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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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In der Planzeichnung Pkt. IV – Rechtsgrundlagen – wird die Brandenburgische<br />

Baumschutzverordnung aufgeführt. Im Landkreis Spree-Neiße gilt die Verordnung<br />

des Landkreises Spree-Neiße zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern<br />

vom 27.04.2007. In diese Auflistung sollte ebenso das Gesetz über Naturschutz<br />

und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz –BNatSchG- vom 29.Juli<br />

2009 (BGBL Nr.5) aufgenommen werden. Für die Eingriff- Ausgleichplanung im Pkt.<br />

III sind gesetzlicher Bezug die §§ 14 und 15 BNatschG.<br />

Bei einer zeitlich gestaffelten Teilumsetzung der Planung sollten die textlichen<br />

Festsetzungen der Planzeichnung Pkt. 2 die jeweiligen rechnerischen Bezüge<br />

enthalten.<br />

Mit der geplanten Alternativpflanzung (1 Baum/ 2 Sträucher) könnte eine Kompensation<br />

vom Eingriff möglicherweise nicht gewährleistet sein. Deshalb sollte diese<br />

Festsetzung konkretisiert werden.<br />

Es wird darauf verwiesen, dass mögliche Konflikte mit den artenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen des § 44 BNatSchG bereits auf der Ebene des B-Planes zu berücksichtigen<br />

sind. Gegebenenfalls sind Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zur<br />

Abwendung möglicher Verbotsbestände im B-Plan darzustellen, nachrichtlich zu<br />

übernehmen oder außerhalb vom Geltungsbereich vertraglich zu sichern.<br />

Aus Sicht der unteren Wasserbehörde und unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

ergeben sich zum überarbeiteten Planentwurf keine Hinweise.<br />

Von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde sind zu den eingereichten Änderungen<br />

ebenso keine Hinweise erforderlich.<br />

Vom Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz wird mitgeteilt, dass sich Hinweise<br />

oder fachlich Anforderungen ggf. im Rahmen der Prüfung von Bauvorlagen<br />

zu den geplanten baulichen Anlagen durch die Brandschutzdienststelle ergeben.<br />

Die Gesetzesgrundlagen wurden entsprechend korrigiert.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.<br />

Der zeitliche Ablauf der Planumsetzung ist z.Z. noch<br />

nicht bekannt und auch nicht Bestandteil vorliegender<br />

Bauleitplanung. Die geplanten Pflanzmaßnahmen<br />

sind ausreichend dimensioniert und erfüllen den<br />

Zweck zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft auch unabhängig<br />

einer zeitlich festgelegten Folge.<br />

Die Festsetzung wurde durch die aufgeführten<br />

Pflanzlisten bereits konkretisiert. Des Weiteren<br />

wurde die Änderung 1 Baum/ 3 Sträucher in der<br />

Planfassung September 2011 vorgenommen.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.<br />

Da ausschließlich einheimische Laubgehölzbäume<br />

und -sträucher ausgewiesen sind, ist eine ausreichende<br />

Kompensation vom Eingriff gewährleistet.<br />

Die artenschutzrechtlichen Belange wurden in vorliegender<br />

Planung berücksichtigt. Demnach ist abzuleiten,<br />

das Konflikte mit den artenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen des § 44 BNatSchG<br />

nicht zu erwarten sind. Dies geht auch aus der Stellungnahme<br />

des Landesamtes für Umwelt,<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz als zuständige<br />

Behörde hervor.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

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