Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen
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quantifizierte<br />
Entlastung<br />
Zeitrahmen/<br />
Meilensteine<br />
Nr. Ressort Vorhaben/Maßnahme Kurzbeschreibung Rechtsnorm<br />
0,1<br />
Die entsprechende EU-Rl<br />
wird in einer AMG-Novelle<br />
umgesetzt; soll im Herbst 2012<br />
beschlossen werden<br />
Arzneimittelgesetz<br />
Die Zulassungsinhaberin/Der Zulassungsinhaber einer<br />
Arzneispezialität hat ausführliche Aufzeichnungen<br />
über alle vermuteten Nebenwirkungen zu führen.<br />
Diese Aufzeichnungen sind dem Bundesamt <strong>für</strong> Sicherheit<br />
im Gesundheitswesen in Form eines Berichts über<br />
die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln (Periodic<br />
Safety Update Report, PSUR) unverzüglich nach Aufforderung<br />
sowie regelmäßig in bestimmten Intervallen<br />
vorzulegen. Durch eine Anpassung der Berichtsintervalle<br />
werden Mehrfachmeldungen vermieden und der<br />
Bearbeitungsaufwand seitens der Zulassungsinhaber/<br />
innen reduziert.<br />
Vereinheitlichung der Frequenzen bei<br />
PSUR Berichtsintervallen über unterschiedliche<br />
Märkte (EU zentral, EU<br />
national)<br />
13 BMG<br />
0,1<br />
Die entsprechende EU-Rl<br />
und EU-VO gibt es, wird<br />
allerdings erst operativ, wenn<br />
das PRAC (= das Komitee<br />
bei der europ. Arzneimittelagentur)<br />
seine Arbeit aufgenommen<br />
hat und eine<br />
Harmonisierung der Vorlagerhythmen<br />
und Stichtage<br />
publiziert hat (darauf hat Ö<br />
keinen Einfluss)<br />
Arzneimittelgesetz<br />
Die Zulassungsinhaberin/Der Zulassungsinhaber einer<br />
Arzneispezialität hat ausführliche Aufzeichnungen<br />
über alle vermuteten Nebenwirkungen zu führen.<br />
Diese Aufzeichnungen sind dem Bundesamt <strong>für</strong> Sicherheit<br />
im Gesundheitswesen in Form eines aktualisierten<br />
Berichts über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln<br />
regelmäßig oder unverzüglich nach Aufforderung vorzulegen.<br />
Durch die Anwendung dieser Verpflichtung<br />
auf Wirkstoffe und nicht auf Arzneimittel werden<br />
unnötige Doppelmeldungen vermieden. Der Entfall<br />
der Verpflichtung <strong>für</strong> nicht eingeführte Produkte<br />
bewirkt eine Vereinfachung, die die Schutzfunktion der<br />
Regelung nicht beeinträchtigt.<br />
Periodic Security Update Report (PSUR)<br />
- Pflicht auf Wirkstoff beziehen und nicht<br />
auf Zulassung; PSUR-Pflicht <strong>für</strong> nicht<br />
gelaunchte Produkte erlassen<br />
14 BMG<br />
0,1<br />
Umgesetzt durch BGBl. I<br />
Nr. 63/2009<br />
Arzneimittelgesetz<br />
Die Vereinfachung des Antrags auf Inverkehrbringen<br />
von Arzneimitteln bewirkt <strong>für</strong> Apotheken eine Vereinfachung<br />
und Entlastung.<br />
Vereinfachung von Anträgen <strong>für</strong> Apotheken<br />
15 BMG<br />
0,1<br />
Umgesetzt 2009,<br />
Organisatorisch Maßnahme<br />
Arzneimittelgesetz<br />
Bei länderübergreifenden Anerkennungsverfahren<br />
sollen nationale Versionen in den jeweiligen Landessprachen<br />
erst am Ende des Verfahrens erforderlich<br />
sein; das gesamte Beurteilungsverfahren - und damit<br />
auch der Text <strong>für</strong> Fachinformationen - kann ausschließlich<br />
in Englisch erfolgen.<br />
Erstellung der Dokumentation und Fachinformation<br />
in Englisch bei länderübergreifenden<br />
Anerkennungsverfahren von<br />
Arzneimitteln<br />
16 BMG<br />
0,1<br />
Umgesetzt durch BGBl. I<br />
Nr. 63/2009<br />
Arzneimittelgesetz<br />
Der Antrag auf Zulassung von Änderungen einer<br />
Arzneispezialität hinsichtlich Name, Zusammensetzung,<br />
Abgabe im Kleinen und Rezeptpflicht durch<br />
kleine Unternehmen beim Bundesamt <strong>für</strong> Sicherheit im<br />
Gesundheitswesen wird vereinfacht. Zusätzlich werden<br />
die damit verbundenen Kosten reduziert.<br />
Vereinfachung und Verbilligung von<br />
Antragsverfahren <strong>für</strong> die Zulassung von<br />
spezifischen Änderungen von Arzneispezialitäten<br />
<strong>für</strong> kleine Unternehmen wie<br />
Apotheken<br />
17 BMG<br />
<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />
Arzneimittelgesetz Umsetzung bis 2012 0,1<br />
Bestimmte Arzneispezialitäten unterliegen der<br />
Chargenfreigabe. Das Bundesamt <strong>für</strong> Sicherheit im<br />
Gesundheitswesen hat über Antrag eine Ausnahme<br />
vom Erfordernis der Chargenfreigabe zu verfügen,<br />
wenn dies im Hinblick auf die besondere Beschaffenheit,<br />
die Art der Anwendung oder das Anwendungsgebiet<br />
dieser Arzneispezialität ohne Beeinträchtigung<br />
der Arzneimittelsicherheit gerechtfertigt ist. Durch eine<br />
Vereinfachung der Regelung <strong>für</strong> Sonderimporte und<br />
Kleinmengen wird unnötiger Verwaltungsaufwand<br />
vermieden.<br />
Vereinfachung der Regelungen <strong>für</strong><br />
Sonderimporte und Kleinmengen<br />
18 BMG<br />
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