Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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Abwägungsprotokoll Bebauungsplan 07.09.2011 „Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“ 12. Träger Öffentlicher Belange/ Bürgerbeteiligung Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ Am Bahnhof 2 03096 Burg (Spreewald) Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag 01.10.10 Die Belange des Wasser- und Bodenverbandes „Oberland Calau“ werden nicht berührt. Wird zur Kenntnis genommen. -44-

23.05.11 Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ ist innerhalb seiner Verbandsgrenzen zur Unterhaltung von Gewässern 2.Ordnung verpflichtet. Mit dem Bebauungsplan zum „Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“ sind die Belange des Verbandes nicht betroffen. Die Stellungnahme SPN-D-118/2010 vom 01.10.2010 behält somit weiter Ihre Gültigkeit und verlängert sich mit der Aktualisierung um zwei Jahre. Bei Veränderungen der dieser Stellungnahme zugrunde liegenden Angaben, Unterlagen und abgegebenen Erklärungen wird sie ungültig. Durch diese Stellungnahme zum Standort werden die aus anderen Rechtsgründen erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen , Zustimmungen oder Anzeigen nicht berührt oder ersetzt. Die Stellungnahme ersetzt nicht die erforderliche Genehmigung bzw. Erlaubnis der unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße. Wird zur Kenntnis genommen. Wird zur Kenntnis genommen. Wird zur Kenntnis genommen. Wird zur Kenntnis genommen. Wird zur Kenntnis genommen. Wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme der unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße wurde im Verfahren eingeholt. -45-

23.05.11<br />

Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ ist innerhalb seiner Verbandsgrenzen<br />

zur Unterhaltung von Gewässern 2.Ordnung verpflichtet.<br />

Mit dem Bebauungsplan zum „Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

sind die Belange des Verbandes nicht betroffen.<br />

Die Stellungnahme SPN-D-118/2010 vom 01.10.2010 behält somit weiter Ihre<br />

Gültigkeit und verlängert sich mit der Aktualisierung um zwei Jahre.<br />

Bei Veränderungen der dieser Stellungnahme zugrunde liegenden Angaben,<br />

Unterlagen und abgegebenen Erklärungen wird sie ungültig.<br />

Durch diese Stellungnahme zum Standort werden die aus anderen Rechtsgründen<br />

erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen , Zustimmungen<br />

oder Anzeigen nicht berührt oder ersetzt.<br />

Die Stellungnahme ersetzt nicht die erforderliche Genehmigung bzw. Erlaubnis<br />

der unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Stellungnahme der unteren Wasserbehörde<br />

des Landkreises Spree-Neiße wurde im Verfahren<br />

eingeholt.<br />

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