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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

15.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landkreis<br />

Oberspreewald-Lausitz<br />

Der Landrat<br />

PF 100064<br />

01956 Senftnberg<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

18.10.10<br />

Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit, die den o.g. Plan berühren können,<br />

gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage<br />

untere Denkmlschutzbehörde<br />

Auf der Grundlage des „Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale<br />

im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz -<br />

BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. Teil I Nr. 9, S. 215 ff.) ergeht zu o.g. Vorhaben<br />

folgende Stellungnahme:<br />

Das Areal des Bebauungsplanes (BPL) befindet sich außerhalb des Landkreises<br />

Oberspreewald-Lausitz (LK OSL). Da Bodendenkmale keine Kreisgrenzen<br />

kennen, können auch übergreifend Bodendenkmalflächen betroffen sein. Die<br />

Stellungnahme ist daher lediglich als Hinweis zu betrachten. Evtl. Beauflagungen<br />

müssen behördlicherseits vom Landkreis Spree-Neiße erfolgen.<br />

Baudenkmalpflege:<br />

Aus baudenkmalpflegerischer Sicht gibt es Seitens des LK OSL keine Bedenken<br />

und Hinweise.<br />

Bodendenkmalpflege:<br />

Auf der Planfläche sind bisher im Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege<br />

unn Archäologischen Landesmuseum, Referat Tagebauvorhaben, Außenstelle<br />

Calau, keine Bodendenkmale bekannt. Das Areal befindet sich:<br />

a) in der Nähe der Ortslage mit dem mittelalterlichen Ortskern Steinitz und<br />

b) gehört zur unmittelbar an den Ort grenzenden Feldflur.<br />

c) Die Lage oberhalb des Baches deutet auf eine mögliche urgeschichtliche<br />

Siedlung hin.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-48-

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