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Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen

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<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />

60<br />

Quantitative Entlastung<br />

in Stunden Anmerkungen<br />

Nr. Ressort Bezeichnung Maßnahmenidee Erläuterung der Maßnahme Zeitrahmen<br />

100 - 500 tsd.<br />

Evaluierung im Zuge einer<br />

AVG Novelle geplant<br />

Die rechtliche Verpflichtung der Zulassungswerberin/des<br />

Zulassungswerbers, die Versicherungsvertreterin/den<br />

Versicherungsvertreter zu bevollmächtigen erschwert<br />

aktuell das Verfahren. Eine Möglichkeit wäre z.B. durch<br />

die elektronische Bevollmächtigung den Prozess zu<br />

vereinfachen.<br />

Vereinfachung der Abwicklung bei<br />

der Anmeldung eines KFZ<br />

1 BMVIT<br />

Umgesetzt mit 1.4.2010 50 - 100 tsd.<br />

Durch einen direkten Zugriff der Zulassungsstellen auf<br />

die Meldedaten des ZMR entfällt die Mitnahme bzw.<br />

Übergabe des Meldezettels.<br />

Direkter ZMR-Zugriff der<br />

Zulassungsstellen<br />

2 BMVIT<br />

Zulassungsschein in Chipkartenformat,<br />

der mit<br />

den Lesegeräten gelesen<br />

werden kann, wird<br />

umgesetzt.<br />

Durch die Einführung eines Zulassungsscheins im<br />

Chipkartenformat sollen Entlastungen <strong>für</strong> Bürger/innen<br />

erreicht werden (weniger Aufwand beim Ausfüllen bzw.<br />

der Übermittlung der Fahrzeugdaten).<br />

Umgesetzt mit 1.1.2011 50 - 100 tsd.<br />

Einführung eines Zulassungsscheins<br />

im Chipkartenformat<br />

3 BMVIT<br />

Zulassungsschein in<br />

Papierform wird parallel<br />

dazu weiter ausgegeben.<br />

Fahrzeugdaten müssen nicht mehr manuell erfasst<br />

werden, sondern sind auf dem Chip des Zulassungsscheins<br />

gespeichert und können damit bei Begutachtungsstellen<br />

elektronisch ausgelesen werden.<br />

< 50 tsd.<br />

Regierungsvorlage im<br />

4. Quartal 2012 geplant<br />

Zugriff der Zulassungsstelle auf eine Begutachtungsdatenbank<br />

würde <strong>für</strong> die Zulassungswerberin/den<br />

Zulassungswerber den Nachweis erübrigen. Vorteil:<br />

Erleichterung des Zulassungsprozesses beim Folgetermin.<br />

Einrichtung einer Begutachtungsdatenbank<br />

4 BMVIT<br />

Erhöhung der Servicequalität<br />

-> durch Verringerung<br />

von Meldevorgängen <strong>für</strong><br />

Bürger/innen (im Zuge der<br />

Wiederausfolgung).<br />

< 50 tsd.<br />

Umsetzung durch KFG-<br />

Änderung 2013<br />

Durch die Datenvernetzung wird der Versicherer bereits<br />

über die Wiederausfolgung verständigt. Durch diesen<br />

direkten Datenaustausch sollen Bürger/innen vom<br />

Aufwand im Zusammenhang mit der Versicherungsbestätigung<br />

im Rahmen der Wiederausfolgungen befreit<br />

werden.<br />

Verpflichtung zur Versicherungsbestätigung<br />

bei Wiederausfolgung<br />

abschaffen<br />

5 BMVIT<br />

< 50 tsd.<br />

Regierungsvorlage im<br />

4. Quartal 2012 geplant<br />

Einzelne Datenerfordernisse, wie z.B. der Eintrag der<br />

Fahrgestellnummer, fallen weg. Diese Verpflichtung<br />

wird mit dem L17 Führerscheinantrag harmonisiert.<br />

Vereinfachung der Bewilligung bei<br />

Übungsfahrten<br />

6 BMVIT<br />

Umgesetzt < 50 tsd.<br />

Zurzeit kursieren auf den Informationsseiten unterschiedlicher<br />

Behörden unterschiedliche Informationen<br />

zum Parkausweis <strong>für</strong> dauernd stark Gehbehinderte.<br />

Dazu gehören Informationen über Formulare (trotz<br />

Formfreiheit des Antrags). Im Zuge dieser Maßnahme<br />

soll darüber hinaus eine forcierte elektronische<br />

Abwicklung geprüft werden.<br />

Information zum Parkausweis <strong>für</strong><br />

dauernd stark Gehbehinderte auf<br />

HELP.gv.at optimieren<br />

7 BMVIT

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