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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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Bei Auffinden von beweglichen Bodendenkmalen, wie Steinsetzungen, Mauerwerk,<br />

Erdfärbungen, Metallsachen, Knochen, Münzen, Scherben, Holzpfähle<br />

oder -bohlen ist die gesetzlich festgelegte Fundmeldepflicht nach dem Brandenburgischen<br />

Denkmalschutzgesetz einzuhalten.<br />

untere Straßenbaubehörde<br />

Für das ´Findlingslabyrinth` ist gemäß der Begründung zum Bebauungsplan der<br />

Bau einer öffentlichen Parkfläche mit einer neu zu errichtenden Zufahrt an der<br />

Kreisstraße K 7123, Abschnitt 10, Station 0,490 km außerhalb der Ortsdurchfahrt<br />

Steinitz vorgesehen.<br />

Dazu sind folgende Hinweise notwendig:<br />

Gemäß § 24 Absatz 1 BbgStrG dürfen außerhalb von Ortsdurchfahrten längs<br />

der Kreisstraßen,<br />

1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom<br />

äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn,<br />

2. baulicher Anlagen jeder Art, die über Zufahrten an Kreisstraßen unmittelbar<br />

oder mittelbar angeschlossen werden sollen,<br />

nicht errichtet werden.<br />

Ausnahmen vom Anbauverbot können im begründeten Einzelfall im Sinne des<br />

§ 24 Absatz 9 BbgStrG nur zugelassen werden, wenn die Aufrechterhaltung<br />

des Verbotes zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die<br />

Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.<br />

Die K 7123 wurde in diesem Bereich von der Tagebaurandstraße bis zur Buswendestelle<br />

neu ausgebaut. Die Frist zur Feststellung von Mängelbeseitigungsansprüchen<br />

läuft im Jahr 2014 aus.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz -<br />

BbgDSchG ist als Rechtsgrundlage Bestandteil<br />

des Bebauungsplanes.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011 aufgenommen.<br />

Gemäß vorliegender Planung können Hochbauten<br />

erst in einer Entfernung > 50 m von der Kreisstraße<br />

errichtet werden.<br />

Die dem Vorhaben dienenden baulichen Anlagen<br />

werden über den vorhandenen öffentlichen Fuß-<br />

und Radweg erschlossen. Die Aussage wurde in<br />

der Begründung zum Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, entsprechend präzisiert.<br />

Ausnahmen sind nicht erforderlich, da gemäß vorliegender<br />

Planung Hochbauten erst in einer Entfernung<br />

> 50 m von der Kreisstraße errichtet werden<br />

können.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />

berücksichtigt.<br />

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