Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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09.01.2013 Aufrufe

Abwägungsprotokoll Bebauungsplan 07.09.2011 „Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“ 15. Träger Öffentlicher Belange/ Bürgerbeteiligung Landkreis Oberspreewald-Lausitz Der Landrat PF 100064 01956 Senftnberg Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag 18.10.10 Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit, die den o.g. Plan berühren können, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage untere Denkmlschutzbehörde Auf der Grundlage des „Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. Teil I Nr. 9, S. 215 ff.) ergeht zu o.g. Vorhaben folgende Stellungnahme: Das Areal des Bebauungsplanes (BPL) befindet sich außerhalb des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (LK OSL). Da Bodendenkmale keine Kreisgrenzen kennen, können auch übergreifend Bodendenkmalflächen betroffen sein. Die Stellungnahme ist daher lediglich als Hinweis zu betrachten. Evtl. Beauflagungen müssen behördlicherseits vom Landkreis Spree-Neiße erfolgen. Baudenkmalpflege: Aus baudenkmalpflegerischer Sicht gibt es Seitens des LK OSL keine Bedenken und Hinweise. Bodendenkmalpflege: Auf der Planfläche sind bisher im Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege unn Archäologischen Landesmuseum, Referat Tagebauvorhaben, Außenstelle Calau, keine Bodendenkmale bekannt. Das Areal befindet sich: a) in der Nähe der Ortslage mit dem mittelalterlichen Ortskern Steinitz und b) gehört zur unmittelbar an den Ort grenzenden Feldflur. c) Die Lage oberhalb des Baches deutet auf eine mögliche urgeschichtliche Siedlung hin. Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt. Wird zur Kenntnis genommen. -48-

zu a) Aufgrund der Lage in Ortsnähe wäre durch Prospektion und Sondagen abzusichen, ob hier Spuren einer Spätslawischen Vorgängersiedlung außerhalb des Ortes wie in den benachbarten Orten Kausche und Klein Görigk (Ausgrabungen im Tagebauvorfeld Welzow-Süd) liegen. zu b) Hier sind mittelalterliche Feldrelikte zu erwarten,die weiter westlich (Steinitz 3), nordwestlich (Steinitz 4) und südwestlich (Steinitz 2) vom Ort in Form von Wölbäckern oder als Fundniederschlag Harter Grauware dokumentiert sind. Durch Prospektion und gezielte Schnitte sind die Relikte der Feldstreifen zu dokumentieren. zu c) Durch Prospektion, Sondagen und Schnitte dürften sich vemutete urgeschichtliche Siedlungsspuren nachweisen lassen. Falls diese auftreten, sind die Bodendenkmale in baulich beanspruchten Bereichen flächendeckend zu dokumentieren und Funde zu bergen. Umweltamt – untere Wasserbehörde – Reg.-Nr. 05-11-482-10 Der Geltungsbereich des BPL berührt kein im Landkreis OSL festgesetztes Wasserschutzgebiet und kein im Landkreis festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Umweltamt – untere Naturschutzbehörde Durch die mit dem BPL vorbereiteten Vorhaben werden keine in Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz liegend naturschutzrechtliche Belange berührt. Genehmigungen, Zustimmungen und weitere Entscheidungen, die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich sind, müssen unabhängig von dieser Stellungnahme eingeholt werden. Bei Veränderungen der dem Antrag auf Erteilung der Stellungnahme zugundeliegenden Angaben, Unterlagen und Erklärungen wird diese ungültig. Die Stellungnahme verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit. Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes. Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes. Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes. Wird zur Kenntnis genommen. Wird zur Kenntnis genommen. Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt. -49-

zu a)<br />

Aufgrund der Lage in Ortsnähe wäre durch Prospektion und Sondagen abzusichen,<br />

ob hier Spuren einer Spätslawischen Vorgängersiedlung außerhalb des<br />

Ortes wie in den benachbarten Orten Kausche und Klein Görigk (Ausgrabungen<br />

im Tagebauvorfeld Welzow-Süd) liegen.<br />

zu b)<br />

Hier sind mittelalterliche Feldrelikte zu erwarten,die weiter westlich (Steinitz 3),<br />

nordwestlich (Steinitz 4) und südwestlich (Steinitz 2) vom Ort in Form von Wölbäckern<br />

oder als Fundniederschlag Harter Grauware dokumentiert sind. Durch<br />

Prospektion und gezielte Schnitte sind die Relikte der Feldstreifen zu dokumentieren.<br />

zu c)<br />

Durch Prospektion, Sondagen und Schnitte dürften sich vemutete urgeschichtliche<br />

Siedlungsspuren nachweisen lassen. Falls diese auftreten, sind die Bodendenkmale<br />

in baulich beanspruchten Bereichen flächendeckend zu dokumentieren<br />

und Funde zu bergen.<br />

Umweltamt – untere Wasserbehörde – Reg.-Nr. 05-11-482-10<br />

Der Geltungsbereich des BPL berührt kein im Landkreis OSL festgesetztes<br />

Wasserschutzgebiet und kein im Landkreis festgesetztes Überschwemmungsgebiet.<br />

Umweltamt – untere Naturschutzbehörde<br />

Durch die mit dem BPL vorbereiteten Vorhaben werden keine in Zuständigkeit<br />

der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz liegend<br />

naturschutzrechtliche Belange berührt.<br />

Genehmigungen, Zustimmungen und weitere Entscheidungen, die nach anderen<br />

Rechtsvorschriften erforderlich sind, müssen unabhängig von dieser Stellungnahme<br />

eingeholt werden.<br />

Bei Veränderungen der dem Antrag auf Erteilung der Stellungnahme zugundeliegenden<br />

Angaben, Unterlagen und Erklärungen wird diese ungültig. Die Stellungnahme<br />

verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

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Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

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