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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

17.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Brandenburgisches Landesamt<br />

für Denkmalpflege und<br />

Archäologisches Landesmuseum<br />

Abteilung Bodendenkmalpflege/<br />

Archäologisches<br />

Landesmuseum<br />

Außenstelle Calau<br />

Altnauer Straße 5<br />

D -03205 Calau<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

21.10.10<br />

Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum,<br />

Abteilung Bodendenkmalpflege, nimmt als Träger öffentlicher Belange<br />

gem. § 1 Abs. 5 Ziff. 5 BauGB unter Hinweis auf das Gesetz über den<br />

Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg – Brandenburgisches<br />

Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) – vom 24. Mai 2004 (GVBl. I, S. 215)<br />

als zuständige Denkmalfachbehörde wie folgt Stellung:<br />

Auf der Planfläche sind bisher, keine Bodendenkmale bekannt. Das Areal befindet<br />

sich<br />

a) in der Nähe der Ortslage mit dem mittelalterlichen Ortskern Steinitz und<br />

b) gehört zur unmittelbar an den Ort grenzenden Feldflur.<br />

c) Die Lage oberhalb des Baches deutet auf eine mögliche urgeschichtliche<br />

Siedlung hin.<br />

zu a)<br />

Aufgrund der Lage in Ortsnähe wäre durch Prospektion und Sondagen abzusichen,<br />

ob hier Spuren einer Spätslawischen Vorgängersiedlung außerhalb des<br />

Ortes wie in den benachbarten Orten Kausche und Klein Görigk (Ausgrabungen<br />

im Tagebauvorfeld Welzow-Süd) liegen.<br />

zu b)<br />

Hier sind mittelalterliche Feldrelikte zu erwarten,die weiter westlich (Steinitz 3),<br />

nordwestlich (Steinitz 4) und südwestlich (Steinitz 2) vom Ort in Form von Wölbäckern<br />

oder als Fundniederschlag Harter Grauware dokumentiert sind. Durch<br />

Prospektion und gezielte Schnitte sind die Relikte der Feldstreifen zu dokumentieren.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

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