Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen
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Quantitative Entlastung<br />
in Stunden Anmerkungen<br />
Nr. Ressort Bezeichnung Maßnahmenidee Erläuterung der Maßnahme Zeitrahmen<br />
Umgesetzt < 50 tsd.<br />
Verbesserung der Information, dass das elektronische<br />
Verfahren <strong>für</strong> FON-Teilnehmer/innen zugänglich ist.<br />
Offensivere Kommunikation über<br />
Möglichkeiten des elektronischen<br />
Verfahrens <strong>für</strong> Bürger/innen<br />
18 BMF<br />
< 50 tsd.<br />
Im Frühsommer 2010<br />
abgeschlossen<br />
Die Option der elektronischen Anmeldung soll durch<br />
verschiedene Einzelmaßnahmen attraktiver gemacht<br />
werden (z.B. Information).<br />
Internet sollte auch <strong>für</strong> ältere Bürger/innen attraktiver<br />
gemacht werden. Durch Infokampagne und Anpassung<br />
des Internetauftrittes wurde ein Anstieg der Onlinemeldungen<br />
um ca. 10% im Verhältnis zum Vergleichszeitraum<br />
des Vorjahres erzielt. Tendenz: Steigend.<br />
Anteil der Online-Anmeldungen<br />
durch bessere Information etc.<br />
weiter erhöhen<br />
19 BMF<br />
Umgesetzt < 50 tsd.<br />
Gemeindeämter, Banken als Partner gewinnen.<br />
Formulare sind bei 2.286 Gemeindeämtern und rund<br />
2.400 Bankfilialen erhältlich.<br />
GIS-Formulare auf Gemeindeämtern<br />
und Banken erhältlich machen<br />
20 BMF<br />
< 50 tsd.<br />
Konzept vorhanden,<br />
politische Abstimmung<br />
notwendig<br />
Derzeit besteht <strong>für</strong> die Befreiung von der Rundfunkgebühr<br />
sowie <strong>für</strong> den Zuschuss zum Fernsprechentgelt<br />
eine maximale Befreiungsdauer von 5 Jahren. Nach<br />
Ablauf dieser Frist muss ein neuer Antrag gestellt<br />
werden und alle Dokumente neu beigelegt werden.<br />
Dies kann <strong>für</strong> Nachweise, bei denen keine Änderung<br />
zu erwarten ist, entfallen. Die Nachweise können jederzeit<br />
durch das sehr gut geführte Archivierungssystem<br />
in der GIS abgerufen werden. Es handelt sich dabei um<br />
sogenannte Anspruchsgrundlagen wie beispielsweise<br />
der Nachweis über eine Körperbehinderung oder der<br />
Pensionsbescheid.<br />
Verzicht auf Vorlage von unveränderbaren<br />
Nachweisen an die GIS,<br />
die bereits einmal vorgelegt wurden<br />
21 BMF<br />
< 50 tsd.<br />
Konzept vorhanden,<br />
politische Abstimmung<br />
notwendig<br />
Derzeit besteht <strong>für</strong> die Befreiung von der Rundfunkgebühr<br />
sowie <strong>für</strong> den Zuschuss zum Fernsprechentgelt<br />
eine maximale Befreiungsdauer von 5 Jahren. Nach<br />
Ablauf dieser Frist muss ein neuer Antrag gestellt<br />
werden.<br />
Eine Verlängerung der Anspruchsdauer auf 7 Jahre<br />
wäre zielführend. Jedoch kann ein Nutzen <strong>für</strong> Bürger/<br />
innen nur dann erzielt werden, wenn eine Erhöhung<br />
sowohl <strong>für</strong> den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr<br />
als auch <strong>für</strong> den Antrag auf Zuerkennung einer<br />
Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten erfolgt. Die<br />
GIS kann pro Fall diese maximale Anspruchsdauer ausnutzen<br />
oder aber auch davon absehen. Somit kann Missbrauch<br />
ausgeschlossen werden. Gerade bei einer Witwe,<br />
die eine geringe Pension erhält, würde die Verlängerung<br />
der Anspruchsdauer zu einer Entlastung führen.<br />
22 BMF Verlängerung der Anspruchsdauer<br />
<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />
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