Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen
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Verwaltungskosten senken 60 Quantitative Entlastung in Stunden Anmerkungen Nr. Ressort Bezeichnung Maßnahmenidee Erläuterung der Maßnahme Zeitrahmen 100 - 500 tsd. Evaluierung im Zuge einer AVG Novelle geplant Die rechtliche Verpflichtung der Zulassungswerberin/des Zulassungswerbers, die Versicherungsvertreterin/den Versicherungsvertreter zu bevollmächtigen erschwert aktuell das Verfahren. Eine Möglichkeit wäre z.B. durch die elektronische Bevollmächtigung den Prozess zu vereinfachen. Vereinfachung der Abwicklung bei der Anmeldung eines KFZ 1 BMVIT Umgesetzt mit 1.4.2010 50 - 100 tsd. Durch einen direkten Zugriff der Zulassungsstellen auf die Meldedaten des ZMR entfällt die Mitnahme bzw. Übergabe des Meldezettels. Direkter ZMR-Zugriff der Zulassungsstellen 2 BMVIT Zulassungsschein in Chipkartenformat, der mit den Lesegeräten gelesen werden kann, wird umgesetzt. Durch die Einführung eines Zulassungsscheins im Chipkartenformat sollen Entlastungen für Bürger/innen erreicht werden (weniger Aufwand beim Ausfüllen bzw. der Übermittlung der Fahrzeugdaten). Umgesetzt mit 1.1.2011 50 - 100 tsd. Einführung eines Zulassungsscheins im Chipkartenformat 3 BMVIT Zulassungsschein in Papierform wird parallel dazu weiter ausgegeben. Fahrzeugdaten müssen nicht mehr manuell erfasst werden, sondern sind auf dem Chip des Zulassungsscheins gespeichert und können damit bei Begutachtungsstellen elektronisch ausgelesen werden. < 50 tsd. Regierungsvorlage im 4. Quartal 2012 geplant Zugriff der Zulassungsstelle auf eine Begutachtungsdatenbank würde für die Zulassungswerberin/den Zulassungswerber den Nachweis erübrigen. Vorteil: Erleichterung des Zulassungsprozesses beim Folgetermin. Einrichtung einer Begutachtungsdatenbank 4 BMVIT Erhöhung der Servicequalität -> durch Verringerung von Meldevorgängen für Bürger/innen (im Zuge der Wiederausfolgung). < 50 tsd. Umsetzung durch KFG- Änderung 2013 Durch die Datenvernetzung wird der Versicherer bereits über die Wiederausfolgung verständigt. Durch diesen direkten Datenaustausch sollen Bürger/innen vom Aufwand im Zusammenhang mit der Versicherungsbestätigung im Rahmen der Wiederausfolgungen befreit werden. Verpflichtung zur Versicherungsbestätigung bei Wiederausfolgung abschaffen 5 BMVIT < 50 tsd. Regierungsvorlage im 4. Quartal 2012 geplant Einzelne Datenerfordernisse, wie z.B. der Eintrag der Fahrgestellnummer, fallen weg. Diese Verpflichtung wird mit dem L17 Führerscheinantrag harmonisiert. Vereinfachung der Bewilligung bei Übungsfahrten 6 BMVIT Umgesetzt < 50 tsd. Zurzeit kursieren auf den Informationsseiten unterschiedlicher Behörden unterschiedliche Informationen zum Parkausweis für dauernd stark Gehbehinderte. Dazu gehören Informationen über Formulare (trotz Formfreiheit des Antrags). Im Zuge dieser Maßnahme soll darüber hinaus eine forcierte elektronische Abwicklung geprüft werden. Information zum Parkausweis für dauernd stark Gehbehinderte auf HELP.gv.at optimieren 7 BMVIT
Quantitative Entlastung in Stunden Anmerkungen Nr. Ressort Bezeichnung Maßnahmenidee Erläuterung der Maßnahme Zeitrahmen Zurzeit bestehen beim Einsatz der Bürgerkarte im Zuge der Fahrschulprüfung einige Schwierigkeiten bei den Fahrschulen im Zusammenhang mit der aktuellen Bürgerkartensoftware, die auch bei Bürger/inne/n eine Belastung erzeugen. Mitte 2010 umgesetzt - Adaptierung der Bürgerkartensoftware 8 BMVIT Durch eine Optimierung der Software soll eine Beschleunigung des Verfahrens bei Fahrschulen erreicht werden und die Wartzeiten für Bürger/innen reduziert werden. 50 - 100 tsd. Umsetzung mit der nächsten FSG-Novelle 2012 Beim Antrag auf einen L17-Führerschein soll, anstatt des aktuell notwendigen eigenen Antrags für die Bewilligung, die Begleiterin/der Begleiter sofort im L17 Führerscheinantrag bekanntgegeben werden und diesbezüglich ein Zugriff auf das Führerscheinregister bezüglich der notwendigen Daten der Begleiterin/des Begleiters geschaffen werden. Mitbeantragung der Übungsfahrten beim gewöhnlichen L17 Führerscheinantrag 9 BMVIT Die Maßnahme, die im Rahmen einer größeren Novelle des Studienförderungsgesetzes umzusetzen ist, wird wegen erforderlicher Abstimmungsprozesse vorerst zurückgestellt. Konzept erstellt < 50 tsd. Die bestehende Regelung (z.B. bezüglich der Unterschiede im Hinblick auf die Einkommensberechnung nach Kalenderjahren bzw. Studienjahren) ist sehr komplex. Eine monatliche Aliquotierung der Förderung wird angedacht. Eine Sonderbehandlung bei Waisenpensionen (z.B. in Bezug auf Absetzbetrag, Sockelbetrag) wird geprüft. Transparentere Regelungen hinsichtlich studentischer Einkünfte etablieren 1 BMWF Die Maßnahme, die im Rahmen einer größeren Novelle des Studienförderungsgesetzes umzusetzen ist, wird wegen erforderlicher Abstimmungsprozesse vorerst zurückgestellt. Konzept erstellt < 50 tsd. Die Auswärtigkeit der Antragsteller/innen (Studienort ist nicht gleich Wohnort) soll im Gegensatz zum aktuellen Usus ausschließlich nach dem Wohnort der Eltern beurteilt werden. Die Maßnahme bewirkt eine weniger aufwendige Abwicklung des Verfahrens und den Verzicht auf die Meldedaten der Student/inn/en. Vorgehensweise zur Beurteilung der Auswärtigkeit der Antragsteller anpassen 2 BMWF Erhöhte Serviceorientierung durch eine jederzeit einsehbare Informationsbereitstellung für Bürger/innen. Umgesetzt mit Oktober 2011 < 50 tsd. Nach der Einreichung des Antrags sollen Studierende die Möglichkeit erhalten, den Bearbeitungsstatus (inkl. Datum, übliche Bearbeitungsdauer etc.) ihres Antrags online einzusehen. Möglichkeit der Statusabfrage einrichten 3 BMWF Verwaltungskosten senken Die Homepage der Studienbeihilfenbehörde soll als wesentliche Informationsplattform für Antragsteller/ innen bis zum Sommersemester 2011 einen Relaunch erfahren. Erhöhte Serviceorientierung durch raschere Abwicklung des Verfahrens. Umgesetzt mit Oktober 2011 < 50 tsd. Relaunch der Homepage durchführen 4 BMWF Die Aktualisierung soll z.B. eine Überarbeitung des Inhalts, eine bessere Strukturierung der wesentlichen Seiten und eine neue Suchfunktion beinhalten. 61
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Nr. Ressort Bezeichnung Maßnahmenidee Erläuterung der Maßnahme Zeitrahmen<br />
Zurzeit bestehen beim Einsatz der Bürgerkarte im Zuge<br />
der Fahrschulprüfung einige Schwierigkeiten bei den<br />
Fahrschulen im Zusammenhang mit der aktuellen<br />
Bürgerkartensoftware, die auch bei Bürger/inne/n eine<br />
Belastung erzeugen.<br />
Mitte 2010 umgesetzt -<br />
Adaptierung der Bürgerkartensoftware<br />
8 BMVIT<br />
Durch eine Optimierung der Software soll eine<br />
Beschleunigung des Verfahrens bei Fahrschulen erreicht<br />
werden und die Wartzeiten <strong>für</strong> Bürger/innen reduziert<br />
werden.<br />
50 - 100 tsd.<br />
Umsetzung mit der nächsten<br />
FSG-Novelle 2012<br />
Beim Antrag auf einen L17-Führerschein soll, anstatt<br />
des aktuell notwendigen eigenen Antrags <strong>für</strong> die<br />
Bewilligung, die Begleiterin/der Begleiter sofort im<br />
L17 Führerscheinantrag bekanntgegeben werden und<br />
diesbezüglich ein Zugriff auf das Führerscheinregister<br />
bezüglich der notwendigen Daten der Begleiterin/des<br />
Begleiters geschaffen werden.<br />
Mitbeantragung der Übungsfahrten<br />
beim gewöhnlichen L17 Führerscheinantrag<br />
9 BMVIT<br />
Die Maßnahme, die im<br />
Rahmen einer größeren<br />
Novelle des Studienförderungsgesetzes<br />
umzusetzen ist, wird<br />
wegen erforderlicher<br />
Abstimmungsprozesse<br />
vorerst zurückgestellt.<br />
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Die bestehende Regelung (z.B. bezüglich der Unterschiede<br />
im Hinblick auf die Einkommensberechnung<br />
nach Kalenderjahren bzw. Studienjahren) ist sehr<br />
komplex. Eine monatliche Aliquotierung der Förderung<br />
wird angedacht. Eine Sonderbehandlung bei Waisenpensionen<br />
(z.B. in Bezug auf Absetzbetrag, Sockelbetrag)<br />
wird geprüft.<br />
Transparentere Regelungen hinsichtlich<br />
studentischer Einkünfte<br />
etablieren<br />
1 BMWF<br />
Die Maßnahme, die im<br />
Rahmen einer größeren<br />
Novelle des Studienförderungsgesetzes<br />
umzusetzen ist, wird<br />
wegen erforderlicher<br />
Abstimmungsprozesse<br />
vorerst zurückgestellt.<br />
Konzept erstellt < 50 tsd.<br />
Die Auswärtigkeit der Antragsteller/innen (Studienort ist<br />
nicht gleich Wohnort) soll im Gegensatz zum aktuellen<br />
Usus ausschließlich nach dem Wohnort der Eltern<br />
beurteilt werden. Die Maßnahme bewirkt eine weniger<br />
aufwendige Abwicklung des Verfahrens und den Verzicht<br />
auf die Meldedaten der Student/inn/en.<br />
Vorgehensweise zur Beurteilung<br />
der Auswärtigkeit der Antragsteller<br />
anpassen<br />
2 BMWF<br />
Erhöhte Serviceorientierung<br />
durch eine<br />
jederzeit einsehbare<br />
Informationsbereitstellung<br />
<strong>für</strong> Bürger/innen.<br />
Umgesetzt mit Oktober 2011 < 50 tsd.<br />
Nach der Einreichung des Antrags sollen Studierende<br />
die Möglichkeit erhalten, den Bearbeitungsstatus (inkl.<br />
Datum, übliche Bearbeitungsdauer etc.) ihres Antrags<br />
online einzusehen.<br />
Möglichkeit der Statusabfrage einrichten<br />
3 BMWF<br />
<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />
Die Homepage der Studienbeihilfenbehörde soll als<br />
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innen bis zum Sommersemester 2011 einen Relaunch<br />
erfahren.<br />
Erhöhte Serviceorientierung<br />
durch<br />
raschere Abwicklung des<br />
Verfahrens.<br />
Umgesetzt mit Oktober 2011 < 50 tsd.<br />
Relaunch der Homepage durchführen<br />
4 BMWF<br />
Die Aktualisierung soll z.B. eine Überarbeitung des<br />
Inhalts, eine bessere Strukturierung der wesentlichen<br />
Seiten und eine neue Suchfunktion beinhalten.<br />
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