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Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen

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<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />

Nachstehend werden drei der Schlüsselmaßnahmen aus der Initiative „<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong> <strong>für</strong> Unternehmen“<br />

ausführlicher beschrieben. Eine detaillierte Darstellung der weiteren Maßnahmen der einzelnen<br />

Ministerien findet sich im Tabellenteil.<br />

Umsetzung „E-Invoicing Richtlinie 2 “ und elektronische Rechnung an den Bund<br />

Zielsetzungen sind unter anderem die Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der MwSt-Vorschriften<br />

<strong>für</strong> die Rechnungsstellung, insbesondere die Forcierung der elektronischen Rechnungslegung zur<br />

Kostensenkung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die „E-Invoicing Richtlinie“ sieht<br />

außerdem die Gleichbehandlung von elektronischer Rechnung mit der Papierrechnung vor. Durch die Gleichbehandlung<br />

wird mit einer Entlastung <strong>für</strong> Unternehmen in Höhe von 400 Mio. € gerechnet. Die Wirtschaftskammer<br />

Österreich geht auf Basis einer eigenen Studie 3 von einem noch wesentlich höheren Potential aus. Die<br />

Neuregelungen treten am 1.1.2013 in Kraft.<br />

Zur Förderung der Umsetzung wurde in Österreich ein nationales Stakeholderforum eingerichtet, in dem<br />

neben Praktikerinnen und Praktikern, Legistinnen und Legisten auch die Wirtschaftskammer Österreich sowie<br />

die Kammer der Wirtschaftstreuhänder vertreten sind.<br />

Eine Maßnahme zur Verbreitung der elektronischen Rechnung setzt der Bund auch im eigenen Bereich.<br />

Ab 1.1.2014 müssen Rechnungen an den Bund gemäß § 5 IKT-Konsolidierungsgesetz, BGBl. Nr. I 35/2012, verpflichtend<br />

elektronisch gelegt werden, ab 2013 ist da<strong>für</strong> ein Pilotbetrieb über das Unternehmensserviceportal<br />

(USP) vorgesehen. Mit der E-Rechnungsfunktion im USP können elektronische Rechnungen an den Bund einfach<br />

erstellt oder übermittelt werden – ohne Medienbruch, ohne Papier, ohne Porto, ohne Druckkosten und ohne die<br />

Gefahr eines Dokumentenverlustes, da<strong>für</strong> mit unmittelbarer Bearbeitung und fristgerechter Zahlung. Durch diese<br />

Maßnahme spart der Bund im eigenen Bereich 14 Mio. € jährlich an Verwaltungsaufwand.<br />

Zentrales Gewerberegister NEU<br />

Mit dem neuen zentralen Gewerberegister (ZGneu) wird ein Paradigmenwechsel vollzogen. Das derzeitige<br />

Nebeneinander von Bundes-, Länder- und Städte-Gewerberegistern wird durch eine bundesweite Lösung ersetzt.<br />

Dadurch werden im Sinne des New Public Managements Doppel- und Mehrfachgleisigkeiten beseitigt sowie einschlägige<br />

Prozesse vereinheitlicht und gestrafft.<br />

Das ZGneu wird als bundesweite Transaktionsplattform die Möglichkeit bieten, eine einheitliche Gewerbeanmeldung<br />

im Rahmen des vom USP geplanten One-Stop-Shops „Unternehmensgründung“ durchzuführen.<br />

Schnittstellen zu allen wichtigen Registern und Portalen sind geplant.<br />

Die elektronische Anmeldemöglichkeit ist unternehmerfreundlich und hilft Zeit und Kosten zu sparen. Die<br />

Akzeptanz und die Nutzung der elektronischen Anmeldung wird absehbar erheblich gesteigert werden. Die<br />

Konzeption als einziges bundesweites Gewerberegister hilft zudem den beteiligten Gebietskörperschaften und<br />

Statutarstädten, den Aufwand bezüglich Betrieb und Programmierung in Zusammenhang mit Gewerbeordnungsnovellen<br />

zu minimieren.<br />

2 Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13.7.2010 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der<br />

Rechnungstellungsvorschriften<br />

3 „Nutzenpotenziale der E-Rechnung - Eine Studie im Auftrag des E-Centers der Wirtschaftskammer Österreich“ (7.10.2011, erstellt von Bruno Koch, Billentis)<br />

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