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HOCHBEGABUNG UND SCHULE<br />

Gesichtspunkt eines zu vermeidenden Erziehungshilfebedarfs. Die BFZ-Ansprechpartnerinnen<br />

und -partner sollen im Falle eines besonderen Förderbedarfs (d.h. möglichst präventiv<br />

im Vorfeld einer sonderpädagogischen Überprüfung) bei den o.a. "Underachievern"<br />

mit schwerwiegenden Verhaltensproblemen im Sinne einer aktiven Unterstützung und Förderung<br />

der betroffenen Schülerin bzw. des betroffenen Schülers an der jeweiligen Stammschule<br />

tätig werden.<br />

Die präventive Aufgabe und auch die Verantwortung für die im Bedarfsfall erforderliche<br />

Erstellung individueller Förder- bzw. Lernpläne liegt und verbleibt grundsätzlich bei der allgemeinen<br />

Schule. Es ist die Aufgabe der Klassen- oder Schulleitungen, diese Pläne aufzustellen,<br />

umzusetzen und zu überprüfen sowie hierzu Erfahrungen fachübergreifend zu bündeln.<br />

Individuelle Förder- bzw. Lernpläne bedürfen der aktuellen Fortschreibung, d.h. der<br />

regelmäßigen Überprüfung und Evaluation; eine Arbeit mit Förderplänen muss daher notwendig<br />

auch eine Selbstevaluation nach sich ziehen. Hierfür ist auch eine Verständnisklärung<br />

in den Kollegien erforderlich, an welcher Stelle im konkreten Schulkontext die Grenzen<br />

der leistbaren Schulpädagogik gegeben sind und die Lehrkräfte eine dann benötigte<br />

externe Hilfestellung anfordern und geltend machen können. Wenn Lehrkräfte insbesondere<br />

weiterbildender Schulen mit der Aufstellung eines Förder- bzw. Lernplans für die skizzierte<br />

Klientel überfordert sind, sollen sie hierfür eine Unterstützung der BFZ-Anprechpartnerinnen<br />

und -partner anfordern können. Diese sollen am Einzelnen orientiert zusammen<br />

mit dessen Lehrkräften solche Förderpläne entwickeln und ihre Umsetzung aktiv begleiten.<br />

In diesem Sinne kann die BFZ-Unterstützung zu der Tätigkeit der allgemeinen Stammschule<br />

hinzukommen, wobei sich die BFZ nach geleisteter Arbeit wieder aus dem Fall zurückziehen<br />

und ausblenden können. Keinesfalls kann dabei eine schlichte Abgabe von Problemkindern<br />

an Förderschulen infrage kommen. Zudem geht es bei diesem Angebot um die o.a.<br />

Einzelfälle und nicht um eine breite Strukturaufgabe.

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