldgrundstück hat ein Ausmaß von 11.537 m².<br />

Bevor diese Anfrage in der Gemeindevorstandsitzung am 10.08.2010 besprochen<br />

wurde, wurde ein Schätzungsgutachten eingeholt.<br />

Die Waldwertschätzung der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn,<br />

Forstaufsichtsstelle Mattighofen vom 29.06.2010, GZ: Forst-10 lautet auszugsweise wie<br />

folgt:<br />

… Der Bewuchs des Waldes setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Ca. 0,89 ha durchschn. 80-jährige Fichte, Tanne (Buche, Weißkiefer, Lärche).<br />

Ca. 0,02 ha durchschn. 60-jährige Fichte, Tanne (Eiche, Buche).<br />

Ca. 0,20 ha durchschn. 15-jährige Fichte, Tanne (Buche).<br />

Ca. 0,04 ha Lagerplatz bzw. Umkehrplatz.<br />

An Altholz (60 jährig bis 80 jährig) stocken auf der Fläche in Summe ca. 330<br />

Erntefestmeter ohne Rinde, davon ca. 79 % Fichte, 13 % Tanne, 5 % Rotbuche, der<br />

Rest besteht aus Kiefer, Eiche und Lärche. Der Bestockungsgrad beträgt<br />

durchschnittlich 0,85.<br />

Die Erntekosten wurden gutachtlich mit 18,-- Euro pro Erntefestmeter festgelegt.<br />

Bodenwert gutachtlich: 0,80 Euro/m² = Euro 9.230,--<br />

Bestandeswert gutachtlich = Euro 18.254,--<br />

= Euro 27.484,-- bzw. 2,38 Euro/m²<br />

Ausdrücklich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die gegenständliche<br />

Waldwertschätzung nur einen Richtwert für den Verkehrswert darstellen kann. Der<br />

Verkehrswert schwankt in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, Herrn Johann Maier mitzuteilen, dass das<br />

Waldgrundstück um € 2,38/m² erworben werden kann. Sollte Herr Maier diesen Preis<br />

nicht akzeptieren, soll der Verkauf des Waldgrundstückes ausgeschrieben werden,<br />

denn es gibt mittlerweile auch andere Interessenten.<br />

GR Dr. Postlmayr schlägt vor, nachdem es noch weitere Interessenten gibt,<br />

sollte man diese fragen, was ihnen das Waldgrundstück Wert ist.<br />

Der Bürgermeister erklärt sich damit nicht einverstanden, da auch in der<br />

Gemeindevorstandsitzung vereinbart wurde, Herrn Maier das Grundstück um € 2,38/m²<br />

anzubieten und wenn dieser damit nicht einverstanden ist, soll eine Ausschreibung<br />

erfolgen.<br />

Vizebgm. Mittermaier ergänzt, dass ein Kauf durch Herrn Johann Maier auch<br />

insofern von Vorteil wäre, da der umliegende Wald auch im Besitz von Herrn Maier ist.<br />

GR Dr. Postlmayr bemerkt, dass Herr Johann Maier auch ein Bürger der<br />

Gemeinde <strong>Schalchen</strong> ist.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />

Herrn Johann Maier, Unterweinberg 8 das Waldgrundstück 1128/46, KG. Weinberg im<br />

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Ausmaß von 11.537 m², laut Schätzgutachten um den Gesamtpreis von € 27.484,--<br />

inkl. MWSt. anzubieten. Wird dem Angebot nicht zugestimmt, wird das Grundstück<br />

öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

Der Bürgermeister bittet Vizebürgermeister Mittermaier das Wort für TOP<br />

6) zu übernehmen und verlässt sodann den Sitzungssaal.<br />

PUNKT 6) GEMEINDEGRUNDSTÜCKE 528 UND 682/2, KG.<br />

SCHALCHEN AN DER B 147; ANFRAGE WEGEN<br />

EVENTUELLEN VERKAUF ODER VERPACHTUNG<br />

Vizebgm. Mittermaier erklärt, dass von Herrn Robert Feichtinger mit Schreiben<br />

vom 08.09.2010 angefragt wurde, ob die Gemeindegrundstücke 528 und 682/2, je KG.<br />

<strong>Schalchen</strong> zum Verkauf oder zur Verpachtung angeboten werden. Das dort in der Natur<br />

als eine Parzelle ersichtliche Grundstück ist in der Katastermappe durch das öffentliche<br />

Wassergut 1647/1 getrennt. Um das Grundstück entsprechend nutzen zu können, wäre<br />

ein Erwerb eines Teiles des öffentlichen Wassergutes erforderlich.<br />

Es ist jedem bekannt, dass es sich hierbei um einen Grundstücksteil des ehemaligen<br />

Armenhauses Landstraße 10 handelt. Bevor hier eine Veräußerung oder Verpachtung<br />

durchgeführt werden kann, muss jedoch die Lage bezüglich des Wassergutes geklärt<br />

werden.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, ein Verkauf dieser Grundstücke sollte zum jetzigen<br />

Zeitpunkt überhaupt nicht zur Diskussion gestellt werden. Denn wenn diese<br />

Grundstücke verkauft werden, hat die Gemeinde die Chance eines Umbaus der<br />

Kreuzung Sensenwerkstraße/B 147 auch vergeben. Bezüglich der Verpachtung der<br />

Parzellen müsste Herr Feichtinger seine Pläne mitteilen. Vizebgm. Schanda betont,<br />

dass dieser Bereich eine Unfallhäufigkeitsstelle ist und vermutet, dass Herr Feichtinger<br />

dort einen Autoverkaufsplatz errichtet möchte. Aber ob dies ein günstiger Platz ist?<br />

Daher muss Herr Feichtinger auf alle Fälle einmal mitteilen, was mit den Parzellen<br />

geplant ist, bevor im Gemeinderat weiterdiskutiert wird.<br />

Vizebgm. Mittermaier erklärt, dass das E-Mail von Herrn Feichtinger aus nur<br />

einem Satz besteht. Aber auch Vizebgm. Mittermaier glaubt, dass die Errichtung eines<br />

Autoverkaufplatzes, ohne Gebäude vorerst einmal, geplant ist. Aber die Gemeinde soll<br />

sich diese Grundstücke selber sichern, denn verkaufen kann man es immer noch.<br />

Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass kein Parkplatz, keine Zufahrt, etc.<br />

vorhanden ist.<br />

GR Dr. Postlmayr betont, dass zunächst die Lage bezüglich des öffentlichen<br />

Wassergutes abgeklärt werden muss. Wenn dies bereinigt ist, kann auch ein besserer<br />

Verkaufspreis erzielt werden.<br />

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Vizebgm. Mittermaier stimmt dem zu und ergänzt, dass somit dann wirklich, wie<br />

in der Natur vorhanden, die gesamten Grundstücke 528 und 682/2 als eine Einheit<br />

verwertet werden können.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, die Gemeinde solle den durchgehenden Teil des<br />

öffentlichen Wassergutes 1647/1 erwerben.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt Vizebürgermeister Mittermaier den<br />

Antrag, die vorliegende Anfrage von Herrn Feichtinger abzulehnen und das Verfahren<br />

zum Erwerb des Teiles aus dem öffentlichen Wassergut 1647/1 in die Wege zu<br />

leiten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 7) GRUNDSTÜCK 532/14, KG. SCHALCHEN,<br />

SCHMIDINGERSIEDLUNG; ANSUCHEN DER EHEGATTEN<br />

KARRER UM VERKAUF<br />

Vizebgm. Mittermaier berichtet, dass mit Durchführung der grundbücherlichen<br />

Eintragung der Parzellierung der Parzellen 532/2 bis 532/14, je KG. <strong>Schalchen</strong>, der<br />

Eigentümer Josef Dax, Altheim die Parzellen 532/1 und 532/14 in das Eigentum der<br />

Gemeinde <strong>Schalchen</strong> übertragen hat.<br />

Die Ehegatten Manfred und Sabine Karrer, Schmidingersiedlung 4 fragen nunmehr mit<br />

Schreiben vom 27.05.2010 an, ob ein Teil des Grundstückes 532/14 käuflich zu<br />

erwerben wäre. Es wäre darauf die Errichtung einer Fertiggarage geplant. Wird nur ein<br />

Teil der Parzelle 532/14 veräußert, hat eine Vermessung zu erfolgen.<br />

Der Bürgermeister betritt wieder den Sitzungssaal. Vizebürgermeister Mittermaier<br />

übergibt sodann das Wort an den Bürgermeister.<br />

Der Bürgermeister teilt mit, dass mehrere Besprechungen mit Familie Karrer<br />

stattgefunden haben. Es geht dabei um jenen östlichen Teil des Grundstückes 532/14<br />

wo der Transformator steht. Familie Karrer möchte dort eine Fertiggarage errichten,<br />

was auch kein Problem sein dürfte. Es ist genügend Platz vorhanden. Die Gemeinde<br />

sollte sich jedoch jene zur Errichtung einer Ringstraße erforderlichen Flächen sichern.<br />

GR Roman Breckner bemerkt, dass ja eigentlich, nachdem es sich um eine<br />

Privatstraße handelt, ein Umkehrplatz geplant ist. Dies heißt, dass die Gemeinde<br />

wieder zahlt.<br />

Der Bürgermeister erklärt, wenn ein Umkehrplatz benötigt wird, muss dieser auch<br />

hinkommen. Aber trotzdem bleibt genügend Fläche, sodass die Familie Karrer eine<br />

Fertiggarage aufstellen kann.<br />

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GR Roman Breckner bemerkt, dass er nichts gegen die Aufstellung der<br />

Fertiggarage habe, aber nur wird sich dies nicht ausgehen, da auch der Abstand zum<br />

Transformator einzuhalten ist.<br />

GR Dr. Postlmayr stellt fest, dass für die Errichtung der Fertiggarage in etwa die<br />

Hälfte des Grundstückes erforderlich sein wird.<br />

Der Bürgermeister erklärt, die Parzelle ist relativ groß. Es ließe sich auch ohne<br />

weiteres die Fertiggarage östlich des Transformators aufstellen.<br />

GR Dr. Postlmayr weist darauf hin, ob nicht die Gemeinde dies ein wenig<br />

gestalten sollte, damit das Grundstück optimal genutzt ist und der eventuell in Zukunft<br />

geplante Umkehrplatz nicht ein Problem wird. Daher könnte das Grundstück so geteilt<br />

werden, damit auch der Umkehrplatz Platz hat.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass die Gemeinde von dieser Umkehr nur den Teil<br />

auf dem Grundstück 532/14 nutzen könnte. Es wäre natürlich von Vorteil, wenn die<br />

Gemeinde vielleicht irgendwann doch eine Ringstraße – was von einer Komponente<br />

sehr stark abhängig ist – errichten könnte. Aber trotzdem schlägt der Bürgermeister vor,<br />

dass die Gemeinde der Familie Karrer das Grundstück – denn wer weiß, wie es sich mit<br />

der Ringstraße bzw. Umkehrplatz ergibt – zumindest verpachtet, damit diese darauf<br />

eine Fertiggarage errichten können.<br />

GR Ing. Sperl fragt, ob die Verpachtung vorbehaltlich erfolgt. Denn was ist, wenn<br />

die Gemeinde den Platz benötigt?<br />

Der Bürgermeister stellt die Frage, ob sich GR Ing. Sperl den Plan angesehen<br />

hat. Es wird kein Problem sein, dass man sagt, die Fertiggarage relativ nahe an den<br />

Transformator zu errichten, dann bleiben westlich davon immer noch etwa 200 m².<br />

GR Ing. Sperl bemerkt, dass man für einen Umkehrplatz in etwa mit 225 m²<br />

rechnen darf.<br />

Vizebgm. Schanda stellt fest, er wisse nicht, warum die Gemeinde auf diesem<br />

Grundstück 532/14 einen Umkehrplatz errichten soll. Die Gemeinde hat ohnehin keine<br />

Zufahrt, da es sich dabei um eine Privatstraße handelt.<br />

GR Roman Breckner schlägt vor, dass man sich diesen Grundstücksteil für die<br />

eventuelle Errichtung einer Ringstraße freihalten sollte.<br />

Der Bürgermeister erklärt, wenn die Gemeinde die Umkehr macht, sind sämtliche<br />

Möglichkeiten offen. An die Familie Karrer soll die Gemeinde jene Flächen verpachten,<br />

was für die Errichtung der Garage unbedingt erforderlich ist.<br />

GV Ing. Klepp weist darauf hin, für die Errichtung einer Fertiggarage werden<br />

Fundamente benötigt und daher stellt sich die Frage, ob der Pächter dann glücklich ist,<br />

wenn in die Garage doch einiges investiert wurde und die Gemeinde dann kommt und<br />

sagt, jetzt brauchen wir wieder die Grundflächen.<br />

Der Bürgermeister teilt mit, dass es Besprechungen mit der Familie Karrer<br />

gegeben hat, welche diese Garage brauchen und dies auch so machen wollen. Die<br />

Familie Karrer ist mit einem Verkauf, aber auch mit einer Verpachtung einverstanden.<br />

Warum sich die Gemeinde damit jetzt etwas vergibt, indem man sagt, die Pächter<br />

dürfen hier keinen Beton hineingeben. Es wird mit den Ehegatten Karrer ein<br />

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Pachtvertrag abgeschlossen und wenn dieser jemals aufgelöst wird, haben die<br />

Ehegatten Karrer das Grundstück in den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.<br />

GV Ing. Klepp bemerkt, dass ihm nicht bekannt war, dass die Ehegatten Karrer<br />

auch mit einer Verpachtung einverstanden sind. Denn im Tagesordnungspunkt ist<br />

„Ansuchen um Verkauf“ angeführt.<br />

Der Bürgermeister wiederholt, dass an die Familie Karer jene zur Errichtung<br />

einer Fertiggarage erforderliche Grundstücksfläche verpachtet und natürlich die Fläche<br />

für eine eventuelle Errichtung einer Ringstraße freigehalten werden soll. Die Höhe des<br />

Pachtzinses liegt bei den Gemeindegrundstücken zwischen € 20,-- und € 25,-- pro Jahr.<br />

Der Bürgermeister schlägt daher € 25,--/Jahr vor.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />

an die Familie Karrer vom Grundstück 532/14, KG. <strong>Schalchen</strong> jenen zur Errichtung<br />

einer Fertiggarage erforderlichen Teil um den Preis von € 25,--/Jahr zu<br />

verpachten. Die Flächen für die Errichtung einer Ringstraße müssen freigehalten<br />

werden.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

Vizebgm. Schanda stellt die Frage, wie viel Quadratmeter an die Familie Karrer<br />

verpachtet werden? Die Gesamtfläche des Grundstückes werden in etwa 600 m² sein?<br />

Der Bürgermeister antwortet, die Gemeinde wird mit der Familie Karrer die<br />

erforderliche Fläche ausstecken und es muss unbedingt noch so viel Platz bleiben,<br />

damit die Gemeinde eine Ringstraße errichten kann. Die Gesamtfläche des<br />

Grundstückes 532/14 beträgt 383 m².<br />

PUNKT 8) GRUNDSTÜCK 1648/2, KG. SCHALCHEN,<br />

KALTENBRUNNERSTRASSE; ANSUCHEN VON FRAU<br />

INGEBORG MEHLSTÄUBLER UM VERPACHTUNG EINES<br />

RUND 150 M² GROSSEN TEILES<br />

Der Bürgermeister verliest das Ansuchen von Frau Ingeborg Mehlstäubler,<br />

Kaltenbrunnerstraße 10 vom 26.07.2010, mit welchem diese um Verpachtung eines ca.<br />

150 m² großen Teiles der Parzelle 1648/2, KG. <strong>Schalchen</strong> ansucht.<br />

Die Gemeinde hat dieses Grundstück vor einigen Jahren angekauft und es war dies als<br />

Gewässer ausgewiesen. Auf jenem Teil, den Frau Mehlstäubler pachten möchte,<br />

befindet sich weder ein Baum, noch ein Strauch, daher sieht der Bürgermeister kein<br />

Problem dies zu verpachten.<br />

GR Roman Breckner stellt die Frage, ob der hindurchgehende öffentliche Weg<br />

bleibt.<br />

Der Bürgermeister bejaht dies.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass für dieses Ansuchen dasselbe gilt, als für<br />

jenes unter TOP 6) der heutigen Sitzung. Was beabsichtigt die Antragstellerin mit<br />

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diesem Grundstücksteil zu machen? Wird es eingezäunt? Wird eine Garage<br />

daraufgestellt? Man weiß gar nichts darüber.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass seines Wissenstandes nach, soll ein Carport<br />

darauf errichtet werden. Das Grundstück ist auch nicht mehr als öffentliches Gewässer<br />

ausgewiesen. Im Gegensatz zum Grundstück 1647/1 (Armenhaus) welches immer<br />

noch als öffentliches Wassergut ausgewiesen ist.<br />

GR Nagl stellt die Frage, ob die Mulde beim großen Hochwasser ein<br />

Abflussbereich ist?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass er davon ausgehe. Wobei zum Bach ein<br />

Damm besteht und dies ohnehin absperren würde. Sollte die Familie Mehlstäubler auf<br />

diesem Grundstücksteil ein Carport errichten, müssen diese damit soweit heraus,<br />

sodass das Wasser durchfließen kann.<br />

GR Dr. Postlmayr weist darauf hin, dass man auch die Familie Mehlstäubler<br />

darauf aufmerksam machen muss bzw. sollte man ihnen vorschlagen, dass das<br />

Grundstück vom Gewässerbezirk angesehen werden sollte.<br />

Der Bürgermeister wiederholt, dass dies kein öffentliches Gewässer mehr ist und<br />

man daher den Gewässerbezirk nicht braucht.<br />

GR Dr. Postlmayr bemerkt, dass es aber im HWA-Bereich liegt, oder?<br />

Der Bürgermeister verneint dies.<br />

Vizebgm. Schanda stellt die Frage, welcher Abstand zur Straße eingehalten<br />

werden muss, denn der Grundstücksteil ist nicht so groß.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass dies Sache der Bauabteilung ist, aber es wird<br />

sich locker ausgehen.<br />

Vizebgm. Schanda stellt die Frage, ob es jetzt Gang und Gebe wird, dass die<br />

Gemeinde Grundstücke zum Verbauen verpachtet? Darüber muss jetzt einmal<br />

grundsätzlich geredet werden. Denn das Grundstück 1648/2 ist kein Baugrund. Darauf<br />

darf eigentlich kein Bau errichtet werden.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass man ein Carport mit Sicherheit darauf<br />

errichten darf.<br />

Vizebgm. Schanda kann sich dies nicht vorstellen.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, wenn das Carport eine gewisse Quadratmeterzahl<br />

nicht übersteigt, kann man es sogar in Grünland errichten.<br />

Der Bürgermeister bittet den als Zuhörer anwesenden Bauamtsleiter Mühlbacher<br />

um diesbezügliche Auskunft.<br />

Herr Manfred Mühlbacher teilt mit, dass auf Grünland auch kein Carport errichtet<br />

werden darf.<br />

Der Bürgermeister bedankt sich und bemerkt, dass es im Grunde genommen<br />

kein Ding sein kann, einem Bürger zu helfen seine persönliche Situation zu verbessern.<br />

Man sollte im Gemeinderat, nur weil der eine Bürger eine Fertiggarage und der andere<br />

ein Carport aufstellen will, nicht gleich generell nein dazu sagen, nur weil dies Flächen<br />

der Gemeinde sind und da lässt man nichts daraufstellen.<br />

Vizebgm. Schanda betont, dass er dies nicht gesagt habe. Es gehört<br />

grundsätzlich diskutiert, ob die Gemeinde Grundstücke zum Verbauen verpachtet. Und<br />

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in diesem Fall, was macht die Gemeinde, wenn die Familie Mehlstäubler das<br />

Grundstück bebaut und ein anderer zeigt dies an, weil darauf nicht gebaut werden darf.<br />

Dann reißt es die Gemeinde wieder ab. Dies sollte daher vorher abgeklärt werden, nicht<br />

damit dann der Gemeinderat wieder beisammensitzt und die Streiterei zu behandeln<br />

hat.<br />

Der Bürgermeister fragt, was ist, wenn die Familie Mehlstäubler jetzt kein<br />

Carport hin baut, sondern das Grundstück nur pachtet, damit das Auto abgestellt<br />

werden kann?<br />

Vizebgm. Schanda erklärt dazu, ihm ist auch das Carport Recht. Nur soll<br />

abgeklärt werden, was gebaut wird? Und ob dies auch rechtlich möglich ist. Nicht das<br />

bei der Gemeinde dann eine Anzeige einlangt.<br />

Vizebgm. Mittermaier bemerkt, dass dem Pächter mitgeteilt werden kann, was er<br />

nicht machen darf.<br />

GR Dr. Postlmayr betont, dass der Pächter auch darauf hingewiesen werden<br />

muss, dass die Naturschutzbehörde auch die Hand auf dem Grundstück hat.<br />

GV Hummel weist darauf hin, dass seitens der Pächter auch gewährleistet<br />

werden muss, dass das Wasser ungehindert abfließen kann, nicht dass andere<br />

Bewohner dadurch überflutet werden, weil dieser Bereich abgesperrt wurde. Dies soll<br />

im Vertrag angeführt werden.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />

den im vorliegenden Lageplan gekennzeichneten Teil des Grundstückes 1648/2, KG.<br />

<strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von ca. 150 m², mit den besprochenen Auflagen, an Frau<br />

Ingeborg Mehlstäubler, Kaltenbrunnerstr. 10 um € 25,--/Jahr zu verpachten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 9) NEUBAUSIEDLUNG; ERRICHTUNG EINER<br />

RINGSTRASSE<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass sich mit dieser Angelegenheit bereits der<br />

Gemeindevorstand in der Sitzung am 09.12.2009 befasst hat. Grundsätzlich wurde dem<br />

Projekt unter der Bedingung zugestimmt, dass dies auch von Seiten der ÖBB in<br />

Ordnung geht.<br />

Die Stellungnahme der ÖBB lautet, dass im Bereich der Bahnkreuzung ein 8 m breiter<br />

Streifen von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, der in 480 m nördlicher Richtung<br />

verläuft, wobei sich dieser immer mehr verengt.<br />

Bei Umsetzung des vorliegenden Projektes könnte die Auflassung der von Herrn<br />

Eisenhofer seit längerer Zeit geforderten Umkehr erfolgen. Diese müsste Herr<br />

Eisenhofer allerdings aus dem öffentlichen Gut käuflich erwerben. Gegebenenfalls ist<br />

der Verkaufspreis festzulegen und die Umkehr ist aus dem öffentlichen Gut auf Kosten<br />

von Herrn Eisenhofer herauszumessen und grundbücherlich durchzuführen. Für Herrn<br />

Eisenhofer fällt gegebenenfalls doch einiges an Kosten an.<br />

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Der Bürgermeister erklärt, dass die Fraktionen zwei Varianten für die Errichtung<br />

der Ringstraße vorliegen haben. Der Bürgermeister schlägt vor, Variante 1<br />

umzusetzen, da die Variante 2 doch wesentlich mehr Grundfläche in Anspruch nimmt.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass sämtliche Grundverhandlung mit Herrn Weinberger<br />

und Herrn Holzinger vom ehemaligen Vizebürgermeister Mitterbauer durchgeführt<br />

wurden.<br />

Die Ringstraße selbst kann derzeit nicht gebaut werden, da die finanziellen Mittel nicht<br />

vorhanden sind. Aber es sollte der entsprechende Grundsatzbeschluss gefasst werden.<br />

Betreffend Herrn Eisenhofer hat dieser ja die Grundfläche, wo die sogenannte Umkehr<br />

hinkommen sollte, schon einmal bezahlt.<br />

GV Ing. Klepp bemerkt zur Wortmeldung des Bürgermeisters, dass dieses<br />

Thema im Gemeindevorstand nicht beschlossen wurde, sondern eine Information war.<br />

Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass er dies auch nicht gesagt habe.<br />

GV Ing. Klepp erklärt, dass im Bericht zur heutigen Sitzung geschrieben wurde,<br />

dass der Gemeindevorstand dem Projekt grundsätzlich zugestimmt hat. Dazu teilt GV<br />

Ing. Klepp mit, dass dem nicht so ist, sondern es sich dabei nur um eine Information<br />

gehandelt hat.<br />

Nach kurzer Diskussion, ob im Gemeindevorstand diesem Projekt zugestimmt<br />

wurde oder ob es sich dabei nur um eine Information gehandelt hat, erklärt GV Ing.<br />

Klepp dass man im Gemeindevorstand gesagt habe, man nehme dieses Projekt zur<br />

Kenntnis.<br />

Zur Variante 1 wurde von GV Ing. Klepp schon damals der Vorschlag gemacht, ob es<br />

nicht besser wäre, diese nochmals im Straßenbauausschuss anzusehen, weil dadurch<br />

dass bei der Bahn etwa 1.000 m² verloren gehen, geht gleichzeitig auch die Möglichkeit<br />

verloren, bei der Unterlochnerstraße irgendetwas Verkehrsverlangsamendes zu<br />

machen. Denn nachdem es sich dabei um kein Ortsgebiet handelt, dürfen die Autos<br />

100 km/h fahren.<br />

Der Bürgermeister erklärt dazu, die Autos fahren diese Geschwindigkeit jetzt und<br />

werden diese auch in Zukunft fahren. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?<br />

Weiters bemerkt der Bürgermeister, dass er noch immer nicht begriffen hat, dass GV<br />

Ing. Klepp die Zustimmung bzw. Bedingung nicht verstanden hat. Denn die ÖBB muss<br />

zustimmen und nicht der Gemeinderat oder Gemeindevorstand.<br />

GV Ing. Klepp bemerkt, dass sinnbegreifendes Lesen bereits in der ersten<br />

Klasse Volksschule gelernt wird.<br />

Der Bürgermeister kontert, dass der Vorteil von GV Ing. Klepp ist, dass er noch<br />

nicht so lange wie er aus der Volksschule heraussen ist, daher wird er das nicht<br />

verstehen. Aber er könnte dies noch in der Abendschule nachholen.<br />

GV Ing. Klepp weist darauf hin, dass es jetzt nicht darum geht. Für GV Ing. Klepp<br />

sind die vorliegenden Varianten nicht das Gelbe vom Ei. Wir brauchen offiziell von der<br />

ÖBB, laut deren Aussage, 8 m und GV Ing. Klepp ist es daher nicht klar, dass man hier<br />

1000 m² abschneidet. Und im Gegenzug dazu den ganzen Grund dafür einzutauschen,<br />

wo es besser wäre endlich einmal die Unterlochnerstraße entsprechend herzurichten.<br />

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Der Bürgermeister antwortet darauf, wenn man im Gemeinderat die eigenen<br />

persönlichen Interessen vertritt, dann verstehe er die Aufregung von GV Ing. Klepp,<br />

aber dieses Thema wird bereits seit einigen Jahren im Gemeinderat behandelt. Diese<br />

Variante 1 bedeutet, dass die Ringstraße relativ knapp an der ÖBB-Bahn verläuft. Von<br />

seiten der ÖBB wurde damals dieser Variante nicht zugestimmt. Daraufhin hat der<br />

damalige Vizebürgermeister Mitterbauer mit der ÖBB sowie den Grundeigentümern<br />

Weinberger und Holzinger zum wiederholten Male das Gespräch gesucht und<br />

vereinbaren können, dass diese Ringstraße nicht entlang der Bahn sondern eine<br />

Parzelle weiter herinnen geführt wird. Und dies ist sicherlich die optimale Lösung der<br />

Ringstraße.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass man hier über die Aufgaben der zwei<br />

Grundbesitzer diskutiert. Die Grundflächen sind auf der Variante 1 zwar so<br />

eingezeichnet, aber so liegen sie ja in der Natur nicht vor. Die beiden Grundbesitzer<br />

müssen sich einmal einig werden und die Grundflächen zusammentauschen. Liegt hier<br />

bereits eine Lösung vor oder soll die Gemeinde eine Lösung vorschlagen, wie es<br />

gemacht werden soll?<br />

Der Bürgermeister antwortet, die Grundflächen sind im Grunde genommen nicht<br />

mehr das Problem.<br />

Vizebgm. Schanda wiederholt, dass die beiden Grundeigentümer Holzinger und<br />

Weinberger erst zusammentauschen müssen und dann kann erst die Variante 1 oder 2<br />

umgesetzt werden. Der Grundtausch ist Aufgabe der Grundbesitzer und nicht Aufgabe<br />

der Gemeinde. Oder soll die Gemeinde eine Lösung vorschlagen?<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass sich die Grundbesitzer Holzinger und<br />

Weinberger seit etwa einem Jahr einig sind. Wenn man sich die Variante 1 ansieht,<br />

sieht man, dass relativ viel Platz für die Verbreiterung der Unterlochnerstraße<br />

vorgesehen ist. Dabei gehört die Parzelle 118 Herrn Holzinger, Parzelle 117/2 Herrn<br />

Weinberger und Frau Eisl und die Parzelle 122 der Gemeinde. Es liegt eine<br />

unterfertigte Vereinbarung zwischen Herrn Holzinger, Herrn Weinberger, Frau Eisl und<br />

dem ehemaligen Vizebürgermeister Mitterbauer vor, wo sich die Grundbesitzer mit dem<br />

Tausch für die Errichtung der Ringstraße und Verbreiterung der Unterlochnerstraße<br />

einverstanden erklären.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass er trotzdem nicht weiß, welcher Beschluss<br />

heute gefasst werden soll, wenn man nicht weiß, wie die Grundgrenzen verlaufen.<br />

Der Bürgermeister betont, er habe darum vorhin gesagt, es solle heute der<br />

Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit die Gemeinde dann jederzeit – wenn diese<br />

wieder Geld zu freien Verfügung hat – mit dem Bau beginnen kann. Jetzt kann ohnehin<br />

nicht gebaut werden und auch im nächsten Jahr eher nicht. Aber der<br />

Grundsatzbeschluss sollte gefasst werden, ob Variante 1 oder Variante 2 gebaut<br />

werden soll.<br />

Vizebgm. Schanda stellt fest, dies heißt, der erforderliche Grund wird<br />

anteilsmäßig von Herrn Weinberger sowie Herrn Holzinger bei der Umwidmung dann<br />

abgetreten werden.<br />

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Der Bürgermeister erklärt, dass diese bereits umgewidmet sind.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass diese aber noch anders parzelliert sind und<br />

noch zu vermessen sind. Zur Eisenbahnkreuzung hin, wird jedoch laut den<br />

vorliegenden Varianten nichts abgetreten, sodass in diesem Bereich die<br />

Unterlochnerstraße nicht verbreitert wird, oder?<br />

Der Bürgermeister gibt Vizebgm. Schanda Recht und bemerkt, dass diese rot<br />

gekennzeichnete Fläche noch verhandelt werden muss. Es muss auch noch geklärt<br />

werden, ob die Grundflächen von Herrn Eisenhofer im Tauschwege übergeben werden<br />

oder ob diese verkauft werden.<br />

GV Ing. Klepp bemerkt, dass von den anderen Grundeigentümern der Grund<br />

kostenlos abgetreten wurde und kein Grund geschenkt wurde.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass dieser auch nicht verschenkt wird, die<br />

Grundfläche wurde damals bereits von Herrn Eisenhofer gekauft.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister stellt den<br />

Antrag, den Grundsatzbeschluss zu fassen, die Ringstraße laut Variante 1 des<br />

vorliegenden Entwurfes von DI Fleischmann vom 14.06.2010, GZ. 35187/10, sobald es<br />

die finanzielle Lage der Gemeinde zulässt, zu errichten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 10) RADWEG FURTH; GRUNDBÜCHERLICHE<br />

DURCHFÜHRUNG DES VERMESSUNGS-PLANES 11090/90<br />

DES INGENIEURKONSULENTEN DI WITTE<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass über den im Jahr 2008 fertiggestellten Radweg<br />

Furth nunmehr die Vermessungsurkunden von DI Horst Witte & Partner vom<br />

15.10.2009, GZ. 11090/09 vorgelegt wurden. Es wurden hierfür zwei<br />

Vermessungsurkunden ausgestellt, da sich ein Teil der betroffenen Grundflächen in der<br />

Katastralgemeinde Furth und ein Teil in der Katastralgemeinde Unterlochen befindet.<br />

Um nunmehr diese Vermessungsurkunden grundbücherlich durchführen zu können, ist<br />

die Auflassung des aus Parzelle 996/2, KG. Furth neugebildeten Teiles „4“ im Ausmaß<br />

von 359 m² erforderlich. Nach Abschluss des Auflassungsverfahrens können die<br />

Urkunden dem Vermessungsamt zur grundbücherlichen Durchführung vorgelegt<br />

werden.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />

Verfahren zur Auflassung des laut vorliegendem Vermessungsplan des DI Horst<br />

Witte & Partner, Salzburg vom 15.10.2010, GZ 11090/09 neugebildeten Teiles „4“ im<br />

Ausmaß von 359 m² entsprechend den Bestimmungen des OÖ Straßengesetzes<br />

einzuleiten.<br />

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EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 11) AUFFANGSTRASSE; GRUNDBÜCHERLICHE<br />

DURCHFÜHRUNG DES VER-MESSUNGSPLANES 11089/09<br />

DES INGENIEURKONSULENTEN DI WITTE<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Ausbau der Auffangerstraße<br />

(Holznergründe) einer Verbreiterung, insbesondere an der Engstelle beim mittlerweile<br />

abgetragenen Haus Auffang 14, Schachner bedurfte. Um nunmehr die vorliegende<br />

Vermessungsurkunde des DI Horst Witte & Partner vom 21.06.2010, GZ. 11089/09<br />

grundbücherlich durchführen zu können, ist die Auflassung der aus Parzelle 1607/1,<br />

KG. <strong>Schalchen</strong> neugebildeten Teile und zwar:<br />

a) Teil „3“ im Ausmaß von 31 m² sowie<br />

b) Teil „12“ im Ausmaß von 3 m²<br />

erforderlich.<br />

Der aus Parzelle 1608 neugebildete Teil „11“ im Ausmaß von 14 m² wird nicht<br />

aufgelassen, sondern vom Grundstück 1608 abgeschrieben und der öffentlichen<br />

Parzelle 1607/1 zugeschrieben.<br />

Nach Abschluss des Auflassungsverfahrens kann die Vermessungsurkunde dem<br />

Vermessungsamt zur grundbücherlichen Durchführung vorgelegt werden.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das<br />

Verfahren zur Auflassung der laut vorliegendem Vermessungsplan des DI Horst<br />

Witte & Partner, Salzburg vom 21.06.2010, GZ 11089/09 neugebildeten Teile und zwar<br />

aus Parzelle 1607/1, KG. <strong>Schalchen</strong>, Teil „3“ im Ausmaß von 31 m² und Teil „12“ im<br />

Ausmaß von 3 m² und den aus Parzelle 1608 neugebildeten Teil „11“ entsprechend den<br />

Bestimmungen des OÖ Straßengesetzes einzuleiten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 12) STRASSENSANIERUNG 2010; VERGABE DER<br />

ASPHALTIERUNGSARBEITEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass für jene Teile der sanierungsbedürftigen<br />

Straßen, die vom Bauhof nicht selbst gerichtet werden können, eine Ausschreibung<br />

erfolgte. Diese Ausschreibung ist relativ spät passiert, da Ing. Egger, Nußdorf die<br />

gesamte EDV-Anlage defekt wurde.<br />

Die Anbotseröffnung fand nunmehr heute, 23.09.2010, um 11 Uhr 00 im Gemeindeamt<br />

statt. Es waren Vizebgm. Schanda, Ing. Egger sowie Vertreter der Anbieterfirmen<br />

anwesend. Von ihm, als Bürgermeister konnte die Eröffnung aus terminlichen Gründen<br />

nicht wahrgenommen werden.<br />

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Es wurde von vier Firmen ein Angebot abgegeben. Herr Ing. Egger hat diese bereits<br />

geprüft und – wie vorhin telefonisch mitgeteilt – wie folgt gereiht:<br />

Reihu<br />

ng<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Angebotssteller<br />

STRABAG AG<br />

Salzburgerstraße 323, 4021 Linz<br />

HELD & FRANCKE Bauges.m.b.H.<br />

& Co.KG<br />

Kotzinastraße 4, 4030 Linz<br />

LEITHÄUSL<br />

Zimetsberg 17, 4941 Mehrnbach<br />

TEERAG-ASDAG AG<br />

Pummererstr. 17, 4021 Linz<br />

Summe<br />

brutto<br />

Differenz<br />

107.956,32<br />

ungeprüft 100,0 %<br />

110.275,78 102,1 %<br />

110.971,20 102,8 %<br />

112.408,24 104,1 %<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass demnach die Fa. Strabag AG aus Linz Bestbieter<br />

ist. Wie bereits besprochen, ist die Gemeinde zwar derzeit nicht flüssig, jedoch müssen<br />

diese Teilstücke unbedingt saniert werden, da ansonsten 2011 diese Straßenteile<br />

generell neu zu machen sind. Es handelt sich dabei um folgende Sanierungsabschnitte:<br />

Pos.<br />

Nr.<br />

überschlägige<br />

Flächenermittlun<br />

g<br />

Kurzbeschreibung der<br />

Sanierung<br />

Ortsangabe<br />

1 350 m² Fräsen, AC 16 deck Römerfeld<br />

2 500 m² Fräsen, AC 16 deck Zeintl bis Urkauf<br />

3 250 m² Fräsen, AC 16 deck Unterlochen<br />

4 50 m² Fräsen, AC 16 deck Heuberg<br />

5 50 m² Fräsen, AC 16 deck Stallhofen<br />

6 150 m² Fräsen, AC 16 deck Sensenwerkstraße<br />

7 550 m² Fräsen, AC 16 deck Auffang Wagner<br />

8 350 m² Fräsen, AC 16 deck Auffang Sonnenweg<br />

Bezüglich der Finanzierung erinnert der Bürgermeister an den TOP 2) der<br />

heutigen Sitzung, wo im Prüfungsbericht zum Rechnungsabschluss 2009 verlesen<br />

wurde, dass die Gemeinde einen Rücklagenbestand ausweist. Daher schlägt der<br />

Bürgermeister vor, dass eine dieser Rücklagen für diese Straßensanierung aufgelöst<br />

wird.<br />

Vizebgm. Schanda stellt die Frage, dass zwar Überschüsse laut<br />

Rechnungsabschluss 2009 ausgewiesen wurden, aber diese nicht mehr vorhanden<br />

sein werden, oder?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass diese laut Rechnungsabschluss 2009<br />

ausgewiesenen Überschüsse bereits wieder in neue Vorhaben für 2010 eingearbeitet<br />

wurden und somit nur am Papier bestehen.<br />

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Vizebgm. Schanda bemerkt, dass diese auf der Liste befindlichen<br />

Straßenabschnitte ohnehin nur die dringlichsten Teilstücke sind und diese auf alle Fälle<br />

zu machen sind.<br />

AL Schwender erklärt, dass auf dem Konto Straßeninstandhaltung für das<br />

Finanzjahr 2010 noch ein Betrag in der Höhe von € 78.782,65 vorhanden ist. Der<br />

erforderliche Restbetrag in der Höhe von rund € 35.000,-- müsste aus der Rücklage<br />

Raumordnungs-politische Maßnahmen entnommen werden. Denn die Rücklagen<br />

Müllabfuhr, Kanal etc. sind ja zweckgebunden.<br />

GR Pfeil stellt die Frage, was genau gemacht wird.<br />

Vizebgm. Schanda antwortet, dass für die Sanierungsabschnitte fräsen und<br />

asphaltieren geplant ist.<br />

GV Dirnsteiner bemerkt, dass er zwar Obmann des Bau- und<br />

Straßenausschusses ist, aber nicht weiß warum, denn er blickt bei dem ganzen System<br />

nicht durch. Im Juni 2010 wurde von GV Dirnsteiner gefragt, wann die Ausschreibung<br />

erfolgt und warum nichts weitergeht. Der Bürgermeister habe darauf geantwortet, dass<br />

nichts ausgeschrieben wurde. Jetzt hat GV Dirnsteiner erfahren, dass diese Arbeiten<br />

doch ausgeschrieben wurden.<br />

Weiters erklärt GV Dirnsteiner, dass am 10.09.2010 ein Lokalaugenschein stattfand, wo<br />

von den Mitgliedern des Straßenbauausschusses sowie Vertretern der Fa. Porr AG<br />

schadhafte Straßenstücke besichtigt wurden. Bei diesem Lokalaugenschein hat GV<br />

Dirnsteiner auch nicht ganz gewusst, ob Bürgermeister Fuchs nun Bürgermeister der<br />

Gemeinde <strong>Schalchen</strong> ist oder bei der Firma Porr. Denn ehrlich gesagt, hat<br />

Bürgermeister Fuchs so gesprochen, als würde er bei der Firma Porr arbeiten.<br />

Der Bürgermeister weist GV Dirnsteiner darauf hin, er solle sich überlegen was<br />

er sagt.<br />

GV Dirnsteiner bemerkt, dass er nicht alleine ist mit dieser Ansicht. Er habe sich<br />

bei diesem Lokalaugenschein sehr geärgert, denn es wurden Straßenteile besichtigt,<br />

welche von der Firma Porr gebaut wurden und nach drei Jahren kaputt sind.<br />

Der Bürgermeister betont, er lasse sich so etwas nicht von GV Dirnsteiner<br />

unterstellen. GV Dirnsteiner solle aufpassen, was er sage, denn dies falle ihm hinauf.<br />

GV Dirnsteiner werde ihn nicht als Protegé oder Prokurist der Fa. Porr hinstellen. Dies<br />

muss sich GV Dirnsteiner überlegen. Da muss sich GV Dirnsteiner überlegen, wie er<br />

aus dieser Nummer wieder herauskommt. Dies lässt er sich nicht bieten.<br />

Der Bürgermeister erklärt zu diesem, von GV Dirnsteiner angeschnittenen Punkt,<br />

im Gemeindevorstand wurden die verschiedenen Straßen angesehen. Vom<br />

Bauhofleiter Strasser wurde dann mitgeteilt, welche Straßenteile unbedingt saniert<br />

gehören und dies wurde dann ausgeschrieben. Wenn dies GV Dirnsteiner nicht begreift,<br />

tue es ihm leid. Er lasse sich nicht von GV Dirnsteiner sagen, er sei ein Lobbyist der<br />

Firma Porr.<br />

GV Dirnsteiner bemerkt, dies habe er nicht gesagt.<br />

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Der Bürgermeister wiederholt, dass GV Dirnsteiner gesagt habe, er habe bei<br />

diesem Lokalaugenschein nicht gewusst, ob er der Bürgermeister sei oder bei der Fa.<br />

Porr ist. So hat es GV Dirnsteiner vorhin wortwörtlich gesagt.<br />

GR Probst erklärt, wenn die Rücklage Raumordnungspolitische Maßnahmen<br />

aufgelöst wird, hoffe er, dass doch etwas übrig bleibt, damit man dann für die<br />

Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes noch finanzielle Mittel hat. Weiters<br />

habe er als ehemaliger Obmann des Raumplanungsausschusses dieses Geld in den<br />

letzten 12 Jahren zusammengespart.<br />

Der Bürgermeister stimmt dem zu, bemerkt, dass es aber nicht anders gehe.<br />

GR Ing. Sperl stellt die Frage, wie lange die jetzige Ausführung gehalten habe<br />

und halten werde.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass bei den geplanten Ausführungen Fräsen,<br />

Unterbau und Asphaltieren dabei ist.<br />

Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass er nach der Anbotseröffnung noch mit<br />

Ing. Egger zusammengesessen ist und ihm dabei sehr viel erklärt wurde, was gemacht<br />

werden kann und was sehr viel Sinn macht. Diese vorliegenden Arbeiten müssen jetzt<br />

ohnehin so gemacht werden. Aber für die Zukunft ist dies sicherlich interessant. Dies<br />

solle auf alle Fälle mit dem Straßenausschuss besprochen werden.<br />

GR Höflmaier stellt die Frage, wann der Baubeginn geplant ist und wie viel km<br />

Straßennetz die Gemeinde mittlerweile hat.<br />

Der Bürgermeister antwortet, mit dem Bau wird sobald dies von seiten der<br />

Gemeinde beschlossen ist, begonnen. Weiters erklärt der Bürgermeister, dass die<br />

Gemeinde <strong>Schalchen</strong> ca. 60 km Straßennetz hat.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />

für die Straßensanierung 2010 die Asphaltierungsarbeiten an den Bestbieter Fa.<br />

Strabag AG, 4021 Linz mit einer Summe von € 107.956,32 brutto zu<br />

vergeben. Finanziert wird dieses Bauvorhaben mit den vorhandenen Mitteln des<br />

Kontos Straßeninstandhaltung und der fehlende Restbetrag aus der Rücklage<br />

Raumpolitische Maßnahmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 13) ÜBERARBEITUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES<br />

UND ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPTES<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass sich der Raumplanungsausschuss in der<br />

Sitzung am 23.02.2010 bereits mit der weiteren Vorgangsweise hinsichtlich<br />

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Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

befasst und empfohlen hat, diese in Gang zu setzen.<br />

Der Bürgermeister bittet sodann den Obmann des Raumplanungsausschusses<br />

um Wortmeldung.<br />

GR Dr. Postlmayr erklärt, dass es an der Zeit ist, Angebote für die Überarbeitung<br />

des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzeptes einzuholen,<br />

auch wenn diese erst in ein bis zwei Jahre gebraucht werden.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, für die<br />

Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes Angebote einzuholen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 14) ÄNDERUNG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN; EINLEITUNG<br />

DES VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 454/4,<br />

KG. SCHALCHEN VON DORFGEBIET IN MISCHBAUGEBIET –<br />

ANTRAG: VIKTOR MILIC, MATTIGHOFEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass dieses Ansuchen von Herrn Viktor Milic,<br />

Mattighofen vom 02.05.2010 in der letzten GR-Sitzung unter TOP 15) diskutiert und zur<br />

Behandlung im Raumplanungsausschuss zurückgestellt wurde. Der Ausschuss hat sich<br />

nunmehr mit diesem Ansuchen am 19.08.2010 befasst.<br />

Der Bürgermeister bittet dazu den Obmann des Raumplanungsausschusses um<br />

seinen Bericht.<br />

GR Dr. Postlmayr erklärt, dass Herr Milic derzeit einen Teil den östlichen<br />

Gebäudeteiles Häuslbergerstraße 2 abtragen lässt und hierfür auch der Abbruch<br />

ordnungsgemäß angezeigt wurde. Herr Milic möchte in diesem Objekt eine<br />

Servicestation für Reifen und Lager für Ersatzteile schaffen. Im<br />

Raumplanungsausschuss hat man nunmehr Bedenken geäußert, denn in der letzten<br />

GR-Sitzung am 24.06.2010 wurde unter TOP 14) die Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes sowie des ÖEK der Parzelle 453/1, KG. <strong>Schalchen</strong> beantragt.<br />

Eigentümer dieses Grundstückes ist Herr Lucian Kaltenbrunner und es befindet sich<br />

dieses direkt neben dem Objekt Häuslbergerstraße 2. Es handelt sich dabei um eine<br />

Fläche von 8.500 m², welche von Grünland in Bauland umgewidmet werden soll. Der<br />

Ausschuss ist nunmehr zu der Ansicht gekommen, dass abgewartet werden soll, ob<br />

der Umwidmungsantrag von Herrn Kaltenbrunner von Seiten des Landes bewilligt wird,<br />

damit mit dem Ansuchen von Herrn Milic nicht quergeschossen wird.<br />

Der Bürgermeister schließt sich dem an, dass die Entscheidung in der<br />

Umwidmungsangelegenheit Kaltenbrunner abgewartet und dann erst der Antrag Milic<br />

behandelt werden soll.<br />

GR Roman Breckner fragt, ob eine Abbruchanzeige von Herrn Milic gemacht<br />

wurde.<br />

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Vizebgm. Mittermaier antwortet, dass dieser Abbruch des Hausteiles angezeigt<br />

wurde.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das vorliegende<br />

Ansuchen von Herrn Viktor Milic betreffend der Umwidmung der Parzelle 454/4, KG.<br />

<strong>Schalchen</strong> von Dorfgebiet in Mischbaugebiet zurückzustellen bis die Entscheidung<br />

des Landes OÖ für die Umwidmung des benachbarten Grundstückes 453/1, KG.<br />

<strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von 8.478 m² vorliegt.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 15) ÄNDERUNG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN; EINLEITUNG<br />

DES VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG EINES TEILES DER<br />

PARZELLE 196/2, KG. WEINBERG VON GRÜNLAND IN<br />

WOHNGEBIET – ANTRAG: MAG.DR. CHRISTIAN ERLINGER,<br />

SCHALCHEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass dieses Ansuchen von Herrn Mag.Dr. Christian<br />

Erlinger, <strong>Schalchen</strong> vom 14.05.2010 in der letzten GR-Sitzung unter TOP 17) diskutiert<br />

und zur Behandlung im Raumplanungsausschuss zurückgestellt wurde. Der Ausschuss<br />

hat sich nunmehr mit diesem Ansuchen am 19.08.2010 befasst.<br />

Der Bürgermeister bittet dazu den Obmann des Raumplanungsausschusses um<br />

seinen Bericht.<br />

GR Dr. Postlmayr erklärt, dass Herr Erlinger um die Umwidmung eines ca. 2.000<br />

m² großen Teiles der Parzelle 196/2, KG. Weinberg von Grünland in Wohngebiet<br />

ansucht.<br />

In der Gemeinderatsitzung am 17.12.2009, TOP 23) wurde die Umwidmung des im<br />

Anschluss befindlichen Grundstückes 194/1, KG. Weinberg beschlossen und daher hat<br />

sich der Raumordnungsausschuss entschlossen, den Antrag von Herrn Mag.Dr.<br />

Erlinger positiv zu behandeln.<br />

Um weiterhin zu den dahinterliegenden landwirtschaftlichen Grundstücken zu gelangen,<br />

wird von beiden Grundeigentümern jeweils eine zwei Meter breite Fahrt, somit vier<br />

Meter, freigelassen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag das<br />

Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.35, Antragsteller:<br />

Mag.Dr. Christian Erlinger betreffend einer ca. 2.000 m² großen Teilfläche der Parzelle<br />

196/2 der KG. Weinberg von Grünland in Wohngebiet und die Änderung des<br />

örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.16 im beantragten Bereich und<br />

Ausweisung dieser Fläche als Bauland einzuleiten.<br />

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EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 16) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND<br />

ÖEK; EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG<br />

DER PARZELLE 731/1 UND EINES TEILES DER PARZELLE<br />

727/1, KG. FURTH VON GRÜNLAND IN WOHNGEBIET –<br />

ANTRAG: FRANZ FORTHUBER, FURTH 9<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass Herr Franz Forthuber, Furth 9 mit Schreiben<br />

vom 09.07.2010 um die Umwidmung der Parzelle 731/1 im Ausmaß von 2.623 m² sowie<br />

eines ca. 1.200 m² großen Teiles der Parzelle 727/1, je KG. Furth von Grünland in<br />

Wohngebiet ansucht. Dieses Ansuchen wurde vom Raumplanungsausschuss in der<br />

Sitzung am 19.08.2010 behandelt.<br />

Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Raumplanungsausschuss um seinen<br />

Bericht.<br />

GR Dr. Postlmayr erklärt dazu, dass in der GR-Sitzung am 21.08.2009, TOP 21)<br />

ein Umwidmungsansuchen von Herrn Franz Forthuber behandelt wurde. Es handelte<br />

sich dabei um die Parzelle 828, KG. Furth, welche südlich der Häuser Kücher/Forthuber<br />

liegt und bei einer Umwidmung ein Vorstoß in das Grünland gewesen wäre. Dieser<br />

Umwidmungsantrag wurde mit dem Hinweis zurückgestellt, dass geprüft werden solle,<br />

ob nicht die Möglichkeit einer Baulandschaffung auf Parzelle 731/1 möglich ist. Von<br />

Herrn Franz Forthuber wurde dies so angenommen und es fügen sich die beantragten<br />

Grundstücke auch in die Landschaft hinein. Ebenso ist die Errichtung einer Ringstraße<br />

möglich und daher hat der Ausschuss dieses Ansuchen befürwortet.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag das<br />

Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.28 Antragsteller:<br />

Franz Forthuber betreffend das Grundstück 731/1 im Ausmaß von 2.623 m² und einer<br />

ca. 1.200 m² großen Teilfläche der Parzelle 727/1 je der KG. Furth von Grünland in<br />

Wohngebiet und die Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr.<br />

1.12 im beantragten Bereich und Ausweisung dieser Fläche als Bauland einzuleiten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 17) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND<br />

ÖEK; EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR UMWIDMUNG<br />

DER PARZELLEN 1195/56 UND 1195/76, KG. WEINBERG,<br />

FORSTHAUS ERB 20, VON GRÜNLAND IN STERNCHENBAU –<br />

ANTRAG DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESFORSTE<br />

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Der Bürgermeister bittet den Obmann des Raumplanungsausschusses um<br />

seinen Bericht.<br />

GR Dr. Postlmayr berichtet, dass sich der Raumplanungsausschuss in der<br />

Sitzung am 19.08.2010 mit diesem Ansuchen befasst hat. Die Österreichische<br />

Bundesforste AG teilt mit Schreiben vom 15.07.2010 mit, dass geplant ist, für das auf<br />

der Parzelle .79, KG. Weinberg befindliche Forsthaus Erb 20 ein Baurecht zu vergeben.<br />

Um einem Baurechtsnehmer ein Baurecht einräumen zu können, ist es nach Ansicht<br />

der Bundesforste erforderlich, dass das jeweilige Grundstück eine Widmung aufweist,<br />

die eine Bebauung zulässt (Wohngebiet, Sternchenbau etc.). Aus diesem Grund stellt<br />

die Bundesforste den Antrag auf Umwidmung der Parzelle .79 plus der nötigen Fläche<br />

der Parzellen 1195/ und 1195/76, je KG. Weinberg (um die Abstandsbestimmungen<br />

einhalten zu können) in Sternchenbau.<br />

Mit Schreiben vom 01.09.2010 wird der Antrag vom 15.07.2010 insofern ergänzt, dass<br />

falls eine Ausweisung als „Sternchenbau“ nicht möglich erscheint, auch eine<br />

Ausweisung als „Quadrat“ für die Bundesforste in Frage kommt. Hierbei handelt es sich<br />

„ehemalige Wohnobjekte forstwirtschaftlichen Ursprungs“.<br />

GR Dr. Postlmayr hat sich bezüglich der Pläne der Bundesforste telefonisch<br />

erkundigt und es wurde mitgeteilt, dass kein Neubau bzw. Vergrößerung des<br />

bestehenden Objektes geplant ist, sondern der Baurechtsnehmer eine Sanierung des<br />

bestehenden Objektes beabsichtigt.<br />

Daher ist nach Ansicht des Raumplanungsausschusses eine Baulandwidmung für<br />

Einräumung eines Baurechtes nicht notwendig.<br />

Bezüglich einer Ausweisung als „Quadrat“ hat sich GR Dr. Postlmayr beim Land<br />

OÖ erkundigt und es wurde ihm mitgeteilt, dass es nur eine einzige solche Ausweisung<br />

als „Quadrat“ in Oberösterreich gibt. GR Dr. Postlmayr schlägt daher vor, dass man<br />

beim Land noch eine Meinung zu diesem Ansuchen einholen sollte.<br />

Vizebgm. Schanda berichtet, dass er sich bei Bauamtsleiter Mühlbacher<br />

erkundigt hat und festgestellt wurde, dass man bei einem „Sternchenbau“ auf 1.000 m²<br />

bauen kann, was man will. Hingegen darf bei einem „Quadrat“ zum Beispiel kein Anbau<br />

erfolgen. Dadurch würde sich die Bundesforste die Lage eigentlich schlechter machen.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass eine Widmungsbestimmung für ehemalige<br />

Wohnobjekte forstwirtschaftlichen Ursprungs gibt und diese lautet wie folgt:<br />

Diese Objekte sind Zeitzeugen bzw. Kulturgut und sind als solche in ihrem<br />

Bestand zu erhalten. Sanierungen und Umbauten sind ebenso, wie die Errichtung<br />

untergeordneter Bauteile wie Windfang, Wintergarten, nicht jedoch Zubauten zur<br />

Vergrößerung des Wohnraumes. Das Erscheinungsbild ist im Wesentlichen zu<br />

wahren. Bei Baumaßnahmen ist die Naturschutzbehörde einzubeziehen.<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, dass demnach ein „Quadrat“ enger als ein<br />

„Sternchenbau“ ist.<br />

GR Dr. Postlmayr betont, dass es im Bauordnungsgesetz solch eine Ausweisung<br />

„Quadrat“ nicht gibt. Dies ist eine Sonderregelung für die Bundesforste, welche nicht<br />

niedergeschrieben ist. Diese Regelung ist anscheinend aus Gesprächen mit der<br />

Landesregierung entwickelt worden.<br />

BESCHLUSS:<br />

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Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />

bezüglich des vorliegenden Umwidmungsantrags der Österreichischen Bundesforste<br />

AG der Grundstücke .79, 1195/76 und 1195/56, je KG. Weinberg auf “Sternchenbau“<br />

bzw. „Quadrat“ beim Land OÖ eine Rechtsauskunft einzuholen und diese in<br />

einer der nächsten Sitzung Gemeinderatsitzungen bekannt zu geben.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 18) UMFAHRUNG MATTIGHOFEN B 147; TEILNAHME AN<br />

DER DETAILPLANUNG – ANTRAG DER FPÖ SCHALCHEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass von der FPÖ-Fraktion ein Antrag gemäß §<br />

46/2 der OÖ Gemeindeordnung eingebracht wurde, mit welchem beantragt wird, dass<br />

die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> umgehend und ohne weitere Verzögerung an der<br />

Detailplanung der „Umfahrung Mattighofen“ (B147) des Landes Oberösterreich<br />

teilnimmt und konkrete Schutzmaßnahmen wie verstärkten Lärmschutz,<br />

Fußgängerübergänge und Abbiegespuren fordert.<br />

Begründet wird dieses Ansuchen wie folgt:<br />

1. Die Teilnahme an der Detailplanung soll keinesfalls ein nachgeben zu der<br />

Einstellung gegen die Umfahrung sein. Durch zusätzliche Forderungen zum<br />

Schutz der Schalchner Bevölkerung verhindert man jedoch, dass Herr Hiesl mit<br />

der Billigvariante durchkommt.<br />

2. Auch Abbiegespuren und Fußgängerübergänge außerhalb der gelplanten<br />

Umfahrungsstrecke sollen, laut den uns vorliegenden Informationen, mit in die<br />

Detailplanung aufgenommen werden. Ein weiterer Grund warum <strong>Schalchen</strong><br />

unbedingt an der Planung teilnehmen muss.<br />

3. Die „Umfahrung Mattighofen“ ist eine verordnete Straße, deshalb muss <strong>Schalchen</strong><br />

sozusagen als „Plan B“ an der Detailplanung teilnehmen um nicht wieder vor<br />

vollendete Tatsachen gestellt zu werden.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es keine Detailplanung beim Land<br />

gibt. Eine Detailplanung kann es nur dann geben, wenn es Vermessungen,<br />

Grundeinlöseverhandlungen, Besprechungen mit Anrainern, Gemeinden udgl.<br />

gegeben hat und diese hat es nicht gegeben. Es gibt keine Detailplanung. Weites<br />

bemerkt der Bürgermeister, dass vor Jahren fast 8.000 Unterschriften<br />

zusammengebracht wurden, welche 100 %ig dahinterstehen, dass diese Umfahrung<br />

Mattighofen auf Schalchner Gemeindegebiet in der Art und Weise auf gar keinen Fall<br />

kommen sollte. Es wurde ein Fackelzug mit 1.200 Leuten gemacht.<br />

Wenn wir jetzt als Gemeinde mit dem Land auf die Detailplanung einsteigen, verkauft<br />

sich die Gemeinde selber. Dies dürfen wir nicht machen. Der Bürgermeister betont,<br />

wer auch immer es machen wird, er wird dies sicherlich nicht machen.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, es wurde auch in seiner Fraktion lange überlegt,<br />

aber man muss auch die nächsten Jahre sehen. Es wird sich in dieser Angelegenheit<br />

noch viel tun, ob die Umfahrung kommt oder nicht, wird man sehen. Nur wenn die<br />

Umfahrung kommt kann die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> nichts mehr machen. Daher<br />

schließt sich Vizebgm. Schanda dem an, dass die Gemeinde einen sogenannten<br />

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„Plan B“ im Hintergrund haben soll und wir müssen mitarbeiten, damit die Umfahrung<br />

– wenn sie gebaut wird – so errichtet wird, wie es die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> will und<br />

nicht wie es das Land dann fix und fertig auf den Tisch legt. Die Gemeinde vertut sich<br />

auch nichts. Es steht auch dezidiert im Antrag der FPÖ, dass dies keinesfalls ein<br />

Nachgeben zu der Einstellung gegen die Umfahrung sei. Aber die Gemeinde<br />

<strong>Schalchen</strong> sollte mitmachen und ihre Interessen vertreten, damit wenn die Umfahrung<br />

gebaut wird, diese so gemacht wird wie es die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> will.<br />

Der Bürgermeister stellt die Frage, ob dies ein gemeinsamer Antrag der FPÖ<br />

und ÖVP Fraktionen sei.<br />

Vizebgm. Schanda verneint dies.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass er dies für sich verweigert. Der Gemeinderat<br />

kann alles machen, damit hat er kein Problem, aber er stellt sich nicht vor die<br />

Bevölkerung und teilt mit, dass er jetzt mit den Linzern mitarbeitet, dass man die<br />

Umfahrung bekommt.<br />

Der Bürgermeister wiederholt, dass es keine Detailplanung gibt. Der Gemeinderat war<br />

sich immer einig, dass wir die Art dieser Umfahrung nicht wollen und daher kann er da<br />

auch nicht mitarbeiten.<br />

GR Ing. Sperl stellt an den Bürgermeister die Frage, wie er diese Art der<br />

Planung die jetzt stattgefunden hat und auch noch läuft, da diese ja nicht<br />

abgeschlossen ist, bezeichnen würde? Oder wie heißt diese Planungsphase?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dies ist eine Planung mit Stillstand. Und zwar aus<br />

dem ganz einfachen Grund, weil es hat keine Grundvermessungen, keine<br />

Grundeinlösever-handlungen, keine Gespräche mit Grundeigentümern gegeben –<br />

wobei von 80 Eigentümern mehr als zwei Drittel dagegen sind. Aus diesem Grund ist<br />

dies für ihn ein klarer Stillstand. Hinzu kommt noch, was man auch heute wieder in<br />

den Zeitungen lesen konnte, es ist bekannt, dass man nicht einmal 1,5 km Umfahrung<br />

in Lengau gebaut werden können, weil das Land kein Geld hat. Und für 40 Mio. hat<br />

das Land dreimal kein Geld.<br />

Wenn damals LR Anschober nicht mitgestimmt hätte, wäre die Verordnung abgelehnt<br />

worden. Eine Verordnung gibt es, aber es gibt keine Detailplanung, keine<br />

Verhandlungen, keine Grundeinlöseverhandlungen und aus diesem Grund findet er es<br />

nicht richtig. Wenn der Gemeinderat es will Okay, aber er persönlich stellt sich mit den<br />

Linzern hier nicht zusammen.<br />

GV Ing. Klepp bemerkt, dass ihm Vizebgm. Schanda bereits relativ viel aus<br />

dem Mund genommen hat, was er dazu auch sagen wollte und er habe auch dezidiert<br />

gesagt, dass er absolut dagegen ist, dass die Umfahrung kommt. Er hat bei den 8.000<br />

Unterschriften mitgemacht, er ist beim Fackelzug mitgegangen, er hat auch bei der<br />

Straßensperre mitgemacht und der Bürgermeister wird ihn bei solchen Aktionen<br />

immer sehen. Nur ist er aber auch am Dienstag beim Informationstag von HR<br />

Dr.Meindl im Gasthaus Schatzl gewesen, wie so manche andere, und die sagen, es<br />

gibt sehr wohl eine Detailplanung. Daher sollte man es nicht wieder so wie bei der<br />

Korridorstudie machen, dass geschaut wird was die Linzer machen, denn dann haben<br />

wir genau das Gleiche was wir jetzt haben. Denn die Linzer machen dann<br />

irgendetwas, weil sich die Schalchner Gemeinde weigert. Es ist dann wie bei der<br />

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Korridorstudie, wo ein verordneter Korridor Studie vor liegt, dem eigentlich keiner<br />

Recht ist.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass auch bei der Korridorstudie nicht gesagt wurde,<br />

da wird noch gewartet.<br />

GR Ing. Österbauer weist darauf hin, dass eigentlich nicht Recht klar ist, in<br />

welchem Stadium der Planung sich dieses Projekt befindet. GR Österbauer hat sich<br />

die Unterlagen herausgesucht, was sagt das Land, wo ist man? Es ist eine Trasse<br />

verordnet worden am 27.04.2009. Die Trasse ist ein Ergebnis aus verschiedensten<br />

Trassen, die man jahrelang, untersucht hat. Eine Trasse, keine Straße, das ist Fakt.<br />

Weitere rechtliche Medienrechtsverfahren, dies hat sich GR Ing. Österbauer aus den<br />

Bundesstraßen-verordnungen herausgesucht. Wir sind in der Phase, da gibt es<br />

Voruntersuchung, Vorprojekt und Auswahltrasse, dann käme die UVP und dann käme<br />

die Phase der Materienrechte und auf diese verweist HR Dr. Meindl. Weitere<br />

rechtliche Medienrechtsverfahren sind aus heutiger Sicht, dies heißt es ist noch<br />

wandelbar, die wasserrechtliche Bewilligung, die naturschutzrechtliche Bewilligung<br />

und die straßenrechtliche Bewilligung. Und nachdem wir alle hier einen offiziellen<br />

Charakter haben und nicht irgendwelche Wirtshausgespräche führen, ist die<br />

Gemeinde ohnehin in alle diese Materien rechtlich eingebunden. Dies braucht man<br />

nicht beschließen.<br />

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung am 24.06.2010 die Strategische<br />

Umweltprüfung beschlossen und dies ist, seines Erachtens, Teil eines<br />

Materienrechtes. Und in den ganzen restlichen Seiten wird HR Dr. Meindl sehr vage<br />

und verweist immer auf die Materienrechte und das dies in den Materienrechten ins<br />

Detail ausgearbeitet werden muss. Dieses Schreiben von HR Dr. Meinl wurde am<br />

30.10.2009 veröffentlicht. Es liegen keine weiteren Pläne oder Ausarbeitungen von<br />

offizieller Seite vor. GR Ing. Österbauer bemerkt, dass es wichtig war, die<br />

Strategische Umweltprüfung zu beantragen, welche ja mittlerweile beim Land liegt. Ob<br />

dies dann in die Materienrechte aufgenommen wird oder nicht? Aber sonst braucht<br />

überhaupt nichts beschlossen werden, weil sich überhaupt nichts verändert zu<br />

irgendeinem Stand vorher oder nachher.<br />

GR Dr. Postlmayr gibt GR Ing. Österbauer Recht, dass derzeit keine<br />

Detailplanungen bekannt sind, aber sonst vertritt er eine differenziertere Meinung als<br />

GR Ing. Österbauer und zwar dahingehend, dass er ihm nicht folgen kann, dass dies<br />

alles in dem sogenannten Materienverfahren gemacht werden kann. Eines ist klar, die<br />

Landesregierung muss Anträge stellen, damit die Bewilligungen die von GR Ing.<br />

Österbauer genannt wurden und noch ein paar andere, erteilt werden. Dies ist aber<br />

dann schon im Projekt! Das Projekt steht und dann wird über dieses Projekt<br />

verhandelt und über nichts anderes. Das heißt, die Landesregierung sagt dann wir<br />

verhandeln heute dieses Projekt, mit diesem Inhalt und mit diesen exakten Details<br />

schon, damit die Sachverständigen überhaupt etwas abgeben können und dies<br />

rechtlich beurteilt werden kann. Dass heißt, zumindest in dieser Phase müssen wir<br />

soweit sein, wenn es irgendwelche Besonderheiten gibt, dürfen wir uns dem nicht<br />

verschließen, weil sonst das Projekt einfach vorliegt.<br />

Bezüglich der Wortmeldung des Bürgermeisters betreffend LR Anschober<br />

bemerkt Vizebgm. Schanda, dass dies für ihn an Realitätsverweigerung Grenze. LR<br />

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Hiesl hat damals bei der Pressekonferenz in Braunau klipp und klar gesagt, auch die<br />

zwei SPÖ Landesräte nicht gegen eine Lösung in Mattighofen sind.<br />

Der Bürgermeister unterbricht Vizebgm. Schanda und weist darauf hin, dass<br />

von der Verordnung gesprochen wird, die letztes Jahr verordnet wurde.<br />

Vizebgm. Schanda bejaht dies und bemerkt, dass keine Dementi aus Linz<br />

gekommen ist – und daher nimmt er an, dass es stimmt - und da muss doch auch der<br />

Bürgermeister zugeben, dass die Zeichen für die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> eher schlecht<br />

stehen.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass man aber nicht sagen darf, dass die anderen<br />

zwei von der SPÖ auch dafür sind, weil die Verordnung letztes Jahr gemacht worden<br />

ist. Hätte die SPÖ damals die Chance gehabt, wenn LR Anschober auf die andere<br />

Seite wäre, hätte die ÖVP dies nicht durchgebracht.<br />

Vizebgm. Schanda betont, es wäre an der Zeit, dass die Gemeinde zumindest<br />

einen Plan B im Hintergrund hat, wo diese mitarbeitet und ihre Interessen vertritt. Zur<br />

Strategischen Umweltplanung sind bei der letzten GR-Sitzung Unwahrheiten bzw.<br />

Halb-Wahrheiten gesprochen worden. Denn es ist Tatsache, dass die SUP bei der<br />

Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes nur dann zu machen ist, wenn es im<br />

Gemeindegebiet ein Natura 2000 gibt. Weil sonst muss das Land von sich aus tätig<br />

werden und es wird gesagt, dies wird gemacht. Hat die Gemeinde von seiten des<br />

Landes bereits eine Reaktion auf die Einbringung der Strategischen Umweltprüfung<br />

erhalten?<br />

Der Bürgermeister bejaht dies und sucht das Schreiben des Amtes des Landes.<br />

GR Ing. Österbauer möchte festhalten, dass von seiner Seite keine<br />

Halbwahrheiten verbreitet werden und die von ihm in der letzten Sitzung<br />

vorgetragenen Fakten Hand und Fuß haben. GR Ing. Österbauer möchte lediglich<br />

eine Korrektur vornehmen und zwar, wenn eine Natura 2000 Fläche ausgewiesen ist,<br />

ist die Strategische Umweltplanung zwingend erforderlich.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, als er in der letzten GR-Sitzung angefragt hat, ob<br />

die SUP bei der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes zwingend erforderlich<br />

sei, wurde dies bejaht.<br />

GR Ing. Österbauer wiederholt, wenn in einer Gemeinde eine Natura 2000<br />

Fläche da ist, dann ist die Durchführung der SUP ohnehin vorgeschrieben. Die<br />

Gemeinde hat auf freiwillige Basis – und darum haben wir in der letzten Sitzung diesen<br />

Beschluss gefasst – die SUP beschlossen. Wenn es vorgeschrieben wäre, braucht es<br />

nicht beschlossen werden, denn man beschließt nicht etwas, was nicht vorgeschrieben<br />

ist.<br />

GR Pfeil kommt zurück auf das Thema Umfahrung und betont, Tatsache ist, dass<br />

es eine Planung gibt, dass von der generellen Planung bereits relativ viele Details<br />

festgelegt oder zumindest vorgeschlagen sind. Ein Detail, was einem relativ stark<br />

aufstoßt ist, dass die Anbindung im Süden in Weinberg (Lamplsiedlung) passiert. Auf<br />

Anfrage wurde von HR Dr. Meindl geantwortet, dass hier die Wünsche von der Fa. KTM<br />

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und der Gemeinde Mattighofen berücksichtigt wurden. Dies sind Details die bereits<br />

relativ gut geplant sind und wir natürlich einen wesentlichen Nachteil haben. Denn es<br />

kann nicht sein, dass zwei Kilometer einfach verlegt werden. Das es nur einen grünen<br />

bzw. roten Strich auf der Landkarte gibt, glaube GR Pfeil nicht, denn es ist leider Gottes<br />

weiter.<br />

GR Höflmaier erklärt, dass bei der letzten Ortsbauernsitzung, wo die<br />

Grundbesitzer vertreten werden, einstimmig der Beschluss gefasst wurde, dass die<br />

Ortsbauern unbedingt dabei sein wollen, um die Grundbesitzer zu vertreten. GR<br />

Höflmaier findet diesen Antrag der FPÖ-Fraktion gut, damit man auch in das Thema<br />

hineinkommt und man seine Wünsche bekanntgeben kann. Wenn die Umfahrung<br />

kommt sind die Wünsche bekannt und wenn die Umfahrung nicht kommt, war es<br />

einfach umsonst, dass man dort hingefahren ist.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass das Land die Gemeinde fragen muss,<br />

wenn sie etwas über die Umfahrung beschließen.<br />

GR Höflmaier verneint dies und erklärt, dass das Land eine gesetzliche Vorgabe<br />

hat, was sie machen müssen, aber nicht die Vorschläge wie etwas breiter, schmäler<br />

oder höher etc..<br />

GR Ing. Sperl bemerkt, wenn man zwei und zwei zusammenzählt und dies<br />

pragmatisch betrachtet - natürlich verstehe er auch die Situation des Bürgermeisters -<br />

gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Es gibt unterschiedliche Standpunkte und daraus<br />

resultieren andere Meinungen. Aber wenn man pragmatisch überlegt, dann ist diese<br />

Plan B Variante, wenn die Umfahrung kommt und unser zur Wehr setzen war umsonst,<br />

kann man zumindest das was man aufdruckt bekommt, zumindest in einer Form leben.<br />

Kommt die Umfahrung nicht, wurde die Zeit – wie von GR Höflmaier bereits gesagt –<br />

umsonst dafür umgesetzt. Aber wenn man schaut, was da mit den Planungen läuft und<br />

wer da den Ton angibt, nämlich die Betriebe und die Stadt Mattighofen und daher findet<br />

GR Ing. Sperl das dies der schlimmste Fall ist, was herauskommt.<br />

GV Ing. Klepp erklärt, dass er am Sprechtag bei HR Dr. Meindl bezüglich der<br />

Lärmschutzmaßnahmen usw. nachgefragt hat und da war das einzige Kommentar von<br />

ihm, dass es schön und gut ist, dass die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> Lärmschutzwände<br />

haben will und sie werden sie uns vielleicht gnädigerweise mit einplanen, nur da wird<br />

einmal eine 50 km/h Beschränkung kommen. Daher ist es, laut Meinung von HR Dr.<br />

Meindl, aus lärmschutztechnischen Gründen überhaupt nicht zwingend erforderlich,<br />

dass hier zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen gemacht werden.<br />

Der Bürgermeister fragt, glaubt ihr es, dass eine 50 km/h Beschränkung auf einer<br />

Umfahrung gemacht wird?<br />

GV Ing. Klepp antwortet, dies ist die Aussage von HR Dr. Meindl und nicht seine<br />

Meinung ist.<br />

Vizebgm. Mittermaier bemerkt, dass solch ein Ansinnen der Ortsgruppe FPÖ<br />

eigentlich positiv anzunehmen ist, aber es bringt den Eindruck, dass die Flinte ins Korn<br />

geworfen und angenommen wird, dass die Umfahrung ohnehin kommt. Vizebgm.<br />

Mittermaier betont, dass wir ganz, ganz weit weg sind von der Detailplanung. Auch er<br />

war am Dienstag beim Sprechtag von HR Dr. Meindl und hat mit ihm ein Gespräch<br />

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geführt. Wenn man sich nunmehr anhört, was HR Dr. Meindl den einzelnen Leuten so<br />

erzählt hat, dann kommt für ihn heraus, dass hier HR Dr. Meindl als Märchenonkel<br />

angetreten ist. Denn einmal sagt HR Dr. Meindl so und einmal so. Vizebgm. Mittermaier<br />

hat er zum Beispiel stark lächelnd mitgeteilt, dass ohnehin kein Geld vorhanden ist.<br />

GR Ing. Österbauer erklärt, bezüglich Lärmschutzmaßnahmen steht unter Punkt<br />

3 (7) Kriterien für Lärmschutzmaßnahmen: … Aussage bzw. Notwendigkeit von<br />

baulichen Lärmschutzmaßnahmen werden im Zuge des Straßenrechtlichen<br />

Bewilligungsverfahrens behandelt. Es handelt sich hierbei um ein offizielles Dokument.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, man sieht es, dass die Betriebe Einfluss haben, an<br />

Hand der Fa. KTM. Dies war bereits beim ersten Plan so, dass jeder Teil der Fa. KTM<br />

eine eigene Zufahrt hatte, jetzt bekommen sie auch noch eine Firmenstraße, weil die<br />

bisherige aufgelassen wird. Die Umfahrung Munderfing war nie im Gespräch und<br />

plötzlich ist diese auf dem Plan und genehmigt und wird gebaut.<br />

Der Bürgermeister erklärt, weil das Land ein Stück gebraucht hat, wo sich<br />

niemand wehrt.<br />

GR Roman Breckner weist darauf hin, Fakt ist, dass die Verordnung für die<br />

Umfahrung da ist und es gibt nur eine Chance, dass dies umgedreht wird, wenn man<br />

mit Mattighofen einig wird. Jeder von uns weiß, wie die Situation derzeit aussieht. Wenn<br />

die Bürgermeister Fuchs und Schwarzenhofer gemeinsam nach Linz fahren könnten<br />

und dort vorsprechen, wäre dies die einzige Chance.<br />

Dem gibt der Bürgermeister Recht und bemerkt jedoch, dass er nicht Eigentümer<br />

von dem sein will, was diese in <strong>Schalchen</strong> verbrechen möchten. Denn da macht er sich<br />

selber mitschuldig.<br />

GR Ing. Sperl erklärt, dass die Situation des Bürgermeisters verstanden wird,<br />

aber man muss der Realität ins Auge schauen.<br />

Der Bürgermeister wiederholt, dass der Gemeinderat bisher zig Mal gegen diese<br />

Art der Variante und gegenüber der Art dieser Umfahrung gestimmt hat. Und jetzt<br />

arbeiten wir plötzlich mit?<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Bürgermeister stellt sodann den Antrag, gemäß dem vorliegenden Antrag der FPÖ-<br />

Fraktion an der Detailplanung der Umfahrung Mattighofen des Landes OÖ<br />

teilzunehmen und konkrete Schutzmaßnahmen zu fordern.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />

STELZHAMMER;<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Rudolf PFEIL, Markus HUMMEL, Robert<br />

DIRNSTEINER, Bernadette WINTERSTELLER, Erich NAGL, Josef HÖFLMAIER,<br />

Friedrich SPERL, Friedrich MAIER,<br />

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GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hermann STOCKER, Franz<br />

PROBST, Johannes KÜCHER, Andreas STUHLBERGER, Gertraud RIEDER, Wolfgang<br />

STÜBLO, Hermann POINTECKER, Gerlinde BRECKNER, Michael ÖSTERBAUER<br />

STIMMENTHALTUNGEN:<br />

ÖVP-Fraktion: Johann POSTLMAYR<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 13 JA<br />

Stimmen gegen 11 NEIN Stimmen und 1 STIMMENTHALTUNG stattgegeben.<br />

PUNKT 19) ABA SCHALCHEN; ERSTELLUNG EINES<br />

LEITUNGSKATASTERS – ANGEBOT DER ZIVILTECHNIKER-<br />

GMBH, DI HITZFELDER & DI PILLICHSHAMMER, VÖCKLA-<br />

BRUCK<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass bereits mehrmals über die Erstellung eines<br />

Leitungskatasters für die ABA <strong>Schalchen</strong> diskutiert wurde. Der Reinhaltungsverband<br />

Mattig-Hainbach lässt ebenso ein solches Kataster erstellen und es gibt auch<br />

mittlerweile relativ viele Gemeinden innerhalb des RHV die ihren Ortsplaner dazu<br />

beauftragt haben, einen Leitungskataster zu erstellen.<br />

Aus diesem Grund ist dieser Punkt heute auf der Tagesordnung, denn es ergibt nur<br />

einen Sinn, wenn wir mit den anderen Gemeinden mitziehen, weil man es bei<br />

Kamerabefahrungen, Instandhaltung des Kanales usw. mit dem RHV abgleichen kann.<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass von der Ziviltechniker-GmbH DI Hitzfelder & DI<br />

Pillichshammer, Vöcklabruck am 10.06.2010 ein Honorarvorschlag für die Erstellung<br />

eines Leitungskatasters für die ABA <strong>Schalchen</strong> eingelangt ist.<br />

Es wird darin unter anderem folgendes mitgeteilt und zwar:<br />

… Das Kanalnetz der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> wurde im Wesentlichen zwischen 1990<br />

und 2009 errichtet. Als Betreiber dieser Anlage ist die Gemeinde verpflichtet, diese<br />

einer regelmäßigen Überprüfung mittels TV-Inspektion zu unterziehen.<br />

Im Zonenplan wurde nun das Kanalnetz in 3 Zonen eingeteilt, für welche das Jahr<br />

der erstmaligen und wiederkehrenden Untersuchung festgelegt wurde. Maßgeblich<br />

ist für die Behörde dabei das Vorlagedatum des Untersuchungsergebnisses,<br />

welches zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 10 Jahre sein darf. Daraus ergibt sich<br />

aufgrund des geringen Alters Ihrer Anlage ein relativ großer finanzieller<br />

Handlungsspielraum, wenn Sie danach trachten, den Leitungskataster als<br />

Datengrundlage bis 2012 fertig zu stellen.<br />

Unter diesem Gesichtspunkt nämlich, bräuchten sämtliche Kanäle, welche nach<br />

2002 errichtet wurden (BA04 – BA 06), weder zur Erlangung der Förderfähigkeit<br />

des Leitungskatasters, noch zur Erstvorlage der Zone 01 einer erneuten Inspektion<br />

unterzogen werden, d.h. dass die Erstinspektion dieser Kanäle erst im Jahr 2022<br />

fällig wird. Dies bedeutet eine Ersparnis bis 2020 in der Höhe von ca. € 185.000,--.<br />

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Die Erstinspektion der älteren Kanäle (BA01 – BA03) erfolgt im Zuge des<br />

Leitungskatasters, ist dort mit 50 % auch förderfähig und sollte 2011 durchgeführt<br />

werden. Die Grundlage für diese Untersuchung bildet ein Datenexport aus der zu<br />

erstellenden Kanaldatenbank, in welche die TV-Daten in Folge auch wieder<br />

eingespielt und einer Zustandsbewertung unterzogen werden.<br />

Wir erlauben uns die Einbringung der Bestandsdaten BA01 – BA06 in eine<br />

Kanaldatenbank, die Ergänzung der Stammdaten um eine ganze Reihe an<br />

Sachdaten und die Aufbereitung des Kanalbestandes für das Geographische<br />

Informationssystems GeoOffice wie folgt anzubieten:<br />

….<br />

Laut beiliegender Aufstellung ergibt sich für die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> bei einer<br />

Leitungslänge von 59.854 Laufmetern eine Angebotssumme für o.a. Leistungen in<br />

der Höhe von € 84.070,06 exkl.MWSt.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass die Honorare im Grunde genommen bei allen<br />

Zivilingenieuren, es sind vier die im Bereich des RHV tätig sind, ziemlich gleich sind.<br />

Der Bürgermeister hat gemeinsam mit dem Geschäftsführer des RHV, Herrn<br />

Weinberger versucht, diese vier Zivilingenieure an einen Tisch zu bringen und deshalb<br />

sind dies keine Angebote, sondern eine Vorgabe von Seiten des RHV.<br />

Es geht um die Summe von € 84.070,06 exkl.MWSt., von welcher jeweils ein Drittel in<br />

den Jahren 2012, 2013 und 2014 fällig ist.<br />

Es gibt dann noch die sogenannte Förderung des Landes, welche auch nicht wenig ist<br />

und daher sollte die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> diese Sache angehen, solange es die<br />

Förderung seitens des Landes gibt.<br />

GR Ing. Sperl stellt die Frage, es gibt eine Planung für den Kanalbau und nach<br />

dieser Planung ist der Bau des Kanales erfolgt? Geht es hier auch um andere<br />

Leitungen, wie zum Beispiel Wasserleitung?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass es hier nur um den Kanal geht.<br />

GR Ing. Sperl stellt weiters die Frage, ob man die Planung nicht als Basis<br />

hernehmen kann?<br />

Der Bürgermeister verneint dies und bemerkt, dass es im Jahre 1991 als die<br />

Gemeinde <strong>Schalchen</strong> mit dem Kanalbau begonnen hat, keine digitalen Aufzeichnungen<br />

gegeben hat. Erst in den letzten Jahren hat es diese gegeben. Diese wurden aber von<br />

der Baufirma für sich gemacht und nicht vom Planungsbüro. Das Planungsbüro hat den<br />

Plan der Bauausführenden Firma gegeben, hat gesagt hier sind die Höhen- und<br />

Längenschnitte und nach diesen ist beim Kanal vorzugehen. Dann sind relativ viele<br />

Nebenkanäle abgeändert worden, weil es billiger oder kürzer war oder weil man einfach<br />

Probleme mit den Grundbesitzern hatte. Aus diesem Grunde ist der Plan der letzten<br />

Jahre oder auch aus den Anfangsjahren des Kanalbaues nicht mehr ident mit dem, was<br />

im Grunde geplant wurde.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass er ein altes Anliegen habe, nachdem es<br />

hierbei um eine Auftragssumme von insgesamt über € 150.000,-- geht, warum wurde<br />

kein zweites Angebot eingeholt?<br />

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Der Bürgermeister antwortet, dass es – wie eingangs erwähnt – vier Planer im<br />

RHV-Gebiet gibt. Mit diesen hat Geschäftsführer Weinberger und er an einem Tisch<br />

besprochen, dass im Grunde genommen für alle von denselben Zahlen auszugehen ist.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass im Honorarvorschlag eine Summe von €<br />

84.070,06 exkl.MWSt. angeführt ist und dann wiederrum geschätzte Nettokosten in der<br />

Höhe von € 153.689,96 exkl.MWSt.?<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass man vom Leitungskataster ausgehen muss,<br />

welches einen Betrag von € 84.070,06 aufweist und nicht von den Nebenkosten die<br />

eventuell in nachfolgender Zeit kommen könnten.<br />

Vizebgm. Schanda stellt die Frage, der Leitungskataster kostet jetzt € 84.070,06<br />

exkl.MWSt., oder?<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies und ergänzt, dass rund die Hälfte, also bis zu<br />

50 %, von Seiten des Landes gefördert wird.<br />

GR Pfeil bemerkt, dass es für die Kollaudierung einen Ausführungsplan geben<br />

muss. Dieser Ausführungsplan muss normalerweise stimmen. Nachdem wir uns im<br />

Jahre 2010 befinden, liegen solche Aufzeichnungen normalerweise digital vor. Daher<br />

muss eigentlich der Ausführungsplan bzw. Leitungskataster da sein.<br />

Der Bürgermeister stimmt dem zu, aber nur für die letzten 5 bis 8 Jahre. Die<br />

Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat im Jahr 1991 mit dem Kanalbau begonnen.<br />

GR Pfeil erklärt, dass die Gemeinde dann alles doppelt bezahlt, denn man geht<br />

nicht von der Planung aus, sondern vom Ausführungsplan und dieser muss für die<br />

Kollaudierung komplett stimmen, ansonsten liegt ein Mangel an Leistung der<br />

Beauftragung vor.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, er habe versucht, dies dem Gemeinderat so einfach<br />

wie möglich zu erklären, aber wie es aussieht stößt er hier an seine Grenzen. Aus<br />

diesem Grunde schlägt er vor, mit dem Planer einen Termin auszumachen, bei<br />

welchem erklärt wird, was zu machen ist bzw. was gemacht ist.<br />

Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass dies ein Thema für den<br />

Kanalausschuss wäre.<br />

Vizebgm. Mittermaier stellt fest, Tatsache ist, dass es sicher EDV-<br />

Aufzeichnungen der letzten Jahre gibt. Dies heißt aber noch lange nicht, dass diese der<br />

Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.<br />

GR Pfeil bemerkt, dass diese der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden<br />

müssen.<br />

Vizebgm. Mittermaier widerspricht dem und bemerkt, dass sie es für die<br />

Kollaudierung machen, aber nicht zur Verfügung stellen müssen. Denn wenn ein<br />

Baumeister irgendwo etwas macht, dann heißt das auch nicht, dass alles gratis dabei<br />

ist. Dieser verlangt auch für seine Leistungen und dies machen die Planer auch.<br />

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GV Ing. Klepp weist darauf hin, dass es aber sicher teurer sein wird, wenn dies<br />

von ganz von Vorne gemacht werden muss, als wenn man der Firma ein Copyright oder<br />

ein Recht abkauft.<br />

GR Ing. Sperl bemerkt, für die ersten Bauabschnitte, muss dies vielleicht<br />

notwendig sein. Aber wenn man sich ansieht, was pro Laufmeter verlangt wird, fragt<br />

man sich, ob man nicht diese Möglichkeit in Anspruch nehmen könnte, da es auch um<br />

wirklich viel Geld geht. Da frage ich mich, ob man sich nicht viel Geld ersparen kann,<br />

wenn man die Daten von der Baufirma kaufen kann?<br />

Vizebgm. Mittermaier erklärt zur Wortmeldung von GR Ing. Sperl bezüglich dem<br />

Kauf der Daten, dass es dieses Angebot bzw. Gespräch bereits gegeben hat und dieser<br />

Kauf zu teuer wäre.<br />

GR Roman Breckner stellt die Frage, ob es Aufzeichnungen vom diesem<br />

Gespräch gibt.<br />

Vizebgm. Mittermaier antwortet sarkastisch, dass auch jetzt gerade<br />

Aufzeichnungen über das Gespräch mit GR Breckner gemacht werden. Vizebgm.<br />

Mittermaier antwortet, dass es keine Aufzeichnungen darüber gibt, da es keine<br />

offiziellen Gespräche waren, sondern Gespräche im Zuge der Planungstätigkeit bzw. im<br />

Zuge der Abänderungsplanungen, wo er zum Großteil dabei war und wo es darum<br />

gegangen ist, dort und da ein paar Meter einzusparen und darüber gibt es<br />

Aufzeichnungen, wenn etwas geändert wurde. Aber nicht darüber, was im Vorfeld nicht<br />

offiziell gesprochen wurde.<br />

GR Pfeil erklärt, die Bauleitung- und Ausführungsüberwachung ist eine<br />

Dienstleistung. In der Dienstleistung gehören alle Daten uns, da gibt es kein Copyright.<br />

Diese Daten gehören uns. Die Frage ist nur, ob diese da sind. Man kann ja noch ein<br />

Gegenoffert einholen, von jemand der außerhalb dieses Bereiches liegt.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass er dazu überfragt ist und aus diesem Grunde<br />

nimmt er diesen Punkt von der Tagesordnung, denn es kann heute nicht ausdiskutiert<br />

werden. Es soll ein kompetenter Fachmann erklären, was in ein solches Kataster<br />

hineingehört, was drinnen sein muss, was kann übernommen werden etc..<br />

Vizebgm. Mittermaier nimmt Bezug auf die Wortmeldung von Vizebgm. Schanda,<br />

dieses Thema in einer Kanalausschusssitzung zu behandeln und erklärt, dies wurde<br />

bereits in der Ausschusssitzung am 27.06.2007 behandelt. Damals wurden von Ing.<br />

Egger, Nußdorf einige Unterlagen vorgelegt. Vizebgm. Mittermaier hat jedoch kein<br />

Problem, zu diesem Thema nochmal eine Ausschusssitzung einzuberufen. Nur hält er<br />

dies nicht für sinnvoll. Sondern es wäre besser wenn ein Fachmann vor dem<br />

Gemeinderat tritt und diesen das System erklärt.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass es auch in einer Gemeindevorstandssitzung<br />

sein kann.<br />

BESCHLUSS:<br />

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Der Bürgermeister stimmt dem zu und nachdem kein weiteren Wortmeldungen erfolgen,<br />

stellt der Bürgermeister den Antrag, diesen Punkt 19) von der Tagesordnung<br />

abzusetzen und einen Fachmann in einer der nächsten Gemeinderat oder<br />

Gemeindevorstandssitzung vorsprechen zu lassen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 20) MEHRZWECKHALLE; ANSUCHEN VON TEAM KÖMAG<br />

AUSTRIA SCHALCHEN AUF BEFREIUNG DER SAALMIETE<br />

FÜR E-MODELLAUTORENNEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass das Team Kömag Austria <strong>Schalchen</strong> bereits<br />

am 21.01.2010 ein Ansuchen eingebracht hat. Dem hat der Gemeinderat in der Sitzung<br />

am 25.03.2010, TOP 12) stattgegeben. Herr Johann Strasser war irrtümlich der<br />

Ansicht, dieses Ansuchen gelte auch für die Veranstaltung am 18. und 19. September<br />

2010. Dadurch wird nun nachträglich um Befreiung von der Saalmiete angesucht.<br />

Nachdem das Team Kömag bereits seit Jahren die Befreiung erhält, spricht sich der<br />

Bürgermeister für eine Befreiung der Saalmiete in der Höhe von € 366,70 inkl.MWSt.<br />

aus.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem<br />

Ansuchen vom Team Kömag Austria, Obmann Johann Strasser bezüglich der<br />

kostenlosen Überlassung der Mehrzweckhalle für die Abhaltung von E-<br />

Modellautorennen am 18.09. und 19.09.2010 nachträglich stattzugeben und die<br />

nach tatsächlichem Aufwand angefallenen Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 21) PRÜFUNGSAUSSCHUSS; BERICHT ÜBER<br />

KASSENPRÜFUNG AM 31.05.2010<br />

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Prüfungsausschusses um seinen<br />

Bericht.<br />

GR Roman Breckner berichtet über die Kassenprüfung am 31.05.2010 wie folgt:<br />

Tagesordnungspunkte waren:<br />

Pkt.1 Öffentl. Gut im Bereich Liegenschaft Bernroider, Stallhofen<br />

In der Gemeinderatsitzung v. 09.09.2005 wird die Verlegung des öffentl. Wegegutes<br />

252 in der KG Weinberg beschlossen. Da dieser Weg aber in Natura nicht sichtbar<br />

ist, wird bereits damals angeregt, den Bau- und Straßenausschuss damit zu<br />

beschäftigen, ob dieser Weg geschottert bzw. ausgebaut werden soll.<br />

In der Prüfungsausschuss-Sitzung v. 21.8.09 wird darauf hingewiesen, dass Hr.<br />

Bernroider in der Zwischenzeit eine Solaranlage errichtet hat, die teilweise auf<br />

öffentlichem Gut steht, ebenso wurde von der Energie AG ein A-Strommast auf<br />

öffentl. Gut errichtet.<br />

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Am 31.5. erfolgt durch die Prüfungsausschuss-Mitglieder ein Lokalaugenschein.<br />

Der A-Masten wurde von der Energie AG abgebaut, da es sich nur um ein<br />

Provisorium handelte.<br />

Beim Lokalaugenschein wurde festgestellt, dass die Solaranlage von Hr. Bernroider<br />

tatsächlich in das Öffentliche Gut reicht. Hr. Bernroider war dabei anwesend und<br />

wünscht sich ebenfalls eine baldige Entscheidung, was mit dem öffentlichen Gut<br />

geschieht.<br />

Der Bau- und Straßenausschuss sollte sich umgehend mit dieser Materie<br />

befassen, damit dies eine Lösung zugeführt werden kann.<br />

Pkt.2 Kassaprüfung<br />

Die vorgesehene Kassaprüfung konnte nicht durchgeführt werden, da Fr. Moser auf<br />

Urlaub war und entsprechend die Belege nicht am letzten Stand gebucht waren.<br />

Stattdessen erfolgte eine Bargeldkontrolle mittels Kassasturz.<br />

Das Ergebnis ergab eine Übereinstimmung des Kassasoll- mit dem Istbestand<br />

von € 2002,68.<br />

Pkt.3 Einschau in Vorstandsprotokolle (während dieses Punktes kommt BM<br />

Fuchs dazu)<br />

Kassenleiter Mitterbauer legte die Vorstandsprotokolle der Funktionsperiode 1998<br />

bis 2003 vor. Die Protokolle der vorigen Legislaturperiode 2004 bis 2009 befinden<br />

sich derzeit beim Binden und konnten daher nicht vorgelegt werden. Nach einer<br />

kurzen Einsicht in die vorgelegten Protokolle wurde die Einschau abgeschlossen, da<br />

es sich vorwiegend um alte, bereits längst erledigte Punkte handelte (vorwiegend<br />

Neubau des Gemeindeamtes) und man verblieb so, dass nach Vorliegen der<br />

aktuellen Protokolle dieser Punkt nochmals auf die Tagesordnung kommt.<br />

BM Fuchs ersuchte hier die Ausschussmitglieder um vertrauliche Behandlung dieser<br />

Protokolle, speziell, dass hier keine Namen und Zahlen in die Öffentlichkeit geraten.<br />

Dies wurde von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.<br />

Weiters verwies der Hr. BM dass im Gegensatz zu den Gemeinderatsitzungen – wo<br />

es vorwiegend um geplante Maßnahmen geht, der Gemeindevorstand in erster Linie<br />

mit Tatsachen befasst sind, sodass hier kaum offene Punkte möglich sind:<br />

Pkt.4 – Allgemeines<br />

Ausschussmitglied Sperl fragt den Hr. BM ob in der Angelegenheit Kopierer bereits<br />

was geschehen ist. BM Fuchs erklärte das Gegenangebote eingeholt wurden und<br />

man nach Vorliegen dieser Angebote mit dem bestehenden Vertragsinhaber<br />

Gespräche bzgl. Einer Änderung des laufenden Vertrages geführt werden. Dies<br />

sollte in den nächsten Tagen geschehen und das Ergebnis sollte bis zur nächsten<br />

Gemeinderatsitzung vorliegen!<br />

GV Dirnsteiner bemerkt, die Angelegenheit Bernroider sei erledigt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, den Bericht über<br />

die Kassenprüfung am 31.05.2010 zur Kenntnis zu nehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

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PUNKT 22) DRINGLICHKEITSANTRAG: ABÄNDERUNG BZW.<br />

STORNO DES LAUFENDEN VERTRAGES FÜR DEN<br />

VERVIELFÄLTIGER MARKE RICOH<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Prüfungsausschuss der Gemeinde<br />

<strong>Schalchen</strong> mit Schreiben vom 23.09.2010 den Dringlichkeitsantrag eingebracht hat,<br />

den laufenden Vertrag für den Vervielfältiger Marke RICOH abzuändern bzw. zu<br />

stornieren. Begründet wird die Dringlichkeit damit, dass mit jedem Tag des Zuwartens<br />

der Gemeinde erhebliche Mehrkosten erwachsen. Man sieht dies an Hand der<br />

Rechnung vom 10.07.2010, mit Mehrkosten für das 1. Halbjahr in der Höhe von €<br />

3.879,36.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> möge daher den Bürgermeister<br />

beauftragen, eine sofortige Abänderung des vorliegenden Vertrages zu erreichen, bzw.<br />

wenn dies nicht möglich ist, den Ausstieg anzustreben.<br />

Begründet wird dies wie folgt:<br />

Bereits in der GR-Sitzung im Dezember des vergangenen Jahres wurde auf die<br />

erheblichen Mehrkosten beim Vervielfältiger hingewiesen. Dies wurde auch bereits<br />

bei den letzten beiden Prüfungsausschuss Sitzungen bemängelt. Da vom<br />

Prüfungsausschuss bei der letzten Sitzung am 14. September keine Änderung des<br />

Vertrages festgestellt werden konnte, ist hier höchster Handlungsbedarf.<br />

Daten des Vertrages:<br />

Als Vertragsgrundlage wurde eine Kopienanzahl von 30.000 s/w Kopien und 500<br />

Stück Farbkopien angenommen. Der tatsächliche Verbrauch ist um ein Vielfaches,<br />

besonders bei den Farbkopien, höher, zum Beispiel betrug der Verbrauch für den<br />

Zeitraum 01.01. bis 30.06.2010 für Farbkopien 47.000 und für s/w Kopien 32.349.<br />

Wie die Vertragsdaten zu Stande kamen, auf Grund welcher Basisdaten diese<br />

festgelegt wurden, konnte aus den Unterlagen nicht entnommen werden.<br />

Vertragsabschluss 01.01.2009<br />

Laufzeit des Vertrages 60 Monate<br />

Bei der Überprüfung der vorhandenen Unterlagen, ist auch aufgefallen, dass vom<br />

Original des Vertrages nur ein Blanko unterschriebenes Blatt Papier, ohne weitere<br />

rechtswirksame Daten (Vertragspartner, Datum, Laufzeit, Art des Vertrages usw.)<br />

vorliegt.<br />

Tatsache ist aber, dass die Anzahl der farbigen Kopien wesentlich mehr ausmachen,<br />

sodass für Kopien, die über dieses Maß hinausgehen ein Aufpreis von 0,065 zu<br />

bezahlen ist, dies machte bereits im Vorjahr eine erhebliche Summe aus und wird<br />

auch in diesem Jahr wieder so sein.<br />

Der Bürgermeister bemerkt zu diesem Antrag, dass der Vertrag dem<br />

Gemeindevorstand vorgelegt werden soll und er gerne bereit ist, eine Abänderung des<br />

Vertrages auszuhandeln. Über einen Ausstieg aus dem Vertrag ist er jedoch nicht<br />

glücklich.<br />

läuft?<br />

GR Dr. Postlmayr stellt die Frage, seit wann und wie lange der Vertrag noch<br />

AL Schwendner antwortet, dass dieser mit 01.01.2009 auf 60 Monate<br />

abgeschlossen wurde.<br />

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GR Roman Breckner weist darauf hin, dass eine Ausgabe der<br />

Gemeindeinformation eine gewaltige Summe kostet und es da günstiger wäre, wenn<br />

man diese drucken lässt. Es sollten Vergleichsangebote eingeholt, diese im<br />

Prüfungsausschuss durchgesehen und mit der Firma Kontakt aufgenommen werden.<br />

Man kann sich sicherlich mit der Firma eine Einigung erzielen.<br />

GR Ing. Sperl weist darauf hin, dass er alle Zahlen und Fakten jeder Zeit per E-<br />

Mail übermitteln kann.<br />

Der Bürgermeister bittet GR Ing. Sperl darum.<br />

AL Schwendner stellt an GR Ing. Sperl die Frage, ob bei seinen Angeboten auch<br />

Farbe, Wartung, Service etc. inklusive ist?<br />

GR Ing. Sperl bejaht dies.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen stellt der Bürgermeister den Antrag, sich<br />

bezüglich des vorliegenden Vertrags für den Vervielfältiger Marke RICOH zu<br />

informieren, ob eine Abänderung des Vertrages möglich ist.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 23) ALLFÄLLIGES<br />

a) Gehsteigbau Weinberg:<br />

GR Roman Breckner stellt die Frage, wie weit der Gehsteig in Weinberg gebaut<br />

wird.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass dieser nur zwischen den Häusern Weinberg<br />

18, Dunner und Weinberg 10, Kinz errichtet wird.<br />

b) Straßensanierung 2010:<br />

GV Dirnsteiner entschuldigt sich beim Bürgermeister für die unter TOP 12) der<br />

heutigen Sitzung getätigten Ausdruckweise. GV Dirnsteiner erklärt er habe sich dabei<br />

falsch ausgedrückt und stelle natürlich nicht in Frage, ob er der Bürgermeister der<br />

Gemeinde <strong>Schalchen</strong> sei.<br />

c) Geh- und Radweg Furth – landwirtschaftliche Fahrzeuge:<br />

GR Höflmaier stellt die Frage, ob der Geh- und Radweg Furth nun wirklich nicht<br />

mehr von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden darf.<br />

Der Bürgermeister bejaht dies und erklärt, dass dies in der<br />

Gemeindevorstandssitzung am 07.12.2009, TOP 7) beschlossen wurde. Anlass war,<br />

dass Herr Josef Forthuber am Gemeindeamt vorgesprochen und erklärt hat, er habe<br />

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den Grund für die Errichtung eines Geh- und Radweges abgetreten, aber keinesfalls für<br />

eine Straße.<br />

Vizebgm. Schanda weist darauf hin, dass aber Herr Johann Priemaier ein<br />

Fahrtrecht hat und dieses auch nützt.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass ihm dies jetzt nicht bekannt sei und sich dies<br />

ansehen muss.<br />

d) Aufnahme von Aktenvermerken:<br />

GR Ing. Sperl schlägt vor, dass von den Beamten im Gemeindeamt von den<br />

Telefonaten etc. Aktenvermerke etc. gemacht werden sollten, damit später<br />

nachgesehen werden kann, was und wie etwas ausgemacht wurde.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass dies von den Beamten im Gemeindeamt bereits<br />

so praktiziert wird. Er als Bürgermeister fühlt sich nicht betroffen, da er ja kein Beamter<br />

ist.<br />

e) Geh- und Radweg Furth – landwirtschaftliche Fahrzeuge:<br />

GV Hummel stellt zu c) noch die Frage, ob das Fahrtrecht von Herrn Priemaier<br />

schriftlich vorliegt.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass er sich dies ansehen und dann im<br />

Gemeindevorstand behandeln wird.<br />

f) Kanal Haus Häuslbergerstraße 2, Hütter:<br />

GV Dirnsteiner weist darauf hin, dass beim Hause Häuslbergerstraße 2, Hütter<br />

seit ca. zwei Wochen Wasser auf der Straße steht. Anscheinend kommt dies vom<br />

Kanal.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, wenn dies vom Hauskanal kommt, ist die Gemeinde<br />

nicht zuständig.<br />

GV Dirnsteiner erklärt, dies könne er nicht sagen, ob es vom Hauskanal kommt.<br />

Der Bürgermeister wird dies Wassermeister Daxecker mitteilen.<br />

g) Protestveranstaltung 09.10.2010 – Umfahrung Mattighofen:<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass am Samstag, 09.10.2010 eine<br />

Protestveranstaltung des Vereines „Lebensraum Mattigtal“ gegen die geplante<br />

Umfahrung bzw. gegen die Transitlawine stattfindet. Treffpunkt ist um 09 Uhr 45 am<br />

Parkplatz der Volksschule Mattighofen. Für die Postwurfsendung bittet er die<br />

Fraktionsobmänner noch um Unterfertigung der Einladung.<br />

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Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die<br />

letzte Sitzung vom 24.06.2010 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen<br />

nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21 Uhr 30.<br />

------------------------------------------- -------------------------------------------<br />

(Vorsitzender) (Gemeinderat)<br />

-------------------------------------------<br />

(Gemeinderat)<br />

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------------------------------------------------ -------------------------------------------<br />

(Schriftführer) (Gemeinderat)<br />

Der Vorsitzende beurkundet, dass die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung<br />

am 09.12.2010 ohne Einwände beschlossen wurde.<br />

<strong>Schalchen</strong>, am 09.12.2010 Der Vorsitzende:<br />

.......................................................<br />

Stefan Fuchs<br />

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