Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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Hinweise und Anregungen aus eigener Zuständigkeit zu dem o.g. Plan,<br />
gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage:<br />
Sachgebiet Kreis- und Bauleitplanung/ Tourismus<br />
Aus der Sicht des Sachgebietes Kreis- Bauleitplanung/Tourismus wird darauf<br />
hingewiesen, dass die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im SO1 zu<br />
unbestimmt sind. Hier sollten die maximal zulässigen Verkaufsflächen, Grundflächen<br />
oder Bettenzahlen angegeben werden. Eine entsprechende Wohnnutzung<br />
der ein Vorhaben „dienen“ könnte existiert in diesem Gebiet nicht. Somit<br />
ist aus der Festsetzung heraus nicht erkennbar, wie groß die einzelnen Vorhaben<br />
werden könnten.<br />
Unter Nr. 5 ist ein Höhenfestpunkt der als unterer Bezugspunkt dienen soll festzusetzen.<br />
Für die grünordnerische Festsetzung Nr.2 Abs. 3 ist eine planungsrechtliche<br />
Bezugsgröße zu wählen (z.B. überbaubare Grundstücksfläche) oder die Ausgleichsmaßnahmen<br />
sind ind absoluten Zahlen festzusetzen.<br />
Auf der Internetseite vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist<br />
eine Arbeitshilfe zu den Festsetzungen im Bebauungsplan veröffentlicht. Diese<br />
kann als Anhaltspunkt und zur Unterstützung genutzt werden.<br />
Die Art der baulichen Nutzung im SO1 wurde<br />
konkretisiert. Es wurden der Versorgung des<br />
Plangebietes dienende Läden auf eine maximale<br />
Verkaufsfläche von 200 m² und die dem Vorhaben<br />
dienende Betriebe des Beherbergungsgewerbes<br />
auf eine maximale Anzahl von 30 Betten<br />
beschränkt.<br />
Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />
berührt.<br />
Gemäß der Stellungnahme der envia vom<br />
08.06.2011 wurde die 20 kV-Freileitung rückgebaut<br />
und folgende Änderung im B-Plan vorgenommen:<br />
Die 20 kV-Freileitung sowie deren Schutzzone<br />
sind nicht mehr Bestandteil der Planzeichnung<br />
und Legende.<br />
Des Weiteren entfällt Pkt. 5 der bauplanungsrechtlichen<br />
Festsetzungen zur Höhenlage für bauliche<br />
Anlagen unterhalb der 2-kV-Freileitung.<br />
Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />
berührt.<br />
Für die grünordnerische Festsetzung Nr. 2 Abs. 3<br />
wurde auf Grundlage vorliegender Berechnung<br />
die absolute Zahl festgesetzt.<br />
Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />
berührt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
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