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Verwaltungskosten senken - Bundesministerium für Finanzen

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Schüler- und Lehrlingsfreifahrt NEU – Pilot Wien, Niederösterreich und Burgenland<br />

<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />

Ein entscheidender Schritt konnte bei der Vereinfachung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt erzielt werden. Mit<br />

dem Schuljahr 2012/13 wird vorerst im Bereich von Wien, Niederösterreich und Burgenland (VOR-Neu) auf eine<br />

Pauschalabgeltung umgestellt.<br />

Die Schülerfreifahrt ist derzeit noch sehr aufwendig in der Abwicklung und belastet in der Abwicklung Eltern<br />

(Antragstellung/Einbezahlung Selbstbehalt), Schulen (Mithilfe bei Abwicklung), Verkehrsunternehmen (Ausweisausstellung)<br />

und Finanzverwaltung (Nachkontrolle) gleichermaßen.<br />

Die Pauschalierungslösung im VOR-Neu sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler entweder in der Schulzeit<br />

<strong>für</strong> 19,60 € <strong>für</strong> die Fahrt zwischen Wohnort und Schule oder ganzjährig <strong>für</strong> 60 € <strong>für</strong> Fahrten im gesamten<br />

VOR öffentliche Verkehrsmittel nutzen können. Die Abwicklung erfolgt beispielsweise in Wien durch Kauf eines<br />

Tickets und durch Nachweis des Anspruchs mit Hilfe des Schülerausweises.<br />

Die <strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>für</strong> Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrlinge im Zusammenhang etwa mit Ausfüllen<br />

von Formularen <strong>für</strong> den bisherigen Freifahrtsausweis verringern sich dadurch wesentlich. Für Wien, Niederösterreich<br />

und Burgenland ergeben sich insgesamt Einsparungen von circa 550.000 Stunden. Österreichweit wird<br />

das Entlastungspotential auf 1,17 Mio. Stunden geschätzt. Auch Verkehrsunternehmen werden durch den Wegfall<br />

der Antragsabwicklung und Ausweisausstellung und die Verwaltung durch Entfall von Nachkontrollen entlastet.<br />

Zentrales Personenstandsregister<br />

Mit dem zentralen Personenstandsregister soll das <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> Inneres die Möglichkeit schaffen, eine<br />

österreichweite Gesamtschau aller Personenstandsfälle zu erhalten und in einem zweiten Schritt Vorgänge und<br />

Verfahren elektronisch abzubilden. Durch einen Informationsverbund, der von allen Personenstandsbehörden<br />

geführt werden soll, wird jede Personenstandsbehörde in die Lage versetzt, die notwendigen Informationen mit<br />

der Wirkung <strong>für</strong> alle zu verarbeiten. Die nächsten Schritte sehen insbesondere die Erstellung eines detaillierten<br />

Umsetzungskonzepts sowie eine parallele Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen vor.<br />

Informationen über die Geburt, die Ehe und den Tod, also die zentralen Informationen über einen Menschen,<br />

werden von jedem Standesamt lokal verwaltet. Die in vielen Lebenssituationen aus diesem Bereich erforderlichen<br />

Informationen werden derzeit noch einzeln und zum Großteil in Papierform über Österreich verteilt. In Summe<br />

sind dies etwa 1,5 Mio. Verständigungen, die verschickt werden müssen. Diese Art der Verwaltung macht es auch<br />

<strong>für</strong> Betroffene nicht einfach: Will z.B. ein Paar heiraten, muss es bis zu drei Standesämter kontaktieren, um die<br />

notwendigen Unterlagen zusammentragen zu können. Durch die Schaffung eines zentralen Registers, in dem<br />

all diese Informationen allen Behörden, soweit sie solche Daten benötigen, zur Verfügung gestellt werden, kann<br />

nicht nur ein enormer Einsparungseffekt bei den Behörden erreicht, sondern auch jeder einzelnen Person viel an<br />

Mühe abgenommen werden. Da auch die Frage der Staatsbürgerschaft <strong>für</strong> die gesamtstaatliche Verwaltung einen<br />

besonderen Stellenwert hat, zielt das Vorhaben auch darauf ab, parallel zum Zentralen Personenstandsregister<br />

eine Staatsbürgerschaftsevidenz aufzubauen.<br />

Unter der Federführung des <strong>Bundesministerium</strong>s <strong>für</strong> Inneres arbeitet seit September 2011 eine Projektgruppe<br />

in intensiven Workshops an der Schaffung dieses Registers. Die Gruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern<br />

der Länder und Städte (NÖ, Stmk, Tirol sowie Graz und Wien), des Städte- und des Gemeindebundes,<br />

des Fachverbandes der Standesbeamten, der Statistik Österreich, des Bundeskanzleramtes und schließlich des<br />

<strong>Bundesministerium</strong>s <strong>für</strong> Inneres zusammen.<br />

Nach Abschluss der Konzeptionsphase und der Erstellung des Maßnahmenkatalogs hat mit April 2012 die<br />

Implementierungsphase begonnen. Dabei werden die Programmierung des Systems und die technische Einbindung<br />

aller betroffenen Behörden vorgenommen sowie parallel dazu die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

geschaffen. Der Beginn des Testbetriebes und die bundesweiten Schulungsmaßnahmen sind <strong>für</strong> November bzw.<br />

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