Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen
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Quantitative Entlastung<br />
in Stunden Anmerkungen<br />
Nr. Ressort Bezeichnung Maßnahmenidee Erläuterung der Maßnahme Zeitrahmen<br />
Problem: Ab 1. 7. 2010 wird es <strong>für</strong> Kundinnen/Kunden<br />
möglich sein, sich nach dem Krankenstand telefonisch<br />
zurückmelden zu können. Dauert der Unterbrechungszeitraum<br />
aber länger als 62 Tage, so ist eine neuerliche<br />
Antragstellung erforderlich und die tel. Wiedermeldung<br />
genügt nicht. Erfolgt die persönliche Vorsprache/Antragstellung<br />
aber erst später, gebührt die AlV-Leistung erst<br />
ab diesem Zeitpunkt.<br />
Unterbrechungsmitteilungen<br />
sind von der<br />
Beraterin/vom Bearbeiter<br />
sofort einzugeben; EDV<br />
akzeptiert Unterbrechung ><br />
62 Tage nicht; Auskunftserteilung<br />
über erforderliche<br />
Antragstellung kann an<br />
Kundin/Kunden damit<br />
sofort erfolgen.<br />
Umgesetzt seit Juli 2010 -<br />
Information an die Bezieherin/den<br />
Bezieher von Arbeitslosengeld oder<br />
Notstandshilfe, dass persönlicher<br />
Termin erforderlich, wenn Krankenstand<br />
länger als 62 Tage gedauert hat<br />
Mögliche Lösung: Bei jeder Einsichtnahme in den Akt<br />
zwecks Auskunftserteilung muss die EDV automatisch<br />
anzeigen, wenn die Unterbrechung länger als 62 Tage<br />
dauert. In diesem Fall ist die Kundin/der Kunde darauf<br />
aufmerksam zu machen, dass er/sie persönlich zur<br />
neuerlichen Antragsstellung vorbeikommen muss.<br />
27 BMASK<br />
Nutzen: Kundin/Kunde läuft weniger Gefahr, keine<br />
Leistung zu bekommen.<br />
Bereich Pension<br />
100 - 500 tsd.<br />
Gesamtprojekt April 2010 bis<br />
2020, 1. Teilprojekt:<br />
1. April 2010 bis<br />
30. April 2013<br />
Das Projekt ZEPTA (Zukunftsorientierte einheitliche<br />
prozessoptimierte trägerübergreifende Anwendungen)<br />
startete <strong>für</strong> alle PV-Träger ab 1. April 2010. Die<br />
Zustimmung der Aufsichtsbehörden liegt bereits vor.<br />
Prozesse der PV-Träger sollen optimiert und eine<br />
serviceorientierte Architektur geschaffen werden. Auch<br />
zwischenstaatliche Verträge zu Kooperationen zwischen<br />
PV-Trägern werden bei der Prozessoptimierung berücksichtigt.<br />
Beispiele: Einheitliche Adressdatenbank - einmalige<br />
Änderung gilt <strong>für</strong> alle weiteren Verfahren.<br />
Prozessoptimierung und serviceorientierte<br />
Organisation bei PV-<br />
Trägern<br />
28 BMASK<br />
Nutzen: Die Bürgerin/der Bürger wird bei Informationsverpflichtungen<br />
seitens der PV besser serviciert und die<br />
Durchlaufzeiten werden sich reduzieren.<br />
Barrierefreiheit ist umfassend zu sehen, d.h. sie soll <strong>für</strong><br />
alle Formen der Behinderung (Sinnes-, Körper-, Lernbehinderung)<br />
gewährleistet werden (e-card auch in<br />
Blindenschrift).<br />
Laufend 50 - 100 tsd.<br />
Betreffend Lesbarkeit: Der aktuelle internationale<br />
Standard WCAG 2.0 (Web Content Accessibility<br />
Guidelines) soll umfassend umgesetzt werden, derzeit<br />
oft nur WCAG 1.0 umgesetzt, wenn überhaupt. Ziel ist<br />
die bessere Lesbarkeit (in unterschiedlichster Form).<br />
Barrierefreiheit in der Sozialversicherung<br />
umfassend umsetzen<br />
29 BMASK<br />
<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />
Nutzen: Dadurch reduziert sich sowohl der Zeitaufwand<br />
als auch die von Behinderten wahrgenommenen<br />
Ärgernisse und Hemmnisse bei der Erfüllung von<br />
Informationsverpflichtungen.<br />
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