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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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Artenschutz<br />

Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht abzuleiten, dass nach §<br />

44 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten im Plangebiet vorkommen und beeinträchtigt werden.<br />

Schutzgebiete:<br />

Der Planbereich befindet sich im LSG „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“.<br />

Die frühzeitige Anfrage zur Vereinbarkeit mit den Belangen des Landschaftsschutzes<br />

in diesem Landschaftsschutzgebiet wurde mit Schreiben (Geschäftszeichen<br />

44-SPN202 vom 25.10.2010) durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit<br />

und Verbraucherschutz als Voranfrage beantwortet. Die Ausführungen<br />

in der vorliegenden Planfassung entsprechen den dabei gegebenen Hinweisen.<br />

Die Planfassung ist für die abschließende Entscheidung zu aktualisieren und<br />

die aus dieser Trägerbeteiligung ergehenden Stellungnahmen sind nachzureichen.<br />

Ergänzende Hinweise:<br />

Hinsichtlich der weiteren, nicht durch das LUGV wahrzunehmenden Naturschutzbelange,<br />

insbesondere zur Bewältigung der Bestimmungen der Brandenburgischen<br />

Baumschutzverordnung (BbgBaumSchV), zur Bewältigung der Bestimmungen<br />

des Biotopschutzes gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 32<br />

BbgNatSchG, der Eingriffsregelung und zur Festlegung der grünordnerischen<br />

Festsetzungen zur Kompensation der Eingriffsfolgen gemäß § 15 BNatSchG<br />

wird auf die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Spree – Neiße verwiesen.<br />

Immissionsschutz<br />

Bei der Überarbeitung und Ergänzung der Planungsunterlagen wurden die aus<br />

immissionsschutzrechtlicher Sicht übermittelten Hinweise und Anregungen berücksichtigt.<br />

Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.<br />

Wasserwirtschaft<br />

Zu den Präzisierungen der BP-Unterlagen ergeben sich aus wasserwirtschaftlicher<br />

Sicht keine neuen Forderungen und Hinweise.<br />

Die vorliegende Stellungnahme verliert mit der wesentlichen Änderung der Beurteilungsgrundlagen<br />

ihre Gültigkeit. Das Ergebnis der Abwägung durch die<br />

Kommune ist entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen. Weiterhin<br />

wird um eine Anzeige zum Inkrafttreten des Planes bzw. die Erteilung der Genehmigung<br />

gebeten.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die aktualisierte Planfassung sowie die Stellungnahmen<br />

aus der Trägerbeteiligung wurden nachgereicht.<br />

Die abschließende Entscheidung der Vereinbarkeit<br />

mit den Belangen des Landschaftsschutzgebietes<br />

wurde erteilt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahmen<br />

der uNB wurde in der Planung berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägungsergebnis und Inkrafttreten des Planes<br />

werden entsprechend mitgeteilt.<br />

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