Bördelandkurier Nr. 07 - Gemeinde Bördeland

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Einwendungen gegen die Wahl des Ortschaftsrates OT Eickendorf vom 07.06.2009 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen Beschluss 06­05/2009 – Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortschaftsrat OT Großmühlingen vom 07.06.2009 Der Gemeinderat der Gemeinde Bördeland trifft nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen­Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung: Einwendungen gegen die Wahl des Ortschaftsrates OT Großmüh­ lingen vom 07.06.2009 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen Beschluss 07­05/2009 – Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortschaftsrat OT Kleinmühlingen vom 07.06.2009 Der Gemeinderat der Gemeinde Bördeland trifft nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen­Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung: Einwendungen gegen die Wahl des Ortschaftsrates OT Kleinmüh­ lingen vom 07.06.2009 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen Beschluss 08­05/2009 – Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortschaftsrat OT Welsleben vom 07.06.2009 Der Gemeinderat der Gemeinde Bördeland trifft nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen­Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung: Einwendungen gegen die Wahl des Ortschaftsrates OT Welsleben vom 07.06.2009 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen Beschluss 09­05/2009 – Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortschaftsrat OT Zens vom 07.06.2009 Der Gemeinderat der Gemeinde Bördeland trifft nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen­Anhalt folgende Wahlprüfungsentscheidung: Einwendungen gegen die Wahl des Ortschaftsrates OT Zens vom 07.06.2009 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen Termine der nächsten Ortschaftsratssitzungen Ortsteil Biere: 06.07.2009 18.00 Uhr im Sitzungssaal Magdeburger Str.3 Ortsteil Eggersdorf: 24.06.2009 19.00 Uhr in der Vereinsgaststätte des SFZ Bördeland Chausseestraße Ortsteil Eickendorf: 25.06.2009 18.00 Uhr im Bürgerzentrum Karl­Marx­Str. 23 Ortsteil Großmühlingen 25.06.2009 19.30 Uhr in der AWO Markt 7 OT Kleinmühlingen: 01.07.2009 19.30 Uhr im Bürgermeisterbüro Große Graue OT Welsleben: 30.06.2009 19.00 Uhr im Sitzungssaal Krumme Str. 31 OT Zens: 23.06.2009 18.00 Uhr im Gemeindezentrum Grüne Ecke Breitbandförderung Mit dem Bördeland –Kurier vom 29.05.2009 wurde das Beiblatt zur Bedarfsabfrage in alle Haushalte ausgetragen. Wer eine bessere Breitbandversorgung wünscht, bitten wir noch­ mals um Rücksendung des Bedarfserfassungsbogens ( außer OT Zens), da der bisherige Rücklauf nur vereinzelt erfolgt ist. Es müssen je Ortsteil wenigstens 50 Bedarfspunkte erreicht wer­ den, ansonsten ist eine Breitbandversorgung für die einzelnen Anbieter und auch für den Fördermittelgeber uninteressant. Bördeland­Kurier, Jahrgang 2009, Nr. 06, 23.06.09 Die Bedarfspunkte ergeben sich durch Multiplikation des gemelde­ ten Bedarfs in Bezug auf Privathaushalt, Landwirtschaft oder Gewerbe. Der Privathaushalt erhält den Multiplikator 1 ­ Gewerbe 5 ­ Landwirtschaft 10 Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen­Anhalt Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Öffentliche Bekanntmachung des Landesamtes für Vermes­ sung und Geoinformation Sachsen­Anhalt Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz ­BoSoG in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz – VerkFlBerG Sonderungsplan­Nr. V25­21777­2009 In der Gemeinde Welsleben, Gemarkung Welsleben, Flur 6, Flurstück 12/1 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über die Sonde­ rung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz) vom 20.Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereini­ gungsgesetz vom 26.Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716) ­ jeweils in der gültigen Fassung ­ eingeleitet worden. Hierdurch soll das Erwerbsrecht der öffentlichen Nutzer an Ver­ kehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstü­ cken ausgeübt werden. Sonderungsbehörde ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen­Anhalt. Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstel­ lung verwendeten Unterlagen liegen vom 25.06.2009 bis 24.07.2009 während der Öffnungszeiten im Geokompetenz­Center des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen­ Anhalt, Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale) zur Einsicht aus. Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:Mo., Di., Mi., Do. von 8.00 bis 18.00 Uhr Fr. von 8.00 bis 15.00 Uhr. Alle Planbetroffenen können innerhalb des o.g. Zeitraumes den Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung verwendeten Unterlagen einsehen und Einwände gegen die Fest­ stellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen­Anhalt erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum und Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechts­ bereinigungsgesetz. Das Gleiche gilt für Anmelder von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken oder von Rechten an diesen Grundstücken. Die Einwände sind nur bei der Sonderungsbehörde unter der oben genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Im Auftrag gez.Thorsten Seeck

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen­Anhalt Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Tel. 0345­6912­0 Öffentliche Bekanntmachungdes Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen­ AnhaltVerfahren nach dem Bodensonderungsgesetz – BoSoG in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbe­ reinigungsgesetz – VerkFlBerG Sonderungsplan­Nr. V25­21743­2009 In der Gemeinde Bördeland, Gemarkung Biere, Flur 8, Flur­ stück 122 und Flur 13, Flurstück 59 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz) vom 20.Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit dem Ver­ kehrsflächenbereinigungsgesetz vom 26.Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716) ­ jeweils in der gültigen Fassung ­ eingeleitet worden. Hierdurch soll das Erwerbsrecht der öffentlichen Nutzer an Ver­ kehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstü­ cken ausgeübt werden. Sonderungsbehörde ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen­Anhalt. Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstel­ lung verwendeten Unterlagen liegen vom 25.06.2009 bis 24.07.2009 während der Öffnungszeiten im Geokompetenz­Center des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen­ Anhalt, Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale) zur Einsicht aus. Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt: Mo., Di., Mi., Do. von 8.00 bis 18.00 Uhr Fr. von 8.00 bis 15.00 Uhr. Alle Planbetroffenen können innerhalb des o.g. Zeitraumes den Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung verwendeten Unterlagen einsehen und Einwände gegen die Fest­ stellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen­Anhalt erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum und Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechts­ bereinigungsgesetz. Das Gleiche gilt für Anmelder von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken oder von Rechten an diesen Grundstücken. Die Einwände sind nur bei der Sonderungsbehörde unter der oben genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Im Auftrag gez.Thorsten Seeck Bördeland­Kurier, Jahrgang 2009, Nr. 06, 23.06.09 Information des Ordnungsamtes Fundsache ­ Schlüssel Am 20.01.2009 wurde ein Schlüssel mit grünem Schlüsselbund (mit Aufschrift) in Höhe des Eingangsbereiches am Park in Biere, Friedenstr. 1 (Nähe Kindertagesstätte) aufgefunden. Dieser ist im Fundbüro des Ordnungsamtes aufbewahrt und vom Eigentümer abzuholen. Am 12.05.09 wurde ein Schlüsselbund mit rotem Plüschherz in Höhe der Ernst­Thälmann­Str. 35 A im OT Biere aufgefunden. Fundsache ­ Mobiltelefon Am 21.05.09 wurde in Höhe der Fabrikstr. 6 im OT Biere ein Mobil­ telefon für Festnetzanschluß (Philips) aufgefunden. Alle Sachen sind im Fundbüro des Ordnungsamtes aufbewahrt und können vom Eigentümer abgeholt werden. Bernd Möhring Amtsleiter Ordnungs­ u. Sozialamt Wir bitten um Beachtung Auf Grund von technischen Arbeiten an der Telefonanlage in der Verwaltung der Gemeinde Bördeland am 29.06. und 30.06.2009 kann es zu Beeinträchtigungen der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Die nächsten Termine der mobilen Sozialberatung der Volkssolidarität in der Gemeinde Bördeland Ortsteil Biere: Am 07.07.2009, in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr in Ju­ gendbegegnungsstätte, Große Str. 3 Ortsteil Eickendorf: Am 07.07.2009, in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Bürger­ zentrum, Karl­Marx­Str. 1 Ortsteil Zens: Am 14.07.2009, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Dorf­ club, Bördestraße ________________________________________ Sie suchen eine Wohnung ? Wir haben sie! Die Gemeinde Bördeland OT Biere bietet folgenden freien Wohn­ raum an: ­ 2 Raum WE, Kleine Str. 26 mit 62,69 qm – Gasheizung ­ 2 Raum WE, Kleine Str. 2 mit 55,10 qm – Gasheizung ­ 2 Raum WE, E.­Thälmann­Str. 13 mit 39,70 qm – Koh­ leofen ­ 3 Raum WE, E.­Thälmann­Str. 13 mit 68,84 qm ­ Kohle­ ofen ­ 4 Raum WE, E.­Thälmann­Str. 11 mit 112,20 qm – Gas­ heizung ­ 2 Raum WE, E.­Thälmann­Str. 11 mit 57,40 qm – Gas­ heizung ­ 3 Raum WE, Salzer Str. 12 mit 57.50 qm – Gasheizung ­ 3 Raum WE, A.­Bebel­Str. 2c mit 58,28 qm – Ölofen ­ 3 Raum WE, A.­Bebe­Str. 2c mit 59,26 qm – Gasheizer Gamat ­ 4 Raum WE, A.­Bebel­Str. 2d mit 68,20 qm – Ölofen ­ 3 Raum WE, A.­Bebel­Str. 2e mit 57,44 qm – Gashei­ zung Auskunft erteilt die Wohnungsverwaltung der Gemeinde Bördeland, Frau Wiemann, Tel.: 039297 / 26143

Einwendungen gegen die Wahl des Ortschaftsrates OT Eickendorf<br />

vom <strong>07</strong>.06.2009 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.<br />

Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen<br />

Beschluss 06­05/2009 – Entscheidung über die Gültigkeit der<br />

Wahl zum Ortschaftsrat OT Großmühlingen vom <strong>07</strong>.06.2009<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bördeland</strong> trifft nach § 52 Abs. 1<br />

Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen­Anhalt folgende<br />

Wahlprüfungsentscheidung:<br />

Einwendungen gegen die Wahl des Ortschaftsrates OT Großmüh­<br />

lingen vom <strong>07</strong>.06.2009 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.<br />

Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen<br />

Beschluss <strong>07</strong>­05/2009 – Entscheidung über die Gültigkeit der<br />

Wahl zum Ortschaftsrat OT Kleinmühlingen vom <strong>07</strong>.06.2009<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bördeland</strong> trifft nach § 52 Abs. 1<br />

Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen­Anhalt folgende<br />

Wahlprüfungsentscheidung:<br />

Einwendungen gegen die Wahl des Ortschaftsrates OT Kleinmüh­<br />

lingen vom <strong>07</strong>.06.2009 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.<br />

Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen<br />

Beschluss 08­05/2009 – Entscheidung über die Gültigkeit der<br />

Wahl zum Ortschaftsrat OT Welsleben vom <strong>07</strong>.06.2009<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bördeland</strong> trifft nach § 52 Abs. 1<br />

Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen­Anhalt folgende<br />

Wahlprüfungsentscheidung:<br />

Einwendungen gegen die Wahl des Ortschaftsrates OT Welsleben<br />

vom <strong>07</strong>.06.2009 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.<br />

Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen<br />

Beschluss 09­05/2009 – Entscheidung über die Gültigkeit der<br />

Wahl zum Ortschaftsrat OT Zens vom <strong>07</strong>.06.2009<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bördeland</strong> trifft nach § 52 Abs. 1<br />

Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen­Anhalt folgende<br />

Wahlprüfungsentscheidung:<br />

Einwendungen gegen die Wahl des Ortschaftsrates OT Zens vom<br />

<strong>07</strong>.06.2009 liegen nicht vor.<br />

Die Wahl ist gültig.<br />

Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen<br />

Termine der nächsten Ortschaftsratssitzungen<br />

Ortsteil Biere:<br />

06.<strong>07</strong>.2009 18.00 Uhr im Sitzungssaal Magdeburger Str.3<br />

Ortsteil Eggersdorf:<br />

24.06.2009 19.00 Uhr in der Vereinsgaststätte des SFZ <strong>Bördeland</strong><br />

Chausseestraße<br />

Ortsteil Eickendorf:<br />

25.06.2009 18.00 Uhr im Bürgerzentrum Karl­Marx­Str. 23<br />

Ortsteil Großmühlingen<br />

25.06.2009 19.30 Uhr in der AWO Markt 7<br />

OT Kleinmühlingen:<br />

01.<strong>07</strong>.2009 19.30 Uhr im Bürgermeisterbüro Große Graue<br />

OT Welsleben:<br />

30.06.2009 19.00 Uhr im Sitzungssaal Krumme Str. 31<br />

OT Zens:<br />

23.06.2009 18.00 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>zentrum Grüne Ecke<br />

Breitbandförderung<br />

Mit dem <strong>Bördeland</strong> –Kurier vom 29.05.2009 wurde das Beiblatt zur<br />

Bedarfsabfrage<br />

in alle Haushalte ausgetragen.<br />

Wer eine bessere Breitbandversorgung wünscht, bitten wir noch­<br />

mals um Rücksendung<br />

des Bedarfserfassungsbogens ( außer OT Zens), da der bisherige<br />

Rücklauf nur vereinzelt erfolgt ist.<br />

Es müssen je Ortsteil wenigstens 50 Bedarfspunkte erreicht wer­<br />

den, ansonsten ist eine Breitbandversorgung für die einzelnen<br />

Anbieter und auch für den Fördermittelgeber uninteressant.<br />

<strong>Bördeland</strong>­Kurier, Jahrgang 2009, <strong>Nr</strong>. 06, 23.06.09<br />

Die Bedarfspunkte ergeben sich durch Multiplikation des gemelde­<br />

ten Bedarfs in Bezug<br />

auf Privathaushalt, Landwirtschaft oder Gewerbe.<br />

Der Privathaushalt erhält den Multiplikator 1<br />

­ Gewerbe 5<br />

­ Landwirtschaft 10<br />

Landesamt für Vermessung und<br />

Geoinformation Sachsen­Anhalt<br />

Neustädter Passage 15<br />

06122 Halle (Saale)<br />

Öffentliche Bekanntmachung des Landesamtes für Vermes­<br />

sung und Geoinformation Sachsen­Anhalt<br />

Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz ­BoSoG in<br />

Verbindung mit dem<br />

Verkehrsflächenbereinigungsgesetz – VerkFlBerG<br />

Sonderungsplan­<strong>Nr</strong>. V25­21777­2009<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> Welsleben, Gemarkung Welsleben, Flur 6,<br />

Flurstück 12/1 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über die Sonde­<br />

rung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte<br />

(Bodensonderungsgesetz) vom 20.Dezember 1993<br />

(BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereini­<br />

gungsgesetz vom 26.Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716) ­ jeweils in<br />

der gültigen Fassung ­ eingeleitet worden.<br />

Hierdurch soll das Erwerbsrecht der öffentlichen Nutzer an Ver­<br />

kehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstü­<br />

cken ausgeübt werden. Sonderungsbehörde ist das Landesamt für<br />

Vermessung und Geoinformation Sachsen­Anhalt.<br />

Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstel­<br />

lung verwendeten Unterlagen liegen<br />

vom 25.06.2009 bis 24.<strong>07</strong>.2009<br />

während der Öffnungszeiten im Geokompetenz­Center des<br />

Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen­<br />

Anhalt, Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale) zur Einsicht<br />

aus.<br />

Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:Mo., Di., Mi., Do.<br />

von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

Fr. von 8.00 bis 15.00 Uhr.<br />

Alle Planbetroffenen können innerhalb des o.g. Zeitraumes den<br />

Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung<br />

verwendeten Unterlagen einsehen und Einwände gegen die Fest­<br />

stellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen beim Landesamt<br />

für Vermessung und Geoinformation Sachsen­Anhalt erheben.<br />

Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke,<br />

die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum<br />

und Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechts­<br />

bereinigungsgesetz.<br />

Das Gleiche gilt für Anmelder von Rückübertragungsansprüchen<br />

nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§11 Abs. 1 des<br />

Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber beschränkter<br />

dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken oder von<br />

Rechten an diesen Grundstücken.<br />

Die Einwände sind nur bei der Sonderungsbehörde unter der oben<br />

genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.<br />

Im Auftrag<br />

gez.Thorsten Seeck

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