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Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen

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Quantitative Entlastung<br />

in Stunden Anmerkungen<br />

Nr. Ressort Bezeichnung Maßnahmenidee Erläuterung der Maßnahme Zeitrahmen<br />

Problem: Ab 1. 7. 2010 wird es <strong>für</strong> Kundinnen/Kunden<br />

möglich sein, sich nach dem Krankenstand telefonisch<br />

zurückmelden zu können. Dauert der Unterbrechungszeitraum<br />

aber länger als 62 Tage, so ist eine neuerliche<br />

Antragstellung erforderlich und die tel. Wiedermeldung<br />

genügt nicht. Erfolgt die persönliche Vorsprache/Antragstellung<br />

aber erst später, gebührt die AlV-Leistung erst<br />

ab diesem Zeitpunkt.<br />

Unterbrechungsmitteilungen<br />

sind von der<br />

Beraterin/vom Bearbeiter<br />

sofort einzugeben; EDV<br />

akzeptiert Unterbrechung ><br />

62 Tage nicht; Auskunftserteilung<br />

über erforderliche<br />

Antragstellung kann an<br />

Kundin/Kunden damit<br />

sofort erfolgen.<br />

Umgesetzt seit Juli 2010 -<br />

Information an die Bezieherin/den<br />

Bezieher von Arbeitslosengeld oder<br />

Notstandshilfe, dass persönlicher<br />

Termin erforderlich, wenn Krankenstand<br />

länger als 62 Tage gedauert hat<br />

Mögliche Lösung: Bei jeder Einsichtnahme in den Akt<br />

zwecks Auskunftserteilung muss die EDV automatisch<br />

anzeigen, wenn die Unterbrechung länger als 62 Tage<br />

dauert. In diesem Fall ist die Kundin/der Kunde darauf<br />

aufmerksam zu machen, dass er/sie persönlich zur<br />

neuerlichen Antragsstellung vorbeikommen muss.<br />

27 BMASK<br />

Nutzen: Kundin/Kunde läuft weniger Gefahr, keine<br />

Leistung zu bekommen.<br />

Bereich Pension<br />

100 - 500 tsd.<br />

Gesamtprojekt April 2010 bis<br />

2020, 1. Teilprojekt:<br />

1. April 2010 bis<br />

30. April 2013<br />

Das Projekt ZEPTA (Zukunftsorientierte einheitliche<br />

prozessoptimierte trägerübergreifende Anwendungen)<br />

startete <strong>für</strong> alle PV-Träger ab 1. April 2010. Die<br />

Zustimmung der Aufsichtsbehörden liegt bereits vor.<br />

Prozesse der PV-Träger sollen optimiert und eine<br />

serviceorientierte Architektur geschaffen werden. Auch<br />

zwischenstaatliche Verträge zu Kooperationen zwischen<br />

PV-Trägern werden bei der Prozessoptimierung berücksichtigt.<br />

Beispiele: Einheitliche Adressdatenbank - einmalige<br />

Änderung gilt <strong>für</strong> alle weiteren Verfahren.<br />

Prozessoptimierung und serviceorientierte<br />

Organisation bei PV-<br />

Trägern<br />

28 BMASK<br />

Nutzen: Die Bürgerin/der Bürger wird bei Informationsverpflichtungen<br />

seitens der PV besser serviciert und die<br />

Durchlaufzeiten werden sich reduzieren.<br />

Barrierefreiheit ist umfassend zu sehen, d.h. sie soll <strong>für</strong><br />

alle Formen der Behinderung (Sinnes-, Körper-, Lernbehinderung)<br />

gewährleistet werden (e-card auch in<br />

Blindenschrift).<br />

Laufend 50 - 100 tsd.<br />

Betreffend Lesbarkeit: Der aktuelle internationale<br />

Standard WCAG 2.0 (Web Content Accessibility<br />

Guidelines) soll umfassend umgesetzt werden, derzeit<br />

oft nur WCAG 1.0 umgesetzt, wenn überhaupt. Ziel ist<br />

die bessere Lesbarkeit (in unterschiedlichster Form).<br />

Barrierefreiheit in der Sozialversicherung<br />

umfassend umsetzen<br />

29 BMASK<br />

<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />

Nutzen: Dadurch reduziert sich sowohl der Zeitaufwand<br />

als auch die von Behinderten wahrgenommenen<br />

Ärgernisse und Hemmnisse bei der Erfüllung von<br />

Informationsverpflichtungen.<br />

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