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Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen

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quantifizierte<br />

Entlastung<br />

Zeitrahmen/<br />

Meilensteine<br />

Nr. Ressort Vorhaben/Maßnahme Kurzbeschreibung Rechtsnorm<br />

0,1<br />

Die entsprechende EU-Rl<br />

wird in einer AMG-Novelle<br />

umgesetzt; soll im Herbst 2012<br />

beschlossen werden<br />

Arzneimittelgesetz<br />

Die Zulassungsinhaberin/Der Zulassungsinhaber einer<br />

Arzneispezialität hat ausführliche Aufzeichnungen<br />

über alle vermuteten Nebenwirkungen zu führen.<br />

Diese Aufzeichnungen sind dem Bundesamt <strong>für</strong> Sicherheit<br />

im Gesundheitswesen in Form eines Berichts über<br />

die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln (Periodic<br />

Safety Update Report, PSUR) unverzüglich nach Aufforderung<br />

sowie regelmäßig in bestimmten Intervallen<br />

vorzulegen. Durch eine Anpassung der Berichtsintervalle<br />

werden Mehrfachmeldungen vermieden und der<br />

Bearbeitungsaufwand seitens der Zulassungsinhaber/<br />

innen reduziert.<br />

Vereinheitlichung der Frequenzen bei<br />

PSUR Berichtsintervallen über unterschiedliche<br />

Märkte (EU zentral, EU<br />

national)<br />

13 BMG<br />

0,1<br />

Die entsprechende EU-Rl<br />

und EU-VO gibt es, wird<br />

allerdings erst operativ, wenn<br />

das PRAC (= das Komitee<br />

bei der europ. Arzneimittelagentur)<br />

seine Arbeit aufgenommen<br />

hat und eine<br />

Harmonisierung der Vorlagerhythmen<br />

und Stichtage<br />

publiziert hat (darauf hat Ö<br />

keinen Einfluss)<br />

Arzneimittelgesetz<br />

Die Zulassungsinhaberin/Der Zulassungsinhaber einer<br />

Arzneispezialität hat ausführliche Aufzeichnungen<br />

über alle vermuteten Nebenwirkungen zu führen.<br />

Diese Aufzeichnungen sind dem Bundesamt <strong>für</strong> Sicherheit<br />

im Gesundheitswesen in Form eines aktualisierten<br />

Berichts über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln<br />

regelmäßig oder unverzüglich nach Aufforderung vorzulegen.<br />

Durch die Anwendung dieser Verpflichtung<br />

auf Wirkstoffe und nicht auf Arzneimittel werden<br />

unnötige Doppelmeldungen vermieden. Der Entfall<br />

der Verpflichtung <strong>für</strong> nicht eingeführte Produkte<br />

bewirkt eine Vereinfachung, die die Schutzfunktion der<br />

Regelung nicht beeinträchtigt.<br />

Periodic Security Update Report (PSUR)<br />

- Pflicht auf Wirkstoff beziehen und nicht<br />

auf Zulassung; PSUR-Pflicht <strong>für</strong> nicht<br />

gelaunchte Produkte erlassen<br />

14 BMG<br />

0,1<br />

Umgesetzt durch BGBl. I<br />

Nr. 63/2009<br />

Arzneimittelgesetz<br />

Die Vereinfachung des Antrags auf Inverkehrbringen<br />

von Arzneimitteln bewirkt <strong>für</strong> Apotheken eine Vereinfachung<br />

und Entlastung.<br />

Vereinfachung von Anträgen <strong>für</strong> Apotheken<br />

15 BMG<br />

0,1<br />

Umgesetzt 2009,<br />

Organisatorisch Maßnahme<br />

Arzneimittelgesetz<br />

Bei länderübergreifenden Anerkennungsverfahren<br />

sollen nationale Versionen in den jeweiligen Landessprachen<br />

erst am Ende des Verfahrens erforderlich<br />

sein; das gesamte Beurteilungsverfahren - und damit<br />

auch der Text <strong>für</strong> Fachinformationen - kann ausschließlich<br />

in Englisch erfolgen.<br />

Erstellung der Dokumentation und Fachinformation<br />

in Englisch bei länderübergreifenden<br />

Anerkennungsverfahren von<br />

Arzneimitteln<br />

16 BMG<br />

0,1<br />

Umgesetzt durch BGBl. I<br />

Nr. 63/2009<br />

Arzneimittelgesetz<br />

Der Antrag auf Zulassung von Änderungen einer<br />

Arzneispezialität hinsichtlich Name, Zusammensetzung,<br />

Abgabe im Kleinen und Rezeptpflicht durch<br />

kleine Unternehmen beim Bundesamt <strong>für</strong> Sicherheit im<br />

Gesundheitswesen wird vereinfacht. Zusätzlich werden<br />

die damit verbundenen Kosten reduziert.<br />

Vereinfachung und Verbilligung von<br />

Antragsverfahren <strong>für</strong> die Zulassung von<br />

spezifischen Änderungen von Arzneispezialitäten<br />

<strong>für</strong> kleine Unternehmen wie<br />

Apotheken<br />

17 BMG<br />

<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />

Arzneimittelgesetz Umsetzung bis 2012 0,1<br />

Bestimmte Arzneispezialitäten unterliegen der<br />

Chargenfreigabe. Das Bundesamt <strong>für</strong> Sicherheit im<br />

Gesundheitswesen hat über Antrag eine Ausnahme<br />

vom Erfordernis der Chargenfreigabe zu verfügen,<br />

wenn dies im Hinblick auf die besondere Beschaffenheit,<br />

die Art der Anwendung oder das Anwendungsgebiet<br />

dieser Arzneispezialität ohne Beeinträchtigung<br />

der Arzneimittelsicherheit gerechtfertigt ist. Durch eine<br />

Vereinfachung der Regelung <strong>für</strong> Sonderimporte und<br />

Kleinmengen wird unnötiger Verwaltungsaufwand<br />

vermieden.<br />

Vereinfachung der Regelungen <strong>für</strong><br />

Sonderimporte und Kleinmengen<br />

18 BMG<br />

25

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