Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

09.01.2013 Aufrufe

Hinweise und Anregungen aus eigener Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage: Sachgebiet Kreis- und Bauleitplanung/ Tourismus Aus der Sicht des Sachgebietes Kreis- Bauleitplanung/Tourismus wird darauf hingewiesen, dass die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im SO1 zu unbestimmt sind. Hier sollten die maximal zulässigen Verkaufsflächen, Grundflächen oder Bettenzahlen angegeben werden. Eine entsprechende Wohnnutzung der ein Vorhaben „dienen“ könnte existiert in diesem Gebiet nicht. Somit ist aus der Festsetzung heraus nicht erkennbar, wie groß die einzelnen Vorhaben werden könnten. Unter Nr. 5 ist ein Höhenfestpunkt der als unterer Bezugspunkt dienen soll festzusetzen. Für die grünordnerische Festsetzung Nr.2 Abs. 3 ist eine planungsrechtliche Bezugsgröße zu wählen (z.B. überbaubare Grundstücksfläche) oder die Ausgleichsmaßnahmen sind ind absoluten Zahlen festzusetzen. Auf der Internetseite vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist eine Arbeitshilfe zu den Festsetzungen im Bebauungsplan veröffentlicht. Diese kann als Anhaltspunkt und zur Unterstützung genutzt werden. Die Art der baulichen Nutzung im SO1 wurde konkretisiert. Es wurden der Versorgung des Plangebietes dienende Läden auf eine maximale Verkaufsfläche von 200 m² und die dem Vorhaben dienende Betriebe des Beherbergungsgewerbes auf eine maximale Anzahl von 30 Betten beschränkt. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Gemäß der Stellungnahme der envia vom 08.06.2011 wurde die 20 kV-Freileitung rückgebaut und folgende Änderung im B-Plan vorgenommen: Die 20 kV-Freileitung sowie deren Schutzzone sind nicht mehr Bestandteil der Planzeichnung und Legende. Des Weiteren entfällt Pkt. 5 der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zur Höhenlage für bauliche Anlagen unterhalb der 2-kV-Freileitung. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Für die grünordnerische Festsetzung Nr. 2 Abs. 3 wurde auf Grundlage vorliegender Berechnung die absolute Zahl festgesetzt. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Wird zur Kenntnis genommen. -12-

Es ist die neu Zitierweise der Rechtsgrundlagen des BauGB zu beachten: „Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619)“ Für die Tourismusentwicklung ergeben sich aus den aktualisierten Unterlagen keine neuen Aspekte, welche bei der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen sind. untere Denkmalschutzbehörde Die Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde vom 09.10.2010 behält weiter ihre Gültigkeit. untere Straßenbaubehörde Mit der Anbindung der neuen Parkflächen über die vorhandene Zufahrt der Buswendeschleife sind die Bedenken der Straßenbaubehörde ausgeräumt. Hinweis: Zwecks der verkehrstechnischen Erschließung des Plangebietes bat die untere Straßenbaubehörde um die Prüfung des folgenden Sachverhaltes: Für einen noch offenen Lückenschluss im Straßenausbau könnte sich der LSN eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der Kostenbeteiligung Dritter vorstellen. Der Lückenschluss betrifft die K 7123 ab dem Straßenneubau (Tagebaurandstraße bis zur Buswendestelle) bei km 0,520 bis km 1,700 zum Neubau der K 7123 im Zuge der Unterführung der Ortsumgehung auf einer Länge von 1.180 m, hierbei ist die gesamte Ortsdurchfahrt Steinitz im Zuge der Kreisstraße integriert. untere Naturschutzbehörde Von der unteren Naturschutzbehörde wurden die vorliegenden Planungsunterlagen geprüft, ob vom Träger der Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprechend berücksichtigt wurden. Gemäß § 1 a BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter ermittelt und in einem Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 bauGB zu beschreiben und zu bewerten sin (Anlage 1 zum BauGB). Die neue Zitierweise des BauGB wurde im Plan eingearbeitet. Wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise aus der Stellungnahme vom 09.10.2010 wurden in der Planung berücksichtigt. Wird zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um eine Maßnahme außerhalb des Plangebietes. Ein Ausbau der Kreisstraße K 7123 ist auf Grund des geringen und nur saisonbedingten zusätzlichen Verkehrsaufkommens derzeit nicht notwendig. Der Sachverhalt wurde im gemeinsamen Termin vor Ort am 04.11.2010 mit dem MIL,dem Landkreis Spree-Neiße, der Sadt Drebkau und dem Planungsbüro diesbezüglich geklärt. Bei einer späteren Umsetzung der Maßnahme wird der Hinweis berücksichtigt. Wird zur Kenntnis genommen. -13-

Es ist die neu Zitierweise der Rechtsgrundlagen des BauGB zu beachten:<br />

„Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />

(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April<br />

2011 (BGBl. I S. 619)“<br />

Für die Tourismusentwicklung ergeben sich aus den aktualisierten Unterlagen<br />

keine neuen Aspekte, welche bei der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

untere Denkmalschutzbehörde<br />

Die Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde vom 09.10.2010 behält<br />

weiter ihre Gültigkeit.<br />

untere Straßenbaubehörde<br />

Mit der Anbindung der neuen Parkflächen über die vorhandene Zufahrt der<br />

Buswendeschleife sind die Bedenken der Straßenbaubehörde ausgeräumt.<br />

Hinweis: Zwecks der verkehrstechnischen Erschließung des Plangebietes bat<br />

die untere Straßenbaubehörde um die Prüfung des folgenden Sachverhaltes:<br />

Für einen noch offenen Lückenschluss im Straßenausbau könnte sich der LSN<br />

eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der Kostenbeteiligung Dritter vorstellen. Der<br />

Lückenschluss betrifft die K 7123 ab dem Straßenneubau (Tagebaurandstraße<br />

bis zur Buswendestelle) bei km 0,520 bis km 1,700 zum Neubau der K 7123 im<br />

Zuge der Unterführung der Ortsumgehung auf einer Länge von 1.180 m, hierbei<br />

ist die gesamte Ortsdurchfahrt Steinitz im Zuge der Kreisstraße integriert.<br />

untere Naturschutzbehörde<br />

Von der unteren Naturschutzbehörde wurden die vorliegenden Planungsunterlagen<br />

geprüft, ob vom Träger der Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

BauGB die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprechend<br />

berücksichtigt wurden. Gemäß § 1 a BauGB ist eine Umweltprüfung<br />

durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die<br />

Schutzgüter ermittelt und in einem Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 bauGB zu<br />

beschreiben und zu bewerten sin (Anlage 1 zum BauGB).<br />

Die neue Zitierweise des BauGB wurde im Plan<br />

eingearbeitet.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Hinweise aus der Stellungnahme vom<br />

09.10.2010 wurden in der Planung berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Es handelt sich um eine Maßnahme außerhalb<br />

des Plangebietes.<br />

Ein Ausbau der Kreisstraße K 7123 ist auf Grund<br />

des geringen und nur saisonbedingten zusätzlichen<br />

Verkehrsaufkommens derzeit nicht notwendig.<br />

Der Sachverhalt wurde im gemeinsamen<br />

Termin vor Ort am 04.11.2010 mit dem MIL,dem<br />

Landkreis Spree-Neiße, der Sadt <strong>Drebkau</strong> und<br />

dem Planungsbüro diesbezüglich geklärt.<br />

Bei einer späteren Umsetzung der Maßnahme<br />

wird der Hinweis berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

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