Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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06.06.11<br />
Im Rahmen der Einsatzplanung zum o.g. Bauvorhaben kann mit den vorhandenen<br />
Tanklöschfahrzeugen der Ortsfeuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> eine Erstablöschung<br />
am Brandobjekt vorgenommen werden.<br />
Das vorhandene Trinkwassernetz ist nach Aussage der LWG nicht für eine<br />
Löschwasserentnahme ausgelegt und kann somit nicht für die Sicherstellung<br />
des Grundschutzes angesetzt werden.<br />
Eine oberirdische Löschwasserzisterne für eine Löschwasserentnahme am<br />
Brandobjekt ist ca. 400-500 m entfernt und überschreitet somit den Löschbereich<br />
von 300 m.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Im Bebauungsplan, Fassung Januar 2011 wurde<br />
in der Begründung eine Zisterne oder ein Teich<br />
im Rahmen der landschaftsplanerischen Gestaltung<br />
innerhalb des Plangebietes im Löschbereich<br />
von 300 m ausgewiesen.<br />
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