Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen

Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen

09.01.2013 Aufrufe

Verwaltungskosten senken quantifizierte Entlastung Zeitrahmen/ Meilensteine Nr. Ressort Vorhaben/Maßnahme Kurzbeschreibung Rechtsnorm 18 01.01.2010 BGBl. II Nr. 21/2010 14,4 §§ 26 (4) und 29 (1) AM-VO Unterweisungen von Arbeitnehmer/inne/n anstelle schriftlicher Betriebsanweisungen für die Benutzung von Bolzensetzgeräten, Geräten für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren sowie Acetylen-Verbrauchsanlagen durch Integration der Inhalte in § 5 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO). Ersatz der schriftlichen Betriebsanweisungen durch Unterweisungen der Arbeitnehmer/innen 7 BMASK 2,5 Geplant für 2012 (ASchG-Novelle) § 62 (8) ASchG Kontrollen vor Ort anstelle einer Verpflichtung, ein Verzeichnis der Arbeitnehmer/innen mit Fachkenntnissen zu führen. Entfall der Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnisses 8 BMASK 16,7 Umgesetzt, Klarstellung in Formularen erfolgt - keine legistischen Maßnahmen erforderlich § 3 (1) - (3) BauV; § 97 (1) bis (4) ASchG, BauKG Bereinigung sich überschneidender Gesetzesgrundlagen, Entfall von Mehrfachmeldungen der Unternehmen, betroffene Rechtsmaterien: Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG). Harmonisierung von Meldepflichten im Zusammenhang mit Baustellen 9 BMASK Bereits umgesetzt 2011 1,9 § 23 ARG, § 24 AZG, § 18 BäckAG, § 9 KA-AZG, § 17 MSchG Optionale Inanspruchnahme der bereits bestehenden Möglichkeit für Unternehmen, diese Gesetze elektronisch durch kostenlose Links zur BMASK- Website aufzulegen und damit ihrer Aushangpflicht nachzukommen, verstärkte Informationstätigkeit über diese Möglichkeit, insb. durch ausdrückliche Hinweise im Unternehmensserviceportal. Erleichterung der Erfüllung der Aushangpflicht durch Link auf die BMASK- Website anstelle eines Aushangs 10 BMASK §§ 22, 23, 33g BUAG Umgesetzt 7,4 Diverse Meldepflichten (wie An- und Abmeldung; Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Einstufung) insbesondere für Zuschläge relevante Arbeiternehmer/innen-Daten gegenüber BUAK können optional durch e.buak erledigt werden. Ausbau elektronischer Meldungen an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (e.buak) 11 BMASK Bereits 2007 umgesetzt 7,3 §§ 10 (2) ARG, 11 (2) und (4) ARG, 12 (3) ARG; § 20 (2) AZG, § 8 KA-AZG; § 27a KJBG; § 22 (1) GKV; § 11 (1) und (2) VbA; § 3 (1) und (3) Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) Optionale Online-Meldung bzw. Anzeige an das Arbeitsinspektorat für eine Vielzahl an Meldepflichten wie Beschäftigung von Arbeitnehmer/inne/n bzw. Jugendlichen am Wochenende und/oder an Feiertagen, Arbeitszeitüberschreitungen in außergewöhnlichen Fällen, Meldung der erstmaligen beabsichtigten Verwendung biologischer Arbeitsstoffe (VbA) etc. Elektronische Übermittlung von Meldungen an das Arbeitsinspektorat 12 BMASK 64,7 Ab Mitte 2010 flächendeckend eingeführt EFZG, ASVG, Elektronische Abfrage durch die Arbeitgeberin/ den Arbeitgeber des Status der Arbeits(un)fähigkeit einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers über das System der Sozialversicherung, Entfall von Papierbestätigungen, Arbeitnehmer/innen müssen keine physischen Bestätigungen mehr vorlegen. Sicherung der möglichst hohen Nutzung der elektronischen Arbeits(un) fähigkeitbestätigung (eAUM) in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband 13 BMASK 3,4 Seit 30.10.2009 auf Website Arbeitsinspektion verfügbar §§ 4, 5, 6, 7, 8 (6) BauKG Unterstützung der Unternehmen durch Vorgabe der Formulierung der wesentlichen Inhalte für die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans; für Unterlagen für spätere Arbeiten; für Voranmeldung von Baustellen, die länger als 30 Tage oder mehr 500 Personentage dauern. Verbesserung der Informationsbereitstellung durch elektronische Musterformulare für Meldungen im Rahmen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) 14 BMASK

quantifizierte Entlastung Zeitrahmen/ Meilensteine Nr. Ressort Vorhaben/Maßnahme Kurzbeschreibung Rechtsnorm 0,02 Bereits umgesetzt mit BGBl. II Nr. 135/2007 ÖllampenV, BGBl. II Nr. 13/1998 Durch die Normkonformität entfallen die österreichisch-spezifischen Kennzeichnungsverpflichtungen auf Öllampen, weil die Produkte dann von der Konstruktion her sicherer sind bzw. den Sicherheitsanforderungen des PSG 2004 entsprechen. 15 BMASK Aufhebung der Öllampenverordnung 0,16 Bereits umgesetzt mit BGBl. II Nr. 285/2008 KinderlaufhilfenV, BGBl. Nr. 51/1996 Verbindlicherklärung der entsprechenden EN/ ÖNORM; durch die Normkonformität entfallen die österreichisch-spezifischen Kennzeichnungsverpflichtungen auf Kinderlaufhilfen, weil die Produkte dann von der Konstruktion her sicherer sind bzw. den Sicherheitsanforderungen des PSG 2004 entsprechen. Vereinfachung der Kinderlaufhilfenverordnung 16 BMASK § 8 HAG Inkrafttreten: 1.8.2009 0,08 Entfall des gesonderten Aushanges der Arbeits- und Lieferbedingungen. Vereinfachung der Aushangspflichten des Heimarbeitsgesetzes (HAG) 17 BMASK 0,66 BauV: umgesetzt 1.1.2010; HAG: Inkrafttreten: 1.8.2009; im Übrigen: Sozialpartnergespräche werden Arbeitsgruppe fortgesetzt §§ 5 - 7, 17 HAG, § 17 (7) ARG, § 19 (1) BauV, § 9 (1) bis (3) SVP-VO Modernisierung und Optimierung der Informationsverpflichtungen des Heimarbeitsgesetzes; Ersatz der Meldepflicht durch Kontrollen vor Ort oder Einholen von Auskünften (Arbeitsruhegesetz und Bauarbeiterschutzverordnung); Entfall der Meldepflicht von Daten der Sicherheitsvertrauenspersonen an das Arbeitsinspektorat. Vereinfachung der Meldepflichten gegenüber dem Arbeitsinspektorat 18 BMASK 2013 0,05 §§ 6 (4), 39 (1), 47 (2), 39 (4), 16 (3), 7 (1), 29, 31 (2), 47 (1), 50 Druckluftund TaucherVO Modernisierung der Verordnung wie z.B. Entfall des gesonderten Verzeichnisses betreffend Untersuchungen von Arbeitnehmer/inne/n, die als Taucher/ innen bzw. in Druckluft arbeiten. Momentan erarbeitet eine trilaterale Arbeitsgruppe (Deutschland, Schweiz, Österreich) einen gemeinsamen technischen Rahmen. Vereinfachung und Zusammenfassung von Meldungen in Zusammenhang mit der Druckluft- und TaucherVO 19 BMASK Entfallen mit 14.6.2007 0,18 § 2 (3) Elektroschutzverordnung (ESV) Durch Zusammenführung verschiedener Sicherheitsnormen entfällt die Pflicht der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers, vor Einsatz von Arbeiternehmer/inne/n die Anwendung einer Sicherheitsnorm (ÖVE) festzulegen. Entfall der Notwendigkeit der Festlegung einer Sicherheitsnorm 20 BMASK 0,29 Aufgehoben durch BGBl. II Nr. 13/2007 § 4 (2) BauV Entfall der Nachweispflicht bestimmter Kenntnisse für Aufsichtspersonen auf Baustellen. 21 BMASK Vereinfachung von Nachweispflichten Geplantes Inkrafttreten 2012 0,13 § 3 Abs. 6 Elektroschutzverordnung 2003 (ESV 2003) § 11 Abs. 2 Elektroschutzverordnung 2011 (ESV 2011) Aufbewahrung der Prüfbefunde für elektrische Anlagen wird auf durchschnittlich alle 5 Jahre reduziert. 22 BMASK Aufbewahrung der Prüfbefunde Verwaltungskosten senken 0,3 Novelle BGBl. I Nr. 51/2011; seit 1.4.2012 online § 6 BauKG, § 97 Abs. 1 bis 4 und 6 sowie 7 ASchG Baustellenmeldungen und Vorankündigungen nach BauKG sollen mittels Webanwendung erfolgen 23 BMASK Baustellendatenbank In Kraft getreten mit 1.7.2008 2,6 § 23 (1) u. (2), § 23 a (3) und § 24 Abs. 2 ErbStG Informationsverpflichtungen aus dem ErbStG zur Selbstberechnung, Anmeldung, Mitteilung an Finanzamt und der Aufbewahrung von Schriften entfallen. Entlastung durch Abschaffung der Erbschaftssteuer 1 BMF 19

<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />

quantifizierte<br />

Entlastung<br />

Zeitrahmen/<br />

Meilensteine<br />

Nr. Ressort Vorhaben/Maßnahme Kurzbeschreibung Rechtsnorm<br />

18<br />

01.01.2010 BGBl. II Nr. 21/2010 14,4<br />

§§ 26 (4) und 29 (1)<br />

AM-VO<br />

Unterweisungen von Arbeitnehmer/inne/n anstelle<br />

schriftlicher Betriebsanweisungen <strong>für</strong> die Benutzung<br />

von Bolzensetzgeräten, Geräten <strong>für</strong> autogenes<br />

Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren sowie<br />

Acetylen-Verbrauchsanlagen durch Integration der<br />

Inhalte in § 5 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO).<br />

Ersatz der schriftlichen Betriebsanweisungen<br />

durch Unterweisungen der<br />

Arbeitnehmer/innen<br />

7 BMASK<br />

2,5<br />

Geplant <strong>für</strong> 2012<br />

(ASchG-Novelle)<br />

§ 62 (8) ASchG<br />

Kontrollen vor Ort anstelle einer Verpflichtung, ein<br />

Verzeichnis der Arbeitnehmer/innen mit Fachkenntnissen<br />

zu führen.<br />

Entfall der Verpflichtung zur Führung<br />

eines Verzeichnisses<br />

8 BMASK<br />

16,7<br />

Umgesetzt, Klarstellung in<br />

Formularen erfolgt - keine<br />

legistischen Maßnahmen<br />

erforderlich<br />

§ 3 (1) - (3) BauV; § 97 (1)<br />

bis (4) ASchG, BauKG<br />

Bereinigung sich überschneidender Gesetzesgrundlagen,<br />

Entfall von Mehrfachmeldungen der Unternehmen,<br />

betroffene Rechtsmaterien: Bauarbeiterschutzverordnung<br />

(BauV), ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />

(ASchG), Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG).<br />

Harmonisierung von Meldepflichten im<br />

Zusammenhang mit Baustellen<br />

9 BMASK<br />

Bereits umgesetzt 2011 1,9<br />

§ 23 ARG, § 24 AZG, § 18<br />

BäckAG, § 9 KA-AZG,<br />

§ 17 MSchG<br />

Optionale Inanspruchnahme der bereits bestehenden<br />

Möglichkeit <strong>für</strong> Unternehmen, diese Gesetze<br />

elektronisch durch kostenlose Links zur BMASK-<br />

Website aufzulegen und damit ihrer Aushangpflicht<br />

nachzukommen, verstärkte Informationstätigkeit über<br />

diese Möglichkeit, insb. durch ausdrückliche Hinweise<br />

im Unternehmensserviceportal.<br />

Erleichterung der Erfüllung der Aushangpflicht<br />

durch Link auf die BMASK-<br />

Website anstelle eines Aushangs<br />

10 BMASK<br />

§§ 22, 23, 33g BUAG Umgesetzt 7,4<br />

Diverse Meldepflichten (wie An- und Abmeldung;<br />

Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses,<br />

Einstufung) insbesondere <strong>für</strong> Zuschläge relevante<br />

Arbeiternehmer/innen-Daten gegenüber BUAK können<br />

optional durch e.buak erledigt werden.<br />

Ausbau elektronischer Meldungen an die<br />

Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse<br />

(e.buak)<br />

11 BMASK<br />

Bereits 2007 umgesetzt 7,3<br />

§§ 10 (2) ARG, 11 (2) und<br />

(4) ARG, 12 (3) ARG;<br />

§ 20 (2) AZG,<br />

§ 8 KA-AZG;<br />

§ 27a KJBG;<br />

§ 22 (1) GKV;<br />

§ 11 (1) und (2) VbA;<br />

§ 3 (1) und (3) Bauarbeiterschutzverordnung<br />

(BauV)<br />

Optionale Online-Meldung bzw. Anzeige an das<br />

Arbeitsinspektorat <strong>für</strong> eine Vielzahl an Meldepflichten<br />

wie Beschäftigung von Arbeitnehmer/inne/n bzw.<br />

Jugendlichen am Wochenende und/oder an Feiertagen,<br />

Arbeitszeitüberschreitungen in außergewöhnlichen<br />

Fällen, Meldung der erstmaligen beabsichtigten Verwendung<br />

biologischer Arbeitsstoffe (VbA) etc.<br />

Elektronische Übermittlung von<br />

Meldungen an das Arbeitsinspektorat<br />

12 BMASK<br />

64,7<br />

Ab Mitte 2010 flächendeckend<br />

eingeführt<br />

EFZG, ASVG,<br />

Elektronische Abfrage durch die Arbeitgeberin/<br />

den Arbeitgeber des Status der Arbeits(un)fähigkeit<br />

einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers über das<br />

System der Sozialversicherung, Entfall von Papierbestätigungen,<br />

Arbeitnehmer/innen müssen keine<br />

physischen Bestätigungen mehr vorlegen.<br />

Sicherung der möglichst hohen<br />

Nutzung der elektronischen Arbeits(un)<br />

fähigkeitbestätigung (eAUM) in<br />

Zusammenarbeit mit dem Hauptverband<br />

13 BMASK<br />

3,4<br />

Seit 30.10.2009 auf Website<br />

Arbeitsinspektion verfügbar<br />

§§ 4, 5, 6, 7, 8 (6) BauKG<br />

Unterstützung der Unternehmen durch Vorgabe<br />

der Formulierung der wesentlichen Inhalte <strong>für</strong> die<br />

Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans;<br />

<strong>für</strong> Unterlagen <strong>für</strong> spätere Arbeiten; <strong>für</strong> Voranmeldung<br />

von Baustellen, die länger als 30 Tage oder<br />

mehr 500 Personentage dauern.<br />

Verbesserung der Informationsbereitstellung<br />

durch elektronische Musterformulare<br />

<strong>für</strong> Meldungen im Rahmen<br />

des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes<br />

(BauKG)<br />

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