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Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen

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<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />

52<br />

Quantitative Entlastung<br />

in Stunden Anmerkungen<br />

Nr. Ressort Bezeichnung Maßnahmenidee Erläuterung der Maßnahme Zeitrahmen<br />

Das Standarddokumentenregister ist ein Unterregister<br />

des Zentralen Melderegisters (ZMR). Standarddokumente<br />

sind die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis<br />

(bzw. die Urkunde über die Verleihung<br />

der Staatsbürgerschaft) und die Heirats- sowie Partnerschaftsurkunde.<br />

100 - 500 tsd.<br />

Nach Erstellung des<br />

zentralen Personenstandsregisters<br />

und der Aufnahme<br />

des Echtbetriebes ist eine<br />

neu abgestimmte Vorgangsweise<br />

zu suchen.<br />

Mit einer forcierten Erfassung des Standarddokumentenregisters<br />

besteht die Möglichkeit, einen direkten Zugriff<br />

der ermächtigten Behörde auf die enthaltenen Daten<br />

zu erzielen. Dokumente zum Nachweis von Personenstands-<br />

und Staatsbürgerschaftsdaten müssen nicht mehr<br />

physisch in einem Verfahren beigelegt, sondern können<br />

elektronisch durch Nachfrage im ZMR angefordert<br />

werden. Da<strong>für</strong> sind jedoch konsequente Eintragungen<br />

sowie eine ebenso konsequente Nachschau in das<br />

Standarddokumentenregister seitens der Verwaltungsbehörden<br />

Voraussetzung. Es wird ein Konzept <strong>für</strong><br />

Rahmenbedingungen sowie die Kommunikation mit den<br />

Verwaltungsbehörden ausgearbeitet, um eine höhere<br />

Nutzung des Standarddokumentenregisters zu erzielen.<br />

Forcierung der Erfassung der Daten<br />

von Bürger/innen im Standarddokumentenregister<br />

3 BMI<br />

100 - 500 tsd.<br />

Abmeldung: Geplant im<br />

Zuge der Meldegesetz-<br />

Novelle im Rahmen des<br />

PStG 2013<br />

Aktuell ist die An-/Ab- oder Ummeldung nur persönlich<br />

bei den zuständigen Meldebehörden oder per Post möglich.<br />

Durch die elektronische Abwicklung sollen Bürger/<br />

innen Verwaltungswege erspart werden.<br />

Da<strong>für</strong> soll ein Konzept erstellt werden, das die wesentlichen<br />

technischen und organisatorischen Eckpunkte<br />

umfasst, insbesondere die Abbildung eines externen<br />

Workflows.<br />

Elektronische An- bzw. Abmeldung<br />

oder Ummeldung ermöglichen<br />

4 BMI<br />

An-/Ummeldung: Neues<br />

Konzept notwendig<br />

Im Zuge der Meldegesetz-Novelle im Rahmen des PStG<br />

2013 wird die Möglichkeit geschaffen, sich elektronisch<br />

unter Verwendung der Bürgerkarte abzumelden.<br />

Außerdem ist die ortsunabhängige Abmeldung, ohne<br />

Bürgerkarte, bei jeder Meldebehörde, vorgesehen.<br />

50 - 100 tsd.<br />

Abmeldung: Geplant im<br />

Zuge der Meldegesetz-<br />

Novelle im Rahmen des<br />

PStG 2013<br />

Bei Anmeldungen bzw. Änderungen der Wohnsitzqualität<br />

besteht immer noch die Bindung an die <strong>für</strong> den<br />

Wohnsitz zuständige Behörde. Eine ortsunabhängige<br />

Abmeldung - ohne Bürgerkarte - ist bei jeder Meldebehörde<br />

vorgesehen.<br />

Möglichkeit zu ortsunabhängigen<br />

Meldevorgängen ermöglichen<br />

5 BMI<br />

An-/Ummeldung: Neues<br />

Konzept notwendig<br />

Die Abschaffung dieser Ortsgebundenheit soll eine Verringerung<br />

der Amtswege und damit eine zeitliche Entlastungen<br />

von BürgerInnen bewirken.

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