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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

Das Vorhaben ist auf einem Grundstück geplant, welches gemäß § 29 Abs. 3<br />

sowie § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz im Altlastenkataster<br />

des Landkreises Spree-Neiße unter der Registriernummer:<br />

0119710032 vermerkt ist.<br />

Es handelt sich bei dem Bereich der „ehemaligen Müllkippe Steinitz“ um eine<br />

altlastverdächtige Fläche-Altablagerung gemäß § 2 Abs. 6 Bundesbodenschutzgesetz<br />

(BbodSchG vom 17.03.1998).<br />

Die Mittelpunktkoordinaten des Standortes werden wie folgt bestimmt:<br />

Rechtswert (ETRS 89): 3445587<br />

Hochwert (ETRS 89): 5719758<br />

Seitens der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde bestehen bei<br />

Einhaltung der nachfolgenden Hinweise keine Einwände:<br />

Die Maßnahmen sind so auszuführen, dass Bodenverunreinigungen oder<br />

schädliche Bodenveränderungen ausgeschlossen sind (Vorsorgepflicht gemäß<br />

§ 7 BbodSchG). Es wird darauf hingewiesen, dass der Pflichtige i. S. Des 7<br />

Bundesbodenschutzgesetz i.V.M. § 9 Bundesbodenschutzverordnung die Anforderungen<br />

an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden<br />

sicherzustellen hat (Verfüllung von Baugruben und/oder Gestaltung von Außenanlagen).<br />

Diese Vorsorgeanforderungen des Bodenschutzes sind eigenverantwortlich<br />

zu beachten.<br />

Die Anforderungen werden erfüllt, wenn zur Verfüllung von Baugruben und/oder<br />

Rekultivierung von Flächen ausschließlich Bodenmaterial verwendet wird, welches<br />

die Einbauklasse Z 0 der LAGA, Anforderungen an die Verwertung von<br />

mineralischen Abfällen und damit grundsätzlich auch die Vorsorgewerte gemäß<br />

Anhang 2 Nr. 4 der Bundesbodenschutzverordnung einhält. Abweichungen<br />

hiervon sind mit der zuständigen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

abzustimmen.<br />

Die Verwendung von Recyclingmaterial (Ziegel/Betonrecycling) zur Verfüllung<br />

ist grundsätzlich nur für technische Zwecke zulässig. Hierfür ist bei der zuständigen<br />

Bodenschutzbehörde ein Antrag zur beabsichtigten Verwertungsmaßnahme<br />

zu stellen. Dem Antrag sind die Untersuchungsergebnisse des Recyclingmateriales<br />

nach LAGA - Anforderungen an die Verwertung von mineralischen<br />

Abfällen, M 20 in der aktuellen Fassung beizufügen.<br />

Die untere Bodenschutzbehörde wird nach Vorliegen der Unterlagen kurzfristig<br />

über den Antrag entscheiden.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

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