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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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01.09.11<br />

Die in den Bestandsplänen noch enthaltene 20-kV-Freileitung ist zwischenzeitlich<br />

demontiert und durch ein Mittelspannungskabel ersetzt worden. Leider<br />

konnte das Bestandsplanwerk nicht mehr aktualisiert werden. Daher liegt mit<br />

diesem Schreiben ein Vorabeinmessriss des neu verlegten bei.<br />

Im Bereich der unterirdischen Anlagen ist Handschachtung erforderlich. Zu den<br />

Kabeln ist ein Abstand von mindestens 0,40 m einzuhalten. Arbeiten in der Nähe<br />

von Kabelanlagen sind nach den geltenden technischen und berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.<br />

Bei Flächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist zu beachten,<br />

dass Kabeltrassen nicht überbaut werden dürfen.<br />

Zur Festlegung der technischen Lösung für die Elt-Versorgung des Bebauungsgebietes<br />

werden konkrete Aussagen zum Leistungsbedarf benötigt. Die Bedarfsanmeldung<br />

ist bei der envia Netzservice GmbH, Standort Kolkwitz, Annahofer<br />

Graben 1-3 in 03099 Kolkwitz, einzureichen.<br />

Standorte für entsprechend der Bedarfsentwicklung notwendige Trafostationen<br />

und Trassen zur Kabelverlegung sind möglichst im öffentlichen Bereich vorzusehen<br />

und gemäß BauGB § 9 Absatz 1 Ziffern 12, 13 und 21 in den Bebauungsplan<br />

aufzunehmen.<br />

Auf den gemäß BauGB §Absatz 1 Ziffern 12, 13 und 21 im Bebauungsplan<br />

festgeschriebenen Flächen dürfen Bauwerke nicht errichtet, die Versorgungsanlagen<br />

durch Bäume, Sträucher sowie Arbeiten jeglicher Art nicht gefährdet und<br />

Bau-, Betrieb- und Instandhaltungsarbeiten (einschl. der Arbeitsfahrzeuge) nicht<br />

behindert werden.<br />

Bauliche Veränderungen und Pflanzmaßnahmen sind gesondert bei der envia<br />

Netzservice GmbH einzureichen.<br />

Sollten Änderungen der Leitungen/Anlagen notwendig werden, so richtet sich<br />

die Kostentragung nach den bestehenden Verträgen bzw. sonstigen Regelungen.<br />

Ein entsprechender Auftrag ist durch den Verursacher der envia Netzservice<br />

GmbH, Annahofer Graben 1-3 in 03099 Kolkwitz zu erteilen.<br />

Fragen, Hinweise und Widersprüche zu dieser Stellungnahme sind grundsätzlich<br />

an die envia Netzservice GmbH, Annahofer Graben 1-3 in 03099<br />

Kolkwitz zu senden.<br />

Dieses Schreiben hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.<br />

Gemäß Einmessriss tangiert das Mittelspannungskabel<br />

den Radweg und den Wald als unterirdische<br />

Leitung und ist nicht mehr Bestandteil<br />

der Planzeichnung. Baumaßnahmen sind in diesem<br />

Bereich nicht geplant.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />

berücksichtigt.<br />

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist in vorliegender<br />

Planung nicht vorgesehen.<br />

Die Bedarfsanmeldung wird vor Umsetzung der<br />

Bebauung entsprechend eingereicht.<br />

Gemäß vorliegender Begründung (Pkt. 2.3 Medientechnische<br />

Erschließung) zum B-Pan werden<br />

Standorte für notwendige Trafostationen und<br />

Trassen zur Kabelverlegung werden auf dem nordöstlich<br />

des Plangebietes grenzenden Gemeindegrundstück<br />

Flurstück 117 vorgesehen.<br />

Der Hinweis ist ebenfalls Bestandteil der Begründung<br />

(Pkt. 2.3 Medientechnische Erschließung).<br />

Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />

berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. -31-

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