Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />
Das Vorhaben ist auf einem Grundstück geplant, welches gemäß § 29 Abs. 3<br />
sowie § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz im Altlastenkataster<br />
des Landkreises Spree-Neiße unter der Registriernummer:<br />
0119710032 vermerkt ist.<br />
Es handelt sich bei dem Bereich der „ehemaligen Müllkippe Steinitz“ um eine<br />
altlastverdächtige Fläche-Altablagerung gemäß § 2 Abs. 6 Bundesbodenschutzgesetz<br />
(BbodSchG vom 17.03.1998).<br />
Die Mittelpunktkoordinaten des Standortes werden wie folgt bestimmt:<br />
Rechtswert (ETRS 89): 3445587<br />
Hochwert (ETRS 89): 5719758<br />
Seitens der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde bestehen bei<br />
Einhaltung der nachfolgenden Hinweise keine Einwände:<br />
Die Maßnahmen sind so auszuführen, dass Bodenverunreinigungen oder<br />
schädliche Bodenveränderungen ausgeschlossen sind (Vorsorgepflicht gemäß<br />
§ 7 BbodSchG). Es wird darauf hingewiesen, dass der Pflichtige i. S. Des 7<br />
Bundesbodenschutzgesetz i.V.M. § 9 Bundesbodenschutzverordnung die Anforderungen<br />
an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden<br />
sicherzustellen hat (Verfüllung von Baugruben und/oder Gestaltung von Außenanlagen).<br />
Diese Vorsorgeanforderungen des Bodenschutzes sind eigenverantwortlich<br />
zu beachten.<br />
Die Anforderungen werden erfüllt, wenn zur Verfüllung von Baugruben und/oder<br />
Rekultivierung von Flächen ausschließlich Bodenmaterial verwendet wird, welches<br />
die Einbauklasse Z 0 der LAGA, Anforderungen an die Verwertung von<br />
mineralischen Abfällen und damit grundsätzlich auch die Vorsorgewerte gemäß<br />
Anhang 2 Nr. 4 der Bundesbodenschutzverordnung einhält. Abweichungen<br />
hiervon sind mit der zuständigen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />
abzustimmen.<br />
Die Verwendung von Recyclingmaterial (Ziegel/Betonrecycling) zur Verfüllung<br />
ist grundsätzlich nur für technische Zwecke zulässig. Hierfür ist bei der zuständigen<br />
Bodenschutzbehörde ein Antrag zur beabsichtigten Verwertungsmaßnahme<br />
zu stellen. Dem Antrag sind die Untersuchungsergebnisse des Recyclingmateriales<br />
nach LAGA - Anforderungen an die Verwertung von mineralischen<br />
Abfällen, M 20 in der aktuellen Fassung beizufügen.<br />
Die untere Bodenschutzbehörde wird nach Vorliegen der Unterlagen kurzfristig<br />
über den Antrag entscheiden.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011, aufgenommen.<br />
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011, aufgenommen.<br />
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011, aufgenommen.<br />
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