Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen
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Schüler- und Lehrlingsfreifahrt NEU – Pilot Wien, Niederösterreich und Burgenland<br />
<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />
Ein entscheidender Schritt konnte bei der Vereinfachung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt erzielt werden. Mit<br />
dem Schuljahr 2012/13 wird vorerst im Bereich von Wien, Niederösterreich und Burgenland (VOR-Neu) auf eine<br />
Pauschalabgeltung umgestellt.<br />
Die Schülerfreifahrt ist derzeit noch sehr aufwendig in der Abwicklung und belastet in der Abwicklung Eltern<br />
(Antragstellung/Einbezahlung Selbstbehalt), Schulen (Mithilfe bei Abwicklung), Verkehrsunternehmen (Ausweisausstellung)<br />
und Finanzverwaltung (Nachkontrolle) gleichermaßen.<br />
Die Pauschalierungslösung im VOR-Neu sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler entweder in der Schulzeit<br />
<strong>für</strong> 19,60 € <strong>für</strong> die Fahrt zwischen Wohnort und Schule oder ganzjährig <strong>für</strong> 60 € <strong>für</strong> Fahrten im gesamten<br />
VOR öffentliche Verkehrsmittel nutzen können. Die Abwicklung erfolgt beispielsweise in Wien durch Kauf eines<br />
Tickets und durch Nachweis des Anspruchs mit Hilfe des Schülerausweises.<br />
Die <strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>für</strong> Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrlinge im Zusammenhang etwa mit Ausfüllen<br />
von Formularen <strong>für</strong> den bisherigen Freifahrtsausweis verringern sich dadurch wesentlich. Für Wien, Niederösterreich<br />
und Burgenland ergeben sich insgesamt Einsparungen von circa 550.000 Stunden. Österreichweit wird<br />
das Entlastungspotential auf 1,17 Mio. Stunden geschätzt. Auch Verkehrsunternehmen werden durch den Wegfall<br />
der Antragsabwicklung und Ausweisausstellung und die Verwaltung durch Entfall von Nachkontrollen entlastet.<br />
Zentrales Personenstandsregister<br />
Mit dem zentralen Personenstandsregister soll das <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> Inneres die Möglichkeit schaffen, eine<br />
österreichweite Gesamtschau aller Personenstandsfälle zu erhalten und in einem zweiten Schritt Vorgänge und<br />
Verfahren elektronisch abzubilden. Durch einen Informationsverbund, der von allen Personenstandsbehörden<br />
geführt werden soll, wird jede Personenstandsbehörde in die Lage versetzt, die notwendigen Informationen mit<br />
der Wirkung <strong>für</strong> alle zu verarbeiten. Die nächsten Schritte sehen insbesondere die Erstellung eines detaillierten<br />
Umsetzungskonzepts sowie eine parallele Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen vor.<br />
Informationen über die Geburt, die Ehe und den Tod, also die zentralen Informationen über einen Menschen,<br />
werden von jedem Standesamt lokal verwaltet. Die in vielen Lebenssituationen aus diesem Bereich erforderlichen<br />
Informationen werden derzeit noch einzeln und zum Großteil in Papierform über Österreich verteilt. In Summe<br />
sind dies etwa 1,5 Mio. Verständigungen, die verschickt werden müssen. Diese Art der Verwaltung macht es auch<br />
<strong>für</strong> Betroffene nicht einfach: Will z.B. ein Paar heiraten, muss es bis zu drei Standesämter kontaktieren, um die<br />
notwendigen Unterlagen zusammentragen zu können. Durch die Schaffung eines zentralen Registers, in dem<br />
all diese Informationen allen Behörden, soweit sie solche Daten benötigen, zur Verfügung gestellt werden, kann<br />
nicht nur ein enormer Einsparungseffekt bei den Behörden erreicht, sondern auch jeder einzelnen Person viel an<br />
Mühe abgenommen werden. Da auch die Frage der Staatsbürgerschaft <strong>für</strong> die gesamtstaatliche Verwaltung einen<br />
besonderen Stellenwert hat, zielt das Vorhaben auch darauf ab, parallel zum Zentralen Personenstandsregister<br />
eine Staatsbürgerschaftsevidenz aufzubauen.<br />
Unter der Federführung des <strong>Bundesministerium</strong>s <strong>für</strong> Inneres arbeitet seit September 2011 eine Projektgruppe<br />
in intensiven Workshops an der Schaffung dieses Registers. Die Gruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern<br />
der Länder und Städte (NÖ, Stmk, Tirol sowie Graz und Wien), des Städte- und des Gemeindebundes,<br />
des Fachverbandes der Standesbeamten, der Statistik Österreich, des Bundeskanzleramtes und schließlich des<br />
<strong>Bundesministerium</strong>s <strong>für</strong> Inneres zusammen.<br />
Nach Abschluss der Konzeptionsphase und der Erstellung des Maßnahmenkatalogs hat mit April 2012 die<br />
Implementierungsphase begonnen. Dabei werden die Programmierung des Systems und die technische Einbindung<br />
aller betroffenen Behörden vorgenommen sowie parallel dazu die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
geschaffen. Der Beginn des Testbetriebes und die bundesweiten Schulungsmaßnahmen sind <strong>für</strong> November bzw.<br />
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