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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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untere Bauaufsichtsbehörde<br />

Hinweis zur Festsetzung ,1 - geschossige Bauweise`:<br />

Die geplanten baulichen Anlagen, Gaststätten, Beherbergungsbetriebe usw.<br />

können dann nur mit einem Flachdach oder flach geneigtem Dach errichtet<br />

werden. Bei steileren Dachneigungen, wenn bspw. Aufenthaltsräume möglich<br />

sind, würden diese Dachgeschosse dann gemäß § 2 Abs. 4 BbgBO als Vollgeschosse<br />

gelten und somit unzulässig sein.<br />

Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz<br />

Es gibt zum derzeitigen Bearbeitungsstand vom Planentwurf keinen ergänzenden<br />

Hinweis.<br />

Fachliche Anforderungen ergeben sich ggf. im Rahmen der Prüfung von Bauvorlagen<br />

zu den geplanten baulichen Anlagen durch die Brandschutzdienststelle.<br />

Der Sachverhalt ist bekannt und wird bei der Planung<br />

baulicher Anlagen entsprechend berücksichtigt.<br />

Die Brandenburgische Bauordnung ist als<br />

Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

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