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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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Durch Prospektion, Sondagen und Schnitte dürften sich vemutete urgeschichtliche<br />

Siedlungsspuren nachweisen lassen. Falls diese auftreten, sind die Bodendenkmale<br />

in baulich beanspruchten Bereichen flächendeckend zu dokumentieren<br />

und Funde zu bergen.<br />

Die organisatorische und finanzielle Verantwortung zur Durchführung für Propektionen,<br />

Sondagen und Schnitten sowie ggf. weitere Untersuchungen liegt<br />

gemäß § 7 Abs. 3 des – Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes<br />

(BbgDSchG) – vom 24. Mai 2004 (GVBl. I, S. 215) beim Veranlasser der Maßnahme.<br />

Vor Beginn der Baumaßnahme ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde die<br />

denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen.<br />

Bitte beachten: Mit diesem Schreiben wird nur zu Belangen des Bodendenkmalschutzes<br />

Stellung genommen. Zu Belangen der Baudenkmalpflege ist die<br />

Abt. Denkmalpflege direkt zu beteiligen.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Sachverhalt wurde in die Begründung zum<br />

Bebauungsplan (I.4), Fassung Januar 2011, aufgenommen.<br />

Die Abteilung Denkmalpflege wurde separat beteiligt.<br />

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