Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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Durch Prospektion, Sondagen und Schnitte dürften sich vemutete urgeschichtliche<br />
Siedlungsspuren nachweisen lassen. Falls diese auftreten, sind die Bodendenkmale<br />
in baulich beanspruchten Bereichen flächendeckend zu dokumentieren<br />
und Funde zu bergen.<br />
Die organisatorische und finanzielle Verantwortung zur Durchführung für Propektionen,<br />
Sondagen und Schnitten sowie ggf. weitere Untersuchungen liegt<br />
gemäß § 7 Abs. 3 des – Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes<br />
(BbgDSchG) – vom 24. Mai 2004 (GVBl. I, S. 215) beim Veranlasser der Maßnahme.<br />
Vor Beginn der Baumaßnahme ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde die<br />
denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen.<br />
Bitte beachten: Mit diesem Schreiben wird nur zu Belangen des Bodendenkmalschutzes<br />
Stellung genommen. Zu Belangen der Baudenkmalpflege ist die<br />
Abt. Denkmalpflege direkt zu beteiligen.<br />
Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />
als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Sachverhalt wurde in die Begründung zum<br />
Bebauungsplan (I.4), Fassung Januar 2011, aufgenommen.<br />
Die Abteilung Denkmalpflege wurde separat beteiligt.<br />
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