Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
10.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
LMBV<br />
Lausitzer und Mitteldeutsche<br />
Bergbau- Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH<br />
Planung Lausitz/ VS 24<br />
Knappenstraße 1<br />
01968 Senftenberg<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
26.10.10<br />
Der geplante Baubereich befindet sich außerhalb der bergrechtlichen, wasserrechtlichen,<br />
wasserwirtschaftlichen und eigentumsrechtlichen Verantwortung<br />
der LMBV mbH (LMBV).<br />
Betriebsnotwendige Anlagen, Kabel und Leitungen in Rechtsträgerschaft der<br />
LMBV sind im B-Planbereich nicht vorhanden.<br />
Informationen zu Anlagen öffentlich-rechtlicher Versorgungsunternehmen sind<br />
gesondert abzufordern.<br />
Durch den B-Pan sind keine zu beachtenden Belange der LMBV betroffen.<br />
Angaben zum Grundwasser<br />
Der B-Planbereich liegt innerhalb einer noch aktuell wirkenden bergbaulich bedingten<br />
Grundwasserbeeinflussung durch den aktiven Tagebau Welzow-Süd<br />
und unterliegt damit dem Grundwasserwiederanstieg. Die wasserwirtschaftliche<br />
Verantwortung liegt beim dafür zuständigen Bergbauunternehmen Vattenfall<br />
Europe Mining AG.<br />
Angaben zur Grundwasserentwicklung (prognostizierter Endwasserstand) sowie<br />
zur Wasserqualität sind deshalb vom Betreiber des Tagebaues, der Vattenfall<br />
Europe Mining AG, einzuholen.<br />
Bewertung von anzeige- und genehmigungspflichtigen Bauvorhaben gemäß<br />
§§ 110 bis 113 Bundesberggesetz (BbergG)<br />
Da sich der angezeigte B-Planbereich innerhalb einer noch aktuell wirkenden<br />
bergbaulich bedingten Grundwasserbeeinflussung befindet, ist bei anzeige- und<br />
genehmigungspflichtigen Bauvorhaben eine Bewertung gemäß §§ 110 bis 113<br />
Bundesberggesetz (BBergG) erforderlich.<br />
Für anzeige- und genehmigungspflichtige Bauvorhaben im Vorhabensbereich<br />
erfolgt zuständigkeitshalber die Bewertung gemäß §§ 110 bis 113 BbergG<br />
durch die Vattenfall Europe Mining AG.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die öffentlich-rechtlichen Versorgungsunternehmen<br />
wurden im Rahmen der TÖB am Verfahren<br />
beteiligt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Vattenfall Europe Mining AG wurden im Rahmen<br />
der TÖB beteiligt.<br />
Die Grundwasserentwicklung wurde zusätzlich<br />
erfragt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Vattenfall Europe Mining AG wurde im Rahmen<br />
der TÖB beteiligt.<br />
Die Bewertung von anzeige- und genehmigungspflichtige<br />
Bauvorhaben wird im Rahmen der Bauantragsverfahren<br />
berücksichtigt.<br />
-40-