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HOCHBEGABUNG UND SCHULE<br />

Wichtig ist dabei eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen beiden Gruppen,<br />

zwischen den schulpsychologischen Ansprechpartnerinnen und -partnern mit der<br />

Zuständigkeit für das Thema Hochbegabung in ihrem Schulamt einerseits und den für das<br />

hier anstehende Thema von den Schulämtern benannten sonderpädagogischen BFZ-<br />

Ansprechpartnerinnen und -partnern andererseits. Seitens der BFZ soll und kann es nicht<br />

um eine Übernahme des Themas „Hochbegabung“ oder auch nur der zugehörigen psychologischen<br />

Diagnostik gehen, sondern im Bedarfsfall um die dargestellte Einbeziehung<br />

und Mithilfe in der Breite der vorhandenen regionalen Angebote. Hochbegabtenförderung<br />

als solche ist keine Aufgabe der BFZ. Vielmehr sollen die BFZ-Ansprechpartnerinnen und -<br />

partner (nach dem Tätigwerden der Schulpsychologen) in besonderen Bedarfsfällen gleichsam<br />

als zweite Ansprechpartner für eine Koordination externer Hilfen für die verantwortliche<br />

Stammschule beigezogen werden können (ggf. auch im Kontakt zu der Erziehungsberatung<br />

o.ä.). BFZ-Vertretungen können dabei keine Sozialarbeit leisten. Auch eine Einbeziehung<br />

von Elternmitwirkung stößt erfahrungsgemäß an Grenzen. Auftretender therapeutischer<br />

Bedarf muss sich daher an weitere Dritte richten: Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, Sozialarbeit.<br />

Ganz wesentlich ist es, die geforderte Zusammenarbeit von schulpsychologischen<br />

und BFZ-Ansprechpartnerinnen bzw. -partnern nicht als Konkurrenz misszuverstehen. Alleingänge<br />

sollten nach Kräften vermieden, dagegen frühzeitige und unbürokratische Handlungsabsprachen<br />

angestrebt werden.<br />

Insgesamt sollten für alle Beteiligten die folgenden Fragen im Vordergrund stehen:<br />

� Wie kann der eine dem anderen helfen und nutzen?<br />

� Wie kann man etwas gemeinsam effektiver leisten?<br />

� Wie kann man sich gegenseitig entlasten?<br />

� Wie kann zusammen bewirkt werden, dass die Kollegien der Stammschulen die angebotene<br />

Hilfe von außen annehmen?<br />

� Wie können wir gemeinsam das Beste für das Kind bzw.den Jugendlichen erreichen?<br />

Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den schulpsychologischen und<br />

den BFZ-Ansprechpartnerinnen und -partnern zu diesem Thema ist in jedem Einzelfall erforderlich.<br />

In der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung wird eigens vorgegeben, dass<br />

alle vorkommenden Beeinträchtigungen zu betrachten sind. Dies ist die allgemeine Aufgabe<br />

für alle BFZ – unabhängig davon, welche Fachrichtung ein BFZ konkret vertritt. Daher<br />

ist auch die Sorge für Kinder bzw. Jugendliche mit besonderen schwerwiegenden (Verhaltens-)Problemen<br />

und gleichzeitiger Hochbegabung ein Auftrag für alle BFZ einer Region.<br />

Bei den hier angesprochenen „Underachievern” sind diejenigen leistungsversagenden<br />

Schülerinnen bzw. Schüler besonders schwierig, die extrem verhaltensauffällig – bis hin in<br />

psychiatrische Kategorien – sind, zudem meist verbunden mit familiären Konflikten. Vor diesem<br />

Hintergrund werden in der Praxis naturgemäß am ehesten BFZ mit dem besonderen<br />

Schwerpunkt Erziehungshilfe in der Lage sein, auf solche Fälle angemessen reagieren zu<br />

können.

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