09.01.2013 Aufrufe

Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

Abwägungsprotokoll - Stadt Drebkau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

1.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Ministerium für Infrastruktur<br />

und Landwirtschaft<br />

Senatsverwaltung für<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Gemeinsame<br />

Landesplanungsabteilung<br />

Lindenstraße 34a<br />

14467 Potsdam<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

18.10.10<br />

Die gemeinsame Landesplanungsabteilung hat mit Schreiben vom 25.06.2009<br />

die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den<br />

Planbereich mitgeteilt.<br />

Gegenüber der Planungsanzeige, aus der das Erfordernis der Festsetzung eines<br />

Sonstigen Sondergebietes (neue Siedlungsflächen im Sinne LEP B-B)nicht<br />

abgeleitet werden konnte, wird das Vorhaben durch die eingereichten Planungsunterlagen<br />

nunmehr konkreter untersetzt.<br />

Bezug nehmend auf die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen sollen im SO 1<br />

hochbauliche Anlagen Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe<br />

des Beherbergungsgewerbe zugelassen werden. Aufgrund der festgesetzten<br />

Grundflächenzahl und zulässigen Zweigeschossigkeit ist aus raumordnerischer<br />

Sicht von neuen Siedlungsflächen auszugehen, die nach Ziel 4.2 LEP B-B an<br />

vorhandene Siedlungsgebiete anzuschließen sind.<br />

Insofern muss mit Fortführung der Planung für die beabsichtigten hochbaulichen<br />

Anlagen ein räumlicher Anschluss an das vorhandene Siedlungsgebiet<br />

gesucht werden, um eine Übereinstimmung mit Ziel 4.2 LEP feststellen zu können.<br />

In diesem Zusammenhang ist gleichzeitig anzumerken, dass Nebenanlagen<br />

und Einrichtungen , die sich hinsichtlich ihrer baulichen Prägung dem Projekt<br />

(hier: Gestaltung Findlingspflaster) unterordnen raumordnerisch nicht als neue<br />

Siedlungsflächen betrachtet werden. Diesbezüglich werden allerdings auch die<br />

beabsichtigten Festsetzungen für den Bereich SO 2 kritisch gesehen.<br />

Eine gemeinsame Abstimmung/ Erörterung zu den Planungsabsichten wird für<br />

erforderlich gehalten.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Am 04.11.2010 wurden die Planungsabsichten<br />

vor Ort abgestimmt und erörtert.<br />

Teilnehmer:<br />

. Frau Lewerenz, MIL, Gemeinsame<br />

Landesplanungsabteilung<br />

. Frau Küpfer, Landkreis Spree-Neiße,<br />

FB I/ Bau und Planung<br />

. Frau Menzel-Neumann, <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>,<br />

Planungsamt<br />

. Frau Brückner, Ingenieur- und Architekturbüro<br />

Brückner<br />

. Frau Schubert, i.A. des Ingenieur- und<br />

Architekturbüro Brückner<br />

Im Ergebnis dieser Beratung wurde der B-Plan in<br />

der Fassung Januar 2011 wie folgt geändert:<br />

- Im SO 1 werden nur eingeschossige<br />

bauliche Anlagen festgesetzt.<br />

- Die im SO 1 zugelassenen hochbaulichen<br />

Anlagen Läden, Schank- und Speisewirt-<br />

schaften sowie Betriebe des Beherbergungs-<br />

gewerbe werden als „dem Vorhaben dienen-<br />

de Anlagen“ festgesetzt.<br />

-1-


Bezug nehmend auf die vorliegende Begründung ist noch darauf hinzuweisen,<br />

dass es auf Seite 2, letzter Absatz MUGV (Ministerium Umwelt, Gesundheit<br />

und Verbraucherschutz) heißen muss und auf Seite 16 vorletzter Absatz das<br />

Amt für Forstwirtschaft Peitz durch Landesbetrieb Forst Brandenburg, Betriebsteil<br />

Peitz auszutauschen ist.<br />

Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung weiterer<br />

Stellungnahmen erfolgte als Ergänzung der<br />

Art der baulichen Nutzung die Festsetzung von<br />

„baulichen Anlagen aus Feldsteinen“ als genehmigungspflichtige<br />

Vorhaben. Des Weiteren wurde<br />

die Grundflächenzahl im SO 2 auf 0,3 reduziert.<br />

Die Korrekturen wurden im Bebauungsplan,<br />

Fassung Januar 2011 entsprechend vorgenommen.<br />

-2-


07.06.11<br />

Mit Schreiben vom 25.06.2009 hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung<br />

die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den<br />

Planbereich mitgeteilt und im rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum<br />

ersten Planentwurf Stellung genommen.<br />

Im Ergebnis der am 04.11.2010 stattgefundenen Erörterungsberatung konnten<br />

die raumordnerischen Bedenken ausgeräumt werden und der Planentwurf wurde<br />

hinsichtlich seiner bauplanungsrechtlichen Festsetzungen überarbeitet.<br />

Ziele der Raumordnung stehen dem eingereichten Entwurf des Bebauungsplanes<br />

nicht entgegen, so dass gemäß § 1 Abs. 4 BauGB von einer Anpassung an<br />

die Ziele der Raumordnung ausgegangen werden kann.<br />

Gemäß Artikel 20 des Landesplanungsvertrages bitten wir um eine entsprechende<br />

Mitteilung über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes.<br />

Andere Rechtsvorschriften bleiben von dieser stellungnahme unberührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Mitteilung erfolgt entsprechend nach In-Kraft-<br />

Treten des Bebauungsplanes.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-3-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

2.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landkreis Spree-Neiße<br />

FB I/ Bau und Planung<br />

Heinrich-Heine-Straße 1<br />

03149 Forst<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

19.10.10<br />

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher<br />

Regelungen, die ohne Zustimmung, Befreiung o.ä. der Fachbehörde in der<br />

Abwägung nicht überwunden werden können<br />

1. Einwendungen<br />

untere Naturschutzbehörde<br />

Das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“<br />

in der Zone I geplant. Die Unterschutzstellung in der Zone I<br />

dient insbesondere der Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des<br />

Landschaftsbildes und der Erhaltung des Gebietes für eine naturverträgliche<br />

Erholungsnutzung.<br />

2. Rechtsgrundlagen<br />

Das LSG wurde mit der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Steinitz-Geisendorfer<br />

Endmoränenlandschaft“ (VO) vom 06. Mai 2002 festgesetzt.<br />

3. Möglichkeiten der Überwindung<br />

Alle Handlungen, die geeignet sind, den Charakter des Gebietes zu verändern,<br />

Den Naturhaushalt zu schädigen, das Landschaftsbild zu verunstalten oder<br />

sonst dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, bedürfen in der Zone I gemäß<br />

§ 4 Abs. 2 der VO zum LSG „Steinitz -Geisendorfer Endmoränenlandschaft“<br />

der naturschutzrechtlichen Genehmigung. Dazu gehören gemäß § 4<br />

Abs. 2 Nr. 1 und 2 der VO die Errichtung von baulichen Anlagen und Veränderungen<br />

der Bodengestalt, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder Anzeige<br />

bedürfen.<br />

Zuständig für die Erteilung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen ist gem.<br />

§ 4 Abs. 3 der VO „Steinitz – Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ die untere<br />

Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Im Rahmen des Verfahrens wurde der Antrag auf<br />

Vereinbarkeit der Planung mit den Festsetzungen<br />

der Landschaftsschutzverordnung an das Ministerium<br />

für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

gestellt.<br />

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises<br />

wurde davon in Kenntnis gesetzt und um Abgabe<br />

ihrer Stellungnahme an o.g. Ministerium gebeten<br />

-4-


Hinweise und Anregungen aus eigener Zuständigkeit zu dem o.g. Plan,<br />

gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage:<br />

Sachgebiet Kreis- und Bauleitplanung/ Tourismus<br />

Die Planungen sind Bestandteil der Entwicklungskonzeption für den Tagebaurandbereich<br />

Steinitz-Papproth-Geisendorf des Tagebaus Welzow-Süd und des<br />

Regionalen Entwicklungskonzeptes für die Achse Altdöbern-<strong>Drebkau</strong>-Welzow-<br />

Spremberg sind.<br />

Das Tourismuskonzept des Landkreises Spree-Neiße (Fortschreibung 2007)<br />

sieht Tagebau- und Folgelandschaft als eine touristische Schwerpunktregion an<br />

und empfiehlt die Schaffung entsprechender thematischer Angebote. Das geplante<br />

Vorhaben entspricht diese Zielstellung. Es ergänzt die entstandene und<br />

geplante touristische Infrastruktur in Steinitz.<br />

Weiterhin ist folgender Hinweis zu beachten:<br />

Entsprechend der durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Zentraldienstes<br />

der Polizei zur Verfügung gestellten Kampfmittelverdachtsflächenkarte für<br />

den Landkreises Spree-Neiße befindet sich das Vorhaben in einem Bereich,<br />

welcher als kampfmittelbelastet bekannt ist. Aus diesem Grund besteht die Verpflichtung<br />

zur Einholung einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung unter folgender<br />

Anschrift:<br />

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg<br />

Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

Verwaltungszentrum B<br />

Hauptallee 116/8<br />

15838 Zossen OT Wünsdorf<br />

GT Waldstadt<br />

untere Denkmalschutzbehörde<br />

Im Vorhabensbereich sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmale<br />

im Sinne des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im<br />

Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG)<br />

vom 24. Mai 2004 (GVBl. Teil I, S. 215) bekannt.<br />

Denkmale übriger Gattung oder deren Umgebung sind nicht betroffen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Zentraldienstes<br />

der Polizei wurde im Rahmen der TÖB<br />

am Verfahren beteiligt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-5-


Bei Auffinden von beweglichen Bodendenkmalen, wie Steinsetzungen, Mauerwerk,<br />

Erdfärbungen, Metallsachen, Knochen, Münzen, Scherben, Holzpfähle<br />

oder -bohlen ist die gesetzlich festgelegte Fundmeldepflicht nach dem Brandenburgischen<br />

Denkmalschutzgesetz einzuhalten.<br />

untere Straßenbaubehörde<br />

Für das ´Findlingslabyrinth` ist gemäß der Begründung zum Bebauungsplan der<br />

Bau einer öffentlichen Parkfläche mit einer neu zu errichtenden Zufahrt an der<br />

Kreisstraße K 7123, Abschnitt 10, Station 0,490 km außerhalb der Ortsdurchfahrt<br />

Steinitz vorgesehen.<br />

Dazu sind folgende Hinweise notwendig:<br />

Gemäß § 24 Absatz 1 BbgStrG dürfen außerhalb von Ortsdurchfahrten längs<br />

der Kreisstraßen,<br />

1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom<br />

äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn,<br />

2. baulicher Anlagen jeder Art, die über Zufahrten an Kreisstraßen unmittelbar<br />

oder mittelbar angeschlossen werden sollen,<br />

nicht errichtet werden.<br />

Ausnahmen vom Anbauverbot können im begründeten Einzelfall im Sinne des<br />

§ 24 Absatz 9 BbgStrG nur zugelassen werden, wenn die Aufrechterhaltung<br />

des Verbotes zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die<br />

Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.<br />

Die K 7123 wurde in diesem Bereich von der Tagebaurandstraße bis zur Buswendestelle<br />

neu ausgebaut. Die Frist zur Feststellung von Mängelbeseitigungsansprüchen<br />

läuft im Jahr 2014 aus.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz -<br />

BbgDSchG ist als Rechtsgrundlage Bestandteil<br />

des Bebauungsplanes.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011 aufgenommen.<br />

Gemäß vorliegender Planung können Hochbauten<br />

erst in einer Entfernung > 50 m von der Kreisstraße<br />

errichtet werden.<br />

Die dem Vorhaben dienenden baulichen Anlagen<br />

werden über den vorhandenen öffentlichen Fuß-<br />

und Radweg erschlossen. Die Aussage wurde in<br />

der Begründung zum Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, entsprechend präzisiert.<br />

Ausnahmen sind nicht erforderlich, da gemäß vorliegender<br />

Planung Hochbauten erst in einer Entfernung<br />

> 50 m von der Kreisstraße errichtet werden<br />

können.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />

berücksichtigt.<br />

-6-


Aus dem Punkt 2.2 Verkehrstechnische Erschließung ist die Anbindung des<br />

Plangebietes über die Ortsumgehung B 169 neu, die Landstraße L 52 und die<br />

Kreisstraße K 7123 ersichtlich. Der vorhandene Zustand der K 7123 ist jedoch<br />

für eine höhere Verkehrsbelastung durch die geplante touristische Nutzung im<br />

WT Steinitz nicht geeignet.<br />

Der notwendige Ausbau der K 7123 ist nicht Bestandteil des Investitionsplanes<br />

(Haushaltsplan 2010 des Landkreises Spree-Neiße) bis zum Jahr 2013.<br />

Der Landkreis Spree-Neiße könnte sich hierzu eine Gemeinschaftsmaßnahme<br />

mit der Kostenbeteiligung Dritter vorstellen. Notwendig wäre die Herrichtung<br />

des Lückenschlusses von dem Straßenneubau (Tagebaurandstraße bis zur<br />

Buswendestelle) ab km 0,520 bis km 1,700 zum Neubau der K 7123 im Zuge<br />

der Unterführung der Ortsumgehung auf einer Länge von 1.180 m. Hierbei ist<br />

die gesamte Ortsdurchfahrt Steinitz integriert, einschließlich der teilweise engen<br />

Bebauung zur Kreisstraße K 7123.<br />

untere Naturschutzbehörde<br />

Die Gemeinde hat grundsätzlich für jeden Bauleitplan (Ausnahme § 13 Abs. 3<br />

BauGB) für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1 a eine<br />

Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt und in einem Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 BauGB)<br />

beschrieben und bewertet werden. Für die vg. Darlegungen im Umweltbericht<br />

sind die Vorgaben der Anlage 1 zum BauGB einzuhalten.<br />

Mit Stand Oktober 2010 liegt das Betreiber- und<br />

Nutzungskonzept der BERGBAU LANDSCHAFT<br />

TOURS für den Kulturpark Steinitz vor. Danach<br />

wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der<br />

zukünftigen Besucher mit dem eigenen PKW oder<br />

(eher weniger) per Bus anreisen wird. Nach einer<br />

Standortanalyse wird -je nach Szenario- mit einer<br />

geschätzten Besucherzahl von ca. 38 bis 58 Besuchern/<br />

Tag (April bis Oktober) gerechnet.<br />

Bei einem Stellplatzbedarf für mindestens 60%<br />

der Besucher ergibt sich ein durchschnittliches<br />

tägliches Pkw-Aufkommen von 23 bis 35 Fahrzeugen.<br />

Die notwendigen Stellplätze wurden in<br />

der Planung berücksichtigt. Ein Ausbau der Kreisstraße<br />

K 7123 ist auf Grund des geringen und nur<br />

saisonbedingten zusätzlichen Verkehrsaufkommens<br />

nicht notwendig. Der Sachverhalt wurde im<br />

gemeinsamen Termin vor Ort am 04.11.2010 mit<br />

dem MIL,dem Landkreis Spree-Neiße, der Sadt<br />

<strong>Drebkau</strong> und dem Planungsbüro diesbezüglich<br />

geklärt. Die Begründung zum Bebauungsplan,<br />

Fassung Januar 2011, wurde entsprechend präzisiert.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-7-


Der vorliegende Umweltbericht entspricht nicht diesem inhaltlich vorgegeben<br />

Schema.<br />

Die Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter ist dabei zu allgemein gehalten.<br />

Die vorhandenen Biotope sind nicht ausreichend bewertet. Zum Beispiel<br />

sind die Aussagen auf S. 24, Ackerbrache auf Sandboden mit geringer Wertigkeit<br />

der Biotope' und auch die Beschreibung der Waldfläche' nicht nachvollziehbar<br />

und sollten deshalb näher erläutert werden. Zur Aufnahme und Bewertung<br />

der Biotope wird auf den Biotopschlüssel vom Land Brandenburg verwiesen.<br />

Zum Artenschutz sind ebenso nur allgemeine Aussagen enthalten. Hierbei ist<br />

das Tötungsverbot entsprechend den §§ 39 Abs. 1 und 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) nicht berücksichtigt.<br />

Seit dem 1. März 2010 gilt das neue BNatschG. Darin ist die Eingriffsregelung<br />

neu und bundesweit einheitlich geregelt und demzufolge entsprechend anzuwenden.<br />

Da aber die vorhandenen Biotope und der Artenschutz nicht ausreichend<br />

beschrieben und bewertet sind, kann nicht abschließend beurteilt werden,<br />

ob die Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind, den Eingriff<br />

in Natur und Landschaft zu kompensieren.<br />

Zur naturverträglichen Einbindung der künftigen baulichen Anlagen in das<br />

Landschaftsschutzgebiet „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ sollten<br />

auch im Sondergebiet SO 1 Gebäude mit nur max. einem Vollgeschoss zulässig<br />

sein.<br />

untere Wasserbehörde<br />

Bei Beachtung und Einhaltung der das Vorhaben tangierenden wasserrechtlichen<br />

Vorschriften , insbesondere<br />

. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)<br />

. Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)<br />

. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

(VawS)<br />

. Abwasserverordnung<br />

keine Bedenken bestehen.<br />

Die Beschreibung und Bewertung der Biotope<br />

sowie die Aussagen zum Artenschutz wurden in<br />

der Begründung zum Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, entsprechend präzisiert.<br />

Die Beschreibung und Bewertung der Biotope<br />

sowie die Aussagen zum Artenschutz wurden in<br />

der Begründung zum Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, entsprechend präzisiert.<br />

Im Ergebnis der Beratung vom 04.11.2010 wurden<br />

im B-Plan in der Fassung Januar 2011 für das<br />

SO 1 nur eingeschossige bauliche Anlagen festgesetzt.<br />

Die wasserrechtlichen Vorschriften wurden<br />

in den Bebauungsplan, Fassung Januar 2011,<br />

aufgenommen.<br />

-8-


untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

Das Vorhaben ist auf einem Grundstück geplant, welches gemäß § 29 Abs. 3<br />

sowie § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz im Altlastenkataster<br />

des Landkreises Spree-Neiße unter der Registriernummer:<br />

0119710032 vermerkt ist.<br />

Es handelt sich bei dem Bereich der „ehemaligen Müllkippe Steinitz“ um eine<br />

altlastverdächtige Fläche-Altablagerung gemäß § 2 Abs. 6 Bundesbodenschutzgesetz<br />

(BbodSchG vom 17.03.1998).<br />

Die Mittelpunktkoordinaten des Standortes werden wie folgt bestimmt:<br />

Rechtswert (ETRS 89): 3445587<br />

Hochwert (ETRS 89): 5719758<br />

Seitens der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde bestehen bei<br />

Einhaltung der nachfolgenden Hinweise keine Einwände:<br />

Die Maßnahmen sind so auszuführen, dass Bodenverunreinigungen oder<br />

schädliche Bodenveränderungen ausgeschlossen sind (Vorsorgepflicht gemäß<br />

§ 7 BbodSchG). Es wird darauf hingewiesen, dass der Pflichtige i. S. Des 7<br />

Bundesbodenschutzgesetz i.V.M. § 9 Bundesbodenschutzverordnung die Anforderungen<br />

an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden<br />

sicherzustellen hat (Verfüllung von Baugruben und/oder Gestaltung von Außenanlagen).<br />

Diese Vorsorgeanforderungen des Bodenschutzes sind eigenverantwortlich<br />

zu beachten.<br />

Die Anforderungen werden erfüllt, wenn zur Verfüllung von Baugruben und/oder<br />

Rekultivierung von Flächen ausschließlich Bodenmaterial verwendet wird, welches<br />

die Einbauklasse Z 0 der LAGA, Anforderungen an die Verwertung von<br />

mineralischen Abfällen und damit grundsätzlich auch die Vorsorgewerte gemäß<br />

Anhang 2 Nr. 4 der Bundesbodenschutzverordnung einhält. Abweichungen<br />

hiervon sind mit der zuständigen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

abzustimmen.<br />

Die Verwendung von Recyclingmaterial (Ziegel/Betonrecycling) zur Verfüllung<br />

ist grundsätzlich nur für technische Zwecke zulässig. Hierfür ist bei der zuständigen<br />

Bodenschutzbehörde ein Antrag zur beabsichtigten Verwertungsmaßnahme<br />

zu stellen. Dem Antrag sind die Untersuchungsergebnisse des Recyclingmateriales<br />

nach LAGA - Anforderungen an die Verwertung von mineralischen<br />

Abfällen, M 20 in der aktuellen Fassung beizufügen.<br />

Die untere Bodenschutzbehörde wird nach Vorliegen der Unterlagen kurzfristig<br />

über den Antrag entscheiden.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

-9-


Werden bei der Durchführung der Baumaßnahme weitere Hinweise auf das<br />

Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen/ -verunreinigungen auf<br />

dem Gelände festgestellt, so ist die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

gemäß § 31 Abs. 1 BbgAbfBodG unverzüglich zu informieren.<br />

untere Bauaufsichtsbehörde<br />

Unter Punkt II.5 – Höhenlage für bauliche Anlagen – der bauplanungs- und<br />

bauordnungsrechtlichen Festsetzungen in der Planzeichnung wurde festgelegt,<br />

dass bauliche Anlagen unterhalb der 20 kV-Freileitung maximal 2,5 m hoch<br />

sein dürfen. Zum besseren Auffinden wird empfohlen, hier jedoch die Schutzzone<br />

(Breite?) im Planentwurf zu kennzeichnen. Anderenfalls könnten ansonsten<br />

in einem Abstand von 0,5 m zur Freileitung z.B. 6 m hohe bauliche Anlagen<br />

zulässig sein.<br />

Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz<br />

Zum derzeitigen Bearbeitungsstand des Planentwurfes werden keine Bedenken<br />

geäußert.<br />

Brandschutztechnische Belange werden augenscheinlich nicht unmittelbar berührt.<br />

Fachliche Anforderungen ergeben sich ggf. im Rahmen der Prüfung von Bauvorlagen<br />

zu den geplanten baulichen Anlagen durch die Brandschutzdienststelle.<br />

Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung<br />

Zum Vorhaben, die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die<br />

Errichtung eines Sondergebietes „Findlingslabyrinth“ zu schaffen, bestehen seitens<br />

des Fachbereiches keine grundsätzlichen Bedenken.<br />

Aktuell werden 2,68 ha des im Plangebiet liegenden Ackerlandes von der Agrargenossenschaft<br />

<strong>Drebkau</strong> e.G. landwirtschaftlich genutzt. Dabei erfolgt eine<br />

jährliche Abstimmung zur möglichen Nutzung der Flächen in Anbetracht des<br />

geplanten Vorhabens.<br />

In diesem Zusammenhang wird aber darauf verwiesen, dass im Landkreis<br />

Spree-Neiße durch das Vorhaben ca. 4,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

(Ackerland) verloren gehen.<br />

Im Sinne des Schutzes der landwirtschaftlichen Flächen wird deshalb davon<br />

ausgegangen, dass sich die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen<br />

der Realisierung der Anlage Findlingslabyrinth“ mit dazugehörigen Parkmöglichkeiten<br />

ausschließlich auf Flächen des ausgewiesenen Sondergebietes<br />

„Findlingslabyrinth“ beschränken. Damit sollten keine weiteren landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen, einschließlich vorgesehener Rekultivierungsflächen, zusätzlihe<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

Die erforderliche Breite des Schutzstreifens von<br />

15 m wurde in die Festsetzungen des Bebauungsplanes,<br />

Fassung Januar 2011, aufgenommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im<br />

Rahmen der Realisierung der Anlage Findlingslabyrinth“<br />

mit dazugehörigen Parkmöglichkeiten<br />

beschränken sich ausschließlich auf Flächen des<br />

ausgewiesenen Sondergebietes „Findlingslabyrinth“.<br />

-10-


14.06.11<br />

1. Einwendungen<br />

untere Naturschutzbehörde<br />

Das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“<br />

in der Zone I geplant. Die Unterschutzstellung in der Zone I<br />

dient insbesondere der Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des<br />

Landschaftsbildes und der Erhaltung des Gebietes für eine naturverträgliche<br />

Erholungsnutzung.<br />

2. Rechtsgrundlagen<br />

Das LSG wurde mit der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Steinitz-Geisendorfer<br />

Endmoränenlandschaft“ (VO) vom 06. Mai 2002 festgesetzt.<br />

3. Möglichkeiten der Überwindung<br />

Das Planvorhaben „Findlingslabyrinth Steinitz“ ist mit dem Schutzzweck des<br />

LSG, dem Erhalt und der Entwicklung des Gebietes für eine naturverträgliche<br />

Erholungsnutzung gemäß § 3 Abs.1 Nr. 4 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet<br />

„Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ vereinbar.<br />

Gemäß § 4 Abs. 2 dieser Verordnung stehen alle Handlungen, die geeignet<br />

sind, den Charakter des Gebietes zu verändern, den Naturhaushalt zu schädigen,<br />

das Landschaftsbild zu verunstalten oder sonst dem besonderen Schutzzweck<br />

zuwiderlaufen, unter Genehmigungsvorbehalt. Dazu zählen gemäß § 4<br />

Abs. 2 der VO zum LSG „Steinitz -Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ der<br />

naturschutzrechtlichen Genehmigung. Dazu gehören gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1<br />

und 2 der VO die Errichtung von baulichen Anlagen und Veränderungen der<br />

Bodengestalt, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder Anzeige bedürfen.<br />

Zuständig für die Erteilung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen ist gem.<br />

§ 4 Abs. 3 der VO „Steinitz – Geisendorfer Endmoränenlandschaft“ die untere<br />

Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die entsprechende Entscheidung des Ministeriums<br />

für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung<br />

des Landes Brandenburg liegt vor.<br />

Die Anträge für naturschutzrechtliche Genehmigungen<br />

werden bei künftigen Bauantragsstellungen<br />

an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises<br />

Spree-Neiße gestellt.<br />

-11-


Hinweise und Anregungen aus eigener Zuständigkeit zu dem o.g. Plan,<br />

gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage:<br />

Sachgebiet Kreis- und Bauleitplanung/ Tourismus<br />

Aus der Sicht des Sachgebietes Kreis- Bauleitplanung/Tourismus wird darauf<br />

hingewiesen, dass die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im SO1 zu<br />

unbestimmt sind. Hier sollten die maximal zulässigen Verkaufsflächen, Grundflächen<br />

oder Bettenzahlen angegeben werden. Eine entsprechende Wohnnutzung<br />

der ein Vorhaben „dienen“ könnte existiert in diesem Gebiet nicht. Somit<br />

ist aus der Festsetzung heraus nicht erkennbar, wie groß die einzelnen Vorhaben<br />

werden könnten.<br />

Unter Nr. 5 ist ein Höhenfestpunkt der als unterer Bezugspunkt dienen soll festzusetzen.<br />

Für die grünordnerische Festsetzung Nr.2 Abs. 3 ist eine planungsrechtliche<br />

Bezugsgröße zu wählen (z.B. überbaubare Grundstücksfläche) oder die Ausgleichsmaßnahmen<br />

sind ind absoluten Zahlen festzusetzen.<br />

Auf der Internetseite vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist<br />

eine Arbeitshilfe zu den Festsetzungen im Bebauungsplan veröffentlicht. Diese<br />

kann als Anhaltspunkt und zur Unterstützung genutzt werden.<br />

Die Art der baulichen Nutzung im SO1 wurde<br />

konkretisiert. Es wurden der Versorgung des<br />

Plangebietes dienende Läden auf eine maximale<br />

Verkaufsfläche von 200 m² und die dem Vorhaben<br />

dienende Betriebe des Beherbergungsgewerbes<br />

auf eine maximale Anzahl von 30 Betten<br />

beschränkt.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Gemäß der Stellungnahme der envia vom<br />

08.06.2011 wurde die 20 kV-Freileitung rückgebaut<br />

und folgende Änderung im B-Plan vorgenommen:<br />

Die 20 kV-Freileitung sowie deren Schutzzone<br />

sind nicht mehr Bestandteil der Planzeichnung<br />

und Legende.<br />

Des Weiteren entfällt Pkt. 5 der bauplanungsrechtlichen<br />

Festsetzungen zur Höhenlage für bauliche<br />

Anlagen unterhalb der 2-kV-Freileitung.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Für die grünordnerische Festsetzung Nr. 2 Abs. 3<br />

wurde auf Grundlage vorliegender Berechnung<br />

die absolute Zahl festgesetzt.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-12-


Es ist die neu Zitierweise der Rechtsgrundlagen des BauGB zu beachten:<br />

„Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />

(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April<br />

2011 (BGBl. I S. 619)“<br />

Für die Tourismusentwicklung ergeben sich aus den aktualisierten Unterlagen<br />

keine neuen Aspekte, welche bei der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

untere Denkmalschutzbehörde<br />

Die Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde vom 09.10.2010 behält<br />

weiter ihre Gültigkeit.<br />

untere Straßenbaubehörde<br />

Mit der Anbindung der neuen Parkflächen über die vorhandene Zufahrt der<br />

Buswendeschleife sind die Bedenken der Straßenbaubehörde ausgeräumt.<br />

Hinweis: Zwecks der verkehrstechnischen Erschließung des Plangebietes bat<br />

die untere Straßenbaubehörde um die Prüfung des folgenden Sachverhaltes:<br />

Für einen noch offenen Lückenschluss im Straßenausbau könnte sich der LSN<br />

eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der Kostenbeteiligung Dritter vorstellen. Der<br />

Lückenschluss betrifft die K 7123 ab dem Straßenneubau (Tagebaurandstraße<br />

bis zur Buswendestelle) bei km 0,520 bis km 1,700 zum Neubau der K 7123 im<br />

Zuge der Unterführung der Ortsumgehung auf einer Länge von 1.180 m, hierbei<br />

ist die gesamte Ortsdurchfahrt Steinitz im Zuge der Kreisstraße integriert.<br />

untere Naturschutzbehörde<br />

Von der unteren Naturschutzbehörde wurden die vorliegenden Planungsunterlagen<br />

geprüft, ob vom Träger der Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

BauGB die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprechend<br />

berücksichtigt wurden. Gemäß § 1 a BauGB ist eine Umweltprüfung<br />

durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die<br />

Schutzgüter ermittelt und in einem Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 bauGB zu<br />

beschreiben und zu bewerten sin (Anlage 1 zum BauGB).<br />

Die neue Zitierweise des BauGB wurde im Plan<br />

eingearbeitet.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Hinweise aus der Stellungnahme vom<br />

09.10.2010 wurden in der Planung berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Es handelt sich um eine Maßnahme außerhalb<br />

des Plangebietes.<br />

Ein Ausbau der Kreisstraße K 7123 ist auf Grund<br />

des geringen und nur saisonbedingten zusätzlichen<br />

Verkehrsaufkommens derzeit nicht notwendig.<br />

Der Sachverhalt wurde im gemeinsamen<br />

Termin vor Ort am 04.11.2010 mit dem MIL,dem<br />

Landkreis Spree-Neiße, der Sadt <strong>Drebkau</strong> und<br />

dem Planungsbüro diesbezüglich geklärt.<br />

Bei einer späteren Umsetzung der Maßnahme<br />

wird der Hinweis berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-13-


Die Bestandserfassung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen vom<br />

Vorhaben auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere ist zu konkretisieren. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass mögliche Konflikte mit den artenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen des § 44 BNatschG bereits auf der Ebene vom B-Plan zu berücksichtigen<br />

sind. Gegebenenfalls sind Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

zur Abwendung möglicher Verbotsbestände im B-Plan darzustellen,<br />

nachrichtlich zu übernehmen oder außerhalb vom Geltungsbereich vertraglich<br />

zu sichern.<br />

Die Hinweise zur naturverträglichen Einbindung der künftigen baulichen Anlagen<br />

im Geltungsbereich sins in den vorliegenden Planungsunterlagen berücksichtigt<br />

(max. ein Vollgeschoss im So 1 und SO 2).<br />

untere Wasserbehörde<br />

Die anfallende Abwässer sind in einer dezentralen Abwasseranlage zu sammeln<br />

und zu reinigen oder mobil zu entsorgen.<br />

Anfallendes Niederschlagswasser ist vor Ort auf dem eigenen Grundstück zu<br />

versickern.<br />

Das überplante Areal befindet sich im Bereich des zukünftigen Grundwasseranstiegs<br />

nach Auslaufen vom aktiven Tagebau Welzow-Süd. Daher werden<br />

sich perspektivisch die vorbergbaulichen Grundwasserstände annähernd wieder<br />

einstellen. Dies ist ggf. konstruktiv zu berücksichtigen. Nähere Auskünfte zu<br />

künftigen GW-Ständen erteilt die Vattenfall Europe Mining AG.<br />

untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

Das Plangebiet grenzt nördlich und östlich an einen Bereich, welcher gemäß §<br />

29 Abs. 3 sowie § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz<br />

im Altlastenkataster des Landkreises Spree-Neiße unter der Registriernummer:<br />

0119710032 vermerkt ist.<br />

Es handelt sich bei dem Bereich der „ehemaligen Müllkippe Steinitz“ um eine<br />

altlastverdächtige Fläche-Altablagerung gemäß § 2 Abs. 6 Bundesbodenschutzgesetz<br />

(BbodSchG vom 17.03.1998).<br />

Die Bearbeitung zum Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />

wurde konkretisiert sowie die Biotopkartierung<br />

als Anlage zum B-Plan erweitert.<br />

Der im Planungsbericht bereits enthaltene Hinweis<br />

zu den artenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

des § 44 BNatschG wurde im Umweltbericht<br />

ergänzt.<br />

Grundzüge der Planung wurden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Seitens der verantwortlichen Behörde zur Prüfung<br />

artenschutzrechtlicher Belange, dem Landesamt<br />

für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,<br />

gibt es gemäß vorliegender Stellungnahme vom<br />

14.06.2011 keine Bedenken gegen die Realisierung<br />

des Planvorhabens.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Maßgaben wurden in der Begründung zum B-<br />

Plan entsprechend formuliert.<br />

Die Vattenfall Europe Mining AG wurde im Rahmen<br />

der TÖB beteiligt. Die Stellungnahme vom<br />

25.05.2011 einschließlich Mitteilung der betreffenden<br />

Grundwasserstände liegt vor.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-14-


Die Mittelpunktkoordinaten des Standortes werden wie folgt bestimmt:<br />

Rechtswert (ETRS 89): 3445587<br />

Hochwert (ETRS 89): 5719758<br />

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass eventuell unterirdische Ausläufer<br />

dieser ehemaligen Müllkippe auch in den Planbereich hineinragen, ist die untere<br />

Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde gemäß § 31 Abs. 1 BbgAbfBodG<br />

bei weiteren Hinweisen auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen/<br />

-verunreinigungen im gesamten Planbereich unverzüglich zu informieren.<br />

Zuständiger Bearbeiter dafür ist Herr Wieczorkowske, Tel.: 03562/<br />

986-17032.<br />

Die Maßnahmen sind so auszuführen, dass Bodenverunreinigungen oder<br />

schädliche Bodenveränderungen ausgeschlossen sind (Vorsorgepflicht gemäß<br />

§ 7 BbodSchG). Es wird darauf hingewiesen, dass der Pflichtige i. S. Des 7<br />

Bundesbodenschutzgesetz i.V.M. § 9 Bundesbodenschutzverordnung die Anforderungen<br />

an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden<br />

sicherzustellen hat (Verfüllung von Baugruben und/oder Gestaltung von Außenanlagen).<br />

Diese Vorsorgeanforderungen des Bodenschutzes sind eigenverantwortlich<br />

zu beachten.<br />

Die Anforderungen werden erfüllt, wenn zur Verfüllung von Baugruben und/oder<br />

Rekultivierung von Flächen ausschließlich Bodenmaterial verwendet wird, welches<br />

die Einbauklasse Z 0 der LAGA, Anforderungen an die Verwertung von<br />

mineralischen Abfällen und damit grundsätzlich auch die Vorsorgewerte gemäß<br />

Anhang 2 Nr. 4 der Bundesbodenschutzverordnung einhält. Abweichungen<br />

hiervon sind mit der zuständigen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

abzustimmen.<br />

Die Verwendung von Recyclingmaterial (Ziegel/Betonrecycling) zur Verfüllung<br />

ist grundsätzlich nur für technische Zwecke zulässig. Hierfür ist bei der zuständigen<br />

Bodenschutzbehörde ein Antrag zur beabsichtigten Verwertungsmaßnahme<br />

zu stellen. Dem Antrag sind die Untersuchungsergebnisse des Recyclingmateriales<br />

nach LAGA - Anforderungen an die Verwertung von mineralischen<br />

Abfällen, M 20 in der aktuellen Fassung beizufügen.<br />

Die untere Bodenschutzbehörde wird nach Vorliegen der Unterlagen kurzfristig<br />

über den Antrag entscheiden.<br />

Der Hinweis im Bebauungsplan, wurde in der<br />

Fassung Juli 2011 knkretisiert.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

-15-


untere Bauaufsichtsbehörde<br />

Hinweis zur Festsetzung ,1 - geschossige Bauweise`:<br />

Die geplanten baulichen Anlagen, Gaststätten, Beherbergungsbetriebe usw.<br />

können dann nur mit einem Flachdach oder flach geneigtem Dach errichtet<br />

werden. Bei steileren Dachneigungen, wenn bspw. Aufenthaltsräume möglich<br />

sind, würden diese Dachgeschosse dann gemäß § 2 Abs. 4 BbgBO als Vollgeschosse<br />

gelten und somit unzulässig sein.<br />

Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz<br />

Es gibt zum derzeitigen Bearbeitungsstand vom Planentwurf keinen ergänzenden<br />

Hinweis.<br />

Fachliche Anforderungen ergeben sich ggf. im Rahmen der Prüfung von Bauvorlagen<br />

zu den geplanten baulichen Anlagen durch die Brandschutzdienststelle.<br />

Der Sachverhalt ist bekannt und wird bei der Planung<br />

baulicher Anlagen entsprechend berücksichtigt.<br />

Die Brandenburgische Bauordnung ist als<br />

Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-16-


25.08.11<br />

Kreis- Bauleitplanung /Tourismus<br />

Es gibt aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Hinweise.<br />

Zur vorliegenden Entwurfsfassung vom Juli 2011 werden aus Sicht der Tourismusentwicklung<br />

folgende Anregungen gegeben:<br />

Bei der Darstellung der Art der baulichen Nutzung (S.7) ist nicht eindeutig definiert,<br />

ob ein oder mehrere Betriebe des Beherbergungsgewerbes mit max. 30<br />

Betten zulässig sind.<br />

Das Vorhaben wird begünstigt durch die bevorstehende Umverlegung des künftigen<br />

Radfernweges Niederlausitzer Bergbautour über Welzow – Gut Geisendorf<br />

– Steinitz - Wolkenberg – Spremberg.<br />

untere Naturschutzbehörde<br />

Die Stellungnahme vom 14.06.2011 behält weitgehend ihre Gültigkeit.<br />

Die unter Einwendungen, Rechtsgrundlagen, Möglichkeiten der Überwindung…<br />

angeführten Belange des Naturschutzes sind in die vorliegende Fassung mit<br />

Stand Juli 2011 eingearbeitet.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Darstellung der Art der baulichen Nutzung<br />

lautet:<br />

„dem Vorhaben dienende Betriebe des<br />

Beherbergungsgewerbes mit einer maximalen<br />

Anzahl von 30 Betten“.<br />

Durch die eindeutige Formulierung in der Mehrzahl<br />

können es auch mehrere Betriebe mit max.<br />

30 Betten sein. Ausgeschlossen sind mehrere<br />

Betriebe mit jeweils 30 Betten, da dies auch bewusst<br />

nicht entsprechend formuliert und dargestellt<br />

wurde.<br />

Zur weiteren Konkretisierung wird die Formulierung<br />

wie folgt geändert:<br />

„dem Vorhaben dienende Betriebe des<br />

Beherbergungsgewerbes mit einer maximalen<br />

Anzahl von insgesamt 30 Betten“.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-17-


In der Planzeichnung Pkt. IV – Rechtsgrundlagen – wird die Brandenburgische<br />

Baumschutzverordnung aufgeführt. Im Landkreis Spree-Neiße gilt die Verordnung<br />

des Landkreises Spree-Neiße zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern<br />

vom 27.04.2007. In diese Auflistung sollte ebenso das Gesetz über Naturschutz<br />

und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz –BNatSchG- vom 29.Juli<br />

2009 (BGBL Nr.5) aufgenommen werden. Für die Eingriff- Ausgleichplanung im Pkt.<br />

III sind gesetzlicher Bezug die §§ 14 und 15 BNatschG.<br />

Bei einer zeitlich gestaffelten Teilumsetzung der Planung sollten die textlichen<br />

Festsetzungen der Planzeichnung Pkt. 2 die jeweiligen rechnerischen Bezüge<br />

enthalten.<br />

Mit der geplanten Alternativpflanzung (1 Baum/ 2 Sträucher) könnte eine Kompensation<br />

vom Eingriff möglicherweise nicht gewährleistet sein. Deshalb sollte diese<br />

Festsetzung konkretisiert werden.<br />

Es wird darauf verwiesen, dass mögliche Konflikte mit den artenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen des § 44 BNatSchG bereits auf der Ebene des B-Planes zu berücksichtigen<br />

sind. Gegebenenfalls sind Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zur<br />

Abwendung möglicher Verbotsbestände im B-Plan darzustellen, nachrichtlich zu<br />

übernehmen oder außerhalb vom Geltungsbereich vertraglich zu sichern.<br />

Aus Sicht der unteren Wasserbehörde und unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde<br />

ergeben sich zum überarbeiteten Planentwurf keine Hinweise.<br />

Von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde sind zu den eingereichten Änderungen<br />

ebenso keine Hinweise erforderlich.<br />

Vom Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz wird mitgeteilt, dass sich Hinweise<br />

oder fachlich Anforderungen ggf. im Rahmen der Prüfung von Bauvorlagen<br />

zu den geplanten baulichen Anlagen durch die Brandschutzdienststelle ergeben.<br />

Die Gesetzesgrundlagen wurden entsprechend korrigiert.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.<br />

Der zeitliche Ablauf der Planumsetzung ist z.Z. noch<br />

nicht bekannt und auch nicht Bestandteil vorliegender<br />

Bauleitplanung. Die geplanten Pflanzmaßnahmen<br />

sind ausreichend dimensioniert und erfüllen den<br />

Zweck zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft auch unabhängig<br />

einer zeitlich festgelegten Folge.<br />

Die Festsetzung wurde durch die aufgeführten<br />

Pflanzlisten bereits konkretisiert. Des Weiteren<br />

wurde die Änderung 1 Baum/ 3 Sträucher in der<br />

Planfassung September 2011 vorgenommen.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.<br />

Da ausschließlich einheimische Laubgehölzbäume<br />

und -sträucher ausgewiesen sind, ist eine ausreichende<br />

Kompensation vom Eingriff gewährleistet.<br />

Die artenschutzrechtlichen Belange wurden in vorliegender<br />

Planung berücksichtigt. Demnach ist abzuleiten,<br />

das Konflikte mit den artenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen des § 44 BNatSchG<br />

nicht zu erwarten sind. Dies geht auch aus der Stellungnahme<br />

des Landesamtes für Umwelt,<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz als zuständige<br />

Behörde hervor.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-18-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

3.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landesamt für Umwelt,<br />

Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz<br />

Regionalabteilung Süd<br />

Postfach 60 10 61<br />

14410 Potsdam<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

15.10.10<br />

Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zum o. g. Plan,<br />

gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage:<br />

Mit der Planaufstellung wird die Ansiedlung von Sonderbauflächen zur Errichtung<br />

einer parkähnlichen Anlage für Ausstellungszwecke und dazugehörigen<br />

Einrichtungen für Freizeit und Tourismus (u.a. Läden, Gastronomie, Beherbergung,<br />

Anlagen für Tierhaltung, Parkplätze) am westlichen Rand der Ortslage<br />

Steinitz angestrebt. Das ist Bestandteil der touristischen Entwicklungskonzeption<br />

für den Tagebaurandbereich Steinitz und soll die bereits angesiedelten Einrichtungen<br />

ergänzen.<br />

Nach Prüfung der übergebenen Planungsunterlagen ergeben sich aus Sicht der<br />

Fachbereiche Naturschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft des Landesamtes<br />

für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) als Rechtsnachfolger<br />

des ehemaligen Landesumweltamtes (LUA) nachfolgende Hinweise<br />

und Anregungen für die weitere Aufstellung des B-Planes.<br />

Naturschutz<br />

Die Stellungnahme erfolgt entsprechend der Zuständigkeit hinsichtlich des besonderen<br />

Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom<br />

29. Juli 2009 und der Artenschutz - Zuständigkeitsverordnung (ArtSchZV –<br />

GVBl. II Nr. 45 vom 19.07.2010) sowie der Schutzausweisungen nach den§§<br />

23-27 und 32 BnatSchG und im Verfahren befindlicher und geplanter NSG und<br />

LSG, für die das MUGV zuständig ist.<br />

Artenschutz:<br />

Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht abzuleiten, das nach<br />

§ 44 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten vorkommen und beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Die Aussagen zum Artenschutz wurden im Bebauungsplan,<br />

Fassung Januar 2011, präzisiert.<br />

-19-


Schutzgebiete:<br />

Der Planbereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Steinitz-<br />

Geisendorfer Endmoränenlandschaft“.<br />

Die frühzeitige Anfrage zur Vereinbarkeit mit den Belangen des Landschaftsschutzes<br />

in diesem Landschaftsschutzgebiet wurde mit Schreiben vom<br />

08.08.2010 gestellt und wird vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

als Voranfrage beantwortet. Zur Erlangung der Planungssicherheit,<br />

hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange ist diese Antwort abzuwarten.<br />

Ergänzende Hinweise:<br />

Hinsichtlich der weiteren, nicht durch das LUGV wahrzunehmenden Naturschutzbelange,<br />

insbesondere zur Bewältigung der Eingriffsregelung und zur<br />

Festlegung der grünordnerischen Festsetzungen zur Kompensation der Eingriffsfolgen<br />

gemäß § 15 BNatSchG wird auf die untere Naturschutzbehörde des<br />

Landkreises Spree – Neiße verwiesen.<br />

Immissionsschutz<br />

Anhand der vorliegenden Planungsunterlagen sind aus Sicht des vorbeugenden<br />

Immissionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Ansiedlungsvorhaben<br />

erkennbar.<br />

In den Umweltbericht sind bei der Beschreibung und Bewertung der vorhabensbedingten<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ergänzende Aussagen<br />

zu Art und Umfang der geplanten Anlagen zur Tierhaltung erforderlich. Zur<br />

eindeutigen Zweckbestimmung wird zudem eine Ergänzung der diesbezüglichen<br />

textlichen Festsetzung (Zusammenhang mit Freizeit und Tourismus )<br />

empfohlen.<br />

Wasserwirtschaft<br />

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Einwände<br />

oder Bedenken zum Vorhaben.<br />

Die wasserrechtlichen Regelungen für Niederschlagswasserentsorgung und für<br />

Abwasserentsorgung (Errichtung der Grundstückskläranlage) sind im Rahmen<br />

der Beteiligung der unteren Wasserbehörde (Genehmigungsbehörde) am Verfahren<br />

zu treffen.<br />

Die Verringerung der Grundwasserneubildung wird durch die örtliche Versorgung<br />

von Niederschlagswasser kompensiert.<br />

Gemäß Anschreiben des Ministeriums für Umwelt,<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz vom<br />

25. Oktober 2010 ist die Herstellung der Vereinbarkeit<br />

der Planung mit den Festsetzungen der<br />

Landschaftsschutzverordnung denkbar. Die Anforderungen<br />

und Hinweise wurden in der weiteren<br />

Planung beachtet. Die Erklärung der Vereinbarkeit<br />

kann erst nach Vorlage der abschließenden<br />

Planungsunterlagen erfolgen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme<br />

der uNB wurde in der weiteren Planung berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Umweltbericht sowie die textliche Festsetzung<br />

wurden im Bebauungsplan, Fassung Januar<br />

2011 diesbezüglich ergänzt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

-20-


Die vorliegende Stellungnahme verliert mit der wesentlichen Änderung der Beurteilungsgrundlagen<br />

ihre Gültigkeit. Das Ergebnis der Abwägung durch die<br />

Kommune ist entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen. Weiterhin<br />

wird um eine Anzeige zum Inkrafttreten des Planes bzw. die Erteilung der Genehmigung<br />

gebeten.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägungsergebnis und Inkrafttreten des Planes<br />

werden entsprechend mitgeteilt.<br />

-21-


14.06.11<br />

1. Einwendungen<br />

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,<br />

die ohne Zustimmung, Befreiung o. Ä. der Fachbehörde in der Abwägung<br />

nicht überwunden werden können<br />

a) Einwendungen:<br />

-<br />

b) Rechtsgrundlage:<br />

-<br />

c) Möglichkeiten der Überwindung:<br />

-<br />

2. Fachliche Stellungnahme<br />

Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren<br />

können, mit Angabe des Sachstandes und des Zeitrahmens:<br />

-<br />

Bedenken und Anregungen aus der eignen Zuständigkeit zum o.g. Plan, gegliedert<br />

nach den Sachkomplexen , jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage:<br />

Nach erneuter Prüfung der Planungsunterlagen zur Ansiedlung von Sondergebietsnutzungen<br />

für Freizeit und Tourismus gibt es seitens der Fachbereiche<br />

Naturschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft des Landesamtes für<br />

Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) keine Bedenken gegen die<br />

Realisierung des Planvorhabens.<br />

Die Stellungnahmen der Fachbereiche werden nachfolgend zur Kenntnis gegeben:<br />

Naturschutz<br />

Die Stellungnahme erfolgt entsprechend der Zuständigkeit hinsichtlich des besonderen<br />

Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der<br />

Artenschutz-Zuständigkeitsverordnung (ArtSchZV) vom 19.07.2010 sowie der<br />

Schutzausweisungen nach §§ 23-27 und 31f BNatSchG und im Verfahren befindlicher<br />

und geplanter NSG und LSG, für die das MLUV zuständig ist.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-22-


Artenschutz<br />

Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht abzuleiten, dass nach §<br />

44 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten im Plangebiet vorkommen und beeinträchtigt werden.<br />

Schutzgebiete:<br />

Der Planbereich befindet sich im LSG „Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft“.<br />

Die frühzeitige Anfrage zur Vereinbarkeit mit den Belangen des Landschaftsschutzes<br />

in diesem Landschaftsschutzgebiet wurde mit Schreiben (Geschäftszeichen<br />

44-SPN202 vom 25.10.2010) durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit<br />

und Verbraucherschutz als Voranfrage beantwortet. Die Ausführungen<br />

in der vorliegenden Planfassung entsprechen den dabei gegebenen Hinweisen.<br />

Die Planfassung ist für die abschließende Entscheidung zu aktualisieren und<br />

die aus dieser Trägerbeteiligung ergehenden Stellungnahmen sind nachzureichen.<br />

Ergänzende Hinweise:<br />

Hinsichtlich der weiteren, nicht durch das LUGV wahrzunehmenden Naturschutzbelange,<br />

insbesondere zur Bewältigung der Bestimmungen der Brandenburgischen<br />

Baumschutzverordnung (BbgBaumSchV), zur Bewältigung der Bestimmungen<br />

des Biotopschutzes gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 32<br />

BbgNatSchG, der Eingriffsregelung und zur Festlegung der grünordnerischen<br />

Festsetzungen zur Kompensation der Eingriffsfolgen gemäß § 15 BNatSchG<br />

wird auf die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Spree – Neiße verwiesen.<br />

Immissionsschutz<br />

Bei der Überarbeitung und Ergänzung der Planungsunterlagen wurden die aus<br />

immissionsschutzrechtlicher Sicht übermittelten Hinweise und Anregungen berücksichtigt.<br />

Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.<br />

Wasserwirtschaft<br />

Zu den Präzisierungen der BP-Unterlagen ergeben sich aus wasserwirtschaftlicher<br />

Sicht keine neuen Forderungen und Hinweise.<br />

Die vorliegende Stellungnahme verliert mit der wesentlichen Änderung der Beurteilungsgrundlagen<br />

ihre Gültigkeit. Das Ergebnis der Abwägung durch die<br />

Kommune ist entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen. Weiterhin<br />

wird um eine Anzeige zum Inkrafttreten des Planes bzw. die Erteilung der Genehmigung<br />

gebeten.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die aktualisierte Planfassung sowie die Stellungnahmen<br />

aus der Trägerbeteiligung wurden nachgereicht.<br />

Die abschließende Entscheidung der Vereinbarkeit<br />

mit den Belangen des Landschaftsschutzgebietes<br />

wurde erteilt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahmen<br />

der uNB wurde in der Planung berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägungsergebnis und Inkrafttreten des Planes<br />

werden entsprechend mitgeteilt.<br />

-23-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

4.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landesamt für Bauen<br />

und Verkehr<br />

Außenstelle Cottbus<br />

Gulbener Straße 24<br />

03046 Cottbus<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

12.10.10<br />

Gegen die Errichtung eines Findlingsparks mit zugehörigen Versorgungseinrichtungen<br />

und Nebenanlagen am ausgewiesenen Standort westlich der Ortslage<br />

Steinitz bestehen aus verkehrsbehördlicher Sicht des Landes, die Verkehrsbereiche<br />

Eisenbahn, Binnenschifffahrt und übriger ÖPNV eingeschlossen,<br />

keine Einwände.<br />

Der Standort wird hinsichtlich seiner Einbindung in das Netz des übrigen ÖPNV<br />

(Haltestelle in unmittelbarer Nachbarschaft) und das überörtliche Radwegenetz.<br />

Eine dem sich entwickelnden Bedarf angepasste ÖPNV-Erschließung sollte in<br />

Abstimmung mit dem zuständigen Aufgabenträger für den übrigen ÖPNV, dem<br />

Landkreis Spree-Neiße, im Interesse der Verlagerung von Anteilen des motorisierten<br />

Individualverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel, angeboten<br />

werden.<br />

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung sollten Aussagen zum zu erwartenden<br />

Verkehrsaufkommen (Besucherzahlen) sowie zu lt. Textlichen Festsetzungen<br />

angedachte Übernachtungsmöglichkeiten (Kapazität) ergänzt werden.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Mit Stand Oktober 2010 liegt das Betreiber- und<br />

Nutzungskonzept der BERGBAU LANDSCHAFT<br />

TOURS für den Kulturpark Steinitz vor. Danach<br />

wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der<br />

zukünftigen Besucher mit dem eigenen PKW oder<br />

(eher weniger) per Bus anreisen wird. Nach einer<br />

Standortanalyse wird -je nach Szenario- mit einer<br />

geschätzten Besucherzahl von ca. 38 bis 58 Besuchern/<br />

Tag (April bis Oktober) gerechnet.<br />

Bei Anrechnung von mindestens 60% der Besucher<br />

ergibt sich ein durchschnittliches tägliches<br />

Pkw-Aufkommen von 23 bis 35 Fahrzeugen. Eine<br />

Verlagerung der Anteile des Individualverkehrs ist<br />

auf Grund des geringen und nur saisonbedingten<br />

zusätzlichen Verkehrsaufkommens nicht notwendig.<br />

Die Angaben zu Besucherzahlen wurden in<br />

die Begründung zum Bebauungsplan, Fassung<br />

Januar 2011, aufgenommen.<br />

Die Kapazität der Übernachtungsmöglichkeiten ist<br />

noch nicht bekannt, ist jedoch nur als<br />

geringfügig einzuschätzen.<br />

-24-


Informationen über Planungen der in der Zuständigkeit des LBV befindlichen<br />

Bereiche Eisenbahn, Binnenschifffahrt und übriger ÖPNV, die das Vorhaben<br />

betreffen könnten, liegen nicht vor.<br />

Hinsichtlich luftrechtlicher Belange erfolgte eine gesonderte Prüfung der eingereichten<br />

Unterlagen durch die gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-<br />

Brandenburg (Abt. des LBV) mit Bezug auf § 31 Abs. Luftverkehrsgesetz<br />

(LuftVG).<br />

Danach nimmt die Luftfahrtbehörde zum Vorhaben wie folgt Stellung:<br />

Das Planungsvorhaben befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Gemeinsamen<br />

Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg.<br />

Die Belange der zivilen Luftfahrt werden aus luftrechtlicher Sicht derzeit nicht<br />

berührt, da sich der o. a. Entwurf des B-Planes außerhalb von Bauschutzbereichen<br />

ziviler Flugplätze (Flughäfen, Landeplätzen und Segelfluggeländen) und<br />

von Schutzbereichen ziviler Flugsicherungsanlagen befindet.<br />

Es bestehen keine Bedenken gegen den Entwurf des o. a. B.Plans, solange die<br />

vorgesehenen Bauhöhen bei 2 Vollgeschossen im SO 1, mit einer Firsthöhe<br />

von 12 m (maximal 13,00 m über Grund mit Aufbauten, z.B. Schornsteine, Antennen)<br />

bzw. bei 1 Vollgeschoss im SO 2, mit einer maximalen Firsthöhe von 9<br />

m (maximal 10,00 m über Grund mit Aufbauten, z.B. Schornsteine, Antennen),<br />

eingehalten werden.<br />

Begründung:<br />

Das Planungsvorhaben liegt ca. 7,4 km nordöstlich des Verkehrslandeplatzes<br />

(VLP) Welzow, außerhalb des Schutzbereiches ziviler Flugsicherungsanlagen,<br />

jedoch unterhalb des An- und Abflugsektors des VLP Welzow.<br />

Es ist davon auszugehen, dass luftverkehrsrechtliche Belange nicht beeinträchtigt<br />

werden, da die beabsichtigten Bauhöhen von 13 m über Grund bzw. 128 m<br />

über NN, die maximal zulässigen Werte unterhalb des An- und Abflugsektors<br />

von 184 m ü. NN bis 204 m ü. NN, nicht erreichen.<br />

Sollte bei Einsatz von Kränen oder ähnlichen Baugeräten die maximale Höhe<br />

von 184 m üNN überschritten werden, kann in diesem Bereich die Hindernisfreiheit<br />

des An- und Abflugsektors des VLP Welzow beeinträchtigt werden. In<br />

diesen Fällen ist nach § 15 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) eine Genehmigung<br />

erforderlich. Daher ist dafür Sorge zu tragen, dass der Kraneinsatz bei der<br />

Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, Mittelstraße 9 in<br />

12529 Schönefeld (Fax-Nummer: 03342 4266-7612) rechtzeitig (mindestens<br />

zwei Wochen vorher) mit Angabe der geografischen Koordinaten in WGS84,<br />

einer genauen Übersichtskarte und Angaben zur maximalen Arbeitshöhe des<br />

Kranes und der gewünschten Einsatzdauer beantragt wird.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Festsetzungen zu den maximalen Höhen wurden<br />

entsprechend in den B-Plan übernommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Eine Überschreitung der maximalen Höhe von<br />

184 üNN kann ausgeschlossen werden. Gemäß<br />

vorliegendem Amtlichen Lageplan liegt der maximale<br />

Höhenbezugspunkt im Bereich zulässiger<br />

Bebauung bei 111.2 DHHN (ca. NN). Bis 184<br />

üNN ergibt sich eine Höhendifferenz von ca. 71-<br />

72 m. Bei einer eingeschossigen Bebauung wird<br />

diese durch Baukräne nicht in Anspruch genommen.<br />

-25-


Der Antrag auf Genehmigung des Krans, ist immer von der den Kran betreibenden<br />

Firma bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde einzureichen.<br />

Zu Fragen der Betroffenheit militärischer Belange wird gebeten, sich an die zuständige<br />

Wehrbereichsverwaltung Ost, Postfach 1149, 15331 Strausberg zu<br />

wenden.<br />

Sollte sich die Lage bzw. Höhe des Bauwerkes seitens des Antragstellers geändert<br />

werden, wird um erneute Beteiligung am Verfahren gebeten.<br />

Die Beteiligung im o. g. BPL – Verfahren gilt nicht als ggf. erforderliche, luftrechtliche<br />

Zustimmung/ Genehmigung im Genehmigungsverfahren.<br />

Durch die verkehrsplanerische Stellungnahme bleibt die aufgrund anderer Vorschriften<br />

bestehende Verpflichtung zum Einholen von Genehmigungen, Bewilligungen<br />

oder Zustimmungen unberührt.<br />

Die Wehrbereichsverwaltung Ost wurde im Rahmen<br />

der TÖB am Verfahren beteiligt.<br />

Es erfolgte die weiteren Beteiligung am Verfahren.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-26-


24.05.11<br />

Gegenüber dem B-Plan-Vorentwurf wurden Änderungen vorgenommen, die<br />

insbesondere eine Reduzierung der maximal zulässigen Anzahl der Vollgeschosse<br />

im SO 1 (von II VG auf I VG) sowie die Einschränkung zulässiger Nutzungen<br />

dahingehend, dass sie ausschließlich dem Vorhaben dienen sollen.<br />

Aus verkehrsbehördlicher Sicht des Landes bestehen gegen diese Änderungen<br />

keine Einwände.<br />

Zu dem Vorhaben wurde mit Schreiben vom 12.10.2010 im Rahmen der Vorentwurfsplanung<br />

eine Stellungnahme abgegeben, die auch für die vorliegend<br />

Entwurfsfassung vollinhaltlich gültig bleibt.<br />

Insbesondere wird die Einbindung des Vorhabens in das Netz des übrigen<br />

ÖPNV sowie in das überörtliche Rad- und Wanderwegnetz begrüßt.<br />

Bezüglich der in der Stellungnahme vom 12.10.2010 enthaltenen Hinweise der<br />

Gemeinsamen Oberen Luftbehörde Berlin-Brandenburg (Abt. des LBV) wird<br />

mitgeteilt, dass diese nach Rücksprache mit der Luftfahrtbehörde ebenfalls weiterhin<br />

vollinhaltlich gültig bleiben.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die im Rahmen der Vorentwurfsplanung<br />

übermittelten maximal zulässigen Bauhöhen im Planungsgebiet von 13 m über<br />

Grund (darin eingeschlossen sind auch technische Aufbauten) weiterhin gelten.<br />

Durch die verkehrsplanerische Stellungnahme bleibt die aufgrund anderer Vorschriften<br />

bestehend Verpflichtung zum Einholen von Genehmigungen, Bewilligungen<br />

oder Zustimmungen unberührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan ist<br />

eine Überschreitung der zulässigen Bauhöhen<br />

von 13 m ausgeschlossen.<br />

-27-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

5.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

envia Verteilnetz GmbH<br />

PF 15 60 54<br />

03060 Cottbus<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

06.10.10<br />

Zum vorliegenden Bebauungsplan gilt weiterhin die Stellungnahme<br />

N-RN-B-P-G 25334/09 vom 13.08.2009, einschließlich der mit diesem Schreiben<br />

übergebenen Bestandspläne.<br />

Dieses Schreiben hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-28-


08.06.11<br />

Der vorhandene und geplante Leitungsbestand wurde für den gekennzeichneten<br />

Bereich als Bestandsunterlage der envia Mitteldeutsche Energie AG beigelegt.<br />

Die im Bebauungsplan gebiet vorhandene Mittelspannungsfreileitung wird voraussichtlich<br />

bis zum 30.06.2011 demontiert.<br />

Im Bereich der unterirdischen Anlagen ist Handschachtung erforderlich. Zu den<br />

Kabeln ist ein Abstand von mindestens 0,40 m einzuhalten. Arbeiten in der Nähe<br />

von Kabelanlagen sind nach den geltenden technischen und berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.<br />

Zur Festlegung der technischen Lösung für die Elt-Versorgung des Bebauungsgebietes<br />

werden konkrete Aussagen zum Leistungsbedarf benötigt. Die Bedarfsanmeldung<br />

ist bei der envia Netzservice GmbH, Standort Kolkwitz, Annahofer<br />

Graben 1-3 in 03099 Kolkwitz, einzureichen.<br />

Standorte für entsprechend der Bedarfsentwicklung notwendige Trafostationen<br />

und Trassen zur Kabelverlegung sind möglichst im öffentlichen Bereich vorzusehen<br />

und gemäß BauGB § 9 Absatz 1 Ziffern 12, 13 und 21 in den Bebauungsplan<br />

aufzunehmen.<br />

Auf den gemäß BauGB §Absatz 1 Ziffern 12, 13 und 21 im Bebauungsplan<br />

festgeschriebenen Flächen dürfen Bauwerke nicht errichtet, die Versorgungsanlagen<br />

durch Bäume, Sträucher sowie Arbeiten jeglicher Art nicht gefährdet und<br />

Bau-, Betrieb- und Instandhaltungsarbeiten (einschl. der Arbeitsfahrzeuge) nicht<br />

behindert werden.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die 20 kV-Freileitung sowie deren Schutzzone<br />

sind nicht mehr Bestandteil der Planzeichnung<br />

und Legende. Des Weiteren entfällt Pkt. 5 der<br />

bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zur Höhenlage<br />

für bauliche Anlagen unterhalb der 20kV-Freileitung.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />

berücksichtigt.<br />

Die Bedarfsanmeldung wird vor Umsetzung der<br />

Bebauung entsprechend eingereicht.<br />

Gemäß vorliegender Begründung (Pkt. 2.3 Medientechnische<br />

Erschließung) zum B-Pan werden<br />

Standorte für notwendige Trafostationen und<br />

Trassen zur Kabelverlegung werden auf dem nordöstlich<br />

des Plangebietes grenzenden Gemeindegrundstück<br />

Flurstück 117 vorgesehen.<br />

Der Hinweis ist ebenfalls Bestandteil der Begründung<br />

(Pkt. 2.3 Medientechnische Erschließung).<br />

-29-


Sollten Änderungen der Leitungen/Anlagen notwendig werden, so richtet sich<br />

die Kostentragung nach den bestehenden Verträgen bzw. sonstigen Regelungen.<br />

Ein entsprechender Auftrag ist durch den Verursacher der envia Netzservice<br />

GmbH, Annahofer Graben 1-3 in 03099 Kolkwitz zu erteilen.<br />

Fragen, Hinweise und Widersprüche zu dieser Stellungnahme sind grundsätzlich<br />

an die envia Netzservice GmbH, Annahofer Graben 1-3 in 03099<br />

Kolkwitz zu senden.<br />

Dieses Schreiben hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-30-


01.09.11<br />

Die in den Bestandsplänen noch enthaltene 20-kV-Freileitung ist zwischenzeitlich<br />

demontiert und durch ein Mittelspannungskabel ersetzt worden. Leider<br />

konnte das Bestandsplanwerk nicht mehr aktualisiert werden. Daher liegt mit<br />

diesem Schreiben ein Vorabeinmessriss des neu verlegten bei.<br />

Im Bereich der unterirdischen Anlagen ist Handschachtung erforderlich. Zu den<br />

Kabeln ist ein Abstand von mindestens 0,40 m einzuhalten. Arbeiten in der Nähe<br />

von Kabelanlagen sind nach den geltenden technischen und berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.<br />

Bei Flächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist zu beachten,<br />

dass Kabeltrassen nicht überbaut werden dürfen.<br />

Zur Festlegung der technischen Lösung für die Elt-Versorgung des Bebauungsgebietes<br />

werden konkrete Aussagen zum Leistungsbedarf benötigt. Die Bedarfsanmeldung<br />

ist bei der envia Netzservice GmbH, Standort Kolkwitz, Annahofer<br />

Graben 1-3 in 03099 Kolkwitz, einzureichen.<br />

Standorte für entsprechend der Bedarfsentwicklung notwendige Trafostationen<br />

und Trassen zur Kabelverlegung sind möglichst im öffentlichen Bereich vorzusehen<br />

und gemäß BauGB § 9 Absatz 1 Ziffern 12, 13 und 21 in den Bebauungsplan<br />

aufzunehmen.<br />

Auf den gemäß BauGB §Absatz 1 Ziffern 12, 13 und 21 im Bebauungsplan<br />

festgeschriebenen Flächen dürfen Bauwerke nicht errichtet, die Versorgungsanlagen<br />

durch Bäume, Sträucher sowie Arbeiten jeglicher Art nicht gefährdet und<br />

Bau-, Betrieb- und Instandhaltungsarbeiten (einschl. der Arbeitsfahrzeuge) nicht<br />

behindert werden.<br />

Bauliche Veränderungen und Pflanzmaßnahmen sind gesondert bei der envia<br />

Netzservice GmbH einzureichen.<br />

Sollten Änderungen der Leitungen/Anlagen notwendig werden, so richtet sich<br />

die Kostentragung nach den bestehenden Verträgen bzw. sonstigen Regelungen.<br />

Ein entsprechender Auftrag ist durch den Verursacher der envia Netzservice<br />

GmbH, Annahofer Graben 1-3 in 03099 Kolkwitz zu erteilen.<br />

Fragen, Hinweise und Widersprüche zu dieser Stellungnahme sind grundsätzlich<br />

an die envia Netzservice GmbH, Annahofer Graben 1-3 in 03099<br />

Kolkwitz zu senden.<br />

Dieses Schreiben hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.<br />

Gemäß Einmessriss tangiert das Mittelspannungskabel<br />

den Radweg und den Wald als unterirdische<br />

Leitung und ist nicht mehr Bestandteil<br />

der Planzeichnung. Baumaßnahmen sind in diesem<br />

Bereich nicht geplant.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />

berücksichtigt.<br />

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist in vorliegender<br />

Planung nicht vorgesehen.<br />

Die Bedarfsanmeldung wird vor Umsetzung der<br />

Bebauung entsprechend eingereicht.<br />

Gemäß vorliegender Begründung (Pkt. 2.3 Medientechnische<br />

Erschließung) zum B-Pan werden<br />

Standorte für notwendige Trafostationen und<br />

Trassen zur Kabelverlegung werden auf dem nordöstlich<br />

des Plangebietes grenzenden Gemeindegrundstück<br />

Flurstück 117 vorgesehen.<br />

Der Hinweis ist ebenfalls Bestandteil der Begründung<br />

(Pkt. 2.3 Medientechnische Erschließung).<br />

Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />

berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. -31-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

6.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

SpreeGas<br />

Postfach 101255<br />

03012 Cottbus<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

19.10.10<br />

Im angegebenen Bereich sind keine Anlagen der SpreeGas vorhanden.<br />

Wir weisen darauf hin, dass sich im Baubereich noch Gasleitungen anderer<br />

Versorgungsunternehmen befinden.<br />

Die Leitungsauskunft wird erst rechtswirksam, wenn SpreeGas die Empfangsbestätigung<br />

zugegangen ist.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Plangebiet ist derzeit medientechnisch noch<br />

nicht erschlossen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-32-


14.06.11<br />

Im angegebenen Bereich sind keine Anlagen der SpreeGas vorhanden.<br />

Wir weisen darauf hin, dass sich im Baubereich noch Gasleitungen anderer<br />

Versorgungsunternehmen befinden.<br />

Die Leitungsauskunft wird erst rechtswirksam, wenn SpreeGas die Empfangsbestätigung<br />

zugegangen ist.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Plangebiet ist derzeit medientechnisch noch<br />

nicht erschlossen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-33-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

7.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

LWG Lausitzer<br />

Wasser GmbH & Co.KG<br />

PF 10 07 51<br />

03007 Cottbus<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

04.10.10<br />

Zur Ver- und Entsorgbarkeit des Bebauungsplangebietes hatte sich die LWG<br />

bereits in der ersten Stellungnahme zum Vorentwurf am 28.07.2009 unter der<br />

Registriernummer 643090372 geäußert. Die Hinweise dieser Stellungnahme<br />

sind weiterhin gültig.<br />

Zu korrigieren sind in der damals beigefügten Leitungsinformation Material und<br />

Nennweite der vorhandenen Trinkwasserleitung in der Kauscher Straße. Es<br />

handelt sich hier um eine Trinkwasserleitung DN 80 AZ, nicht DN 100 PVC.<br />

Dies ist im Abschnitt 2.3 „Medientechnische Erschließung“ auf Seite 10 der Begründung<br />

zu ändern.<br />

Bezüglich der Löschwasserversorgung für den Grundschutz wurde bereits mitgeteilt,<br />

dass Löschwasser für den Grundschutz aus den Wasserverteilungsanlagen<br />

der LWG nicht verfügbar ist. Damit ist auch der auf Seite 10 der Begründung<br />

benannte Oberflurhydrant für die Löschwasserversorgung nicht nutzbar.<br />

Der Abschnitt ist zu korrigieren.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Änderung wurde entsprechend vorgenommen.<br />

Es erfolgte die Korrektur in der Begründung zum<br />

Bebauungsplan. Zur Anwendung kommt eine Zisterne<br />

innerhalb des Plangebietes im Löschbereich<br />

von 300 m.<br />

-34-


19.05.11 Zum Bebauungsplan „Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

wurden bisher folgende Stellungnahmen geäußert:<br />

. Stellungnahme der LWG vom 28.07.2009 unter der Registriernummer<br />

643090372 zum Vorentwurf zum Bebauungsplan<br />

. Stellungnahme der LWG vom 04.10.2010 unter der Registriernummer<br />

643100529 zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom September<br />

2020.<br />

Die Hinweise und Forderungen der LWG aus diesen beiden Stellungnahmen<br />

sind in der aktuellen Fassung vom Januar 2011 berücksichtigt. Es gibt daher<br />

keine weiteren Hinweise.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-35-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

8.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landesamt für Bergbau,<br />

Geologie und Rohstoffe<br />

Inselstraße 26<br />

03046 Cottbus<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

19.10.10<br />

Der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes liegt vollständig innerhalb des<br />

gem. §§ 149 und 151 BBergG bestätigten Bergwerkfeldes Welzow (31-0160).<br />

Bergwerkseigentümer dieses Bergwerksfeldes , das der Aufsuchung und Gewinnung<br />

von Braunkohle dient, ist die<br />

Vattenfall Europe Mining AG<br />

Vom Stein Straße 39<br />

O3050 Cottbus.<br />

Für einen Teil des Bergwerksfeldes Welzow ist ein Baubeschränkungsgebiet<br />

gem. §§ 107 bis 109 BbergG festgesetzt.<br />

Konkrete Baumaßnahmen innerhalb von Baubeschränkungsgebieten bedürfen<br />

gem. § 108 BbergG der Zustimmung des Landesamtes für Bergbau, Geologie<br />

und Rohstoffe Brandenburg.<br />

Der Geltungsbereich o. g. Bauvorhabens liegt jedoch außerhalb des Baubeschränkungsgebietes.<br />

Der Planungsbereich der o.g. Baumaßname liegt vollständig innerhalb des Beeinflussungsbereiches<br />

der bergbaubedingten Grundwasserabsenkung (s. Anlage).<br />

Anfragen zur künftigen Grundwasserentwicklung infolge der bergbaulichen<br />

Beeinflussung, sind direkt an die<br />

Vattenfall Europe Mining AG<br />

zu richten.<br />

Auf den Erhalt der Waldflächen wird besonders hingewiesen, da diese eine<br />

Immissionsschutz-Funktion für den Tagebau haben.<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Die Stellungnahme des LBGR basiert auf den gegenwärtig zur Verfügung stehenden<br />

Unterlagen. Weitergehende geologische und geotechnische Informationen<br />

zum Vorhaben, die aus Erdaufschlüssen (Bohrungen u. a.) und Fachbearbeitungen<br />

vorliegen sowie geochemische und geotechnische Laboruntersuchungen<br />

können gegen Gebühr angefordert werden. Des Weiteren besteht die<br />

Möglichkeit, im Archiv des LBGR geologische Kartenwerke einzusehen und<br />

Kopien davon zu erwerben.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Vattenfall Europe Mining AG wurden im Rahmen<br />

der TÖB beteiligt.<br />

Die Grundwasserentwicklung wurde zusätzlich<br />

erfragt.<br />

Die Hinweise werden bei Notwendigkeit in den<br />

Bauantragsverfahren berücksichtigt.<br />

-36-


06.06.11<br />

Die Stellungnahme vom 19.Oktober 2010 ist weiterhin gültig.<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Die Stellungnahme des LBGR basiert auf den gegenwärtig zur Verfügung stehenden<br />

Unterlagen. Weitergehende geologische und geotechnische Informationen<br />

zum Vorhaben, die aus Erdaufschlüssen (Bohrungen u. a.) und Fachbearbeitungen<br />

vorliegen sowie geochemische und geotechnische Laboruntersuchungen<br />

können gegen Gebühr angefordert werden. Des Weiteren besteht die<br />

Möglichkeit, im Archiv des LBGR geologische Kartenwerke einzusehen und<br />

Kopien davon zu erwerben.<br />

Auf die im Zusammenhang mit etwaig geplanten Bohrungen oder geophysikalischen<br />

Untersuchungen bestehende Anzeige-, Mitteilungs- oder Auskunftspflicht<br />

wird gemäß §§ 3,4 und 5 Abs. 2 Satz 1 des Lagerstättengesetzes<br />

vom 04.12.1934 (RGBl. I S. 1223; BGBl. III 750-1, zuletzt geändert<br />

durch Art. 22 des Gesetzes vom 10.11.2001 (BGBl. I S. 2992), verwiesen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Hinweise werden bei Notwendigkeit in den<br />

Bauantragsverfahren berücksichtigt.<br />

Der Hinweis wird im Bedarfsfall berücksichtigt.<br />

-37-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

9.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Vattenfall Europe<br />

Mining AG<br />

Vom-Stein-Straße 39<br />

03050 Cottbus<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

02.11.10<br />

In Rechtsträgerschaft der Vattenfall Europe Mining AG befindlichen Anlagen-,<br />

Kabel- und Leitungsbestand ist nicht vorhanden.<br />

Seitens der Vattenfall Europe Mining AG bestehen keine Planungsabsichten<br />

und somit keine Einwände zum Bauvorhaben.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-38–


25.05.11<br />

Der geplante Standort befindet sich im Bereich der bergbaulichen Beeinflussung<br />

durch den Tagebau Welzow-Süd.<br />

- Geländehöhe Fläche 1 (nördl. vom Weg) NW + 105 m NHN<br />

SE + 110 m NHN<br />

- Geländehöhe Fläche 2 (südl. vom Weg) + 110 m NHN<br />

NE + 114 m NHN<br />

- Grundwasserstand 2010 Fläche 1 W + 78 m NHN<br />

E + 81 m NHN<br />

- Grundwasserstand 2010 Fläche 1 W + 79 m NHN<br />

E + 81 m NHN<br />

Nach 2020 wird der Grundwasseranstieg in Steinitz wieder einsetzen und nach<br />

2050 ausgeglichene hydrologische Verhältnisse erreichen.<br />

- Grundwasserstand 2010 Fläche 1 N + 100 m NHN<br />

S + 106 m NHN<br />

- Grundwasserstand 2010 Fläche 1 W + 106 m NHN<br />

E + 109 m NHN<br />

Infolge der im Baugrund anstehenden bindigen Sedimente ist mit niederschlagsabhängigem,<br />

schwebendem Grundwasser zu rechnen.<br />

In Rechtsträgerschaft der Vattenfall Europe Mining AG befindlichen Anlagen-,<br />

Kabel- und Leitungsbestand ist nicht vorhanden.<br />

Seitens der Vattenfall Europe Mining AG bestehen keine Planungsabsichten<br />

und somit keine Einwände zum Bauvorhaben.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Sachverhalt wird zur Kenntis genommen und<br />

bei der Planung von Einzelvorhaben berücksichtigt.<br />

Der höchste zu erwartende Grundwasserstand<br />

liegt 4,00 m unter der Geländeoberkante.<br />

Der Sachverhalt wird zur Kenntis genommen und<br />

bei der Planung von Einzelvorhaben berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-39-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

10.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

LMBV<br />

Lausitzer und Mitteldeutsche<br />

Bergbau- Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Planung Lausitz/ VS 24<br />

Knappenstraße 1<br />

01968 Senftenberg<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

26.10.10<br />

Der geplante Baubereich befindet sich außerhalb der bergrechtlichen, wasserrechtlichen,<br />

wasserwirtschaftlichen und eigentumsrechtlichen Verantwortung<br />

der LMBV mbH (LMBV).<br />

Betriebsnotwendige Anlagen, Kabel und Leitungen in Rechtsträgerschaft der<br />

LMBV sind im B-Planbereich nicht vorhanden.<br />

Informationen zu Anlagen öffentlich-rechtlicher Versorgungsunternehmen sind<br />

gesondert abzufordern.<br />

Durch den B-Pan sind keine zu beachtenden Belange der LMBV betroffen.<br />

Angaben zum Grundwasser<br />

Der B-Planbereich liegt innerhalb einer noch aktuell wirkenden bergbaulich bedingten<br />

Grundwasserbeeinflussung durch den aktiven Tagebau Welzow-Süd<br />

und unterliegt damit dem Grundwasserwiederanstieg. Die wasserwirtschaftliche<br />

Verantwortung liegt beim dafür zuständigen Bergbauunternehmen Vattenfall<br />

Europe Mining AG.<br />

Angaben zur Grundwasserentwicklung (prognostizierter Endwasserstand) sowie<br />

zur Wasserqualität sind deshalb vom Betreiber des Tagebaues, der Vattenfall<br />

Europe Mining AG, einzuholen.<br />

Bewertung von anzeige- und genehmigungspflichtigen Bauvorhaben gemäß<br />

§§ 110 bis 113 Bundesberggesetz (BbergG)<br />

Da sich der angezeigte B-Planbereich innerhalb einer noch aktuell wirkenden<br />

bergbaulich bedingten Grundwasserbeeinflussung befindet, ist bei anzeige- und<br />

genehmigungspflichtigen Bauvorhaben eine Bewertung gemäß §§ 110 bis 113<br />

Bundesberggesetz (BBergG) erforderlich.<br />

Für anzeige- und genehmigungspflichtige Bauvorhaben im Vorhabensbereich<br />

erfolgt zuständigkeitshalber die Bewertung gemäß §§ 110 bis 113 BbergG<br />

durch die Vattenfall Europe Mining AG.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die öffentlich-rechtlichen Versorgungsunternehmen<br />

wurden im Rahmen der TÖB am Verfahren<br />

beteiligt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Vattenfall Europe Mining AG wurden im Rahmen<br />

der TÖB beteiligt.<br />

Die Grundwasserentwicklung wurde zusätzlich<br />

erfragt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Vattenfall Europe Mining AG wurde im Rahmen<br />

der TÖB beteiligt.<br />

Die Bewertung von anzeige- und genehmigungspflichtige<br />

Bauvorhaben wird im Rahmen der Bauantragsverfahren<br />

berücksichtigt.<br />

-40-


Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich der B-Planbereich innerhalb<br />

einer ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsfläche befindet. Vor Eingriffen in<br />

den Boden ist eine Munitionsfreiheitsbescheinigung von der zuständigen Behörde<br />

erforderlich.<br />

Empfehlung<br />

Da sich die Fläche des B-Planes innerhalb des Gebietes der bergbaulichen Beeinflussung<br />

durch die Vattenfall Europe Mining AG befindet, wird die Einholung<br />

einer fachlichen Stellungnahme zum o.g. B-Plan vom dafür zuständigen Bergbauunternehmen:<br />

Vattenfall Europe Mining AG, Vom-Stein-Straße 39, 03050<br />

Cottbus, empfohlen.<br />

Seitens der LMBV gibt es unter Beachtung der v.g. Angaben keine weiteren<br />

Hinweise zum angezeigten B-Plan.<br />

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Zentraldienstes<br />

der Polizei wurde im Rahmen der TÖB<br />

am Verfahren beteiligt.<br />

Die Vattenfall Europe Mining AG wurde im Rahmen<br />

der TÖB beteiligt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-41-


20.06.11<br />

Die LMBV mbH hat sich im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung mit<br />

Schreiben vom 26.10.2010 ( Zeichen: EL-455-2010) bereits zum Vorhaben geäußert.<br />

Es waren keine zu beachtenden Belange dr LMBV betroffen.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die Anregungen und Hinweise, insbesondere<br />

zur Einbeziehung des zuständigen Bergbauunternehmens Vattenfall Europe<br />

Mining AG berücksichtigt worden sind.<br />

Eine Beteiligung der LMBV in eventuell notwendigen Baugenehmigungsverfahren<br />

erübrigt sich.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Vattenfall Europe Mining AG wurede im Rahmen<br />

der frühzeitigen TÖB und der TÖB am Verfahren<br />

beteiligt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-42-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

11.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landesbüro<br />

anerkannter<br />

Naturschutzverbände GbR<br />

Lindenstraße 34<br />

14467 Potsdam<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

14.06.11<br />

Dem Vorhaben wird zugestimmt, da eine naturverträgliche Variante gewählt<br />

wird, die als eine Bereicherung des regionalen Tourismus im unmittelbaren Tagebau-Umfeld<br />

gesehen wird.<br />

Voraussetzung dafür ist, dass die für eine akzeptable Parkplatzerweiterung zu<br />

beantragende Waldumwandlung genehmigt und die Inanspruchnahme von<br />

Wald im Verhältnis 1 : 1 durch Aufforstung mit Laubwald ersetzt wird.<br />

Des Weiteren sind die durch den Bebauungsplan gegebenen Möglichkeiten der<br />

Errichtung von Läden, Gastronomie und Beherbergungen sehr restriktiv zu nutzen<br />

unter der strengen Maßgabe, dass diese Möglichkeiten mit einem naturverträglichen<br />

Tourismus im Einklang stehen.<br />

Für den Fall der Nichtrealisierung des Vorhabens wird es für dringend geboten<br />

gehalten, die flächig auf der zur Bebauung vorgesehenen stillgelegten Ackerfläche<br />

wachsenden Ambrosia umgehend zu beseitigen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Waldumwandlung mit den entsprechenden<br />

Maßnahmen wurde genehmigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und im Bedarfsfall<br />

berücksichtigt.<br />

-43-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

12.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Wasser- und Bodenverband<br />

„Oberland Calau“<br />

Am Bahnhof 2<br />

03096 Burg (Spreewald)<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

01.10.10<br />

Die Belange des Wasser- und Bodenverbandes „Oberland Calau“ werden nicht<br />

berührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-44-


23.05.11<br />

Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ ist innerhalb seiner Verbandsgrenzen<br />

zur Unterhaltung von Gewässern 2.Ordnung verpflichtet.<br />

Mit dem Bebauungsplan zum „Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

sind die Belange des Verbandes nicht betroffen.<br />

Die Stellungnahme SPN-D-118/2010 vom 01.10.2010 behält somit weiter Ihre<br />

Gültigkeit und verlängert sich mit der Aktualisierung um zwei Jahre.<br />

Bei Veränderungen der dieser Stellungnahme zugrunde liegenden Angaben,<br />

Unterlagen und abgegebenen Erklärungen wird sie ungültig.<br />

Durch diese Stellungnahme zum Standort werden die aus anderen Rechtsgründen<br />

erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen , Zustimmungen<br />

oder Anzeigen nicht berührt oder ersetzt.<br />

Die Stellungnahme ersetzt nicht die erforderliche Genehmigung bzw. Erlaubnis<br />

der unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Stellungnahme der unteren Wasserbehörde<br />

des Landkreises Spree-Neiße wurde im Verfahren<br />

eingeholt.<br />

-45-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

13.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landesamt für Ländliche<br />

Entwicklung, Landwirtschaft<br />

und Flurneuordnung<br />

Karl-Marx-Straße 21<br />

15926 Luckau<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

20.05.11<br />

Die Belange des LELF Luckau werden nicht betroffen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-46-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

14.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Tourist-Information<br />

Spremberg<br />

Am Markt 2<br />

03130 Spremberg<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

21.09.10<br />

Die geplante Errichtung einer Anlage „Findlingslabyrinth“ ist ein Teilobjekt der<br />

touristischen Entwicklungskonzeption für den Tagebaurandbereich Steinitz,<br />

Papproth, Geisendorf und das Altbergbaugebiet Görik. Diese Region gehört mit<br />

zum Wirkungsbereich des Fremdenverkehrsvereins „Region Spremberg“ e.V..<br />

ist dem Vorhaben „Findlingslabyrinth“ entsteht ein Objekt mit Alleinstellungsmerkmal,<br />

welches für das Vereinsgebiet dringend benötigt wird. Diese Maßnahme<br />

verbessert die touristische Erschließung des Randbereiches Tagebau<br />

Welzow-Süd und dient der Steigerung der Attraktivität des Tagebaurandgebietes.<br />

Gleichzeitig wird der Erholungswert umliegender Gemeinden gesteigert.<br />

Durch die Minimierung von Eingriffen in die Natur und Landschaft und den Ausgleich<br />

unvermeidbarer Eingriffe durch Schaffung und Pflege von Biotopen und<br />

Lebensräumen wird den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

Rechnung getragen und somit eine gute Basis für den sanften Tourismus<br />

geschaffen.<br />

Die bereits bestehenden Wanderwege um Görigk und den „Steinitzer Alpen“<br />

ergänzen das touristische Angebot. Radwege ermöglichen eine gute Vernetzung<br />

von den Aussichtspunkten des Tagebau Welzow-Süd mit den umliegenden<br />

Gemeinden.<br />

In das Konzept sollte die bereits diskutierte Verlegung der Niederlausitzer Bergbautour<br />

eingearbeitet werden, da dieser überregionale Radweg einer von vier<br />

Hauptrouten in unserer Region ist. Die neue Ausschilderung der Niederlausitzer<br />

Bergbautour sollte in die Planung einbezogen werden.<br />

Das Projekt „Findlingslabyrinth“ist ein wichtiges touristisches Angebot. Aus<br />

Sicht des Fremdenverkehrsvereins „Region Spremberg“ e.V. wird dieses Projekt<br />

befürwortet.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Diese ist nicht Bestandteil eines B-Planes.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-47-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

15.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landkreis<br />

Oberspreewald-Lausitz<br />

Der Landrat<br />

PF 100064<br />

01956 Senftnberg<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

18.10.10<br />

Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit, die den o.g. Plan berühren können,<br />

gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage<br />

untere Denkmlschutzbehörde<br />

Auf der Grundlage des „Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale<br />

im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz -<br />

BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. Teil I Nr. 9, S. 215 ff.) ergeht zu o.g. Vorhaben<br />

folgende Stellungnahme:<br />

Das Areal des Bebauungsplanes (BPL) befindet sich außerhalb des Landkreises<br />

Oberspreewald-Lausitz (LK OSL). Da Bodendenkmale keine Kreisgrenzen<br />

kennen, können auch übergreifend Bodendenkmalflächen betroffen sein. Die<br />

Stellungnahme ist daher lediglich als Hinweis zu betrachten. Evtl. Beauflagungen<br />

müssen behördlicherseits vom Landkreis Spree-Neiße erfolgen.<br />

Baudenkmalpflege:<br />

Aus baudenkmalpflegerischer Sicht gibt es Seitens des LK OSL keine Bedenken<br />

und Hinweise.<br />

Bodendenkmalpflege:<br />

Auf der Planfläche sind bisher im Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege<br />

unn Archäologischen Landesmuseum, Referat Tagebauvorhaben, Außenstelle<br />

Calau, keine Bodendenkmale bekannt. Das Areal befindet sich:<br />

a) in der Nähe der Ortslage mit dem mittelalterlichen Ortskern Steinitz und<br />

b) gehört zur unmittelbar an den Ort grenzenden Feldflur.<br />

c) Die Lage oberhalb des Baches deutet auf eine mögliche urgeschichtliche<br />

Siedlung hin.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-48-


zu a)<br />

Aufgrund der Lage in Ortsnähe wäre durch Prospektion und Sondagen abzusichen,<br />

ob hier Spuren einer Spätslawischen Vorgängersiedlung außerhalb des<br />

Ortes wie in den benachbarten Orten Kausche und Klein Görigk (Ausgrabungen<br />

im Tagebauvorfeld Welzow-Süd) liegen.<br />

zu b)<br />

Hier sind mittelalterliche Feldrelikte zu erwarten,die weiter westlich (Steinitz 3),<br />

nordwestlich (Steinitz 4) und südwestlich (Steinitz 2) vom Ort in Form von Wölbäckern<br />

oder als Fundniederschlag Harter Grauware dokumentiert sind. Durch<br />

Prospektion und gezielte Schnitte sind die Relikte der Feldstreifen zu dokumentieren.<br />

zu c)<br />

Durch Prospektion, Sondagen und Schnitte dürften sich vemutete urgeschichtliche<br />

Siedlungsspuren nachweisen lassen. Falls diese auftreten, sind die Bodendenkmale<br />

in baulich beanspruchten Bereichen flächendeckend zu dokumentieren<br />

und Funde zu bergen.<br />

Umweltamt – untere Wasserbehörde – Reg.-Nr. 05-11-482-10<br />

Der Geltungsbereich des BPL berührt kein im Landkreis OSL festgesetztes<br />

Wasserschutzgebiet und kein im Landkreis festgesetztes Überschwemmungsgebiet.<br />

Umweltamt – untere Naturschutzbehörde<br />

Durch die mit dem BPL vorbereiteten Vorhaben werden keine in Zuständigkeit<br />

der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz liegend<br />

naturschutzrechtliche Belange berührt.<br />

Genehmigungen, Zustimmungen und weitere Entscheidungen, die nach anderen<br />

Rechtsvorschriften erforderlich sind, müssen unabhängig von dieser Stellungnahme<br />

eingeholt werden.<br />

Bei Veränderungen der dem Antrag auf Erteilung der Stellungnahme zugundeliegenden<br />

Angaben, Unterlagen und Erklärungen wird diese ungültig. Die Stellungnahme<br />

verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

-49-


09.06.11<br />

untere Denkmlschutzbehörde<br />

Die im Zuge der 1. Betweiligung der Träger öffentlicher Belange ergangene<br />

Stellungnahme vom 18.0.2010 behält weierhin ihre Gültigkeit.<br />

Umweltamt – untere Naturschutzbehörde<br />

Durch den BebauungsplanZuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde des<br />

Landkreises Oberspreewald-Lausitz liegend naturschutzrechtliche Belange berührt.<br />

Amt für Planung und Wirtschaft-SG Kreisplanung<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das BauGB durch Artikel 4 des Gesetzes<br />

vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619) zuletzt geändert hat.<br />

Genehmigungen, Zustimmungen und weitere Entscheidungen, die nach anderen<br />

Rechtsvorschriften erforderlich sind, müssen unabhängig von dieser Stellungnahme<br />

eingeholt werden.<br />

Bei Veränderungen der dem Antrag auf Erteilung der Stellungnahme zugrundeliegenden<br />

Angaben, Unterlagen und Erklärungen wird diese ungültig. Die Stellungnahme<br />

verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wurde im Bebauungsplan, Fassung<br />

Juni 2011 entprechend eingearbeitet.<br />

Grundzüge der Planung wurden dadurch nicht<br />

berührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-50-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

16.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Bergbautourismus-Verein<br />

Heinrich-Heine-Straße 2<br />

03119 Welzow<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

06.06.11<br />

Das Vorhaben wird begrüßt, da dadurch eine weitere touristische Attraktion in<br />

der Region geschaffen und eine gute Zusammenarbeit mit den Betreibern mit<br />

den Betreibern erwartet wird.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-51-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

17.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Brandenburgisches Landesamt<br />

für Denkmalpflege und<br />

Archäologisches Landesmuseum<br />

Abteilung Bodendenkmalpflege/<br />

Archäologisches<br />

Landesmuseum<br />

Außenstelle Calau<br />

Altnauer Straße 5<br />

D -03205 Calau<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

21.10.10<br />

Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum,<br />

Abteilung Bodendenkmalpflege, nimmt als Träger öffentlicher Belange<br />

gem. § 1 Abs. 5 Ziff. 5 BauGB unter Hinweis auf das Gesetz über den<br />

Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg – Brandenburgisches<br />

Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) – vom 24. Mai 2004 (GVBl. I, S. 215)<br />

als zuständige Denkmalfachbehörde wie folgt Stellung:<br />

Auf der Planfläche sind bisher, keine Bodendenkmale bekannt. Das Areal befindet<br />

sich<br />

a) in der Nähe der Ortslage mit dem mittelalterlichen Ortskern Steinitz und<br />

b) gehört zur unmittelbar an den Ort grenzenden Feldflur.<br />

c) Die Lage oberhalb des Baches deutet auf eine mögliche urgeschichtliche<br />

Siedlung hin.<br />

zu a)<br />

Aufgrund der Lage in Ortsnähe wäre durch Prospektion und Sondagen abzusichen,<br />

ob hier Spuren einer Spätslawischen Vorgängersiedlung außerhalb des<br />

Ortes wie in den benachbarten Orten Kausche und Klein Görigk (Ausgrabungen<br />

im Tagebauvorfeld Welzow-Süd) liegen.<br />

zu b)<br />

Hier sind mittelalterliche Feldrelikte zu erwarten,die weiter westlich (Steinitz 3),<br />

nordwestlich (Steinitz 4) und südwestlich (Steinitz 2) vom Ort in Form von Wölbäckern<br />

oder als Fundniederschlag Harter Grauware dokumentiert sind. Durch<br />

Prospektion und gezielte Schnitte sind die Relikte der Feldstreifen zu dokumentieren.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

-52-


zu c)<br />

Durch Prospektion, Sondagen und Schnitte dürften sich vemutete urgeschichtliche<br />

Siedlungsspuren nachweisen lassen. Falls diese auftreten, sind die Bodendenkmale<br />

in baulich beanspruchten Bereichen flächendeckend zu dokumentieren<br />

und Funde zu bergen.<br />

Die organisatorische und finanzielle Verantwortung zur Durchführung für Propektionen,<br />

Sondagen und Schnitten sowie ggf. weitere Untersuchungen liegt<br />

gemäß § 7 Abs. 3 des – Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes<br />

(BbgDSchG) – vom 24. Mai 2004 (GVBl. I, S. 215) beim Veranlasser der Maßnahme.<br />

Vor Beginn der Baumaßnahme ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde die<br />

denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen.<br />

Bitte beachten: Mit diesem Schreiben wird nur zu Belangen des Bodendenkmalschutzes<br />

Stellung genommen. Zu Belangen der Baudenkmalpflege ist die<br />

Abt. Denkmalpflege direkt zu beteiligen.<br />

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist<br />

als Rechtsgrundlage Bestandteil des B-Planes.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Sachverhalt wurde in die Begründung zum<br />

Bebauungsplan (I.4), Fassung Januar 2011, aufgenommen.<br />

Die Abteilung Denkmalpflege wurde separat beteiligt.<br />

-53-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

18.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Brandenburgisches Landesamt<br />

für Denkmalpflege und<br />

Archäologisches Landesmuseum<br />

Abteilung Denkmalpflege/<br />

Archäologisches<br />

Landesmuseum<br />

Abteilung Denkmalpflege<br />

Wünsdorfer Platz 4-5<br />

D -15806 Zossen<br />

OT Wünsdorf<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

06.01.11<br />

Gegen die vorliegende Planung bestehen keine denkmalpflegerischen Bedenken.<br />

Hinweis: Da bei dem Vorhaben Belange der Bodendenkmalpflege berührt sein<br />

können, gibt es ggf. eine weitere Stellungnahme.<br />

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Denkmalliste des Landes Brandenburg<br />

fortgeschrieben wird.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Stellungnahme der Abteilung Bodendenkmalpflege<br />

liegt vor.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-54-


10.06.11<br />

Gegen die vorliegende Planung bestehen nach derzeitigen Kenntnisstand keine<br />

denkmalpflegerischen Bedenken.<br />

Hinweis: Da bei dem Vorhaben Belange der Bodendenkmalpflege berührt sein<br />

können, erhalten Sie aus unserem Hause ggf. eine weitere Stellungnahme.<br />

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Denkmalliste des Landes Brandenburg<br />

fortgeschrieben wird.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Es liegt eine Stellungnahme aus der frühzeitigen<br />

TÖB vor.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-55-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

19.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Landesbetrieb<br />

Straßenwesen<br />

Niederlassung Süd<br />

Hauptsitz Cottbus<br />

Von-Schön-Straße 11<br />

03050 Cottbus<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

02.11.10<br />

Der o.g. Bebauungsplan berührt keine Straßen, die sich in der Baulast des<br />

Bundes oder des Landes Brandenburg befinden und vom Landbetrieb Straßenwesen<br />

Brandenburg, NL Süd, HS Cottbus verwaltet werden.<br />

Im betroffenen Bereich bestehen keine Planungsabsichten.<br />

Aus heutigem Kenntnisstand gibt es seitens des Landesbetriebes Straßenwesen<br />

keine Einwände.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-56-


17.05.11<br />

Der o.g. Bebauungsplan berührt keine Straßen, die sich in der Baulast des<br />

Bundes oder des Landes Brandenburg befinden und vom Landbetrieb Straßenwesen<br />

Brandenburg, NL Süd, HS Cottbus verwaltet werden.<br />

Im betroffenen Bereich bestehen keine Planungsabsichten.<br />

Aus heutigem Kenntnisstand gibt es seitens des Landesbetriebes Straßenwesen<br />

keine Einwände.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-57-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

20.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />

Bürgeramt<br />

Spremberger Straße 61<br />

03116 <strong>Drebkau</strong><br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

03.01.11<br />

Im Rahmen der Einsatzplanung zum o.g. Bauvorhaben kann mit den vorhandenen<br />

Tanklöschfahrzeugen der Ortsfeuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> eine Erstablöschung<br />

am Brandobjekt vorgenommen werden.<br />

Das vorhandene Trinkwassernetz ist nach Aussage der LWG nicht für eine<br />

Löschwasserentnahme ausgelegt und kann somit nicht genutzt werden.<br />

Eine oberirdische Löschwasserzisterne für eine Löschwasserentnahme am<br />

Brandobjekt ist ca. 400-500 m entfernt und überschreitet somit den Löschbereich<br />

von 300 m.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Im Bebauungsplan, Fassung Januar 2011 wurde<br />

in der Begründung eine Zisterne oder ein Teich<br />

im Rahmen der landschaftsplanerischen Gestaltung<br />

innerhalb des Plangebietes im Löschbereich<br />

von 300 m ausgewiesen.<br />

-58-


06.06.11<br />

Im Rahmen der Einsatzplanung zum o.g. Bauvorhaben kann mit den vorhandenen<br />

Tanklöschfahrzeugen der Ortsfeuerwehren der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> eine Erstablöschung<br />

am Brandobjekt vorgenommen werden.<br />

Das vorhandene Trinkwassernetz ist nach Aussage der LWG nicht für eine<br />

Löschwasserentnahme ausgelegt und kann somit nicht für die Sicherstellung<br />

des Grundschutzes angesetzt werden.<br />

Eine oberirdische Löschwasserzisterne für eine Löschwasserentnahme am<br />

Brandobjekt ist ca. 400-500 m entfernt und überschreitet somit den Löschbereich<br />

von 300 m.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Im Bebauungsplan, Fassung Januar 2011 wurde<br />

in der Begründung eine Zisterne oder ein Teich<br />

im Rahmen der landschaftsplanerischen Gestaltung<br />

innerhalb des Plangebietes im Löschbereich<br />

von 300 m ausgewiesen.<br />

-59-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

21.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Zentraldienst der Polizei<br />

Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

Verwaltungszentrum B<br />

Hauptallee 116/8<br />

15806 Zossen<br />

OT Wünsdorf<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

06.06.11<br />

Beplanung des Gebietes bestehen grundsätzlich keine Einwände.<br />

Eine erste Bewertung hat ergeben, dass sich der Planungsbereich in einem<br />

kampfmittelbelasteten Gebiet befindet. Damit ist für die Ausführung von Erdarbeiten<br />

eine Munitionsfreiheitsbescheinigung erforderlich.<br />

Die Bauträger/ Bauausführenden können dazu Anträge zur Überprüfung einer<br />

konkreten Munitionsbelastung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst stellen. Diese<br />

Anträge sind rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme einzureichen.<br />

Aus heutigem Kenntnisstand gibt es seitens des Landesbetriebes Straßenwesen<br />

keine Einwände.<br />

ird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Anträge zur Überprüfung einer konkreten<br />

Munitionsbelastung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

werden im Rahmen des Bauantragsverfahrens<br />

bzw. bei genehmigungsfreien Vorhaben<br />

vor Beginn der Baumaßnahme gestellt.<br />

-60-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

22.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Wehrbereichsverwaltung<br />

Ost<br />

Postfach 11 49<br />

15331 Strausberg<br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

18.05.11<br />

Durch das näher beschrieben Vorhaben werden Belange der Bundeswehr nicht<br />

berührt.<br />

Es bestehen daher seitens der Bundeswehr keine Einwände.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

-61-


<strong>Abwägungsprotokoll</strong> Bebauungsplan 07.09.2011<br />

„Findlingslabyrinth Steinitz am Tagebaurand Welzow-Süd“<br />

23.<br />

Träger<br />

Öffentlicher Belange/<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Herr<br />

Klaus Duve<br />

Kauscher Straße 1<br />

03116 <strong>Drebkau</strong><br />

Datum Stellungnahme in Kurzform Abwägungsvorschlag<br />

14.06.11<br />

Die 20 kV Freileitung wurde im Juni 2011 demontiert!<br />

Warum sind keine Obstbäume als Ausgleichpflanzung vorgesehen?<br />

Der Sachverhalt ist bekannt. Gemäß Stellungnahme<br />

der envia wurde der B-Plan in der Fassung<br />

Juli 2011 entsprechend geändert. Grundzüge<br />

der Planung werden dadurch nicht berührt.<br />

Die Pflanzliste hochwertiger einheimischer Laubgehölze<br />

wurde auf Grundlage des Gestaltungskonzeptes<br />

für das „Findlingslabyrinth“ erstellt. Da<br />

es sich bei dieser Liste um empfohlene Anpflanzungen<br />

handelt sind Obstgehölze nicht ausgeschlossen<br />

und können im Bedarfsfall ebenfalls<br />

zur Anwendung kommen.<br />

-62-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!