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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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14.06.11<br />

1. Einwendungen<br />

untere Naturschutzbehörde<br />

Das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“<br />

in der Zone I geplant. Die Unterschutzstellung in der Zone I<br />

dient insbesondere der Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des<br />

Landschaftsbildes und der Erhaltung des Gebietes für eine naturverträgliche<br />

Erholungsnutzung.<br />

2. Rechtsgrundlagen<br />

Das LSG wurde mit der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Steinitz-Geisendorfer<br />

Endmoränenlandschaft“ (VO) vom 06. Mai 2002 festgesetzt.<br />

3. Möglichkeiten der Überwindung<br />

Das Planvorhaben „Findlingslabyrinth Steinitz“ ist mit dem Schutzzweck des<br />

LSG, dem Erhalt und der Entwicklung des Gebietes für eine naturverträgliche<br />

Erholungsnutzung gemäß § 3 Abs.1 Nr. 4 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet<br />

„Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ vereinbar.<br />

Gemäß § 4 Abs. 2 dieser Verordnung stehen alle Handlungen, die geeignet<br />

sind, den Charakter des Gebietes zu verändern, den Naturhaushalt zu schädigen,<br />

das Landschaftsbild zu verunstalten oder sonst dem besonderen Schutzzweck<br />

zuwiderlaufen, unter Genehmigungsvorbehalt. Dazu zählen gemäß § 4<br />

Abs. 2 der VO zum LSG „Steinitz -Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ der<br />

naturschutzrechtlichen Genehmigung. Dazu gehören gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1<br />

und 2 der VO die Errichtung von baulichen Anlagen und Veränderungen der<br />

Bodengestalt, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder Anzeige bedürfen.<br />

Zuständig für die Erteilung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen ist gem.<br />

§ 4 Abs. 3 der VO „Steinitz – Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ die untere<br />

Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die entsprechende Entscheidung des Ministeriums<br />

für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung<br />

des Landes Brandenburg liegt vor.<br />

Die Anträge für naturschutzrechtliche Genehmigungen<br />

werden bei künftigen Bauantragsstellungen<br />

an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises<br />

Spree-Neiße gestellt.<br />

-11-

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