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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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Schutzgebiete:<br />

Der Planbereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Steinitz-<br />

Geisendorfer Endmoränenlandschaft“.<br />

Die frühzeitige Anfrage zur Vereinbarkeit mit den Belangen des Landschaftsschutzes<br />

in diesem Landschaftsschutzgebiet wurde mit Schreiben vom<br />

08.08.2010 gestellt und wird vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

als Voranfrage beantwortet. Zur Erlangung der Planungssicherheit,<br />

hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange ist diese Antwort abzuwarten.<br />

Ergänzende Hinweise:<br />

Hinsichtlich der weiteren, nicht durch das LUGV wahrzunehmenden Naturschutzbelange,<br />

insbesondere zur Bewältigung der Eingriffsregelung und zur<br />

Festlegung der grünordnerischen Festsetzungen zur Kompensation der Eingriffsfolgen<br />

gemäß § 15 BNatSchG wird auf die untere Naturschutzbehörde des<br />

Landkreises Spree – Neiße verwiesen.<br />

Immissionsschutz<br />

Anhand der vorliegenden Planungsunterlagen sind aus Sicht des vorbeugenden<br />

Immissionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Ansiedlungsvorhaben<br />

erkennbar.<br />

In den Umweltbericht sind bei der Beschreibung und Bewertung der vorhabensbedingten<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ergänzende Aussagen<br />

zu Art und Umfang der geplanten Anlagen zur Tierhaltung erforderlich. Zur<br />

eindeutigen Zweckbestimmung wird zudem eine Ergänzung der diesbezüglichen<br />

textlichen Festsetzung (Zusammenhang mit Freizeit und Tourismus )<br />

empfohlen.<br />

Wasserwirtschaft<br />

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Einwände<br />

oder Bedenken zum Vorhaben.<br />

Die wasserrechtlichen Regelungen für Niederschlagswasserentsorgung und für<br />

Abwasserentsorgung (Errichtung der Grundstückskläranlage) sind im Rahmen<br />

der Beteiligung der unteren Wasserbehörde (Genehmigungsbehörde) am Verfahren<br />

zu treffen.<br />

Die Verringerung der Grundwasserneubildung wird durch die örtliche Versorgung<br />

von Niederschlagswasser kompensiert.<br />

Gemäß Anschreiben des Ministeriums für Umwelt,<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz vom<br />

25. Oktober 2010 ist die Herstellung der Vereinbarkeit<br />

der Planung mit den Festsetzungen der<br />

Landschaftsschutzverordnung denkbar. Die Anforderungen<br />

und Hinweise wurden in der weiteren<br />

Planung beachtet. Die Erklärung der Vereinbarkeit<br />

kann erst nach Vorlage der abschließenden<br />

Planungsunterlagen erfolgen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme<br />

der uNB wurde in der weiteren Planung berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Umweltbericht sowie die textliche Festsetzung<br />

wurden im Bebauungsplan, Fassung Januar<br />

2011 diesbezüglich ergänzt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

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