09.01.2013 Aufrufe

drebkauer amtsblatt - Stadt Drebkau

drebkauer amtsblatt - Stadt Drebkau

drebkauer amtsblatt - Stadt Drebkau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nr. 18/2010 -3-<br />

Fortsetzung von Seite 2<br />

Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausgestellt und zugesendet,<br />

es sei denn, aus dem Antrag ergibt sich, dass sie<br />

bei der Stichwahl in ihrem Wahlbezirk wählen will.<br />

Wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein erhalten<br />

haben, wird für die Stichwahl von Amts wegen wiederum<br />

ein Wahlschein ausgestellt und zugesendet.<br />

10. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und<br />

nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst<br />

<strong>Drebkau</strong><br />

ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das<br />

Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren<br />

oder mit Geldstrafe bestraft; auch der Versuch ist strafbar<br />

(§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

<strong>Drebkau</strong>, den 23.08.2010<br />

gez. M. Jurk<br />

Allgemeine Stellvertreterin des Bürgermeisters<br />

Fortsetzung auf Seite 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!