Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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In der Planzeichnung Pkt. IV – Rechtsgrundlagen – wird die Brandenburgische<br />
Baumschutzverordnung aufgeführt. Im Landkreis Spree-Neiße gilt die Verordnung<br />
des Landkreises Spree-Neiße zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern<br />
vom 27.04.2007. In diese Auflistung sollte ebenso das Gesetz über Naturschutz<br />
und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz –BNatSchG- vom 29.Juli<br />
2009 (BGBL Nr.5) aufgenommen werden. Für die Eingriff- Ausgleichplanung im Pkt.<br />
III sind gesetzlicher Bezug die §§ 14 und 15 BNatschG.<br />
Bei einer zeitlich gestaffelten Teilumsetzung der Planung sollten die textlichen<br />
Festsetzungen der Planzeichnung Pkt. 2 die jeweiligen rechnerischen Bezüge<br />
enthalten.<br />
Mit der geplanten Alternativpflanzung (1 Baum/ 2 Sträucher) könnte eine Kompensation<br />
vom Eingriff möglicherweise nicht gewährleistet sein. Deshalb sollte diese<br />
Festsetzung konkretisiert werden.<br />
Es wird darauf verwiesen, dass mögliche Konflikte mit den artenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen des § 44 BNatSchG bereits auf der Ebene des B-Planes zu berücksichtigen<br />
sind. Gegebenenfalls sind Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zur<br />
Abwendung möglicher Verbotsbestände im B-Plan darzustellen, nachrichtlich zu<br />
übernehmen oder außerhalb vom Geltungsbereich vertraglich zu sichern.<br />
Aus Sicht der unteren Wasserbehörde und unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />
ergeben sich zum überarbeiteten Planentwurf keine Hinweise.<br />
Von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde sind zu den eingereichten Änderungen<br />
ebenso keine Hinweise erforderlich.<br />
Vom Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz wird mitgeteilt, dass sich Hinweise<br />
oder fachlich Anforderungen ggf. im Rahmen der Prüfung von Bauvorlagen<br />
zu den geplanten baulichen Anlagen durch die Brandschutzdienststelle ergeben.<br />
Die Gesetzesgrundlagen wurden entsprechend korrigiert.<br />
Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.<br />
Der zeitliche Ablauf der Planumsetzung ist z.Z. noch<br />
nicht bekannt und auch nicht Bestandteil vorliegender<br />
Bauleitplanung. Die geplanten Pflanzmaßnahmen<br />
sind ausreichend dimensioniert und erfüllen den<br />
Zweck zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft auch unabhängig<br />
einer zeitlich festgelegten Folge.<br />
Die Festsetzung wurde durch die aufgeführten<br />
Pflanzlisten bereits konkretisiert. Des Weiteren<br />
wurde die Änderung 1 Baum/ 3 Sträucher in der<br />
Planfassung September 2011 vorgenommen.<br />
Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.<br />
Da ausschließlich einheimische Laubgehölzbäume<br />
und -sträucher ausgewiesen sind, ist eine ausreichende<br />
Kompensation vom Eingriff gewährleistet.<br />
Die artenschutzrechtlichen Belange wurden in vorliegender<br />
Planung berücksichtigt. Demnach ist abzuleiten,<br />
das Konflikte mit den artenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen des § 44 BNatSchG<br />
nicht zu erwarten sind. Dies geht auch aus der Stellungnahme<br />
des Landesamtes für Umwelt,<br />
Gesundheit und Verbraucherschutz als zuständige<br />
Behörde hervor.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
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