Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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Artenschutz<br />
Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht abzuleiten, dass nach §<br />
44 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten im Plangebiet vorkommen und beeinträchtigt werden.<br />
Schutzgebiete:<br />
Der Planbereich befindet sich im LSG „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“.<br />
Die frühzeitige Anfrage zur Vereinbarkeit mit den Belangen des Landschaftsschutzes<br />
in diesem Landschaftsschutzgebiet wurde mit Schreiben (Geschäftszeichen<br />
44-SPN202 vom 25.10.2010) durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit<br />
und Verbraucherschutz als Voranfrage beantwortet. Die Ausführungen<br />
in der vorliegenden Planfassung entsprechen den dabei gegebenen Hinweisen.<br />
Die Planfassung ist für die abschließende Entscheidung zu aktualisieren und<br />
die aus dieser Trägerbeteiligung ergehenden Stellungnahmen sind nachzureichen.<br />
Ergänzende Hinweise:<br />
Hinsichtlich der weiteren, nicht durch das LUGV wahrzunehmenden Naturschutzbelange,<br />
insbesondere zur Bewältigung der Bestimmungen der Brandenburgischen<br />
Baumschutzverordnung (BbgBaumSchV), zur Bewältigung der Bestimmungen<br />
des Biotopschutzes gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 32<br />
BbgNatSchG, der Eingriffsregelung und zur Festlegung der grünordnerischen<br />
Festsetzungen zur Kompensation der Eingriffsfolgen gemäß § 15 BNatSchG<br />
wird auf die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Spree – Neiße verwiesen.<br />
Immissionsschutz<br />
Bei der Überarbeitung und Ergänzung der Planungsunterlagen wurden die aus<br />
immissionsschutzrechtlicher Sicht übermittelten Hinweise und Anregungen berücksichtigt.<br />
Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.<br />
Wasserwirtschaft<br />
Zu den Präzisierungen der BP-Unterlagen ergeben sich aus wasserwirtschaftlicher<br />
Sicht keine neuen Forderungen und Hinweise.<br />
Die vorliegende Stellungnahme verliert mit der wesentlichen Änderung der Beurteilungsgrundlagen<br />
ihre Gültigkeit. Das Ergebnis der Abwägung durch die<br />
Kommune ist entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen. Weiterhin<br />
wird um eine Anzeige zum Inkrafttreten des Planes bzw. die Erteilung der Genehmigung<br />
gebeten.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die aktualisierte Planfassung sowie die Stellungnahmen<br />
aus der Trägerbeteiligung wurden nachgereicht.<br />
Die abschließende Entscheidung der Vereinbarkeit<br />
mit den Belangen des Landschaftsschutzgebietes<br />
wurde erteilt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahmen<br />
der uNB wurde in der Planung berücksichtigt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Abwägungsergebnis und Inkrafttreten des Planes<br />
werden entsprechend mitgeteilt.<br />
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