09.01.2013 Aufrufe

Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Hinweise und Anregungen aus eigener Zuständigkeit zu dem o.g. Plan,<br />

gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage:<br />

Sachgebiet Kreis- und Bauleitplanung/ Tourismus<br />

Aus der Sicht des Sachgebietes Kreis- Bauleitplanung/Tourismus wird darauf<br />

hingewiesen, dass die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im SO1 zu<br />

unbestimmt sind. Hier sollten die maximal zulässigen Verkaufsflächen, Grundflächen<br />

oder Bettenzahlen angegeben werden. Eine entsprechende Wohnnutzung<br />

der ein Vorhaben „dienen“ könnte existiert in diesem Gebiet nicht. Somit<br />

ist aus der Festsetzung heraus nicht erkennbar, wie groß die einzelnen Vorhaben<br />

werden könnten.<br />

Unter Nr. 5 ist ein Höhenfestpunkt der als unterer Bezugspunkt dienen soll festzusetzen.<br />

Für die grünordnerische Festsetzung Nr.2 Abs. 3 ist eine planungsrechtliche<br />

Bezugsgröße zu wählen (z.B. überbaubare Grundstücksfläche) oder die Ausgleichsmaßnahmen<br />

sind ind absoluten Zahlen festzusetzen.<br />

Auf der Internetseite vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist<br />

eine Arbeitshilfe zu den Festsetzungen im Bebauungsplan veröffentlicht. Diese<br />

kann als Anhaltspunkt und zur Unterstützung genutzt werden.<br />

Die Art der baulichen Nutzung im SO1 wurde<br />

konkretisiert. Es wurden der Versorgung des<br />

Plangebietes dienende Läden auf eine maximale<br />

Verkaufsfläche von 200 m² und die dem Vorhaben<br />

dienende Betriebe des Beherbergungsgewerbes<br />

auf eine maximale Anzahl von 30 Betten<br />

beschränkt.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Gemäß der Stellungnahme der envia vom<br />

08.06.2011 wurde die 20 kV-Freileitung rückgebaut<br />

und folgende Änderung im B-Plan vorgenommen:<br />

Die 20 kV-Freileitung sowie deren Schutzzone<br />

sind nicht mehr Bestandteil der Planzeichnung<br />

und Legende.<br />

Des Weiteren entfällt Pkt. 5 der bauplanungsrechtlichen<br />

Festsetzungen zur Höhenlage für bauliche<br />

Anlagen unterhalb der 2-kV-Freileitung.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Für die grünordnerische Festsetzung Nr. 2 Abs. 3<br />

wurde auf Grundlage vorliegender Berechnung<br />

die absolute Zahl festgesetzt.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-12-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!