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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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06.06.11<br />

Im Rahmen der Einsatzplanung zum o.g. Bauvorhaben kann mit den vorhandenen<br />

Tanklöschfahrzeugen der Ortsfeuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> eine Erstablöschung<br />

am Brandobjekt vorgenommen werden.<br />

Das vorhandene Trinkwassernetz ist nach Aussage der LWG nicht für eine<br />

Löschwasserentnahme ausgelegt und kann somit nicht für die Sicherstellung<br />

des Grundschutzes angesetzt werden.<br />

Eine oberirdische Löschwasserzisterne für eine Löschwasserentnahme am<br />

Brandobjekt ist ca. 400-500 m entfernt und überschreitet somit den Löschbereich<br />

von 300 m.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Im Bebauungsplan, Fassung Januar 2011 wurde<br />

in der Begründung eine Zisterne oder ein Teich<br />

im Rahmen der landschaftsplanerischen Gestaltung<br />

innerhalb des Plangebietes im Löschbereich<br />

von 300 m ausgewiesen.<br />

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