Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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Der Antrag auf Genehmigung des Krans, ist immer von der den Kran betreibenden<br />
Firma bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde einzureichen.<br />
Zu Fragen der Betroffenheit militärischer Belange wird gebeten, sich an die zuständige<br />
Wehrbereichsverwaltung Ost, Postfach 1149, 15331 Strausberg zu<br />
wenden.<br />
Sollte sich die Lage bzw. Höhe des Bauwerkes seitens des Antragstellers geändert<br />
werden, wird um erneute Beteiligung am Verfahren gebeten.<br />
Die Beteiligung im o. g. BPL – Verfahren gilt nicht als ggf. erforderliche, luftrechtliche<br />
Zustimmung/ Genehmigung im Genehmigungsverfahren.<br />
Durch die verkehrsplanerische Stellungnahme bleibt die aufgrund anderer Vorschriften<br />
bestehende Verpflichtung zum Einholen von Genehmigungen, Bewilligungen<br />
oder Zustimmungen unberührt.<br />
Die Wehrbereichsverwaltung Ost wurde im Rahmen<br />
der TÖB am Verfahren beteiligt.<br />
Es erfolgte die weiteren Beteiligung am Verfahren.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
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