Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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14.06.11<br />
1. Einwendungen<br />
Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,<br />
die ohne Zustimmung, Befreiung o. Ä. der Fachbehörde in der Abwägung<br />
nicht überwunden werden können<br />
a) Einwendungen:<br />
-<br />
b) Rechtsgrundlage:<br />
-<br />
c) Möglichkeiten der Überwindung:<br />
-<br />
2. Fachliche Stellungnahme<br />
Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren<br />
können, mit Angabe des Sachstandes und des Zeitrahmens:<br />
-<br />
Bedenken und Anregungen aus der eignen Zuständigkeit zum o.g. Plan, gegliedert<br />
nach den Sachkomplexen , jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage:<br />
Nach erneuter Prüfung der Planungsunterlagen zur Ansiedlung von Sondergebietsnutzungen<br />
für Freizeit und Tourismus gibt es seitens der Fachbereiche<br />
Naturschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft des Landesamtes für<br />
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) keine Bedenken gegen die<br />
Realisierung des Planvorhabens.<br />
Die Stellungnahmen der Fachbereiche werden nachfolgend zur Kenntnis gegeben:<br />
Naturschutz<br />
Die Stellungnahme erfolgt entsprechend der Zuständigkeit hinsichtlich des besonderen<br />
Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der<br />
Artenschutz-Zuständigkeitsverordnung (ArtSchZV) vom 19.07.2010 sowie der<br />
Schutzausweisungen nach §§ 23-27 und 31f BNatSchG und im Verfahren befindlicher<br />
und geplanter NSG und LSG, für die das MLUV zuständig ist.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
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