Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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Bezug nehmend auf die vorliegende Begründung ist noch darauf hinzuweisen, dass es auf Seite 2, letzter Absatz MUGV (Ministerium Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) heißen muss und auf Seite 16 vorletzter Absatz das Amt für Forstwirtschaft Peitz durch Landesbetrieb Forst Brandenburg, Betriebsteil Peitz auszutauschen ist. Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung weiterer Stellungnahmen erfolgte als Ergänzung der Art der baulichen Nutzung die Festsetzung von „baulichen Anlagen aus Feldsteinen“ als genehmigungspflichtige Vorhaben. Des Weiteren wurde die Grundflächenzahl im SO 2 auf 0,3 reduziert. Die Korrekturen wurden im Bebauungsplan, Fassung Januar 2011 entsprechend vorgenommen. -2-

07.06.11 Mit Schreiben vom 25.06.2009 hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planbereich mitgeteilt und im rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum ersten Planentwurf Stellung genommen. Im Ergebnis der am 04.11.2010 stattgefundenen Erörterungsberatung konnten die raumordnerischen Bedenken ausgeräumt werden und der Planentwurf wurde hinsichtlich seiner bauplanungsrechtlichen Festsetzungen überarbeitet. Ziele der Raumordnung stehen dem eingereichten Entwurf des Bebauungsplanes nicht entgegen, so dass gemäß § 1 Abs. 4 BauGB von einer Anpassung an die Ziele der Raumordnung ausgegangen werden kann. Gemäß Artikel 20 des Landesplanungsvertrages bitten wir um eine entsprechende Mitteilung über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes. Andere Rechtsvorschriften bleiben von dieser stellungnahme unberührt. Wird zur Kenntnis genommen. Wird zur Kenntnis genommen. Wird zur Kenntnis genommen. Die Mitteilung erfolgt entsprechend nach In-Kraft- Treten des Bebauungsplanes. Wird zur Kenntnis genommen. -3-

07.06.11<br />

Mit Schreiben vom 25.06.2009 hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung<br />

die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den<br />

Planbereich mitgeteilt und im rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum<br />

ersten Planentwurf Stellung genommen.<br />

Im Ergebnis der am 04.11.2010 stattgefundenen Erörterungsberatung konnten<br />

die raumordnerischen Bedenken ausgeräumt werden und der Planentwurf wurde<br />

hinsichtlich seiner bauplanungsrechtlichen Festsetzungen überarbeitet.<br />

Ziele der Raumordnung stehen dem eingereichten Entwurf des Bebauungsplanes<br />

nicht entgegen, so dass gemäß § 1 Abs. 4 BauGB von einer Anpassung an<br />

die Ziele der Raumordnung ausgegangen werden kann.<br />

Gemäß Artikel 20 des Landesplanungsvertrages bitten wir um eine entsprechende<br />

Mitteilung über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes.<br />

Andere Rechtsvorschriften bleiben von dieser stellungnahme unberührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Mitteilung erfolgt entsprechend nach In-Kraft-<br />

Treten des Bebauungsplanes.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

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