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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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09.06.11<br />

untere Denkmlschutzbehörde<br />

Die im Zuge der 1. Betweiligung der Träger öffentlicher Belange ergangene<br />

Stellungnahme vom 18.0.2010 behält weierhin ihre Gültigkeit.<br />

Umweltamt – untere Naturschutzbehörde<br />

Durch den BebauungsplanZuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde des<br />

Landkreises Oberspreewald-Lausitz liegend naturschutzrechtliche Belange berührt.<br />

Amt für Planung und Wirtschaft-SG Kreisplanung<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das BauGB durch Artikel 4 des Gesetzes<br />

vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619) zuletzt geändert hat.<br />

Genehmigungen, Zustimmungen und weitere Entscheidungen, die nach anderen<br />

Rechtsvorschriften erforderlich sind, müssen unabhängig von dieser Stellungnahme<br />

eingeholt werden.<br />

Bei Veränderungen der dem Antrag auf Erteilung der Stellungnahme zugrundeliegenden<br />

Angaben, Unterlagen und Erklärungen wird diese ungültig. Die Stellungnahme<br />

verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wurde im Bebauungsplan, Fassung<br />

Juni 2011 entprechend eingearbeitet.<br />

Grundzüge der Planung wurden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

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