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Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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Werden bei der Durchführung der Baumaßnahme weitere Hinweise auf das<br />

Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen/ -verunreinigungen auf<br />

dem Gelände festgestellt, so ist die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

gemäß § 31 Abs. 1 BbgAbfBodG unverzüglich zu informieren.<br />

untere Bauaufsichtsbehörde<br />

Unter Punkt II.5 – Höhenlage für bauliche Anlagen – der bauplanungs- und<br />

bauordnungsrechtlichen Festsetzungen in der Planzeichnung wurde festgelegt,<br />

dass bauliche Anlagen unterhalb der 20 kV-Freileitung maximal 2,5 m hoch<br />

sein dürfen. Zum besseren Auffinden wird empfohlen, hier jedoch die Schutzzone<br />

(Breite?) im Planentwurf zu kennzeichnen. Anderenfalls könnten ansonsten<br />

in einem Abstand von 0,5 m zur Freileitung z.B. 6 m hohe bauliche Anlagen<br />

zulässig sein.<br />

Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz<br />

Zum derzeitigen Bearbeitungsstand des Planentwurfes werden keine Bedenken<br />

geäußert.<br />

Brandschutztechnische Belange werden augenscheinlich nicht unmittelbar berührt.<br />

Fachliche Anforderungen ergeben sich ggf. im Rahmen der Prüfung von Bauvorlagen<br />

zu den geplanten baulichen Anlagen durch die Brandschutzdienststelle.<br />

Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung<br />

Zum Vorhaben, die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die<br />

Errichtung eines Sondergebietes „Findlingslabyrinth“ zu schaffen, bestehen seitens<br />

des Fachbereiches keine grundsätzlichen Bedenken.<br />

Aktuell werden 2,68 ha des im Plangebiet liegenden Ackerlandes von der Agrargenossenschaft<br />

<strong>Drebkau</strong> e.G. landwirtschaftlich genutzt. Dabei erfolgt eine<br />

jährliche Abstimmung zur möglichen Nutzung der Flächen in Anbetracht des<br />

geplanten Vorhabens.<br />

In diesem Zusammenhang wird aber darauf verwiesen, dass im Landkreis<br />

Spree-Neiße durch das Vorhaben ca. 4,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

(Ackerland) verloren gehen.<br />

Im Sinne des Schutzes der landwirtschaftlichen Flächen wird deshalb davon<br />

ausgegangen, dass sich die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen<br />

der Realisierung der Anlage Findlingslabyrinth“ mit dazugehörigen Parkmöglichkeiten<br />

ausschließlich auf Flächen des ausgewiesenen Sondergebietes<br />

„Findlingslabyrinth“ beschränken. Damit sollten keine weiteren landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen, einschließlich vorgesehener Rekultivierungsflächen, zusätzlihe<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

Die erforderliche Breite des Schutzstreifens von<br />

15 m wurde in die Festsetzungen des Bebauungsplanes,<br />

Fassung Januar 2011, aufgenommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im<br />

Rahmen der Realisierung der Anlage Findlingslabyrinth“<br />

mit dazugehörigen Parkmöglichkeiten<br />

beschränken sich ausschließlich auf Flächen des<br />

ausgewiesenen Sondergebietes „Findlingslabyrinth“.<br />

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