09.01.2013 Aufrufe

S tadt D rebkau

S tadt D rebkau

S tadt D rebkau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

D<strong>rebkau</strong> - 2 -<br />

Nr. 24/2009<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachungen der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

Wahl des Landrates am 10.01.2010 (evtl. Stichwahl am 24.01.2010) –<br />

Besetzung der Wahlvorstände<br />

A u f r u f<br />

an alle Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen<br />

der S<strong>tadt</strong> D<strong>rebkau</strong><br />

Am 10. Januar 2010 (evtl. Stichwahl am 24.01.2010) findet im<br />

Landkreis Spree- Neiße die Wahl des Landrates statt.<br />

Gemäß § 5 Absatz 2 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung<br />

(BbgKWahlV) vom 4. Februar 2008 (GVBl.II/ 08<br />

[Nr. 04] S. 39) fordere ich hiermit alle im Wahlgebiet der S<strong>tadt</strong><br />

D<strong>rebkau</strong> vertretenen Parteien, politische Vereinigungen und<br />

Wählergruppen auf, bis zum<br />

04.12.2009<br />

wahlberechtigte Personen als Beisitzer für die Wahlvorstände<br />

vorzuschlagen.<br />

Es werden für dieses Ehrenamt im gesamten Gemeindegebiet<br />

ca. 66 Personen benötigt. Der Einsatz erfolgt in den Wahllokalen<br />

der jeweiligen Ortsteile.<br />

Vorsorglich weise ich hiermit auf die Beachtung des § 83,<br />

Absätze 4 und 5 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes<br />

(BbgKWahlG) hin, die nachfolgend im Wortlaut folgen.<br />

§ 83<br />

Absatz 4<br />

Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.<br />

Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende<br />

Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht<br />

Wahlleiter oder deren Stellvertreter sein und keine ehrenamtliche<br />

Tätigkeit nach Absatz1 Satz1 * ausüben. Wahlleiter oder<br />

deren Stellvertreter scheiden mit ihrer schriftlichen Zustimmung<br />

zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag (§ 28 Abs.5 oder<br />

§ 70 Abs.3) oder mit ihrer Benennung auf einem Wahlvorschlag<br />

als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson<br />

aus ihrem Amt aus. Satz 3 gilt für die Beisitzer<br />

der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände<br />

entsprechend.<br />

Absatz 5<br />

Die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach Absatz 1<br />

Satz 1* dürfen insbesondere ablehnen<br />

1. die Mitglieder des Europäischen Parlaments, des<br />

Deutschen Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung<br />

und der Landesregierung ,<br />

2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit<br />

dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der<br />

öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind,<br />

3. wahlberechtigte Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet<br />

haben,<br />

4. wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass<br />

ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des<br />

Amtes in besonderem Maße erschwert<br />

5. wahlberechtigte Personen, die glaubhaft machen, dass<br />

sie aus dringenden Gründen oder wegen einer Krankheit oder<br />

wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, das Amt ordnungsgemäß<br />

zu führen sowie<br />

6. wahlberechtigte Personen, die sich am Wahltag aus zwingenden<br />

Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.<br />

* Absatz 1<br />

Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der<br />

Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur<br />

Übernahme dieser Ehrenämter ist vorbehaltlich der Absätze 4<br />

und 5 jede wahlberechtigte Person verpflichtet.<br />

______________________________________________________<br />

A u f r u f<br />

an alle Bürgerinnen und Bürger<br />

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben ebenfalls<br />

die Möglichkeit der ehrenamtlichen Mitwirkung in den<br />

Wahlvorständen.<br />

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich bereit erklären, dieses<br />

Ehrenamt für den Wahltag anzunehmen.<br />

Bitte melden Sie sich bei Frau Muth (Tel.: 035602- 562-20;<br />

muth@d<strong>rebkau</strong>.de )!<br />

D<strong>rebkau</strong>, den 09.11.2009<br />

Altekrüger<br />

Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!