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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

3.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landesamt für Umwelt,<br />

Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz<br />

Regionalabteilung Süd<br />

Postfach 60 10 61<br />

14410 Potsdam<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

15.10.10<br />

Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zum o. g. Plan,<br />

gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage:<br />

Mit der Planaufstellung wird die Ansiedlung von Sonderbauflächen zur Errichtung<br />

einer parkähnlichen Anlage für Ausstellungszwecke und dazugehörigen<br />

Einrichtungen für Freizeit und Tourismus (u.a. Läden, Gastronomie, Beherbergung,<br />

Anlagen für Tierhaltung, Parkplätze) am westlichen Rand der Ortslage<br />

Steinitz angestrebt. Das ist Bestandteil der touristischen Entwicklungskonzeption<br />

für den Tagebaurandbereich Steinitz und soll die bereits angesiedelten Einrichtungen<br />

ergänzen.<br />

Nach Prüfung der übergebenen Planungsunterlagen ergeben sich aus Sicht der<br />

Fachbereiche Naturschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft des Landesamtes<br />

für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) als Rechtsnachfolger<br />

des ehemaligen Landesumweltamtes (LUA) nachfolgende Hinweise<br />

und Anregungen für die weitere Aufstellung des B-Planes.<br />

Naturschutz<br />

Die Stellungnahme erfolgt entsprechend der Zuständigkeit hinsichtlich des besonderen<br />

Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom<br />

29. Juli 2009 und der Artenschutz - Zuständigkeitsverordnung (ArtSchZV –<br />

GVBl. II Nr. 45 vom 19.07.2010) sowie der Schutzausweisungen nach den§§<br />

23-27 und 32 BnatSchG und im Verfahren befindlicher und geplanter NSG und<br />

LSG, für die das MUGV zuständig ist.<br />

Artenschutz:<br />

Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht abzuleiten, das nach<br />

§ 44 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten vorkommen und beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Die Aussagen zum Artenschutz wurden im Bebauungsplan,<br />

Fassung Januar 2011, präzisiert.<br />

-19-

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