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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

10.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

LMBV<br />

Lausitzer und Mitteldeutsche<br />

Bergbau- Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Planung Lausitz/ VS 24<br />

Knappenstraße 1<br />

01968 Senftenberg<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

26.10.10<br />

Der geplante Baubereich befindet sich außerhalb der bergrechtlichen, wasserrechtlichen,<br />

wasserwirtschaftlichen und eigentumsrechtlichen Verantwortung<br />

der LMBV mbH (LMBV).<br />

Betriebsnotwendige Anlagen, Kabel und Leitungen in Rechtsträgerschaft der<br />

LMBV sind im B-Planbereich nicht vorhanden.<br />

Informationen zu Anlagen öffentlich-rechtlicher Versorgungsunternehmen sind<br />

gesondert abzufordern.<br />

Durch den B-Pan sind keine zu beachtenden Belange der LMBV betroffen.<br />

Angaben zum Grundwasser<br />

Der B-Planbereich liegt innerhalb einer noch aktuell wirkenden bergbaulich bedingten<br />

Grundwasserbeeinflussung durch den aktiven Tagebau Welzow-Süd<br />

und unterliegt damit dem Grundwasserwiederanstieg. Die wasserwirtschaftliche<br />

Verantwortung liegt beim dafür zuständigen Bergbauunternehmen Vattenfall<br />

Europe Mining AG.<br />

Angaben zur Grundwasserentwicklung (prognostizierter Endwasserstand) sowie<br />

zur Wasserqualität sind deshalb vom Betreiber des Tagebaues, der Vattenfall<br />

Europe Mining AG, einzuholen.<br />

Bewertung von anzeige- und genehmigungspflichtigen Bauvorhaben gemäß<br />

§§ 110 bis 113 Bundesberggesetz (BbergG)<br />

Da sich der angezeigte B-Planbereich innerhalb einer noch aktuell wirkenden<br />

bergbaulich bedingten Grundwasserbeeinflussung befindet, ist bei anzeige- und<br />

genehmigungspflichtigen Bauvorhaben eine Bewertung gemäß §§ 110 bis 113<br />

Bundesberggesetz (BBergG) erforderlich.<br />

Für anzeige- und genehmigungspflichtige Bauvorhaben im Vorhabensbereich<br />

erfolgt zuständigkeitshalber die Bewertung gemäß §§ 110 bis 113 BbergG<br />

durch die Vattenfall Europe Mining AG.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die öffentlich-rechtlichen Versorgungsunternehmen<br />

wurden im Rahmen der TÖB am Verfahren<br />

beteiligt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Vattenfall Europe Mining AG wurden im Rahmen<br />

der TÖB beteiligt.<br />

Die Grundwasserentwicklung wurde zusätzlich<br />

erfragt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Vattenfall Europe Mining AG wurde im Rahmen<br />

der TÖB beteiligt.<br />

Die Bewertung von anzeige- und genehmigungspflichtige<br />

Bauvorhaben wird im Rahmen der Bauantragsverfahren<br />

berücksichtigt.<br />

-40-

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