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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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14.06.11<br />

1. Einwendungen<br />

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,<br />

die ohne Zustimmung, Befreiung o. Ä. der Fachbehörde in der Abwägung<br />

nicht überwunden werden können<br />

a) Einwendungen:<br />

-<br />

b) Rechtsgrundlage:<br />

-<br />

c) Möglichkeiten der Überwindung:<br />

-<br />

2. Fachliche Stellungnahme<br />

Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren<br />

können, mit Angabe des Sachstandes und des Zeitrahmens:<br />

-<br />

Bedenken und Anregungen aus der eignen Zuständigkeit zum o.g. Plan, gegliedert<br />

nach den Sachkomplexen , jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage:<br />

Nach erneuter Prüfung der Planungsunterlagen zur Ansiedlung von Sondergebietsnutzungen<br />

für Freizeit und Tourismus gibt es seitens der Fachbereiche<br />

Naturschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft des Landesamtes für<br />

Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) keine Bedenken gegen die<br />

Realisierung des Planvorhabens.<br />

Die Stellungnahmen der Fachbereiche werden nachfolgend zur Kenntnis gegeben:<br />

Naturschutz<br />

Die Stellungnahme erfolgt entsprechend der Zuständigkeit hinsichtlich des besonderen<br />

Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der<br />

Artenschutz-Zuständigkeitsverordnung (ArtSchZV) vom 19.07.2010 sowie der<br />

Schutzausweisungen nach §§ 23-27 und 31f BNatSchG und im Verfahren befindlicher<br />

und geplanter NSG und LSG, für die das MLUV zuständig ist.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-22-

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