Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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Bei Auffinden von beweglichen Bodendenkmalen, wie Steinsetzungen, Mauerwerk,<br />
Erdfärbungen, Metallsachen, Knochen, Münzen, Scherben, Holzpfähle<br />
oder -bohlen ist die gesetzlich festgelegte Fundmeldepflicht nach dem Brandenburgischen<br />
Denkmalschutzgesetz einzuhalten.<br />
untere Straßenbaubehörde<br />
Für das ´Findlingslabyrinth` ist gemäß der Begründung zum Bebauungsplan der<br />
Bau einer öffentlichen Parkfläche mit einer neu zu errichtenden Zufahrt an der<br />
Kreisstraße K 7123, Abschnitt 10, Station 0,490 km außerhalb der Ortsdurchfahrt<br />
Steinitz vorgesehen.<br />
Dazu sind folgende Hinweise notwendig:<br />
Gemäß § 24 Absatz 1 BbgStrG dürfen außerhalb von Ortsdurchfahrten längs<br />
der Kreisstraßen,<br />
1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom<br />
äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn,<br />
2. baulicher Anlagen jeder Art, die über Zufahrten an Kreisstraßen unmittelbar<br />
oder mittelbar angeschlossen werden sollen,<br />
nicht errichtet werden.<br />
Ausnahmen vom Anbauverbot können im begründeten Einzelfall im Sinne des<br />
§ 24 Absatz 9 BbgStrG nur zugelassen werden, wenn die Aufrechterhaltung<br />
des Verbotes zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die<br />
Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.<br />
Die K 7123 wurde in diesem Bereich von der Tagebaurandstraße bis zur Buswendestelle<br />
neu ausgebaut. Die Frist zur Feststellung von Mängelbeseitigungsansprüchen<br />
läuft im Jahr 2014 aus.<br />
Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz -<br />
BbgDSchG ist als Rechtsgrundlage Bestandteil<br />
des Bebauungsplanes.<br />
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011 aufgenommen.<br />
Gemäß vorliegender Planung können Hochbauten<br />
erst in einer Entfernung > 50 m von der Kreisstraße<br />
errichtet werden.<br />
Die dem Vorhaben dienenden baulichen Anlagen<br />
werden über den vorhandenen öffentlichen Fuß-<br />
und Radweg erschlossen. Die Aussage wurde in<br />
der Begründung zum Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011, entsprechend präzisiert.<br />
Ausnahmen sind nicht erforderlich, da gemäß vorliegender<br />
Planung Hochbauten erst in einer Entfernung<br />
> 50 m von der Kreisstraße errichtet werden<br />
können.<br />
Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />
berücksichtigt.<br />
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