Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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14.06.11<br />
1. Einwendungen<br />
untere Naturschutzbehörde<br />
Das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“<br />
in der Zone I geplant. Die Unterschutzstellung in der Zone I<br />
dient insbesondere der Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des<br />
Landschaftsbildes und der Erhaltung des Gebietes für eine naturverträgliche<br />
Erholungsnutzung.<br />
2. Rechtsgrundlagen<br />
Das LSG wurde mit der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Steinitz-Geisendorfer<br />
Endmoränenlandschaft“ (VO) vom 06. Mai 2002 festgesetzt.<br />
3. Möglichkeiten der Überwindung<br />
Das Planvorhaben „Findlingslabyrinth Steinitz“ ist mit dem Schutzzweck des<br />
LSG, dem Erhalt und der Entwicklung des Gebietes für eine naturverträgliche<br />
Erholungsnutzung gemäß § 3 Abs.1 Nr. 4 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet<br />
„Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ vereinbar.<br />
Gemäß § 4 Abs. 2 dieser Verordnung stehen alle Handlungen, die geeignet<br />
sind, den Charakter des Gebietes zu verändern, den Naturhaushalt zu schädigen,<br />
das Landschaftsbild zu verunstalten oder sonst dem besonderen Schutzzweck<br />
zuwiderlaufen, unter Genehmigungsvorbehalt. Dazu zählen gemäß § 4<br />
Abs. 2 der VO zum LSG „Steinitz -Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ der<br />
naturschutzrechtlichen Genehmigung. Dazu gehören gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1<br />
und 2 der VO die Errichtung von baulichen Anlagen und Veränderungen der<br />
Bodengestalt, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder Anzeige bedürfen.<br />
Zuständig für die Erteilung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen ist gem.<br />
§ 4 Abs. 3 der VO „Steinitz – Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ die untere<br />
Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die entsprechende Entscheidung des Ministeriums<br />
für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung<br />
des Landes Brandenburg liegt vor.<br />
Die Anträge für naturschutzrechtliche Genehmigungen<br />
werden bei künftigen Bauantragsstellungen<br />
an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises<br />
Spree-Neiße gestellt.<br />
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