Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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untere Bauaufsichtsbehörde<br />
Hinweis zur Festsetzung ,1 - geschossige Bauweise`:<br />
Die geplanten baulichen Anlagen, Gaststätten, Beherbergungsbetriebe usw.<br />
können dann nur mit einem Flachdach oder flach geneigtem Dach errichtet<br />
werden. Bei steileren Dachneigungen, wenn bspw. Aufenthaltsräume möglich<br />
sind, würden diese Dachgeschosse dann gemäß § 2 Abs. 4 BbgBO als Vollgeschosse<br />
gelten und somit unzulässig sein.<br />
Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz<br />
Es gibt zum derzeitigen Bearbeitungsstand vom Planentwurf keinen ergänzenden<br />
Hinweis.<br />
Fachliche Anforderungen ergeben sich ggf. im Rahmen der Prüfung von Bauvorlagen<br />
zu den geplanten baulichen Anlagen durch die Brandschutzdienststelle.<br />
Der Sachverhalt ist bekannt und wird bei der Planung<br />
baulicher Anlagen entsprechend berücksichtigt.<br />
Die Brandenburgische Bauordnung ist als<br />
Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
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