S tadt D rebkau
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D<strong>rebkau</strong> - 6 -<br />
Nr. 24/2009<br />
Fortsetzung von Seite 5<br />
wenn<br />
1. die betroffene Person oder nach ihrem Tod deren<br />
Ehegatte, deren Partner einer auf Dauer angelegten<br />
Lebensgemeinschaft, Kinder oder Eltern in die<br />
Benutzung eingewilligt haben oder<br />
2. die Benutzung zur Behebung einer bestehenden<br />
Beweisnot oder aus sonstigen im rechtlichen<br />
Interesse eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich<br />
ist oder<br />
3. die Benutzung für die Durchführung eines wissenschaftlichen<br />
Vorhabens erforderlich ist und wenn<br />
sichergestellt ist, dass schutzwürdige Belange der<br />
betroffenen Person und Dritter nicht beeinträchtigt<br />
werden, oder wenn das öffentliche Interesse an der<br />
Durchführung des wissenschaftlichen Vorhabens<br />
die schutzwürdigen Belange erheblich überwiegt.<br />
(10) Die Verkürzung von Schutzfristen ist schriftlich und unter<br />
Angabe von Gründen zu beantragen. Sie kann lediglich<br />
für einzelne Archivalieneinheiten oder fest umgrenzte<br />
Gruppen beantragt werden.<br />
(11) Über die Verkürzung entscheidet der für das S<strong>tadt</strong>archiv<br />
zuständige Leiter . Die Entscheidung ist dem Antragsteller<br />
mitzuteilen, bei Ablehnung in schriftlicher Form und unter<br />
Angabe der Gründe.<br />
(12) Wird im Falle des Absatzes 9 die Einwilligung einer der<br />
dazu berechtigten Personen vorgelegt, so kann auf die<br />
Schriftform des Antrages verzichtet werden.<br />
§ 5 Benutzung<br />
(1) Das Archivgut wird nach vorangegangener Beratung im<br />
Original oder als Reproduktion im S<strong>tadt</strong>archiv vorgelegt<br />
oder als Reproduktion ausgehändigt. Zum Schutz des<br />
Archivgutes oder zur Wahrung schutzwürdiger Belange<br />
Dritter können auch ausschließlich Auskünfte über seinen<br />
Inhalt erteilt werden. Über die Art und Weise der<br />
Benutzung entscheidet das S<strong>tadt</strong>archiv unter Berücksichtigung<br />
der §§ 7 bis 12 des Brandenburgischen<br />
Archivgesetzes im Einzelfall.<br />
Die 13. ordentliche Sitzung der S<strong>tadt</strong>verordnetenversammlung<br />
der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> findet<br />
am 01.12.2009<br />
um 19.00 Uhr<br />
im Bürgerhaus Kausche - Saal -, An den Steinen 7,<br />
03116 D<strong>rebkau</strong> - OT Kausche<br />
statt.<br />
Tagesordnung<br />
TOP A) Öffentliche Sitzung Vorlage-Nr.<br />
01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der<br />
Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der<br />
Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit<br />
02 Änderungsanträge zur Tagesordnung /<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
03 Einwände gegen die Niederschrift über<br />
den öffentlichen Teil der Sitzung vom<br />
27.10.2009<br />
04 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />
Niederschrift über den öffentlichen Teil<br />
der Sitzung vom 27.10.2009<br />
(2) Das Archivgut ist nur im Benutzerraum während der festgesetzten<br />
Öffnungszeiten oder während der mit der<br />
Archivierung vereinbarten Zeit einzusehen. Der Benutzer<br />
ist verpflichtet die innere Ordnung des Archivguts zu<br />
belassen, seine innere Ordnung zu bewahren, es nicht zu<br />
beschädigen, zu verändern oder in seinem Erhaltungszustand<br />
zu gefährden.<br />
(3) Ein Anspruch auf Vorlage bestimmten Archivguts zu<br />
einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.<br />
(4) Das Personal des S<strong>tadt</strong>archivs ist berechtigt, den<br />
Benutzern Anweisungen zur Einhaltung der<br />
Benutzerordnung zu erteilen, denen Folge zu leisten ist.<br />
§ 6 Reproduktion<br />
(1) Von den Archivalien können im Rahmen der gegebenen<br />
Möglichkeiten vom S<strong>tadt</strong>archiv Reproduktionen angefertigt<br />
werden, soweit konservatorische und urheberrechtliche<br />
Gründe nicht entgegenstehen und sichergestellt ist,<br />
dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter<br />
nicht beeinträchtigt werden.<br />
(2) Ein Anspruch auf Anfertigung von Reproduktionen<br />
besteht nicht.<br />
(3) Die Veröffentlichung von Reproduktionen von Archivgut<br />
aus dem S<strong>tadt</strong>archiv bedarf der schriftlichen<br />
Genehmigung des Archivs und ist nur unter Nennung der<br />
Quelle wie des Archivs zulässig.<br />
§ 7 Gebühren für Reproduktionen<br />
Die Reproduktion nach §6 dieser Benutzungsordnung ist eine<br />
Verwaltungstätigkeit im Sinne des §1 der Verwaltungsgebührensatzung<br />
der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> vom 31.05.2006 in der<br />
jeweils geltenden Fassung.<br />
Die Berechnung der Gebühren und Auslagen für Reproduktionen<br />
richtet sich nach dem Gebührentarif der<br />
Verwaltungsgebührensatzung.<br />
05 Bericht des Bürgermeisters<br />
06 Aussprache der S<strong>tadt</strong>verordneten /<br />
Ortsvorsteher zum Bericht des Bürgermeisters<br />
07 Einwohnerfragestunde<br />
08 Anfragen der S<strong>tadt</strong>verordneten / Ortsvorsteher<br />
09 Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraftnutzung<br />
für die S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong>;<br />
Entwurfs- und Offenlagebeschluss 0086/09<br />
10 Doppische Haushaltssatzung der S<strong>tadt</strong><br />
D<strong>rebkau</strong> für das Haushaltsjahr 2009 mit<br />
dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 0074/09<br />
11 Aufhebung des Beschlusses 42/09 vom<br />
28.07.2009, Doppische Haushaltssatzung<br />
der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong> für das Haushaltsjahr<br />
2009 mit dem Haushaltsplan und seinen<br />
Anlagen 0075/09<br />
12 Aufnahme eines Umschuldungskredites<br />
in Höhe von 1.201 535,00 EUR zum<br />
30.03.2010 zu den Konditionen des<br />
03.12.2009 mit einer Laufzeit von 10<br />
Jahren 0065/09<br />
Fortsetzung auf Seite 7