Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
3.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Landesamt für Umwelt,<br />
Gesundheit und<br />
Verbraucherschutz<br />
Regionalabteilung Süd<br />
Postfach 60 10 61<br />
14410 Potsdam<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
15.10.10<br />
Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zum o. g. Plan,<br />
gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage:<br />
Mit der Planaufstellung wird die Ansiedlung von Sonderbauflächen zur Errichtung<br />
einer parkähnlichen Anlage für Ausstellungszwecke und dazugehörigen<br />
Einrichtungen für Freizeit und Tourismus (u.a. Läden, Gastronomie, Beherbergung,<br />
Anlagen für Tierhaltung, Parkplätze) am westlichen Rand der Ortslage<br />
Steinitz angestrebt. Das ist Bestandteil der touristischen Entwicklungskonzeption<br />
für den Tagebaurandbereich Steinitz und soll die bereits angesiedelten Einrichtungen<br />
ergänzen.<br />
Nach Prüfung der übergebenen Planungsunterlagen ergeben sich aus Sicht der<br />
Fachbereiche Naturschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft des Landesamtes<br />
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) als Rechtsnachfolger<br />
des ehemaligen Landesumweltamtes (LUA) nachfolgende Hinweise<br />
und Anregungen für die weitere Aufstellung des B-Planes.<br />
Naturschutz<br />
Die Stellungnahme erfolgt entsprechend der Zuständigkeit hinsichtlich des besonderen<br />
Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom<br />
29. Juli 2009 und der Artenschutz - Zuständigkeitsverordnung (ArtSchZV –<br />
GVBl. II Nr. 45 vom 19.07.2010) sowie der Schutzausweisungen nach den§§<br />
23-27 und 32 BnatSchG und im Verfahren befindlicher und geplanter NSG und<br />
LSG, für die das MUGV zuständig ist.<br />
Artenschutz:<br />
Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht abzuleiten, das nach<br />
§ 44 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten vorkommen und beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Die Aussagen zum Artenschutz wurden im Bebauungsplan,<br />
Fassung Januar 2011, präzisiert.<br />
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