Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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Schutzgebiete:<br />
Der Planbereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Steinitz-<br />
Geisendorfer Endmoränenlandschaft“.<br />
Die frühzeitige Anfrage zur Vereinbarkeit mit den Belangen des Landschaftsschutzes<br />
in diesem Landschaftsschutzgebiet wurde mit Schreiben vom<br />
08.08.2010 gestellt und wird vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
als Voranfrage beantwortet. Zur Erlangung der Planungssicherheit,<br />
hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange ist diese Antwort abzuwarten.<br />
Ergänzende Hinweise:<br />
Hinsichtlich der weiteren, nicht durch das LUGV wahrzunehmenden Naturschutzbelange,<br />
insbesondere zur Bewältigung der Eingriffsregelung und zur<br />
Festlegung der grünordnerischen Festsetzungen zur Kompensation der Eingriffsfolgen<br />
gemäß § 15 BNatSchG wird auf die untere Naturschutzbehörde des<br />
Landkreises Spree – Neiße verwiesen.<br />
Immissionsschutz<br />
Anhand der vorliegenden Planungsunterlagen sind aus Sicht des vorbeugenden<br />
Immissionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Ansiedlungsvorhaben<br />
erkennbar.<br />
In den Umweltbericht sind bei der Beschreibung und Bewertung der vorhabensbedingten<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ergänzende Aussagen<br />
zu Art und Umfang der geplanten Anlagen zur Tierhaltung erforderlich. Zur<br />
eindeutigen Zweckbestimmung wird zudem eine Ergänzung der diesbezüglichen<br />
textlichen Festsetzung (Zusammenhang mit Freizeit und Tourismus )<br />
empfohlen.<br />
Wasserwirtschaft<br />
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Einwände<br />
oder Bedenken zum Vorhaben.<br />
Die wasserrechtlichen Regelungen für Niederschlagswasserentsorgung und für<br />
Abwasserentsorgung (Errichtung der Grundstückskläranlage) sind im Rahmen<br />
der Beteiligung der unteren Wasserbehörde (Genehmigungsbehörde) am Verfahren<br />
zu treffen.<br />
Die Verringerung der Grundwasserneubildung wird durch die örtliche Versorgung<br />
von Niederschlagswasser kompensiert.<br />
Gemäß Anschreiben des Ministeriums für Umwelt,<br />
Gesundheit und Verbraucherschutz vom<br />
25. Oktober 2010 ist die Herstellung der Vereinbarkeit<br />
der Planung mit den Festsetzungen der<br />
Landschaftsschutzverordnung denkbar. Die Anforderungen<br />
und Hinweise wurden in der weiteren<br />
Planung beachtet. Die Erklärung der Vereinbarkeit<br />
kann erst nach Vorlage der abschließenden<br />
Planungsunterlagen erfolgen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme<br />
der uNB wurde in der weiteren Planung berücksichtigt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Umweltbericht sowie die textliche Festsetzung<br />
wurden im Bebauungsplan, Fassung Januar<br />
2011 diesbezüglich ergänzt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />
berücksichtigt.<br />
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