Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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Bezug nehmend auf die vorliegende Begründung ist noch darauf hinzuweisen,<br />
dass es auf Seite 2, letzter Absatz MUGV (Ministerium Umwelt, Gesundheit<br />
und Verbraucherschutz) heißen muss und auf Seite 16 vorletzter Absatz das<br />
Amt für Forstwirtschaft Peitz durch Landesbetrieb Forst Brandenburg, Betriebsteil<br />
Peitz auszutauschen ist.<br />
Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung weiterer<br />
Stellungnahmen erfolgte als Ergänzung der<br />
Art der baulichen Nutzung die Festsetzung von<br />
„baulichen Anlagen aus Feldsteinen“ als genehmigungspflichtige<br />
Vorhaben. Des Weiteren wurde<br />
die Grundflächenzahl im SO 2 auf 0,3 reduziert.<br />
Die Korrekturen wurden im Bebauungsplan,<br />
Fassung Januar 2011 entsprechend vorgenommen.<br />
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