Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

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09.01.2013 Aufrufe

Abwägungsprotokoll Bebauungsplan 07.09.2011 „Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“ 1. Träger Öffentlicher Belange/ Bürgerbeteiligung Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Gemeinsame Landesplanungsabteilung Lindenstraße 34a 14467 Potsdam Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag 18.10.10 Die gemeinsame Landesplanungsabteilung hat mit Schreiben vom 25.06.2009 die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planbereich mitgeteilt. Gegenüber der Planungsanzeige, aus der das Erfordernis der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes (neue Siedlungsflächen im Sinne LEP B-B)nicht abgeleitet werden konnte, wird das Vorhaben durch die eingereichten Planungsunterlagen nunmehr konkreter untersetzt. Bezug nehmend auf die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen sollen im SO 1 hochbauliche Anlagen Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbe zugelassen werden. Aufgrund der festgesetzten Grundflächenzahl und zulässigen Zweigeschossigkeit ist aus raumordnerischer Sicht von neuen Siedlungsflächen auszugehen, die nach Ziel 4.2 LEP B-B an vorhandene Siedlungsgebiete anzuschließen sind. Insofern muss mit Fortführung der Planung für die beabsichtigten hochbaulichen Anlagen ein räumlicher Anschluss an das vorhandene Siedlungsgebiet gesucht werden, um eine Übereinstimmung mit Ziel 4.2 LEP feststellen zu können. In diesem Zusammenhang ist gleichzeitig anzumerken, dass Nebenanlagen und Einrichtungen , die sich hinsichtlich ihrer baulichen Prägung dem Projekt (hier: Gestaltung Findlingspflaster) unterordnen raumordnerisch nicht als neue Siedlungsflächen betrachtet werden. Diesbezüglich werden allerdings auch die beabsichtigten Festsetzungen für den Bereich SO 2 kritisch gesehen. Eine gemeinsame Abstimmung/ Erörterung zu den Planungsabsichten wird für erforderlich gehalten. Wird zur Kenntnis genommen. Wird zur Kenntnis genommen. Am 04.11.2010 wurden die Planungsabsichten vor Ort abgestimmt und erörtert. Teilnehmer: . Frau Lewerenz, MIL, Gemeinsame Landesplanungsabteilung . Frau Küpfer, Landkreis Spree-Neiße, FB I/ Bau und Planung . Frau Menzel-Neumann, Stadt Drebkau, Planungsamt . Frau Brückner, Ingenieur- und Architekturbüro Brückner . Frau Schubert, i.A. des Ingenieur- und Architekturbüro Brückner Im Ergebnis dieser Beratung wurde der B-Plan in der Fassung Januar 2011 wie folgt geändert: - Im SO 1 werden nur eingeschossige bauliche Anlagen festgesetzt. - Die im SO 1 zugelassenen hochbaulichen Anlagen Läden, Schank- und Speisewirt- schaften sowie Betriebe des Beherbergungs- gewerbe werden als „dem Vorhaben dienen- de Anlagen“ festgesetzt. -1-

<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

1.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Ministerium für Infrastruktur<br />

und Landwirtschaft<br />

Senatsverwaltung für<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Gemeinsame<br />

Landesplanungsabteilung<br />

Lindenstraße 34a<br />

14467 Potsdam<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

18.10.10<br />

Die gemeinsame Landesplanungsabteilung hat mit Schreiben vom 25.06.2009<br />

die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den<br />

Planbereich mitgeteilt.<br />

Gegenüber der Planungsanzeige, aus der das Erfordernis der Festsetzung eines<br />

Sonstigen Sondergebietes (neue Siedlungsflächen im Sinne LEP B-B)nicht<br />

abgeleitet werden konnte, wird das Vorhaben durch die eingereichten Planungsunterlagen<br />

nunmehr konkreter untersetzt.<br />

Bezug nehmend auf die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen sollen im SO 1<br />

hochbauliche Anlagen Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe<br />

des Beherbergungsgewerbe zugelassen werden. Aufgrund der festgesetzten<br />

Grundflächenzahl und zulässigen Zweigeschossigkeit ist aus raumordnerischer<br />

Sicht von neuen Siedlungsflächen auszugehen, die nach Ziel 4.2 LEP B-B an<br />

vorhandene Siedlungsgebiete anzuschließen sind.<br />

Insofern muss mit Fortführung der Planung für die beabsichtigten hochbaulichen<br />

Anlagen ein räumlicher Anschluss an das vorhandene Siedlungsgebiet<br />

gesucht werden, um eine Übereinstimmung mit Ziel 4.2 LEP feststellen zu können.<br />

In diesem Zusammenhang ist gleichzeitig anzumerken, dass Nebenanlagen<br />

und Einrichtungen , die sich hinsichtlich ihrer baulichen Prägung dem Projekt<br />

(hier: Gestaltung Findlingspflaster) unterordnen raumordnerisch nicht als neue<br />

Siedlungsflächen betrachtet werden. Diesbezüglich werden allerdings auch die<br />

beabsichtigten Festsetzungen für den Bereich SO 2 kritisch gesehen.<br />

Eine gemeinsame Abstimmung/ Erörterung zu den Planungsabsichten wird für<br />

erforderlich gehalten.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Am 04.11.2010 wurden die Planungsabsichten<br />

vor Ort abgestimmt und erörtert.<br />

Teilnehmer:<br />

. Frau Lewerenz, MIL, Gemeinsame<br />

Landesplanungsabteilung<br />

. Frau Küpfer, Landkreis Spree-Neiße,<br />

FB I/ Bau und Planung<br />

. Frau Menzel-Neumann, <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>,<br />

Planungsamt<br />

. Frau Brückner, Ingenieur- und Architekturbüro<br />

Brückner<br />

. Frau Schubert, i.A. des Ingenieur- und<br />

Architekturbüro Brückner<br />

Im Ergebnis dieser Beratung wurde der B-Plan in<br />

der Fassung Januar 2011 wie folgt geändert:<br />

- Im SO 1 werden nur eingeschossige<br />

bauliche Anlagen festgesetzt.<br />

- Die im SO 1 zugelassenen hochbaulichen<br />

Anlagen Läden, Schank- und Speisewirt-<br />

schaften sowie Betriebe des Beherbergungs-<br />

gewerbe werden als „dem Vorhaben dienen-<br />

de Anlagen“ festgesetzt.<br />

-1-


Bezug nehmend auf die vorliegende Begründung ist noch darauf hinzuweisen,<br />

dass es auf Seite 2, letzter Absatz MUGV (Ministerium Umwelt, Gesundheit<br />

und Verbraucherschutz) heißen muss und auf Seite 16 vorletzter Absatz das<br />

Amt für Forstwirtschaft Peitz durch Landesbetrieb Forst Brandenburg, Betriebsteil<br />

Peitz auszutauschen ist.<br />

Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung weiterer<br />

Stellungnahmen erfolgte als Ergänzung der<br />

Art der baulichen Nutzung die Festsetzung von<br />

„baulichen Anlagen aus Feldsteinen“ als genehmigungspflichtige<br />

Vorhaben. Des Weiteren wurde<br />

die Grundflächenzahl im SO 2 auf 0,3 reduziert.<br />

Die Korrekturen wurden im Bebauungsplan,<br />

Fassung Januar 2011 entsprechend vorgenommen.<br />

-2-


07.06.11<br />

Mit Schreiben vom 25.06.2009 hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung<br />

die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den<br />

Planbereich mitgeteilt und im rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum<br />

ersten Planentwurf Stellung genommen.<br />

Im Ergebnis der am 04.11.2010 stattgefundenen Erörterungsberatung konnten<br />

die raumordnerischen Bedenken ausgeräumt werden und der Planentwurf wurde<br />

hinsichtlich seiner bauplanungsrechtlichen Festsetzungen überarbeitet.<br />

Ziele der Raumordnung stehen dem eingereichten Entwurf des Bebauungsplanes<br />

nicht entgegen, so dass gemäß § 1 Abs. 4 BauGB von einer Anpassung an<br />

die Ziele der Raumordnung ausgegangen werden kann.<br />

Gemäß Artikel 20 des Landesplanungsvertrages bitten wir um eine entsprechende<br />

Mitteilung über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes.<br />

Andere Rechtsvorschriften bleiben von dieser stellungnahme unberührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Mitteilung erfolgt entsprechend nach In-Kraft-<br />

Treten des Bebauungsplanes.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-3-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

2.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landkreis Spree-Neiße<br />

FB I/ Bau und Planung<br />

Heinrich-Heine-Straße 1<br />

03149 Forst<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

19.10.10<br />

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher<br />

Regelungen, die ohne Zustimmung, Befreiung o.ä. der Fachbehörde in der<br />

Abwägung nicht überwunden werden können<br />

1. Einwendungen<br />

untere Naturschutzbehörde<br />

Das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“<br />

in der Zone I geplant. Die Unterschutzstellung in der Zone I<br />

dient insbesondere der Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des<br />

Landschaftsbildes und der Erhaltung des Gebietes für eine naturverträgliche<br />

Erholungsnutzung.<br />

2. Rechtsgrundlagen<br />

Das LSG wurde mit der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Steinitz-Geisendorfer<br />

Endmoränenlandschaft“ (VO) vom 06. Mai 2002 festgesetzt.<br />

3. Möglichkeiten der Überwindung<br />

Alle Handlungen, die geeignet sind, den Charakter des Gebietes zu verändern,<br />

Den Naturhaushalt zu schädigen, das Landschaftsbild zu verunstalten oder<br />

sonst dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, bedürfen in der Zone I gemäß<br />

§ 4 Abs. 2 der VO zum LSG „Steinitz -Geisendorfer Endmoränenlandschaft“<br />

der naturschutzrechtlichen Genehmigung. Dazu gehören gemäß § 4<br />

Abs. 2 Nr. 1 und 2 der VO die Errichtung von baulichen Anlagen und Veränderungen<br />

der Bodengestalt, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder Anzeige<br />

bedürfen.<br />

Zuständig für die Erteilung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen ist gem.<br />

§ 4 Abs. 3 der VO „Steinitz – Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ die untere<br />

Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Im Rahmen des Verfahrens wurde der Antrag auf<br />

Vereinbarkeit der Planung mit den Festsetzungen<br />

der Landschaftsschutzverordnung an das Ministerium<br />

für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

gestellt.<br />

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises<br />

wurde davon in Kenntnis gesetzt und um Abgabe<br />

ihrer Stellungnahme an o.g. Ministerium gebeten<br />

-4-


Hinweise und Anregungen aus eigener Zuständigkeit zu dem o.g. Plan,<br />

gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage:<br />

Sachgebiet Kreis- und Bauleitplanung/ Tourismus<br />

Die Planungen sind Bestandteil der Entwicklungskonzeption für den Tagebaurandbereich<br />

Steinitz-Papproth-Geisendorf des Tagebaus Welzow-Süd und des<br />

Regionalen Entwicklungskonzeptes für die Achse Altdöbern-<strong>Drebkau</strong>-Welzow-<br />

Spremberg sind.<br />

Das Tourismuskonzept des Landkreises Spree-Neiße (Fortschreibung 2007)<br />

sieht Tagebau- und Folgelandschaft als eine touristische Schwerpunktregion an<br />

und empfiehlt die Schaffung entsprechender thematischer Angebote. Das geplante<br />

Vorhaben entspricht diese Zielstellung. Es ergänzt die entstandene und<br />

geplante touristische Infrastruktur in Steinitz.<br />

Weiterhin ist folgender Hinweis zu beachten:<br />

Entsprechend der durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Zentraldienstes<br />

der Polizei zur Verfügung gestellten Kampfmittelverdachtsflächenkarte für<br />

den Landkreises Spree-Neiße befindet sich das Vorhaben in einem Bereich,<br />

welcher als kampfmittelbelastet bekannt ist. Aus diesem Grund besteht die Verpflichtung<br />

zur Einholung einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung unter folgender<br />

Anschrift:<br />

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg<br />

Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

Verwaltungszentrum B<br />

Hauptallee 116/8<br />

15838 Zossen OT Wünsdorf<br />

GT Waldstadt<br />

untere Denkmalschutzbehörde<br />

Im Vorhabensbereich sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmale<br />

im Sinne des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im<br />

Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG)<br />

vom 24. Mai 2004 (GVBl. Teil I, S. 215) bekannt.<br />

Denkmale übriger Gattung oder deren Umgebung sind nicht betroffen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Zentraldienstes<br />

der Polizei wurde im Rahmen der TÖB<br />

am Verfahren beteiligt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-5-


Bei Auffinden von beweglichen Bodendenkmalen, wie Steinsetzungen, Mauerwerk,<br />

Erdfärbungen, Metallsachen, Knochen, Münzen, Scherben, Holzpfähle<br />

oder -bohlen ist die gesetzlich festgelegte Fundmeldepflicht nach dem Brandenburgischen<br />

Denkmalschutzgesetz einzuhalten.<br />

untere Straßenbaubehörde<br />

Für das ´Findlingslabyrinth` ist gemäß der Begründung zum Bebauungsplan der<br />

Bau einer öffentlichen Parkfläche mit einer neu zu errichtenden Zufahrt an der<br />

Kreisstraße K 7123, Abschnitt 10, Station 0,490 km außerhalb der Ortsdurchfahrt<br />

Steinitz vorgesehen.<br />

Dazu sind folgende Hinweise notwendig:<br />

Gemäß § 24 Absatz 1 BbgStrG dürfen außerhalb von Ortsdurchfahrten längs<br />

der Kreisstraßen,<br />

1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom<br />

äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn,<br />

2. baulicher Anlagen jeder Art, die über Zufahrten an Kreisstraßen unmittelbar<br />

oder mittelbar angeschlossen werden sollen,<br />

nicht errichtet werden.<br />

Ausnahmen vom Anbauverbot können im begründeten Einzelfall im Sinne des<br />

§ 24 Absatz 9 BbgStrG nur zugelassen werden, wenn die Aufrechterhaltung<br />

des Verbotes zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die<br />

Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.<br />

Die K 7123 wurde in diesem Bereich von der Tagebaurandstraße bis zur Buswendestelle<br />

neu ausgebaut. Die Frist zur Feststellung von Mängelbeseitigungsansprüchen<br />

läuft im Jahr 2014 aus.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz -<br />

BbgDSchG ist als Rechtsgrundlage Bestandteil<br />

des Bebauungsplanes.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011 aufgenommen.<br />

Gemäß vorliegender Planung können Hochbauten<br />

erst in einer Entfernung > 50 m von der Kreisstraße<br />

errichtet werden.<br />

Die dem Vorhaben dienenden baulichen Anlagen<br />

werden über den vorhandenen öffentlichen Fuß-<br />

und Radweg erschlossen. Die Aussage wurde in<br />

der Begründung zum Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, entsprechend präzisiert.<br />

Ausnahmen sind nicht erforderlich, da gemäß vorliegender<br />

Planung Hochbauten erst in einer Entfernung<br />

> 50 m von der Kreisstraße errichtet werden<br />

können.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />

berücksichtigt.<br />

-6-


Aus dem Punkt 2.2 Verkehrstechnische Erschließung ist die Anbindung des<br />

Plangebietes über die Ortsumgehung B 169 neu, die Landstraße L 52 und die<br />

Kreisstraße K 7123 ersichtlich. Der vorhandene Zustand der K 7123 ist jedoch<br />

für eine höhere Verkehrsbelastung durch die geplante touristische Nutzung im<br />

WT Steinitz nicht geeignet.<br />

Der notwendige Ausbau der K 7123 ist nicht Bestandteil des Investitionsplanes<br />

(Haushaltsplan 2010 des Landkreises Spree-Neiße) bis zum Jahr 2013.<br />

Der Landkreis Spree-Neiße könnte sich hierzu eine Gemeinschaftsmaßnahme<br />

mit der Kostenbeteiligung Dritter vorstellen. Notwendig wäre die Herrichtung<br />

des Lückenschlusses von dem Straßenneubau (Tagebaurandstraße bis zur<br />

Buswendestelle) ab km 0,520 bis km 1,700 zum Neubau der K 7123 im Zuge<br />

der Unterführung der Ortsumgehung auf einer Länge von 1.180 m. Hierbei ist<br />

die gesamte Ortsdurchfahrt Steinitz integriert, einschließlich der teilweise engen<br />

Bebauung zur Kreisstraße K 7123.<br />

untere Naturschutzbehörde<br />

Die Gemeinde hat grundsätzlich für jeden Bauleitplan (Ausnahme § 13 Abs. 3<br />

BauGB) für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1 a eine<br />

Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt und in einem Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 BauGB)<br />

beschrieben und bewertet werden. Für die vg. Darlegungen im Umweltbericht<br />

sind die Vorgaben der Anlage 1 zum BauGB einzuhalten.<br />

Mit Stand Oktober 2010 liegt das Betreiber- und<br />

Nutzungskonzept der BERGBAU LANDSCHAFT<br />

TOURS für den Kulturpark Steinitz vor. Danach<br />

wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der<br />

zukünftigen Besucher mit dem eigenen PKW oder<br />

(eher weniger) per Bus anreisen wird. Nach einer<br />

Standortanalyse wird -je nach Szenario- mit einer<br />

geschätzten Besucherzahl von ca. 38 bis 58 Besuchern/<br />

Tag (April bis Oktober) gerechnet.<br />

Bei einem Stellplatzbedarf für mindestens 60%<br />

der Besucher ergibt sich ein durchschnittliches<br />

tägliches Pkw-Aufkommen von 23 bis 35 Fahrzeugen.<br />

Die notwendigen Stellplätze wurden in<br />

der Planung berücksichtigt. Ein Ausbau der Kreisstraße<br />

K 7123 ist auf Grund des geringen und nur<br />

saisonbedingten zusätzlichen Verkehrsaufkommens<br />

nicht notwendig. Der Sachverhalt wurde im<br />

gemeinsamen Termin vor Ort am 04.11.2010 mit<br />

dem MIL,dem Landkreis Spree-Neiße, der Sadt<br />

<strong>Drebkau</strong> und dem Planungsbüro diesbezüglich<br />

geklärt. Die Begründung zum Bebauungsplan,<br />

Fassung Januar 2011, wurde entsprechend präzisiert.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-7-


Der vorliegende Umweltbericht entspricht nicht diesem inhaltlich vorgegeben<br />

Schema.<br />

Die Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter ist dabei zu allgemein gehalten.<br />

Die vorhandenen Biotope sind nicht ausreichend bewertet. Zum Beispiel<br />

sind die Aussagen auf S. 24, Ackerbrache auf Sandboden mit geringer Wertigkeit<br />

der Biotope' und auch die Beschreibung der Waldfläche' nicht nachvollziehbar<br />

und sollten deshalb näher erläutert werden. Zur Aufnahme und Bewertung<br />

der Biotope wird auf den Biotopschlüssel vom Land Brandenburg verwiesen.<br />

Zum Artenschutz sind ebenso nur allgemeine Aussagen enthalten. Hierbei ist<br />

das Tötungsverbot entsprechend den §§ 39 Abs. 1 und 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) nicht berücksichtigt.<br />

Seit dem 1. März 2010 gilt das neue BNatschG. Darin ist die Eingriffsregelung<br />

neu und bundesweit einheitlich geregelt und demzufolge entsprechend anzuwenden.<br />

Da aber die vorhandenen Biotope und der Artenschutz nicht ausreichend<br />

beschrieben und bewertet sind, kann nicht abschließend beurteilt werden,<br />

ob die Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind, den Eingriff<br />

in Natur und Landschaft zu kompensieren.<br />

Zur naturverträglichen Einbindung der künftigen baulichen Anlagen in das<br />

Landschaftsschutzgebiet „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ sollten<br />

auch im Sondergebiet SO 1 Gebäude mit nur max. einem Vollgeschoss zulässig<br />

sein.<br />

untere Wasserbehörde<br />

Bei Beachtung und Einhaltung der das Vorhaben tangierenden wasserrechtlichen<br />

Vorschriften , insbesondere<br />

. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)<br />

. Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)<br />

. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

(VawS)<br />

. Abwasserverordnung<br />

keine Bedenken bestehen.<br />

Die Beschreibung und Bewertung der Biotope<br />

sowie die Aussagen zum Artenschutz wurden in<br />

der Begründung zum Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, entsprechend präzisiert.<br />

Die Beschreibung und Bewertung der Biotope<br />

sowie die Aussagen zum Artenschutz wurden in<br />

der Begründung zum Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, entsprechend präzisiert.<br />

Im Ergebnis der Beratung vom 04.11.2010 wurden<br />

im B-Plan in der Fassung Januar 2011 für das<br />

SO 1 nur eingeschossige bauliche Anlagen festgesetzt.<br />

Die wasserrechtlichen Vorschriften wurden<br />

in den Bebauungsplan, Fassung Januar 2011,<br />

aufgenommen.<br />

-8-


untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

Das Vorhaben ist auf einem Grundstück geplant, welches gemäß § 29 Abs. 3<br />

sowie § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz im Altlastenkataster<br />

des Landkreises Spree-Neiße unter der Registriernummer:<br />

0119710032 vermerkt ist.<br />

Es handelt sich bei dem Bereich der „ehemaligen Müllkippe Steinitz“ um eine<br />

altlastverdächtige Fläche-Altablagerung gemäß § 2 Abs. 6 Bundesbodenschutzgesetz<br />

(BbodSchG vom 17.03.1998).<br />

Die Mittelpunktkoordinaten des Standortes werden wie folgt bestimmt:<br />

Rechtswert (ETRS 89): 3445587<br />

Hochwert (ETRS 89): 5719758<br />

Seitens der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde bestehen bei<br />

Einhaltung der nachfolgenden Hinweise keine Einwände:<br />

Die Maßnahmen sind so auszuführen, dass Bodenverunreinigungen oder<br />

schädliche Bodenveränderungen ausgeschlossen sind (Vorsorgepflicht gemäß<br />

§ 7 BbodSchG). Es wird darauf hingewiesen, dass der Pflichtige i. S. Des 7<br />

Bundesbodenschutzgesetz i.V.M. § 9 Bundesbodenschutzverordnung die Anforderungen<br />

an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden<br />

sicherzustellen hat (Verfüllung von Baugruben und/oder Gestaltung von Außenanlagen).<br />

Diese Vorsorgeanforderungen des Bodenschutzes sind eigenverantwortlich<br />

zu beachten.<br />

Die Anforderungen werden erfüllt, wenn zur Verfüllung von Baugruben und/oder<br />

Rekultivierung von Flächen ausschließlich Bodenmaterial verwendet wird, welches<br />

die Einbauklasse Z 0 der LAGA, Anforderungen an die Verwertung von<br />

mineralischen Abfällen und damit grundsätzlich auch die Vorsorgewerte gemäß<br />

Anhang 2 Nr. 4 der Bundesbodenschutzverordnung einhält. Abweichungen<br />

hiervon sind mit der zuständigen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

abzustimmen.<br />

Die Verwendung von Recyclingmaterial (Ziegel/Betonrecycling) zur Verfüllung<br />

ist grundsätzlich nur für technische Zwecke zulässig. Hierfür ist bei der zuständigen<br />

Bodenschutzbehörde ein Antrag zur beabsichtigten Verwertungsmaßnahme<br />

zu stellen. Dem Antrag sind die Untersuchungsergebnisse des Recyclingmateriales<br />

nach LAGA - Anforderungen an die Verwertung von mineralischen<br />

Abfällen, M 20 in der aktuellen Fassung beizufügen.<br />

Die untere Bodenschutzbehörde wird nach Vorliegen der Unterlagen kurzfristig<br />

über den Antrag entscheiden.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

-9-


Werden bei der Durchführung der Baumaßnahme weitere Hinweise auf das<br />

Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen/ -verunreinigungen auf<br />

dem Gelände festgestellt, so ist die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

gemäß § 31 Abs. 1 BbgAbfBodG unverzüglich zu informieren.<br />

untere Bauaufsichtsbehörde<br />

Unter Punkt II.5 – Höhenlage für bauliche Anlagen – der bauplanungs- und<br />

bauordnungsrechtlichen Festsetzungen in der Planzeichnung wurde festgelegt,<br />

dass bauliche Anlagen unterhalb der 20 kV-Freileitung maximal 2,5 m hoch<br />

sein dürfen. Zum besseren Auffinden wird empfohlen, hier jedoch die Schutzzone<br />

(Breite?) im Planentwurf zu kennzeichnen. Anderenfalls könnten ansonsten<br />

in einem Abstand von 0,5 m zur Freileitung z.B. 6 m hohe bauliche Anlagen<br />

zulässig sein.<br />

Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz<br />

Zum derzeitigen Bearbeitungsstand des Planentwurfes werden keine Bedenken<br />

geäußert.<br />

Brandschutztechnische Belange werden augenscheinlich nicht unmittelbar berührt.<br />

Fachliche Anforderungen ergeben sich ggf. im Rahmen der Prüfung von Bauvorlagen<br />

zu den geplanten baulichen Anlagen durch die Brandschutzdienststelle.<br />

Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung<br />

Zum Vorhaben, die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die<br />

Errichtung eines Sondergebietes „Findlingslabyrinth“ zu schaffen, bestehen seitens<br />

des Fachbereiches keine grundsätzlichen Bedenken.<br />

Aktuell werden 2,68 ha des im Plangebiet liegenden Ackerlandes von der Agrargenossenschaft<br />

<strong>Drebkau</strong> e.G. landwirtschaftlich genutzt. Dabei erfolgt eine<br />

jährliche Abstimmung zur möglichen Nutzung der Flächen in Anbetracht des<br />

geplanten Vorhabens.<br />

In diesem Zusammenhang wird aber darauf verwiesen, dass im Landkreis<br />

Spree-Neiße durch das Vorhaben ca. 4,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

(Ackerland) verloren gehen.<br />

Im Sinne des Schutzes der landwirtschaftlichen Flächen wird deshalb davon<br />

ausgegangen, dass sich die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen<br />

der Realisierung der Anlage Findlingslabyrinth“ mit dazugehörigen Parkmöglichkeiten<br />

ausschließlich auf Flächen des ausgewiesenen Sondergebietes<br />

„Findlingslabyrinth“ beschränken. Damit sollten keine weiteren landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen, einschließlich vorgesehener Rekultivierungsflächen, zusätzlihe<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

Die erforderliche Breite des Schutzstreifens von<br />

15 m wurde in die Festsetzungen des Bebauungsplanes,<br />

Fassung Januar 2011, aufgenommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im<br />

Rahmen der Realisierung der Anlage Findlingslabyrinth“<br />

mit dazugehörigen Parkmöglichkeiten<br />

beschränken sich ausschließlich auf Flächen des<br />

ausgewiesenen Sondergebietes „Findlingslabyrinth“.<br />

-10-


14.06.11<br />

1. Einwendungen<br />

untere Naturschutzbehörde<br />

Das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“<br />

in der Zone I geplant. Die Unterschutzstellung in der Zone I<br />

dient insbesondere der Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des<br />

Landschaftsbildes und der Erhaltung des Gebietes für eine naturverträgliche<br />

Erholungsnutzung.<br />

2. Rechtsgrundlagen<br />

Das LSG wurde mit der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Steinitz-Geisendorfer<br />

Endmoränenlandschaft“ (VO) vom 06. Mai 2002 festgesetzt.<br />

3. Möglichkeiten der Überwindung<br />

Das Planvorhaben „Findlingslabyrinth Steinitz“ ist mit dem Schutzzweck des<br />

LSG, dem Erhalt und der Entwicklung des Gebietes für eine naturverträgliche<br />

Erholungsnutzung gemäß § 3 Abs.1 Nr. 4 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet<br />

„Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ vereinbar.<br />

Gemäß § 4 Abs. 2 dieser Verordnung stehen alle Handlungen, die geeignet<br />

sind, den Charakter des Gebietes zu verändern, den Naturhaushalt zu schädigen,<br />

das Landschaftsbild zu verunstalten oder sonst dem besonderen Schutzzweck<br />

zuwiderlaufen, unter Genehmigungsvorbehalt. Dazu zählen gemäß § 4<br />

Abs. 2 der VO zum LSG „Steinitz -Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ der<br />

naturschutzrechtlichen Genehmigung. Dazu gehören gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1<br />

und 2 der VO die Errichtung von baulichen Anlagen und Veränderungen der<br />

Bodengestalt, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder Anzeige bedürfen.<br />

Zuständig für die Erteilung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen ist gem.<br />

§ 4 Abs. 3 der VO „Steinitz – Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ die untere<br />

Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die entsprechende Entscheidung des Ministeriums<br />

für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung<br />

des Landes Brandenburg liegt vor.<br />

Die Anträge für naturschutzrechtliche Genehmigungen<br />

werden bei künftigen Bauantragsstellungen<br />

an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises<br />

Spree-Neiße gestellt.<br />

-11-


Hinweise und Anregungen aus eigener Zuständigkeit zu dem o.g. Plan,<br />

gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage:<br />

Sachgebiet Kreis- und Bauleitplanung/ Tourismus<br />

Aus der Sicht des Sachgebietes Kreis- Bauleitplanung/Tourismus wird darauf<br />

hingewiesen, dass die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im SO1 zu<br />

unbestimmt sind. Hier sollten die maximal zulässigen Verkaufsflächen, Grundflächen<br />

oder Bettenzahlen angegeben werden. Eine entsprechende Wohnnutzung<br />

der ein Vorhaben „dienen“ könnte existiert in diesem Gebiet nicht. Somit<br />

ist aus der Festsetzung heraus nicht erkennbar, wie groß die einzelnen Vorhaben<br />

werden könnten.<br />

Unter Nr. 5 ist ein Höhenfestpunkt der als unterer Bezugspunkt dienen soll festzusetzen.<br />

Für die grünordnerische Festsetzung Nr.2 Abs. 3 ist eine planungsrechtliche<br />

Bezugsgröße zu wählen (z.B. überbaubare Grundstücksfläche) oder die Ausgleichsmaßnahmen<br />

sind ind absoluten Zahlen festzusetzen.<br />

Auf der Internetseite vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist<br />

eine Arbeitshilfe zu den Festsetzungen im Bebauungsplan veröffentlicht. Diese<br />

kann als Anhaltspunkt und zur Unterstützung genutzt werden.<br />

Die Art der baulichen Nutzung im SO1 wurde<br />

konkretisiert. Es wurden der Versorgung des<br />

Plangebietes dienende Läden auf eine maximale<br />

Verkaufsfläche von 200 m² und die dem Vorhaben<br />

dienende Betriebe des Beherbergungsgewerbes<br />

auf eine maximale Anzahl von 30 Betten<br />

beschränkt.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Gemäß der Stellungnahme der envia vom<br />

08.06.2011 wurde die 20 kV-Freileitung rückgebaut<br />

und folgende Änderung im B-Plan vorgenommen:<br />

Die 20 kV-Freileitung sowie deren Schutzzone<br />

sind nicht mehr Bestandteil der Planzeichnung<br />

und Legende.<br />

Des Weiteren entfällt Pkt. 5 der bauplanungsrechtlichen<br />

Festsetzungen zur Höhenlage für bauliche<br />

Anlagen unterhalb der 2-kV-Freileitung.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Für die grünordnerische Festsetzung Nr. 2 Abs. 3<br />

wurde auf Grundlage vorliegender Berechnung<br />

die absolute Zahl festgesetzt.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-12-


Es ist die neu Zitierweise der Rechtsgrundlagen des BauGB zu beachten:<br />

„Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />

(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April<br />

2011 (BGBl. I S. 619)“<br />

Für die Tourismusentwicklung ergeben sich aus den aktualisierten Unterlagen<br />

keine neuen Aspekte, welche bei der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

untere Denkmalschutzbehörde<br />

Die Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde vom 09.10.2010 behält<br />

weiter ihre Gültigkeit.<br />

untere Straßenbaubehörde<br />

Mit der Anbindung der neuen Parkflächen über die vorhandene Zufahrt der<br />

Buswendeschleife sind die Bedenken der Straßenbaubehörde ausgeräumt.<br />

Hinweis: Zwecks der verkehrstechnischen Erschließung des Plangebietes bat<br />

die untere Straßenbaubehörde um die Prüfung des folgenden Sachverhaltes:<br />

Für einen noch offenen Lückenschluss im Straßenausbau könnte sich der LSN<br />

eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der Kostenbeteiligung Dritter vorstellen. Der<br />

Lückenschluss betrifft die K 7123 ab dem Straßenneubau (Tagebaurandstraße<br />

bis zur Buswendestelle) bei km 0,520 bis km 1,700 zum Neubau der K 7123 im<br />

Zuge der Unterführung der Ortsumgehung auf einer Länge von 1.180 m, hierbei<br />

ist die gesamte Ortsdurchfahrt Steinitz im Zuge der Kreisstraße integriert.<br />

untere Naturschutzbehörde<br />

Von der unteren Naturschutzbehörde wurden die vorliegenden Planungsunterlagen<br />

geprüft, ob vom Träger der Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

BauGB die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprechend<br />

berücksichtigt wurden. Gemäß § 1 a BauGB ist eine Umweltprüfung<br />

durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die<br />

Schutzgüter ermittelt und in einem Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 bauGB zu<br />

beschreiben und zu bewerten sin (Anlage 1 zum BauGB).<br />

Die neue Zitierweise des BauGB wurde im Plan<br />

eingearbeitet.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Hinweise aus der Stellungnahme vom<br />

09.10.2010 wurden in der Planung berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Es handelt sich um eine Maßnahme außerhalb<br />

des Plangebietes.<br />

Ein Ausbau der Kreisstraße K 7123 ist auf Grund<br />

des geringen und nur saisonbedingten zusätzlichen<br />

Verkehrsaufkommens derzeit nicht notwendig.<br />

Der Sachverhalt wurde im gemeinsamen<br />

Termin vor Ort am 04.11.2010 mit dem MIL,dem<br />

Landkreis Spree-Neiße, der Sadt <strong>Drebkau</strong> und<br />

dem Planungsbüro diesbezüglich geklärt.<br />

Bei einer späteren Umsetzung der Maßnahme<br />

wird der Hinweis berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-13-


Die Bestandserfassung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen vom<br />

Vorhaben auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere ist zu konkretisieren. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass mögliche Konflikte mit den artenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen des § 44 BNatschG bereits auf der Ebene vom B-Plan zu berücksichtigen<br />

sind. Gegebenenfalls sind Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

zur Abwendung möglicher Verbotsbestände im B-Plan darzustellen,<br />

nachrichtlich zu übernehmen oder außerhalb vom Geltungsbereich vertraglich<br />

zu sichern.<br />

Die Hinweise zur naturverträglichen Einbindung der künftigen baulichen Anlagen<br />

im Geltungsbereich sins in den vorliegenden Planungsunterlagen berücksichtigt<br />

(max. ein Vollgeschoss im So 1 und SO 2).<br />

untere Wasserbehörde<br />

Die anfallende Abwässer sind in einer dezentralen Abwasseranlage zu sammeln<br />

und zu reinigen oder mobil zu entsorgen.<br />

Anfallendes Niederschlagswasser ist vor Ort auf dem eigenen Grundstück zu<br />

versickern.<br />

Das überplante Areal befindet sich im Bereich des zukünftigen Grundwasseranstiegs<br />

nach Auslaufen vom aktiven Tagebau Welzow-Süd. Daher werden<br />

sich perspektivisch die vorbergbaulichen Grundwasserstände annähernd wieder<br />

einstellen. Dies ist ggf. konstruktiv zu berücksichtigen. Nähere Auskünfte zu<br />

künftigen GW-Ständen erteilt die Vattenfall Europe Mining AG.<br />

untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

Das Plangebiet grenzt nördlich und östlich an einen Bereich, welcher gemäß §<br />

29 Abs. 3 sowie § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz<br />

im Altlastenkataster des Landkreises Spree-Neiße unter der Registriernummer:<br />

0119710032 vermerkt ist.<br />

Es handelt sich bei dem Bereich der „ehemaligen Müllkippe Steinitz“ um eine<br />

altlastverdächtige Fläche-Altablagerung gemäß § 2 Abs. 6 Bundesbodenschutzgesetz<br />

(BbodSchG vom 17.03.1998).<br />

Die Bearbeitung zum Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />

wurde konkretisiert sowie die Biotopkartierung<br />

als Anlage zum B-Plan erweitert.<br />

Der im Planungsbericht bereits enthaltene Hinweis<br />

zu den artenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

des § 44 BNatschG wurde im Umweltbericht<br />

ergänzt.<br />

Grundzüge der Planung wurden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Seitens der verantwortlichen Behörde zur Prüfung<br />

artenschutzrechtlicher Belange, dem Landesamt<br />

für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,<br />

gibt es gemäß vorliegender Stellungnahme vom<br />

14.06.2011 keine Bedenken gegen die Realisierung<br />

des Planvorhabens.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Maßgaben wurden in der Begründung zum B-<br />

Plan entsprechend formuliert.<br />

Die Vattenfall Europe Mining AG wurde im Rahmen<br />

der TÖB beteiligt. Die Stellungnahme vom<br />

25.05.2011 einschließlich Mitteilung der betreffenden<br />

Grundwasserstände liegt vor.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-14-


Die Mittelpunktkoordinaten des Standortes werden wie folgt bestimmt:<br />

Rechtswert (ETRS 89): 3445587<br />

Hochwert (ETRS 89): 5719758<br />

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass eventuell unterirdische Ausläufer<br />

dieser ehemaligen Müllkippe auch in den Planbereich hineinragen, ist die untere<br />

Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde gemäß § 31 Abs. 1 BbgAbfBodG<br />

bei weiteren Hinweisen auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen/<br />

-verunreinigungen im gesamten Planbereich unverzüglich zu informieren.<br />

Zuständiger Bearbeiter dafür ist Herr Wieczorkowske, Tel.: 03562/<br />

986-17032.<br />

Die Maßnahmen sind so auszuführen, dass Bodenverunreinigungen oder<br />

schädliche Bodenveränderungen ausgeschlossen sind (Vorsorgepflicht gemäß<br />

§ 7 BbodSchG). Es wird darauf hingewiesen, dass der Pflichtige i. S. Des 7<br />

Bundesbodenschutzgesetz i.V.M. § 9 Bundesbodenschutzverordnung die Anforderungen<br />

an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden<br />

sicherzustellen hat (Verfüllung von Baugruben und/oder Gestaltung von Außenanlagen).<br />

Diese Vorsorgeanforderungen des Bodenschutzes sind eigenverantwortlich<br />

zu beachten.<br />

Die Anforderungen werden erfüllt, wenn zur Verfüllung von Baugruben und/oder<br />

Rekultivierung von Flächen ausschließlich Bodenmaterial verwendet wird, welches<br />

die Einbauklasse Z 0 der LAGA, Anforderungen an die Verwertung von<br />

mineralischen Abfällen und damit grundsätzlich auch die Vorsorgewerte gemäß<br />

Anhang 2 Nr. 4 der Bundesbodenschutzverordnung einhält. Abweichungen<br />

hiervon sind mit der zuständigen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

abzustimmen.<br />

Die Verwendung von Recyclingmaterial (Ziegel/Betonrecycling) zur Verfüllung<br />

ist grundsätzlich nur für technische Zwecke zulässig. Hierfür ist bei der zuständigen<br />

Bodenschutzbehörde ein Antrag zur beabsichtigten Verwertungsmaßnahme<br />

zu stellen. Dem Antrag sind die Untersuchungsergebnisse des Recyclingmateriales<br />

nach LAGA - Anforderungen an die Verwertung von mineralischen<br />

Abfällen, M 20 in der aktuellen Fassung beizufügen.<br />

Die untere Bodenschutzbehörde wird nach Vorliegen der Unterlagen kurzfristig<br />

über den Antrag entscheiden.<br />

Der Hinweis im Bebauungsplan, wurde in der<br />

Fassung Juli 2011 knkretisiert.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

-15-


untere Bauaufsichtsbehörde<br />

Hinweis zur Festsetzung ,1 - geschossige Bauweise`:<br />

Die geplanten baulichen Anlagen, Gaststätten, Beherbergungsbetriebe usw.<br />

können dann nur mit einem Flachdach oder flach geneigtem Dach errichtet<br />

werden. Bei steileren Dachneigungen, wenn bspw. Aufenthaltsräume möglich<br />

sind, würden diese Dachgeschosse dann gemäß § 2 Abs. 4 BbgBO als Vollgeschosse<br />

gelten und somit unzulässig sein.<br />

Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz<br />

Es gibt zum derzeitigen Bearbeitungsstand vom Planentwurf keinen ergänzenden<br />

Hinweis.<br />

Fachliche Anforderungen ergeben sich ggf. im Rahmen der Prüfung von Bauvorlagen<br />

zu den geplanten baulichen Anlagen durch die Brandschutzdienststelle.<br />

Der Sachverhalt ist bekannt und wird bei der Planung<br />

baulicher Anlagen entsprechend berücksichtigt.<br />

Die Brandenburgische Bauordnung ist als<br />

Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-16-


25.08.11<br />

Kreis- Bauleitplanung /Tourismus<br />

Es gibt aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Hinweise.<br />

Zur vorliegenden Entwurfsfassung vom Juli 2011 werden aus Sicht der Tourismusentwicklung<br />

folgende Anregungen gegeben:<br />

Bei der Darstellung der Art der baulichen Nutzung (S.7) ist nicht eindeutig definiert,<br />

ob ein oder mehrere Betriebe des Beherbergungsgewerbes mit max. 30<br />

Betten zulässig sind.<br />

Das Vorhaben wird begünstigt durch die bevorstehende Umverlegung des künftigen<br />

Radfernweges Niederlausitzer Bergbautour über Welzow – Gut Geisendorf<br />

– Steinitz - Wolkenberg – Spremberg.<br />

untere Naturschutzbehörde<br />

Die Stellungnahme vom 14.06.2011 behält weitgehend ihre Gültigkeit.<br />

Die unter Einwendungen, Rechtsgrundlagen, Möglichkeiten der Überwindung…<br />

angeführten Belange des Naturschutzes sind in die vorliegende Fassung mit<br />

Stand Juli 2011 eingearbeitet.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Darstellung der Art der baulichen Nutzung<br />

lautet:<br />

„dem Vorhaben dienende Betriebe des<br />

Beherbergungsgewerbes mit einer maximalen<br />

Anzahl von 30 Betten“.<br />

Durch die eindeutige Formulierung in der Mehrzahl<br />

können es auch mehrere Betriebe mit max.<br />

30 Betten sein. Ausgeschlossen sind mehrere<br />

Betriebe mit jeweils 30 Betten, da dies auch bewusst<br />

nicht entsprechend formuliert und dargestellt<br />

wurde.<br />

Zur weiteren Konkretisierung wird die Formulierung<br />

wie folgt geändert:<br />

„dem Vorhaben dienende Betriebe des<br />

Beherbergungsgewerbes mit einer maximalen<br />

Anzahl von insgesamt 30 Betten“.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-17-


In der Planzeichnung Pkt. IV – Rechtsgrundlagen – wird die Brandenburgische<br />

Baumschutzverordnung aufgeführt. Im Landkreis Spree-Neiße gilt die Verordnung<br />

des Landkreises Spree-Neiße zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern<br />

vom 27.04.2007. In diese Auflistung sollte ebenso das Gesetz über Naturschutz<br />

und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz –BNatSchG- vom 29.Juli<br />

2009 (BGBL Nr.5) aufgenommen werden. Für die Eingriff- Ausgleichplanung im Pkt.<br />

III sind gesetzlicher Bezug die §§ 14 und 15 BNatschG.<br />

Bei einer zeitlich gestaffelten Teilumsetzung der Planung sollten die textlichen<br />

Festsetzungen der Planzeichnung Pkt. 2 die jeweiligen rechnerischen Bezüge<br />

enthalten.<br />

Mit der geplanten Alternativpflanzung (1 Baum/ 2 Sträucher) könnte eine Kompensation<br />

vom Eingriff möglicherweise nicht gewährleistet sein. Deshalb sollte diese<br />

Festsetzung konkretisiert werden.<br />

Es wird darauf verwiesen, dass mögliche Konflikte mit den artenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen des § 44 BNatSchG bereits auf der Ebene des B-Planes zu berücksichtigen<br />

sind. Gegebenenfalls sind Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zur<br />

Abwendung möglicher Verbotsbestände im B-Plan darzustellen, nachrichtlich zu<br />

übernehmen oder außerhalb vom Geltungsbereich vertraglich zu sichern.<br />

Aus Sicht der unteren Wasserbehörde und unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

ergeben sich zum überarbeiteten Planentwurf keine Hinweise.<br />

Von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde sind zu den eingereichten Änderungen<br />

ebenso keine Hinweise erforderlich.<br />

Vom Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz wird mitgeteilt, dass sich Hinweise<br />

oder fachlich Anforderungen ggf. im Rahmen der Prüfung von Bauvorlagen<br />

zu den geplanten baulichen Anlagen durch die Brandschutzdienststelle ergeben.<br />

Die Gesetzesgrundlagen wurden entsprechend korrigiert.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.<br />

Der zeitliche Ablauf der Planumsetzung ist z.Z. noch<br />

nicht bekannt und auch nicht Bestandteil vorliegender<br />

Bauleitplanung. Die geplanten Pflanzmaßnahmen<br />

sind ausreichend dimensioniert und erfüllen den<br />

Zweck zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft auch unabhängig<br />

einer zeitlich festgelegten Folge.<br />

Die Festsetzung wurde durch die aufgeführten<br />

Pflanzlisten bereits konkretisiert. Des Weiteren<br />

wurde die Änderung 1 Baum/ 3 Sträucher in der<br />

Planfassung September 2011 vorgenommen.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.<br />

Da ausschließlich einheimische Laubgehölzbäume<br />

und -sträucher ausgewiesen sind, ist eine ausreichende<br />

Kompensation vom Eingriff gewährleistet.<br />

Die artenschutzrechtlichen Belange wurden in vorliegender<br />

Planung berücksichtigt. Demnach ist abzuleiten,<br />

das Konflikte mit den artenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen des § 44 BNatSchG<br />

nicht zu erwarten sind. Dies geht auch aus der Stellungnahme<br />

des Landesamtes für Umwelt,<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz als zuständige<br />

Behörde hervor.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-18-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

3.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landesamt für Umwelt,<br />

Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz<br />

Regionalabteilung Süd<br />

Postfach 60 10 61<br />

14410 Potsdam<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

15.10.10<br />

Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zum o. g. Plan,<br />

gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage:<br />

Mit der Planaufstellung wird die Ansiedlung von Sonderbauflächen zur Errichtung<br />

einer parkähnlichen Anlage für Ausstellungszwecke und dazugehörigen<br />

Einrichtungen für Freizeit und Tourismus (u.a. Läden, Gastronomie, Beherbergung,<br />

Anlagen für Tierhaltung, Parkplätze) am westlichen Rand der Ortslage<br />

Steinitz angestrebt. Das ist Bestandteil der touristischen Entwicklungskonzeption<br />

für den Tagebaurandbereich Steinitz und soll die bereits angesiedelten Einrichtungen<br />

ergänzen.<br />

Nach Prüfung der übergebenen Planungsunterlagen ergeben sich aus Sicht der<br />

Fachbereiche Naturschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft des Landesamtes<br />

für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) als Rechtsnachfolger<br />

des ehemaligen Landesumweltamtes (LUA) nachfolgende Hinweise<br />

und Anregungen für die weitere Aufstellung des B-Planes.<br />

Naturschutz<br />

Die Stellungnahme erfolgt entsprechend der Zuständigkeit hinsichtlich des besonderen<br />

Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom<br />

29. Juli 2009 und der Artenschutz - Zuständigkeitsverordnung (ArtSchZV –<br />

GVBl. II Nr. 45 vom 19.07.2010) sowie der Schutzausweisungen nach den§§<br />

23-27 und 32 BnatSchG und im Verfahren befindlicher und geplanter NSG und<br />

LSG, für die das MUGV zuständig ist.<br />

Artenschutz:<br />

Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht abzuleiten, das nach<br />

§ 44 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten vorkommen und beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Die Aussagen zum Artenschutz wurden im Bebauungsplan,<br />

Fassung Januar 2011, präzisiert.<br />

-19-


Schutzgebiete:<br />

Der Planbereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Steinitz-<br />

Geisendorfer Endmoränenlandschaft“.<br />

Die frühzeitige Anfrage zur Vereinbarkeit mit den Belangen des Landschaftsschutzes<br />

in diesem Landschaftsschutzgebiet wurde mit Schreiben vom<br />

08.08.2010 gestellt und wird vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

als Voranfrage beantwortet. Zur Erlangung der Planungssicherheit,<br />

hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange ist diese Antwort abzuwarten.<br />

Ergänzende Hinweise:<br />

Hinsichtlich der weiteren, nicht durch das LUGV wahrzunehmenden Naturschutzbelange,<br />

insbesondere zur Bewältigung der Eingriffsregelung und zur<br />

Festlegung der grünordnerischen Festsetzungen zur Kompensation der Eingriffsfolgen<br />

gemäß § 15 BNatSchG wird auf die untere Naturschutzbehörde des<br />

Landkreises Spree – Neiße verwiesen.<br />

Immissionsschutz<br />

Anhand der vorliegenden Planungsunterlagen sind aus Sicht des vorbeugenden<br />

Immissionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Ansiedlungsvorhaben<br />

erkennbar.<br />

In den Umweltbericht sind bei der Beschreibung und Bewertung der vorhabensbedingten<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ergänzende Aussagen<br />

zu Art und Umfang der geplanten Anlagen zur Tierhaltung erforderlich. Zur<br />

eindeutigen Zweckbestimmung wird zudem eine Ergänzung der diesbezüglichen<br />

textlichen Festsetzung (Zusammenhang mit Freizeit und Tourismus )<br />

empfohlen.<br />

Wasserwirtschaft<br />

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Einwände<br />

oder Bedenken zum Vorhaben.<br />

Die wasserrechtlichen Regelungen für Niederschlagswasserentsorgung und für<br />

Abwasserentsorgung (Errichtung der Grundstückskläranlage) sind im Rahmen<br />

der Beteiligung der unteren Wasserbehörde (Genehmigungsbehörde) am Verfahren<br />

zu treffen.<br />

Die Verringerung der Grundwasserneubildung wird durch die örtliche Versorgung<br />

von Niederschlagswasser kompensiert.<br />

Gemäß Anschreiben des Ministeriums für Umwelt,<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz vom<br />

25. Oktober 2010 ist die Herstellung der Vereinbarkeit<br />

der Planung mit den Festsetzungen der<br />

Landschaftsschutzverordnung denkbar. Die Anforderungen<br />

und Hinweise wurden in der weiteren<br />

Planung beachtet. Die Erklärung der Vereinbarkeit<br />

kann erst nach Vorlage der abschließenden<br />

Planungsunterlagen erfolgen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme<br />

der uNB wurde in der weiteren Planung berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Umweltbericht sowie die textliche Festsetzung<br />

wurden im Bebauungsplan, Fassung Januar<br />

2011 diesbezüglich ergänzt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

-20-


Die vorliegende Stellungnahme verliert mit der wesentlichen Änderung der Beurteilungsgrundlagen<br />

ihre Gültigkeit. Das Ergebnis der Abwägung durch die<br />

Kommune ist entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen. Weiterhin<br />

wird um eine Anzeige zum Inkrafttreten des Planes bzw. die Erteilung der Genehmigung<br />

gebeten.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägungsergebnis und Inkrafttreten des Planes<br />

werden entsprechend mitgeteilt.<br />

-21-


14.06.11<br />

1. Einwendungen<br />

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,<br />

die ohne Zustimmung, Befreiung o. Ä. der Fachbehörde in der Abwägung<br />

nicht überwunden werden können<br />

a) Einwendungen:<br />

-<br />

b) Rechtsgrundlage:<br />

-<br />

c) Möglichkeiten der Überwindung:<br />

-<br />

2. Fachliche Stellungnahme<br />

Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren<br />

können, mit Angabe des Sachstandes und des Zeitrahmens:<br />

-<br />

Bedenken und Anregungen aus der eignen Zuständigkeit zum o.g. Plan, gegliedert<br />

nach den Sachkomplexen , jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage:<br />

Nach erneuter Prüfung der Planungsunterlagen zur Ansiedlung von Sondergebietsnutzungen<br />

für Freizeit und Tourismus gibt es seitens der Fachbereiche<br />

Naturschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft des Landesamtes für<br />

Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) keine Bedenken gegen die<br />

Realisierung des Planvorhabens.<br />

Die Stellungnahmen der Fachbereiche werden nachfolgend zur Kenntnis gegeben:<br />

Naturschutz<br />

Die Stellungnahme erfolgt entsprechend der Zuständigkeit hinsichtlich des besonderen<br />

Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der<br />

Artenschutz-Zuständigkeitsverordnung (ArtSchZV) vom 19.07.2010 sowie der<br />

Schutzausweisungen nach §§ 23-27 und 31f BNatSchG und im Verfahren befindlicher<br />

und geplanter NSG und LSG, für die das MLUV zuständig ist.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-22-


Artenschutz<br />

Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht abzuleiten, dass nach §<br />

44 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten im Plangebiet vorkommen und beeinträchtigt werden.<br />

Schutzgebiete:<br />

Der Planbereich befindet sich im LSG „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“.<br />

Die frühzeitige Anfrage zur Vereinbarkeit mit den Belangen des Landschaftsschutzes<br />

in diesem Landschaftsschutzgebiet wurde mit Schreiben (Geschäftszeichen<br />

44-SPN202 vom 25.10.2010) durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit<br />

und Verbraucherschutz als Voranfrage beantwortet. Die Ausführungen<br />

in der vorliegenden Planfassung entsprechen den dabei gegebenen Hinweisen.<br />

Die Planfassung ist für die abschließende Entscheidung zu aktualisieren und<br />

die aus dieser Trägerbeteiligung ergehenden Stellungnahmen sind nachzureichen.<br />

Ergänzende Hinweise:<br />

Hinsichtlich der weiteren, nicht durch das LUGV wahrzunehmenden Naturschutzbelange,<br />

insbesondere zur Bewältigung der Bestimmungen der Brandenburgischen<br />

Baumschutzverordnung (BbgBaumSchV), zur Bewältigung der Bestimmungen<br />

des Biotopschutzes gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 32<br />

BbgNatSchG, der Eingriffsregelung und zur Festlegung der grünordnerischen<br />

Festsetzungen zur Kompensation der Eingriffsfolgen gemäß § 15 BNatSchG<br />

wird auf die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Spree – Neiße verwiesen.<br />

Immissionsschutz<br />

Bei der Überarbeitung und Ergänzung der Planungsunterlagen wurden die aus<br />

immissionsschutzrechtlicher Sicht übermittelten Hinweise und Anregungen berücksichtigt.<br />

Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.<br />

Wasserwirtschaft<br />

Zu den Präzisierungen der BP-Unterlagen ergeben sich aus wasserwirtschaftlicher<br />

Sicht keine neuen Forderungen und Hinweise.<br />

Die vorliegende Stellungnahme verliert mit der wesentlichen Änderung der Beurteilungsgrundlagen<br />

ihre Gültigkeit. Das Ergebnis der Abwägung durch die<br />

Kommune ist entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen. Weiterhin<br />

wird um eine Anzeige zum Inkrafttreten des Planes bzw. die Erteilung der Genehmigung<br />

gebeten.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die aktualisierte Planfassung sowie die Stellungnahmen<br />

aus der Trägerbeteiligung wurden nachgereicht.<br />

Die abschließende Entscheidung der Vereinbarkeit<br />

mit den Belangen des Landschaftsschutzgebietes<br />

wurde erteilt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahmen<br />

der uNB wurde in der Planung berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägungsergebnis und Inkrafttreten des Planes<br />

werden entsprechend mitgeteilt.<br />

-23-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

4.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landesamt für Bauen<br />

und Verkehr<br />

Außenstelle Cottbus<br />

Gulbener Straße 24<br />

03046 Cottbus<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

12.10.10<br />

Gegen die Errichtung eines Findlingsparks mit zugehörigen Versorgungseinrichtungen<br />

und Nebenanlagen am ausgewiesenen Standort westlich der Ortslage<br />

Steinitz bestehen aus verkehrsbehördlicher Sicht des Landes, die Verkehrsbereiche<br />

Eisenbahn, Binnenschifffahrt und übriger ÖPNV eingeschlossen,<br />

keine Einwände.<br />

Der Standort wird hinsichtlich seiner Einbindung in das Netz des übrigen ÖPNV<br />

(Haltestelle in unmittelbarer Nachbarschaft) und das überörtliche Radwegenetz.<br />

Eine dem sich entwickelnden Bedarf angepasste ÖPNV-Erschließung sollte in<br />

Abstimmung mit dem zuständigen Aufgabenträger für den übrigen ÖPNV, dem<br />

Landkreis Spree-Neiße, im Interesse der Verlagerung von Anteilen des motorisierten<br />

Individualverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel, angeboten<br />

werden.<br />

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung sollten Aussagen zum zu erwartenden<br />

Verkehrsaufkommen (Besucherzahlen) sowie zu lt. Textlichen Festsetzungen<br />

angedachte Übernachtungsmöglichkeiten (Kapazität) ergänzt werden.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Mit Stand Oktober 2010 liegt das Betreiber- und<br />

Nutzungskonzept der BERGBAU LANDSCHAFT<br />

TOURS für den Kulturpark Steinitz vor. Danach<br />

wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der<br />

zukünftigen Besucher mit dem eigenen PKW oder<br />

(eher weniger) per Bus anreisen wird. Nach einer<br />

Standortanalyse wird -je nach Szenario- mit einer<br />

geschätzten Besucherzahl von ca. 38 bis 58 Besuchern/<br />

Tag (April bis Oktober) gerechnet.<br />

Bei Anrechnung von mindestens 60% der Besucher<br />

ergibt sich ein durchschnittliches tägliches<br />

Pkw-Aufkommen von 23 bis 35 Fahrzeugen. Eine<br />

Verlagerung der Anteile des Individualverkehrs ist<br />

auf Grund des geringen und nur saisonbedingten<br />

zusätzlichen Verkehrsaufkommens nicht notwendig.<br />

Die Angaben zu Besucherzahlen wurden in<br />

die Begründung zum Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

Die Kapazität der Übernachtungsmöglichkeiten ist<br />

noch nicht bekannt, ist jedoch nur als<br />

geringfügig einzuschätzen.<br />

-24-


Informationen über Planungen der in der Zuständigkeit des LBV befindlichen<br />

Bereiche Eisenbahn, Binnenschifffahrt und übriger ÖPNV, die das Vorhaben<br />

betreffen könnten, liegen nicht vor.<br />

Hinsichtlich luftrechtlicher Belange erfolgte eine gesonderte Prüfung der eingereichten<br />

Unterlagen durch die gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-<br />

Brandenburg (Abt. des LBV) mit Bezug auf § 31 Abs. Luftverkehrsgesetz<br />

(LuftVG).<br />

Danach nimmt die Luftfahrtbehörde zum Vorhaben wie folgt Stellung:<br />

Das Planungsvorhaben befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Gemeinsamen<br />

Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg.<br />

Die Belange der zivilen Luftfahrt werden aus luftrechtlicher Sicht derzeit nicht<br />

berührt, da sich der o. a. Entwurf des B-Planes außerhalb von Bauschutzbereichen<br />

ziviler Flugplätze (Flughäfen, Landeplätzen und Segelfluggeländen) und<br />

von Schutzbereichen ziviler Flugsicherungsanlagen befindet.<br />

Es bestehen keine Bedenken gegen den Entwurf des o. a. B.Plans, solange die<br />

vorgesehenen Bauhöhen bei 2 Vollgeschossen im SO 1, mit einer Firsthöhe<br />

von 12 m (maximal 13,00 m über Grund mit Aufbauten, z.B. Schornsteine, Antennen)<br />

bzw. bei 1 Vollgeschoss im SO 2, mit einer maximalen Firsthöhe von 9<br />

m (maximal 10,00 m über Grund mit Aufbauten, z.B. Schornsteine, Antennen),<br />

eingehalten werden.<br />

Begründung:<br />

Das Planungsvorhaben liegt ca. 7,4 km nordöstlich des Verkehrslandeplatzes<br />

(VLP) Welzow, außerhalb des Schutzbereiches ziviler Flugsicherungsanlagen,<br />

jedoch unterhalb des An- und Abflugsektors des VLP Welzow.<br />

Es ist davon auszugehen, dass luftverkehrsrechtliche Belange nicht beeinträchtigt<br />

werden, da die beabsichtigten Bauhöhen von 13 m über Grund bzw. 128 m<br />

über NN, die maximal zulässigen Werte unterhalb des An- und Abflugsektors<br />

von 184 m ü. NN bis 204 m ü. NN, nicht erreichen.<br />

Sollte bei Einsatz von Kränen oder ähnlichen Baugeräten die maximale Höhe<br />

von 184 m üNN überschritten werden, kann in diesem Bereich die Hindernisfreiheit<br />

des An- und Abflugsektors des VLP Welzow beeinträchtigt werden. In<br />

diesen Fällen ist nach § 15 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) eine Genehmigung<br />

erforderlich. Daher ist dafür Sorge zu tragen, dass der Kraneinsatz bei der<br />

Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, Mittelstraße 9 in<br />

12529 Schönefeld (Fax-Nummer: 03342 4266-7612) rechtzeitig (mindestens<br />

zwei Wochen vorher) mit Angabe der geografischen Koordinaten in WGS84,<br />

einer genauen Übersichtskarte und Angaben zur maximalen Arbeitshöhe des<br />

Kranes und der gewünschten Einsatzdauer beantragt wird.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Festsetzungen zu den maximalen Höhen wurden<br />

entsprechend in den B-Plan übernommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Eine Überschreitung der maximalen Höhe von<br />

184 üNN kann ausgeschlossen werden. Gemäß<br />

vorliegendem Amtlichen Lageplan liegt der maximale<br />

Höhenbezugspunkt im Bereich zulässiger<br />

Bebauung bei 111.2 DHHN (ca. NN). Bis 184<br />

üNN ergibt sich eine Höhendifferenz von ca. 71-<br />

72 m. Bei einer eingeschossigen Bebauung wird<br />

diese durch Baukräne nicht in Anspruch genommen.<br />

-25-


Der Antrag auf Genehmigung des Krans, ist immer von der den Kran betreibenden<br />

Firma bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde einzureichen.<br />

Zu Fragen der Betroffenheit militärischer Belange wird gebeten, sich an die zuständige<br />

Wehrbereichsverwaltung Ost, Postfach 1149, 15331 Strausberg zu<br />

wenden.<br />

Sollte sich die Lage bzw. Höhe des Bauwerkes seitens des Antragstellers geändert<br />

werden, wird um erneute Beteiligung am Verfahren gebeten.<br />

Die Beteiligung im o. g. BPL – Verfahren gilt nicht als ggf. erforderliche, luftrechtliche<br />

Zustimmung/ Genehmigung im Genehmigungsverfahren.<br />

Durch die verkehrsplanerische Stellungnahme bleibt die aufgrund anderer Vorschriften<br />

bestehende Verpflichtung zum Einholen von Genehmigungen, Bewilligungen<br />

oder Zustimmungen unberührt.<br />

Die Wehrbereichsverwaltung Ost wurde im Rahmen<br />

der TÖB am Verfahren beteiligt.<br />

Es erfolgte die weiteren Beteiligung am Verfahren.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-26-


24.05.11<br />

Gegenüber dem B-Plan-Vorentwurf wurden Änderungen vorgenommen, die<br />

insbesondere eine Reduzierung der maximal zulässigen Anzahl der Vollgeschosse<br />

im SO 1 (von II VG auf I VG) sowie die Einschränkung zulässiger Nutzungen<br />

dahingehend, dass sie ausschließlich dem Vorhaben dienen sollen.<br />

Aus verkehrsbehördlicher Sicht des Landes bestehen gegen diese Änderungen<br />

keine Einwände.<br />

Zu dem Vorhaben wurde mit Schreiben vom 12.10.2010 im Rahmen der Vorentwurfsplanung<br />

eine Stellungnahme abgegeben, die auch für die vorliegend<br />

Entwurfsfassung vollinhaltlich gültig bleibt.<br />

Insbesondere wird die Einbindung des Vorhabens in das Netz des übrigen<br />

ÖPNV sowie in das überörtliche Rad- und Wanderwegnetz begrüßt.<br />

Bezüglich der in der Stellungnahme vom 12.10.2010 enthaltenen Hinweise der<br />

Gemeinsamen Oberen Luftbehörde Berlin-Brandenburg (Abt. des LBV) wird<br />

mitgeteilt, dass diese nach Rücksprache mit der Luftfahrtbehörde ebenfalls weiterhin<br />

vollinhaltlich gültig bleiben.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die im Rahmen der Vorentwurfsplanung<br />

übermittelten maximal zulässigen Bauhöhen im Planungsgebiet von 13 m über<br />

Grund (darin eingeschlossen sind auch technische Aufbauten) weiterhin gelten.<br />

Durch die verkehrsplanerische Stellungnahme bleibt die aufgrund anderer Vorschriften<br />

bestehend Verpflichtung zum Einholen von Genehmigungen, Bewilligungen<br />

oder Zustimmungen unberührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan ist<br />

eine Überschreitung der zulässigen Bauhöhen<br />

von 13 m ausgeschlossen.<br />

-27-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

5.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

envia Verteilnetz GmbH<br />

PF 15 60 54<br />

03060 Cottbus<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

06.10.10<br />

Zum vorliegenden Bebauungsplan gilt weiterhin die Stellungnahme<br />

N-RN-B-P-G 25334/09 vom 13.08.2009, einschließlich der mit diesem Schreiben<br />

übergebenen Bestandspläne.<br />

Dieses Schreiben hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-28-


08.06.11<br />

Der vorhandene und geplante Leitungsbestand wurde für den gekennzeichneten<br />

Bereich als Bestandsunterlage der envia Mitteldeutsche Energie AG beigelegt.<br />

Die im Bebauungsplan gebiet vorhandene Mittelspannungsfreileitung wird voraussichtlich<br />

bis zum 30.06.2011 demontiert.<br />

Im Bereich der unterirdischen Anlagen ist Handschachtung erforderlich. Zu den<br />

Kabeln ist ein Abstand von mindestens 0,40 m einzuhalten. Arbeiten in der Nähe<br />

von Kabelanlagen sind nach den geltenden technischen und berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.<br />

Zur Festlegung der technischen Lösung für die Elt-Versorgung des Bebauungsgebietes<br />

werden konkrete Aussagen zum Leistungsbedarf benötigt. Die Bedarfsanmeldung<br />

ist bei der envia Netzservice GmbH, Standort Kolkwitz, Annahofer<br />

Graben 1-3 in 03099 Kolkwitz, einzureichen.<br />

Standorte für entsprechend der Bedarfsentwicklung notwendige Trafostationen<br />

und Trassen zur Kabelverlegung sind möglichst im öffentlichen Bereich vorzusehen<br />

und gemäß BauGB § 9 Absatz 1 Ziffern 12, 13 und 21 in den Bebauungsplan<br />

aufzunehmen.<br />

Auf den gemäß BauGB §Absatz 1 Ziffern 12, 13 und 21 im Bebauungsplan<br />

festgeschriebenen Flächen dürfen Bauwerke nicht errichtet, die Versorgungsanlagen<br />

durch Bäume, Sträucher sowie Arbeiten jeglicher Art nicht gefährdet und<br />

Bau-, Betrieb- und Instandhaltungsarbeiten (einschl. der Arbeitsfahrzeuge) nicht<br />

behindert werden.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die 20 kV-Freileitung sowie deren Schutzzone<br />

sind nicht mehr Bestandteil der Planzeichnung<br />

und Legende. Des Weiteren entfällt Pkt. 5 der<br />

bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zur Höhenlage<br />

für bauliche Anlagen unterhalb der 20kV-Freileitung.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />

berücksichtigt.<br />

Die Bedarfsanmeldung wird vor Umsetzung der<br />

Bebauung entsprechend eingereicht.<br />

Gemäß vorliegender Begründung (Pkt. 2.3 Medientechnische<br />

Erschließung) zum B-Pan werden<br />

Standorte für notwendige Trafostationen und<br />

Trassen zur Kabelverlegung werden auf dem nordöstlich<br />

des Plangebietes grenzenden Gemeindegrundstück<br />

Flurstück 117 vorgesehen.<br />

Der Hinweis ist ebenfalls Bestandteil der Begründung<br />

(Pkt. 2.3 Medientechnische Erschließung).<br />

-29-


Sollten Änderungen der Leitungen/Anlagen notwendig werden, so richtet sich<br />

die Kostentragung nach den bestehenden Verträgen bzw. sonstigen Regelungen.<br />

Ein entsprechender Auftrag ist durch den Verursacher der envia Netzservice<br />

GmbH, Annahofer Graben 1-3 in 03099 Kolkwitz zu erteilen.<br />

Fragen, Hinweise und Widersprüche zu dieser Stellungnahme sind grundsätzlich<br />

an die envia Netzservice GmbH, Annahofer Graben 1-3 in 03099<br />

Kolkwitz zu senden.<br />

Dieses Schreiben hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-30-


01.09.11<br />

Die in den Bestandsplänen noch enthaltene 20-kV-Freileitung ist zwischenzeitlich<br />

demontiert und durch ein Mittelspannungskabel ersetzt worden. Leider<br />

konnte das Bestandsplanwerk nicht mehr aktualisiert werden. Daher liegt mit<br />

diesem Schreiben ein Vorabeinmessriss des neu verlegten bei.<br />

Im Bereich der unterirdischen Anlagen ist Handschachtung erforderlich. Zu den<br />

Kabeln ist ein Abstand von mindestens 0,40 m einzuhalten. Arbeiten in der Nähe<br />

von Kabelanlagen sind nach den geltenden technischen und berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.<br />

Bei Flächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist zu beachten,<br />

dass Kabeltrassen nicht überbaut werden dürfen.<br />

Zur Festlegung der technischen Lösung für die Elt-Versorgung des Bebauungsgebietes<br />

werden konkrete Aussagen zum Leistungsbedarf benötigt. Die Bedarfsanmeldung<br />

ist bei der envia Netzservice GmbH, Standort Kolkwitz, Annahofer<br />

Graben 1-3 in 03099 Kolkwitz, einzureichen.<br />

Standorte für entsprechend der Bedarfsentwicklung notwendige Trafostationen<br />

und Trassen zur Kabelverlegung sind möglichst im öffentlichen Bereich vorzusehen<br />

und gemäß BauGB § 9 Absatz 1 Ziffern 12, 13 und 21 in den Bebauungsplan<br />

aufzunehmen.<br />

Auf den gemäß BauGB §Absatz 1 Ziffern 12, 13 und 21 im Bebauungsplan<br />

festgeschriebenen Flächen dürfen Bauwerke nicht errichtet, die Versorgungsanlagen<br />

durch Bäume, Sträucher sowie Arbeiten jeglicher Art nicht gefährdet und<br />

Bau-, Betrieb- und Instandhaltungsarbeiten (einschl. der Arbeitsfahrzeuge) nicht<br />

behindert werden.<br />

Bauliche Veränderungen und Pflanzmaßnahmen sind gesondert bei der envia<br />

Netzservice GmbH einzureichen.<br />

Sollten Änderungen der Leitungen/Anlagen notwendig werden, so richtet sich<br />

die Kostentragung nach den bestehenden Verträgen bzw. sonstigen Regelungen.<br />

Ein entsprechender Auftrag ist durch den Verursacher der envia Netzservice<br />

GmbH, Annahofer Graben 1-3 in 03099 Kolkwitz zu erteilen.<br />

Fragen, Hinweise und Widersprüche zu dieser Stellungnahme sind grundsätzlich<br />

an die envia Netzservice GmbH, Annahofer Graben 1-3 in 03099<br />

Kolkwitz zu senden.<br />

Dieses Schreiben hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.<br />

Gemäß Einmessriss tangiert das Mittelspannungskabel<br />

den Radweg und den Wald als unterirdische<br />

Leitung und ist nicht mehr Bestandteil<br />

der Planzeichnung. Baumaßnahmen sind in diesem<br />

Bereich nicht geplant.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />

berücksichtigt.<br />

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist in vorliegender<br />

Planung nicht vorgesehen.<br />

Die Bedarfsanmeldung wird vor Umsetzung der<br />

Bebauung entsprechend eingereicht.<br />

Gemäß vorliegender Begründung (Pkt. 2.3 Medientechnische<br />

Erschließung) zum B-Pan werden<br />

Standorte für notwendige Trafostationen und<br />

Trassen zur Kabelverlegung werden auf dem nordöstlich<br />

des Plangebietes grenzenden Gemeindegrundstück<br />

Flurstück 117 vorgesehen.<br />

Der Hinweis ist ebenfalls Bestandteil der Begründung<br />

(Pkt. 2.3 Medientechnische Erschließung).<br />

Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />

berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. -31-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

6.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

SpreeGas<br />

Postfach 101255<br />

03012 Cottbus<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

19.10.10<br />

Im angegebenen Bereich sind keine Anlagen der SpreeGas vorhanden.<br />

Wir weisen darauf hin, dass sich im Baubereich noch Gasleitungen anderer<br />

Versorgungsunternehmen befinden.<br />

Die Leitungsauskunft wird erst rechtswirksam, wenn SpreeGas die Empfangsbestätigung<br />

zugegangen ist.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Plangebiet ist derzeit medientechnisch noch<br />

nicht erschlossen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-32-


14.06.11<br />

Im angegebenen Bereich sind keine Anlagen der SpreeGas vorhanden.<br />

Wir weisen darauf hin, dass sich im Baubereich noch Gasleitungen anderer<br />

Versorgungsunternehmen befinden.<br />

Die Leitungsauskunft wird erst rechtswirksam, wenn SpreeGas die Empfangsbestätigung<br />

zugegangen ist.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Plangebiet ist derzeit medientechnisch noch<br />

nicht erschlossen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-33-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

7.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

LWG Lausitzer<br />

Wasser GmbH & Co.KG<br />

PF 10 07 51<br />

03007 Cottbus<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

04.10.10<br />

Zur Ver- und Entsorgbarkeit des Bebauungsplangebietes hatte sich die LWG<br />

bereits in der ersten Stellungnahme zum Vorentwurf am 28.07.2009 unter der<br />

Registriernummer 643090372 geäußert. Die Hinweise dieser Stellungnahme<br />

sind weiterhin gültig.<br />

Zu korrigieren sind in der damals beigefügten Leitungsinformation Material und<br />

Nennweite der vorhandenen Trinkwasserleitung in der Kauscher Straße. Es<br />

handelt sich hier um eine Trinkwasserleitung DN 80 AZ, nicht DN 100 PVC.<br />

Dies ist im Abschnitt 2.3 „Medientechnische Erschließung“ auf Seite 10 der Begründung<br />

zu ändern.<br />

Bezüglich der Löschwasserversorgung für den Grundschutz wurde bereits mitgeteilt,<br />

dass Löschwasser für den Grundschutz aus den Wasserverteilungsanlagen<br />

der LWG nicht verfügbar ist. Damit ist auch der auf Seite 10 der Begründung<br />

benannte Oberflurhydrant für die Löschwasserversorgung nicht nutzbar.<br />

Der Abschnitt ist zu korrigieren.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Änderung wurde entsprechend vorgenommen.<br />

Es erfolgte die Korrektur in der Begründung zum<br />

Bebauungsplan. Zur Anwendung kommt eine Zisterne<br />

innerhalb des Plangebietes im Löschbereich<br />

von 300 m.<br />

-34-


19.05.11 Zum Bebauungsplan „Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

wurden bisher folgende Stellungnahmen geäußert:<br />

. Stellungnahme der LWG vom 28.07.2009 unter der Registriernummer<br />

643090372 zum Vorentwurf zum Bebauungsplan<br />

. Stellungnahme der LWG vom 04.10.2010 unter der Registriernummer<br />

643100529 zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom September<br />

2020.<br />

Die Hinweise und Forderungen der LWG aus diesen beiden Stellungnahmen<br />

sind in der aktuellen Fassung vom Januar 2011 berücksichtigt. Es gibt daher<br />

keine weiteren Hinweise.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-35-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

8.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landesamt für Bergbau,<br />

Geologie und Rohstoffe<br />

Inselstraße 26<br />

03046 Cottbus<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

19.10.10<br />

Der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes liegt vollständig innerhalb des<br />

gem. §§ 149 und 151 BBergG bestätigten Bergwerkfeldes Welzow (31-0160).<br />

Bergwerkseigentümer dieses Bergwerksfeldes , das der Aufsuchung und Gewinnung<br />

von Braunkohle dient, ist die<br />

Vattenfall Europe Mining AG<br />

Vom Stein Straße 39<br />

O3050 Cottbus.<br />

Für einen Teil des Bergwerksfeldes Welzow ist ein Baubeschränkungsgebiet<br />

gem. §§ 107 bis 109 BbergG festgesetzt.<br />

Konkrete Baumaßnahmen innerhalb von Baubeschränkungsgebieten bedürfen<br />

gem. § 108 BbergG der Zustimmung des Landesamtes für Bergbau, Geologie<br />

und Rohstoffe Brandenburg.<br />

Der Geltungsbereich o. g. Bauvorhabens liegt jedoch außerhalb des Baubeschränkungsgebietes.<br />

Der Planungsbereich der o.g. Baumaßname liegt vollständig innerhalb des Beeinflussungsbereiches<br />

der bergbaubedingten Grundwasserabsenkung (s. Anlage).<br />

Anfragen zur künftigen Grundwasserentwicklung infolge der bergbaulichen<br />

Beeinflussung, sind direkt an die<br />

Vattenfall Europe Mining AG<br />

zu richten.<br />

Auf den Erhalt der Waldflächen wird besonders hingewiesen, da diese eine<br />

Immissionsschutz-Funktion für den Tagebau haben.<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Die Stellungnahme des LBGR basiert auf den gegenwärtig zur Verfügung stehenden<br />

Unterlagen. Weitergehende geologische und geotechnische Informationen<br />

zum Vorhaben, die aus Erdaufschlüssen (Bohrungen u. a.) und Fachbearbeitungen<br />

vorliegen sowie geochemische und geotechnische Laboruntersuchungen<br />

können gegen Gebühr angefordert werden. Des Weiteren besteht die<br />

Möglichkeit, im Archiv des LBGR geologische Kartenwerke einzusehen und<br />

Kopien davon zu erwerben.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Vattenfall Europe Mining AG wurden im Rahmen<br />

der TÖB beteiligt.<br />

Die Grundwasserentwicklung wurde zusätzlich<br />

erfragt.<br />

Die Hinweise werden bei Notwendigkeit in den<br />

Bauantragsverfahren berücksichtigt.<br />

-36-


06.06.11<br />

Die Stellungnahme vom 19.Oktober 2010 ist weiterhin gültig.<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Die Stellungnahme des LBGR basiert auf den gegenwärtig zur Verfügung stehenden<br />

Unterlagen. Weitergehende geologische und geotechnische Informationen<br />

zum Vorhaben, die aus Erdaufschlüssen (Bohrungen u. a.) und Fachbearbeitungen<br />

vorliegen sowie geochemische und geotechnische Laboruntersuchungen<br />

können gegen Gebühr angefordert werden. Des Weiteren besteht die<br />

Möglichkeit, im Archiv des LBGR geologische Kartenwerke einzusehen und<br />

Kopien davon zu erwerben.<br />

Auf die im Zusammenhang mit etwaig geplanten Bohrungen oder geophysikalischen<br />

Untersuchungen bestehende Anzeige-, Mitteilungs- oder Auskunftspflicht<br />

wird gemäß §§ 3,4 und 5 Abs. 2 Satz 1 des Lagerstättengesetzes<br />

vom 04.12.1934 (RGBl. I S. 1223; BGBl. III 750-1, zuletzt geändert<br />

durch Art. 22 des Gesetzes vom 10.11.2001 (BGBl. I S. 2992), verwiesen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Hinweise werden bei Notwendigkeit in den<br />

Bauantragsverfahren berücksichtigt.<br />

Der Hinweis wird im Bedarfsfall berücksichtigt.<br />

-37-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

9.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Vattenfall Europe<br />

Mining AG<br />

Vom-Stein-Straße 39<br />

03050 Cottbus<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

02.11.10<br />

In Rechtsträgerschaft der Vattenfall Europe Mining AG befindlichen Anlagen-,<br />

Kabel- und Leitungsbestand ist nicht vorhanden.<br />

Seitens der Vattenfall Europe Mining AG bestehen keine Planungsabsichten<br />

und somit keine Einwände zum Bauvorhaben.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-38–


25.05.11<br />

Der geplante Standort befindet sich im Bereich der bergbaulichen Beeinflussung<br />

durch den Tagebau Welzow-Süd.<br />

- Geländehöhe Fläche 1 (nördl. vom Weg) NW + 105 m NHN<br />

SE + 110 m NHN<br />

- Geländehöhe Fläche 2 (südl. vom Weg) + 110 m NHN<br />

NE + 114 m NHN<br />

- Grundwasserstand 2010 Fläche 1 W + 78 m NHN<br />

E + 81 m NHN<br />

- Grundwasserstand 2010 Fläche 1 W + 79 m NHN<br />

E + 81 m NHN<br />

Nach 2020 wird der Grundwasseranstieg in Steinitz wieder einsetzen und nach<br />

2050 ausgeglichene hydrologische Verhältnisse erreichen.<br />

- Grundwasserstand 2010 Fläche 1 N + 100 m NHN<br />

S + 106 m NHN<br />

- Grundwasserstand 2010 Fläche 1 W + 106 m NHN<br />

E + 109 m NHN<br />

Infolge der im Baugrund anstehenden bindigen Sedimente ist mit niederschlagsabhängigem,<br />

schwebendem Grundwasser zu rechnen.<br />

In Rechtsträgerschaft der Vattenfall Europe Mining AG befindlichen Anlagen-,<br />

Kabel- und Leitungsbestand ist nicht vorhanden.<br />

Seitens der Vattenfall Europe Mining AG bestehen keine Planungsabsichten<br />

und somit keine Einwände zum Bauvorhaben.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Sachverhalt wird zur Kenntis genommen und<br />

bei der Planung von Einzelvorhaben berücksichtigt.<br />

Der höchste zu erwartende Grundwasserstand<br />

liegt 4,00 m unter der Geländeoberkante.<br />

Der Sachverhalt wird zur Kenntis genommen und<br />

bei der Planung von Einzelvorhaben berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-39-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

10.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

LMBV<br />

Lausitzer und Mitteldeutsche<br />

Bergbau- Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Planung Lausitz/ VS 24<br />

Knappenstraße 1<br />

01968 Senftenberg<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

26.10.10<br />

Der geplante Baubereich befindet sich außerhalb der bergrechtlichen, wasserrechtlichen,<br />

wasserwirtschaftlichen und eigentumsrechtlichen Verantwortung<br />

der LMBV mbH (LMBV).<br />

Betriebsnotwendige Anlagen, Kabel und Leitungen in Rechtsträgerschaft der<br />

LMBV sind im B-Planbereich nicht vorhanden.<br />

Informationen zu Anlagen öffentlich-rechtlicher Versorgungsunternehmen sind<br />

gesondert abzufordern.<br />

Durch den B-Pan sind keine zu beachtenden Belange der LMBV betroffen.<br />

Angaben zum Grundwasser<br />

Der B-Planbereich liegt innerhalb einer noch aktuell wirkenden bergbaulich bedingten<br />

Grundwasserbeeinflussung durch den aktiven Tagebau Welzow-Süd<br />

und unterliegt damit dem Grundwasserwiederanstieg. Die wasserwirtschaftliche<br />

Verantwortung liegt beim dafür zuständigen Bergbauunternehmen Vattenfall<br />

Europe Mining AG.<br />

Angaben zur Grundwasserentwicklung (prognostizierter Endwasserstand) sowie<br />

zur Wasserqualität sind deshalb vom Betreiber des Tagebaues, der Vattenfall<br />

Europe Mining AG, einzuholen.<br />

Bewertung von anzeige- und genehmigungspflichtigen Bauvorhaben gemäß<br />

§§ 110 bis 113 Bundesberggesetz (BbergG)<br />

Da sich der angezeigte B-Planbereich innerhalb einer noch aktuell wirkenden<br />

bergbaulich bedingten Grundwasserbeeinflussung befindet, ist bei anzeige- und<br />

genehmigungspflichtigen Bauvorhaben eine Bewertung gemäß §§ 110 bis 113<br />

Bundesberggesetz (BBergG) erforderlich.<br />

Für anzeige- und genehmigungspflichtige Bauvorhaben im Vorhabensbereich<br />

erfolgt zuständigkeitshalber die Bewertung gemäß §§ 110 bis 113 BbergG<br />

durch die Vattenfall Europe Mining AG.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die öffentlich-rechtlichen Versorgungsunternehmen<br />

wurden im Rahmen der TÖB am Verfahren<br />

beteiligt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Vattenfall Europe Mining AG wurden im Rahmen<br />

der TÖB beteiligt.<br />

Die Grundwasserentwicklung wurde zusätzlich<br />

erfragt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Vattenfall Europe Mining AG wurde im Rahmen<br />

der TÖB beteiligt.<br />

Die Bewertung von anzeige- und genehmigungspflichtige<br />

Bauvorhaben wird im Rahmen der Bauantragsverfahren<br />

berücksichtigt.<br />

-40-


Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich der B-Planbereich innerhalb<br />

einer ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsfläche befindet. Vor Eingriffen in<br />

den Boden ist eine Munitionsfreiheitsbescheinigung von der zuständigen Behörde<br />

erforderlich.<br />

Empfehlung<br />

Da sich die Fläche des B-Planes innerhalb des Gebietes der bergbaulichen Beeinflussung<br />

durch die Vattenfall Europe Mining AG befindet, wird die Einholung<br />

einer fachlichen Stellungnahme zum o.g. B-Plan vom dafür zuständigen Bergbauunternehmen:<br />

Vattenfall Europe Mining AG, Vom-Stein-Straße 39, 03050<br />

Cottbus, empfohlen.<br />

Seitens der LMBV gibt es unter Beachtung der v.g. Angaben keine weiteren<br />

Hinweise zum angezeigten B-Plan.<br />

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Zentraldienstes<br />

der Polizei wurde im Rahmen der TÖB<br />

am Verfahren beteiligt.<br />

Die Vattenfall Europe Mining AG wurde im Rahmen<br />

der TÖB beteiligt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-41-


20.06.11<br />

Die LMBV mbH hat sich im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung mit<br />

Schreiben vom 26.10.2010 ( Zeichen: EL-455-2010) bereits zum Vorhaben geäußert.<br />

Es waren keine zu beachtenden Belange dr LMBV betroffen.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die Anregungen und Hinweise, insbesondere<br />

zur Einbeziehung des zuständigen Bergbauunternehmens Vattenfall Europe<br />

Mining AG berücksichtigt worden sind.<br />

Eine Beteiligung der LMBV in eventuell notwendigen Baugenehmigungsverfahren<br />

erübrigt sich.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Vattenfall Europe Mining AG wurede im Rahmen<br />

der frühzeitigen TÖB und der TÖB am Verfahren<br />

beteiligt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-42-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

11.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landesbüro<br />

anerkannter<br />

Naturschutzverbände GbR<br />

Lindenstraße 34<br />

14467 Potsdam<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

14.06.11<br />

Dem Vorhaben wird zugestimmt, da eine naturverträgliche Variante gewählt<br />

wird, die als eine Bereicherung des regionalen Tourismus im unmittelbaren Tagebau-Umfeld<br />

gesehen wird.<br />

Voraussetzung dafür ist, dass die für eine akzeptable Parkplatzerweiterung zu<br />

beantragende Waldumwandlung genehmigt und die Inanspruchnahme von<br />

Wald im Verhältnis 1 : 1 durch Aufforstung mit Laubwald ersetzt wird.<br />

Des Weiteren sind die durch den Bebauungsplan gegebenen Möglichkeiten der<br />

Errichtung von Läden, Gastronomie und Beherbergungen sehr restriktiv zu nutzen<br />

unter der strengen Maßgabe, dass diese Möglichkeiten mit einem naturverträglichen<br />

Tourismus im Einklang stehen.<br />

Für den Fall der Nichtrealisierung des Vorhabens wird es für dringend geboten<br />

gehalten, die flächig auf der zur Bebauung vorgesehenen stillgelegten Ackerfläche<br />

wachsenden Ambrosia umgehend zu beseitigen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Waldumwandlung mit den entsprechenden<br />

Maßnahmen wurde genehmigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />

berücksichtigt.<br />

-43-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

12.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Wasser- und Bodenverband<br />

„Oberland Calau“<br />

Am Bahnhof 2<br />

03096 Burg (Spreewald)<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

01.10.10<br />

Die Belange des Wasser- und Bodenverbandes „Oberland Calau“ werden nicht<br />

berührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-44-


23.05.11<br />

Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ ist innerhalb seiner Verbandsgrenzen<br />

zur Unterhaltung von Gewässern 2.Ordnung verpflichtet.<br />

Mit dem Bebauungsplan zum „Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

sind die Belange des Verbandes nicht betroffen.<br />

Die Stellungnahme SPN-D-118/2010 vom 01.10.2010 behält somit weiter Ihre<br />

Gültigkeit und verlängert sich mit der Aktualisierung um zwei Jahre.<br />

Bei Veränderungen der dieser Stellungnahme zugrunde liegenden Angaben,<br />

Unterlagen und abgegebenen Erklärungen wird sie ungültig.<br />

Durch diese Stellungnahme zum Standort werden die aus anderen Rechtsgründen<br />

erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen , Zustimmungen<br />

oder Anzeigen nicht berührt oder ersetzt.<br />

Die Stellungnahme ersetzt nicht die erforderliche Genehmigung bzw. Erlaubnis<br />

der unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Stellungnahme der unteren Wasserbehörde<br />

des Landkreises Spree-Neiße wurde im Verfahren<br />

eingeholt.<br />

-45-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

13.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landesamt für Ländliche<br />

Entwicklung, Landwirtschaft<br />

und Flurneuordnung<br />

Karl-Marx-Straße 21<br />

15926 Luckau<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

20.05.11<br />

Die Belange des LELF Luckau werden nicht betroffen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-46-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

14.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Tourist-Information<br />

Spremberg<br />

Am Markt 2<br />

03130 Spremberg<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

21.09.10<br />

Die geplante Errichtung einer Anlage „Findlingslabyrinth“ ist ein Teilobjekt der<br />

touristischen Entwicklungskonzeption für den Tagebaurandbereich Steinitz,<br />

Papproth, Geisendorf und das Altbergbaugebiet Görik. Diese Region gehört mit<br />

zum Wirkungsbereich des Fremdenverkehrsvereins „Region Spremberg“ e.V..<br />

ist dem Vorhaben „Findlingslabyrinth“ entsteht ein Objekt mit Alleinstellungsmerkmal,<br />

welches für das Vereinsgebiet dringend benötigt wird. Diese Maßnahme<br />

verbessert die touristische Erschließung des Randbereiches Tagebau<br />

Welzow-Süd und dient der Steigerung der Attraktivität des Tagebaurandgebietes.<br />

Gleichzeitig wird der Erholungswert umliegender Gemeinden gesteigert.<br />

Durch die Minimierung von Eingriffen in die Natur und Landschaft und den Ausgleich<br />

unvermeidbarer Eingriffe durch Schaffung und Pflege von Biotopen und<br />

Lebensräumen wird den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

Rechnung getragen und somit eine gute Basis für den sanften Tourismus<br />

geschaffen.<br />

Die bereits bestehenden Wanderwege um Görigk und den „Steinitzer Alpen“<br />

ergänzen das touristische Angebot. Radwege ermöglichen eine gute Vernetzung<br />

von den Aussichtspunkten des Tagebau Welzow-Süd mit den umliegenden<br />

Gemeinden.<br />

In das Konzept sollte die bereits diskutierte Verlegung der Niederlausitzer Bergbautour<br />

eingearbeitet werden, da dieser überregionale Radweg einer von vier<br />

Hauptrouten in unserer Region ist. Die neue Ausschilderung der Niederlausitzer<br />

Bergbautour sollte in die Planung einbezogen werden.<br />

Das Projekt „Findlingslabyrinth“ist ein wichtiges touristisches Angebot. Aus<br />

Sicht des Fremdenverkehrsvereins „Region Spremberg“ e.V. wird dieses Projekt<br />

befürwortet.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Diese ist nicht Bestandteil eines B-Planes.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-47-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

15.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landkreis<br />

Oberspreewald-Lausitz<br />

Der Landrat<br />

PF 100064<br />

01956 Senftnberg<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

18.10.10<br />

Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit, die den o.g. Plan berühren können,<br />

gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage<br />

untere Denkmlschutzbehörde<br />

Auf der Grundlage des „Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale<br />

im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz -<br />

BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. Teil I Nr. 9, S. 215 ff.) ergeht zu o.g. Vorhaben<br />

folgende Stellungnahme:<br />

Das Areal des Bebauungsplanes (BPL) befindet sich außerhalb des Landkreises<br />

Oberspreewald-Lausitz (LK OSL). Da Bodendenkmale keine Kreisgrenzen<br />

kennen, können auch übergreifend Bodendenkmalflächen betroffen sein. Die<br />

Stellungnahme ist daher lediglich als Hinweis zu betrachten. Evtl. Beauflagungen<br />

müssen behördlicherseits vom Landkreis Spree-Neiße erfolgen.<br />

Baudenkmalpflege:<br />

Aus baudenkmalpflegerischer Sicht gibt es Seitens des LK OSL keine Bedenken<br />

und Hinweise.<br />

Bodendenkmalpflege:<br />

Auf der Planfläche sind bisher im Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege<br />

unn Archäologischen Landesmuseum, Referat Tagebauvorhaben, Außenstelle<br />

Calau, keine Bodendenkmale bekannt. Das Areal befindet sich:<br />

a) in der Nähe der Ortslage mit dem mittelalterlichen Ortskern Steinitz und<br />

b) gehört zur unmittelbar an den Ort grenzenden Feldflur.<br />

c) Die Lage oberhalb des Baches deutet auf eine mögliche urgeschichtliche<br />

Siedlung hin.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-48-


zu a)<br />

Aufgrund der Lage in Ortsnähe wäre durch Prospektion und Sondagen abzusichen,<br />

ob hier Spuren einer Spätslawischen Vorgängersiedlung außerhalb des<br />

Ortes wie in den benachbarten Orten Kausche und Klein Görigk (Ausgrabungen<br />

im Tagebauvorfeld Welzow-Süd) liegen.<br />

zu b)<br />

Hier sind mittelalterliche Feldrelikte zu erwarten,die weiter westlich (Steinitz 3),<br />

nordwestlich (Steinitz 4) und südwestlich (Steinitz 2) vom Ort in Form von Wölbäckern<br />

oder als Fundniederschlag Harter Grauware dokumentiert sind. Durch<br />

Prospektion und gezielte Schnitte sind die Relikte der Feldstreifen zu dokumentieren.<br />

zu c)<br />

Durch Prospektion, Sondagen und Schnitte dürften sich vemutete urgeschichtliche<br />

Siedlungsspuren nachweisen lassen. Falls diese auftreten, sind die Bodendenkmale<br />

in baulich beanspruchten Bereichen flächendeckend zu dokumentieren<br />

und Funde zu bergen.<br />

Umweltamt – untere Wasserbehörde – Reg.-Nr. 05-11-482-10<br />

Der Geltungsbereich des BPL berührt kein im Landkreis OSL festgesetztes<br />

Wasserschutzgebiet und kein im Landkreis festgesetztes Überschwemmungsgebiet.<br />

Umweltamt – untere Naturschutzbehörde<br />

Durch die mit dem BPL vorbereiteten Vorhaben werden keine in Zuständigkeit<br />

der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz liegend<br />

naturschutzrechtliche Belange berührt.<br />

Genehmigungen, Zustimmungen und weitere Entscheidungen, die nach anderen<br />

Rechtsvorschriften erforderlich sind, müssen unabhängig von dieser Stellungnahme<br />

eingeholt werden.<br />

Bei Veränderungen der dem Antrag auf Erteilung der Stellungnahme zugundeliegenden<br />

Angaben, Unterlagen und Erklärungen wird diese ungültig. Die Stellungnahme<br />

verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

-49-


09.06.11<br />

untere Denkmlschutzbehörde<br />

Die im Zuge der 1. Betweiligung der Träger öffentlicher Belange ergangene<br />

Stellungnahme vom 18.0.2010 behält weierhin ihre Gültigkeit.<br />

Umweltamt – untere Naturschutzbehörde<br />

Durch den BebauungsplanZuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde des<br />

Landkreises Oberspreewald-Lausitz liegend naturschutzrechtliche Belange berührt.<br />

Amt für Planung und Wirtschaft-SG Kreisplanung<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das BauGB durch Artikel 4 des Gesetzes<br />

vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619) zuletzt geändert hat.<br />

Genehmigungen, Zustimmungen und weitere Entscheidungen, die nach anderen<br />

Rechtsvorschriften erforderlich sind, müssen unabhängig von dieser Stellungnahme<br />

eingeholt werden.<br />

Bei Veränderungen der dem Antrag auf Erteilung der Stellungnahme zugrundeliegenden<br />

Angaben, Unterlagen und Erklärungen wird diese ungültig. Die Stellungnahme<br />

verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wurde im Bebauungsplan, Fassung<br />

Juni 2011 entprechend eingearbeitet.<br />

Grundzüge der Planung wurden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-50-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

16.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Bergbautourismus-Verein<br />

Heinrich-Heine-Straße 2<br />

03119 Welzow<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

06.06.11<br />

Das Vorhaben wird begrüßt, da dadurch eine weitere touristische Attraktion in<br />

der Region geschaffen und eine gute Zusammenarbeit mit den Betreibern mit<br />

den Betreibern erwartet wird.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-51-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

17.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Brandenburgisches Landesamt<br />

für Denkmalpflege und<br />

Archäologisches Landesmuseum<br />

Abteilung Bodendenkmalpflege/<br />

Archäologisches<br />

Landesmuseum<br />

Außenstelle Calau<br />

Altnauer Straße 5<br />

D -03205 Calau<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

21.10.10<br />

Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum,<br />

Abteilung Bodendenkmalpflege, nimmt als Träger öffentlicher Belange<br />

gem. § 1 Abs. 5 Ziff. 5 BauGB unter Hinweis auf das Gesetz über den<br />

Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg – Brandenburgisches<br />

Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) – vom 24. Mai 2004 (GVBl. I, S. 215)<br />

als zuständige Denkmalfachbehörde wie folgt Stellung:<br />

Auf der Planfläche sind bisher, keine Bodendenkmale bekannt. Das Areal befindet<br />

sich<br />

a) in der Nähe der Ortslage mit dem mittelalterlichen Ortskern Steinitz und<br />

b) gehört zur unmittelbar an den Ort grenzenden Feldflur.<br />

c) Die Lage oberhalb des Baches deutet auf eine mögliche urgeschichtliche<br />

Siedlung hin.<br />

zu a)<br />

Aufgrund der Lage in Ortsnähe wäre durch Prospektion und Sondagen abzusichen,<br />

ob hier Spuren einer Spätslawischen Vorgängersiedlung außerhalb des<br />

Ortes wie in den benachbarten Orten Kausche und Klein Görigk (Ausgrabungen<br />

im Tagebauvorfeld Welzow-Süd) liegen.<br />

zu b)<br />

Hier sind mittelalterliche Feldrelikte zu erwarten,die weiter westlich (Steinitz 3),<br />

nordwestlich (Steinitz 4) und südwestlich (Steinitz 2) vom Ort in Form von Wölbäckern<br />

oder als Fundniederschlag Harter Grauware dokumentiert sind. Durch<br />

Prospektion und gezielte Schnitte sind die Relikte der Feldstreifen zu dokumentieren.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

-52-


zu c)<br />

Durch Prospektion, Sondagen und Schnitte dürften sich vemutete urgeschichtliche<br />

Siedlungsspuren nachweisen lassen. Falls diese auftreten, sind die Bodendenkmale<br />

in baulich beanspruchten Bereichen flächendeckend zu dokumentieren<br />

und Funde zu bergen.<br />

Die organisatorische und finanzielle Verantwortung zur Durchführung für Propektionen,<br />

Sondagen und Schnitten sowie ggf. weitere Untersuchungen liegt<br />

gemäß § 7 Abs. 3 des – Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes<br />

(BbgDSchG) – vom 24. Mai 2004 (GVBl. I, S. 215) beim Veranlasser der Maßnahme.<br />

Vor Beginn der Baumaßnahme ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde die<br />

denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen.<br />

Bitte beachten: Mit diesem Schreiben wird nur zu Belangen des Bodendenkmalschutzes<br />

Stellung genommen. Zu Belangen der Baudenkmalpflege ist die<br />

Abt. Denkmalpflege direkt zu beteiligen.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Sachverhalt wurde in die Begründung zum<br />

Bebauungsplan (I.4), Fassung Januar 2011, aufgenommen.<br />

Die Abteilung Denkmalpflege wurde separat beteiligt.<br />

-53-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

18.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Brandenburgisches Landesamt<br />

für Denkmalpflege und<br />

Archäologisches Landesmuseum<br />

Abteilung Denkmalpflege/<br />

Archäologisches<br />

Landesmuseum<br />

Abteilung Denkmalpflege<br />

Wünsdorfer Platz 4-5<br />

D -15806 Zossen<br />

OT Wünsdorf<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

06.01.11<br />

Gegen die vorliegende Planung bestehen keine denkmalpflegerischen Bedenken.<br />

Hinweis: Da bei dem Vorhaben Belange der Bodendenkmalpflege berührt sein<br />

können, gibt es ggf. eine weitere Stellungnahme.<br />

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Denkmalliste des Landes Brandenburg<br />

fortgeschrieben wird.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Stellungnahme der Abteilung Bodendenkmalpflege<br />

liegt vor.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-54-


10.06.11<br />

Gegen die vorliegende Planung bestehen nach derzeitigen Kenntnisstand keine<br />

denkmalpflegerischen Bedenken.<br />

Hinweis: Da bei dem Vorhaben Belange der Bodendenkmalpflege berührt sein<br />

können, erhalten Sie aus unserem Hause ggf. eine weitere Stellungnahme.<br />

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Denkmalliste des Landes Brandenburg<br />

fortgeschrieben wird.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Es liegt eine Stellungnahme aus der frühzeitigen<br />

TÖB vor.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-55-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

19.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landesbetrieb<br />

Straßenwesen<br />

Niederlassung Süd<br />

Hauptsitz Cottbus<br />

Von-Schön-Straße 11<br />

03050 Cottbus<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

02.11.10<br />

Der o.g. Bebauungsplan berührt keine Straßen, die sich in der Baulast des<br />

Bundes oder des Landes Brandenburg befinden und vom Landbetrieb Straßenwesen<br />

Brandenburg, NL Süd, HS Cottbus verwaltet werden.<br />

Im betroffenen Bereich bestehen keine Planungsabsichten.<br />

Aus heutigem Kenntnisstand gibt es seitens des Landesbetriebes Straßenwesen<br />

keine Einwände.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-56-


17.05.11<br />

Der o.g. Bebauungsplan berührt keine Straßen, die sich in der Baulast des<br />

Bundes oder des Landes Brandenburg befinden und vom Landbetrieb Straßenwesen<br />

Brandenburg, NL Süd, HS Cottbus verwaltet werden.<br />

Im betroffenen Bereich bestehen keine Planungsabsichten.<br />

Aus heutigem Kenntnisstand gibt es seitens des Landesbetriebes Straßenwesen<br />

keine Einwände.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-57-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

20.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />

Bürgeramt<br />

Spremberger Straße 61<br />

03116 <strong>Drebkau</strong><br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

03.01.11<br />

Im Rahmen der Einsatzplanung zum o.g. Bauvorhaben kann mit den vorhandenen<br />

Tanklöschfahrzeugen der Ortsfeuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> eine Erstablöschung<br />

am Brandobjekt vorgenommen werden.<br />

Das vorhandene Trinkwassernetz ist nach Aussage der LWG nicht für eine<br />

Löschwasserentnahme ausgelegt und kann somit nicht genutzt werden.<br />

Eine oberirdische Löschwasserzisterne für eine Löschwasserentnahme am<br />

Brandobjekt ist ca. 400-500 m entfernt und überschreitet somit den Löschbereich<br />

von 300 m.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Im Bebauungsplan, Fassung Januar 2011 wurde<br />

in der Begründung eine Zisterne oder ein Teich<br />

im Rahmen der landschaftsplanerischen Gestaltung<br />

innerhalb des Plangebietes im Löschbereich<br />

von 300 m ausgewiesen.<br />

-58-


06.06.11<br />

Im Rahmen der Einsatzplanung zum o.g. Bauvorhaben kann mit den vorhandenen<br />

Tanklöschfahrzeugen der Ortsfeuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> eine Erstablöschung<br />

am Brandobjekt vorgenommen werden.<br />

Das vorhandene Trinkwassernetz ist nach Aussage der LWG nicht für eine<br />

Löschwasserentnahme ausgelegt und kann somit nicht für die Sicherstellung<br />

des Grundschutzes angesetzt werden.<br />

Eine oberirdische Löschwasserzisterne für eine Löschwasserentnahme am<br />

Brandobjekt ist ca. 400-500 m entfernt und überschreitet somit den Löschbereich<br />

von 300 m.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Im Bebauungsplan, Fassung Januar 2011 wurde<br />

in der Begründung eine Zisterne oder ein Teich<br />

im Rahmen der landschaftsplanerischen Gestaltung<br />

innerhalb des Plangebietes im Löschbereich<br />

von 300 m ausgewiesen.<br />

-59-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

21.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Zentraldienst der Polizei<br />

Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

Verwaltungszentrum B<br />

Hauptallee 116/8<br />

15806 Zossen<br />

OT Wünsdorf<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

06.06.11<br />

Beplanung des Gebietes bestehen grundsätzlich keine Einwände.<br />

Eine erste Bewertung hat ergeben, dass sich der Planungsbereich in einem<br />

kampfmittelbelasteten Gebiet befindet. Damit ist für die Ausführung von Erdarbeiten<br />

eine Munitionsfreiheitsbescheinigung erforderlich.<br />

Die Bauträger/ Bauausführenden können dazu Anträge zur Überprüfung einer<br />

konkreten Munitionsbelastung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst stellen. Diese<br />

Anträge sind rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme einzureichen.<br />

Aus heutigem Kenntnisstand gibt es seitens des Landesbetriebes Straßenwesen<br />

keine Einwände.<br />

ird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Anträge zur Überprüfung einer konkreten<br />

Munitionsbelastung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

werden im Rahmen des Bauantragsverfahrens<br />

bzw. bei genehmigungsfreien Vorhaben<br />

vor Beginn der Baumaßnahme gestellt.<br />

-60-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

22.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Wehrbereichsverwaltung<br />

Ost<br />

Postfach 11 49<br />

15331 Strausberg<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

18.05.11<br />

Durch das näher beschrieben Vorhaben werden Belange der Bundeswehr nicht<br />

berührt.<br />

Es bestehen daher seitens der Bundeswehr keine Einwände.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-61-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

23.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Herr<br />

Klaus Duve<br />

Kauscher Straße 1<br />

03116 <strong>Drebkau</strong><br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

14.06.11<br />

Die 20 kV Freileitung wurde im Juni 2011 demontiert!<br />

Warum sind keine Obstbäume als Ausgleichpflanzung vorgesehen?<br />

Der Sachverhalt ist bekannt. Gemäß Stellungnahme<br />

der envia wurde der B-Plan in der Fassung<br />

Juli 2011 entsprechend geändert. Grundzüge<br />

der Planung werden dadurch nicht berührt.<br />

Die Pflanzliste hochwertiger einheimischer Laubgehölze<br />

wurde auf Grundlage des Gestaltungskonzeptes<br />

für das „Findlingslabyrinth“ erstellt. Da<br />

es sich bei dieser Liste um empfohlene Anpflanzungen<br />

handelt sind Obstgehölze nicht ausgeschlossen<br />

und können im Bedarfsfall ebenfalls<br />

zur Anwendung kommen.<br />

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