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S tadt D rebkau

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D<strong>rebkau</strong> - 6 -<br />

Nr. 24/2009<br />

Fortsetzung von Seite 5<br />

wenn<br />

1. die betroffene Person oder nach ihrem Tod deren<br />

Ehegatte, deren Partner einer auf Dauer angelegten<br />

Lebensgemeinschaft, Kinder oder Eltern in die<br />

Benutzung eingewilligt haben oder<br />

2. die Benutzung zur Behebung einer bestehenden<br />

Beweisnot oder aus sonstigen im rechtlichen<br />

Interesse eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich<br />

ist oder<br />

3. die Benutzung für die Durchführung eines wissenschaftlichen<br />

Vorhabens erforderlich ist und wenn<br />

sichergestellt ist, dass schutzwürdige Belange der<br />

betroffenen Person und Dritter nicht beeinträchtigt<br />

werden, oder wenn das öffentliche Interesse an der<br />

Durchführung des wissenschaftlichen Vorhabens<br />

die schutzwürdigen Belange erheblich überwiegt.<br />

(10) Die Verkürzung von Schutzfristen ist schriftlich und unter<br />

Angabe von Gründen zu beantragen. Sie kann lediglich<br />

für einzelne Archivalieneinheiten oder fest umgrenzte<br />

Gruppen beantragt werden.<br />

(11) Über die Verkürzung entscheidet der für das S<strong>tadt</strong>archiv<br />

zuständige Leiter . Die Entscheidung ist dem Antragsteller<br />

mitzuteilen, bei Ablehnung in schriftlicher Form und unter<br />

Angabe der Gründe.<br />

(12) Wird im Falle des Absatzes 9 die Einwilligung einer der<br />

dazu berechtigten Personen vorgelegt, so kann auf die<br />

Schriftform des Antrages verzichtet werden.<br />

§ 5 Benutzung<br />

(1) Das Archivgut wird nach vorangegangener Beratung im<br />

Original oder als Reproduktion im S<strong>tadt</strong>archiv vorgelegt<br />

oder als Reproduktion ausgehändigt. Zum Schutz des<br />

Archivgutes oder zur Wahrung schutzwürdiger Belange<br />

Dritter können auch ausschließlich Auskünfte über seinen<br />

Inhalt erteilt werden. Über die Art und Weise der<br />

Benutzung entscheidet das S<strong>tadt</strong>archiv unter Berücksichtigung<br />

der §§ 7 bis 12 des Brandenburgischen<br />

Archivgesetzes im Einzelfall.<br />

Die 13. ordentliche Sitzung der S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung<br />

der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> findet<br />

am 01.12.2009<br />

um 19.00 Uhr<br />

im Bürgerhaus Kausche - Saal -, An den Steinen 7,<br />

03116 D<strong>rebkau</strong> - OT Kausche<br />

statt.<br />

Tagesordnung<br />

TOP A) Öffentliche Sitzung Vorlage-Nr.<br />

01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der<br />

Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der<br />

Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit<br />

02 Änderungsanträge zur Tagesordnung /<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

03 Einwände gegen die Niederschrift über<br />

den öffentlichen Teil der Sitzung vom<br />

27.10.2009<br />

04 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />

Niederschrift über den öffentlichen Teil<br />

der Sitzung vom 27.10.2009<br />

(2) Das Archivgut ist nur im Benutzerraum während der festgesetzten<br />

Öffnungszeiten oder während der mit der<br />

Archivierung vereinbarten Zeit einzusehen. Der Benutzer<br />

ist verpflichtet die innere Ordnung des Archivguts zu<br />

belassen, seine innere Ordnung zu bewahren, es nicht zu<br />

beschädigen, zu verändern oder in seinem Erhaltungszustand<br />

zu gefährden.<br />

(3) Ein Anspruch auf Vorlage bestimmten Archivguts zu<br />

einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.<br />

(4) Das Personal des S<strong>tadt</strong>archivs ist berechtigt, den<br />

Benutzern Anweisungen zur Einhaltung der<br />

Benutzerordnung zu erteilen, denen Folge zu leisten ist.<br />

§ 6 Reproduktion<br />

(1) Von den Archivalien können im Rahmen der gegebenen<br />

Möglichkeiten vom S<strong>tadt</strong>archiv Reproduktionen angefertigt<br />

werden, soweit konservatorische und urheberrechtliche<br />

Gründe nicht entgegenstehen und sichergestellt ist,<br />

dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter<br />

nicht beeinträchtigt werden.<br />

(2) Ein Anspruch auf Anfertigung von Reproduktionen<br />

besteht nicht.<br />

(3) Die Veröffentlichung von Reproduktionen von Archivgut<br />

aus dem S<strong>tadt</strong>archiv bedarf der schriftlichen<br />

Genehmigung des Archivs und ist nur unter Nennung der<br />

Quelle wie des Archivs zulässig.<br />

§ 7 Gebühren für Reproduktionen<br />

Die Reproduktion nach §6 dieser Benutzungsordnung ist eine<br />

Verwaltungstätigkeit im Sinne des §1 der Verwaltungsgebührensatzung<br />

der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> vom 31.05.2006 in der<br />

jeweils geltenden Fassung.<br />

Die Berechnung der Gebühren und Auslagen für Reproduktionen<br />

richtet sich nach dem Gebührentarif der<br />

Verwaltungsgebührensatzung.<br />

05 Bericht des Bürgermeisters<br />

06 Aussprache der S<strong>tadt</strong>verordneten /<br />

Ortsvorsteher zum Bericht des Bürgermeisters<br />

07 Einwohnerfragestunde<br />

08 Anfragen der S<strong>tadt</strong>verordneten / Ortsvorsteher<br />

09 Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraftnutzung<br />

für die S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong>;<br />

Entwurfs- und Offenlagebeschluss 0086/09<br />

10 Doppische Haushaltssatzung der S<strong>tadt</strong><br />

D<strong>rebkau</strong> für das Haushaltsjahr 2009 mit<br />

dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 0074/09<br />

11 Aufhebung des Beschlusses 42/09 vom<br />

28.07.2009, Doppische Haushaltssatzung<br />

der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> für das Haushaltsjahr<br />

2009 mit dem Haushaltsplan und seinen<br />

Anlagen 0075/09<br />

12 Aufnahme eines Umschuldungskredites<br />

in Höhe von 1.201 535,00 EUR zum<br />

30.03.2010 zu den Konditionen des<br />

03.12.2009 mit einer Laufzeit von 10<br />

Jahren 0065/09<br />

Fortsetzung auf Seite 7

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