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herunterladen - Statistik der Unfallversicherung UVG

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Bei an<strong>der</strong>n Verletzungen ist die Dauer <strong>der</strong> Behandlung dieselbe geblieben, dafür<br />

sind die Ijeilungsergebnisse wesentlich bessere geworden, indem die Zahl <strong>der</strong> /enten<br />

abgenommen hat.<br />

Als Beispiele seien erwähnt die Frakturen des Schlüsselbeins, sowie die Quetschungen<br />

und Verstauchungen des Schultergelenks.<br />

C. Der gesundheitliche Vorzustand <strong>der</strong> Verletzten.<br />

Das schweizerische Gesetz enthält eine Eigentümlichkeit, ~her <strong>der</strong>en Auswirkung<br />

an dieser Stelle kurz berichtet werden soll. Sie betrifft den Artikel 91, <strong>der</strong> foilgen<strong>der</strong>maßen<br />

lautet:<br />

„Die Geldleistungen <strong>der</strong> Anstalt werden entsprechend gekürzt, wenn die K;rankheit,<br />

die Invalidität o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tod nur teilweise die.F'olge eines Unfalles sind.<br />

Die Bestimmung berührt nicht das Eieilverfahren selbst, aber die vorgesehene Kürzung<br />

ist eine vom Arzt während des Heilverfahrens zu entscheidende Frage, und die<br />

Erfahrungen <strong>der</strong> Anstalt, namentlich in f!nanzieller Beziehung, sind für an<strong>der</strong>e Versicherer<br />

nicht ohne Interesse.<br />

Dem Wortlaute nach sollte die gesetzliche Bestimmung <strong>der</strong> Anstalt eine finanzielle<br />

Entlastung bringen. Eine solche ist nicht eingetreten; den Beweis erbringt ein hier<br />

wie<strong>der</strong>gegebenes Jahresergebnis, dasjenige des Jahres 1936, dessen Verhältnisse sich<br />

von den an<strong>der</strong>n Jahren nicht unterscheiden.<br />

Betriebsunfälle<br />

Nichtbetriebsunfälle .<br />

1(ürzungen nach Art. 91.<br />

Zahl <strong>der</strong><br />

Unfälle<br />

64 182<br />

28 082<br />

Zahl <strong>der</strong> Kürzungen Kürzungsbeträge<br />

absolut in '/o absolut in '/o<br />

295<br />

112<br />

0,5<br />

0,4<br />

174 020<br />

81 821<br />

Die Kürzungen sind also sowohl an Zahl wie im Betrage bedeutungslos und die<br />

durch die Gesetzesbestimmung bewirkte Einsparung recht klein. In Wirklichkeit ist sie<br />

noch kleiner, weil <strong>der</strong> Artikel auch zur Eingangspiorte von zweifelhaften Krankheiten<br />

in die Versicherung geworden ist und den Weg zur Entschädigung als Unfall geöffnet<br />

hat. Trotzdem ist die durch das Gesetz getroffene Ordnung von Vorteil, weil sie <strong>der</strong><br />

Anstalt eine gewisse Bewegungsfreiheit gibt und zweifelhafte Fälle leichter ordnen läßt,<br />

sodaß die Bestimmung auch im Interesse <strong>der</strong> Versicherten liegt.<br />

Über Unfallursachen.<br />

A. In <strong>der</strong> Versicherung <strong>der</strong> Betriebsunfälle.<br />

Im letzten Bericht wurde darauf hingewiesen, daß eine Klassierung <strong>der</strong> Unfälle nach<br />

allgemeinen Merkmalen, d. h. eine Aufteilung <strong>der</strong> Unfälle nach einigen wenigen Ursachen<br />

sich nicht mehr lohne und daß das allgemein in verschiedenen Län<strong>der</strong>n verwendete<br />

Ursachenschema veraltet sei. Für interne Zweclce genügen dem Aersicherer Zusammenstellungen<br />

nach diesem allgemeinen Schema nicht und als allgemeine Orientierung sind<br />

sie mit Vorsicht zu gebrauchen; denn die Erfahrungen zeigen immer bestimmter, daß die<br />

Unterlagen dieser Ursachenstatistiken, die Unfallanzeigen, zur Auswahl <strong>der</strong> zutreffenden<br />

Ursache des Schemas kaum ausreichen, sodaß ein Unfall oftmals ziemlich willkürlich<br />

einer Ursache des Schemas zugeteilt werden muß. Der Versuch von Arbeitsämtern, an<br />

Stelle eines Ursachenschemas <strong>der</strong>en zwei zu verwenden und jeden Unfall zweimal einzutragen,<br />

beispielsweise einmal unter Ursachen <strong>der</strong> Betriebseinrichtung, das zweite<br />

Mal unter solchen <strong>der</strong> Arbeitsverrichtung, macht die Sache nicht besser, weil die<br />

Unsicherheiten in <strong>der</strong> Zuteilung infolge <strong>der</strong> ungenügenden Angaben auf den Unfallanzeigen<br />

bestehen bleiben. Mit diesen Feststellungen ist aber <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Ursachenstatistik<br />

keineswegs verneint. Im Gegenteil, die Untersuchung <strong>der</strong> Unfallursachen muß<br />

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