Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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09.01.2013 Aufrufe

Abwägungsprotokoll Bebauungsplan 07.09.2011 „Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“ 7. Träger Öffentlicher Belange/ Bürgerbeteiligung LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co.KG PF 10 07 51 03007 Cottbus Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag 04.10.10 Zur Ver- und Entsorgbarkeit des Bebauungsplangebietes hatte sich die LWG bereits in der ersten Stellungnahme zum Vorentwurf am 28.07.2009 unter der Registriernummer 643090372 geäußert. Die Hinweise dieser Stellungnahme sind weiterhin gültig. Zu korrigieren sind in der damals beigefügten Leitungsinformation Material und Nennweite der vorhandenen Trinkwasserleitung in der Kauscher Straße. Es handelt sich hier um eine Trinkwasserleitung DN 80 AZ, nicht DN 100 PVC. Dies ist im Abschnitt 2.3 „Medientechnische Erschließung“ auf Seite 10 der Begründung zu ändern. Bezüglich der Löschwasserversorgung für den Grundschutz wurde bereits mitgeteilt, dass Löschwasser für den Grundschutz aus den Wasserverteilungsanlagen der LWG nicht verfügbar ist. Damit ist auch der auf Seite 10 der Begründung benannte Oberflurhydrant für die Löschwasserversorgung nicht nutzbar. Der Abschnitt ist zu korrigieren. Wird zur Kenntnis genommen. Die Änderung wurde entsprechend vorgenommen. Es erfolgte die Korrektur in der Begründung zum Bebauungsplan. Zur Anwendung kommt eine Zisterne innerhalb des Plangebietes im Löschbereich von 300 m. -34-

19.05.11 Zum Bebauungsplan „Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“ wurden bisher folgende Stellungnahmen geäußert: . Stellungnahme der LWG vom 28.07.2009 unter der Registriernummer 643090372 zum Vorentwurf zum Bebauungsplan . Stellungnahme der LWG vom 04.10.2010 unter der Registriernummer 643100529 zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom September 2020. Die Hinweise und Forderungen der LWG aus diesen beiden Stellungnahmen sind in der aktuellen Fassung vom Januar 2011 berücksichtigt. Es gibt daher keine weiteren Hinweise. Wird zur Kenntnis genommen. Wird zur Kenntnis genommen. -35-

<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

7.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

LWG Lausitzer<br />

Wasser GmbH & Co.KG<br />

PF 10 07 51<br />

03007 Cottbus<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

04.10.10<br />

Zur Ver- und Entsorgbarkeit des Bebauungsplangebietes hatte sich die LWG<br />

bereits in der ersten Stellungnahme zum Vorentwurf am 28.07.2009 unter der<br />

Registriernummer 643090372 geäußert. Die Hinweise dieser Stellungnahme<br />

sind weiterhin gültig.<br />

Zu korrigieren sind in der damals beigefügten Leitungsinformation Material und<br />

Nennweite der vorhandenen Trinkwasserleitung in der Kauscher Straße. Es<br />

handelt sich hier um eine Trinkwasserleitung DN 80 AZ, nicht DN 100 PVC.<br />

Dies ist im Abschnitt 2.3 „Medientechnische Erschließung“ auf Seite 10 der Begründung<br />

zu ändern.<br />

Bezüglich der Löschwasserversorgung für den Grundschutz wurde bereits mitgeteilt,<br />

dass Löschwasser für den Grundschutz aus den Wasserverteilungsanlagen<br />

der LWG nicht verfügbar ist. Damit ist auch der auf Seite 10 der Begründung<br />

benannte Oberflurhydrant für die Löschwasserversorgung nicht nutzbar.<br />

Der Abschnitt ist zu korrigieren.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Änderung wurde entsprechend vorgenommen.<br />

Es erfolgte die Korrektur in der Begründung zum<br />

Bebauungsplan. Zur Anwendung kommt eine Zisterne<br />

innerhalb des Plangebietes im Löschbereich<br />

von 300 m.<br />

-34-

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