Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau
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<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
1.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Ministerium für Infrastruktur<br />
und Landwirtschaft<br />
Senatsverwaltung für<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
Gemeinsame<br />
Landesplanungsabteilung<br />
Lindenstraße 34a<br />
14467 Potsdam<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
18.10.10<br />
Die gemeinsame Landesplanungsabteilung hat mit Schreiben vom 25.06.2009<br />
die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den<br />
Planbereich mitgeteilt.<br />
Gegenüber der Planungsanzeige, aus der das Erfordernis der Festsetzung eines<br />
Sonstigen Sondergebietes (neue Siedlungsflächen im Sinne LEP B-B)nicht<br />
abgeleitet werden konnte, wird das Vorhaben durch die eingereichten Planungsunterlagen<br />
nunmehr konkreter untersetzt.<br />
Bezug nehmend auf die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen sollen im SO 1<br />
hochbauliche Anlagen Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe<br />
des Beherbergungsgewerbe zugelassen werden. Aufgrund der festgesetzten<br />
Grundflächenzahl und zulässigen Zweigeschossigkeit ist aus raumordnerischer<br />
Sicht von neuen Siedlungsflächen auszugehen, die nach Ziel 4.2 LEP B-B an<br />
vorhandene Siedlungsgebiete anzuschließen sind.<br />
Insofern muss mit Fortführung der Planung für die beabsichtigten hochbaulichen<br />
Anlagen ein räumlicher Anschluss an das vorhandene Siedlungsgebiet<br />
gesucht werden, um eine Übereinstimmung mit Ziel 4.2 LEP feststellen zu können.<br />
In diesem Zusammenhang ist gleichzeitig anzumerken, dass Nebenanlagen<br />
und Einrichtungen , die sich hinsichtlich ihrer baulichen Prägung dem Projekt<br />
(hier: Gestaltung Findlingspflaster) unterordnen raumordnerisch nicht als neue<br />
Siedlungsflächen betrachtet werden. Diesbezüglich werden allerdings auch die<br />
beabsichtigten Festsetzungen für den Bereich SO 2 kritisch gesehen.<br />
Eine gemeinsame Abstimmung/ Erörterung zu den Planungsabsichten wird für<br />
erforderlich gehalten.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Am 04.11.2010 wurden die Planungsabsichten<br />
vor Ort abgestimmt und erörtert.<br />
Teilnehmer:<br />
. Frau Lewerenz, MIL, Gemeinsame<br />
Landesplanungsabteilung<br />
. Frau Küpfer, Landkreis Spree-Neiße,<br />
FB I/ Bau und Planung<br />
. Frau Menzel-Neumann, <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>,<br />
Planungsamt<br />
. Frau Brückner, Ingenieur- und Architekturbüro<br />
Brückner<br />
. Frau Schubert, i.A. des Ingenieur- und<br />
Architekturbüro Brückner<br />
Im Ergebnis dieser Beratung wurde der B-Plan in<br />
der Fassung Januar 2011 wie folgt geändert:<br />
- Im SO 1 werden nur eingeschossige<br />
bauliche Anlagen festgesetzt.<br />
- Die im SO 1 zugelassenen hochbaulichen<br />
Anlagen Läden, Schank- und Speisewirt-<br />
schaften sowie Betriebe des Beherbergungs-<br />
gewerbe werden als „dem Vorhaben dienen-<br />
de Anlagen“ festgesetzt.<br />
-1-
Bezug nehmend auf die vorliegende Begründung ist noch darauf hinzuweisen,<br />
dass es auf Seite 2, letzter Absatz MUGV (Ministerium Umwelt, Gesundheit<br />
und Verbraucherschutz) heißen muss und auf Seite 16 vorletzter Absatz das<br />
Amt für Forstwirtschaft Peitz durch Landesbetrieb Forst Brandenburg, Betriebsteil<br />
Peitz auszutauschen ist.<br />
Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung weiterer<br />
Stellungnahmen erfolgte als Ergänzung der<br />
Art der baulichen Nutzung die Festsetzung von<br />
„baulichen Anlagen aus Feldsteinen“ als genehmigungspflichtige<br />
Vorhaben. Des Weiteren wurde<br />
die Grundflächenzahl im SO 2 auf 0,3 reduziert.<br />
Die Korrekturen wurden im Bebauungsplan,<br />
Fassung Januar 2011 entsprechend vorgenommen.<br />
-2-
07.06.11<br />
Mit Schreiben vom 25.06.2009 hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung<br />
die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den<br />
Planbereich mitgeteilt und im rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum<br />
ersten Planentwurf Stellung genommen.<br />
Im Ergebnis der am 04.11.2010 stattgefundenen Erörterungsberatung konnten<br />
die raumordnerischen Bedenken ausgeräumt werden und der Planentwurf wurde<br />
hinsichtlich seiner bauplanungsrechtlichen Festsetzungen überarbeitet.<br />
Ziele der Raumordnung stehen dem eingereichten Entwurf des Bebauungsplanes<br />
nicht entgegen, so dass gemäß § 1 Abs. 4 BauGB von einer Anpassung an<br />
die Ziele der Raumordnung ausgegangen werden kann.<br />
Gemäß Artikel 20 des Landesplanungsvertrages bitten wir um eine entsprechende<br />
Mitteilung über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes.<br />
Andere Rechtsvorschriften bleiben von dieser stellungnahme unberührt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Mitteilung erfolgt entsprechend nach In-Kraft-<br />
Treten des Bebauungsplanes.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-3-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
2.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Landkreis Spree-Neiße<br />
FB I/ Bau und Planung<br />
Heinrich-Heine-Straße 1<br />
03149 Forst<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
19.10.10<br />
Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher<br />
Regelungen, die ohne Zustimmung, Befreiung o.ä. der Fachbehörde in der<br />
Abwägung nicht überwunden werden können<br />
1. Einwendungen<br />
untere Naturschutzbehörde<br />
Das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“<br />
in der Zone I geplant. Die Unterschutzstellung in der Zone I<br />
dient insbesondere der Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des<br />
Landschaftsbildes und der Erhaltung des Gebietes für eine naturverträgliche<br />
Erholungsnutzung.<br />
2. Rechtsgrundlagen<br />
Das LSG wurde mit der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Steinitz-Geisendorfer<br />
Endmoränenlandschaft“ (VO) vom 06. Mai 2002 festgesetzt.<br />
3. Möglichkeiten der Überwindung<br />
Alle Handlungen, die geeignet sind, den Charakter des Gebietes zu verändern,<br />
Den Naturhaushalt zu schädigen, das Landschaftsbild zu verunstalten oder<br />
sonst dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, bedürfen in der Zone I gemäß<br />
§ 4 Abs. 2 der VO zum LSG „Steinitz -Geisendorfer Endmoränenlandschaft“<br />
der naturschutzrechtlichen Genehmigung. Dazu gehören gemäß § 4<br />
Abs. 2 Nr. 1 und 2 der VO die Errichtung von baulichen Anlagen und Veränderungen<br />
der Bodengestalt, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder Anzeige<br />
bedürfen.<br />
Zuständig für die Erteilung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen ist gem.<br />
§ 4 Abs. 3 der VO „Steinitz – Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ die untere<br />
Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurde der Antrag auf<br />
Vereinbarkeit der Planung mit den Festsetzungen<br />
der Landschaftsschutzverordnung an das Ministerium<br />
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
gestellt.<br />
Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises<br />
wurde davon in Kenntnis gesetzt und um Abgabe<br />
ihrer Stellungnahme an o.g. Ministerium gebeten<br />
-4-
Hinweise und Anregungen aus eigener Zuständigkeit zu dem o.g. Plan,<br />
gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage:<br />
Sachgebiet Kreis- und Bauleitplanung/ Tourismus<br />
Die Planungen sind Bestandteil der Entwicklungskonzeption für den Tagebaurandbereich<br />
Steinitz-Papproth-Geisendorf des Tagebaus Welzow-Süd und des<br />
Regionalen Entwicklungskonzeptes für die Achse Altdöbern-<strong>Drebkau</strong>-Welzow-<br />
Spremberg sind.<br />
Das Tourismuskonzept des Landkreises Spree-Neiße (Fortschreibung 2007)<br />
sieht Tagebau- und Folgelandschaft als eine touristische Schwerpunktregion an<br />
und empfiehlt die Schaffung entsprechender thematischer Angebote. Das geplante<br />
Vorhaben entspricht diese Zielstellung. Es ergänzt die entstandene und<br />
geplante touristische Infrastruktur in Steinitz.<br />
Weiterhin ist folgender Hinweis zu beachten:<br />
Entsprechend der durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Zentraldienstes<br />
der Polizei zur Verfügung gestellten Kampfmittelverdachtsflächenkarte für<br />
den Landkreises Spree-Neiße befindet sich das Vorhaben in einem Bereich,<br />
welcher als kampfmittelbelastet bekannt ist. Aus diesem Grund besteht die Verpflichtung<br />
zur Einholung einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung unter folgender<br />
Anschrift:<br />
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg<br />
Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />
Verwaltungszentrum B<br />
Hauptallee 116/8<br />
15838 Zossen OT Wünsdorf<br />
GT Waldstadt<br />
untere Denkmalschutzbehörde<br />
Im Vorhabensbereich sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmale<br />
im Sinne des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im<br />
Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG)<br />
vom 24. Mai 2004 (GVBl. Teil I, S. 215) bekannt.<br />
Denkmale übriger Gattung oder deren Umgebung sind nicht betroffen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Zentraldienstes<br />
der Polizei wurde im Rahmen der TÖB<br />
am Verfahren beteiligt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-5-
Bei Auffinden von beweglichen Bodendenkmalen, wie Steinsetzungen, Mauerwerk,<br />
Erdfärbungen, Metallsachen, Knochen, Münzen, Scherben, Holzpfähle<br />
oder -bohlen ist die gesetzlich festgelegte Fundmeldepflicht nach dem Brandenburgischen<br />
Denkmalschutzgesetz einzuhalten.<br />
untere Straßenbaubehörde<br />
Für das ´Findlingslabyrinth` ist gemäß der Begründung zum Bebauungsplan der<br />
Bau einer öffentlichen Parkfläche mit einer neu zu errichtenden Zufahrt an der<br />
Kreisstraße K 7123, Abschnitt 10, Station 0,490 km außerhalb der Ortsdurchfahrt<br />
Steinitz vorgesehen.<br />
Dazu sind folgende Hinweise notwendig:<br />
Gemäß § 24 Absatz 1 BbgStrG dürfen außerhalb von Ortsdurchfahrten längs<br />
der Kreisstraßen,<br />
1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom<br />
äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn,<br />
2. baulicher Anlagen jeder Art, die über Zufahrten an Kreisstraßen unmittelbar<br />
oder mittelbar angeschlossen werden sollen,<br />
nicht errichtet werden.<br />
Ausnahmen vom Anbauverbot können im begründeten Einzelfall im Sinne des<br />
§ 24 Absatz 9 BbgStrG nur zugelassen werden, wenn die Aufrechterhaltung<br />
des Verbotes zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die<br />
Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.<br />
Die K 7123 wurde in diesem Bereich von der Tagebaurandstraße bis zur Buswendestelle<br />
neu ausgebaut. Die Frist zur Feststellung von Mängelbeseitigungsansprüchen<br />
läuft im Jahr 2014 aus.<br />
Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz -<br />
BbgDSchG ist als Rechtsgrundlage Bestandteil<br />
des Bebauungsplanes.<br />
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011 aufgenommen.<br />
Gemäß vorliegender Planung können Hochbauten<br />
erst in einer Entfernung > 50 m von der Kreisstraße<br />
errichtet werden.<br />
Die dem Vorhaben dienenden baulichen Anlagen<br />
werden über den vorhandenen öffentlichen Fuß-<br />
und Radweg erschlossen. Die Aussage wurde in<br />
der Begründung zum Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011, entsprechend präzisiert.<br />
Ausnahmen sind nicht erforderlich, da gemäß vorliegender<br />
Planung Hochbauten erst in einer Entfernung<br />
> 50 m von der Kreisstraße errichtet werden<br />
können.<br />
Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />
berücksichtigt.<br />
-6-
Aus dem Punkt 2.2 Verkehrstechnische Erschließung ist die Anbindung des<br />
Plangebietes über die Ortsumgehung B 169 neu, die Landstraße L 52 und die<br />
Kreisstraße K 7123 ersichtlich. Der vorhandene Zustand der K 7123 ist jedoch<br />
für eine höhere Verkehrsbelastung durch die geplante touristische Nutzung im<br />
WT Steinitz nicht geeignet.<br />
Der notwendige Ausbau der K 7123 ist nicht Bestandteil des Investitionsplanes<br />
(Haushaltsplan 2010 des Landkreises Spree-Neiße) bis zum Jahr 2013.<br />
Der Landkreis Spree-Neiße könnte sich hierzu eine Gemeinschaftsmaßnahme<br />
mit der Kostenbeteiligung Dritter vorstellen. Notwendig wäre die Herrichtung<br />
des Lückenschlusses von dem Straßenneubau (Tagebaurandstraße bis zur<br />
Buswendestelle) ab km 0,520 bis km 1,700 zum Neubau der K 7123 im Zuge<br />
der Unterführung der Ortsumgehung auf einer Länge von 1.180 m. Hierbei ist<br />
die gesamte Ortsdurchfahrt Steinitz integriert, einschließlich der teilweise engen<br />
Bebauung zur Kreisstraße K 7123.<br />
untere Naturschutzbehörde<br />
Die Gemeinde hat grundsätzlich für jeden Bauleitplan (Ausnahme § 13 Abs. 3<br />
BauGB) für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1 a eine<br />
Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />
ermittelt und in einem Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 BauGB)<br />
beschrieben und bewertet werden. Für die vg. Darlegungen im Umweltbericht<br />
sind die Vorgaben der Anlage 1 zum BauGB einzuhalten.<br />
Mit Stand Oktober 2010 liegt das Betreiber- und<br />
Nutzungskonzept der BERGBAU LANDSCHAFT<br />
TOURS für den Kulturpark Steinitz vor. Danach<br />
wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der<br />
zukünftigen Besucher mit dem eigenen PKW oder<br />
(eher weniger) per Bus anreisen wird. Nach einer<br />
Standortanalyse wird -je nach Szenario- mit einer<br />
geschätzten Besucherzahl von ca. 38 bis 58 Besuchern/<br />
Tag (April bis Oktober) gerechnet.<br />
Bei einem Stellplatzbedarf für mindestens 60%<br />
der Besucher ergibt sich ein durchschnittliches<br />
tägliches Pkw-Aufkommen von 23 bis 35 Fahrzeugen.<br />
Die notwendigen Stellplätze wurden in<br />
der Planung berücksichtigt. Ein Ausbau der Kreisstraße<br />
K 7123 ist auf Grund des geringen und nur<br />
saisonbedingten zusätzlichen Verkehrsaufkommens<br />
nicht notwendig. Der Sachverhalt wurde im<br />
gemeinsamen Termin vor Ort am 04.11.2010 mit<br />
dem MIL,dem Landkreis Spree-Neiße, der Sadt<br />
<strong>Drebkau</strong> und dem Planungsbüro diesbezüglich<br />
geklärt. Die Begründung zum Bebauungsplan,<br />
Fassung Januar 2011, wurde entsprechend präzisiert.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-7-
Der vorliegende Umweltbericht entspricht nicht diesem inhaltlich vorgegeben<br />
Schema.<br />
Die Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter ist dabei zu allgemein gehalten.<br />
Die vorhandenen Biotope sind nicht ausreichend bewertet. Zum Beispiel<br />
sind die Aussagen auf S. 24, Ackerbrache auf Sandboden mit geringer Wertigkeit<br />
der Biotope' und auch die Beschreibung der Waldfläche' nicht nachvollziehbar<br />
und sollten deshalb näher erläutert werden. Zur Aufnahme und Bewertung<br />
der Biotope wird auf den Biotopschlüssel vom Land Brandenburg verwiesen.<br />
Zum Artenschutz sind ebenso nur allgemeine Aussagen enthalten. Hierbei ist<br />
das Tötungsverbot entsprechend den §§ 39 Abs. 1 und 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) nicht berücksichtigt.<br />
Seit dem 1. März 2010 gilt das neue BNatschG. Darin ist die Eingriffsregelung<br />
neu und bundesweit einheitlich geregelt und demzufolge entsprechend anzuwenden.<br />
Da aber die vorhandenen Biotope und der Artenschutz nicht ausreichend<br />
beschrieben und bewertet sind, kann nicht abschließend beurteilt werden,<br />
ob die Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind, den Eingriff<br />
in Natur und Landschaft zu kompensieren.<br />
Zur naturverträglichen Einbindung der künftigen baulichen Anlagen in das<br />
Landschaftsschutzgebiet „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ sollten<br />
auch im Sondergebiet SO 1 Gebäude mit nur max. einem Vollgeschoss zulässig<br />
sein.<br />
untere Wasserbehörde<br />
Bei Beachtung und Einhaltung der das Vorhaben tangierenden wasserrechtlichen<br />
Vorschriften , insbesondere<br />
. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)<br />
. Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)<br />
. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />
(VawS)<br />
. Abwasserverordnung<br />
keine Bedenken bestehen.<br />
Die Beschreibung und Bewertung der Biotope<br />
sowie die Aussagen zum Artenschutz wurden in<br />
der Begründung zum Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011, entsprechend präzisiert.<br />
Die Beschreibung und Bewertung der Biotope<br />
sowie die Aussagen zum Artenschutz wurden in<br />
der Begründung zum Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011, entsprechend präzisiert.<br />
Im Ergebnis der Beratung vom 04.11.2010 wurden<br />
im B-Plan in der Fassung Januar 2011 für das<br />
SO 1 nur eingeschossige bauliche Anlagen festgesetzt.<br />
Die wasserrechtlichen Vorschriften wurden<br />
in den Bebauungsplan, Fassung Januar 2011,<br />
aufgenommen.<br />
-8-
untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />
Das Vorhaben ist auf einem Grundstück geplant, welches gemäß § 29 Abs. 3<br />
sowie § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz im Altlastenkataster<br />
des Landkreises Spree-Neiße unter der Registriernummer:<br />
0119710032 vermerkt ist.<br />
Es handelt sich bei dem Bereich der „ehemaligen Müllkippe Steinitz“ um eine<br />
altlastverdächtige Fläche-Altablagerung gemäß § 2 Abs. 6 Bundesbodenschutzgesetz<br />
(BbodSchG vom 17.03.1998).<br />
Die Mittelpunktkoordinaten des Standortes werden wie folgt bestimmt:<br />
Rechtswert (ETRS 89): 3445587<br />
Hochwert (ETRS 89): 5719758<br />
Seitens der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde bestehen bei<br />
Einhaltung der nachfolgenden Hinweise keine Einwände:<br />
Die Maßnahmen sind so auszuführen, dass Bodenverunreinigungen oder<br />
schädliche Bodenveränderungen ausgeschlossen sind (Vorsorgepflicht gemäß<br />
§ 7 BbodSchG). Es wird darauf hingewiesen, dass der Pflichtige i. S. Des 7<br />
Bundesbodenschutzgesetz i.V.M. § 9 Bundesbodenschutzverordnung die Anforderungen<br />
an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden<br />
sicherzustellen hat (Verfüllung von Baugruben und/oder Gestaltung von Außenanlagen).<br />
Diese Vorsorgeanforderungen des Bodenschutzes sind eigenverantwortlich<br />
zu beachten.<br />
Die Anforderungen werden erfüllt, wenn zur Verfüllung von Baugruben und/oder<br />
Rekultivierung von Flächen ausschließlich Bodenmaterial verwendet wird, welches<br />
die Einbauklasse Z 0 der LAGA, Anforderungen an die Verwertung von<br />
mineralischen Abfällen und damit grundsätzlich auch die Vorsorgewerte gemäß<br />
Anhang 2 Nr. 4 der Bundesbodenschutzverordnung einhält. Abweichungen<br />
hiervon sind mit der zuständigen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />
abzustimmen.<br />
Die Verwendung von Recyclingmaterial (Ziegel/Betonrecycling) zur Verfüllung<br />
ist grundsätzlich nur für technische Zwecke zulässig. Hierfür ist bei der zuständigen<br />
Bodenschutzbehörde ein Antrag zur beabsichtigten Verwertungsmaßnahme<br />
zu stellen. Dem Antrag sind die Untersuchungsergebnisse des Recyclingmateriales<br />
nach LAGA - Anforderungen an die Verwertung von mineralischen<br />
Abfällen, M 20 in der aktuellen Fassung beizufügen.<br />
Die untere Bodenschutzbehörde wird nach Vorliegen der Unterlagen kurzfristig<br />
über den Antrag entscheiden.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011, aufgenommen.<br />
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011, aufgenommen.<br />
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011, aufgenommen.<br />
-9-
Werden bei der Durchführung der Baumaßnahme weitere Hinweise auf das<br />
Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen/ -verunreinigungen auf<br />
dem Gelände festgestellt, so ist die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />
gemäß § 31 Abs. 1 BbgAbfBodG unverzüglich zu informieren.<br />
untere Bauaufsichtsbehörde<br />
Unter Punkt II.5 – Höhenlage für bauliche Anlagen – der bauplanungs- und<br />
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen in der Planzeichnung wurde festgelegt,<br />
dass bauliche Anlagen unterhalb der 20 kV-Freileitung maximal 2,5 m hoch<br />
sein dürfen. Zum besseren Auffinden wird empfohlen, hier jedoch die Schutzzone<br />
(Breite?) im Planentwurf zu kennzeichnen. Anderenfalls könnten ansonsten<br />
in einem Abstand von 0,5 m zur Freileitung z.B. 6 m hohe bauliche Anlagen<br />
zulässig sein.<br />
Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz<br />
Zum derzeitigen Bearbeitungsstand des Planentwurfes werden keine Bedenken<br />
geäußert.<br />
Brandschutztechnische Belange werden augenscheinlich nicht unmittelbar berührt.<br />
Fachliche Anforderungen ergeben sich ggf. im Rahmen der Prüfung von Bauvorlagen<br />
zu den geplanten baulichen Anlagen durch die Brandschutzdienststelle.<br />
Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung<br />
Zum Vorhaben, die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die<br />
Errichtung eines Sondergebietes „Findlingslabyrinth“ zu schaffen, bestehen seitens<br />
des Fachbereiches keine grundsätzlichen Bedenken.<br />
Aktuell werden 2,68 ha des im Plangebiet liegenden Ackerlandes von der Agrargenossenschaft<br />
<strong>Drebkau</strong> e.G. landwirtschaftlich genutzt. Dabei erfolgt eine<br />
jährliche Abstimmung zur möglichen Nutzung der Flächen in Anbetracht des<br />
geplanten Vorhabens.<br />
In diesem Zusammenhang wird aber darauf verwiesen, dass im Landkreis<br />
Spree-Neiße durch das Vorhaben ca. 4,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
(Ackerland) verloren gehen.<br />
Im Sinne des Schutzes der landwirtschaftlichen Flächen wird deshalb davon<br />
ausgegangen, dass sich die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen<br />
der Realisierung der Anlage Findlingslabyrinth“ mit dazugehörigen Parkmöglichkeiten<br />
ausschließlich auf Flächen des ausgewiesenen Sondergebietes<br />
„Findlingslabyrinth“ beschränken. Damit sollten keine weiteren landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen, einschließlich vorgesehener Rekultivierungsflächen, zusätzlihe<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011, aufgenommen.<br />
Die erforderliche Breite des Schutzstreifens von<br />
15 m wurde in die Festsetzungen des Bebauungsplanes,<br />
Fassung Januar 2011, aufgenommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im<br />
Rahmen der Realisierung der Anlage Findlingslabyrinth“<br />
mit dazugehörigen Parkmöglichkeiten<br />
beschränken sich ausschließlich auf Flächen des<br />
ausgewiesenen Sondergebietes „Findlingslabyrinth“.<br />
-10-
14.06.11<br />
1. Einwendungen<br />
untere Naturschutzbehörde<br />
Das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“<br />
in der Zone I geplant. Die Unterschutzstellung in der Zone I<br />
dient insbesondere der Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des<br />
Landschaftsbildes und der Erhaltung des Gebietes für eine naturverträgliche<br />
Erholungsnutzung.<br />
2. Rechtsgrundlagen<br />
Das LSG wurde mit der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Steinitz-Geisendorfer<br />
Endmoränenlandschaft“ (VO) vom 06. Mai 2002 festgesetzt.<br />
3. Möglichkeiten der Überwindung<br />
Das Planvorhaben „Findlingslabyrinth Steinitz“ ist mit dem Schutzzweck des<br />
LSG, dem Erhalt und der Entwicklung des Gebietes für eine naturverträgliche<br />
Erholungsnutzung gemäß § 3 Abs.1 Nr. 4 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet<br />
„Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ vereinbar.<br />
Gemäß § 4 Abs. 2 dieser Verordnung stehen alle Handlungen, die geeignet<br />
sind, den Charakter des Gebietes zu verändern, den Naturhaushalt zu schädigen,<br />
das Landschaftsbild zu verunstalten oder sonst dem besonderen Schutzzweck<br />
zuwiderlaufen, unter Genehmigungsvorbehalt. Dazu zählen gemäß § 4<br />
Abs. 2 der VO zum LSG „Steinitz -Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ der<br />
naturschutzrechtlichen Genehmigung. Dazu gehören gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1<br />
und 2 der VO die Errichtung von baulichen Anlagen und Veränderungen der<br />
Bodengestalt, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder Anzeige bedürfen.<br />
Zuständig für die Erteilung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen ist gem.<br />
§ 4 Abs. 3 der VO „Steinitz – Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ die untere<br />
Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die entsprechende Entscheidung des Ministeriums<br />
für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung<br />
des Landes Brandenburg liegt vor.<br />
Die Anträge für naturschutzrechtliche Genehmigungen<br />
werden bei künftigen Bauantragsstellungen<br />
an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises<br />
Spree-Neiße gestellt.<br />
-11-
Hinweise und Anregungen aus eigener Zuständigkeit zu dem o.g. Plan,<br />
gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage:<br />
Sachgebiet Kreis- und Bauleitplanung/ Tourismus<br />
Aus der Sicht des Sachgebietes Kreis- Bauleitplanung/Tourismus wird darauf<br />
hingewiesen, dass die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im SO1 zu<br />
unbestimmt sind. Hier sollten die maximal zulässigen Verkaufsflächen, Grundflächen<br />
oder Bettenzahlen angegeben werden. Eine entsprechende Wohnnutzung<br />
der ein Vorhaben „dienen“ könnte existiert in diesem Gebiet nicht. Somit<br />
ist aus der Festsetzung heraus nicht erkennbar, wie groß die einzelnen Vorhaben<br />
werden könnten.<br />
Unter Nr. 5 ist ein Höhenfestpunkt der als unterer Bezugspunkt dienen soll festzusetzen.<br />
Für die grünordnerische Festsetzung Nr.2 Abs. 3 ist eine planungsrechtliche<br />
Bezugsgröße zu wählen (z.B. überbaubare Grundstücksfläche) oder die Ausgleichsmaßnahmen<br />
sind ind absoluten Zahlen festzusetzen.<br />
Auf der Internetseite vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist<br />
eine Arbeitshilfe zu den Festsetzungen im Bebauungsplan veröffentlicht. Diese<br />
kann als Anhaltspunkt und zur Unterstützung genutzt werden.<br />
Die Art der baulichen Nutzung im SO1 wurde<br />
konkretisiert. Es wurden der Versorgung des<br />
Plangebietes dienende Läden auf eine maximale<br />
Verkaufsfläche von 200 m² und die dem Vorhaben<br />
dienende Betriebe des Beherbergungsgewerbes<br />
auf eine maximale Anzahl von 30 Betten<br />
beschränkt.<br />
Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />
berührt.<br />
Gemäß der Stellungnahme der envia vom<br />
08.06.2011 wurde die 20 kV-Freileitung rückgebaut<br />
und folgende Änderung im B-Plan vorgenommen:<br />
Die 20 kV-Freileitung sowie deren Schutzzone<br />
sind nicht mehr Bestandteil der Planzeichnung<br />
und Legende.<br />
Des Weiteren entfällt Pkt. 5 der bauplanungsrechtlichen<br />
Festsetzungen zur Höhenlage für bauliche<br />
Anlagen unterhalb der 2-kV-Freileitung.<br />
Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />
berührt.<br />
Für die grünordnerische Festsetzung Nr. 2 Abs. 3<br />
wurde auf Grundlage vorliegender Berechnung<br />
die absolute Zahl festgesetzt.<br />
Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />
berührt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-12-
Es ist die neu Zitierweise der Rechtsgrundlagen des BauGB zu beachten:<br />
„Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April<br />
2011 (BGBl. I S. 619)“<br />
Für die Tourismusentwicklung ergeben sich aus den aktualisierten Unterlagen<br />
keine neuen Aspekte, welche bei der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen<br />
sind.<br />
untere Denkmalschutzbehörde<br />
Die Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde vom 09.10.2010 behält<br />
weiter ihre Gültigkeit.<br />
untere Straßenbaubehörde<br />
Mit der Anbindung der neuen Parkflächen über die vorhandene Zufahrt der<br />
Buswendeschleife sind die Bedenken der Straßenbaubehörde ausgeräumt.<br />
Hinweis: Zwecks der verkehrstechnischen Erschließung des Plangebietes bat<br />
die untere Straßenbaubehörde um die Prüfung des folgenden Sachverhaltes:<br />
Für einen noch offenen Lückenschluss im Straßenausbau könnte sich der LSN<br />
eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der Kostenbeteiligung Dritter vorstellen. Der<br />
Lückenschluss betrifft die K 7123 ab dem Straßenneubau (Tagebaurandstraße<br />
bis zur Buswendestelle) bei km 0,520 bis km 1,700 zum Neubau der K 7123 im<br />
Zuge der Unterführung der Ortsumgehung auf einer Länge von 1.180 m, hierbei<br />
ist die gesamte Ortsdurchfahrt Steinitz im Zuge der Kreisstraße integriert.<br />
untere Naturschutzbehörde<br />
Von der unteren Naturschutzbehörde wurden die vorliegenden Planungsunterlagen<br />
geprüft, ob vom Träger der Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />
BauGB die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprechend<br />
berücksichtigt wurden. Gemäß § 1 a BauGB ist eine Umweltprüfung<br />
durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die<br />
Schutzgüter ermittelt und in einem Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 bauGB zu<br />
beschreiben und zu bewerten sin (Anlage 1 zum BauGB).<br />
Die neue Zitierweise des BauGB wurde im Plan<br />
eingearbeitet.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Hinweise aus der Stellungnahme vom<br />
09.10.2010 wurden in der Planung berücksichtigt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Es handelt sich um eine Maßnahme außerhalb<br />
des Plangebietes.<br />
Ein Ausbau der Kreisstraße K 7123 ist auf Grund<br />
des geringen und nur saisonbedingten zusätzlichen<br />
Verkehrsaufkommens derzeit nicht notwendig.<br />
Der Sachverhalt wurde im gemeinsamen<br />
Termin vor Ort am 04.11.2010 mit dem MIL,dem<br />
Landkreis Spree-Neiße, der Sadt <strong>Drebkau</strong> und<br />
dem Planungsbüro diesbezüglich geklärt.<br />
Bei einer späteren Umsetzung der Maßnahme<br />
wird der Hinweis berücksichtigt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-13-
Die Bestandserfassung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen vom<br />
Vorhaben auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere ist zu konkretisieren. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass mögliche Konflikte mit den artenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen des § 44 BNatschG bereits auf der Ebene vom B-Plan zu berücksichtigen<br />
sind. Gegebenenfalls sind Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
zur Abwendung möglicher Verbotsbestände im B-Plan darzustellen,<br />
nachrichtlich zu übernehmen oder außerhalb vom Geltungsbereich vertraglich<br />
zu sichern.<br />
Die Hinweise zur naturverträglichen Einbindung der künftigen baulichen Anlagen<br />
im Geltungsbereich sins in den vorliegenden Planungsunterlagen berücksichtigt<br />
(max. ein Vollgeschoss im So 1 und SO 2).<br />
untere Wasserbehörde<br />
Die anfallende Abwässer sind in einer dezentralen Abwasseranlage zu sammeln<br />
und zu reinigen oder mobil zu entsorgen.<br />
Anfallendes Niederschlagswasser ist vor Ort auf dem eigenen Grundstück zu<br />
versickern.<br />
Das überplante Areal befindet sich im Bereich des zukünftigen Grundwasseranstiegs<br />
nach Auslaufen vom aktiven Tagebau Welzow-Süd. Daher werden<br />
sich perspektivisch die vorbergbaulichen Grundwasserstände annähernd wieder<br />
einstellen. Dies ist ggf. konstruktiv zu berücksichtigen. Nähere Auskünfte zu<br />
künftigen GW-Ständen erteilt die Vattenfall Europe Mining AG.<br />
untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />
Das Plangebiet grenzt nördlich und östlich an einen Bereich, welcher gemäß §<br />
29 Abs. 3 sowie § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz<br />
im Altlastenkataster des Landkreises Spree-Neiße unter der Registriernummer:<br />
0119710032 vermerkt ist.<br />
Es handelt sich bei dem Bereich der „ehemaligen Müllkippe Steinitz“ um eine<br />
altlastverdächtige Fläche-Altablagerung gemäß § 2 Abs. 6 Bundesbodenschutzgesetz<br />
(BbodSchG vom 17.03.1998).<br />
Die Bearbeitung zum Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />
wurde konkretisiert sowie die Biotopkartierung<br />
als Anlage zum B-Plan erweitert.<br />
Der im Planungsbericht bereits enthaltene Hinweis<br />
zu den artenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />
des § 44 BNatschG wurde im Umweltbericht<br />
ergänzt.<br />
Grundzüge der Planung wurden dadurch nicht<br />
berührt.<br />
Seitens der verantwortlichen Behörde zur Prüfung<br />
artenschutzrechtlicher Belange, dem Landesamt<br />
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,<br />
gibt es gemäß vorliegender Stellungnahme vom<br />
14.06.2011 keine Bedenken gegen die Realisierung<br />
des Planvorhabens.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Maßgaben wurden in der Begründung zum B-<br />
Plan entsprechend formuliert.<br />
Die Vattenfall Europe Mining AG wurde im Rahmen<br />
der TÖB beteiligt. Die Stellungnahme vom<br />
25.05.2011 einschließlich Mitteilung der betreffenden<br />
Grundwasserstände liegt vor.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-14-
Die Mittelpunktkoordinaten des Standortes werden wie folgt bestimmt:<br />
Rechtswert (ETRS 89): 3445587<br />
Hochwert (ETRS 89): 5719758<br />
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass eventuell unterirdische Ausläufer<br />
dieser ehemaligen Müllkippe auch in den Planbereich hineinragen, ist die untere<br />
Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde gemäß § 31 Abs. 1 BbgAbfBodG<br />
bei weiteren Hinweisen auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen/<br />
-verunreinigungen im gesamten Planbereich unverzüglich zu informieren.<br />
Zuständiger Bearbeiter dafür ist Herr Wieczorkowske, Tel.: 03562/<br />
986-17032.<br />
Die Maßnahmen sind so auszuführen, dass Bodenverunreinigungen oder<br />
schädliche Bodenveränderungen ausgeschlossen sind (Vorsorgepflicht gemäß<br />
§ 7 BbodSchG). Es wird darauf hingewiesen, dass der Pflichtige i. S. Des 7<br />
Bundesbodenschutzgesetz i.V.M. § 9 Bundesbodenschutzverordnung die Anforderungen<br />
an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden<br />
sicherzustellen hat (Verfüllung von Baugruben und/oder Gestaltung von Außenanlagen).<br />
Diese Vorsorgeanforderungen des Bodenschutzes sind eigenverantwortlich<br />
zu beachten.<br />
Die Anforderungen werden erfüllt, wenn zur Verfüllung von Baugruben und/oder<br />
Rekultivierung von Flächen ausschließlich Bodenmaterial verwendet wird, welches<br />
die Einbauklasse Z 0 der LAGA, Anforderungen an die Verwertung von<br />
mineralischen Abfällen und damit grundsätzlich auch die Vorsorgewerte gemäß<br />
Anhang 2 Nr. 4 der Bundesbodenschutzverordnung einhält. Abweichungen<br />
hiervon sind mit der zuständigen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />
abzustimmen.<br />
Die Verwendung von Recyclingmaterial (Ziegel/Betonrecycling) zur Verfüllung<br />
ist grundsätzlich nur für technische Zwecke zulässig. Hierfür ist bei der zuständigen<br />
Bodenschutzbehörde ein Antrag zur beabsichtigten Verwertungsmaßnahme<br />
zu stellen. Dem Antrag sind die Untersuchungsergebnisse des Recyclingmateriales<br />
nach LAGA - Anforderungen an die Verwertung von mineralischen<br />
Abfällen, M 20 in der aktuellen Fassung beizufügen.<br />
Die untere Bodenschutzbehörde wird nach Vorliegen der Unterlagen kurzfristig<br />
über den Antrag entscheiden.<br />
Der Hinweis im Bebauungsplan, wurde in der<br />
Fassung Juli 2011 knkretisiert.<br />
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011, aufgenommen.<br />
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011, aufgenommen.<br />
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011, aufgenommen.<br />
-15-
untere Bauaufsichtsbehörde<br />
Hinweis zur Festsetzung ,1 - geschossige Bauweise`:<br />
Die geplanten baulichen Anlagen, Gaststätten, Beherbergungsbetriebe usw.<br />
können dann nur mit einem Flachdach oder flach geneigtem Dach errichtet<br />
werden. Bei steileren Dachneigungen, wenn bspw. Aufenthaltsräume möglich<br />
sind, würden diese Dachgeschosse dann gemäß § 2 Abs. 4 BbgBO als Vollgeschosse<br />
gelten und somit unzulässig sein.<br />
Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz<br />
Es gibt zum derzeitigen Bearbeitungsstand vom Planentwurf keinen ergänzenden<br />
Hinweis.<br />
Fachliche Anforderungen ergeben sich ggf. im Rahmen der Prüfung von Bauvorlagen<br />
zu den geplanten baulichen Anlagen durch die Brandschutzdienststelle.<br />
Der Sachverhalt ist bekannt und wird bei der Planung<br />
baulicher Anlagen entsprechend berücksichtigt.<br />
Die Brandenburgische Bauordnung ist als<br />
Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-16-
25.08.11<br />
Kreis- Bauleitplanung /Tourismus<br />
Es gibt aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Hinweise.<br />
Zur vorliegenden Entwurfsfassung vom Juli 2011 werden aus Sicht der Tourismusentwicklung<br />
folgende Anregungen gegeben:<br />
Bei der Darstellung der Art der baulichen Nutzung (S.7) ist nicht eindeutig definiert,<br />
ob ein oder mehrere Betriebe des Beherbergungsgewerbes mit max. 30<br />
Betten zulässig sind.<br />
Das Vorhaben wird begünstigt durch die bevorstehende Umverlegung des künftigen<br />
Radfernweges Niederlausitzer Bergbautour über Welzow – Gut Geisendorf<br />
– Steinitz - Wolkenberg – Spremberg.<br />
untere Naturschutzbehörde<br />
Die Stellungnahme vom 14.06.2011 behält weitgehend ihre Gültigkeit.<br />
Die unter Einwendungen, Rechtsgrundlagen, Möglichkeiten der Überwindung…<br />
angeführten Belange des Naturschutzes sind in die vorliegende Fassung mit<br />
Stand Juli 2011 eingearbeitet.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Darstellung der Art der baulichen Nutzung<br />
lautet:<br />
„dem Vorhaben dienende Betriebe des<br />
Beherbergungsgewerbes mit einer maximalen<br />
Anzahl von 30 Betten“.<br />
Durch die eindeutige Formulierung in der Mehrzahl<br />
können es auch mehrere Betriebe mit max.<br />
30 Betten sein. Ausgeschlossen sind mehrere<br />
Betriebe mit jeweils 30 Betten, da dies auch bewusst<br />
nicht entsprechend formuliert und dargestellt<br />
wurde.<br />
Zur weiteren Konkretisierung wird die Formulierung<br />
wie folgt geändert:<br />
„dem Vorhaben dienende Betriebe des<br />
Beherbergungsgewerbes mit einer maximalen<br />
Anzahl von insgesamt 30 Betten“.<br />
Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />
berührt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-17-
In der Planzeichnung Pkt. IV – Rechtsgrundlagen – wird die Brandenburgische<br />
Baumschutzverordnung aufgeführt. Im Landkreis Spree-Neiße gilt die Verordnung<br />
des Landkreises Spree-Neiße zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern<br />
vom 27.04.2007. In diese Auflistung sollte ebenso das Gesetz über Naturschutz<br />
und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz –BNatSchG- vom 29.Juli<br />
2009 (BGBL Nr.5) aufgenommen werden. Für die Eingriff- Ausgleichplanung im Pkt.<br />
III sind gesetzlicher Bezug die §§ 14 und 15 BNatschG.<br />
Bei einer zeitlich gestaffelten Teilumsetzung der Planung sollten die textlichen<br />
Festsetzungen der Planzeichnung Pkt. 2 die jeweiligen rechnerischen Bezüge<br />
enthalten.<br />
Mit der geplanten Alternativpflanzung (1 Baum/ 2 Sträucher) könnte eine Kompensation<br />
vom Eingriff möglicherweise nicht gewährleistet sein. Deshalb sollte diese<br />
Festsetzung konkretisiert werden.<br />
Es wird darauf verwiesen, dass mögliche Konflikte mit den artenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen des § 44 BNatSchG bereits auf der Ebene des B-Planes zu berücksichtigen<br />
sind. Gegebenenfalls sind Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zur<br />
Abwendung möglicher Verbotsbestände im B-Plan darzustellen, nachrichtlich zu<br />
übernehmen oder außerhalb vom Geltungsbereich vertraglich zu sichern.<br />
Aus Sicht der unteren Wasserbehörde und unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />
ergeben sich zum überarbeiteten Planentwurf keine Hinweise.<br />
Von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde sind zu den eingereichten Änderungen<br />
ebenso keine Hinweise erforderlich.<br />
Vom Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz wird mitgeteilt, dass sich Hinweise<br />
oder fachlich Anforderungen ggf. im Rahmen der Prüfung von Bauvorlagen<br />
zu den geplanten baulichen Anlagen durch die Brandschutzdienststelle ergeben.<br />
Die Gesetzesgrundlagen wurden entsprechend korrigiert.<br />
Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.<br />
Der zeitliche Ablauf der Planumsetzung ist z.Z. noch<br />
nicht bekannt und auch nicht Bestandteil vorliegender<br />
Bauleitplanung. Die geplanten Pflanzmaßnahmen<br />
sind ausreichend dimensioniert und erfüllen den<br />
Zweck zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft auch unabhängig<br />
einer zeitlich festgelegten Folge.<br />
Die Festsetzung wurde durch die aufgeführten<br />
Pflanzlisten bereits konkretisiert. Des Weiteren<br />
wurde die Änderung 1 Baum/ 3 Sträucher in der<br />
Planfassung September 2011 vorgenommen.<br />
Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.<br />
Da ausschließlich einheimische Laubgehölzbäume<br />
und -sträucher ausgewiesen sind, ist eine ausreichende<br />
Kompensation vom Eingriff gewährleistet.<br />
Die artenschutzrechtlichen Belange wurden in vorliegender<br />
Planung berücksichtigt. Demnach ist abzuleiten,<br />
das Konflikte mit den artenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen des § 44 BNatSchG<br />
nicht zu erwarten sind. Dies geht auch aus der Stellungnahme<br />
des Landesamtes für Umwelt,<br />
Gesundheit und Verbraucherschutz als zuständige<br />
Behörde hervor.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-18-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
3.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Landesamt für Umwelt,<br />
Gesundheit und<br />
Verbraucherschutz<br />
Regionalabteilung Süd<br />
Postfach 60 10 61<br />
14410 Potsdam<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
15.10.10<br />
Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zum o. g. Plan,<br />
gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage:<br />
Mit der Planaufstellung wird die Ansiedlung von Sonderbauflächen zur Errichtung<br />
einer parkähnlichen Anlage für Ausstellungszwecke und dazugehörigen<br />
Einrichtungen für Freizeit und Tourismus (u.a. Läden, Gastronomie, Beherbergung,<br />
Anlagen für Tierhaltung, Parkplätze) am westlichen Rand der Ortslage<br />
Steinitz angestrebt. Das ist Bestandteil der touristischen Entwicklungskonzeption<br />
für den Tagebaurandbereich Steinitz und soll die bereits angesiedelten Einrichtungen<br />
ergänzen.<br />
Nach Prüfung der übergebenen Planungsunterlagen ergeben sich aus Sicht der<br />
Fachbereiche Naturschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft des Landesamtes<br />
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) als Rechtsnachfolger<br />
des ehemaligen Landesumweltamtes (LUA) nachfolgende Hinweise<br />
und Anregungen für die weitere Aufstellung des B-Planes.<br />
Naturschutz<br />
Die Stellungnahme erfolgt entsprechend der Zuständigkeit hinsichtlich des besonderen<br />
Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom<br />
29. Juli 2009 und der Artenschutz - Zuständigkeitsverordnung (ArtSchZV –<br />
GVBl. II Nr. 45 vom 19.07.2010) sowie der Schutzausweisungen nach den§§<br />
23-27 und 32 BnatSchG und im Verfahren befindlicher und geplanter NSG und<br />
LSG, für die das MUGV zuständig ist.<br />
Artenschutz:<br />
Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht abzuleiten, das nach<br />
§ 44 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten vorkommen und beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Die Aussagen zum Artenschutz wurden im Bebauungsplan,<br />
Fassung Januar 2011, präzisiert.<br />
-19-
Schutzgebiete:<br />
Der Planbereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Steinitz-<br />
Geisendorfer Endmoränenlandschaft“.<br />
Die frühzeitige Anfrage zur Vereinbarkeit mit den Belangen des Landschaftsschutzes<br />
in diesem Landschaftsschutzgebiet wurde mit Schreiben vom<br />
08.08.2010 gestellt und wird vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
als Voranfrage beantwortet. Zur Erlangung der Planungssicherheit,<br />
hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange ist diese Antwort abzuwarten.<br />
Ergänzende Hinweise:<br />
Hinsichtlich der weiteren, nicht durch das LUGV wahrzunehmenden Naturschutzbelange,<br />
insbesondere zur Bewältigung der Eingriffsregelung und zur<br />
Festlegung der grünordnerischen Festsetzungen zur Kompensation der Eingriffsfolgen<br />
gemäß § 15 BNatSchG wird auf die untere Naturschutzbehörde des<br />
Landkreises Spree – Neiße verwiesen.<br />
Immissionsschutz<br />
Anhand der vorliegenden Planungsunterlagen sind aus Sicht des vorbeugenden<br />
Immissionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Ansiedlungsvorhaben<br />
erkennbar.<br />
In den Umweltbericht sind bei der Beschreibung und Bewertung der vorhabensbedingten<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ergänzende Aussagen<br />
zu Art und Umfang der geplanten Anlagen zur Tierhaltung erforderlich. Zur<br />
eindeutigen Zweckbestimmung wird zudem eine Ergänzung der diesbezüglichen<br />
textlichen Festsetzung (Zusammenhang mit Freizeit und Tourismus )<br />
empfohlen.<br />
Wasserwirtschaft<br />
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Einwände<br />
oder Bedenken zum Vorhaben.<br />
Die wasserrechtlichen Regelungen für Niederschlagswasserentsorgung und für<br />
Abwasserentsorgung (Errichtung der Grundstückskläranlage) sind im Rahmen<br />
der Beteiligung der unteren Wasserbehörde (Genehmigungsbehörde) am Verfahren<br />
zu treffen.<br />
Die Verringerung der Grundwasserneubildung wird durch die örtliche Versorgung<br />
von Niederschlagswasser kompensiert.<br />
Gemäß Anschreiben des Ministeriums für Umwelt,<br />
Gesundheit und Verbraucherschutz vom<br />
25. Oktober 2010 ist die Herstellung der Vereinbarkeit<br />
der Planung mit den Festsetzungen der<br />
Landschaftsschutzverordnung denkbar. Die Anforderungen<br />
und Hinweise wurden in der weiteren<br />
Planung beachtet. Die Erklärung der Vereinbarkeit<br />
kann erst nach Vorlage der abschließenden<br />
Planungsunterlagen erfolgen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme<br />
der uNB wurde in der weiteren Planung berücksichtigt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Umweltbericht sowie die textliche Festsetzung<br />
wurden im Bebauungsplan, Fassung Januar<br />
2011 diesbezüglich ergänzt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />
berücksichtigt.<br />
-20-
Die vorliegende Stellungnahme verliert mit der wesentlichen Änderung der Beurteilungsgrundlagen<br />
ihre Gültigkeit. Das Ergebnis der Abwägung durch die<br />
Kommune ist entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen. Weiterhin<br />
wird um eine Anzeige zum Inkrafttreten des Planes bzw. die Erteilung der Genehmigung<br />
gebeten.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Abwägungsergebnis und Inkrafttreten des Planes<br />
werden entsprechend mitgeteilt.<br />
-21-
14.06.11<br />
1. Einwendungen<br />
Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,<br />
die ohne Zustimmung, Befreiung o. Ä. der Fachbehörde in der Abwägung<br />
nicht überwunden werden können<br />
a) Einwendungen:<br />
-<br />
b) Rechtsgrundlage:<br />
-<br />
c) Möglichkeiten der Überwindung:<br />
-<br />
2. Fachliche Stellungnahme<br />
Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren<br />
können, mit Angabe des Sachstandes und des Zeitrahmens:<br />
-<br />
Bedenken und Anregungen aus der eignen Zuständigkeit zum o.g. Plan, gegliedert<br />
nach den Sachkomplexen , jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage:<br />
Nach erneuter Prüfung der Planungsunterlagen zur Ansiedlung von Sondergebietsnutzungen<br />
für Freizeit und Tourismus gibt es seitens der Fachbereiche<br />
Naturschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft des Landesamtes für<br />
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) keine Bedenken gegen die<br />
Realisierung des Planvorhabens.<br />
Die Stellungnahmen der Fachbereiche werden nachfolgend zur Kenntnis gegeben:<br />
Naturschutz<br />
Die Stellungnahme erfolgt entsprechend der Zuständigkeit hinsichtlich des besonderen<br />
Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der<br />
Artenschutz-Zuständigkeitsverordnung (ArtSchZV) vom 19.07.2010 sowie der<br />
Schutzausweisungen nach §§ 23-27 und 31f BNatSchG und im Verfahren befindlicher<br />
und geplanter NSG und LSG, für die das MLUV zuständig ist.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-22-
Artenschutz<br />
Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht abzuleiten, dass nach §<br />
44 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten im Plangebiet vorkommen und beeinträchtigt werden.<br />
Schutzgebiete:<br />
Der Planbereich befindet sich im LSG „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“.<br />
Die frühzeitige Anfrage zur Vereinbarkeit mit den Belangen des Landschaftsschutzes<br />
in diesem Landschaftsschutzgebiet wurde mit Schreiben (Geschäftszeichen<br />
44-SPN202 vom 25.10.2010) durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit<br />
und Verbraucherschutz als Voranfrage beantwortet. Die Ausführungen<br />
in der vorliegenden Planfassung entsprechen den dabei gegebenen Hinweisen.<br />
Die Planfassung ist für die abschließende Entscheidung zu aktualisieren und<br />
die aus dieser Trägerbeteiligung ergehenden Stellungnahmen sind nachzureichen.<br />
Ergänzende Hinweise:<br />
Hinsichtlich der weiteren, nicht durch das LUGV wahrzunehmenden Naturschutzbelange,<br />
insbesondere zur Bewältigung der Bestimmungen der Brandenburgischen<br />
Baumschutzverordnung (BbgBaumSchV), zur Bewältigung der Bestimmungen<br />
des Biotopschutzes gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 32<br />
BbgNatSchG, der Eingriffsregelung und zur Festlegung der grünordnerischen<br />
Festsetzungen zur Kompensation der Eingriffsfolgen gemäß § 15 BNatSchG<br />
wird auf die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Spree – Neiße verwiesen.<br />
Immissionsschutz<br />
Bei der Überarbeitung und Ergänzung der Planungsunterlagen wurden die aus<br />
immissionsschutzrechtlicher Sicht übermittelten Hinweise und Anregungen berücksichtigt.<br />
Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.<br />
Wasserwirtschaft<br />
Zu den Präzisierungen der BP-Unterlagen ergeben sich aus wasserwirtschaftlicher<br />
Sicht keine neuen Forderungen und Hinweise.<br />
Die vorliegende Stellungnahme verliert mit der wesentlichen Änderung der Beurteilungsgrundlagen<br />
ihre Gültigkeit. Das Ergebnis der Abwägung durch die<br />
Kommune ist entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen. Weiterhin<br />
wird um eine Anzeige zum Inkrafttreten des Planes bzw. die Erteilung der Genehmigung<br />
gebeten.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die aktualisierte Planfassung sowie die Stellungnahmen<br />
aus der Trägerbeteiligung wurden nachgereicht.<br />
Die abschließende Entscheidung der Vereinbarkeit<br />
mit den Belangen des Landschaftsschutzgebietes<br />
wurde erteilt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahmen<br />
der uNB wurde in der Planung berücksichtigt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Abwägungsergebnis und Inkrafttreten des Planes<br />
werden entsprechend mitgeteilt.<br />
-23-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
4.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Landesamt für Bauen<br />
und Verkehr<br />
Außenstelle Cottbus<br />
Gulbener Straße 24<br />
03046 Cottbus<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
12.10.10<br />
Gegen die Errichtung eines Findlingsparks mit zugehörigen Versorgungseinrichtungen<br />
und Nebenanlagen am ausgewiesenen Standort westlich der Ortslage<br />
Steinitz bestehen aus verkehrsbehördlicher Sicht des Landes, die Verkehrsbereiche<br />
Eisenbahn, Binnenschifffahrt und übriger ÖPNV eingeschlossen,<br />
keine Einwände.<br />
Der Standort wird hinsichtlich seiner Einbindung in das Netz des übrigen ÖPNV<br />
(Haltestelle in unmittelbarer Nachbarschaft) und das überörtliche Radwegenetz.<br />
Eine dem sich entwickelnden Bedarf angepasste ÖPNV-Erschließung sollte in<br />
Abstimmung mit dem zuständigen Aufgabenträger für den übrigen ÖPNV, dem<br />
Landkreis Spree-Neiße, im Interesse der Verlagerung von Anteilen des motorisierten<br />
Individualverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel, angeboten<br />
werden.<br />
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung sollten Aussagen zum zu erwartenden<br />
Verkehrsaufkommen (Besucherzahlen) sowie zu lt. Textlichen Festsetzungen<br />
angedachte Übernachtungsmöglichkeiten (Kapazität) ergänzt werden.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Mit Stand Oktober 2010 liegt das Betreiber- und<br />
Nutzungskonzept der BERGBAU LANDSCHAFT<br />
TOURS für den Kulturpark Steinitz vor. Danach<br />
wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der<br />
zukünftigen Besucher mit dem eigenen PKW oder<br />
(eher weniger) per Bus anreisen wird. Nach einer<br />
Standortanalyse wird -je nach Szenario- mit einer<br />
geschätzten Besucherzahl von ca. 38 bis 58 Besuchern/<br />
Tag (April bis Oktober) gerechnet.<br />
Bei Anrechnung von mindestens 60% der Besucher<br />
ergibt sich ein durchschnittliches tägliches<br />
Pkw-Aufkommen von 23 bis 35 Fahrzeugen. Eine<br />
Verlagerung der Anteile des Individualverkehrs ist<br />
auf Grund des geringen und nur saisonbedingten<br />
zusätzlichen Verkehrsaufkommens nicht notwendig.<br />
Die Angaben zu Besucherzahlen wurden in<br />
die Begründung zum Bebauungsplan, Fassung<br />
Januar 2011, aufgenommen.<br />
Die Kapazität der Übernachtungsmöglichkeiten ist<br />
noch nicht bekannt, ist jedoch nur als<br />
geringfügig einzuschätzen.<br />
-24-
Informationen über Planungen der in der Zuständigkeit des LBV befindlichen<br />
Bereiche Eisenbahn, Binnenschifffahrt und übriger ÖPNV, die das Vorhaben<br />
betreffen könnten, liegen nicht vor.<br />
Hinsichtlich luftrechtlicher Belange erfolgte eine gesonderte Prüfung der eingereichten<br />
Unterlagen durch die gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-<br />
Brandenburg (Abt. des LBV) mit Bezug auf § 31 Abs. Luftverkehrsgesetz<br />
(LuftVG).<br />
Danach nimmt die Luftfahrtbehörde zum Vorhaben wie folgt Stellung:<br />
Das Planungsvorhaben befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Gemeinsamen<br />
Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg.<br />
Die Belange der zivilen Luftfahrt werden aus luftrechtlicher Sicht derzeit nicht<br />
berührt, da sich der o. a. Entwurf des B-Planes außerhalb von Bauschutzbereichen<br />
ziviler Flugplätze (Flughäfen, Landeplätzen und Segelfluggeländen) und<br />
von Schutzbereichen ziviler Flugsicherungsanlagen befindet.<br />
Es bestehen keine Bedenken gegen den Entwurf des o. a. B.Plans, solange die<br />
vorgesehenen Bauhöhen bei 2 Vollgeschossen im SO 1, mit einer Firsthöhe<br />
von 12 m (maximal 13,00 m über Grund mit Aufbauten, z.B. Schornsteine, Antennen)<br />
bzw. bei 1 Vollgeschoss im SO 2, mit einer maximalen Firsthöhe von 9<br />
m (maximal 10,00 m über Grund mit Aufbauten, z.B. Schornsteine, Antennen),<br />
eingehalten werden.<br />
Begründung:<br />
Das Planungsvorhaben liegt ca. 7,4 km nordöstlich des Verkehrslandeplatzes<br />
(VLP) Welzow, außerhalb des Schutzbereiches ziviler Flugsicherungsanlagen,<br />
jedoch unterhalb des An- und Abflugsektors des VLP Welzow.<br />
Es ist davon auszugehen, dass luftverkehrsrechtliche Belange nicht beeinträchtigt<br />
werden, da die beabsichtigten Bauhöhen von 13 m über Grund bzw. 128 m<br />
über NN, die maximal zulässigen Werte unterhalb des An- und Abflugsektors<br />
von 184 m ü. NN bis 204 m ü. NN, nicht erreichen.<br />
Sollte bei Einsatz von Kränen oder ähnlichen Baugeräten die maximale Höhe<br />
von 184 m üNN überschritten werden, kann in diesem Bereich die Hindernisfreiheit<br />
des An- und Abflugsektors des VLP Welzow beeinträchtigt werden. In<br />
diesen Fällen ist nach § 15 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) eine Genehmigung<br />
erforderlich. Daher ist dafür Sorge zu tragen, dass der Kraneinsatz bei der<br />
Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, Mittelstraße 9 in<br />
12529 Schönefeld (Fax-Nummer: 03342 4266-7612) rechtzeitig (mindestens<br />
zwei Wochen vorher) mit Angabe der geografischen Koordinaten in WGS84,<br />
einer genauen Übersichtskarte und Angaben zur maximalen Arbeitshöhe des<br />
Kranes und der gewünschten Einsatzdauer beantragt wird.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Festsetzungen zu den maximalen Höhen wurden<br />
entsprechend in den B-Plan übernommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Eine Überschreitung der maximalen Höhe von<br />
184 üNN kann ausgeschlossen werden. Gemäß<br />
vorliegendem Amtlichen Lageplan liegt der maximale<br />
Höhenbezugspunkt im Bereich zulässiger<br />
Bebauung bei 111.2 DHHN (ca. NN). Bis 184<br />
üNN ergibt sich eine Höhendifferenz von ca. 71-<br />
72 m. Bei einer eingeschossigen Bebauung wird<br />
diese durch Baukräne nicht in Anspruch genommen.<br />
-25-
Der Antrag auf Genehmigung des Krans, ist immer von der den Kran betreibenden<br />
Firma bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde einzureichen.<br />
Zu Fragen der Betroffenheit militärischer Belange wird gebeten, sich an die zuständige<br />
Wehrbereichsverwaltung Ost, Postfach 1149, 15331 Strausberg zu<br />
wenden.<br />
Sollte sich die Lage bzw. Höhe des Bauwerkes seitens des Antragstellers geändert<br />
werden, wird um erneute Beteiligung am Verfahren gebeten.<br />
Die Beteiligung im o. g. BPL – Verfahren gilt nicht als ggf. erforderliche, luftrechtliche<br />
Zustimmung/ Genehmigung im Genehmigungsverfahren.<br />
Durch die verkehrsplanerische Stellungnahme bleibt die aufgrund anderer Vorschriften<br />
bestehende Verpflichtung zum Einholen von Genehmigungen, Bewilligungen<br />
oder Zustimmungen unberührt.<br />
Die Wehrbereichsverwaltung Ost wurde im Rahmen<br />
der TÖB am Verfahren beteiligt.<br />
Es erfolgte die weiteren Beteiligung am Verfahren.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-26-
24.05.11<br />
Gegenüber dem B-Plan-Vorentwurf wurden Änderungen vorgenommen, die<br />
insbesondere eine Reduzierung der maximal zulässigen Anzahl der Vollgeschosse<br />
im SO 1 (von II VG auf I VG) sowie die Einschränkung zulässiger Nutzungen<br />
dahingehend, dass sie ausschließlich dem Vorhaben dienen sollen.<br />
Aus verkehrsbehördlicher Sicht des Landes bestehen gegen diese Änderungen<br />
keine Einwände.<br />
Zu dem Vorhaben wurde mit Schreiben vom 12.10.2010 im Rahmen der Vorentwurfsplanung<br />
eine Stellungnahme abgegeben, die auch für die vorliegend<br />
Entwurfsfassung vollinhaltlich gültig bleibt.<br />
Insbesondere wird die Einbindung des Vorhabens in das Netz des übrigen<br />
ÖPNV sowie in das überörtliche Rad- und Wanderwegnetz begrüßt.<br />
Bezüglich der in der Stellungnahme vom 12.10.2010 enthaltenen Hinweise der<br />
Gemeinsamen Oberen Luftbehörde Berlin-Brandenburg (Abt. des LBV) wird<br />
mitgeteilt, dass diese nach Rücksprache mit der Luftfahrtbehörde ebenfalls weiterhin<br />
vollinhaltlich gültig bleiben.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass die im Rahmen der Vorentwurfsplanung<br />
übermittelten maximal zulässigen Bauhöhen im Planungsgebiet von 13 m über<br />
Grund (darin eingeschlossen sind auch technische Aufbauten) weiterhin gelten.<br />
Durch die verkehrsplanerische Stellungnahme bleibt die aufgrund anderer Vorschriften<br />
bestehend Verpflichtung zum Einholen von Genehmigungen, Bewilligungen<br />
oder Zustimmungen unberührt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan ist<br />
eine Überschreitung der zulässigen Bauhöhen<br />
von 13 m ausgeschlossen.<br />
-27-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
5.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
envia Verteilnetz GmbH<br />
PF 15 60 54<br />
03060 Cottbus<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
06.10.10<br />
Zum vorliegenden Bebauungsplan gilt weiterhin die Stellungnahme<br />
N-RN-B-P-G 25334/09 vom 13.08.2009, einschließlich der mit diesem Schreiben<br />
übergebenen Bestandspläne.<br />
Dieses Schreiben hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-28-
08.06.11<br />
Der vorhandene und geplante Leitungsbestand wurde für den gekennzeichneten<br />
Bereich als Bestandsunterlage der envia Mitteldeutsche Energie AG beigelegt.<br />
Die im Bebauungsplan gebiet vorhandene Mittelspannungsfreileitung wird voraussichtlich<br />
bis zum 30.06.2011 demontiert.<br />
Im Bereich der unterirdischen Anlagen ist Handschachtung erforderlich. Zu den<br />
Kabeln ist ein Abstand von mindestens 0,40 m einzuhalten. Arbeiten in der Nähe<br />
von Kabelanlagen sind nach den geltenden technischen und berufsgenossenschaftlichen<br />
Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.<br />
Zur Festlegung der technischen Lösung für die Elt-Versorgung des Bebauungsgebietes<br />
werden konkrete Aussagen zum Leistungsbedarf benötigt. Die Bedarfsanmeldung<br />
ist bei der envia Netzservice GmbH, Standort Kolkwitz, Annahofer<br />
Graben 1-3 in 03099 Kolkwitz, einzureichen.<br />
Standorte für entsprechend der Bedarfsentwicklung notwendige Trafostationen<br />
und Trassen zur Kabelverlegung sind möglichst im öffentlichen Bereich vorzusehen<br />
und gemäß BauGB § 9 Absatz 1 Ziffern 12, 13 und 21 in den Bebauungsplan<br />
aufzunehmen.<br />
Auf den gemäß BauGB §Absatz 1 Ziffern 12, 13 und 21 im Bebauungsplan<br />
festgeschriebenen Flächen dürfen Bauwerke nicht errichtet, die Versorgungsanlagen<br />
durch Bäume, Sträucher sowie Arbeiten jeglicher Art nicht gefährdet und<br />
Bau-, Betrieb- und Instandhaltungsarbeiten (einschl. der Arbeitsfahrzeuge) nicht<br />
behindert werden.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die 20 kV-Freileitung sowie deren Schutzzone<br />
sind nicht mehr Bestandteil der Planzeichnung<br />
und Legende. Des Weiteren entfällt Pkt. 5 der<br />
bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zur Höhenlage<br />
für bauliche Anlagen unterhalb der 20kV-Freileitung.<br />
Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />
berührt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />
berücksichtigt.<br />
Die Bedarfsanmeldung wird vor Umsetzung der<br />
Bebauung entsprechend eingereicht.<br />
Gemäß vorliegender Begründung (Pkt. 2.3 Medientechnische<br />
Erschließung) zum B-Pan werden<br />
Standorte für notwendige Trafostationen und<br />
Trassen zur Kabelverlegung werden auf dem nordöstlich<br />
des Plangebietes grenzenden Gemeindegrundstück<br />
Flurstück 117 vorgesehen.<br />
Der Hinweis ist ebenfalls Bestandteil der Begründung<br />
(Pkt. 2.3 Medientechnische Erschließung).<br />
-29-
Sollten Änderungen der Leitungen/Anlagen notwendig werden, so richtet sich<br />
die Kostentragung nach den bestehenden Verträgen bzw. sonstigen Regelungen.<br />
Ein entsprechender Auftrag ist durch den Verursacher der envia Netzservice<br />
GmbH, Annahofer Graben 1-3 in 03099 Kolkwitz zu erteilen.<br />
Fragen, Hinweise und Widersprüche zu dieser Stellungnahme sind grundsätzlich<br />
an die envia Netzservice GmbH, Annahofer Graben 1-3 in 03099<br />
Kolkwitz zu senden.<br />
Dieses Schreiben hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-30-
01.09.11<br />
Die in den Bestandsplänen noch enthaltene 20-kV-Freileitung ist zwischenzeitlich<br />
demontiert und durch ein Mittelspannungskabel ersetzt worden. Leider<br />
konnte das Bestandsplanwerk nicht mehr aktualisiert werden. Daher liegt mit<br />
diesem Schreiben ein Vorabeinmessriss des neu verlegten bei.<br />
Im Bereich der unterirdischen Anlagen ist Handschachtung erforderlich. Zu den<br />
Kabeln ist ein Abstand von mindestens 0,40 m einzuhalten. Arbeiten in der Nähe<br />
von Kabelanlagen sind nach den geltenden technischen und berufsgenossenschaftlichen<br />
Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.<br />
Bei Flächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist zu beachten,<br />
dass Kabeltrassen nicht überbaut werden dürfen.<br />
Zur Festlegung der technischen Lösung für die Elt-Versorgung des Bebauungsgebietes<br />
werden konkrete Aussagen zum Leistungsbedarf benötigt. Die Bedarfsanmeldung<br />
ist bei der envia Netzservice GmbH, Standort Kolkwitz, Annahofer<br />
Graben 1-3 in 03099 Kolkwitz, einzureichen.<br />
Standorte für entsprechend der Bedarfsentwicklung notwendige Trafostationen<br />
und Trassen zur Kabelverlegung sind möglichst im öffentlichen Bereich vorzusehen<br />
und gemäß BauGB § 9 Absatz 1 Ziffern 12, 13 und 21 in den Bebauungsplan<br />
aufzunehmen.<br />
Auf den gemäß BauGB §Absatz 1 Ziffern 12, 13 und 21 im Bebauungsplan<br />
festgeschriebenen Flächen dürfen Bauwerke nicht errichtet, die Versorgungsanlagen<br />
durch Bäume, Sträucher sowie Arbeiten jeglicher Art nicht gefährdet und<br />
Bau-, Betrieb- und Instandhaltungsarbeiten (einschl. der Arbeitsfahrzeuge) nicht<br />
behindert werden.<br />
Bauliche Veränderungen und Pflanzmaßnahmen sind gesondert bei der envia<br />
Netzservice GmbH einzureichen.<br />
Sollten Änderungen der Leitungen/Anlagen notwendig werden, so richtet sich<br />
die Kostentragung nach den bestehenden Verträgen bzw. sonstigen Regelungen.<br />
Ein entsprechender Auftrag ist durch den Verursacher der envia Netzservice<br />
GmbH, Annahofer Graben 1-3 in 03099 Kolkwitz zu erteilen.<br />
Fragen, Hinweise und Widersprüche zu dieser Stellungnahme sind grundsätzlich<br />
an die envia Netzservice GmbH, Annahofer Graben 1-3 in 03099<br />
Kolkwitz zu senden.<br />
Dieses Schreiben hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.<br />
Gemäß Einmessriss tangiert das Mittelspannungskabel<br />
den Radweg und den Wald als unterirdische<br />
Leitung und ist nicht mehr Bestandteil<br />
der Planzeichnung. Baumaßnahmen sind in diesem<br />
Bereich nicht geplant.<br />
Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />
berücksichtigt.<br />
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist in vorliegender<br />
Planung nicht vorgesehen.<br />
Die Bedarfsanmeldung wird vor Umsetzung der<br />
Bebauung entsprechend eingereicht.<br />
Gemäß vorliegender Begründung (Pkt. 2.3 Medientechnische<br />
Erschließung) zum B-Pan werden<br />
Standorte für notwendige Trafostationen und<br />
Trassen zur Kabelverlegung werden auf dem nordöstlich<br />
des Plangebietes grenzenden Gemeindegrundstück<br />
Flurstück 117 vorgesehen.<br />
Der Hinweis ist ebenfalls Bestandteil der Begründung<br />
(Pkt. 2.3 Medientechnische Erschließung).<br />
Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />
berücksichtigt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen. -31-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
6.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
SpreeGas<br />
Postfach 101255<br />
03012 Cottbus<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
19.10.10<br />
Im angegebenen Bereich sind keine Anlagen der SpreeGas vorhanden.<br />
Wir weisen darauf hin, dass sich im Baubereich noch Gasleitungen anderer<br />
Versorgungsunternehmen befinden.<br />
Die Leitungsauskunft wird erst rechtswirksam, wenn SpreeGas die Empfangsbestätigung<br />
zugegangen ist.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Das Plangebiet ist derzeit medientechnisch noch<br />
nicht erschlossen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-32-
14.06.11<br />
Im angegebenen Bereich sind keine Anlagen der SpreeGas vorhanden.<br />
Wir weisen darauf hin, dass sich im Baubereich noch Gasleitungen anderer<br />
Versorgungsunternehmen befinden.<br />
Die Leitungsauskunft wird erst rechtswirksam, wenn SpreeGas die Empfangsbestätigung<br />
zugegangen ist.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Das Plangebiet ist derzeit medientechnisch noch<br />
nicht erschlossen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-33-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
7.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
LWG Lausitzer<br />
Wasser GmbH & Co.KG<br />
PF 10 07 51<br />
03007 Cottbus<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
04.10.10<br />
Zur Ver- und Entsorgbarkeit des Bebauungsplangebietes hatte sich die LWG<br />
bereits in der ersten Stellungnahme zum Vorentwurf am 28.07.2009 unter der<br />
Registriernummer 643090372 geäußert. Die Hinweise dieser Stellungnahme<br />
sind weiterhin gültig.<br />
Zu korrigieren sind in der damals beigefügten Leitungsinformation Material und<br />
Nennweite der vorhandenen Trinkwasserleitung in der Kauscher Straße. Es<br />
handelt sich hier um eine Trinkwasserleitung DN 80 AZ, nicht DN 100 PVC.<br />
Dies ist im Abschnitt 2.3 „Medientechnische Erschließung“ auf Seite 10 der Begründung<br />
zu ändern.<br />
Bezüglich der Löschwasserversorgung für den Grundschutz wurde bereits mitgeteilt,<br />
dass Löschwasser für den Grundschutz aus den Wasserverteilungsanlagen<br />
der LWG nicht verfügbar ist. Damit ist auch der auf Seite 10 der Begründung<br />
benannte Oberflurhydrant für die Löschwasserversorgung nicht nutzbar.<br />
Der Abschnitt ist zu korrigieren.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Änderung wurde entsprechend vorgenommen.<br />
Es erfolgte die Korrektur in der Begründung zum<br />
Bebauungsplan. Zur Anwendung kommt eine Zisterne<br />
innerhalb des Plangebietes im Löschbereich<br />
von 300 m.<br />
-34-
19.05.11 Zum Bebauungsplan „Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
wurden bisher folgende Stellungnahmen geäußert:<br />
. Stellungnahme der LWG vom 28.07.2009 unter der Registriernummer<br />
643090372 zum Vorentwurf zum Bebauungsplan<br />
. Stellungnahme der LWG vom 04.10.2010 unter der Registriernummer<br />
643100529 zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom September<br />
2020.<br />
Die Hinweise und Forderungen der LWG aus diesen beiden Stellungnahmen<br />
sind in der aktuellen Fassung vom Januar 2011 berücksichtigt. Es gibt daher<br />
keine weiteren Hinweise.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-35-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
8.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Landesamt für Bergbau,<br />
Geologie und Rohstoffe<br />
Inselstraße 26<br />
03046 Cottbus<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
19.10.10<br />
Der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes liegt vollständig innerhalb des<br />
gem. §§ 149 und 151 BBergG bestätigten Bergwerkfeldes Welzow (31-0160).<br />
Bergwerkseigentümer dieses Bergwerksfeldes , das der Aufsuchung und Gewinnung<br />
von Braunkohle dient, ist die<br />
Vattenfall Europe Mining AG<br />
Vom Stein Straße 39<br />
O3050 Cottbus.<br />
Für einen Teil des Bergwerksfeldes Welzow ist ein Baubeschränkungsgebiet<br />
gem. §§ 107 bis 109 BbergG festgesetzt.<br />
Konkrete Baumaßnahmen innerhalb von Baubeschränkungsgebieten bedürfen<br />
gem. § 108 BbergG der Zustimmung des Landesamtes für Bergbau, Geologie<br />
und Rohstoffe Brandenburg.<br />
Der Geltungsbereich o. g. Bauvorhabens liegt jedoch außerhalb des Baubeschränkungsgebietes.<br />
Der Planungsbereich der o.g. Baumaßname liegt vollständig innerhalb des Beeinflussungsbereiches<br />
der bergbaubedingten Grundwasserabsenkung (s. Anlage).<br />
Anfragen zur künftigen Grundwasserentwicklung infolge der bergbaulichen<br />
Beeinflussung, sind direkt an die<br />
Vattenfall Europe Mining AG<br />
zu richten.<br />
Auf den Erhalt der Waldflächen wird besonders hingewiesen, da diese eine<br />
Immissionsschutz-Funktion für den Tagebau haben.<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Die Stellungnahme des LBGR basiert auf den gegenwärtig zur Verfügung stehenden<br />
Unterlagen. Weitergehende geologische und geotechnische Informationen<br />
zum Vorhaben, die aus Erdaufschlüssen (Bohrungen u. a.) und Fachbearbeitungen<br />
vorliegen sowie geochemische und geotechnische Laboruntersuchungen<br />
können gegen Gebühr angefordert werden. Des Weiteren besteht die<br />
Möglichkeit, im Archiv des LBGR geologische Kartenwerke einzusehen und<br />
Kopien davon zu erwerben.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Vattenfall Europe Mining AG wurden im Rahmen<br />
der TÖB beteiligt.<br />
Die Grundwasserentwicklung wurde zusätzlich<br />
erfragt.<br />
Die Hinweise werden bei Notwendigkeit in den<br />
Bauantragsverfahren berücksichtigt.<br />
-36-
06.06.11<br />
Die Stellungnahme vom 19.Oktober 2010 ist weiterhin gültig.<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Die Stellungnahme des LBGR basiert auf den gegenwärtig zur Verfügung stehenden<br />
Unterlagen. Weitergehende geologische und geotechnische Informationen<br />
zum Vorhaben, die aus Erdaufschlüssen (Bohrungen u. a.) und Fachbearbeitungen<br />
vorliegen sowie geochemische und geotechnische Laboruntersuchungen<br />
können gegen Gebühr angefordert werden. Des Weiteren besteht die<br />
Möglichkeit, im Archiv des LBGR geologische Kartenwerke einzusehen und<br />
Kopien davon zu erwerben.<br />
Auf die im Zusammenhang mit etwaig geplanten Bohrungen oder geophysikalischen<br />
Untersuchungen bestehende Anzeige-, Mitteilungs- oder Auskunftspflicht<br />
wird gemäß §§ 3,4 und 5 Abs. 2 Satz 1 des Lagerstättengesetzes<br />
vom 04.12.1934 (RGBl. I S. 1223; BGBl. III 750-1, zuletzt geändert<br />
durch Art. 22 des Gesetzes vom 10.11.2001 (BGBl. I S. 2992), verwiesen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Hinweise werden bei Notwendigkeit in den<br />
Bauantragsverfahren berücksichtigt.<br />
Der Hinweis wird im Bedarfsfall berücksichtigt.<br />
-37-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
9.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Vattenfall Europe<br />
Mining AG<br />
Vom-Stein-Straße 39<br />
03050 Cottbus<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
02.11.10<br />
In Rechtsträgerschaft der Vattenfall Europe Mining AG befindlichen Anlagen-,<br />
Kabel- und Leitungsbestand ist nicht vorhanden.<br />
Seitens der Vattenfall Europe Mining AG bestehen keine Planungsabsichten<br />
und somit keine Einwände zum Bauvorhaben.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-38–
25.05.11<br />
Der geplante Standort befindet sich im Bereich der bergbaulichen Beeinflussung<br />
durch den Tagebau Welzow-Süd.<br />
- Geländehöhe Fläche 1 (nördl. vom Weg) NW + 105 m NHN<br />
SE + 110 m NHN<br />
- Geländehöhe Fläche 2 (südl. vom Weg) + 110 m NHN<br />
NE + 114 m NHN<br />
- Grundwasserstand 2010 Fläche 1 W + 78 m NHN<br />
E + 81 m NHN<br />
- Grundwasserstand 2010 Fläche 1 W + 79 m NHN<br />
E + 81 m NHN<br />
Nach 2020 wird der Grundwasseranstieg in Steinitz wieder einsetzen und nach<br />
2050 ausgeglichene hydrologische Verhältnisse erreichen.<br />
- Grundwasserstand 2010 Fläche 1 N + 100 m NHN<br />
S + 106 m NHN<br />
- Grundwasserstand 2010 Fläche 1 W + 106 m NHN<br />
E + 109 m NHN<br />
Infolge der im Baugrund anstehenden bindigen Sedimente ist mit niederschlagsabhängigem,<br />
schwebendem Grundwasser zu rechnen.<br />
In Rechtsträgerschaft der Vattenfall Europe Mining AG befindlichen Anlagen-,<br />
Kabel- und Leitungsbestand ist nicht vorhanden.<br />
Seitens der Vattenfall Europe Mining AG bestehen keine Planungsabsichten<br />
und somit keine Einwände zum Bauvorhaben.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Sachverhalt wird zur Kenntis genommen und<br />
bei der Planung von Einzelvorhaben berücksichtigt.<br />
Der höchste zu erwartende Grundwasserstand<br />
liegt 4,00 m unter der Geländeoberkante.<br />
Der Sachverhalt wird zur Kenntis genommen und<br />
bei der Planung von Einzelvorhaben berücksichtigt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-39-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
10.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
LMBV<br />
Lausitzer und Mitteldeutsche<br />
Bergbau- Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH<br />
Planung Lausitz/ VS 24<br />
Knappenstraße 1<br />
01968 Senftenberg<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
26.10.10<br />
Der geplante Baubereich befindet sich außerhalb der bergrechtlichen, wasserrechtlichen,<br />
wasserwirtschaftlichen und eigentumsrechtlichen Verantwortung<br />
der LMBV mbH (LMBV).<br />
Betriebsnotwendige Anlagen, Kabel und Leitungen in Rechtsträgerschaft der<br />
LMBV sind im B-Planbereich nicht vorhanden.<br />
Informationen zu Anlagen öffentlich-rechtlicher Versorgungsunternehmen sind<br />
gesondert abzufordern.<br />
Durch den B-Pan sind keine zu beachtenden Belange der LMBV betroffen.<br />
Angaben zum Grundwasser<br />
Der B-Planbereich liegt innerhalb einer noch aktuell wirkenden bergbaulich bedingten<br />
Grundwasserbeeinflussung durch den aktiven Tagebau Welzow-Süd<br />
und unterliegt damit dem Grundwasserwiederanstieg. Die wasserwirtschaftliche<br />
Verantwortung liegt beim dafür zuständigen Bergbauunternehmen Vattenfall<br />
Europe Mining AG.<br />
Angaben zur Grundwasserentwicklung (prognostizierter Endwasserstand) sowie<br />
zur Wasserqualität sind deshalb vom Betreiber des Tagebaues, der Vattenfall<br />
Europe Mining AG, einzuholen.<br />
Bewertung von anzeige- und genehmigungspflichtigen Bauvorhaben gemäß<br />
§§ 110 bis 113 Bundesberggesetz (BbergG)<br />
Da sich der angezeigte B-Planbereich innerhalb einer noch aktuell wirkenden<br />
bergbaulich bedingten Grundwasserbeeinflussung befindet, ist bei anzeige- und<br />
genehmigungspflichtigen Bauvorhaben eine Bewertung gemäß §§ 110 bis 113<br />
Bundesberggesetz (BBergG) erforderlich.<br />
Für anzeige- und genehmigungspflichtige Bauvorhaben im Vorhabensbereich<br />
erfolgt zuständigkeitshalber die Bewertung gemäß §§ 110 bis 113 BbergG<br />
durch die Vattenfall Europe Mining AG.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die öffentlich-rechtlichen Versorgungsunternehmen<br />
wurden im Rahmen der TÖB am Verfahren<br />
beteiligt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Vattenfall Europe Mining AG wurden im Rahmen<br />
der TÖB beteiligt.<br />
Die Grundwasserentwicklung wurde zusätzlich<br />
erfragt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Vattenfall Europe Mining AG wurde im Rahmen<br />
der TÖB beteiligt.<br />
Die Bewertung von anzeige- und genehmigungspflichtige<br />
Bauvorhaben wird im Rahmen der Bauantragsverfahren<br />
berücksichtigt.<br />
-40-
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich der B-Planbereich innerhalb<br />
einer ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsfläche befindet. Vor Eingriffen in<br />
den Boden ist eine Munitionsfreiheitsbescheinigung von der zuständigen Behörde<br />
erforderlich.<br />
Empfehlung<br />
Da sich die Fläche des B-Planes innerhalb des Gebietes der bergbaulichen Beeinflussung<br />
durch die Vattenfall Europe Mining AG befindet, wird die Einholung<br />
einer fachlichen Stellungnahme zum o.g. B-Plan vom dafür zuständigen Bergbauunternehmen:<br />
Vattenfall Europe Mining AG, Vom-Stein-Straße 39, 03050<br />
Cottbus, empfohlen.<br />
Seitens der LMBV gibt es unter Beachtung der v.g. Angaben keine weiteren<br />
Hinweise zum angezeigten B-Plan.<br />
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Zentraldienstes<br />
der Polizei wurde im Rahmen der TÖB<br />
am Verfahren beteiligt.<br />
Die Vattenfall Europe Mining AG wurde im Rahmen<br />
der TÖB beteiligt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-41-
20.06.11<br />
Die LMBV mbH hat sich im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung mit<br />
Schreiben vom 26.10.2010 ( Zeichen: EL-455-2010) bereits zum Vorhaben geäußert.<br />
Es waren keine zu beachtenden Belange dr LMBV betroffen.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass die Anregungen und Hinweise, insbesondere<br />
zur Einbeziehung des zuständigen Bergbauunternehmens Vattenfall Europe<br />
Mining AG berücksichtigt worden sind.<br />
Eine Beteiligung der LMBV in eventuell notwendigen Baugenehmigungsverfahren<br />
erübrigt sich.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Vattenfall Europe Mining AG wurede im Rahmen<br />
der frühzeitigen TÖB und der TÖB am Verfahren<br />
beteiligt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-42-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
11.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Landesbüro<br />
anerkannter<br />
Naturschutzverbände GbR<br />
Lindenstraße 34<br />
14467 Potsdam<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
14.06.11<br />
Dem Vorhaben wird zugestimmt, da eine naturverträgliche Variante gewählt<br />
wird, die als eine Bereicherung des regionalen Tourismus im unmittelbaren Tagebau-Umfeld<br />
gesehen wird.<br />
Voraussetzung dafür ist, dass die für eine akzeptable Parkplatzerweiterung zu<br />
beantragende Waldumwandlung genehmigt und die Inanspruchnahme von<br />
Wald im Verhältnis 1 : 1 durch Aufforstung mit Laubwald ersetzt wird.<br />
Des Weiteren sind die durch den Bebauungsplan gegebenen Möglichkeiten der<br />
Errichtung von Läden, Gastronomie und Beherbergungen sehr restriktiv zu nutzen<br />
unter der strengen Maßgabe, dass diese Möglichkeiten mit einem naturverträglichen<br />
Tourismus im Einklang stehen.<br />
Für den Fall der Nichtrealisierung des Vorhabens wird es für dringend geboten<br />
gehalten, die flächig auf der zur Bebauung vorgesehenen stillgelegten Ackerfläche<br />
wachsenden Ambrosia umgehend zu beseitigen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Waldumwandlung mit den entsprechenden<br />
Maßnahmen wurde genehmigt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />
berücksichtigt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />
berücksichtigt.<br />
-43-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
12.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Wasser- und Bodenverband<br />
„Oberland Calau“<br />
Am Bahnhof 2<br />
03096 Burg (Spreewald)<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
01.10.10<br />
Die Belange des Wasser- und Bodenverbandes „Oberland Calau“ werden nicht<br />
berührt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-44-
23.05.11<br />
Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ ist innerhalb seiner Verbandsgrenzen<br />
zur Unterhaltung von Gewässern 2.Ordnung verpflichtet.<br />
Mit dem Bebauungsplan zum „Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
sind die Belange des Verbandes nicht betroffen.<br />
Die Stellungnahme SPN-D-118/2010 vom 01.10.2010 behält somit weiter Ihre<br />
Gültigkeit und verlängert sich mit der Aktualisierung um zwei Jahre.<br />
Bei Veränderungen der dieser Stellungnahme zugrunde liegenden Angaben,<br />
Unterlagen und abgegebenen Erklärungen wird sie ungültig.<br />
Durch diese Stellungnahme zum Standort werden die aus anderen Rechtsgründen<br />
erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen , Zustimmungen<br />
oder Anzeigen nicht berührt oder ersetzt.<br />
Die Stellungnahme ersetzt nicht die erforderliche Genehmigung bzw. Erlaubnis<br />
der unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Stellungnahme der unteren Wasserbehörde<br />
des Landkreises Spree-Neiße wurde im Verfahren<br />
eingeholt.<br />
-45-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
13.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Landesamt für Ländliche<br />
Entwicklung, Landwirtschaft<br />
und Flurneuordnung<br />
Karl-Marx-Straße 21<br />
15926 Luckau<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
20.05.11<br />
Die Belange des LELF Luckau werden nicht betroffen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-46-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
14.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Tourist-Information<br />
Spremberg<br />
Am Markt 2<br />
03130 Spremberg<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
21.09.10<br />
Die geplante Errichtung einer Anlage „Findlingslabyrinth“ ist ein Teilobjekt der<br />
touristischen Entwicklungskonzeption für den Tagebaurandbereich Steinitz,<br />
Papproth, Geisendorf und das Altbergbaugebiet Görik. Diese Region gehört mit<br />
zum Wirkungsbereich des Fremdenverkehrsvereins „Region Spremberg“ e.V..<br />
ist dem Vorhaben „Findlingslabyrinth“ entsteht ein Objekt mit Alleinstellungsmerkmal,<br />
welches für das Vereinsgebiet dringend benötigt wird. Diese Maßnahme<br />
verbessert die touristische Erschließung des Randbereiches Tagebau<br />
Welzow-Süd und dient der Steigerung der Attraktivität des Tagebaurandgebietes.<br />
Gleichzeitig wird der Erholungswert umliegender Gemeinden gesteigert.<br />
Durch die Minimierung von Eingriffen in die Natur und Landschaft und den Ausgleich<br />
unvermeidbarer Eingriffe durch Schaffung und Pflege von Biotopen und<br />
Lebensräumen wird den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
Rechnung getragen und somit eine gute Basis für den sanften Tourismus<br />
geschaffen.<br />
Die bereits bestehenden Wanderwege um Görigk und den „Steinitzer Alpen“<br />
ergänzen das touristische Angebot. Radwege ermöglichen eine gute Vernetzung<br />
von den Aussichtspunkten des Tagebau Welzow-Süd mit den umliegenden<br />
Gemeinden.<br />
In das Konzept sollte die bereits diskutierte Verlegung der Niederlausitzer Bergbautour<br />
eingearbeitet werden, da dieser überregionale Radweg einer von vier<br />
Hauptrouten in unserer Region ist. Die neue Ausschilderung der Niederlausitzer<br />
Bergbautour sollte in die Planung einbezogen werden.<br />
Das Projekt „Findlingslabyrinth“ist ein wichtiges touristisches Angebot. Aus<br />
Sicht des Fremdenverkehrsvereins „Region Spremberg“ e.V. wird dieses Projekt<br />
befürwortet.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Diese ist nicht Bestandteil eines B-Planes.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-47-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
15.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Landkreis<br />
Oberspreewald-Lausitz<br />
Der Landrat<br />
PF 100064<br />
01956 Senftnberg<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
18.10.10<br />
Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit, die den o.g. Plan berühren können,<br />
gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage<br />
untere Denkmlschutzbehörde<br />
Auf der Grundlage des „Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale<br />
im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz -<br />
BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. Teil I Nr. 9, S. 215 ff.) ergeht zu o.g. Vorhaben<br />
folgende Stellungnahme:<br />
Das Areal des Bebauungsplanes (BPL) befindet sich außerhalb des Landkreises<br />
Oberspreewald-Lausitz (LK OSL). Da Bodendenkmale keine Kreisgrenzen<br />
kennen, können auch übergreifend Bodendenkmalflächen betroffen sein. Die<br />
Stellungnahme ist daher lediglich als Hinweis zu betrachten. Evtl. Beauflagungen<br />
müssen behördlicherseits vom Landkreis Spree-Neiße erfolgen.<br />
Baudenkmalpflege:<br />
Aus baudenkmalpflegerischer Sicht gibt es Seitens des LK OSL keine Bedenken<br />
und Hinweise.<br />
Bodendenkmalpflege:<br />
Auf der Planfläche sind bisher im Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege<br />
unn Archäologischen Landesmuseum, Referat Tagebauvorhaben, Außenstelle<br />
Calau, keine Bodendenkmale bekannt. Das Areal befindet sich:<br />
a) in der Nähe der Ortslage mit dem mittelalterlichen Ortskern Steinitz und<br />
b) gehört zur unmittelbar an den Ort grenzenden Feldflur.<br />
c) Die Lage oberhalb des Baches deutet auf eine mögliche urgeschichtliche<br />
Siedlung hin.<br />
Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />
berücksichtigt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-48-
zu a)<br />
Aufgrund der Lage in Ortsnähe wäre durch Prospektion und Sondagen abzusichen,<br />
ob hier Spuren einer Spätslawischen Vorgängersiedlung außerhalb des<br />
Ortes wie in den benachbarten Orten Kausche und Klein Görigk (Ausgrabungen<br />
im Tagebauvorfeld Welzow-Süd) liegen.<br />
zu b)<br />
Hier sind mittelalterliche Feldrelikte zu erwarten,die weiter westlich (Steinitz 3),<br />
nordwestlich (Steinitz 4) und südwestlich (Steinitz 2) vom Ort in Form von Wölbäckern<br />
oder als Fundniederschlag Harter Grauware dokumentiert sind. Durch<br />
Prospektion und gezielte Schnitte sind die Relikte der Feldstreifen zu dokumentieren.<br />
zu c)<br />
Durch Prospektion, Sondagen und Schnitte dürften sich vemutete urgeschichtliche<br />
Siedlungsspuren nachweisen lassen. Falls diese auftreten, sind die Bodendenkmale<br />
in baulich beanspruchten Bereichen flächendeckend zu dokumentieren<br />
und Funde zu bergen.<br />
Umweltamt – untere Wasserbehörde – Reg.-Nr. 05-11-482-10<br />
Der Geltungsbereich des BPL berührt kein im Landkreis OSL festgesetztes<br />
Wasserschutzgebiet und kein im Landkreis festgesetztes Überschwemmungsgebiet.<br />
Umweltamt – untere Naturschutzbehörde<br />
Durch die mit dem BPL vorbereiteten Vorhaben werden keine in Zuständigkeit<br />
der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz liegend<br />
naturschutzrechtliche Belange berührt.<br />
Genehmigungen, Zustimmungen und weitere Entscheidungen, die nach anderen<br />
Rechtsvorschriften erforderlich sind, müssen unabhängig von dieser Stellungnahme<br />
eingeholt werden.<br />
Bei Veränderungen der dem Antrag auf Erteilung der Stellungnahme zugundeliegenden<br />
Angaben, Unterlagen und Erklärungen wird diese ungültig. Die Stellungnahme<br />
verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit.<br />
Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />
als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />
Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />
als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />
Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />
als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />
berücksichtigt.<br />
-49-
09.06.11<br />
untere Denkmlschutzbehörde<br />
Die im Zuge der 1. Betweiligung der Träger öffentlicher Belange ergangene<br />
Stellungnahme vom 18.0.2010 behält weierhin ihre Gültigkeit.<br />
Umweltamt – untere Naturschutzbehörde<br />
Durch den BebauungsplanZuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde des<br />
Landkreises Oberspreewald-Lausitz liegend naturschutzrechtliche Belange berührt.<br />
Amt für Planung und Wirtschaft-SG Kreisplanung<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das BauGB durch Artikel 4 des Gesetzes<br />
vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619) zuletzt geändert hat.<br />
Genehmigungen, Zustimmungen und weitere Entscheidungen, die nach anderen<br />
Rechtsvorschriften erforderlich sind, müssen unabhängig von dieser Stellungnahme<br />
eingeholt werden.<br />
Bei Veränderungen der dem Antrag auf Erteilung der Stellungnahme zugrundeliegenden<br />
Angaben, Unterlagen und Erklärungen wird diese ungültig. Die Stellungnahme<br />
verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Hinweis wurde im Bebauungsplan, Fassung<br />
Juni 2011 entprechend eingearbeitet.<br />
Grundzüge der Planung wurden dadurch nicht<br />
berührt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-50-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
16.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Bergbautourismus-Verein<br />
Heinrich-Heine-Straße 2<br />
03119 Welzow<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
06.06.11<br />
Das Vorhaben wird begrüßt, da dadurch eine weitere touristische Attraktion in<br />
der Region geschaffen und eine gute Zusammenarbeit mit den Betreibern mit<br />
den Betreibern erwartet wird.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-51-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
17.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Brandenburgisches Landesamt<br />
für Denkmalpflege und<br />
Archäologisches Landesmuseum<br />
Abteilung Bodendenkmalpflege/<br />
Archäologisches<br />
Landesmuseum<br />
Außenstelle Calau<br />
Altnauer Straße 5<br />
D -03205 Calau<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
21.10.10<br />
Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum,<br />
Abteilung Bodendenkmalpflege, nimmt als Träger öffentlicher Belange<br />
gem. § 1 Abs. 5 Ziff. 5 BauGB unter Hinweis auf das Gesetz über den<br />
Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg – Brandenburgisches<br />
Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) – vom 24. Mai 2004 (GVBl. I, S. 215)<br />
als zuständige Denkmalfachbehörde wie folgt Stellung:<br />
Auf der Planfläche sind bisher, keine Bodendenkmale bekannt. Das Areal befindet<br />
sich<br />
a) in der Nähe der Ortslage mit dem mittelalterlichen Ortskern Steinitz und<br />
b) gehört zur unmittelbar an den Ort grenzenden Feldflur.<br />
c) Die Lage oberhalb des Baches deutet auf eine mögliche urgeschichtliche<br />
Siedlung hin.<br />
zu a)<br />
Aufgrund der Lage in Ortsnähe wäre durch Prospektion und Sondagen abzusichen,<br />
ob hier Spuren einer Spätslawischen Vorgängersiedlung außerhalb des<br />
Ortes wie in den benachbarten Orten Kausche und Klein Görigk (Ausgrabungen<br />
im Tagebauvorfeld Welzow-Süd) liegen.<br />
zu b)<br />
Hier sind mittelalterliche Feldrelikte zu erwarten,die weiter westlich (Steinitz 3),<br />
nordwestlich (Steinitz 4) und südwestlich (Steinitz 2) vom Ort in Form von Wölbäckern<br />
oder als Fundniederschlag Harter Grauware dokumentiert sind. Durch<br />
Prospektion und gezielte Schnitte sind die Relikte der Feldstreifen zu dokumentieren.<br />
Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />
als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />
Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />
als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />
-52-
zu c)<br />
Durch Prospektion, Sondagen und Schnitte dürften sich vemutete urgeschichtliche<br />
Siedlungsspuren nachweisen lassen. Falls diese auftreten, sind die Bodendenkmale<br />
in baulich beanspruchten Bereichen flächendeckend zu dokumentieren<br />
und Funde zu bergen.<br />
Die organisatorische und finanzielle Verantwortung zur Durchführung für Propektionen,<br />
Sondagen und Schnitten sowie ggf. weitere Untersuchungen liegt<br />
gemäß § 7 Abs. 3 des – Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes<br />
(BbgDSchG) – vom 24. Mai 2004 (GVBl. I, S. 215) beim Veranlasser der Maßnahme.<br />
Vor Beginn der Baumaßnahme ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde die<br />
denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen.<br />
Bitte beachten: Mit diesem Schreiben wird nur zu Belangen des Bodendenkmalschutzes<br />
Stellung genommen. Zu Belangen der Baudenkmalpflege ist die<br />
Abt. Denkmalpflege direkt zu beteiligen.<br />
Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />
als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Sachverhalt wurde in die Begründung zum<br />
Bebauungsplan (I.4), Fassung Januar 2011, aufgenommen.<br />
Die Abteilung Denkmalpflege wurde separat beteiligt.<br />
-53-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
18.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Brandenburgisches Landesamt<br />
für Denkmalpflege und<br />
Archäologisches Landesmuseum<br />
Abteilung Denkmalpflege/<br />
Archäologisches<br />
Landesmuseum<br />
Abteilung Denkmalpflege<br />
Wünsdorfer Platz 4-5<br />
D -15806 Zossen<br />
OT Wünsdorf<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
06.01.11<br />
Gegen die vorliegende Planung bestehen keine denkmalpflegerischen Bedenken.<br />
Hinweis: Da bei dem Vorhaben Belange der Bodendenkmalpflege berührt sein<br />
können, gibt es ggf. eine weitere Stellungnahme.<br />
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Denkmalliste des Landes Brandenburg<br />
fortgeschrieben wird.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Stellungnahme der Abteilung Bodendenkmalpflege<br />
liegt vor.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-54-
10.06.11<br />
Gegen die vorliegende Planung bestehen nach derzeitigen Kenntnisstand keine<br />
denkmalpflegerischen Bedenken.<br />
Hinweis: Da bei dem Vorhaben Belange der Bodendenkmalpflege berührt sein<br />
können, erhalten Sie aus unserem Hause ggf. eine weitere Stellungnahme.<br />
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Denkmalliste des Landes Brandenburg<br />
fortgeschrieben wird.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Es liegt eine Stellungnahme aus der frühzeitigen<br />
TÖB vor.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-55-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
19.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Landesbetrieb<br />
Straßenwesen<br />
Niederlassung Süd<br />
Hauptsitz Cottbus<br />
Von-Schön-Straße 11<br />
03050 Cottbus<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
02.11.10<br />
Der o.g. Bebauungsplan berührt keine Straßen, die sich in der Baulast des<br />
Bundes oder des Landes Brandenburg befinden und vom Landbetrieb Straßenwesen<br />
Brandenburg, NL Süd, HS Cottbus verwaltet werden.<br />
Im betroffenen Bereich bestehen keine Planungsabsichten.<br />
Aus heutigem Kenntnisstand gibt es seitens des Landesbetriebes Straßenwesen<br />
keine Einwände.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-56-
17.05.11<br />
Der o.g. Bebauungsplan berührt keine Straßen, die sich in der Baulast des<br />
Bundes oder des Landes Brandenburg befinden und vom Landbetrieb Straßenwesen<br />
Brandenburg, NL Süd, HS Cottbus verwaltet werden.<br />
Im betroffenen Bereich bestehen keine Planungsabsichten.<br />
Aus heutigem Kenntnisstand gibt es seitens des Landesbetriebes Straßenwesen<br />
keine Einwände.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-57-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
20.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />
Bürgeramt<br />
Spremberger Straße 61<br />
03116 <strong>Drebkau</strong><br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
03.01.11<br />
Im Rahmen der Einsatzplanung zum o.g. Bauvorhaben kann mit den vorhandenen<br />
Tanklöschfahrzeugen der Ortsfeuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> eine Erstablöschung<br />
am Brandobjekt vorgenommen werden.<br />
Das vorhandene Trinkwassernetz ist nach Aussage der LWG nicht für eine<br />
Löschwasserentnahme ausgelegt und kann somit nicht genutzt werden.<br />
Eine oberirdische Löschwasserzisterne für eine Löschwasserentnahme am<br />
Brandobjekt ist ca. 400-500 m entfernt und überschreitet somit den Löschbereich<br />
von 300 m.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Im Bebauungsplan, Fassung Januar 2011 wurde<br />
in der Begründung eine Zisterne oder ein Teich<br />
im Rahmen der landschaftsplanerischen Gestaltung<br />
innerhalb des Plangebietes im Löschbereich<br />
von 300 m ausgewiesen.<br />
-58-
06.06.11<br />
Im Rahmen der Einsatzplanung zum o.g. Bauvorhaben kann mit den vorhandenen<br />
Tanklöschfahrzeugen der Ortsfeuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> eine Erstablöschung<br />
am Brandobjekt vorgenommen werden.<br />
Das vorhandene Trinkwassernetz ist nach Aussage der LWG nicht für eine<br />
Löschwasserentnahme ausgelegt und kann somit nicht für die Sicherstellung<br />
des Grundschutzes angesetzt werden.<br />
Eine oberirdische Löschwasserzisterne für eine Löschwasserentnahme am<br />
Brandobjekt ist ca. 400-500 m entfernt und überschreitet somit den Löschbereich<br />
von 300 m.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Im Bebauungsplan, Fassung Januar 2011 wurde<br />
in der Begründung eine Zisterne oder ein Teich<br />
im Rahmen der landschaftsplanerischen Gestaltung<br />
innerhalb des Plangebietes im Löschbereich<br />
von 300 m ausgewiesen.<br />
-59-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
21.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Zentraldienst der Polizei<br />
Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />
Verwaltungszentrum B<br />
Hauptallee 116/8<br />
15806 Zossen<br />
OT Wünsdorf<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
06.06.11<br />
Beplanung des Gebietes bestehen grundsätzlich keine Einwände.<br />
Eine erste Bewertung hat ergeben, dass sich der Planungsbereich in einem<br />
kampfmittelbelasteten Gebiet befindet. Damit ist für die Ausführung von Erdarbeiten<br />
eine Munitionsfreiheitsbescheinigung erforderlich.<br />
Die Bauträger/ Bauausführenden können dazu Anträge zur Überprüfung einer<br />
konkreten Munitionsbelastung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst stellen. Diese<br />
Anträge sind rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme einzureichen.<br />
Aus heutigem Kenntnisstand gibt es seitens des Landesbetriebes Straßenwesen<br />
keine Einwände.<br />
ird zur Kenntnis genommen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Anträge zur Überprüfung einer konkreten<br />
Munitionsbelastung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />
werden im Rahmen des Bauantragsverfahrens<br />
bzw. bei genehmigungsfreien Vorhaben<br />
vor Beginn der Baumaßnahme gestellt.<br />
-60-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
22.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Wehrbereichsverwaltung<br />
Ost<br />
Postfach 11 49<br />
15331 Strausberg<br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
18.05.11<br />
Durch das näher beschrieben Vorhaben werden Belange der Bundeswehr nicht<br />
berührt.<br />
Es bestehen daher seitens der Bundeswehr keine Einwände.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
-61-
<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />
„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />
23.<br />
Träger<br />
Öffentlicher Belange/<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Herr<br />
Klaus Duve<br />
Kauscher Straße 1<br />
03116 <strong>Drebkau</strong><br />
Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />
14.06.11<br />
Die 20 kV Freileitung wurde im Juni 2011 demontiert!<br />
Warum sind keine Obstbäume als Ausgleichpflanzung vorgesehen?<br />
Der Sachverhalt ist bekannt. Gemäß Stellungnahme<br />
der envia wurde der B-Plan in der Fassung<br />
Juli 2011 entsprechend geändert. Grundzüge<br />
der Planung werden dadurch nicht berührt.<br />
Die Pflanzliste hochwertiger einheimischer Laubgehölze<br />
wurde auf Grundlage des Gestaltungskonzeptes<br />
für das „Findlingslabyrinth“ erstellt. Da<br />
es sich bei dieser Liste um empfohlene Anpflanzungen<br />
handelt sind Obstgehölze nicht ausgeschlossen<br />
und können im Bedarfsfall ebenfalls<br />
zur Anwendung kommen.<br />
-62-