Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen
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<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />
Quantitative Entlastung<br />
in Stunden Anmerkungen<br />
Nr. Ressort Bezeichnung Maßnahmenidee Erläuterung der Maßnahme Zeitrahmen<br />
48<br />
< 50 tsd.<br />
Konzept erstellt, Umsetzung<br />
offen<br />
Erhöhung der Qualität der Begründungen bei<br />
Ablehnungen (z.B. bessere Schulung der Mitarbeiter/innen,<br />
noch stärkeren Einsatz automatischer<br />
Begründungen prüfen). Nachvollziehbare Darstellung<br />
der Berechnung des Selbstbehalts am Bescheid darstellen.<br />
Verbesserung der Bescheidbegründungen,<br />
Berechnungsdetails<br />
<strong>für</strong> Selbstbehalte darstellen<br />
9 BMF<br />
Die Daten aus dem GWR sollen auch <strong>für</strong> die Finanzverwaltung<br />
zur Verfügung stehen. In den “Standardfällen”<br />
sollen darüber hinaus keine Daten mehr <strong>für</strong> die Einheitsbewertung<br />
nötig sein. EDV-technische Umsetzung läuft<br />
bereits (Projekt GRUIS).<br />
< 50 tsd.<br />
Gesetzliche Grundlage<br />
im Gebäude- und<br />
Wohnungsregister-Gesetz<br />
(GWR-Gesetz) wurde<br />
bereits geschaffen, an der<br />
technischen Umsetzung wird<br />
gearbeitet, Probebetrieb läuft<br />
Verstärkte Nutzung des Gebäudeund<br />
Wohnungsregisters (GWR) in<br />
der Einheitsbewertung<br />
10 BMF<br />
Gemeinden erfassen die Daten im Rahmen des Bauverfahrens,<br />
die auch <strong>für</strong> die Finanzverwaltung relevant sind.<br />
Das Verfahren ist bereits in der Umsetzung (vor allem <strong>für</strong><br />
“normale” Einfamilienhäuser und Wohnungen relevant).<br />
Die UB soll auch auf elektronischem Wege ausgestellt<br />
und automatisch dem BMJ zur Verfügung gestellt<br />
werden können.<br />
Umsetzung offen 50 - 100 tsd.<br />
Verfahrensbeschleunigung durch direkte Zustellung<br />
an das Gericht. Damit soll die UB nicht mehr an<br />
den Abgabepflichtigen oder Parteienvertreter/innen<br />
zugestellt und von diesen an das Gericht übermittelt<br />
werden müssen.<br />
Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
(UB) der Finanzverwaltung<br />
<strong>für</strong> Grundbuch<br />
11 BMF<br />
< 50 tsd.<br />
Abhängig von<br />
Evaluierungen aus dem<br />
AbgÄG 2012<br />
Einrichtung eines elektronischen Verfahrens, das <strong>für</strong> alle<br />
Bürger/innen zugänglich ist, Schaffung einer Gebührenerklärung.<br />
Elektronisches Gebührenverfahren<br />
schaffen<br />
12 BMF<br />
< 50 tsd.<br />
Inkrafttreten am 1.1.2013<br />
(Novelle des GebG 1957 im<br />
Zuge des AbgÄG 2012)<br />
Eine Papieranmeldung (Geb1) eines Bestandvertrags<br />
kann dann unterlassen werden, wenn die Verrechnungsweisung<br />
der Gebühr an das Finanzamt über<br />
FinanzOnline durchgeführt wird. Mehrere Bestandverträge<br />
innerhalb eines Monats können in einer<br />
Anmeldung zusammengefasst werden.<br />
Entfall der Papieranmeldung <strong>für</strong><br />
Bestandverträge bei elektronischer<br />
Verrechnungsweisung<br />
13 BMF<br />
Vorarbeiten laufen < 50 tsd.<br />
Erläuterungen/Begrifflichkeiten auf dem Formular überarbeiten,<br />
Glossar anbieten.<br />
Verständlichkeit der Informationen/<br />
Formulare <strong>für</strong> Gebührenanzeigen<br />
erhöhen<br />
14 BMF<br />
Ist in Umsetzung <strong>für</strong> 2012 < 50 tsd.<br />
Ein Berechnungsprogramm <strong>für</strong> die NOVA 2 als Hilfestellung<br />
<strong>für</strong> Bürger/innen wird auf BMF-Homepage zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Autorisierter NOVA 2-Rechner auf<br />
BMF-Homepage<br />
15 BMF<br />
< 50 tsd.<br />
Konzept erstellt, Umsetzung<br />
offen<br />
Verfahren mit elektronischer Berechnung der NOVA<br />
über FinanzOnline; Verknüpfungen mit Genehmigungsdatenbank<br />
und EURO-Tax; Identifikation über Fahrgestellnummer.<br />
Optionale Einführung eines<br />
elektronischen Verfahrens <strong>für</strong> die<br />
NOVA 2-Berechnung<br />
16 BMF<br />
Verbesserung der Suchfunktion.<br />
< 50 tsd.<br />
Abhängig von Neugestaltung<br />
der Homepage<br />
Verbesserung der Informationen<br />
bezüglich Schenkungen auf der<br />
BMF-Homepage<br />
17 BMF