Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen

Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen

09.01.2013 Aufrufe

Verwaltungskosten senken 1. Einleitung Verwaltungsreform ist ein Kernbereich des Regierungsprogramms. Mit den Initiativen „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ und „Entlastung der Bürger/innen in Verwaltungsverfahren“ werden jene Belastungen in den Fokus genommen, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen aus der Verwaltung erwachsen: Beide Zielgruppen müssen bei Verfahren mitwirken, Informationen bereitstellen oder Unterlagen zusammenstellen. Das alles kostet Zeit und Ressourcen – nicht nur in der Verwaltung, sondern vor allem bei Bürgerinnen, Bürgern und in der Wirtschaft. Ziel der Initiativen ist es, diese Belastungen zu reduzieren, Prozesse effizienter zu gestalten und auch Vereinfachungen für die Verwaltung zu erreichen. Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ Zur Unterstützung der Wirtschaft und zur Stärkung des Standortes setzt die Bundesregierung ein ambitioniertes Entbürokratisierungsprogramm für Österreichs Unternehmen um, das 2006 unter dem Namen „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ gestartet wurde und vom Bundesministerium für Finanzen koordiniert wird. Die Initiative zielt auf die Senkung von Verwaltungskosten aufgrund von bundesgesetzlichen Informationsverpflichtungen ab, keinesfalls aber auf das Streichen von notwendigen Informationen oder den Abbau von Schutzbestimmungen. Der mit Schutzzwecken verbundene Informationsbedarf muss weiterhin – auf die kosteneffizienteste Weise – erfüllt werden. Im Mittelpunkt der Initiative stehen daher legistische Vereinfachungen sowie die Prozessoptimierungen bei der Sammlung, Aufbereitung und Übermittlung von Informationen. Minus 25 % bis 2012 erreicht Es ist gelungen, das für 2012 gesetzte Gesamtziel von minus 25 % an Verwaltungslasten für die österreichische Wirtschaft zu erreichen. Das heißt, die Belastung der österreichischen Unternehmen von rd. 4,31 Mrd. € (Stand 2007, gemessen mit Hilfe des international angewandten Standardkostenmodells) wird um mehr als 1 Mrd. € reduziert. Zahlreiche, große Entlastungsmaßnahmen wie die Gleichstellung der Papier- mit der elektronischen Rechnung oder das Unternehmensserviceportal wurden dafür auf den Weg gebracht. Initiative „Entlastung der Bürger/innen in Verwaltungsverfahren“ Nach dem erfolgreichen Start der Unternehmensinitiative hat die österreichische Bundesregierung am 14. April 2009 das Programm „Entlastung der Bürger/innen in Verwaltungsverfahren“ beschlossen, das gemeinsam vom Bundesministerium für Finanzen und Bundeskanzleramt koordiniert wird. Am 30. August 2011 hat die Bundesregierung die weitere Umsetzung der bereits geplanten Maß-nahmen für Bürgerinnen und Bürger und die Ausarbeitung der noch ausstehenden Konzepte unter Koordination von Bundesministerium für Finanzen und Bundeskanzleramt beschlossen. In der Basiserhebung für die Initiative „Entlastung der Bürger/innen in Verwaltungsverfahren“ wurden die wichtigsten rd. 100 Verwaltungsverfahren auf Bundesebene analysiert. 22 Mio. Anträge, Ansuchen, Erklärungen etc. pro Jahr verursachen eine Gesamtbelastung von 32,4 Mio. Stunden für alle Österreicherinnen und Österreicher und Barauslagen (Kopien, Fahrscheine etc.) in Höhe von 113 Mio. €. 4

Mehr Service und Zeitersparnis Verwaltungskosten senken Das Ziel der Initiative: Amtswege in Zukunft schneller, einfacher und noch kundenfreundlicher zu gestalten sowie die Servicequalität der öffentlichen Verwaltung weiter zu optimieren. Schlüsselmaßnahmen der Initiative sind die möglichst große Verbreitung der „Handy-Signatur“, die Realisierung des zentralen Personenstandsregisters, Entlastungen bei der Schüler-/Lehrlingsfreifahrt und der Arbeitnehmerveranlagung sowie Vereinfachungen für Menschen mit Behinderung. 5

<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />

1. Einleitung<br />

Verwaltungsreform ist ein Kernbereich des Regierungsprogramms. Mit den Initiativen „<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />

<strong>für</strong> Unternehmen“ und „Entlastung der Bürger/innen in Verwaltungsverfahren“ werden jene Belastungen in den<br />

Fokus genommen, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen aus der Verwaltung erwachsen: Beide Zielgruppen<br />

müssen bei Verfahren mitwirken, Informationen bereitstellen oder Unterlagen zusammenstellen. Das<br />

alles kostet Zeit und Ressourcen – nicht nur in der Verwaltung, sondern vor allem bei Bürgerinnen, Bürgern und<br />

in der Wirtschaft. Ziel der Initiativen ist es, diese Belastungen zu reduzieren, Prozesse effizienter zu gestalten und<br />

auch Vereinfachungen <strong>für</strong> die Verwaltung zu erreichen.<br />

Initiative „<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong> <strong>für</strong> Unternehmen“<br />

Zur Unterstützung der Wirtschaft und zur Stärkung des Standortes setzt die Bundesregierung ein ambitioniertes<br />

Entbürokratisierungsprogramm <strong>für</strong> Österreichs Unternehmen um, das 2006 unter dem Namen „<strong>Verwaltungskosten</strong><br />

<strong>senken</strong> <strong>für</strong> Unternehmen“ gestartet wurde und vom <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong> koordiniert wird.<br />

Die Initiative zielt auf die Senkung von <strong>Verwaltungskosten</strong> aufgrund von bundesgesetzlichen Informationsverpflichtungen<br />

ab, keinesfalls aber auf das Streichen von notwendigen Informationen oder den Abbau von<br />

Schutzbestimmungen. Der mit Schutzzwecken verbundene Informationsbedarf muss weiterhin – auf die kosteneffizienteste<br />

Weise – erfüllt werden. Im Mittelpunkt der Initiative stehen daher legistische Vereinfachungen sowie<br />

die Prozessoptimierungen bei der Sammlung, Aufbereitung und Übermittlung von Informationen.<br />

Minus 25 % bis 2012 erreicht<br />

Es ist gelungen, das <strong>für</strong> 2012 gesetzte Gesamtziel von minus 25 % an Verwaltungslasten <strong>für</strong> die österreichische<br />

Wirtschaft zu erreichen. Das heißt, die Belastung der österreichischen Unternehmen von rd. 4,31 Mrd. € (Stand<br />

2007, gemessen mit Hilfe des international angewandten Standardkostenmodells) wird um mehr als 1 Mrd. €<br />

reduziert. Zahlreiche, große Entlastungsmaßnahmen wie die Gleichstellung der Papier- mit der elektronischen<br />

Rechnung oder das Unternehmensserviceportal wurden da<strong>für</strong> auf den Weg gebracht.<br />

Initiative „Entlastung der Bürger/innen in Verwaltungsverfahren“<br />

Nach dem erfolgreichen Start der Unternehmensinitiative hat die österreichische Bundesregierung am 14. April 2009<br />

das Programm „Entlastung der Bürger/innen in Verwaltungsverfahren“ beschlossen, das gemeinsam vom <strong>Bundesministerium</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong> und Bundeskanzleramt koordiniert wird. Am 30. August 2011 hat die Bundesregierung<br />

die weitere Umsetzung der bereits geplanten Maß-nahmen <strong>für</strong> Bürgerinnen und Bürger und die Ausarbeitung<br />

der noch ausstehenden Konzepte unter Koordination von <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong> und Bundeskanzleramt<br />

beschlossen.<br />

In der Basiserhebung <strong>für</strong> die Initiative „Entlastung der Bürger/innen in Verwaltungsverfahren“ wurden die<br />

wichtigsten rd. 100 Verwaltungsverfahren auf Bundesebene analysiert. 22 Mio. Anträge, Ansuchen, Erklärungen<br />

etc. pro Jahr verursachen eine Gesamtbelastung von 32,4 Mio. Stunden <strong>für</strong> alle Österreicherinnen und Österreicher<br />

und Barauslagen (Kopien, Fahrscheine etc.) in Höhe von 113 Mio. €.<br />

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