Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
15.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Landkreis<br />
Oberspreewald-Lausitz<br />
Der Landrat<br />
PF 100064<br />
01956 Senftnberg<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
18.10.10<br />
Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit, die den o.g. Plan berühren können,<br />
gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage<br />
untere Denkmlschutzbehörde<br />
Auf der Grundlage des „Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale<br />
im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz -<br />
BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. Teil I Nr. 9, S. 215 ff.) ergeht zu o.g. Vorhaben<br />
folgende Stellungnahme:<br />
Das Areal des Bebauungsplanes (BPL) befindet sich außerhalb des Landkreises<br />
Oberspreewald-Lausitz (LK OSL). Da Bodendenkmale keine Kreisgrenzen<br />
kennen, können auch übergreifend Bodendenkmalflächen betroffen sein. Die<br />
Stellungnahme ist daher lediglich als Hinweis zu betrachten. Evtl. Beauflagungen<br />
müssen behördlicherseits vom Landkreis Spree-Neiße erfolgen.<br />
Baudenkmalpflege:<br />
Aus baudenkmalpflegerischer Sicht gibt es Seitens des LK OSL keine Bedenken<br />
und Hinweise.<br />
Bodendenkmalpflege:<br />
Auf der Planfläche sind bisher im Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege<br />
unn Archäologischen Landesmuseum, Referat Tagebauvorhaben, Außenstelle<br />
Calau, keine Bodendenkmale bekannt. Das Areal befindet sich:<br />
a) in der Nähe der Ortslage mit dem mittelalterlichen Ortskern Steinitz und<br />
b) gehört zur unmittelbar an den Ort grenzenden Feldflur.<br />
c) Die Lage oberhalb des Baches deutet auf eine mögliche urgeschichtliche<br />
Siedlung hin.<br />
Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />
berücksichtigt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
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