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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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Bezug nehmend auf die vorliegende Begründung ist noch darauf hinzuweisen,<br />

dass es auf Seite 2, letzter Absatz MUGV (Ministerium Umwelt, Gesundheit<br />

und Verbraucherschutz) heißen muss und auf Seite 16 vorletzter Absatz das<br />

Amt für Forstwirtschaft Peitz durch Landesbetrieb Forst Brandenburg, Betriebsteil<br />

Peitz auszutauschen ist.<br />

Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung weiterer<br />

Stellungnahmen erfolgte als Ergänzung der<br />

Art der baulichen Nutzung die Festsetzung von<br />

„baulichen Anlagen aus Feldsteinen“ als genehmigungspflichtige<br />

Vorhaben. Des Weiteren wurde<br />

die Grundflächenzahl im SO 2 auf 0,3 reduziert.<br />

Die Korrekturen wurden im Bebauungsplan,<br />

Fassung Januar 2011 entsprechend vorgenommen.<br />

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