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HOCHBEGABUNG UND SCHULE 69<br />
Die benannten BFZ-Ansprechpartnerinnen und -partner klären in ihrer Region, wer dort auftretende<br />
Einzelfälle unmittelbar übernimmt. Hierbei kommt der Kooperation zwischen den<br />
BFZ einer Region eine besondere Bedeutung zu. Die BFZ sind bereit, den Schulpsychologinnen<br />
bzw. -psychologen (die untereinander vergleichbar vorgehen) Unterstützung zu<br />
geben. Dies ist naturgemäß nur im Rahmen der bisherigen Aufgaben wahrzunehmen, ohne<br />
eine Ausweitung vorhandener Ressourcen. In die Richtlinien für die Arbeit der BFZ ist eine<br />
entsprechende Bestimmung aufgenommen worden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten:<br />
„Schülerinnen und Schüler mit hohem Begabungspotenzial können in Einzelfällen von<br />
Beeinträchtigungen des Lernens und von Leistungsversagen bedroht sein und Angebote<br />
der Beratungs- und Förderzentren wahrnehmen.“<br />
Im nächsten Schritt geht es darum, in den einzelnen Schulamtsbereichen regionale Kooperationsmodelle<br />
einer Zusammenarbeit zwischen beiden Gruppen einzurichten und zu erproben.<br />
Daraus erwachsende Erfahrungen und Erkenntnisse zu dem Thema „Underachievement“<br />
werden in die Gesamtarbeitsgruppe auf Landesebene zurückgespiegelt und ausgewertet.