Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

09.01.2013 Aufrufe

Die Bestandserfassung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen vom Vorhaben auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere ist zu konkretisieren. Es wird darauf hingewiesen, dass mögliche Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 BNatschG bereits auf der Ebene vom B-Plan zu berücksichtigen sind. Gegebenenfalls sind Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zur Abwendung möglicher Verbotsbestände im B-Plan darzustellen, nachrichtlich zu übernehmen oder außerhalb vom Geltungsbereich vertraglich zu sichern. Die Hinweise zur naturverträglichen Einbindung der künftigen baulichen Anlagen im Geltungsbereich sins in den vorliegenden Planungsunterlagen berücksichtigt (max. ein Vollgeschoss im So 1 und SO 2). untere Wasserbehörde Die anfallende Abwässer sind in einer dezentralen Abwasseranlage zu sammeln und zu reinigen oder mobil zu entsorgen. Anfallendes Niederschlagswasser ist vor Ort auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Das überplante Areal befindet sich im Bereich des zukünftigen Grundwasseranstiegs nach Auslaufen vom aktiven Tagebau Welzow-Süd. Daher werden sich perspektivisch die vorbergbaulichen Grundwasserstände annähernd wieder einstellen. Dies ist ggf. konstruktiv zu berücksichtigen. Nähere Auskünfte zu künftigen GW-Ständen erteilt die Vattenfall Europe Mining AG. untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde Das Plangebiet grenzt nördlich und östlich an einen Bereich, welcher gemäß § 29 Abs. 3 sowie § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz im Altlastenkataster des Landkreises Spree-Neiße unter der Registriernummer: 0119710032 vermerkt ist. Es handelt sich bei dem Bereich der „ehemaligen Müllkippe Steinitz“ um eine altlastverdächtige Fläche-Altablagerung gemäß § 2 Abs. 6 Bundesbodenschutzgesetz (BbodSchG vom 17.03.1998). Die Bearbeitung zum Schutzgut Pflanzen und Tiere wurde konkretisiert sowie die Biotopkartierung als Anlage zum B-Plan erweitert. Der im Planungsbericht bereits enthaltene Hinweis zu den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 BNatschG wurde im Umweltbericht ergänzt. Grundzüge der Planung wurden dadurch nicht berührt. Seitens der verantwortlichen Behörde zur Prüfung artenschutzrechtlicher Belange, dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, gibt es gemäß vorliegender Stellungnahme vom 14.06.2011 keine Bedenken gegen die Realisierung des Planvorhabens. Wird zur Kenntnis genommen. Die Maßgaben wurden in der Begründung zum B- Plan entsprechend formuliert. Die Vattenfall Europe Mining AG wurde im Rahmen der TÖB beteiligt. Die Stellungnahme vom 25.05.2011 einschließlich Mitteilung der betreffenden Grundwasserstände liegt vor. Wird zur Kenntnis genommen. -14-

Die Mittelpunktkoordinaten des Standortes werden wie folgt bestimmt: Rechtswert (ETRS 89): 3445587 Hochwert (ETRS 89): 5719758 Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass eventuell unterirdische Ausläufer dieser ehemaligen Müllkippe auch in den Planbereich hineinragen, ist die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde gemäß § 31 Abs. 1 BbgAbfBodG bei weiteren Hinweisen auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen/ -verunreinigungen im gesamten Planbereich unverzüglich zu informieren. Zuständiger Bearbeiter dafür ist Herr Wieczorkowske, Tel.: 03562/ 986-17032. Die Maßnahmen sind so auszuführen, dass Bodenverunreinigungen oder schädliche Bodenveränderungen ausgeschlossen sind (Vorsorgepflicht gemäß § 7 BbodSchG). Es wird darauf hingewiesen, dass der Pflichtige i. S. Des 7 Bundesbodenschutzgesetz i.V.M. § 9 Bundesbodenschutzverordnung die Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden sicherzustellen hat (Verfüllung von Baugruben und/oder Gestaltung von Außenanlagen). Diese Vorsorgeanforderungen des Bodenschutzes sind eigenverantwortlich zu beachten. Die Anforderungen werden erfüllt, wenn zur Verfüllung von Baugruben und/oder Rekultivierung von Flächen ausschließlich Bodenmaterial verwendet wird, welches die Einbauklasse Z 0 der LAGA, Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen und damit grundsätzlich auch die Vorsorgewerte gemäß Anhang 2 Nr. 4 der Bundesbodenschutzverordnung einhält. Abweichungen hiervon sind mit der zuständigen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde abzustimmen. Die Verwendung von Recyclingmaterial (Ziegel/Betonrecycling) zur Verfüllung ist grundsätzlich nur für technische Zwecke zulässig. Hierfür ist bei der zuständigen Bodenschutzbehörde ein Antrag zur beabsichtigten Verwertungsmaßnahme zu stellen. Dem Antrag sind die Untersuchungsergebnisse des Recyclingmateriales nach LAGA - Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen, M 20 in der aktuellen Fassung beizufügen. Die untere Bodenschutzbehörde wird nach Vorliegen der Unterlagen kurzfristig über den Antrag entscheiden. Der Hinweis im Bebauungsplan, wurde in der Fassung Juli 2011 knkretisiert. Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung Januar 2011, aufgenommen. Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung Januar 2011, aufgenommen. Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung Januar 2011, aufgenommen. -15-

Die Bestandserfassung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen vom<br />

Vorhaben auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere ist zu konkretisieren. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass mögliche Konflikte mit den artenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen des § 44 BNatschG bereits auf der Ebene vom B-Plan zu berücksichtigen<br />

sind. Gegebenenfalls sind Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

zur Abwendung möglicher Verbotsbestände im B-Plan darzustellen,<br />

nachrichtlich zu übernehmen oder außerhalb vom Geltungsbereich vertraglich<br />

zu sichern.<br />

Die Hinweise zur naturverträglichen Einbindung der künftigen baulichen Anlagen<br />

im Geltungsbereich sins in den vorliegenden Planungsunterlagen berücksichtigt<br />

(max. ein Vollgeschoss im So 1 und SO 2).<br />

untere Wasserbehörde<br />

Die anfallende Abwässer sind in einer dezentralen Abwasseranlage zu sammeln<br />

und zu reinigen oder mobil zu entsorgen.<br />

Anfallendes Niederschlagswasser ist vor Ort auf dem eigenen Grundstück zu<br />

versickern.<br />

Das überplante Areal befindet sich im Bereich des zukünftigen Grundwasseranstiegs<br />

nach Auslaufen vom aktiven Tagebau Welzow-Süd. Daher werden<br />

sich perspektivisch die vorbergbaulichen Grundwasserstände annähernd wieder<br />

einstellen. Dies ist ggf. konstruktiv zu berücksichtigen. Nähere Auskünfte zu<br />

künftigen GW-Ständen erteilt die Vattenfall Europe Mining AG.<br />

untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

Das Plangebiet grenzt nördlich und östlich an einen Bereich, welcher gemäß §<br />

29 Abs. 3 sowie § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz<br />

im Altlastenkataster des Landkreises Spree-Neiße unter der Registriernummer:<br />

0119710032 vermerkt ist.<br />

Es handelt sich bei dem Bereich der „ehemaligen Müllkippe Steinitz“ um eine<br />

altlastverdächtige Fläche-Altablagerung gemäß § 2 Abs. 6 Bundesbodenschutzgesetz<br />

(BbodSchG vom 17.03.1998).<br />

Die Bearbeitung zum Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />

wurde konkretisiert sowie die Biotopkartierung<br />

als Anlage zum B-Plan erweitert.<br />

Der im Planungsbericht bereits enthaltene Hinweis<br />

zu den artenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

des § 44 BNatschG wurde im Umweltbericht<br />

ergänzt.<br />

Grundzüge der Planung wurden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Seitens der verantwortlichen Behörde zur Prüfung<br />

artenschutzrechtlicher Belange, dem Landesamt<br />

für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,<br />

gibt es gemäß vorliegender Stellungnahme vom<br />

14.06.2011 keine Bedenken gegen die Realisierung<br />

des Planvorhabens.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Maßgaben wurden in der Begründung zum B-<br />

Plan entsprechend formuliert.<br />

Die Vattenfall Europe Mining AG wurde im Rahmen<br />

der TÖB beteiligt. Die Stellungnahme vom<br />

25.05.2011 einschließlich Mitteilung der betreffenden<br />

Grundwasserstände liegt vor.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

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