Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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09.06.11<br />
untere Denkmlschutzbehörde<br />
Die im Zuge der 1. Betweiligung der Träger öffentlicher Belange ergangene<br />
Stellungnahme vom 18.0.2010 behält weierhin ihre Gültigkeit.<br />
Umweltamt – untere Naturschutzbehörde<br />
Durch den BebauungsplanZuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde des<br />
Landkreises Oberspreewald-Lausitz liegend naturschutzrechtliche Belange berührt.<br />
Amt für Planung und Wirtschaft-SG Kreisplanung<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das BauGB durch Artikel 4 des Gesetzes<br />
vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619) zuletzt geändert hat.<br />
Genehmigungen, Zustimmungen und weitere Entscheidungen, die nach anderen<br />
Rechtsvorschriften erforderlich sind, müssen unabhängig von dieser Stellungnahme<br />
eingeholt werden.<br />
Bei Veränderungen der dem Antrag auf Erteilung der Stellungnahme zugrundeliegenden<br />
Angaben, Unterlagen und Erklärungen wird diese ungültig. Die Stellungnahme<br />
verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Hinweis wurde im Bebauungsplan, Fassung<br />
Juni 2011 entprechend eingearbeitet.<br />
Grundzüge der Planung wurden dadurch nicht<br />
berührt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
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