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Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen

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<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />

Quantitative Entlastung<br />

in Stunden Anmerkungen<br />

Nr. Ressort Bezeichnung Maßnahmenidee Erläuterung der Maßnahme Zeitrahmen<br />

44<br />

Die Bundesrichtlinie<br />

„Betreuungsvereinbarungen“<br />

wurde<br />

ergänzt: Verpflichtung <strong>für</strong><br />

AMS-Berater/innen zum<br />

Aufzeigen von Kinderbetreuungsmöglichkeiten<br />

und Unterstützung bei<br />

der Suche nach einem<br />

konkreten Platz (ausfolgen<br />

von Listen über<br />

Betreuungseinrichtungen,<br />

Tagesmütter usw.);<br />

Information über Kinderbetreuungsbeihilfe.<br />

Problem: Viele Bescheidanforderungen erfolgen und<br />

bringen vermeidbare Berufungsverfahren in Gang,<br />

weil vor allem Kundinnen mangels Verfügbarkeit der<br />

Leistungsbezug eingestellt oder die über den Antrag<br />

negativ entschieden wird, wobei Kundinnen oft nicht<br />

klar ist, welche Kinderbetreuungsmöglichkeiten ausreichend<br />

wären, um verfügbar zu sein.<br />

< 50 tsd.<br />

Umgesetzt seit<br />

Dezember 2010<br />

Mögliche Lösung: Begriff „Kinderbetreuungsmöglichkeiten“<br />

wird oft nicht richtig verstanden; an Kund/inn/<br />

en im Zuge der Antragstellung erteilte Informationen<br />

sollen um folgenden Punkt erweitert werden: „Kinderbetreuungsmöglichkeiten:<br />

z.B. öffentlicher Kindergarten,<br />

privater Kindergarten, Tagesmutter, Verwandte (Eltern,<br />

Geschwister,...) etc.; jeweils unter Angabe von Name und<br />

Telefonnummer.<br />

Klare Definition von „Kinderbetreuungsmöglichkeiten“<br />

im Zuge<br />

der Antragstellung<br />

24 BMASK<br />

Nutzen: Bessere Antragstellung, Reduktion von<br />

Berufungsverfahren.<br />

Gemeinsame Stammdatenquelle im AMS <strong>für</strong> den Bereich<br />

Arbeitslosenversicherung und den Bereich Arbeitsmarktförderung<br />

< 50 tsd.<br />

Umgesetzt (beendet)<br />

Ende Juni 2010<br />

Gemeinsame Stammdaten <strong>für</strong><br />

Arbeitslosenversicherung und<br />

Arbeitsmarktförderung<br />

25 BMASK<br />

Nutzen: Stammdaten müssen nicht doppelt gemeldet<br />

und erfasst werden. Teil des eAMS.<br />

Problem: Viele Bescheidanforderungen erfolgen und<br />

bringen vermeidbare Berufungsverfahren in Gang, weil<br />

Kund/inn/en mit der Berechnung ihrer Notstandshilfe<br />

nicht zufrieden sind, wobei sich im Berufungsverfahren<br />

häufig herausstellt, dass Freibeträge bzw. freibetragserhöhende<br />

Umstände nicht berücksichtigt worden sind.<br />

< 50 tsd.<br />

Hinweise zu Freigrenzenerhöhungsgründe<br />

stehen seit<br />

Juli 2010 <strong>für</strong> Bürger/innen<br />

elektronisch zur Verfügung<br />

(eAMS-Konto)<br />

Mögliche Lösung: An Kund/inn/en im Zuge der Antragstellung<br />

erteilte Informationen sollen z.B. um folgende<br />

Punkte ausgeweitet werden: Wohnungskredite, Krankheiten<br />

des/der Arbeitslosen bzw. der Partnerin/des<br />

Partners, Unterhaltspflichten <strong>für</strong> Kinder bzw. sonstige<br />

nahe Familienangehörige wie Eltern, Geschwister<br />

(im In- oder Ausland), außergewöhnliche finanzielle<br />

Belastungen.<br />

Informationserteilung über Freigrenzenerhöhungsgründe<br />

bereits im<br />

Zuge der Antragstellung<br />

26 BMASK<br />

Nutzen: weniger Verwirrung bezüglich der Begriffe und<br />

Vermeidung von Berufungsverfahren.

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