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Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen

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Quantitative Entlastung<br />

in Stunden Anmerkungen<br />

Nr. Ressort Bezeichnung Maßnahmenidee Erläuterung der Maßnahme Zeitrahmen<br />

Umgesetzt < 50 tsd.<br />

Verbesserung der Information, dass das elektronische<br />

Verfahren <strong>für</strong> FON-Teilnehmer/innen zugänglich ist.<br />

Offensivere Kommunikation über<br />

Möglichkeiten des elektronischen<br />

Verfahrens <strong>für</strong> Bürger/innen<br />

18 BMF<br />

< 50 tsd.<br />

Im Frühsommer 2010<br />

abgeschlossen<br />

Die Option der elektronischen Anmeldung soll durch<br />

verschiedene Einzelmaßnahmen attraktiver gemacht<br />

werden (z.B. Information).<br />

Internet sollte auch <strong>für</strong> ältere Bürger/innen attraktiver<br />

gemacht werden. Durch Infokampagne und Anpassung<br />

des Internetauftrittes wurde ein Anstieg der Onlinemeldungen<br />

um ca. 10% im Verhältnis zum Vergleichszeitraum<br />

des Vorjahres erzielt. Tendenz: Steigend.<br />

Anteil der Online-Anmeldungen<br />

durch bessere Information etc.<br />

weiter erhöhen<br />

19 BMF<br />

Umgesetzt < 50 tsd.<br />

Gemeindeämter, Banken als Partner gewinnen.<br />

Formulare sind bei 2.286 Gemeindeämtern und rund<br />

2.400 Bankfilialen erhältlich.<br />

GIS-Formulare auf Gemeindeämtern<br />

und Banken erhältlich machen<br />

20 BMF<br />

< 50 tsd.<br />

Konzept vorhanden,<br />

politische Abstimmung<br />

notwendig<br />

Derzeit besteht <strong>für</strong> die Befreiung von der Rundfunkgebühr<br />

sowie <strong>für</strong> den Zuschuss zum Fernsprechentgelt<br />

eine maximale Befreiungsdauer von 5 Jahren. Nach<br />

Ablauf dieser Frist muss ein neuer Antrag gestellt<br />

werden und alle Dokumente neu beigelegt werden.<br />

Dies kann <strong>für</strong> Nachweise, bei denen keine Änderung<br />

zu erwarten ist, entfallen. Die Nachweise können jederzeit<br />

durch das sehr gut geführte Archivierungssystem<br />

in der GIS abgerufen werden. Es handelt sich dabei um<br />

sogenannte Anspruchsgrundlagen wie beispielsweise<br />

der Nachweis über eine Körperbehinderung oder der<br />

Pensionsbescheid.<br />

Verzicht auf Vorlage von unveränderbaren<br />

Nachweisen an die GIS,<br />

die bereits einmal vorgelegt wurden<br />

21 BMF<br />

< 50 tsd.<br />

Konzept vorhanden,<br />

politische Abstimmung<br />

notwendig<br />

Derzeit besteht <strong>für</strong> die Befreiung von der Rundfunkgebühr<br />

sowie <strong>für</strong> den Zuschuss zum Fernsprechentgelt<br />

eine maximale Befreiungsdauer von 5 Jahren. Nach<br />

Ablauf dieser Frist muss ein neuer Antrag gestellt<br />

werden.<br />

Eine Verlängerung der Anspruchsdauer auf 7 Jahre<br />

wäre zielführend. Jedoch kann ein Nutzen <strong>für</strong> Bürger/<br />

innen nur dann erzielt werden, wenn eine Erhöhung<br />

sowohl <strong>für</strong> den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr<br />

als auch <strong>für</strong> den Antrag auf Zuerkennung einer<br />

Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten erfolgt. Die<br />

GIS kann pro Fall diese maximale Anspruchsdauer ausnutzen<br />

oder aber auch davon absehen. Somit kann Missbrauch<br />

ausgeschlossen werden. Gerade bei einer Witwe,<br />

die eine geringe Pension erhält, würde die Verlängerung<br />

der Anspruchsdauer zu einer Entlastung führen.<br />

22 BMF Verlängerung der Anspruchsdauer<br />

<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />

49

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