Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen
Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen
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Erledigte Begutachtungen nach § 14a BHG<br />
Auswirkungen auf <strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>für</strong> Unternehmen,<br />
Stand: Herbst 2012<br />
<strong>Verwaltungskosten</strong> im neuen Haushaltsrecht<br />
Anzahl<br />
Begutachtungen 1.377<br />
davon ohne geänderte/neue Informationsverpflichtungen<br />
davon mit geänderten/neuen<br />
Informationsverpflichtungen<br />
1.131<br />
246<br />
davon über der Bagatellgrenze 92<br />
davon unter der Bagatellgrenze 154<br />
Quelle: <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong><br />
<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />
Erledigte Begutachtungen nach § 14a BHG<br />
Auswirkungen auf <strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>für</strong> Bürgerinnen<br />
und Bürger, Stand: Herbst 2012<br />
Anzahl<br />
Begutachtungen 743<br />
davon ohne geänderte/neue Informationsverpflichtungen<br />
davon mit geänderten/neuen<br />
Informationsverpflichtungen<br />
Quelle: <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong><br />
Das Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) sieht im § 17 BHG 2013 ein vollkommen neues System der wirkungsorientierten<br />
Folgenabschätzung vor. Im § 18 BHG 2013 ist eine verpflichtende interne Evaluierung vorgesehen.<br />
Neben Regelungsvorhaben wie Gesetzen, Verordnungen oder über- oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen<br />
sollen auch sonstige Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 mit denselben<br />
Instrumentarien abgeschätzt und evaluiert werden. Die bisher in verschiedenen Rechtsquellen geregelten<br />
Verpflichtungen zur Abschätzung der Folgen werden zusammengefasst und nach einem einheitlichen System<br />
abgeschätzt werden. Dabei wird den Anwenderinnen und Anwendern ein umfangreiches Set an Hilfestellungen<br />
geboten. Neben Handbüchern und Schulungen wird die Abschätzung mit Hilfe einer IT-Anwendung unterstützt,<br />
die durch die gesamte Abschätzung führt, Erläuterungen enthält, Berechnungen durchführt und umfangreiche<br />
Hilfestellung gibt.<br />
Neben finanziellen, wirtschafts-, umwelt-, konsumentenschutzpolitischen sowie Auswirkungen auf Kinder<br />
und Jugend, Auswirkungen in sozialer Hinsicht und auf die tatsächliche Gleichstellung von Männern und<br />
Frauen sind auch die <strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>für</strong> Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen abzuschätzen. Doch<br />
die <strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>für</strong> Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sind nicht nur eine Wirkungsdimension<br />
im Rahmen der neuen wirkungsorientierten Folgenabschätzung. Vielmehr waren die in den letzten fünf Jahren<br />
gemachten Erfahrungen mit der Kalkulationsverpflichtung gemäß § 14a BHG eine wesentliche Grundlage, ein<br />
Pilot <strong>für</strong> das neue System der Folgenabschätzung. Die IT-Anwendung wurde nach dem Vorbild des <strong>Verwaltungskosten</strong>rechners<br />
konzipiert, der seit mehreren Jahren erfolgreich im Einsatz ist. Die bisher im Bereich der <strong>Verwaltungskosten</strong><br />
<strong>für</strong> Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erzielte Qualität in der Abschätzung und Transparenz<br />
in der Darstellung der Ergebnisse soll auch in den anderen Wirkungsdimensionen erreicht werden.<br />
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