Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen
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<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />
Nachstehend werden drei der Schlüsselmaßnahmen aus der Initiative „<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong> <strong>für</strong> Unternehmen“<br />
ausführlicher beschrieben. Eine detaillierte Darstellung der weiteren Maßnahmen der einzelnen<br />
Ministerien findet sich im Tabellenteil.<br />
Umsetzung „E-Invoicing Richtlinie 2 “ und elektronische Rechnung an den Bund<br />
Zielsetzungen sind unter anderem die Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der MwSt-Vorschriften<br />
<strong>für</strong> die Rechnungsstellung, insbesondere die Forcierung der elektronischen Rechnungslegung zur<br />
Kostensenkung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die „E-Invoicing Richtlinie“ sieht<br />
außerdem die Gleichbehandlung von elektronischer Rechnung mit der Papierrechnung vor. Durch die Gleichbehandlung<br />
wird mit einer Entlastung <strong>für</strong> Unternehmen in Höhe von 400 Mio. € gerechnet. Die Wirtschaftskammer<br />
Österreich geht auf Basis einer eigenen Studie 3 von einem noch wesentlich höheren Potential aus. Die<br />
Neuregelungen treten am 1.1.2013 in Kraft.<br />
Zur Förderung der Umsetzung wurde in Österreich ein nationales Stakeholderforum eingerichtet, in dem<br />
neben Praktikerinnen und Praktikern, Legistinnen und Legisten auch die Wirtschaftskammer Österreich sowie<br />
die Kammer der Wirtschaftstreuhänder vertreten sind.<br />
Eine Maßnahme zur Verbreitung der elektronischen Rechnung setzt der Bund auch im eigenen Bereich.<br />
Ab 1.1.2014 müssen Rechnungen an den Bund gemäß § 5 IKT-Konsolidierungsgesetz, BGBl. Nr. I 35/2012, verpflichtend<br />
elektronisch gelegt werden, ab 2013 ist da<strong>für</strong> ein Pilotbetrieb über das Unternehmensserviceportal<br />
(USP) vorgesehen. Mit der E-Rechnungsfunktion im USP können elektronische Rechnungen an den Bund einfach<br />
erstellt oder übermittelt werden – ohne Medienbruch, ohne Papier, ohne Porto, ohne Druckkosten und ohne die<br />
Gefahr eines Dokumentenverlustes, da<strong>für</strong> mit unmittelbarer Bearbeitung und fristgerechter Zahlung. Durch diese<br />
Maßnahme spart der Bund im eigenen Bereich 14 Mio. € jährlich an Verwaltungsaufwand.<br />
Zentrales Gewerberegister NEU<br />
Mit dem neuen zentralen Gewerberegister (ZGneu) wird ein Paradigmenwechsel vollzogen. Das derzeitige<br />
Nebeneinander von Bundes-, Länder- und Städte-Gewerberegistern wird durch eine bundesweite Lösung ersetzt.<br />
Dadurch werden im Sinne des New Public Managements Doppel- und Mehrfachgleisigkeiten beseitigt sowie einschlägige<br />
Prozesse vereinheitlicht und gestrafft.<br />
Das ZGneu wird als bundesweite Transaktionsplattform die Möglichkeit bieten, eine einheitliche Gewerbeanmeldung<br />
im Rahmen des vom USP geplanten One-Stop-Shops „Unternehmensgründung“ durchzuführen.<br />
Schnittstellen zu allen wichtigen Registern und Portalen sind geplant.<br />
Die elektronische Anmeldemöglichkeit ist unternehmerfreundlich und hilft Zeit und Kosten zu sparen. Die<br />
Akzeptanz und die Nutzung der elektronischen Anmeldung wird absehbar erheblich gesteigert werden. Die<br />
Konzeption als einziges bundesweites Gewerberegister hilft zudem den beteiligten Gebietskörperschaften und<br />
Statutarstädten, den Aufwand bezüglich Betrieb und Programmierung in Zusammenhang mit Gewerbeordnungsnovellen<br />
zu minimieren.<br />
2 Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13.7.2010 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der<br />
Rechnungstellungsvorschriften<br />
3 „Nutzenpotenziale der E-Rechnung - Eine Studie im Auftrag des E-Centers der Wirtschaftskammer Österreich“ (7.10.2011, erstellt von Bruno Koch, Billentis)<br />
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